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2770/2025

Beantwortung der Anfrage AN/1072/2025 Bauarbeiten im Inneren Grüngürtel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.09.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.09.2025, TOP 2.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3535 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2770/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1072/2025 Bauarbeiten im Inneren Grüngürtel 
Anfrage: 
 
In der 28. Kalenderwoche wurde Bauarbeiten auf einer ca. 1.000 qm großen Fläche im Inne-
ren Grüngürtel (Nähe Aachener Straße) durchgeführt. Trotz Sicherungsmaßnahmen muss 
diese Maßnahme als Eingriff in Natur und Landschaft bewertet werden. Eine Vorabbeteiligung 
oder -information des Beirates hat nicht stattgefunden. Aus diesem Anlass stelle ich folgende 
Anfragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung zur nächsten Beirats-Sitzung: 
 
1. Was sind die Hintergründe für diese Baumaßnahme? 
2. Wieso ist es möglich, dass ein privater Sponsor eine Baumaßnahme im Inneren Grün-
gürtel zur Anlage eines temporären Bolzplatzes durchführen kann? 
3. Mit welcher Begründung wurde eine Befreiung durch die UNB erteilt? 
4. Aus welchen Gründen wurde der Beirat bei der UNB nicht vorab beteiligt bzw. infor-
miert? 
5. Wie beabsichtigt die UNB in Zukunft den Beirat über solche Maßnahmen im Vorfeld zu 
informieren? 
Antwort der Verwaltung: 
1. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein temporäres Basketballfeld, das vom 
14.07.2025 bis zum 14.10.2025 innerhalb des Carola-Williams-Parks im Inneren Grün-
gürtel errichtet ist. Die Abstimmungen hierzu erfolgten dabei eng mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen. Das Projekt sollte an diesem Standort realisiert 
werden, da es einen unmittelbaren Bezug zum angrenzenden Kinderheim hat und dort 
einen Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen schaffen soll. Der Antragsteller plant 
ein vielfältiges Kinder- und Jugendprogramm in Kooperation mit dem Verein „Körbe für 
Köln“.  
 
Das Feld liegt zum Teil auf einem bereits bestehenden Bolzplatz, teils auf Scherrasen 
und auf einer ohnehin bereits stark beanspruchten Fläche mit hohem Nutzungsdruck. 
Der Kronentraufbereich der angrenzenden Bäume soll weder durch die bauliche An-
lage noch den Auf- und Abbau tangiert werden. Nach dem Rückbau wird die Fläche in 
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wiederhergestellt und begrünt.

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2. Vorhaben können grundsätzlich von jedem beantragt werden. Die UNB prüft dann, ob 
diese mit den Festsetzungen des Landschaftsplans vereinbar sind. Für den Basket-
ballcourt bestehen ein öffentliches Interesse und Nutzen für die Allgemeinheit sowie 
geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft. 
Werbeanlagen sind nach Landschaftsplan verboten und wurden auch hier in der Ge-
nehmigung untersagt. Sämtliche Veranstaltungen auf der Fläche müssen einzeln be-
antragt werden. In der Vergangenheit hat auf dem Basketballcourt - scheinbar ohne 
Wissen des Antragsstellers - eine Veranstaltung stattgefunden, die nicht mit der Unte-
ren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. Von Seiten der UNB wurde im Anschluss 
Kontakt mit dem Antragssteller aufgenommen und dieser darüber informiert, dass zu-
künftige Veranstaltungen beantragt werden müssen. 
 
3. Es wurde keine Befreiung, sondern eine Ausnahme nach §23 LNatschG erteilt. Der 
Landschaftsplan der Stadt Köln führt einen Ausnahmetatbestand für nicht baugeneh-
migungspflichtige Anlagen gemäß BauO NRW auf. Es wurde zudem geprüft inwieweit 
das Vorhaben negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet hat.  
 
4. Und 5. Vorhaben mit Ausnahmetatbestand werden dem Beirat nachträglich zur Infor-
mation vorgelegt.

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2770/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.09.2025
Erstellt
10.09.2025 14:11