mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

AN/1319/2014

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 0479/2017 vom 27.03.2017

Stand: Am 02.05.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 27.04.2017 0479/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Verkehrsausschuss 02.05.2017 AN/1319/2014 Zustand der Aufzüge und Rolltreppen im Bereich der U-Bahn-Haltestellen der KVB im Stadtbezirk Kalk Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2014 Aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion vom 14.10.2014 fasste die Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung vom 30.10.2014 folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk eine Aufstellung der im Stadtbezirk Kalk vorhandenen Rolltreppen und Aufzüge im Bereich der KVB-U-Bahn-Haltestellen zu erstellen, um da- mit den Zustand und Erneuerungsbedarf der vorhandenen Geräte darzustellen. 2. Dabei sind jeweils die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:  Standort  Verantwortlicher/Eigentümer  Datum des Einbaus  Notwendige Prüfungen und mit jeweiligen Prüfintervallen  Zeitpunkt der letzten Prüfungen  Zustand der Rolltreppe/Aufzug 3. Dieser Bericht ist der Bezirksvertretung Kalk ab sofort jährlich im 4. Quartal des Jahres aktualisiert vorzulegen. 4. Die Verwaltung soll darüber hinaus bis zur ersten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk im Jahre 2015 darlegen, ob die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für Rolltreppen und Aufzüge – wie z.B. an der Haltestelle Kalk Post – sinnvoll sind und ob eine Verantwortung aus einer Hand nicht dauerhaft den Zustand dieser Einrichtungen verbessern kann. Das Ergebnis ist ebenfalls dem Verkehrsaus- schuss vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. und 2.) Eigentümer aller Fahrtreppen und Aufzüge an Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Bezirksvertretung Kalk ist die Stadt Köln. Gemäß gültigem Stadtbahnvertrag ist jedoch die KVB AG für die Unterhaltung, Instandsetzung und eine gegebenenfalls erforderliche Erneuerung dieser Anlagen verantwortlich. 2 Welcher der beiden Vertragspartner die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen tragen muss, ist ebenfalls im Stadtbahnvertrag geregelt. Die Fahrtreppen und Aufzüge werden einmal pro Jahr von einem Sachverständigen geprüft. Bei Auf- zügen wechseln sich dabei jährlich eine Haupt- und eine Zwischenprüfung ab. Bei den letzten Prü- fungen im Jahr 2016 waren alle Fahrtreppen und Aufzüge in einem guten, betriebssicheren Zustand. Die Prüfungen geben aber nur den Zustand am Tag der Prüfung wieder. Trotz eines guten Zustandes kann es jederzeit zu Ausfällen durch neue Störungen, die erforderliche regelmäßige Wartung und Vandalismus kommen. Nachfolgend eine Aufstellung der Fahrtreppen und Aufzügen im Bereich der Bezirksvertretung Kalk. Fahrtreppen Lfd . Nr. Haltestelle KVB-Nr. Kostenverantwortung Baujahr 1 Fuldaer Straße 51 KVB 2006 2 Fuldaer Straße 52 KVB 2006 3 Kalk Kapelle 51 Stadt Köln 2015 4 Kalk Kapelle 52 Stadt Köln 2015 5 Kalk Kapelle 53 Stadt Köln 2015 6 Kalk Kapelle 54 Stadt Köln 2015 7 Kalk Kapelle 55 KVB 2012 8 Kalk Kapelle 56 KVB 2012 9 Kalk Post 51 Stadt Köln 2015 10 Kalk Post 52 Stadt Köln 2014 11 Kalk Post 53 Stadt Köln 2014 12 Kalk Post 54 KVB 2011 13 Kalk Post 55 KVB 2011 14 Vingst 51 KVB 2007 15 Vingst 52 KVB 2007 Aufzüge Lfd . Nr. Haltestelle KVB-Nr. Kostenverantwortung Baujahr 1 Kalk-Kapelle A1 Stadt Köln 1992 2 Kalk-Kapelle A2 Stadt Köln 1992 3 Kalk Post in Bau Stadt Köln - 4 Kalk Post in Bau Stadt Köln - 5 Vingst in Planung Stadt Köln - 6 Vingst in Planung Stadt Köln - Zu 3.) Zeitnah nach dem Abschluss der jährlichen Prüfungen erfolgt eine erneute Information der Bezirks- vertretung. Dabei ist aber, wie oben dargestellt, zu beachten, dass dieser Bericht jeweils nur den Zu- stand am Tag der Prüfung widerspiegelt. 3 Zu 4.) Die KVB AG muss gemäß Stadtbahnvertrag alle Fahrtreppen und Aufzüge an Stadtbahnanlagen un- terhalten, instand setzen und ggf. erneuern. Zur Koordinierung und Abstimmung von Maßnahmen im Bereich von Fahrtreppen und Aufzügen wur- de die Arbeitsgruppe „Fördertechnik“ eingerichtet, die regelmäßig alle zwei Monate zusammen kommt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau und der KVB AG. Ziele dieser Arbeitsgruppe sind unter anderem eine fortlaufende Abstimmung der erforderlichen, oft auch verwaltungsinternen Arbeitsschritte und die rechtzeitige Terminierung von erforderlichen Maßnahmen, mit dem Ziel längere Stillstandzeiten zu verhindern. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 02.05.2017 zuletzt

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz