2007/0485
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Ergänzende Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. Juli 2007 zur Genehmigungsverfügung vom 05. Juni 2007
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Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN naar Darmstadt Aissenschatts j Der mae'S" \EinE- Tv. nu Reserung.prasdlürg Darmstadt . 64278 Darmstadt —————m A u 116-33f02-11- vertreten durch den Magistrat Darmst Ihr Zeichen: — Luisenplatz Dr Bist | Ihre Berichte vom: 13. und 28. Juni sowie 16. Juli 2007 p | Ihr Ansprechpartner: Herr Nehrbaß 64283 Darmstadt 27 7 nn7 1 Zimmernummer: 3.04 I -% Juli 2007 "Telefon: 06151/ 12-5309 | (L | Fax: 06151/ 12-4610 ! ss; J 1 E-Mail: j‚nehrbass@rpda.hessen.de Piahrrrere BERERAGREREN | be | Datum: 26. Juli 2007 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Auflagen zur Haushaltsverfügung 2007; Genehmigung einer Kreditaufnahme in Höhe von 14.709.000,- € bei der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main - Im Zusammenhang mit meiner Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haus- haltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. der Wirtschaftspläne ihrer Eigenbe- triebe, sog. Gesamtgenehmigung vom 5. Juni 2007, Az.: w. o., haben sich im Hinblick auf die nun wegen der prekären Haushaltslage notwendigen rigideren aufsichtsbehördlichen Maßnahmen einzelne Sachverhalte bzw. Festlegungen als klärungsbedürftig erwiesen. Herr Oberbürgermeister Hoffmann und der Stadtkämmerer Herr Bürgermeister Glenz hatten da- her um ein Abstimmungsgespräch gebeten, das am 2. Juli 2007 in meinem Hause stattge- funden hat. Folgende Themenbereiche wurden hierbei nochmals angeschnitten: Neuverschuldung, Kreditfreigabe: Die Fortführung von begonnenen Baumaßnahmen ist durch den aufsichtsbehördlichen Vor- behalt der Einzelkreditgenehmigung gemäß $ 103 Absatz 4 Nr. 2 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in Verbindung mit der Verfügung zur Defizitreduzierung um 16,7 Mio. € bis zur Rechnungslegung 2007 nicht gefährdet. Die städtischen Vertreter haben schlüssig dargelegt, durch Einnahmeverbesserungen und Ausgabenreduzierung die geforderten Vor- gaben erfüllen zu können. Damit ist der rechtliche Einklang zwischen möglichen Kreditauf- nahmen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zunächst gewährleis- tet. Somit kann eine Freigabe eines Teilbetrages der Kreditermächtigung für die Finanzie- rung des Vermögenshaushaltes 2007 erfolgen, sobald eine entsprechende Kreditvereinba- rung vorgelegt wird. Magistrat der Stadt Darmstadt Dezernat II do Wve/:z Be: 27. JULI 2007 Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Prey naperng 2} briefkasten:- --- Rheinstraße 62 Mo. -Do. 8:00 bis 16:30 unrDez.) 10 64283 Darmstadt Freitag 8:00 bis 15:00 Uhl lg: Öffentliche V MNkmitel: Internet: Telefon: 06151 12.0 (Zentı E Telefax: 06151 12 6347 (allg Haushaltskonsolidierungskonzept: Seitens der Stadt wird angeregt, das geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept im Rah- men des Beschlussverfahrens über den ersten Nachtragshaushalt 2007 mit zu behandeln. Die Verabschiedung des ersten Nachtrags ist im Oktober 2007 vorgesehen, der aufsichtsbe- hördlich verfügte Vorlagetermin für das Haushaltssicherungskonzept Ende September sei somit nicht haltbar. Dieser geringen zeitlichen Verzögerung stimmt die Aufsichtbehörde zu, mahnt aber noch- mals an, dass einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen und die verfügte Defizitreduzie- rung für das Haushaltsjahr 2007 in dem vorzulegenden Konzept Berücksichtigung finden müssen. Haushaltssperren: Die Aufsichtsbehörde nimmt die Ausführungen des Stadtkämmerers zur Kenntnis, dass trotz der verfügten Defizitreduzierung in Höhe von 16,7 Mio. € lediglich Haushaltssperren in Höhe von ca. 2,0 Mio. € seitens des Magistrates verfügt wurden. Eine weitergehende Beschrän- kung der Fachbudgets auf Grundlage einer eigenverantwortlichen Prioritätensetzung wurde dabei angeregt. Freiwillige Leistungen: Das Postulat der unter Gliederungspunkt IV., Ziffer 8., Absatz 1, Satz 1 verfügten Auflage: Auf freiwillige Ausgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist zu verzichten.”, wird sei- tens der städtischen Vertreter hinterfragt. Unter Berücksichtigung der in Absatz 3 der zitier- ten Auflage enthaltenen Öffnungsklausel soll diese Festlegung als ein grundsätzlicher Ver- zicht auf freiwillige Ausgaben verstanden werden. In diesem Zusammenhang regt die Aufsichtsbehörde eine Information der von den Einspa- rungen betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen, wie zum Beispiel Vereinen an. Die beispielsweise in Presseartikeln dokumentierte unveränderte Erwartungshaltung im Hinblick auf städtische Zuwendungen wird schon kurzfristig mit den tatsächlichen finanziellen Mög- lichkeiten der Stadt nicht mehr in Einklang zu bringen sein. Personalbewirtschaftung: Herr Bürgermeister Glenz äußert seine Bedenken, dass die unter Gliederungspunkt IV., Ziffer 6., Absatz 3, Satz 1 auf einen Höchstwert von 96,0 Mio. € verfügte Begrenzung der Per- sonalausgaben im Rahmen der Haushaltsabwicklung 2007 eingehalten werden kann. Seitens der Aufsichtsbehörde wird diese Einschätzung zur Kenntnis genommen, die Einhal- tung der übrigen Auflagen zur Personalbewirtschaftung, insbesondere der Stellenbeset- zungs- und Beförderungssperre, angemahnt, sowie endlich entscheidende Einschränkungen in diesem Belastungssegment angeregt. Künftige aufsichtsbehördliche Entscheidungen wer- den sich in besonderem Maße an der Entwicklung in diesem Bereich orientieren. Im Übrigen übersende ich beigefügt die mit Bericht vom 16. Juli 2007 vorgelegte Kreditver- einbarung für die geplante Darlehensaufnahme über 14.709.000,- Euro bei der Landes- 3 bank Hessen-Thüringen. Die Kreditvereinbarung ist mit meiner aufsichtsbehördlichen Ge- nehmigung vom heutigen Tage versehen. Die Genehmigung wird im Rahmen des nach $ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO verfügten Einzelkreditvorbehaltes erteilt: für den Teilbetrag von 3.209.000,- € aus der Kreditermächtigung zum Haushaltsjahr 2006 gemäß Haushaltsverfü- gung vom 15. Februar 2006; für den Teilbetrag von 11.500.000,- € aus der Kreditermächti- gung zum Haushaltsjahr 2007 gemäß Haushaltsverfügung vom 5. Juni 2007. Im Auftrag Niebuhr-Huthmacher Anlage Genehmigung Hiermit genehmige ich aufsichtsbehördlich eine Darlehensaufnahme über den Betrag von 14.709.000,- € gemäß 8 103 Absatz 4 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Darmstadt, den 26. Juli 2007 Regierungspräsidium Darmstadt 116-33f02-11- Im Auftrag Niebuhr-Huthmacher
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 09.08.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0485 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Haushaltssat zung und Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Ergänzende Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. Juli 2007 zur Genehmigungsverfügung vom 05. Juni 2007 Vorlage vom: 08.08.2007 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden ergänzenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.07.2007 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 wird Kenntnis genommen. 2. Der Bericht zur weiteren Umsetzung der Auflagen wird zu Kenntnis genommen. 3. Die mit Magistratsbeschluss vom 27.06.2007 - Vorlage 2007/0360 - für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007 festgelegten Regelungen und Beschränkungen werden bestätigt. Freiwillige Ausgaben im Verwaltungshaushalt dürfen nur erbracht werden, soweit - die haushaltswirtschaftliche Sperre im Verwaltungshaushalt gemäß Ziffer 2.1 des Magist- ratsbeschlusses vom 27.06.2007 hierdurch nicht durchbrochen wird, - auf Dezernatsebene und für den Gesamthaushalt die für das Haushaltsjahr 2007 festge- legte Einsparvorgabe eingehalten wird und - die Zahlung aus Sicht der Stadt unabweisbar, unverzichtbar und unaufschiebbar ist. Dies gilt bei Zuschusszahlungen insbesondere dann als gegeben, wenn der Zuschussempfän- ger Leistungen erbringt, die im besonderen Interesse der Stadt liegen und dem städti- schen Leistungskatalog zuzurechnen sind. Im Übrigen ist auf freiwillige Ausgaben zu verzichten bzw. die vorherige Zustimmung der Auf- 2 sichtsbehörde einzuholen. Im Vermögenshaushalt gelten diese Regelungen analog mit der Einschränkung, dass an die Stel- le der haushaltswirtschaftlichen Sperre die jeweiligen Einzelfreigaben treten. Ziffer 12 der Verfü- gung des Regierungspräsidiums vom 05.06.2007 („Auf neue Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen ist grundsätzlich zu verzichten.“) ist ausdrücklich zu beachten. Anlagen: Verfügung des Regierungspräsidiums vom 26.07.2007 Beschluss des Magistrats vom 3 Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2007 Zu 1. Am 02.07.2007 fand beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Abstimmungsgespräch zu den mit der Verfügung des Regierungspräsidiums vom 05.06.2007 im Rahmen der Geneh- migung des Haushaltes 2007 erteilten Auflagen statt. Von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde das Gespräch von Herrn Oberbürgermeister Hoffmann und Herrn Bürger- meister Glenz geführt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden von städtischer Seite die sich aus den Auflagen in der Verfügung vom 05.06.2007 ergebenden Konsequenzen, insbesondere für die städtische Investitionstätigkeit und die, zumindest in Teilbereichen unverzichtbare Vereinsförderung thematisiert. Gleichzeitig wurden die von der Stadt ergriffenen Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und der hierfür vorgesehen Zeitplan erläutert. Insbesondere konnte verdeutlicht werden, dass die Stadt Darmstadt alle Anstrengungen unternimmt, den Haus- haltsfehlbetrag 2007 in der Jahresrechnung 2007 auf 17,0 Mio. Euro zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund hat das Regierungspräsidium Darmstadt nunmehr mit der ergän- zenden Verfügung vom 26.07.2007 folgende Klarstellungen vorgenommen: - Von der in der Haushaltssatzung 2007 vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 17,58 Mio. Euro wird ein erster Teilbetrag in Höhe von 11,50 Mio. Euro im Wege der Ein- zelgenehmigung genehmigt (dies entspricht der für 2007 etatisierten Kredittilgung). - Die geringfügige Terminverschiebung für die Vorlage des Haushaltskonsolidierungs- konzeptes wird akzeptiert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass parallel im Nach- tragshaushaltsplan 2007 die geänderten Ansätze zur Reduzierung des Fehlbetrages 2007 auf 17,0 Mio. Euro berücksichtigt werden sollen. - Bezüglich der freiwilligen Leistungen wird ausgeführt, dass mit der Auflage ein grund- sätzlicher Verzicht gemeint ist. Es ist in das pflichtgemäße Ermessen der Stadt gestellt, welche Leistungen weiterhin in welchem Umfang erbracht werden müssen und auf wel- che zu verzichten ist. - Die aus städtischer Sicht nicht mögliche Zielerreichung bei der vorgegebenen Be- grenzung der Personalausgaben 2007 auf 96,0 Mio. Euro wird zur Kenntnis genommen. Zu 2. Die in der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 05.06.2007 enthaltenen Auflagen und die hierauf aufbauenden Vorgaben des Magistrats zur Ausführung des Haus- haltsplanes 2007 wurden mit der Rundverfügung Nr.19/2007 allen städtischen Ämtern und Verwaltungsstellen mitgeteilt. 4 Vorrangige Aufgabe für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007 ist es, sicherzustellen, dass der Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt 2007 in der Jahresrechnung auf maximal 17,0 Mio. Euro begrenzt wird. Neben sich abzeichnenden Einnahmeverbesserungen müssen für dieses Ziel massive Einsparungen und Kürzungen im Verwaltungshaushalt vorgenommen werden. Dies ist mit der verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre von 10 % der nicht ge- bundenen Ansätze im Verwaltungshaushalt allein nicht zu erreichen. Das hiermit realisierba- re Einsparvolumen liegt bei geschätzt maximal 2,0 Mio. Euro. Für das 2. Halbjahr 2007 wurde insgesamt eine Einsparvorgabe für den Verwaltungshaus- halt in Höhe von 5,125 Mio. Euro festgelegt und anteilig auf die einzelnen Dezernatsbudgets im Verhältnis des jeweiligen Zuschussbedarfs aufgeteilt. Es ist nunmehr Aufgabe der Dezer- nenten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die haushaltsstellenscharfe Umsetzung der Kürzungsvorgaben vorzunehmen und bis Mitte August 2007 der Kämmerei Vorschläge für das Haushaltskonsolidierungskonzept zu unterbreiten. Das Haushaltskonsolidierungskonzept soll aufzeigen, wie mittelfristig im Zeitfenster bis 2011 (letztes Jahr der aktuell neu aufzustellenden mittelfristigen Finanzplanung) wieder ein aus- geglichener Verwaltungshaushalt erreicht werden kann. Dies bedeutet, dass bei Zugrun- delegung der offiziellen Orientierungsdaten des Landes Hessen für die Entwicklung der Steuereinnahmen die jährlichen Einsparvorgaben für den Verwaltungshaushalt, bezogen auf das Basisjahr 2007, von 5,125 Mio. Euro auf 16,000 Mio. Euro steigen müssen. Hinzu kommen entsprechende Einsparungen bei den Personalaufwendungen von bis zu 3,700 Mio. Euro im Jahr 2011. Die Dezernenten wurden von diesen Rahmenbedingungen unterrichtet und gebeten, auch die mittelfristigen Einsparziele in ihre Überlegungen und Vorschläge zur Haushaltskonsolidie- rung einzubeziehen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zusammen mit dem 1. Nachtragshaushalt 2007 aufgestellt und den städt. Gremien vorgelegt. Im Bereich des Vermögenshaushaltes führt die Einzelgenehmigung eines Teilbetrages der geplanten Kreditaufnahme zu einer Entspannung, da nunmehr weitere Freigaben für Fort- führungsmaßnahmen erteilt werden können. Die Dezernenten wurden aufgefordert, für die bisher nicht freigegebenen Ansätze des Vermögenshaushaltes eine Prioritätenliste zu erstel- len, da derzeit noch nicht absehbar ist, ob und ggf. wann das Regierungspräsidium den verbleibenden Restbetrag der Kreditermächtigung 2007 in Höhe von 4,6 Mio. Euro zur Auf- nahme genehmigen wird. Die Entscheidung hierüber wird ausschließlich davon abhängig sein, ob die Stadt Darmstadt rechtzeitig nachweisen kann, dass der Fehlbetrag im Verwal- tungshaushalt 2007 auf 17,0 Mio. Euro begrenzt wird. 5 Zu 3. Die ergänzende Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt führt nicht zu einer Locke- rung der Vorgaben bei der Ausführung des Haushaltsplanes 2007. Nur für den Bereich der freiwilligen Ausgaben ist insofern eine Entspannung zu erkennen, als durch die neue Formu- lierung der Stadt ein Ermessensspielraum zugebilligt wird, innerhalb dessen Entscheidungen für oder wider bestimmte Leistungen, insbesondere Zuschüsse möglich sind. Übergeordnet und unangetastet bleibt weiterhin das Ziel der Reduzierung des Fehlbetrages im Verwal- tungshaushalt. Im Vermögenshaushalt können freiwillige Ausgaben dann geleistet werden, wenn die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen des jeweiligen Dezernatbudgets freigegeben sind und die Vorgaben der Ziffer 12 der Verfügung des Regierungspräsidiums vom 05.06.2007 eingehal- ten werden. Darmstadt, den 08.08.2007 Dezernent II i. V. Dipl.-Ing. D. Wenzel Stadtrat
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0485
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00