2770/2025
Beantwortung der Anfrage AN/1072/2025 Bauarbeiten im Inneren Grüngürtel
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3535 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2770/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 Beantwortung der Anfrage AN/1072/2025 Bauarbeiten im Inneren Grüngürtel Anfrage: In der 28. Kalenderwoche wurde Bauarbeiten auf einer ca. 1.000 qm großen Fläche im Inne- ren Grüngürtel (Nähe Aachener Straße) durchgeführt. Trotz Sicherungsmaßnahmen muss diese Maßnahme als Eingriff in Natur und Landschaft bewertet werden. Eine Vorabbeteiligung oder -information des Beirates hat nicht stattgefunden. Aus diesem Anlass stelle ich folgende Anfragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung zur nächsten Beirats-Sitzung: 1. Was sind die Hintergründe für diese Baumaßnahme? 2. Wieso ist es möglich, dass ein privater Sponsor eine Baumaßnahme im Inneren Grün- gürtel zur Anlage eines temporären Bolzplatzes durchführen kann? 3. Mit welcher Begründung wurde eine Befreiung durch die UNB erteilt? 4. Aus welchen Gründen wurde der Beirat bei der UNB nicht vorab beteiligt bzw. infor- miert? 5. Wie beabsichtigt die UNB in Zukunft den Beirat über solche Maßnahmen im Vorfeld zu informieren? Antwort der Verwaltung: 1. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein temporäres Basketballfeld, das vom 14.07.2025 bis zum 14.10.2025 innerhalb des Carola-Williams-Parks im Inneren Grün- gürtel errichtet ist. Die Abstimmungen hierzu erfolgten dabei eng mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Das Projekt sollte an diesem Standort realisiert werden, da es einen unmittelbaren Bezug zum angrenzenden Kinderheim hat und dort einen Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen schaffen soll. Der Antragsteller plant ein vielfältiges Kinder- und Jugendprogramm in Kooperation mit dem Verein „Körbe für Köln“. Das Feld liegt zum Teil auf einem bereits bestehenden Bolzplatz, teils auf Scherrasen und auf einer ohnehin bereits stark beanspruchten Fläche mit hohem Nutzungsdruck. Der Kronentraufbereich der angrenzenden Bäume soll weder durch die bauliche An- lage noch den Auf- und Abbau tangiert werden. Nach dem Rückbau wird die Fläche in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wiederhergestellt und begrünt. 2 2. Vorhaben können grundsätzlich von jedem beantragt werden. Die UNB prüft dann, ob diese mit den Festsetzungen des Landschaftsplans vereinbar sind. Für den Basket- ballcourt bestehen ein öffentliches Interesse und Nutzen für die Allgemeinheit sowie geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Werbeanlagen sind nach Landschaftsplan verboten und wurden auch hier in der Ge- nehmigung untersagt. Sämtliche Veranstaltungen auf der Fläche müssen einzeln be- antragt werden. In der Vergangenheit hat auf dem Basketballcourt - scheinbar ohne Wissen des Antragsstellers - eine Veranstaltung stattgefunden, die nicht mit der Unte- ren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. Von Seiten der UNB wurde im Anschluss Kontakt mit dem Antragssteller aufgenommen und dieser darüber informiert, dass zu- künftige Veranstaltungen beantragt werden müssen. 3. Es wurde keine Befreiung, sondern eine Ausnahme nach §23 LNatschG erteilt. Der Landschaftsplan der Stadt Köln führt einen Ausnahmetatbestand für nicht baugeneh- migungspflichtige Anlagen gemäß BauO NRW auf. Es wurde zudem geprüft inwieweit das Vorhaben negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet hat. 4. Und 5. Vorhaben mit Ausnahmetatbestand werden dem Beirat nachträglich zur Infor- mation vorgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2770/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.09.2025
- Erstellt
- 10.09.2025 14:11