1289/2020
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
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VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
8129 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1289/2020 Freigabedatum 14.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden 8 Kinder- tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21 anzumelden: 1. Kita Dürener Str. 394 im Stadtteil Lindenthal, Träger: rainbowtrekkers Kita gGmbH (Einzelfa- milienzentrum) 2. Kita Ulrich-Brisch-Weg 1 im Stadt teil Junkersdorf, Träger: rainbowtrekkers Kita gGmbH (Ein- zelfamilienzentrum) 3. Kita Unter Linden/Auf der Vierzig 2 im Stadtteil Widdersdorf, Träger: rainbowtrekkers Kita gGmbH (Einzelfamilienzentrum) 4. Kita Lipizzaner Str. 1 im Stadtteil Niehl, Träger: Z.E.B.R.A e.V. (Einzelfamilienzentrum) 5. Kita Feldstr. 13 im Stadtteil Wahn Träger: Stadt Köln (Einzelfamilienzentrum) 6. Kita Rösrather Str. 129 im Stadtteil Ostheim, Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (Einzelfamilienzentrum) 7. Kita Ludwig-Ronig-Str. 123 im Stadtteil Ostheim, Träger: Stadt Köln (Verbundfamilienzentrum mit der städtischen Kindertageseinrichtung Gernsheimer Straße) 8. Kita Auf der Schildwache 1-3 im Stadtteil Dünnwald, Träger: Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. (Einzelfamilienzentrum) Mit den 8 neuen Kindertageseinrichtungen werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2020/21 insgesamt 147 Familienzentren in Köln gefördert. b) Die folgenden 2 bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen: 1. Kita/Familienzentrum Apostelnkloster 4 im Stadtteil Altstadt/Nord, Träger CariKids gGmbH mit insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Am Pantaleonsberg 14 und Kita Ca- sa Italia, Standort An Groß St. Martin (Dependance der Kita Christophstr. 1) 2. Kita/Familienzentrum Grasegger Str. 105 im Stadtteil Longerich, Träger CariKids gGmbH mit insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Dionysstr. 1 und Kita Longericher Str. 396 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 42 in Verbindung mit § 43 neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz, gültig ab 01.08.2020) sind Fa- milienzentren Kindertageseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. “ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, sowohl die Unterstützungsbedarfe der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder zu fördern als auch mit den Partnern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförde- rung für Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei kön- nen sie auf Grundlage eines Sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. Familienzentren werden mit 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Mit Erlass vom 04.03.2020 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2020/21 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden 10 neue Kontingente für Familienzen- tren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili- enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs- und Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die 10 Kindertageseinrichtungen ausgewählt, di e sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln bzw. Kontingenterhöhungen erhalten sollen und entsprechend Förderkontingente des Landes erhalten sollen. 1. Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familien- zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. Mit den folgenden 5 Kindertagesstätten werden diese Kriterien erfüllt: 1 Kindertagesstätte kann im Stadtteil Widdersdorf an den Start gehen, in dem es bislang kei n Familienzentrum gibt. 3 5 Kindertagesstätten erhalten ab 01.08.2020 Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an beitragsfreien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen. Sie erfüllen damit das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderar- mut (siehe Punkt 3). 4 dieser Kitas haben ihren Standort zudem in Stadtteilen mit einem übe r- durchschnittlichen Anteil an Kindern mit SGB II-Bezug unter 6 Jahren. Zudem haben 2 Kindertagesstätten in Lindenthal und Junkersdorf Interesse signalisiert, sich zu einem Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung unterstützt werden soll. Weitere Interessensbekundungen lagen nicht vor. Somit haben 8 Kindertageseinrichtungen ihr Inte- resse bekundet, sich zum Familienzentrum weiter zu entwickeln. . 2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesstä t- ten. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebo- te dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Wie schon in den beiden letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kindergartenjahr 2020/21 die Möglichkeit b e- kommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. Die bisherige Regelung, dass ein Verbund von 3 Partnern sich zwingend in einem Stadtteil mit einem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko befinden muss, um eine Kontingenterhöhung zu erhalten, en t- fällt. Ausschlaggebend ist ein erhöhter Unterstützungs- und Koordinierungsaufwand. 3. Zuschusshöhe Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 ist die Zuschusshöhe mit 20.000 Euro neu festgelegt. Die bisherige Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfällt. Der indi- katorenunabhängige Zuschuss von 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch für die Kontingenterhöhungen bei Verbünden. 4. Neue Familienzentren Mit den 8 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21 steigt das Angebot auf insgesamt 147 Familienzentren in Köln. Die städtische Kindertageseinrichtung Gernsheimer Straße gibt ihr Konti n- gent zurück und ist zukünftig Verbundpartner des neuen städtischen Familienverbundzentrums Lud- wig-Ronig-Straße. Das Kontingent wird in das folgende Kindergartenjahr verschoben. 4 5. Kontingenterhöhungen lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner plusKITA (Anteil EK I, Stand Juni 2019) überdurchschnitt- licher Anteil SGB II Stadtteil (Stand: Dez. 2018) 1 42.21-425-20- 1541.0 Apostelnkloster 4 103 / Altstadt/Nord Kath. Kirchen- gemeinde St. Aposteln Kita Am Pantaleonsberg 14 Kita Casa Italia, Standort An Groß St. Martin (Dependance von Cristophstr. 1) - - 2 42.21-425-20- 7373.0 Grasegger Str. 105 506 / Longerich CariKids gGmbH Kita Dionysstr. 1 Kita Longericher Str. 396 - -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1289/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 10:29