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AN/0285/2022

Antrag auf schnellstmögliche Übersetzung der Webseite des Ausländeramtes Köln

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 01.02.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 6.3

FachAK 5 - Antrag zur Übersetzung der Webseite des Ausländeramtes

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FachAK 5 - Antrag zur Übersetzung der Webseite des Ausländeramtes

4028 Zeichen

FachAK 5          01.02.2022 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Antrag nach § 12 - Dringlichkeitsantrag 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 08.02.2022 
 
 
Antrag auf schnellstmögliche Übersetzung der Webseite des Ausländeramtes Köln 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Verwaltung zu beauftragen, schnellst-
möglich bis April 2022 die Webseite des Ausländeramtes sowie alle inhaltlich zur Dienststelle 
gehörenden Webseiten, wie z.B. ‚Aufenthaltstitel‘, ‚elektronische Aufenthaltstitel‘ etc. in leich-
te Sprache, sowie in die zehn am meisten gesprochenen Sprachen1 der Kölner*innen mit 
ausländischem Pass übersetzen zu lassen. Das bereits in der Sitzung des Integrationsrates 
am 24.8.2021 vom Kölner Flüchtlingsrat und dem InHaus gemachte Unterstützungsangebot 
soll hierbei angenommen werden. 
Es ist darauf zu achten, dass auf den Webseiten eine entsprechende Vorlesefunktion ge-
nutzt werden kann. 
Die Informationen des Ausländeramtes in Papierform sollen in gleicher Weise in leichte 
Sprache sowie die zehn meistgesprochen Sprachen übersetzt werden. 
 
Begründung: 
Die Verwaltung verweist in ihren Stellungnahmen und Ausführungen auf Probleme wie 
„Erkennbar ist, dass viele ausländische Mitbürger*innen immer noch der Meinung sind, dass 
man zuerst einen Termin braucht, um überhaupt den Verlängerungsantrag stellen zu kön-
nen. Daher gibt es dazu unendlich viele zu beantwortende Emails und telefonische Anfra-
gen“ (aus der Vorlage 3839/2021) 
und  
„20 bis 30 % der Ausländer*innen ignorieren das Anschreiben des Ausländeramtes und stel-
len den Antrag nicht rechtzeitig oder nehmen den im zweiten Schritt angebotenen Termin 
einfach nicht wahr. … Allerdings muss man den Aufforderungen bzw. Terminen des Auslän-
deramtes dann auch Folge leisten.“ (aus der Vorlage 3946/2021) 
Gleichzeitig berichten Kölner*innen mit ausländischen Pass seit vielen Monaten über die 
großen Schwierigkeiten einer Kontaktaufnahme mit dem Ausländeramt. 
                                                 
1 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere in der größten Gruppe von 51.020 Kölner*innen mit türkischem Pass eine 
große Zahl Kurdisch sprechen. Des Weiteren kommen aktuell sehr viele Menschen aus dem Iran so dass auch Farsi berück-
sichtigt w erden sollte.

Bereits vor fünf Monaten hatte die Amtsleiterin des Ausländeramtes in der Sitzung des Integ-
rationsrates am 24.08.21 angekündigt zu versuchen, Informationen in möglichst vielen Spra-
chen zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht geschehen.  
Eine Übertragung der Informationen des Ausländeramtes in leichte Sprache sowie deren 
Übersetzung würde ganz wesentlich dabei helfen, die bestehenden Probleme durch verbes-
serte Informationen zu verringern und wäre ein erster Schritt in die Richtung einer ‚Willkom-
mensbehörde‘ Ausländeramt. 
Die zentrale Webseite des Ausländeramtes https://www.stadt-
koeln.de/service/adressen/00083/index.html sollte zudem aktuelle Auskünfte über die Mög-
lichkeiten einer Kontaktaufnahme zum Ausländeramt enthalten und mit den Angeboten des 
Ausländeramtes wie z.B. der Website Aufenthaltstitel https://www.stadt-
koeln.de/artikel/06328/index.html verlinkt werden. 
Hinsichtlich des Fremdsprachenangebotes ist zwischenzeitlich die städtische Seite zum 
Coronavirus absolut vorbildlich, welche alle Informationen in über 100 Sprachen (!!!) anbie-
tet: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ahmet Edis (Vorsitzender des FachAK), Carine Weber, Vivian Berhane, Luca Paglia, Chris-
tophe Twagiramungo Mugabowindekwe 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Weiterhin erreichen die Träger und auch die Mitglieder des Integrationsrates viele Be-
schwerden über die schwierige bzw. unmögliche Kontaktaufnahme mit dem Ausländeramt. 
Es besteht akuter Handlungsbedarf zur Verbesserung dieser Situation.

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0285/2022
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
01.02.2022
Erstellt
01.02.2022 12:42