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1289/2020

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21

Beschlussvorlage Ausschuss 14.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.06.2020, TOP 2.3.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

8129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1289/2020 
Freigabedatum 14.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 
 
a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern 
der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden 8 Kinder-
tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 
2020/21 anzumelden: 
1. Kita Dürener Str. 394 im Stadtteil Lindenthal, Träger: rainbowtrekkers Kita gGmbH (Einzelfa-
milienzentrum) 
2. Kita Ulrich-Brisch-Weg 1 im Stadt teil Junkersdorf, Träger: rainbowtrekkers Kita gGmbH (Ein-
zelfamilienzentrum) 
3. Kita Unter Linden/Auf der Vierzig 2 im Stadtteil Widdersdorf, Träger: rainbowtrekkers Kita 
gGmbH (Einzelfamilienzentrum) 
4. Kita Lipizzaner Str. 1 im Stadtteil Niehl, Träger: Z.E.B.R.A e.V. (Einzelfamilienzentrum) 
5. Kita Feldstr. 13 im Stadtteil Wahn Träger: Stadt Köln (Einzelfamilienzentrum) 
6. Kita Rösrather Str. 129 im Stadtteil Ostheim, Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
(Einzelfamilienzentrum) 
7. Kita Ludwig-Ronig-Str. 123 im Stadtteil Ostheim, Träger: Stadt Köln (Verbundfamilienzentrum 
mit der städtischen Kindertageseinrichtung Gernsheimer Straße) 
8. Kita Auf der Schildwache 1-3 im Stadtteil Dünnwald, Träger: Arbeitskreis für das ausländische 
Kind e.V. (Einzelfamilienzentrum) 
 
Mit den 8 neuen Kindertageseinrichtungen werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2020/21 
insgesamt 147 Familienzentren in Köln gefördert.  
 
b) Die folgenden 2 bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent 
zu versehen: 
1. Kita/Familienzentrum Apostelnkloster 4 im Stadtteil Altstadt/Nord, Träger CariKids gGmbH mit 
insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Am Pantaleonsberg 14 und Kita Ca-
sa Italia, Standort An Groß St. Martin (Dependance der Kita Christophstr. 1) 
2. Kita/Familienzentrum Grasegger Str. 105 im Stadtteil Longerich, Träger CariKids gGmbH mit 
insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Dionysstr. 1 und Kita Longericher 
Str. 396 
 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz, gültig ab 01.08.2020) sind Fa-
milienzentren Kindertageseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht 
zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung 
und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. “ Dabei haben diese in besonderer Weise die 
Aufgabe, sowohl die Unterstützungsbedarfe der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder zu fördern als 
auch mit den Partnern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförde-
rung für Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei kön-
nen sie auf Grundlage eines Sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. 
 
Familienzentren werden mit 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert.  
 
Mit Erlass vom 04.03.2020 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des 
Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2020/21 landesweit weitere 150 
neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden 10 neue Kontingente für Familienzen-
tren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem 
erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili-
enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. 
Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs- und 
Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch 
Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten.  
 
In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und Vertretern der 
Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die 
10 Kindertageseinrichtungen ausgewählt, di e sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln bzw. 
Kontingenterhöhungen erhalten sollen und entsprechend Förderkontingente des Landes erhalten 
sollen.  
 
1. Neue Familienzentren 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, 
ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko.  
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung 
auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familien-
zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. 
 
Mit den folgenden 5 Kindertagesstätten werden diese Kriterien erfüllt: 
 1 Kindertagesstätte kann im Stadtteil Widdersdorf an den Start gehen, in dem es bislang kei n 
Familienzentrum gibt.

3 
 5 Kindertagesstätten erhalten ab 01.08.2020 Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich 
hohen Anteil an beitragsfreien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen. 
Sie erfüllen damit das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderar-
mut (siehe Punkt 3). 4 dieser Kitas haben ihren Standort zudem in Stadtteilen mit einem übe r-
durchschnittlichen Anteil an Kindern mit SGB II-Bezug unter 6 Jahren. 
 
Zudem haben 2 Kindertagesstätten in Lindenthal und Junkersdorf Interesse signalisiert, sich zu einem 
Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung unterstützt werden soll. 
 
Weitere Interessensbekundungen lagen nicht vor. Somit haben 8 Kindertageseinrichtungen ihr Inte-
resse bekundet, sich zum Familienzentrum weiter zu entwickeln. 
. 
 
2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten 
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesstä t-
ten. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebo-
te dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Wie schon in den beiden 
letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kindergartenjahr 2020/21 die Möglichkeit b e-
kommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. 
 
Die bisherige Regelung, dass ein Verbund von 3 Partnern sich zwingend in einem Stadtteil mit einem 
erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko befinden muss, um eine Kontingenterhöhung zu erhalten, en t-
fällt. Ausschlaggebend ist ein erhöhter Unterstützungs- und Koordinierungsaufwand. 
 
3. Zuschusshöhe  
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 ist die Zuschusshöhe mit 20.000 Euro neu festgelegt. Die bisherige 
Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfällt. Der indi-
katorenunabhängige Zuschuss von 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch für die 
Kontingenterhöhungen bei Verbünden.  
 
4. Neue Familienzentren 
Mit den 8 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/21 steigt das Angebot auf insgesamt 147 
Familienzentren in Köln. Die städtische Kindertageseinrichtung Gernsheimer Straße gibt ihr Konti n-
gent zurück und ist zukünftig Verbundpartner des neuen städtischen Familienverbundzentrums Lud-
wig-Ronig-Straße. Das Kontingent wird in das folgende Kindergartenjahr verschoben.

4 
 
 
5. Kontingenterhöhungen 
 
lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner
plusKITA 
(Anteil EK I, 
Stand Juni 
2019)
überdurchschnitt-
licher Anteil SGB II 
Stadtteil (Stand: 
Dez. 2018)
1 42.21-425-20-
1541.0 Apostelnkloster 4 103 / Altstadt/Nord
Kath. Kirchen-
gemeinde St. 
Aposteln
Kita Am Pantaleonsberg 14
Kita Casa Italia, Standort An 
Groß St. Martin (Dependance 
von Cristophstr. 1)
 -  -
2 42.21-425-20-
7373.0 Grasegger Str. 105 506 / Longerich CariKids gGmbH Kita Dionysstr. 1
Kita Longericher Str. 396  -  -

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1289/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.05.2020
Erstellt
04.05.2020 10:29