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2275/2017

Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.08.2017

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Anlage 1_Neue Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

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Anlage 2_Ergänzungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_Neue Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

12797 Zeichen

Anlage 1, Seite 1 
 
1 
 
 
 
 
Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln 
 
vom ……….. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ……………aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 
2, Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV.NRW.2023) folgende 
Entgeltordnung für das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln beschlossen: 
 
 
§ 1 Allgemeines 
 
Das Rheinische Bildarchiv (RBA) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sein 
Fotobestand bietet eine umfangreiche Grundlage für Forschung und Wissenschaft wie auch für 
kommerzielle Bildverwerter und private Nutzer. Das Rheinische Bildarchiv liefert digitale Fotos 
oder Digitalisate analoger Negative/Diapositive in Form von Bilddateien oder Prints und 
Handabzüge analoger Schwarz/Weiß-Negative oder Color-Aufnahmen. 
 
 
§ 2 Nutzungszweck 
 
Die in § 1 aufgeführten Leistungen des Rheinischen Bildarchivs können für folgende 
Nutzungszwecke in Anspruch genommen werden: 
1. zum privaten Gebrauch, 
2. für nicht-kommerzielle Wissenschaft und Forschung, 
3. zur kommerziellen Nutzung. 
 
 
§ 3 Entgelte 
 
Für die Leistungen des Rheinischen Bildarchivs werden die nachfolgenden Entgelte erhoben. 
Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
 
 
(1) Bearbeitungspauschalen 
 
Bildrecherche pro angefangene 30 min. 20,00 € 
Bearbeitung pro Fotoauftrag 9,00 € 
 
Versandkosten pro Auftrag bis DIN A4, flach 3,00 € 
Versandkosten pro Auftrag bis DIN A3, flach 6,00 € 
Versandkosten für alle anderen Aufträge Nach Aufwand 
 
 
(2) Bildbereitstellung 
 
a. Neuaufnahme 
Digitale Neuaufnahme 80,00 €

Anlage 1, Seite 2 
 
2 
 
Reise- und Fahrkosten außerhalb Kölns Nach Aufwand 
 
 
b. Digitale Bildbereitstellung 
JPG 1200 px, Auflösung 72 dpi 4,00 € 
Entgelt entfällt bei 
selbständigem Download 
aus der Bilddatenbank 
High-End-Qualität TIFF, Auflösung 300 dpi  
 DIN A4 20,00 € 
 DIN A3 40,00 € 
 größer als DIN A3 80,00 € 
Weitere Formate und Auflösungen Auf Anfrage1 
  
Digitale Bildbearbeitung pro angefangene 30 min. 35,00 € 
Datenspeicherung auf CD-ROM je 15,00 € 
Dateien von Negativen/Diapositiven der fotografischen 
Sonderbestände des Rheinischen Bildarchivs2 
50% Aufschlag 
 
c. Handabzug Schwarz-Weiß (auf PE-Papier) 
13 x 18 cm 8,00 € 
18 x 24 cm 12,00 € 
24 x 30 cm 16,00 € 
30 x 40 cm 24,00 € 
40 x 50 cm 40,00 € 
50 x 60 cm 60,00 € 
Abzüge von Negativen der fotografischen Sonderbestände des 
Rheinischen Bildarchivs3 
50% Aufschlag 
Handabzüge Schwarz-Weiß auf Barytpapier statt PE-Papier 50% Aufschlag 
 
d. Color-Abzüge von Datei, Negativ oder Dia 
13 x 18 cm 3,50 € 
20 x 30 cm 4,50 € 
30 x 40 cm 16,00 € 
40 x 50 cm 24,00 € 
50 x 70 cm 32,00 € 
60 x 90 cm 40,00 € 
Weitere Größen und Materialien auf Anfrage4 
                                                        
1 Es gelten ggf. die in Rechnung gestellten Kosten eines externen Dienstleisters zzgl. 
Bearbeitungsentgelt. 
2 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von 
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer, 
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz. 
3 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von 
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer, 
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz. 
4 Es gelten ggf. die in Rechnung gestellten Kosten eines externen Dienstleisters zuzüglich 
Bearbeitungsentgelts.

Anlage 1, Seite 3 
 
3 
 
Abzüge von Negativen/Diapositiven der fotografischen Sonderbestände 
des Rheinischen Bildarchivs5 
50% Aufschlag 
 
 
(3) Entgelte für Bildnutzung 
 
Die Entgelte werden nach Nutzungszweck (privat, wissenschaftlich/nicht-kommerziell, 
kommerziell), Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Anzeigedauer, Reichweite und Projektionsgröße 
unterschieden. 
 
Die Entgelte basieren auf den „Bildhonoraren. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für 
Bildnutzungsrechte“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in ihrer jeweils gültigen 
Fassung. Dabei werden für die private und die wissenschaftliche (nicht-kommerzielle) Nutzung 
60 % und für die kommerzielle Bildnutzung 100 % der MFM-Honorare angesetzt. 
 
 
a. Einfache Nutzung 
 
 a. Privat b. Wissenschaftlich 
(nicht-kommerziell)6 
c. Kommerziell 
Buch, Bildband, 
Taschenbuch, Book on 
demand, 
Ausstellungskatalog, 
Loseblattslg. 
(redaktionelle Nutzung) / 
Print und E-Book7 
Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 1) 
Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 1) 
Gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 1) 
 
Ausstellungen und 
Veranstaltungen, Touch-
Screen in Museen, 
Videoguide, Museums-
App 
 0 € Gestaffelt nach 
Abbildungsgröße und 
Dauer der Nutzung 
(siehe Anlage 2) 
Veranstaltungs-/ 
Programmplakate, 
Informationsplakate 
 Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 3) 
Gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 3) 
Veranstaltungs-, 
Informations- und 
Programmhefte 
 Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 4) 
Gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 4) 
Schulbücher, 
Enzyklopädien, wiss. 
Bücher/Periodika, 
 Auflage bis 500: 0 €, 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 5) 
                                                        
5 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von 
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer, 
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz. 
6 Der Nachweis über die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Nutzung ist vom Auftraggeber oder der 
Auftraggeberin zu führen. 
7 Zulässiges Format der Bilddatei in E-Books und sonstigen digitalen Medien: JPG, max. 1200 px längere 
Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de

Anlage 1, Seite 4 
 
4 
 
 a. Privat b. Wissenschaftlich 
(nicht-kommerziell)6 
c. Kommerziell 
ergänzende 
Lehrmaterialien / Print 
und E-Book8 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 5) 
Tageszeitung   Pakethonorare oder 
gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße 
(siehe Anlage 6) 
Wochenzeitung   Pakethonorare oder 
gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße 
(siehe Anlage 7) 
Zeitschrift, Magazin, 
Special-Interest-, Fach-, 
Mitglieder- und 
Mitarbeiterzeitschrift, 
Supplement, Booklet 
(redaktionelle Nutzung) 
Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 10) 
Auflage bis 500: 0 € 
Sonst gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße  
(siehe Anlage 10) 
Pakethonorare oder 
gestaffelt nach 
Auflagenhöhe und 
Abbildungsgröße 
 (siehe Anlage 8) 
Online-Zeitung und 
Zeitschrift, Intranet, 
Informationsdienste, 
Blogs (redaktionelle 
Nutzung) 
0 € 
[beschränkt auf nicht-
kommerzielle 
Informationsversorger] 
0 € 
[beschränkt auf nicht-
kommerzielle 
Informationsversorger] 
Gestaffelt nach 
Nutzungsdauer und 
kostenpflichtig/nicht-
kostenpflichtig  
(siehe Anlage 9) 
Elektronische 
Datenträger 
(redaktionelle Nutzung)9 
Auflage bis 500: 0 € 
Beschränkt auf nicht-
kommerzielle 
Informationsversorger, 
sonst gestaffelt nach 
Auflage und 
Abbildungsgröße 
(siehe Anlage 1) 
Auflage bis 500: 0 € 
Beschränkt auf nicht-
kommerzielle 
Informationsversorger, 
sonst gestaffelt nach 
Auflage und 
Abbildungsgröße 
(siehe Anlage 1) 
Gestaffelt nach Auflage 
und Abbildungsgröße 
(siehe Anlage 1) 
Fernsehen/ Online- 
Einstellung der Fernseh- 
produktion 
  Gestaffelt nach Häufigkeit 
und Reichweite der 
Fernsehausstrahlung  
(siehe Anlage 10) 
Info-Screen,  
Touch-Screen 
(redaktionelle Nutzung)10 
 0 € Gestaffelt nach 
Projektionsgröße und 
Anzahl der Fotografien 
(siehe Anlage 11) 
Werbung/ PR /  
Corporate Publishing 
  Berechnung entsprechend 
den aktuellen MFM-
Bildhonoraren 
Handelsprodukte   Berechnung entsprechend 
den aktuellen MFM-
Bildhonoraren 
                                                        
8 Zulässiges Format der Bilddatei in E-Books und sonstigen digitalen Medien: JPG, max. 1200 px längere 
Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de 
9 Zulässiges Format der Bilddatei: JPG, max. 1200 px längere Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink 
in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de 
10 Sichtbarmachung von Bilddateien des RBA auf öffentlich zugänglichen Bildschirme n je Bildschirm. 
Voraussetzung ist dabei, dass die Rechte zur Einspeicherung der Bildinhalte in das genutzte 
elektronische Speichermedium vom Rheinischen Bildarchiv und ggf. auch von der VG BILD -KUNST 
vorher erworben wurden.

Anlage 1, Seite 5 
 
5 
 
b. Erweiterte Nutzungsrechte 
 
1. Bei gleichzeitigem Erwerb von Nutzungsrechten für mehrere Medien (z. B. 
Ausstellungskatalog, Veranstaltungsplakat, Informationsbroschüre und DVD zu einer 
Ausstellung) wird ein Nachlass von 50% auf das/die niedrigere(n) Entgelt(e) gewährt. 
2. Bei gleichzeitigem Erwerb einer In- oder Auslandsverlagslizenz werden 50% Nachlass 
auf das auflagen- und formatbezogene Entgelt gewährt. 
3. Bei zusätzlichem Erwerb einer In- oder Auslandsverlagslizenz während der 
Nutzungsdauer einer bereits erworbenen Lizenz werden 30% Nachlass auf das 
auflagen- und formatbezogene Entgelt gewährt. 
4. Bei gleichzeitigem Erwerb erweiterter deutscher Rechte für alle unveränderten bzw. 
aktualisierten Ausgaben inkl. Taschenbuch- und Buchgemeinschaftsausgaben werden 
50% Zuschlag auf das gesamtauflagen- und formatbezogene Entgelt erhoben. 
 
 
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte 
 
(1) Mit der Lieferung der Reproduktion überträgt das Rheinische Bildarchiv dem 
Auftraggeber / der Auftraggeberin Nutzungsrechte nach dem Urhebergesetz oder 
anderen Gesetzen 
 nur zur einmaligen Nutzung, 
 nur im Rahmen des jeweils konkret vereinbarten Nutzungszwecks und 
 nur soweit das Rheinische Bildarchiv selbst Inhaber der Nutzungsrechte ist. 
Vor einer Nutzung der vom Rheinischen Bildarchiv gelieferten Reproduktionen kann also 
die Einholung entsprechender Nutzungsrechte, insbesondere beim Fotografen und dem 
Urheber eines abgebildeten Werkes erforderlich sein. Die Klärung und Einholung dieser 
Rechte ist ausschließliche Angelegenheit des Auftraggebers / der Auftraggeberin. 
(2) Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin stellt das Rheinische Bildarchiv unverzüglich von 
Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen das Rheinische Bildarchiv wegen unerlaubter 
Nutzung gelieferter Reproduktionen durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin geltend 
machen. 
(3) Bei der Nutzung des gelieferten Fotomaterials gelten das Änderungs- und das 
Entstellungsverbot der §§ 14, 39 Urhebergesetz. 
(4) Bei der Nutzung des gelieferten Fotomaterials ist gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz ein 
Bildquellen- und Urheberrechtsvermerk anzubringen. Bei Fotomaterial, an dem das 
Rheinische Bildarchiv die Fotografenrechte innehat, lautet dieser wie folgt: 
© Rheinisches Bildarchiv Köln, Fotografenname, RBA-Nummer. 
Sofern die bestellte Reproduktion ein Werk aus dem Bestand des Rheinischen 
Bildarchivs, einem Museum oder einer anderen Einrichtung der Stadt Köln zum 
Gegenstand hat, ist zusätzlich eine Bildlegende bestehend aus dem Namen der 
Einrichtung, ggf. Künstlername, Objekttitel sowie die Inventarnummer des Objektes 
anzugeben. 
(5) Die Nutzung des gelieferten Fotomaterials ist für eine aktuelle Berichterstattung in 
Printpublikationen und auf eine Woche befristet im Internet kostenfrei, wenn die 
Verwendung im unmittelbaren Kontext laufender Berichterstattung über aktuelle 
Ausstellungen und Veranstaltungen oder Publikationspräsentationen erfolgt.  
(6) Fotos aus dem Rheinischen Bildarchiv dürfen nicht eingesetzt werden 
 für gesetzeswidrige Handlungen, 
 für pornographische, sexistische, rassistische, Minderheiten oder religiös 
verletzende Darstellungen.

Anlage 1, Seite 6 
 
6 
 
 
 
§ 5 Bestellmodalitäten 
 
(1) Bestellungen im Inland erfolgen auf Rechnung. 
(2) Bestellungen aus dem Ausland werden per Vorkasse abgerechnet. Hierbei anfallende 
Bankgebühren werden dem Besteller in Rechnung gestellt. 
(3) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des 
deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und 
internationaler Abkommen. 
 
 
§ 6 In-Kraft-Treten 
 
 
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für 
das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln vom 6. April 2005 außer Kraft.

Anlage 2_Ergänzungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

15634 Zeichen

Anlage 2, Seite 1
Anlage 1 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Print oder E-Book/PDF
Auflagen-    
höhe bis
1/4 Seite 1/2 Seite 1/1 Seite 2/1 Seite Titel Umlaufender 
Titel
500 27,00 € 39,00 € 60,00 € 81,00 € 120,00 € 180,00 €
1.000 30,00 € 42,00 € 66,00 € 87,00 € 132,00 € 198,00 €
2.500 36,00 € 48,00 € 72,00 € 93,00 € 144,00 € 216,00 €
5.000 45,00 € 57,00 € 84,00 € 111,00 € 168,00 € 252,00 €
10.000 48,00 € 63,00 € 93,00 € 123,00 € 186,00 € 279,00 €
25.000 54,00 € 69,00 € 102,00 € 135,00 € 204,00 € 306,00 €
50.000 60,00 € 78,00 € 117,00 € 153,00 € 234,00 € 351,00 €
100.000 69,00 € 90,00 € 135,00 € 180,00 € 270,00 € 405,00 €
250.000 81,00 € 105,00 € 156,00 € 210,00 € 312,00 € 468,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. 
(ISBN 978-3-943598-09-4), S. 23. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Bücher, Bildbände, Taschenbücher, Books on demand, Ausstellungskataloge, 
Loseblattsammlungen (redaktionelle Nutzung)
Abbildungs- 
    größe bis

Anlage 2, Seite 2
Anlage 2  zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Ausstellungen und Veranstaltungen, Touchscreen in Museen, Videoguide, Museums-App
Ausstellung und Museen (kommerzielle Nutzung)
Nutzungshäufigkeit
0,25 m² 0,5 m² 1 m² 2 m² 3 m² 5 m²
Einmalige nationale Ausstellung 87,00 € 111,00 € 147,00 € 183,00 € 219,00 € 255,00 €
Nationale Dauer- bzw. Wanderausstellung 159,00 € 222,00 € 294,00 € 366,00 € 438,00 € 510,00 €
Multinationale Nutzung 252,00 € 333,00 € 444,00 € 555,00 € 666,00 € 777,00 €
Ergänzend:
Info-Screens, Touch-Screens, Ausstellungs-Apps, Videoguide
Nutzungsdauer bis 3 Monate 39,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 32. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs- 
    größe bis

Anlage 2, Seite 3
Anlage 3 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Veranstaltungs-/Programmplakate, Informationsplakate
Auflagenhöhe bis
DIN A6 DIN A5 DIN A4 DIN A3 DIN A2 DIN A1 DIN A0 4/1 6/1 16/1 - 18/1
50 78,00 € 93,00 € 108,00 € 135,00 € 165,00 € 207,00 € 276,00 € 360,00 € 444,00 € 837,00 €
100 87,00 € 99,00 € 114,00 € 144,00 € 171,00 € 213,00 € 282,00 € 369,00 € 456,00 € 852,00 €
250 96,00 € 108,00 € 123,00 € 156,00 € 186,00 € 234,00 € 312,00 € 402,00 € 498,00 € 933,00 €
500 108,00 € 123,00 € 144,00 € 177,00 € 213,00 € 264,00 € 354,00 € 462,00 € 570,00 € 1.062,00 €
1.000 123,00 € 144,00 € 165,00 € 207,00 € 246,00 € 306,00 € 411,00 € 534,00 € 657,00 € 1.233,00 €
2.500 144,00 € 168,00 € 192,00 € 240,00 € 288,00 € 363,00 € 483,00 € 627,00 € 771,00 € 1.446,00 €
5.000 171,00 € 201,00 € 228,00 € 282,00 € 342,00 € 423,00 € 570,00 € 738,00 € 906,00 € 1.704,00 €
10.000 201,00 € 234,00 € 267,00 € 333,00 € 399,00 € 501,00 € 669,00 € 867,00 € 1.065,00 € 1.998,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 33. Abzüglich 40% aufgrund der 
Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs- 
    größe bis

Anlage 2, Seite 4
Anlage 4 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Veranstaltungs-, Informations- , Programmhefte (redaktionelle Nutzung): Print oder PDF
Auflagenhöhe bis
1/16 S. 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel
1.000 24,00 € 27,00 € 33,00 € 45,00 € 66,00 € 99,00 € 144,00 €
2.500 27,00 € 30,00 € 36,00 € 51,00 € 78,00 € 117,00 € 162,00 €
5.000 30,00 € 33,00 € 39,00 € 57,00 € 90,00 € 135,00 € 180,00 €
10.000 33,00 € 36,00 € 45,00 € 63,00 € 102,00 € 153,00 € 204,00 €
25.000 36,00 € 42,00 € 51,00 € 72,00 € 114,00 € 171,00 € 228,00 €
50.000 42,00 € 45,00 € 57,00 € 81,00 € 129,00 € 195,00 € 258,00 €
100.000 45,00 € 51,00 € 63,00 € 90,00 € 144,00 € 216,00 € 288,00 €
250.000 51,00 € 60,00 € 75,00 € 102,00 € 159,00 € 240,00 € 318,00 €
500.000 60,00 € 69,00 € 87,00 € 120,00 € 186,00 € 279,00 € 372,00 €
                1 Mio. 69,00 € 81,00 € 102,00 € 138,00 € 216,00 € 324,00 € 432,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 22. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs- 
    größe bis

Anlage 2, Seite 5
Anlage 5 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Innenteil 150,00 €
Titel 360,00 €
Alternativ:
Auflagenhöhe bis
1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel Umlaufen-
der Titel
5000 35,40 € 37,80 € 48,60 € 67,80 € 89,40 € 132,60 € 197,40 €
10.000 37,80 € 40,80 € 51,60 € 75,60 € 97,20 € 148,80 € 221,40 €
25.000 40,80 € 43,20 € 57,00 € 81,00 € 108,00 € 159,60 € 237,60 €
50.000 43,20 € 48,60 € 62,40 € 91,80 € 121,80 € 181,20 € 270,00 €
100.000 48,60 € 57,00 € 73,20 € 105,60 € 138,00 € 208,20 € 310,80 €
250.000 57,00 € 64,80 € 84,00 € 124,20 € 165,00 € 246,00 € 367,20 €
500.000 64,80 € 75,60 € 97,20 € 143,40 € 192,00 € 283,80 € 424,20 €
1 Mio. 75,60 € 89,40 € 113,40 € 172,80 € 224,40 € 343,20 € 513,00 €
Schulbücher, Enzyklopädien, wiss. Bücher, wiss. Periodika, ergänzende 
Lehrmaterialien (redaktionelle Nutzung)
Print oder E-Books/PDF
Pauschalhonorar für 
Schulbücher
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für 
Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk 
Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 27. Abzüglich 40% 
aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Das Paket versteht sich wie folgt: Ein Motiv, unbeschränkte Abbildungsgröße und Auflage, 
Nutzung für 7 Jahre, nicht exklusiv, in Deutschland inkl. aller Regionalisierungen. Schulbücher 
und begleitende Lehrmittel werden als Medium "Lehrmittel" eingestuft. Dazu gehören: 
Schulbücher, Arbeits- und Übungsblätter, Whiteboards, Kopiervorlagen.
Abbildungs- 
    größe bis

Anlage 2, Seite 6
Anlage 6 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Tageszeitungen, Anzeigenblätter (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
Innenteil Titel
25000 60,00 € 120,00 €
50000 72,00 € 144,00 €
100000 90,00 € 180,00 €
250000 108,00 € 216,00 €
500000 120,00 € 240,00 €
1 Mio. 132,00 € 264,00 €
2 Mio. 156,00 € 312,00 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
Auflagenhöhe bis
kleiner als
2-spaltig
kleiner als
4-spaltig
Seitenaufma-
cher bzw. ab 4-
spaltig
Titel
Sondertitel
10.000 21,60 € 24,60 € 32,40 € 48,60 €
25.000 24,60 € 27,00 € 35,40 € 54,00 €
50.000 27,00 € 32,40 € 40,80 € 64,80 €
100.000 32,40 € 40,80 € 51,60 € 81,00 €
250.000 37,80 € 48,60 € 62,40 € 97,20 €
500.000 43,20 € 54,00 € 67,80 € 108,00 €
1 Mio. 48,60 € 59,40 € 75,60 € 118,80 €
2 Mio. 54,00 € 70,20 € 86,40 € 140,40 €
Online
Nutzungsdauer bis
nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Tag 15,00 € 21,00 €
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
Content Download bis
500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. 
Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). 
Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 15.
Apps
Abbildungs- 
    größe bis 
Abbildung auf  
         Website 
Abbildungs- 
ort

Anlage 2, Seite 7
Anlage 7 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Wochenzeitungen (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
Innenteil Titel
25.000 81,00 € 162,00 €
50.000 97,20 € 194,40 €
100.000 119,40 € 239,40 €
250.000 145,80 € 291,60 €
500.000 168,00 € 336,60 €
1 Mio. 194,40 € 388,80 €
2 Mio. 223,20 € 447,00 €
5 Mio. 252,60 € 505,20 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Auflagenhöhe bis
kleiner als
2-spaltig
kleiner als
4-spaltig
Seitenaufmacher
bzw. ab 4-spaltig
Titel
Sondertitel
25.000 29,40 € 31,80 € 41,40 € 63,00 €
50.000 31,80 € 39,00 € 48,60 € 78,00 €
100.000 39,00 € 48,60 € 61,20 € 92,40 €
250.000 43,80 € 58,20 € 72,00 € 111,60 €
500.000 54,00 € 67,80 € 85,20 € 126,60 €
1 Mio. 61,20 € 78,00 € 103,20 € 141,00 €
Online
Nutzungsdauer bis
nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
Content Download bis
500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. 
(ISBN 978-3-943598-09-4), S17.  Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
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ort 
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    größe bis 
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         Website

Anlage 2, Seite 8
Anlage 8 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Zeitschriften, Magazine, Special-Interest-, Fach-, Mitglieder- und Mitarbeiterzeitschriften, 
Supplements, Booklets (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
1/2 Seite Titel
5.000 97,20 € 378,00 €
10.000 111,60 € 432,00 €
25.000 126,00 € 486,00 €
50.000 140,40 € 540,00 €
100.000 151,20 € 594,00 €
250.000 165,60 € 648,00 €
500.000 198,00 € 756,00 €
1 Mio. 230,40 € 885,60 €
2 Mio. 273,60 € 1.036,80 €
5 Mio. 324,00 € 1.209,60 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
Auflagenhöhe bis
1/16 S. 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S.
Titel/
Beiheftposter
bis 4/1 S.
Titel/
Beiheftposter
größer
als 4/1 S.
2.500 23,40 € 25,80 € 30,60 € 51,00 € 76,80 € 112,80 € 171,00 € 270,00 €
5.000 25,80 € 28,20 € 36,00 € 58,80 € 90,00 € 133,20 € 199,20 € 315,00 €
10.000 28,20 € 30,60 € 40,80 € 66,60 € 102,60 € 153,60 € 228,00 € 360,00 €
25.000 30,60 € 33,60 € 46,20 € 74,40 € 115,80 € 174,60 € 256,20 € 405,00 €
50.000 33,60 € 39,00 € 51,00 € 82,20 € 128,40 € 195,00 € 285,00 € 450,00 €
100.000 39,00 € 43,80 € 53,40 € 85,20 € 133,80 € 204,60 € 297,60 € 469,80 €
250.000 43,80 € 49,20 € 59,40 € 92,40 € 146,40 € 223,80 € 324,60 € 513,00 €
500.000 49,20 € 56,40 € 68,40 € 109,20 € 170,40 € 258,00 € 379,20 € 598,20 €
1 Mio. 56,40 € 66,60 € 79,80 € 126,60 € 199,20 € 300,00 € 444,00 € 700,80 €
2 Mio. 66,60 € 79,80 € 95,40 € 151,20 € 233,40 € 351,00 € 519,60 € 820,80 €
Online
Nutzungsdauer bis
nicht
kosten-
pflichtig
kosten-
pflichtig
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
Content Download bis
500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 19. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
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         Website

Anlage 2, Seite 9
Anlage 9 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste, Blogs 
(redaktionelle Nutzung)
Nutzungsdauer bis nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
3 Monate 36,00 € 54,00 €
6 Monate 54,00 € 78,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
Nutzungsdauer bis nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Monat 18,00 € 24,00 €
3 Monate 24,00 € 36,00 €
6 Monate 30,00 € 42,00 €
1 Jahr 42,00 € 66,00 €
3 Jahre 60,00 € 90,00 €
5 Jahre 90,00 € 132,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für 
Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk 
Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 21. Abzüglich 40% aufgrund 
der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Online-Zeitungen und Zeitschriften
Informationsdienste und Intranet

Anlage 2, Seite 10
Anlage 10 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Fernsehen (redaktionelle Nutzung)
Einmalige Fernsehausstrahlung
Reichweite bis
(potentiell erreichbare TV-Empfänger in einer
Sprache)
terrestrisch
Kabel, Satellit
Online-
Einstellung der 
Fernseh-
produktion         
bis 7 Tage
Online-
Einstellung der 
Fernseh-
produktion         
bis 1 Jahr
Stadtfernsehen und regional begrenzt erreichbare 
Programme (z.B. Berlin-TV, FAB) 38,40 € 16,80 € 31,20 €
Je 3. Fernsehprogramme (z.B.MDR, NDR, RBB, SWR, 
WDR) 45,60 € 19,20 € 36,00 €
Je Spartenprogramm (z.B. DSF, N-TV, N24, KIKA,
Phoenix, VIVA) oder 3Sat 45,60 € 24,00 € 40,80 €
Je Vollprogramm (z.B. ARD, ZDF, RTL, SAT1, PRO7)
oder je Pay-TV (z.B. Sky) oder Arte 60,00 € 28,80 € 50,40 €
Reichweite bis bis 2 Jahre bis 5 Jahre bis 10 Jahre
Deutschsprachige (oder nationale) 
Fernsehnutzungsrechte 120,00 € 144,00 € 216,00 €
Europäische Fernsehnutzungsrechte 180,00 € 192,00 € 360,00 €
Weltrechte (oder internationale)
Fernsehnutzungsrechte 240,00 € 240,00 € 336,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 
2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 30. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen 
Bildarchivs.
Senderunabhängige Nutzungsrechte für beliebig häufige Fernsehausstrahlungen derselben 
Fernsehproduktion
Dauer

Anlage 2, Seite 11
Anlage 11 zu  § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung 
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Info-Screen, Touch-Screen (redaktionelle Nutzung)
Anzahl ver-              
wendeter Fotografien
0,25 m² 0,5 m² 1 m² 2 m² 3 m² 5 m²
10 30,00 € 33,00 € 36,00 € 45,00 € 54,00 € 72,00 €
25 45,00 € 48,00 € 54,00 € 66,00 € 78,00 € 96,00 €
50 54,00 € 60,00 € 72,00 € 90,00 € 108,00 € 126,00 €
100 69,00 € 78,00 € 90,00 € 108,00 € 135,00 € 162,00 €
250 87,00 € 96,00 € 108,00 € 135,00 € 162,00 € 198,00 €
500 102,00 € 120,00 € 144,00 € 180,00 € 216,00 € 252,00 €
1.000 126,00 € 150,00 € 192,00 € 234,00 € 270,00 € 312,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: 
Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 31. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Projektionsgröße

Beschlussvorlage Rat

10413 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4523 
 
Vorlagen-Nummer 
 2275/2017 
Freigabedatum 
30.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv 
der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1) einschließlich der ergän-
zenden Regelungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung des Rheinischen Bildarchives 
(Anlage 2). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung der bisherigen Entgeltordnung des Rheinischen Bildar-
chives in der Fassung vom 06. April 2005. 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung einschließlich der ergänzenden 
Bestimmungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv ab. 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Die aktuell gültige Entgeltordnung für das Rheinische Bildarchiv stammt vom 06. April 2005. Die 
dort geregelten Entgelte betreffen circa 40% der Fotoaufträge, die von exte rnen Kunden an das 
Rheinische Bildarchiv gerichtet werden. Etwa 60% der Fotoaufträge erteilen städtische Diens t-
stellen, insbesondere die Kölner Museen. Die Abrechnung stadtinterner Fot oaufträge erfolgt nach 
einer internen Preisliste und werden ohne Berechnung von Nutzungsentgelten zum Selbstko s-
tenpreis an städtische Dienststellen abgegeben. 
 Eine Überarbeitung ist auch deshalb erforderlich, da die Entgeltordnung vom 06. April 2005 veral-
tet ist; sie enthält weder die lieferbaren Produkte noch die heute möglichen Serviceleistungen. 
Das Rheinische Bildarchiv ist etwa im Jahr 2008 zur Digitalfotografie übergegangen. Die Entgel t-
ordnung ist jedoch noch komplett auf die Anfertigung analoger Fotogr afien ausgerichtet. Darüber 
hinaus widerspricht sie aktueller Rechtsprechung hinsichtlich Bil drechten und Nutzungsentgelten. 
Mit der neuen Entgeltordnung soll Rechtssicherheit hergestellt werden. 
2. Für die hier vorgelegte neue Ent geltordnung für das Rheinische Bildarchiv wurde ein grundsätzl i-
cher Paradigmenwechsel vollzogen, der den fundamentalen Veränderungen auf dem Bilder - und 
Informationsmarkt Rechnung trägt. Es handelt sich daher nicht um eine Übera rbeitung der alten 
Entgelte im Sinne einer Entgelterhöhung, sondern um eine neue Struktur, die den maßgeblich 
gestiegenen Bilderbedarf von Wissenschaft und Forschung wie auch die kommerzielle Bildve r-
wertung berücksichtigt. 
 Auch mit der neuen Entgeltordnung werden weiterhin grundsätz lich keine exklusiven Nutzung s-
rechte erteilt. Dies würde dem Auftrag der allgemeinen Bereitstellung von Bildmaterial für Priva t-
personen, Wissenschaft und Forschung sowie redaktionelle und kommerzielle Zwecke wide r-
sprechen.

3 
3. Folgende Ziele sollen mit der neuen Entgeltordnung erreicht werden: 
- Anpassung an das aktuelle Produktportfolio des Rheinischen Bildarchivs und die neuen Nu t-
zungsformen von Fotografien für eine private, wissenschaftliche und kommerzielle Nutzung 
- Konkurrenzfähige Preisgestaltung mit einer gerechteren Staffelung der Nutzungsen tgelte und 
der Option der Ertragssteigerung 
- Umsetzbarkeit in digitale Abrechnungssysteme (z.B. Warenkorb der Bilddatenbank) 
- Anpassung an aktuelle Rechtsprechung 
- Bürgerfreundlichere Preisgestal tung für private Nutzung (z.B. Nutzung von RBA -Fotografien 
für Kleindrucke von Geschichts - und Heimatvereinen oder im Eigenverlag von Privatpersonen 
herausgegebenen Publikationen) 
- Unterstützung von Wissenschaft und Forschung insbesondere hinsichtlich der P ublikation 
neuer Forschungsergebnisse zu den fotografisch dokumentierten Objekten der Kunst und Ku l-
tur im Bestand stadtkölnischer Sammlungen und Museen 
- Unterstützen redaktioneller Beiträge in Tages - und Wochenzeitungen, Publikationen, Fer n-
sehsendungen und entsprechenden digitalen Nutzungsformen im Sinne der städtischen Ö f-
fentlichkeitsarbeit 
- Fördern von Ausstellungen, in denen fotografisch dokumentierte Objekte der Kunst und Kultur 
im Bestand stadtkölnischer Sammlungen präsentiert werden 
4. Die neuen Entgelte des Rheinischen Bildarchivs für die Bildnutzung richten sich nach den aktuell 
gültigen „Bildhonoraren. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ der 
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die sich aus der Honorar-Kommission des 
Bundesverbands der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) gebildet hat. Das Rheinische 
Bildarchiv ist seit 2011 BVPA-Mitglied. 
 Die Bildhonorare werden von der MFM jährlich unter Berücksichtigung der Veränderungen am 
Bildmarkt und der Rechtsprechung zum Urheberrecht aktualisiert. Die neue Entgeltordnung sieht 
eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen Bildhonorare der MFM vor. Entsprechend 
setzen sich die neuen Entgelte aus einem statischen und aufwandsbezogenen Teil für die Bildbe-
reitstellung sowie einem dynamischen Teil für die Entgelte für die Bildnutzung (Lizenzen) zu-
sammen. 
5. Das Rheinische Bildarchiv ist eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt Köln. Deshalb we rden in 
der neuen Entgeltordnung für die kommerzielle Bildnutzung, bei der die Publikation einen unmi t-
telbaren Nutzen für den Bekanntheitsgrad beispielsweise für die Sammlungsobjekte der Kölner 
Museen erwarten lässt (Bücher, Plakate, etc.), 60% der Preise der MFM -Bildhonorare angesetzt. 
Für die rein kommerzielle Nutzung der Fotografien für Handelspr odukte (Beispiele: Zuckertüten, 
Fingerringe, Radiergummis) oder Werbung/PR/Corporate Publishing wird hingegen der volle Satz 
der MFM-Bildhonorare angesetzt. Die Höhe der voraussichtlic hen Erträge aus Entgelten für die 
Bildbereitstellung übersteigen die voraussichtlichen Kosten der Stadt für die betreffenden Lei s-
tungen nicht. 
6. Ein unmittelbarer Vergleich der beiden Entgeltordnungen und Erträge ist nicht möglich , weil zwei 
völlig unterschiedliche Konzepte zugrunde gelegt sind. Vergleiche der Erträge identischer Zei t-
räume nach alter und neuer Entgeltordnung haben – soweit überhaupt möglich – ergeben, dass 
trotz Anpassung an die derzeit üblichen Bildmarktpreise im Jahresdurchschnitt bei gleichem A r-
beitsaufwand die bisherige Ertragshöhe gehalten werden kann (ermittelt anhand der Fotoaufträge 
im letzten Quartal 2016). Das bisherige starre System kannte beispielsweise keine nach Aufl a-
genhöhe oder Verwendungszweck gesta ffelten Preise. Da die Auflagenhöhe bisher nicht abg e-
fragt wurde, konnte dieser Aspekt in die Vergleichsberechnungen auch noch nicht einbezogen 
beziehungsweise nur per Schätzung ermittelt werden. Das neue System wird als Grundlage für 
einen gezielten Vertrieb von Fotografien an kommerzielle Kunden dienen. 
7. Auf die Vorlage einer Synopse zum Vergleich von alter und neuer Entgeltordnung wird ve rzichtet, 
da mit diesem Neuentwurf ein völlig anderes Berechnungssystem vorgestellt wird. Z u den grund-
legenden inhaltlichen Änderungen gehören: 
- Bei den Nutzungsentgelten wurde auf die Aufteilung in Schwarz -Weiß-Fotografie und Farbfoto-
grafie verzichtet. Mit der Durchsetzung der Digitalfotografie hat sich eine vollständige Neub e-

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wertung auf dem Bil dmarkt ereignet. Die früher niedrigeren Preise für Schwarz -Weiß-
Fotografien entsprechen nicht mehr den üblichen Bildmarktpreisen. Die Anfertigung analoger 
Handabzüge in der Dunkelkammer wurde stattdessen anhand des anfallenden Arbeitsau f-
wands und im Vergleich mit marktüblichen Preisen kalkuliert. 
- Der Verleih von Ektachromen (Diapositiven im Mittelformat) und die Anfertigung von Du plikaten 
für Printpublikationen wurden abgeschafft und – wie heutzutage allgemein üblich auf dem Bi l-
dermarkt – durch die Ausliefe rung von Digitalisaten und Digitaldrucken e rsetzt. Entsprechend 
entfallen alle diesbezüglichen Entgelte. 
- Die Anfertigung und Auslieferung digitaler Bilder war in der alten Entgeltordnung nicht vorges e-
hen. Hierfür wurde ein neues Preissystem erstellt, das n un auch Paketpreise für Mehrfachnut-
zungen im In - und Ausland enthält. Hierdurch erhalten Verhandlungen insbesondere mit gr o-
ßen Verlagen eine neue Grundlage. 
- Die bisherige Entgeltordnung kannte nur eine Rabattierung für wissenschaftliche Nu tzung, aber 
keine Aufteilung der Nutzungszwecke. Der neue Entwurf unterscheidet drei Nutzungsformen 
und leitet daraus jeweils konsequente Preisstrukturen ab: 
1. Privat 
2. Wissenschaftlich 
3. Kommerziell 
 Kommerzielle Bildnutzung, bei der die Publikation einen unmittelbaren Nutzen 
für den Bekanntheitsgrad beispielsweise für die Sammlungsobje kte der Kölner 
Museen erwarten lässt 
 Handelsprodukte und Werbung/PR/Corporate Publishing 
-  Die Forderung nach einem Belegexemplar wurde gestrichen, da sie dem Gleichbehandlung s-
grundsatz widersprach (Beispiel: Ein Kunde musste für die Fotonutzung eine Postkarte oder 
ein Taschenbuch liefern, ein anderer ein hochpreisiges Buch.). Die Forderung wird im Liefe r-
schreiben an den Kunden durch die Bitte um ein Belegexemplar ersetzt. Verla ge und Autoren 
liefern zumeist bereitwillig Belegexemplare wissenschaftlicher Publikationen, damit diese in 
der Kunst- und Museumsbibliothek oder den Fachbibliotheken der einzelnen Museen Wisse n-
schaftlern und Bürgern zur Verfügung stehen. 
- Die „Sonstigen Be stimmungen“ wurden an den aktuellen Stand von Urheber - und Nutzung s-
rechten angepasst sowie die Vorgehensweise für Bestellungen aus dem Ausland auf Vorka s-
se umgestellt.

Beratungsverlauf (4)

12.09.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2275/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27