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3304/2019

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 1

Beschlussvorlage Ausschuss 23.09.2019

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Anlage zu Beschlussvorlage Bezuschussung Lärmschutzfonds, Teil 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage zu Beschlussvorlage Bezuschussung Lärmschutzfonds, Teil 1

7595 Zeichen

Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: BHF Ehrenfeld GmbH 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen 
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
 Anbringung von Schallschutzvorhängen mit erhöhten Dämmwerten,  
 Aufbau von Schallpegelmessdisplays als Kotrollinstanz, um u.a. dem Personal gefährliche Pegel 
zu signalisieren, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, 
 Austausch der Türen gegen neue mit erhöhten Schallschutzwerten 
 Aufbau von neuen Basslautsprecher, inkl. Einrichtung eines cardioiden Systems mit Pegel- und 
Zeitmessungen; Ergebnis: messbare Verbesserung der Abstrahlung von Bassfrequenzen nach 
hinten  
 Beauftragung eines Akustikbüros zur Konzipierung weiterer Maßnahmen. 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
 Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
       35.463,33 EUR  förderfähige Gesamtkosten / Netto 
         8.000,00 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
    27.463,33 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
   (gerundet: 27.000 EUR            = ca. 76 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Aktuell liegen bereits diverse Beschwerden aus der Nachbarschaft aufgrund von „akustischen 
Belastungen“ vor. Durch eine offene Kommunikation und erste bauliche Lärmschutzmaßnahmen 
konnte die Situation bereits verbessert werden. Die obigen Maßnahmen tragen zu einer weiteren 
Reduzierung der Emissionen bei und somit auch zu einer nachhaltigen Standortsicherung.

Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: King Georg / Milestones GmbH & Co. KG 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Austausch der bisherigen Fenster gegen neue Schallschutzfenster 
 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr mit Fortführung des früheren 
            Konzeptes 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
 Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor   Hinweis: der Mietvertrag wird noch nachgereicht, Zustimmung der Vermieterin liegt bereits vor 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            22.500 EUR  förderfähige Gesamtkosten / Netto 
              4.500 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        18.000 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
      = 80 % der förderf. Gesamtkosten 
Fazit: Bisher durfte der Live-Musik-Betrieb nur bis 22 Uhr erfolgen, da die danach geltenden 
Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden konnten. Infolge des zwischenzeitlichen 
Betreiberwechsels wurden bereits umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, die durch 
den nun geplanten Austausch der Fenster ergänzt werden sollen.  
Nach Beendigung aller Maßnahmen ist – auch nach Ansicht der städtischen Dienststellen - davon 
auszugehen, dass die in der Nacht geltenden Werte eingehalten werden. Zur Bestätigung des dann 
verbesserten Schallschutzes wurde ein Gutachter beauftragt, der die Bewertung zwar bereits 
begonnen, aber erst nach Vornahme aller notwendigen Arbeiten, abschließen kann.

Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Reineke Fuchs GmbH 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen 
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Austausch der Türen gegen neue mit erhöhten Schallschutzwerten 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
 Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
  Hinweis: der Mietvertrag wird noch nachgereicht 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
              5.190 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO 
              1.038 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
          4.152 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
     (gerundet: 4.000 EUR  = ca. 77 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Aktuell liegen bereits diverse Beschwerden aus der Nachbarschaft aufgrund von erhöhter 
Lärmbelästigung vor; eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wurde dazu im August 2019 gefertigt. Die 
obige Maßnahme trägt zu einer Reduzierung der Lautstärkeemissionen und somit auch zu einer 
nachhaltigen Standortsicherung bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

5172 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3304/2019 
Freigabedatum 
23.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2019, Teil 1 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus 
„Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder-
summe (Einzelheiten siehe Anlage):  
 
 Reinecke Fuchs GmbH   4.000 Euro 
 King Georg / Milestones GmbH & Co. KG 18.000 Euro 
 BHF Ehrenfeld GmbH    27.000 Euro 
---------------------- 
49.000 Euro 
 
 
Die Mittel in Höhe von bis zu 49.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 / 
Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 251.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein-
gebracht. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung 
gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung“.  
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für 
den Lärmschutzfonds informiert. 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die 
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.  
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
Inhaltliche Kriterien 
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen / 
Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann 
sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kul-
turinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (Konfliktvor-
beugung, Lärmschutz) umfassen.  
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit 
aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß-
nahmen besteht. 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.  
 
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung 
von 3 Projekten bis maximal 49.000 Euro und damit 16 % des Gesamtbudgets vor. Die vorgeschla-
genen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kosten-
schätzung / Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie eine ausgeglichene Finanzie-
rungsplanung nachgewiesen.  
 
Bisher wurden keine Projekte abgelehnt.

3 
Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 251.000 Euro wird 
mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen.  
 
Aktuell liegen bereits zwei weitere – zum Teil nur rudimentär bezifferte - Anfragen zur Förderung vor, 
die jedoch noch nicht abschließend geprüft sind. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann 
eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung eingebracht werden. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

08.10.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3304/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.09.2019
Erstellt
19.09.2019 12:54