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0479/2017

AN/1319/2014

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 27.03.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 7.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer  27.04.2017 
 0479/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
 
AN/1319/2014 
Zustand der Aufzüge und Rolltreppen im Bereich der U-Bahn-Haltestellen der KVB im 
Stadtbezirk Kalk 
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2014 
Aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion vom 14.10.2014 fasste die Bezirksvertretung Kalk in ihrer 
Sitzung vom 30.10.2014 folgenden Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk eine Aufstellung der im Stadtbezirk Kalk 
vorhandenen Rolltreppen und Aufzüge im Bereich der KVB-U-Bahn-Haltestellen zu erstellen, um da-
mit den Zustand und Erneuerungsbedarf der vorhandenen Geräte darzustellen.  
 
2. Dabei sind jeweils die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:  
 
 Standort  
 Verantwortlicher/Eigentümer  
 Datum des Einbaus  
 Notwendige Prüfungen und mit jeweiligen Prüfintervallen  
 Zeitpunkt der letzten Prüfungen  
 Zustand der Rolltreppe/Aufzug  
 
3. Dieser Bericht ist der Bezirksvertretung Kalk ab sofort jährlich im 4. Quartal des Jahres aktualisiert 
vorzulegen.  
 
4. Die Verwaltung soll darüber hinaus bis zur ersten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk im Jahre 
2015 darlegen, ob die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für Rolltreppen und Aufzüge – wie z.B. 
an der Haltestelle Kalk Post – sinnvoll sind und ob eine Verantwortung aus einer Hand nicht dauerhaft 
den Zustand dieser Einrichtungen verbessern kann. Das Ergebnis ist ebenfalls dem Verkehrsaus-
schuss vorzulegen. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1. und 2.) 
 
Eigentümer aller Fahrtreppen und Aufzüge an Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Bezirksvertretung 
Kalk ist die Stadt Köln. Gemäß gültigem Stadtbahnvertrag ist jedoch die KVB AG für die Unterhaltung, 
Instandsetzung und eine gegebenenfalls erforderliche Erneuerung dieser Anlagen verantwortlich.

2 
 
Welcher der beiden Vertragspartner die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen tragen muss, ist 
ebenfalls im Stadtbahnvertrag geregelt.  
 
Die Fahrtreppen und Aufzüge werden einmal pro Jahr von einem Sachverständigen geprüft. Bei Auf-
zügen wechseln sich dabei jährlich eine Haupt- und eine Zwischenprüfung ab. Bei den letzten Prü-
fungen im Jahr 2016 waren alle Fahrtreppen und Aufzüge in einem guten, betriebssicheren Zustand. 
Die Prüfungen geben aber nur den Zustand am Tag der Prüfung wieder. Trotz eines guten Zustandes 
kann es jederzeit zu Ausfällen durch neue Störungen, die erforderliche regelmäßige Wartung und 
Vandalismus kommen. 
 
Nachfolgend eine Aufstellung der Fahrtreppen und Aufzügen im Bereich der Bezirksvertretung Kalk. 
 
 
Fahrtreppen 
  
     Lfd
. Nr. Haltestelle KVB-Nr. Kostenverantwortung Baujahr 
1 Fuldaer Straße 51 KVB 2006 
2 Fuldaer Straße 52 KVB 2006 
3 Kalk Kapelle 51 Stadt Köln 2015 
4 Kalk Kapelle 52 Stadt Köln 2015 
5 Kalk Kapelle 53 Stadt Köln 2015 
6 Kalk Kapelle 54 Stadt Köln 2015 
7 Kalk Kapelle 55 KVB 2012 
8 Kalk Kapelle 56 KVB 2012 
9 Kalk Post 51 Stadt Köln 2015 
10 Kalk Post 52 Stadt Köln 2014 
11 Kalk Post 53 Stadt Köln 2014 
12 Kalk Post 54 KVB 2011 
13 Kalk Post 55 KVB 2011 
14 Vingst 51 KVB 2007 
15 Vingst 52 KVB 2007 
     Aufzüge 
  
     Lfd
. Nr. Haltestelle KVB-Nr. Kostenverantwortung Baujahr 
1 Kalk-Kapelle A1 Stadt Köln 1992 
2 Kalk-Kapelle A2 Stadt Köln 1992 
3 Kalk Post in Bau Stadt Köln - 
4 Kalk Post in Bau Stadt Köln - 
5 Vingst in Planung Stadt Köln - 
6 Vingst in Planung Stadt Köln - 
 
 
Zu 3.) 
 
Zeitnah nach dem Abschluss der jährlichen Prüfungen erfolgt eine erneute Information der Bezirks-
vertretung. Dabei ist aber, wie oben dargestellt, zu beachten, dass dieser Bericht jeweils nur den Zu-
stand am Tag der Prüfung widerspiegelt.

3 
 
Zu 4.) 
 
Die KVB AG muss gemäß Stadtbahnvertrag alle Fahrtreppen und Aufzüge an Stadtbahnanlagen un-
terhalten, instand setzen und ggf. erneuern.  
 
Zur Koordinierung und Abstimmung von Maßnahmen im Bereich von Fahrtreppen und Aufzügen wur-
de die Arbeitsgruppe „Fördertechnik“ eingerichtet, die regelmäßig alle zwei Monate zusammen 
kommt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau und der KVB AG. Ziele dieser Arbeitsgruppe sind unter anderem eine fortlaufende Abstimmung 
der erforderlichen, oft auch verwaltungsinternen Arbeitsschritte und die rechtzeitige Terminierung von 
erforderlichen Maßnahmen, mit dem Ziel längere Stillstandzeiten zu verhindern.  
 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

27.04.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0479/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
27.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27