2275/2017
Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv
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Anlage 1_Neue Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv
12797 Zeichen
Anlage 1, Seite 1
1
Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln
vom ………..
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ……………aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz
2, Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV.NRW.2023) folgende
Entgeltordnung für das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Das Rheinische Bildarchiv (RBA) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sein
Fotobestand bietet eine umfangreiche Grundlage für Forschung und Wissenschaft wie auch für
kommerzielle Bildverwerter und private Nutzer. Das Rheinische Bildarchiv liefert digitale Fotos
oder Digitalisate analoger Negative/Diapositive in Form von Bilddateien oder Prints und
Handabzüge analoger Schwarz/Weiß-Negative oder Color-Aufnahmen.
§ 2 Nutzungszweck
Die in § 1 aufgeführten Leistungen des Rheinischen Bildarchivs können für folgende
Nutzungszwecke in Anspruch genommen werden:
1. zum privaten Gebrauch,
2. für nicht-kommerzielle Wissenschaft und Forschung,
3. zur kommerziellen Nutzung.
§ 3 Entgelte
Für die Leistungen des Rheinischen Bildarchivs werden die nachfolgenden Entgelte erhoben.
Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(1) Bearbeitungspauschalen
Bildrecherche pro angefangene 30 min. 20,00 €
Bearbeitung pro Fotoauftrag 9,00 €
Versandkosten pro Auftrag bis DIN A4, flach 3,00 €
Versandkosten pro Auftrag bis DIN A3, flach 6,00 €
Versandkosten für alle anderen Aufträge Nach Aufwand
(2) Bildbereitstellung
a. Neuaufnahme
Digitale Neuaufnahme 80,00 €
Anlage 1, Seite 2
2
Reise- und Fahrkosten außerhalb Kölns Nach Aufwand
b. Digitale Bildbereitstellung
JPG 1200 px, Auflösung 72 dpi 4,00 €
Entgelt entfällt bei
selbständigem Download
aus der Bilddatenbank
High-End-Qualität TIFF, Auflösung 300 dpi
DIN A4 20,00 €
DIN A3 40,00 €
größer als DIN A3 80,00 €
Weitere Formate und Auflösungen Auf Anfrage1
Digitale Bildbearbeitung pro angefangene 30 min. 35,00 €
Datenspeicherung auf CD-ROM je 15,00 €
Dateien von Negativen/Diapositiven der fotografischen
Sonderbestände des Rheinischen Bildarchivs2
50% Aufschlag
c. Handabzug Schwarz-Weiß (auf PE-Papier)
13 x 18 cm 8,00 €
18 x 24 cm 12,00 €
24 x 30 cm 16,00 €
30 x 40 cm 24,00 €
40 x 50 cm 40,00 €
50 x 60 cm 60,00 €
Abzüge von Negativen der fotografischen Sonderbestände des
Rheinischen Bildarchivs3
50% Aufschlag
Handabzüge Schwarz-Weiß auf Barytpapier statt PE-Papier 50% Aufschlag
d. Color-Abzüge von Datei, Negativ oder Dia
13 x 18 cm 3,50 €
20 x 30 cm 4,50 €
30 x 40 cm 16,00 €
40 x 50 cm 24,00 €
50 x 70 cm 32,00 €
60 x 90 cm 40,00 €
Weitere Größen und Materialien auf Anfrage4
1 Es gelten ggf. die in Rechnung gestellten Kosten eines externen Dienstleisters zzgl.
Bearbeitungsentgelt.
2 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer,
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz.
3 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer,
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz.
4 Es gelten ggf. die in Rechnung gestellten Kosten eines externen Dienstleisters zuzüglich
Bearbeitungsentgelts.
Anlage 1, Seite 3
3
Abzüge von Negativen/Diapositiven der fotografischen Sonderbestände
des Rheinischen Bildarchivs5
50% Aufschlag
(3) Entgelte für Bildnutzung
Die Entgelte werden nach Nutzungszweck (privat, wissenschaftlich/nicht-kommerziell,
kommerziell), Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Anzeigedauer, Reichweite und Projektionsgröße
unterschieden.
Die Entgelte basieren auf den „Bildhonoraren. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für
Bildnutzungsrechte“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in ihrer jeweils gültigen
Fassung. Dabei werden für die private und die wissenschaftliche (nicht-kommerzielle) Nutzung
60 % und für die kommerzielle Bildnutzung 100 % der MFM-Honorare angesetzt.
a. Einfache Nutzung
a. Privat b. Wissenschaftlich
(nicht-kommerziell)6
c. Kommerziell
Buch, Bildband,
Taschenbuch, Book on
demand,
Ausstellungskatalog,
Loseblattslg.
(redaktionelle Nutzung) /
Print und E-Book7
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Ausstellungen und
Veranstaltungen, Touch-
Screen in Museen,
Videoguide, Museums-
App
0 € Gestaffelt nach
Abbildungsgröße und
Dauer der Nutzung
(siehe Anlage 2)
Veranstaltungs-/
Programmplakate,
Informationsplakate
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 3)
Gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 3)
Veranstaltungs-,
Informations- und
Programmhefte
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 4)
Gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 4)
Schulbücher,
Enzyklopädien, wiss.
Bücher/Periodika,
Auflage bis 500: 0 €,
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 5)
5 Zu den fotografischen Sonderbeständen des Rheinischen Bildarchiv zählen die Bestände von
Fotografen wie August Sander, August Kreyenkamp, Hugo und Karl Hugo Schmölz, Chargesheimer,
Werner Mantz oder Heinrich Ewertz.
6 Der Nachweis über die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Nutzung ist vom Auftraggeber oder der
Auftraggeberin zu führen.
7 Zulässiges Format der Bilddatei in E-Books und sonstigen digitalen Medien: JPG, max. 1200 px längere
Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de
Anlage 1, Seite 4
4
a. Privat b. Wissenschaftlich
(nicht-kommerziell)6
c. Kommerziell
ergänzende
Lehrmaterialien / Print
und E-Book8
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 5)
Tageszeitung Pakethonorare oder
gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 6)
Wochenzeitung Pakethonorare oder
gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 7)
Zeitschrift, Magazin,
Special-Interest-, Fach-,
Mitglieder- und
Mitarbeiterzeitschrift,
Supplement, Booklet
(redaktionelle Nutzung)
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 10)
Auflage bis 500: 0 €
Sonst gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 10)
Pakethonorare oder
gestaffelt nach
Auflagenhöhe und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 8)
Online-Zeitung und
Zeitschrift, Intranet,
Informationsdienste,
Blogs (redaktionelle
Nutzung)
0 €
[beschränkt auf nicht-
kommerzielle
Informationsversorger]
0 €
[beschränkt auf nicht-
kommerzielle
Informationsversorger]
Gestaffelt nach
Nutzungsdauer und
kostenpflichtig/nicht-
kostenpflichtig
(siehe Anlage 9)
Elektronische
Datenträger
(redaktionelle Nutzung)9
Auflage bis 500: 0 €
Beschränkt auf nicht-
kommerzielle
Informationsversorger,
sonst gestaffelt nach
Auflage und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Auflage bis 500: 0 €
Beschränkt auf nicht-
kommerzielle
Informationsversorger,
sonst gestaffelt nach
Auflage und
Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Gestaffelt nach Auflage
und Abbildungsgröße
(siehe Anlage 1)
Fernsehen/ Online-
Einstellung der Fernseh-
produktion
Gestaffelt nach Häufigkeit
und Reichweite der
Fernsehausstrahlung
(siehe Anlage 10)
Info-Screen,
Touch-Screen
(redaktionelle Nutzung)10
0 € Gestaffelt nach
Projektionsgröße und
Anzahl der Fotografien
(siehe Anlage 11)
Werbung/ PR /
Corporate Publishing
Berechnung entsprechend
den aktuellen MFM-
Bildhonoraren
Handelsprodukte Berechnung entsprechend
den aktuellen MFM-
Bildhonoraren
8 Zulässiges Format der Bilddatei in E-Books und sonstigen digitalen Medien: JPG, max. 1200 px längere
Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de
9 Zulässiges Format der Bilddatei: JPG, max. 1200 px längere Bildseite, Auflösung max. 72 dpi. Permalink
in die Bilddatenbank www.kulturelles-erbe-koeln.de
10 Sichtbarmachung von Bilddateien des RBA auf öffentlich zugänglichen Bildschirme n je Bildschirm.
Voraussetzung ist dabei, dass die Rechte zur Einspeicherung der Bildinhalte in das genutzte
elektronische Speichermedium vom Rheinischen Bildarchiv und ggf. auch von der VG BILD -KUNST
vorher erworben wurden.
Anlage 1, Seite 5
5
b. Erweiterte Nutzungsrechte
1. Bei gleichzeitigem Erwerb von Nutzungsrechten für mehrere Medien (z. B.
Ausstellungskatalog, Veranstaltungsplakat, Informationsbroschüre und DVD zu einer
Ausstellung) wird ein Nachlass von 50% auf das/die niedrigere(n) Entgelt(e) gewährt.
2. Bei gleichzeitigem Erwerb einer In- oder Auslandsverlagslizenz werden 50% Nachlass
auf das auflagen- und formatbezogene Entgelt gewährt.
3. Bei zusätzlichem Erwerb einer In- oder Auslandsverlagslizenz während der
Nutzungsdauer einer bereits erworbenen Lizenz werden 30% Nachlass auf das
auflagen- und formatbezogene Entgelt gewährt.
4. Bei gleichzeitigem Erwerb erweiterter deutscher Rechte für alle unveränderten bzw.
aktualisierten Ausgaben inkl. Taschenbuch- und Buchgemeinschaftsausgaben werden
50% Zuschlag auf das gesamtauflagen- und formatbezogene Entgelt erhoben.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Mit der Lieferung der Reproduktion überträgt das Rheinische Bildarchiv dem
Auftraggeber / der Auftraggeberin Nutzungsrechte nach dem Urhebergesetz oder
anderen Gesetzen
nur zur einmaligen Nutzung,
nur im Rahmen des jeweils konkret vereinbarten Nutzungszwecks und
nur soweit das Rheinische Bildarchiv selbst Inhaber der Nutzungsrechte ist.
Vor einer Nutzung der vom Rheinischen Bildarchiv gelieferten Reproduktionen kann also
die Einholung entsprechender Nutzungsrechte, insbesondere beim Fotografen und dem
Urheber eines abgebildeten Werkes erforderlich sein. Die Klärung und Einholung dieser
Rechte ist ausschließliche Angelegenheit des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
(2) Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin stellt das Rheinische Bildarchiv unverzüglich von
Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen das Rheinische Bildarchiv wegen unerlaubter
Nutzung gelieferter Reproduktionen durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin geltend
machen.
(3) Bei der Nutzung des gelieferten Fotomaterials gelten das Änderungs- und das
Entstellungsverbot der §§ 14, 39 Urhebergesetz.
(4) Bei der Nutzung des gelieferten Fotomaterials ist gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz ein
Bildquellen- und Urheberrechtsvermerk anzubringen. Bei Fotomaterial, an dem das
Rheinische Bildarchiv die Fotografenrechte innehat, lautet dieser wie folgt:
© Rheinisches Bildarchiv Köln, Fotografenname, RBA-Nummer.
Sofern die bestellte Reproduktion ein Werk aus dem Bestand des Rheinischen
Bildarchivs, einem Museum oder einer anderen Einrichtung der Stadt Köln zum
Gegenstand hat, ist zusätzlich eine Bildlegende bestehend aus dem Namen der
Einrichtung, ggf. Künstlername, Objekttitel sowie die Inventarnummer des Objektes
anzugeben.
(5) Die Nutzung des gelieferten Fotomaterials ist für eine aktuelle Berichterstattung in
Printpublikationen und auf eine Woche befristet im Internet kostenfrei, wenn die
Verwendung im unmittelbaren Kontext laufender Berichterstattung über aktuelle
Ausstellungen und Veranstaltungen oder Publikationspräsentationen erfolgt.
(6) Fotos aus dem Rheinischen Bildarchiv dürfen nicht eingesetzt werden
für gesetzeswidrige Handlungen,
für pornographische, sexistische, rassistische, Minderheiten oder religiös
verletzende Darstellungen.
Anlage 1, Seite 6
6
§ 5 Bestellmodalitäten
(1) Bestellungen im Inland erfolgen auf Rechnung.
(2) Bestellungen aus dem Ausland werden per Vorkasse abgerechnet. Hierbei anfallende
Bankgebühren werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
(3) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des
deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und
internationaler Abkommen.
§ 6 In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für
das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln vom 6. April 2005 außer Kraft.
Anlage 2_Ergänzungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv
15634 Zeichen
Anlage 2, Seite 1
Anlage 1 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Print oder E-Book/PDF
Auflagen-
höhe bis
1/4 Seite 1/2 Seite 1/1 Seite 2/1 Seite Titel Umlaufender
Titel
500 27,00 € 39,00 € 60,00 € 81,00 € 120,00 € 180,00 €
1.000 30,00 € 42,00 € 66,00 € 87,00 € 132,00 € 198,00 €
2.500 36,00 € 48,00 € 72,00 € 93,00 € 144,00 € 216,00 €
5.000 45,00 € 57,00 € 84,00 € 111,00 € 168,00 € 252,00 €
10.000 48,00 € 63,00 € 93,00 € 123,00 € 186,00 € 279,00 €
25.000 54,00 € 69,00 € 102,00 € 135,00 € 204,00 € 306,00 €
50.000 60,00 € 78,00 € 117,00 € 153,00 € 234,00 € 351,00 €
100.000 69,00 € 90,00 € 135,00 € 180,00 € 270,00 € 405,00 €
250.000 81,00 € 105,00 € 156,00 € 210,00 € 312,00 € 468,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017.
(ISBN 978-3-943598-09-4), S. 23. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Bücher, Bildbände, Taschenbücher, Books on demand, Ausstellungskataloge,
Loseblattsammlungen (redaktionelle Nutzung)
Abbildungs-
größe bis
Anlage 2, Seite 2
Anlage 2 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Ausstellungen und Veranstaltungen, Touchscreen in Museen, Videoguide, Museums-App
Ausstellung und Museen (kommerzielle Nutzung)
Nutzungshäufigkeit
0,25 m² 0,5 m² 1 m² 2 m² 3 m² 5 m²
Einmalige nationale Ausstellung 87,00 € 111,00 € 147,00 € 183,00 € 219,00 € 255,00 €
Nationale Dauer- bzw. Wanderausstellung 159,00 € 222,00 € 294,00 € 366,00 € 438,00 € 510,00 €
Multinationale Nutzung 252,00 € 333,00 € 444,00 € 555,00 € 666,00 € 777,00 €
Ergänzend:
Info-Screens, Touch-Screens, Ausstellungs-Apps, Videoguide
Nutzungsdauer bis 3 Monate 39,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 32. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs-
größe bis
Anlage 2, Seite 3
Anlage 3 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Veranstaltungs-/Programmplakate, Informationsplakate
Auflagenhöhe bis
DIN A6 DIN A5 DIN A4 DIN A3 DIN A2 DIN A1 DIN A0 4/1 6/1 16/1 - 18/1
50 78,00 € 93,00 € 108,00 € 135,00 € 165,00 € 207,00 € 276,00 € 360,00 € 444,00 € 837,00 €
100 87,00 € 99,00 € 114,00 € 144,00 € 171,00 € 213,00 € 282,00 € 369,00 € 456,00 € 852,00 €
250 96,00 € 108,00 € 123,00 € 156,00 € 186,00 € 234,00 € 312,00 € 402,00 € 498,00 € 933,00 €
500 108,00 € 123,00 € 144,00 € 177,00 € 213,00 € 264,00 € 354,00 € 462,00 € 570,00 € 1.062,00 €
1.000 123,00 € 144,00 € 165,00 € 207,00 € 246,00 € 306,00 € 411,00 € 534,00 € 657,00 € 1.233,00 €
2.500 144,00 € 168,00 € 192,00 € 240,00 € 288,00 € 363,00 € 483,00 € 627,00 € 771,00 € 1.446,00 €
5.000 171,00 € 201,00 € 228,00 € 282,00 € 342,00 € 423,00 € 570,00 € 738,00 € 906,00 € 1.704,00 €
10.000 201,00 € 234,00 € 267,00 € 333,00 € 399,00 € 501,00 € 669,00 € 867,00 € 1.065,00 € 1.998,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 33. Abzüglich 40% aufgrund der
Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs-
größe bis
Anlage 2, Seite 4
Anlage 4 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Veranstaltungs-, Informations- , Programmhefte (redaktionelle Nutzung): Print oder PDF
Auflagenhöhe bis
1/16 S. 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel
1.000 24,00 € 27,00 € 33,00 € 45,00 € 66,00 € 99,00 € 144,00 €
2.500 27,00 € 30,00 € 36,00 € 51,00 € 78,00 € 117,00 € 162,00 €
5.000 30,00 € 33,00 € 39,00 € 57,00 € 90,00 € 135,00 € 180,00 €
10.000 33,00 € 36,00 € 45,00 € 63,00 € 102,00 € 153,00 € 204,00 €
25.000 36,00 € 42,00 € 51,00 € 72,00 € 114,00 € 171,00 € 228,00 €
50.000 42,00 € 45,00 € 57,00 € 81,00 € 129,00 € 195,00 € 258,00 €
100.000 45,00 € 51,00 € 63,00 € 90,00 € 144,00 € 216,00 € 288,00 €
250.000 51,00 € 60,00 € 75,00 € 102,00 € 159,00 € 240,00 € 318,00 €
500.000 60,00 € 69,00 € 87,00 € 120,00 € 186,00 € 279,00 € 372,00 €
1 Mio. 69,00 € 81,00 € 102,00 € 138,00 € 216,00 € 324,00 € 432,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 22. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Abbildungs-
größe bis
Anlage 2, Seite 5
Anlage 5 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Innenteil 150,00 €
Titel 360,00 €
Alternativ:
Auflagenhöhe bis
1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel Umlaufen-
der Titel
5000 35,40 € 37,80 € 48,60 € 67,80 € 89,40 € 132,60 € 197,40 €
10.000 37,80 € 40,80 € 51,60 € 75,60 € 97,20 € 148,80 € 221,40 €
25.000 40,80 € 43,20 € 57,00 € 81,00 € 108,00 € 159,60 € 237,60 €
50.000 43,20 € 48,60 € 62,40 € 91,80 € 121,80 € 181,20 € 270,00 €
100.000 48,60 € 57,00 € 73,20 € 105,60 € 138,00 € 208,20 € 310,80 €
250.000 57,00 € 64,80 € 84,00 € 124,20 € 165,00 € 246,00 € 367,20 €
500.000 64,80 € 75,60 € 97,20 € 143,40 € 192,00 € 283,80 € 424,20 €
1 Mio. 75,60 € 89,40 € 113,40 € 172,80 € 224,40 € 343,20 € 513,00 €
Schulbücher, Enzyklopädien, wiss. Bücher, wiss. Periodika, ergänzende
Lehrmaterialien (redaktionelle Nutzung)
Print oder E-Books/PDF
Pauschalhonorar für
Schulbücher
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für
Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk
Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 27. Abzüglich 40%
aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Das Paket versteht sich wie folgt: Ein Motiv, unbeschränkte Abbildungsgröße und Auflage,
Nutzung für 7 Jahre, nicht exklusiv, in Deutschland inkl. aller Regionalisierungen. Schulbücher
und begleitende Lehrmittel werden als Medium "Lehrmittel" eingestuft. Dazu gehören:
Schulbücher, Arbeits- und Übungsblätter, Whiteboards, Kopiervorlagen.
Abbildungs-
größe bis
Anlage 2, Seite 6
Anlage 6 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Tageszeitungen, Anzeigenblätter (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
Innenteil Titel
25000 60,00 € 120,00 €
50000 72,00 € 144,00 €
100000 90,00 € 180,00 €
250000 108,00 € 216,00 €
500000 120,00 € 240,00 €
1 Mio. 132,00 € 264,00 €
2 Mio. 156,00 € 312,00 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
Auflagenhöhe bis
kleiner als
2-spaltig
kleiner als
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cher bzw. ab 4-
spaltig
Titel
Sondertitel
10.000 21,60 € 24,60 € 32,40 € 48,60 €
25.000 24,60 € 27,00 € 35,40 € 54,00 €
50.000 27,00 € 32,40 € 40,80 € 64,80 €
100.000 32,40 € 40,80 € 51,60 € 81,00 €
250.000 37,80 € 48,60 € 62,40 € 97,20 €
500.000 43,20 € 54,00 € 67,80 € 108,00 €
1 Mio. 48,60 € 59,40 € 75,60 € 118,80 €
2 Mio. 54,00 € 70,20 € 86,40 € 140,40 €
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kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Tag 15,00 € 21,00 €
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
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500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte.
Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender).
Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 15.
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Anlage 2, Seite 7
Anlage 7 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Wochenzeitungen (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
Innenteil Titel
25.000 81,00 € 162,00 €
50.000 97,20 € 194,40 €
100.000 119,40 € 239,40 €
250.000 145,80 € 291,60 €
500.000 168,00 € 336,60 €
1 Mio. 194,40 € 388,80 €
2 Mio. 223,20 € 447,00 €
5 Mio. 252,60 € 505,20 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Auflagenhöhe bis
kleiner als
2-spaltig
kleiner als
4-spaltig
Seitenaufmacher
bzw. ab 4-spaltig
Titel
Sondertitel
25.000 29,40 € 31,80 € 41,40 € 63,00 €
50.000 31,80 € 39,00 € 48,60 € 78,00 €
100.000 39,00 € 48,60 € 61,20 € 92,40 €
250.000 43,80 € 58,20 € 72,00 € 111,60 €
500.000 54,00 € 67,80 € 85,20 € 126,60 €
1 Mio. 61,20 € 78,00 € 103,20 € 141,00 €
Online
Nutzungsdauer bis
nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
Content Download bis
500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017.
(ISBN 978-3-943598-09-4), S17. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
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Anlage 2, Seite 8
Anlage 8 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Zeitschriften, Magazine, Special-Interest-, Fach-, Mitglieder- und Mitarbeiterzeitschriften,
Supplements, Booklets (redaktionelle Nutzung)
Pakethonorare für Print inkl. E-Paper, online, App, CD-ROM, PDF, Langzeitarchivierung
Gesamtauflage bis
1/2 Seite Titel
5.000 97,20 € 378,00 €
10.000 111,60 € 432,00 €
25.000 126,00 € 486,00 €
50.000 140,40 € 540,00 €
100.000 151,20 € 594,00 €
250.000 165,60 € 648,00 €
500.000 198,00 € 756,00 €
1 Mio. 230,40 € 885,60 €
2 Mio. 273,60 € 1.036,80 €
5 Mio. 324,00 € 1.209,60 €
Alternativ zum Pakethonorar Einzelengelte für:
Print oder bei layoutgleichem PDF/E-Paper
Auflagenhöhe bis
1/16 S. 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S.
Titel/
Beiheftposter
bis 4/1 S.
Titel/
Beiheftposter
größer
als 4/1 S.
2.500 23,40 € 25,80 € 30,60 € 51,00 € 76,80 € 112,80 € 171,00 € 270,00 €
5.000 25,80 € 28,20 € 36,00 € 58,80 € 90,00 € 133,20 € 199,20 € 315,00 €
10.000 28,20 € 30,60 € 40,80 € 66,60 € 102,60 € 153,60 € 228,00 € 360,00 €
25.000 30,60 € 33,60 € 46,20 € 74,40 € 115,80 € 174,60 € 256,20 € 405,00 €
50.000 33,60 € 39,00 € 51,00 € 82,20 € 128,40 € 195,00 € 285,00 € 450,00 €
100.000 39,00 € 43,80 € 53,40 € 85,20 € 133,80 € 204,60 € 297,60 € 469,80 €
250.000 43,80 € 49,20 € 59,40 € 92,40 € 146,40 € 223,80 € 324,60 € 513,00 €
500.000 49,20 € 56,40 € 68,40 € 109,20 € 170,40 € 258,00 € 379,20 € 598,20 €
1 Mio. 56,40 € 66,60 € 79,80 € 126,60 € 199,20 € 300,00 € 444,00 € 700,80 €
2 Mio. 66,60 € 79,80 € 95,40 € 151,20 € 233,40 € 351,00 € 519,60 € 820,80 €
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1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
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500 24,00 €
1.000 27,00 €
2.500 30,00 €
5.000 33,00 €
10.000 36,00 €
25.000 39,00 €
50.000 42,00 €
100.000 45,00 €
250.000 48,00 €
500.000 51,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-
943598-09-4), S. 19. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
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Anlage 2, Seite 9
Anlage 9 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste, Blogs
(redaktionelle Nutzung)
Nutzungsdauer bis nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Woche 18,00 € 24,00 €
1 Monat 24,00 € 36,00 €
3 Monate 36,00 € 54,00 €
6 Monate 54,00 € 78,00 €
1 Jahr 72,00 € 105,00 €
Nutzungsdauer bis nicht
kostenpflichtig kostenpflichtig
1 Monat 18,00 € 24,00 €
3 Monate 24,00 € 36,00 €
6 Monate 30,00 € 42,00 €
1 Jahr 42,00 € 66,00 €
3 Jahre 60,00 € 90,00 €
5 Jahre 90,00 € 132,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für
Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk
Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 21. Abzüglich 40% aufgrund
der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
Online-Zeitungen und Zeitschriften
Informationsdienste und Intranet
Anlage 2, Seite 10
Anlage 10 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Fernsehen (redaktionelle Nutzung)
Einmalige Fernsehausstrahlung
Reichweite bis
(potentiell erreichbare TV-Empfänger in einer
Sprache)
terrestrisch
Kabel, Satellit
Online-
Einstellung der
Fernseh-
produktion
bis 7 Tage
Online-
Einstellung der
Fernseh-
produktion
bis 1 Jahr
Stadtfernsehen und regional begrenzt erreichbare
Programme (z.B. Berlin-TV, FAB) 38,40 € 16,80 € 31,20 €
Je 3. Fernsehprogramme (z.B.MDR, NDR, RBB, SWR,
WDR) 45,60 € 19,20 € 36,00 €
Je Spartenprogramm (z.B. DSF, N-TV, N24, KIKA,
Phoenix, VIVA) oder 3Sat 45,60 € 24,00 € 40,80 €
Je Vollprogramm (z.B. ARD, ZDF, RTL, SAT1, PRO7)
oder je Pay-TV (z.B. Sky) oder Arte 60,00 € 28,80 € 50,40 €
Reichweite bis bis 2 Jahre bis 5 Jahre bis 10 Jahre
Deutschsprachige (oder nationale)
Fernsehnutzungsrechte 120,00 € 144,00 € 216,00 €
Europäische Fernsehnutzungsrechte 180,00 € 192,00 € 360,00 €
Weltrechte (oder internationale)
Fernsehnutzungsrechte 240,00 € 240,00 € 336,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg.
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich: Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin
2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 30. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen
Bildarchivs.
Senderunabhängige Nutzungsrechte für beliebig häufige Fernsehausstrahlungen derselben
Fernsehproduktion
Dauer
Anlage 2, Seite 11
Anlage 11 zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung
a. Reproduktionsentgelte, c. Kommerzielle Nutzung:
Info-Screen, Touch-Screen (redaktionelle Nutzung)
Anzahl ver-
wendeter Fotografien
0,25 m² 0,5 m² 1 m² 2 m² 3 m² 5 m²
10 30,00 € 33,00 € 36,00 € 45,00 € 54,00 € 72,00 €
25 45,00 € 48,00 € 54,00 € 66,00 € 78,00 € 96,00 €
50 54,00 € 60,00 € 72,00 € 90,00 € 108,00 € 126,00 €
100 69,00 € 78,00 € 90,00 € 108,00 € 135,00 € 162,00 €
250 87,00 € 96,00 € 108,00 € 135,00 € 162,00 € 198,00 €
500 102,00 € 120,00 € 144,00 € 180,00 € 216,00 € 252,00 €
1.000 126,00 € 150,00 € 192,00 € 234,00 € 270,00 € 312,00 €
Entnommen aus: Bildhonorare 2017. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Hg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), Verantwortlich:
Dirk Seidel (MFM-Vorsitzender). Berlin 2017. (ISBN 978-3-943598-09-4), S. 31. Abzüglich 40% aufgrund der Gemeinnützigkeit des Rheinischen Bildarchivs.
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Beschlussvorlage Rat
10413 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4523 Vorlagen-Nummer 2275/2017 Freigabedatum 30.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1) einschließlich der ergän- zenden Regelungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung des Rheinischen Bildarchives (Anlage 2). Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung der bisherigen Entgeltordnung des Rheinischen Bildar- chives in der Fassung vom 06. April 2005. Alternative: Der Rat lehnt die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung einschließlich der ergänzenden Bestimmungen zu § 3 (3) der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv ab. Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Die aktuell gültige Entgeltordnung für das Rheinische Bildarchiv stammt vom 06. April 2005. Die dort geregelten Entgelte betreffen circa 40% der Fotoaufträge, die von exte rnen Kunden an das Rheinische Bildarchiv gerichtet werden. Etwa 60% der Fotoaufträge erteilen städtische Diens t- stellen, insbesondere die Kölner Museen. Die Abrechnung stadtinterner Fot oaufträge erfolgt nach einer internen Preisliste und werden ohne Berechnung von Nutzungsentgelten zum Selbstko s- tenpreis an städtische Dienststellen abgegeben. Eine Überarbeitung ist auch deshalb erforderlich, da die Entgeltordnung vom 06. April 2005 veral- tet ist; sie enthält weder die lieferbaren Produkte noch die heute möglichen Serviceleistungen. Das Rheinische Bildarchiv ist etwa im Jahr 2008 zur Digitalfotografie übergegangen. Die Entgel t- ordnung ist jedoch noch komplett auf die Anfertigung analoger Fotogr afien ausgerichtet. Darüber hinaus widerspricht sie aktueller Rechtsprechung hinsichtlich Bil drechten und Nutzungsentgelten. Mit der neuen Entgeltordnung soll Rechtssicherheit hergestellt werden. 2. Für die hier vorgelegte neue Ent geltordnung für das Rheinische Bildarchiv wurde ein grundsätzl i- cher Paradigmenwechsel vollzogen, der den fundamentalen Veränderungen auf dem Bilder - und Informationsmarkt Rechnung trägt. Es handelt sich daher nicht um eine Übera rbeitung der alten Entgelte im Sinne einer Entgelterhöhung, sondern um eine neue Struktur, die den maßgeblich gestiegenen Bilderbedarf von Wissenschaft und Forschung wie auch die kommerzielle Bildve r- wertung berücksichtigt. Auch mit der neuen Entgeltordnung werden weiterhin grundsätz lich keine exklusiven Nutzung s- rechte erteilt. Dies würde dem Auftrag der allgemeinen Bereitstellung von Bildmaterial für Priva t- personen, Wissenschaft und Forschung sowie redaktionelle und kommerzielle Zwecke wide r- sprechen. 3 3. Folgende Ziele sollen mit der neuen Entgeltordnung erreicht werden: - Anpassung an das aktuelle Produktportfolio des Rheinischen Bildarchivs und die neuen Nu t- zungsformen von Fotografien für eine private, wissenschaftliche und kommerzielle Nutzung - Konkurrenzfähige Preisgestaltung mit einer gerechteren Staffelung der Nutzungsen tgelte und der Option der Ertragssteigerung - Umsetzbarkeit in digitale Abrechnungssysteme (z.B. Warenkorb der Bilddatenbank) - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung - Bürgerfreundlichere Preisgestal tung für private Nutzung (z.B. Nutzung von RBA -Fotografien für Kleindrucke von Geschichts - und Heimatvereinen oder im Eigenverlag von Privatpersonen herausgegebenen Publikationen) - Unterstützung von Wissenschaft und Forschung insbesondere hinsichtlich der P ublikation neuer Forschungsergebnisse zu den fotografisch dokumentierten Objekten der Kunst und Ku l- tur im Bestand stadtkölnischer Sammlungen und Museen - Unterstützen redaktioneller Beiträge in Tages - und Wochenzeitungen, Publikationen, Fer n- sehsendungen und entsprechenden digitalen Nutzungsformen im Sinne der städtischen Ö f- fentlichkeitsarbeit - Fördern von Ausstellungen, in denen fotografisch dokumentierte Objekte der Kunst und Kultur im Bestand stadtkölnischer Sammlungen präsentiert werden 4. Die neuen Entgelte des Rheinischen Bildarchivs für die Bildnutzung richten sich nach den aktuell gültigen „Bildhonoraren. Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die sich aus der Honorar-Kommission des Bundesverbands der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) gebildet hat. Das Rheinische Bildarchiv ist seit 2011 BVPA-Mitglied. Die Bildhonorare werden von der MFM jährlich unter Berücksichtigung der Veränderungen am Bildmarkt und der Rechtsprechung zum Urheberrecht aktualisiert. Die neue Entgeltordnung sieht eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen Bildhonorare der MFM vor. Entsprechend setzen sich die neuen Entgelte aus einem statischen und aufwandsbezogenen Teil für die Bildbe- reitstellung sowie einem dynamischen Teil für die Entgelte für die Bildnutzung (Lizenzen) zu- sammen. 5. Das Rheinische Bildarchiv ist eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt Köln. Deshalb we rden in der neuen Entgeltordnung für die kommerzielle Bildnutzung, bei der die Publikation einen unmi t- telbaren Nutzen für den Bekanntheitsgrad beispielsweise für die Sammlungsobjekte der Kölner Museen erwarten lässt (Bücher, Plakate, etc.), 60% der Preise der MFM -Bildhonorare angesetzt. Für die rein kommerzielle Nutzung der Fotografien für Handelspr odukte (Beispiele: Zuckertüten, Fingerringe, Radiergummis) oder Werbung/PR/Corporate Publishing wird hingegen der volle Satz der MFM-Bildhonorare angesetzt. Die Höhe der voraussichtlic hen Erträge aus Entgelten für die Bildbereitstellung übersteigen die voraussichtlichen Kosten der Stadt für die betreffenden Lei s- tungen nicht. 6. Ein unmittelbarer Vergleich der beiden Entgeltordnungen und Erträge ist nicht möglich , weil zwei völlig unterschiedliche Konzepte zugrunde gelegt sind. Vergleiche der Erträge identischer Zei t- räume nach alter und neuer Entgeltordnung haben – soweit überhaupt möglich – ergeben, dass trotz Anpassung an die derzeit üblichen Bildmarktpreise im Jahresdurchschnitt bei gleichem A r- beitsaufwand die bisherige Ertragshöhe gehalten werden kann (ermittelt anhand der Fotoaufträge im letzten Quartal 2016). Das bisherige starre System kannte beispielsweise keine nach Aufl a- genhöhe oder Verwendungszweck gesta ffelten Preise. Da die Auflagenhöhe bisher nicht abg e- fragt wurde, konnte dieser Aspekt in die Vergleichsberechnungen auch noch nicht einbezogen beziehungsweise nur per Schätzung ermittelt werden. Das neue System wird als Grundlage für einen gezielten Vertrieb von Fotografien an kommerzielle Kunden dienen. 7. Auf die Vorlage einer Synopse zum Vergleich von alter und neuer Entgeltordnung wird ve rzichtet, da mit diesem Neuentwurf ein völlig anderes Berechnungssystem vorgestellt wird. Z u den grund- legenden inhaltlichen Änderungen gehören: - Bei den Nutzungsentgelten wurde auf die Aufteilung in Schwarz -Weiß-Fotografie und Farbfoto- grafie verzichtet. Mit der Durchsetzung der Digitalfotografie hat sich eine vollständige Neub e- 4 wertung auf dem Bil dmarkt ereignet. Die früher niedrigeren Preise für Schwarz -Weiß- Fotografien entsprechen nicht mehr den üblichen Bildmarktpreisen. Die Anfertigung analoger Handabzüge in der Dunkelkammer wurde stattdessen anhand des anfallenden Arbeitsau f- wands und im Vergleich mit marktüblichen Preisen kalkuliert. - Der Verleih von Ektachromen (Diapositiven im Mittelformat) und die Anfertigung von Du plikaten für Printpublikationen wurden abgeschafft und – wie heutzutage allgemein üblich auf dem Bi l- dermarkt – durch die Ausliefe rung von Digitalisaten und Digitaldrucken e rsetzt. Entsprechend entfallen alle diesbezüglichen Entgelte. - Die Anfertigung und Auslieferung digitaler Bilder war in der alten Entgeltordnung nicht vorges e- hen. Hierfür wurde ein neues Preissystem erstellt, das n un auch Paketpreise für Mehrfachnut- zungen im In - und Ausland enthält. Hierdurch erhalten Verhandlungen insbesondere mit gr o- ßen Verlagen eine neue Grundlage. - Die bisherige Entgeltordnung kannte nur eine Rabattierung für wissenschaftliche Nu tzung, aber keine Aufteilung der Nutzungszwecke. Der neue Entwurf unterscheidet drei Nutzungsformen und leitet daraus jeweils konsequente Preisstrukturen ab: 1. Privat 2. Wissenschaftlich 3. Kommerziell Kommerzielle Bildnutzung, bei der die Publikation einen unmittelbaren Nutzen für den Bekanntheitsgrad beispielsweise für die Sammlungsobje kte der Kölner Museen erwarten lässt Handelsprodukte und Werbung/PR/Corporate Publishing - Die Forderung nach einem Belegexemplar wurde gestrichen, da sie dem Gleichbehandlung s- grundsatz widersprach (Beispiel: Ein Kunde musste für die Fotonutzung eine Postkarte oder ein Taschenbuch liefern, ein anderer ein hochpreisiges Buch.). Die Forderung wird im Liefe r- schreiben an den Kunden durch die Bitte um ein Belegexemplar ersetzt. Verla ge und Autoren liefern zumeist bereitwillig Belegexemplare wissenschaftlicher Publikationen, damit diese in der Kunst- und Museumsbibliothek oder den Fachbibliotheken der einzelnen Museen Wisse n- schaftlern und Bürgern zur Verfügung stehen. - Die „Sonstigen Be stimmungen“ wurden an den aktuellen Stand von Urheber - und Nutzung s- rechten angepasst sowie die Vorgehensweise für Bestellungen aus dem Ausland auf Vorka s- se umgestellt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2275/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27