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V/0136/2015

Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten

Vorlagen 18.02.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.03.2015, TOP 11

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6941 Zeichen

V/0136/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Sprachheilarbeit im Netzwerk der Frühen Hilfen. 
 
Bis zum Jahr 2011 stellte das damalige Gesundheitsamt mit seiner „Sprachheilambulanz“ in aus-
gewählten Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen Bedarfen ein Angebot für ein-
zelne Kinder. Diese Tätigkeit wurde durch logopädische Fachkräfte auf Honorarbasis ausgeübt. 
Damit gelang es aber zunehmend nicht mehr, sprachauffällige Kinder zeitnah und adäquat zu 
versorgen, den Entwicklungen der Sprachentwicklungsverzögerungen und dem Thema Mehr-
sprachigkeit mit den damit verbundenen Fragestellungen u.a. in Kindertageseinrichtungen zufrie-
denstellend zu begegnen. Zudem zeigte sich in der Praxis, dass die erforderliche enge Koopera-
tion mit dem multiprofessionellen Team der Beratungsstelle Frühe Hilfen nicht immer gewährleis-
tet werden konnte. Eine Umstrukturierung in diesem Bereich wurde notwendig. 
 
Deshalb wird seit März 2012 an Stelle der bis dahin beschäftigten Honorarkräfte eine Logopädin 
mit einer halben Stelle in der Beratungsstelle Frühe Hilfen im Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten eingesetzt. Die Beratungsstelle ist seit vielen Jahren Ansprechstel-
le zum Thema Gesundheit und Kindesentwicklung für Eltern und ihre Kinder bis zum Ende der 
Schulzeit.  
 
Der Begriff Logopädie bezeichnet die Fachdisziplin, die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder 
Hörbeeinträchtigungen zum Gegenstand hat. Sie wird als nichtärztlicher Heilberuf ausgeübt und 
umfasst die Diagnostik, Behandlung und Beratung bei den o.g. Beeinträchtigungen.  
 
Die Logopädin der Beratungsstelle Frühe Hilfen führt bei kindlichen Sprachauffälligkeiten logopä-
dische Diagnostiken und Beratungen durch und vermittelt bei Bedarf an entsprechende Hilfean-
gebote weiter. Sie übernimmt dadurch hauptsächlich eine Beratungs-, Clearing- und Lotsenfunk-
tion. Damit unterscheidet sie sich von den niedergelassenen Logopäden/innen, die vorrangig 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0136/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Schwarte 
Ruf: 
492-5434 
E-Mail: 
SchwarteDagmar@stadt-muenster 
Datum: 
23.02.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0136/2015 
 
logopädische Therapien auf der Grundlage des SGB V nach ärztlicher Verordnung durchführen. 
 
Die Logopädin arbeitet schwerpunktmäßig unter dem Aspekt der kindbezogenen Armutspräven-
tion mit dem Ziel der medizinisch-therapeutischen Anbindung an das gesundheitliche Regelver-
sorgungssystem. Familien mit den mangelnden Ressourcen, notwendige Maßnahmen zur Erfas-
sung und Behandlung von Sprachentwicklungsstörungen in Anspruch zu nehmen, werden bera-
ten und unterstützt. 
 
Das Aufgabengebiet umfasst: 
 
1) Angebote in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: 
 
Hier bietet die Logopädin offene und niedrigschwellige Beratungen an: In Kindertagesstätten mit 
hohem Anteil an Kindern mit Migrationsvorgeschichte, in geförderten Eltern-Kind-Gruppen („sure-
start-Gruppen“) sowie in offenen sogenannten Elterncafés mit hohem Anteil an Familien mit Mig-
rationsvorgeschichte. Schwerpunkte sind die Themen Mehrsprachigkeit und kindliche Sprach-, 
Sprech- und Schluckentwicklung. Sie führt Elterninformationsveranstaltungen durch, berät und 
unterstützt fallspezifisch in regelmäßigen Zeitabständen Erzieherinnen, die sich auf pädagogi-
sche Sprachförderung spezialisieren. 
 
2) Diagnostik, Beratung und Weitervermittlung von sprachentwicklungsverzögerten 
Kindern: 
 
Die Zugangswege hierfür sind unterschiedlich: Als Teammitglied der Beratungsstelle Frühe Hilfen 
wird die Logopädin bei Bedarf von den dort tätigen Mitarbeiterinnen wie Sozialarbeiterinnen, 
Heilpädagoginnen, Familienhebammen oder Kinderkrankenschwestern direkt hinzugezogen. 
Andererseits können Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen oder in Familien tätige Hilfsper-
sonen sich an sie wenden. Die logopädische Diagnostik wird bei Bedarf durchgeführt und steht 
unter dem Nachrangigkeitsprinzip, das heißt, sie wird nur selbst durchgeführt, wenn eine zeitna-
he Anbindung an eine Praxis nicht möglich ist. 
 
Die Arbeit der Logopädin trägt ferner dazu bei, dass zwischen sprachförderwürdigen Sprachauf-
fälligkeiten und therapiebedürftigen Sprachentwicklungsstörungen differenziert wird. Diese wich-
tige Abgrenzung erfolgt, um den Bedarfen der Kinder individuell gerecht zu werden. Sprachauffäl-
lige Kinder bedürfen pädagogischer Unterstützung, sprachentwicklungsgestörte Kinder bedürfen 
ärztlich verordneter Sprachtherapie. 
 
Die Logopädin gibt Einschätzungen und Empfehlungen hinsichtlich weiterer diagnostischer Maß-
nahmen wie heilpädagogische und/oder psychologische Entwicklungsdiagnostiken, um die häufig 
in der allgemeinen Entwicklungsverzögerung auftretenden Sprachauffälligkeit interdisziplinär ein-
schätzen zu können und entsprechende, individuelle Hilfemaßnahmen einzuleiten. Die Logopä-
din nimmt zu diesem Zwecke auch an den Teamsitzungen der Beratungsstelle Frühe Hilfen teil 
und wirkt bei der sog. Gesamtplanerstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen 
mit Behinderung (§ 58 SGB XII) mit. 
 
3) Begleitung unterstützungsbedürftiger Eltern: 
 
Insbesondere unterstützt die Logopädin unterstützungsbedürftige Eltern bezüglich logopädiespe-
zifischer Maßnahmen, wie z.B. die Kontaktherstellung oder Begleitung zum Facharzt oder zur 
Fachärztin wie HNO-Arzt oder Phoniater/Pädaudiologe (Facharzt für Sprachheilkunde) sowie 
zum/zur ortsnahen heilmittelerbringenden Logopäden/in. Hier können auch eine Weitervermitt-
lung und/oder eine Kooperation mit dem kommunalen Sozialdienst des Amtes 51 erfolgen.  
Ziel ist die kindbezogene Kooperation zwischen der Logopädin und den Teammitgliedern, den 
Kindertagesstätten, Kinderärzten/innen, Phoniatern/Pädaudiologen/innen, sozialpädagogischen 
Familienhelfern/innen und den Eltern des Kindes zur Sicherstellung einer bei Bedarf sprachthe-
rapeutischen Regelversorgung.

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Im Jahre 2012 wurden 27, in 2013 49 und in 2014 insgesamt 64 Familien betreut. Ca. 2/3 der 
betreuten Familien weisen eine  Migrationsvorgeschichte auf. Gut 2/3 dieser sprachauffälligen 
Kinder sind männlich. 
 
4) Fachberatung innerhalb der Beratungsstelle: 
 
Innerhalb der Beratungsstelle Frühe Hilfen bietet die Logopädin einzelfallbezogene und themen-
übergreifende, interkollegiale Fachberatung zum Thema Sprachentwicklung und Mehrsprachig-
keit an und erweitert dadurch den interdisziplinären Fachaustausch. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0136/2015
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37