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AFO/0007/2024

Anfrage zum Waldfriedhof Lauheide

Anfrage in der BV Ost 16.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.05.2024, TOP 8.9

Originalanfrage Herr Moths (FDP)

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0007/2024

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Originalanfrage Herr Moths (FDP)

666 Zeichen

AFO0/0007/2024

Kurt Moths, FDP
Mitglied in der Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, den 11.4.2024
dt Münster
Börger- und Ratsservice
Bezirksverwallung Ost
n
Anfrage an die Verwaltung 1 1, Apr 2024

In der Annahme, dass der Waldfriedhof Lauheide in die Zuständigkeit der BV Ost
fallt, werden folgende Fragen gestellt:

1. Was wird kurz hinter der Schranke in der Nähe des Verwaltungsgebäude
errichtet?

. Gab es eine Vorlage bzw. einen Baubeschluss zu diesem Bauvorhaben?

. Warum ist die BV nicht informiert?

Seit wann ist das selbstschließende Tor an der Einfahrt zum

Verwaltungsgebäude installlet und warum gibt es dazu keine

Kommunikation?

Bun

lrku

Moths

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0007/2024

2211 Zeichen

25.04.2024
67 10

67 10 0001
Herr Niggemann

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratssarvice
Bezirksverwaltung Ost

30, Aprıl 2024

Bezirksvertretung Münster-Ost

über

Herrn Stadtrat Minas
Anfrage AFO/0007/2024

Grundsätzlich wird angemerkt, dass der Waldfriedhof Lauheide in die überbezirkliche Zu-
ständigkeit fällt und somit die BV Ost nicht zuständig ist. Der Vollständigkeit halber sei er-
wähnt, dass der Waldfriedhof Lauheide als der größte städtische Friedhof auf dem Gebiet
der Stadt Telgte liegt. Zu den Punkten der Anfrage AFO/0007/2024 vom 11.04.2024 wird wie
folgt Stellung genommen:

1. Was wird hinter der Schranke in der Nähe des Verwaltungsgebäudes errichtet?
Hier wird eine unterirdische Zisterne für die Vorhaltung von Löschwasser errichtet,
die im Zuge des Brandschutzkonzepts für das Verwaltungsgebäude und die Trauer-
halle vom Bauordnungsamt des Kreises Warendorf gefordert wird.

2. Gab es eine Vorlage bzw. einen Baubeschluss zu diesem Bauvorhaben?
Aufgrund der Höhe der Auftragssumme für die Errichtung der Zisterne war nach der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster keine Vorlage bzw. Baubeschluss erforder-
lich.

3. Warum ist die BV nicht informiert?
Aufgrund der Höhe der Baukosten und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster
war eine Information an die BV-Ost nicht erforderlich.

4. Seit wann ist das selbstschließende Tor an der Einfahrt zum Verwaltungsge-
bäude installiert und warum gibt es dazu keine Kommunikation?
Die Einfahrt zum Verwaltungsgebäude und zum Friedhof wird seit langer Zeit außer-
halb der Öffnungszeiten des Waldfriedhofs durch ein Tor bzw. Schranke verschlos-
sen, das selbstschließende Tor wurde vor ca. 5 Jahren errichtet. Vorgesehen ist
diese Zufahrt für die Kundschaft der Friedhofsverwaltung, die Friedhofsbesuchenden
mit einer Zufahrtsberechtigung, die Gewerbetreibenden und die Mitarbeitenden der
Friedhofsverwaltung. Fußgänger und Radfahrende erreichen den Friedhof und die
Friedhofsverwaltung durch die Haupt- und Nebeneingänge. Die Öffnungszeiten der
städtischen Friedhöfe werden sowohl im Internet als auch mit der Friedhofssatzung
publiziert, ggf. auch in den Pressemitteilungen der Stadt Münster.

In Vertretung

Gez.

Arno Minas
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.9 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AFO/0007/2024
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
16.04.2024
Erstellt
16.04.2024 15:32