V/0801/2017
Planungs- und Baubeschluss Fahrradstraße Bismarckallee: Lückenschluss Höhe Erich-Klausener-Realschule
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Anlage1_Bismarckallee_Lageplan
86 Zeichen
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 2 017 Anlage 1 zur Vorlage V/0801/2017
Beschlussvorlage
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V/0801/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Planungs- und Baubeschluss Fahrradstraße Bismarckallee: Lückenschluss Höhe Erich- Klausener-Realschule Beratungsfolge 05.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von September 2017 (Anlage 1) für den Lückenschluss der Fahrradstraße Bismarckallee in Höhe der Erich-Klausener-Realschule im Sinne des Stadtregionalen Velo- routenkonzepts und des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Mün ster Baukosten in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 77.000 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd. 1.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen FöRi-kom-Stra Investitions- maßnahme 4243 Velorouten Stadtregion Auszahlungen 2018 100.000 Einzahlungen 2018 77.000 Saldo 23.000 Vorlagen-Nr.: V/0801/2017 Auskunft erteilt: Herr Oeinck Ruf: 492-6162 E-Mail: OeinckP@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0801/2017 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitte lfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Anlass Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, öko- nomische und g esundheitspolitische Zielsetzungen ist die Attraktivierung einer angebotsorie ntierten Radverkehrsinfrastruktur in Münster unerlässlich. Denn sie trägt einen erheblichen Teil dazu bei, um die angestrebte Substituierung von KFZ -(Pendler-)Fahrten zu erreichen. Der qualitative Ausbau vo r- handener und auch die Planung neuer Fahrradstraßen sind Bestandteil des Radve rkehrskonzepts – Münster 2025. Die Bismarckallee ist eine der zentralen Fahrradachsen Münsters, bindet das süd -westliche Stadtge- biet, u.a. die Stadtt eile Mecklenbeck und Albachten, an die Innenstadt an und ist ein wichtiger „Bau- stein“ der zukünftigen und priorisierten Veloroute Münster-Senden. Bereits jetzt ist die Bi smarckallee in weiten Teilen eine Fahrradstraße, die in Kürze entsprechend der Vorgabe n des Radverkehrsko n- zepts – Münster 2025 umgestaltet werden soll (Rotmarkierung, beidseitige Fahrbahnrandmarkierung). Planung In Höhe der Erich -Klausener-Realschule ist derzeit die Fahrradstraße unterbrochen. Stattdessen b e- findet sich dort ein zu schmaler Zweirichtungsradweg, der den Radverkehrsmengen nicht g erecht wird. Beigefügte Planung zeigt den beabsichtigten Ausbau dieses Abschnitts auf 4,00 m Breite und die Umwidmung zu einer „echten“ Fahrradstraße – ohne Freigabe für den Kfz -Verkehr. Die neue Fläche wird nach dem Standard der Stadt Münster in Asphaltbauweise hergestellt und nach den Vo rgaben des Radverkehrskonzeptes mit einer Rotmarkierung sowie einer beidseitigen Fahrbahnrandmarki e- rung versehen. So wird nicht nur der Komfort, sondern auch die Verkehrssicherheit an dieser Engstel- le erhöht. Weiterhin wird für den späteren Breitbandanschluss der Realschule im Zuge dieser Bau- maßnahme ein dafür erforderliches Leerrohr mitverlegt. Reduktionsvariante Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualität ohne Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. Als Kostenre - duzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht, d.h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Beiträge Dritter/Zuschüsse für den Straßenbau Für Umbau der Bismarckallee wurde bereits ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien FöRi -Nah gestellt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Lageplan Bismarckallee Ausbauquerschnitt Bismarckallee
Anlage2_Bismarckallee_Ausbauquerschnitt
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Anlage 2 zur Vorlage V/0801/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bismarckallee
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Details
- Aktenzeichen
- V/0801/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37