2006/0156
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Teilhaushalt 2006
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2006/0156
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kämmerei zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0156 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Teilhaushalt 2006 Vorlage vom: 21.02.2006 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Feb- ruar 2006 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006, hier zum Teilhaushalt 2006, der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung werden, wie in der Begrün- dung dargestellt, umgesetzt. Die Ämter und Verwaltungsstellen werden mit einer Rundverfü- gung von den Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2006 unterrichtet. 3. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Re- gierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Februar 2006 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis- nahme vorgelegt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. Februar 2006 2 ... Der Doppelhaushalt 2005/2006 wurde am 16.12.2004 durch die Stadtverordnetenversamm- lung beschlossen. Mit Datum vom 28.04.2005 hat das Regierungspräsidium Darmstadt zu- nächst die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2005 erteilt. Die Genehmigung für das Haus- haltsjahr 2006 wurde zurückgestellt und von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Umsetzung der aufsichtsbehördlichen Vorgaben bzw. Auflagen abhängig gemacht. Mit Datum vom 15. Februar 2006 liegt nunmehr die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006 vor. In der Begleitverfügung zur Genehmigung stellt das Regierungspräsidium Darmstadt fest, dass trotz der deutlichen Reduzierung des jahresbezogenen Defizits 2005 von ursprünglich 41,6 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro im 2. Nachtragshaushalt 2005 noch nicht von einer nach- haltigen Verbesserung bzw. Stabilisierung der Haushaltslage ausgegangen werden kann. Hintergrund sind die aufgelaufenen Defizite aus Vorjahren und die Belastungsschwerpunkte im Bereich der Personalkosten sowie der Sozial- und Jugendhilfeausgaben. Für die künftige finanzielle Leistungsfähigkeit sei ausschlaggebend, wie die Entwicklung der Gewerbesteuer verläuft und in welchem Umfang und mit welcher Konsequenz die beschlossenen Konsolidie- rungsmaßnahmen, v.a. im Personalkostenbereich, umgesetzt werden. Es wird von der Auf- sichtsbehörde bemängelt, dass gerade die im Personalbereich vorgesehenen Einsparziele bisher nicht eingehalten wurden. Da für die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit maßgeblich ist und diese aus Sicht der Aufsichtsbehörde nicht gegeben ist (siehe oben), wird die Genehmigung der Kredite nur unter dem Vorbehalt der Einzelge- nehmigung nach § 103 Abs. 4 Ziff. 2 HGO erteilt. Auch die Verpflichtungsermächtigungen werden zunächst nur eingeschränkt freigegeben. Weitere Auflagen des Regierungspräsidiums sind: 1. Die in der Vorlage zur Stellenbewirtschaftung beschlossenen Einsparziele (Reduzierung des Stellenplanes um jährlich 2 % der vorhandenen Stellen) sowie die einzelnen Maß- nahmen und Projekte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes müssen zügig abgearbei- tet werden. 2. Im Vollzug des Haushaltes 2006 ist durch geeignete Maßnahmen das jahresbezogene Defizit von bisher 39,3 Mio. Euro deutlich zu reduzieren. Einen jahresbezogenen Haus- haltsausgleich hält die Aufsichtsbehörde bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms für möglich. 3 ... 3. Die Aktualisierung der Finanzplanung ist im Zuge der Aufstellung des 1. Nachtrages 2006 vorzunehmen. Künftige Genehmigungen werden sich maßgeblich an den eingehaltenen Auflagen orientie- ren. Zum Ende des Haushaltsjahres 2006 ist ein entsprechender Bericht vorzulegen. Bereits zum 30.06.2006 ist die Entwicklung der Personalkosten darzustellen. Darmstadt, 22. Februar 2006 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister Anlagen: /head2right Begleitverfügung des Regierungspräsidiums zur Haushaltssatzung 2006 /head2right Genehmigungsverfügung für den städtischen Haushalt 2006
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0156
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00