V/0136/2015
Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
6941 Zeichen
V/0136/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Beratungsfolge 10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die Sprachheilarbeit im Netzwerk der Frühen Hilfen. Bis zum Jahr 2011 stellte das damalige Gesundheitsamt mit seiner „Sprachheilambulanz“ in aus- gewählten Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen Bedarfen ein Angebot für ein- zelne Kinder. Diese Tätigkeit wurde durch logopädische Fachkräfte auf Honorarbasis ausgeübt. Damit gelang es aber zunehmend nicht mehr, sprachauffällige Kinder zeitnah und adäquat zu versorgen, den Entwicklungen der Sprachentwicklungsverzögerungen und dem Thema Mehr- sprachigkeit mit den damit verbundenen Fragestellungen u.a. in Kindertageseinrichtungen zufrie- denstellend zu begegnen. Zudem zeigte sich in der Praxis, dass die erforderliche enge Koopera- tion mit dem multiprofessionellen Team der Beratungsstelle Frühe Hilfen nicht immer gewährleis- tet werden konnte. Eine Umstrukturierung in diesem Bereich wurde notwendig. Deshalb wird seit März 2012 an Stelle der bis dahin beschäftigten Honorarkräfte eine Logopädin mit einer halben Stelle in der Beratungsstelle Frühe Hilfen im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten eingesetzt. Die Beratungsstelle ist seit vielen Jahren Ansprechstel- le zum Thema Gesundheit und Kindesentwicklung für Eltern und ihre Kinder bis zum Ende der Schulzeit. Der Begriff Logopädie bezeichnet die Fachdisziplin, die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen zum Gegenstand hat. Sie wird als nichtärztlicher Heilberuf ausgeübt und umfasst die Diagnostik, Behandlung und Beratung bei den o.g. Beeinträchtigungen. Die Logopädin der Beratungsstelle Frühe Hilfen führt bei kindlichen Sprachauffälligkeiten logopä- dische Diagnostiken und Beratungen durch und vermittelt bei Bedarf an entsprechende Hilfean- gebote weiter. Sie übernimmt dadurch hauptsächlich eine Beratungs-, Clearing- und Lotsenfunk- tion. Damit unterscheidet sie sich von den niedergelassenen Logopäden/innen, die vorrangig Vorlagen-Nr.: V/0136/2015 Auskunft erteilt: Frau Dr. Schwarte Ruf: 492-5434 E-Mail: SchwarteDagmar@stadt-muenster Datum: 23.02.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0136/2015 logopädische Therapien auf der Grundlage des SGB V nach ärztlicher Verordnung durchführen. Die Logopädin arbeitet schwerpunktmäßig unter dem Aspekt der kindbezogenen Armutspräven- tion mit dem Ziel der medizinisch-therapeutischen Anbindung an das gesundheitliche Regelver- sorgungssystem. Familien mit den mangelnden Ressourcen, notwendige Maßnahmen zur Erfas- sung und Behandlung von Sprachentwicklungsstörungen in Anspruch zu nehmen, werden bera- ten und unterstützt. Das Aufgabengebiet umfasst: 1) Angebote in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: Hier bietet die Logopädin offene und niedrigschwellige Beratungen an: In Kindertagesstätten mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationsvorgeschichte, in geförderten Eltern-Kind-Gruppen („sure- start-Gruppen“) sowie in offenen sogenannten Elterncafés mit hohem Anteil an Familien mit Mig- rationsvorgeschichte. Schwerpunkte sind die Themen Mehrsprachigkeit und kindliche Sprach-, Sprech- und Schluckentwicklung. Sie führt Elterninformationsveranstaltungen durch, berät und unterstützt fallspezifisch in regelmäßigen Zeitabständen Erzieherinnen, die sich auf pädagogi- sche Sprachförderung spezialisieren. 2) Diagnostik, Beratung und Weitervermittlung von sprachentwicklungsverzögerten Kindern: Die Zugangswege hierfür sind unterschiedlich: Als Teammitglied der Beratungsstelle Frühe Hilfen wird die Logopädin bei Bedarf von den dort tätigen Mitarbeiterinnen wie Sozialarbeiterinnen, Heilpädagoginnen, Familienhebammen oder Kinderkrankenschwestern direkt hinzugezogen. Andererseits können Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen oder in Familien tätige Hilfsper- sonen sich an sie wenden. Die logopädische Diagnostik wird bei Bedarf durchgeführt und steht unter dem Nachrangigkeitsprinzip, das heißt, sie wird nur selbst durchgeführt, wenn eine zeitna- he Anbindung an eine Praxis nicht möglich ist. Die Arbeit der Logopädin trägt ferner dazu bei, dass zwischen sprachförderwürdigen Sprachauf- fälligkeiten und therapiebedürftigen Sprachentwicklungsstörungen differenziert wird. Diese wich- tige Abgrenzung erfolgt, um den Bedarfen der Kinder individuell gerecht zu werden. Sprachauffäl- lige Kinder bedürfen pädagogischer Unterstützung, sprachentwicklungsgestörte Kinder bedürfen ärztlich verordneter Sprachtherapie. Die Logopädin gibt Einschätzungen und Empfehlungen hinsichtlich weiterer diagnostischer Maß- nahmen wie heilpädagogische und/oder psychologische Entwicklungsdiagnostiken, um die häufig in der allgemeinen Entwicklungsverzögerung auftretenden Sprachauffälligkeit interdisziplinär ein- schätzen zu können und entsprechende, individuelle Hilfemaßnahmen einzuleiten. Die Logopä- din nimmt zu diesem Zwecke auch an den Teamsitzungen der Beratungsstelle Frühe Hilfen teil und wirkt bei der sog. Gesamtplanerstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§ 58 SGB XII) mit. 3) Begleitung unterstützungsbedürftiger Eltern: Insbesondere unterstützt die Logopädin unterstützungsbedürftige Eltern bezüglich logopädiespe- zifischer Maßnahmen, wie z.B. die Kontaktherstellung oder Begleitung zum Facharzt oder zur Fachärztin wie HNO-Arzt oder Phoniater/Pädaudiologe (Facharzt für Sprachheilkunde) sowie zum/zur ortsnahen heilmittelerbringenden Logopäden/in. Hier können auch eine Weitervermitt- lung und/oder eine Kooperation mit dem kommunalen Sozialdienst des Amtes 51 erfolgen. Ziel ist die kindbezogene Kooperation zwischen der Logopädin und den Teammitgliedern, den Kindertagesstätten, Kinderärzten/innen, Phoniatern/Pädaudiologen/innen, sozialpädagogischen Familienhelfern/innen und den Eltern des Kindes zur Sicherstellung einer bei Bedarf sprachthe- rapeutischen Regelversorgung. 3 V/0136/2015 Im Jahre 2012 wurden 27, in 2013 49 und in 2014 insgesamt 64 Familien betreut. Ca. 2/3 der betreuten Familien weisen eine Migrationsvorgeschichte auf. Gut 2/3 dieser sprachauffälligen Kinder sind männlich. 4) Fachberatung innerhalb der Beratungsstelle: Innerhalb der Beratungsstelle Frühe Hilfen bietet die Logopädin einzelfallbezogene und themen- übergreifende, interkollegiale Fachberatung zum Thema Sprachentwicklung und Mehrsprachig- keit an und erweitert dadurch den interdisziplinären Fachaustausch. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0136/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37