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2006/0156

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Teilhaushalt 2006

Magistratsvorlage 21.02.2006

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2006/0156

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2006/0156

4714 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II 
Amt: Kämmerei 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0156  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006 
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Teilhaushalt 2006 
 
Vorlage vom: 21.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom              15. Feb-
ruar 2006 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2005/2006, 
hier zum Teilhaushalt 2006, der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 
 
2. Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung werden, wie in der Begrün-
dung dargestellt, umgesetzt. Die Ämter und Verwaltungsstellen werden mit einer Rundverfü-
gung von den Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2006 unterrichtet. 
 
3. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Re-
gierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Februar 2006 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis-
nahme vorgelegt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. Februar 2006

2 
... 
Der Doppelhaushalt 2005/2006 wurde am 16.12.2004 durch die Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossen. Mit Datum vom 28.04.2005 hat das Regierungspräsidium Darmstadt zu-
nächst die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2005 erteilt. Die Genehmigung für das Haus-
haltsjahr 2006 wurde zurückgestellt und von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sowie 
der Umsetzung der aufsichtsbehördlichen Vorgaben bzw. Auflagen abhängig gemacht. 
 
Mit Datum vom 15. Februar 2006 liegt nunmehr die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für 
das Haushaltsjahr 2006 vor. 
 
In der Begleitverfügung zur Genehmigung stellt das Regierungspräsidium Darmstadt fest, 
dass trotz der deutlichen Reduzierung des jahresbezogenen Defizits 2005 von ursprünglich 
41,6 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro im 2. Nachtragshaushalt 2005 noch nicht von einer nach-
haltigen Verbesserung bzw. Stabilisierung der Haushaltslage ausgegangen werden kann. 
Hintergrund sind die aufgelaufenen Defizite aus Vorjahren und die Belastungsschwerpunkte 
im Bereich der Personalkosten sowie der Sozial- und Jugendhilfeausgaben. Für die künftige 
finanzielle Leistungsfähigkeit sei ausschlaggebend, wie die Entwicklung der Gewerbesteuer 
verläuft und in welchem Umfang und mit welcher Konsequenz die beschlossenen Konsolidie-
rungsmaßnahmen, v.a. im Personalkostenbereich, umgesetzt werden. Es wird von der Auf-
sichtsbehörde bemängelt, dass gerade die im Personalbereich vorgesehenen Einsparziele 
bisher nicht eingehalten wurden. 
 
Da für die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen die dauernde finanzielle 
Leistungsfähigkeit maßgeblich ist und diese aus Sicht der Aufsichtsbehörde nicht gegeben 
ist (siehe oben), wird die Genehmigung der Kredite nur unter dem Vorbehalt der Einzelge-
nehmigung nach § 103 Abs. 4 Ziff. 2 HGO erteilt. Auch die Verpflichtungsermächtigungen 
werden zunächst nur eingeschränkt freigegeben. 
 
Weitere Auflagen des Regierungspräsidiums sind: 
 
1. Die in der Vorlage zur Stellenbewirtschaftung beschlossenen Einsparziele (Reduzierung 
des Stellenplanes um jährlich 2 % der vorhandenen Stellen) sowie die einzelnen Maß-
nahmen und Projekte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes müssen zügig abgearbei-
tet werden. 
 
2. Im Vollzug des Haushaltes 2006 ist durch geeignete Maßnahmen das jahresbezogene 
Defizit von bisher 39,3 Mio. Euro deutlich zu reduzieren. Einen jahresbezogenen Haus-
haltsausgleich hält die Aufsichtsbehörde bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen 
des Haushaltskonsolidierungsprogramms für möglich.

3 
... 
 
3. Die Aktualisierung der Finanzplanung ist im Zuge der Aufstellung des 1. Nachtrages 
2006 vorzunehmen. 
 
Künftige Genehmigungen werden sich maßgeblich an den eingehaltenen Auflagen orientie-
ren. Zum Ende des Haushaltsjahres 2006 ist ein entsprechender Bericht vorzulegen. Bereits 
zum 30.06.2006 ist die Entwicklung der Personalkosten darzustellen. 
 
Darmstadt, 22. Februar 2006 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister 
 
Anlagen: 
 
/head2right Begleitverfügung des Regierungspräsidiums zur Haushaltssatzung 2006 
/head2right Genehmigungsverfügung für den städtischen Haushalt 2006

Beratungsverlauf (1)

TOP 152 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0156
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00