3241/2020
Verkehrsführungskonzept Altstadt
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Mitteilung Ausschuss
3862 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 07.01.2021 3241/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Verkehrsführungskonzept Altstadt hier: Optimierungsmaßnahmen nach Umsetzung der 1. Stufe im Juni 2020 Das am 26.03.2019 vom Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innen- stadt beschlossene Verkehrsführungskonzept Altstadt stellt das Zielkonzept für die verkehrliche Ent- wicklung des Innenstadtbereichs rund um die Via Culturalis dar. In einer ersten Stufe wurden bis Juni 2020 folgende Maßnahmen umgesetzt: Es wurden weitere Fußgängerzonen eingerichtet, die keiner baulichen Veränderungen bedurften. So wurden die Fußgängerzonen in den Straßen Unter Käster, Hühnergasse, Alter Markt (südlich), Heu- markt (östlich) beschildert. Die Lieferzeiten für Fußgänger- und Ladezonen gelten grundsätzlich mit wenigen Ausnahmen von 6-11 Uhr. Sämtliche Stellplätze im öffentlichen Straßenland sind mit Aus- nahme von Bewohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenzügen weggefallen. Stellflächen für E- Scooter, Lastenfahrräder, Bike- und Carsharing wurden ausgewiesen. Die neu zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität gewonnenen Räume wurden mittels Wanderbäumen, Sitzmöglichkeiten und weite- ren Maßnahmen gestalterisch aufgewertet. Im Nachgang erfolgte als stadtgestalterisches Element die Aufstellung von hochwertigen Betonbänken auf dem Quatermarkt. Im Wesentlichen dienen die Maßnahmen der Reduzierung des Parkens im öffentlichen Straßenraum, der Senkung des Verkehrsaufkommens, der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Aufwer- tung des öffentlichen Straßenlandes. Für die umgesetzten Maßnahmen erhielt die Verwaltung von verschiedensten Seiten Zuspruch. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität wird besonders anerkannt. Durch den Wegfall von Parkplätzen konnten weitere Möglichkeiten für Außengastronomie geschaffen werden. Auch die zahlreichen Ab- stellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter wurden weitgehend positiv bewertet. Gleichwohl sind Beschwerden und Anregungen, u. a. vom Handel und den Gastronomiebetrieben hinsichtlich der verkürzten Lieferzeiten eingegangen. Zur Entschärfung der Lieferproblematik wurden bereits die Zeiten der Ladezonen in der Sporergasse bis 15 Uhr und in der Martinstraße bis 18 Uhr verlängert. Zusätzlich werden im Nachgang jeweils eine Ladezone in den Straßen Große Budengas- se und Kleine Budengasse eingerichtet, die von 6-11 Uhr gelten, um den dort vorhandenen großen Ladebedarf abzudecken. Des Weiteren wurde eine Erhebung durchgeführt, um die Zeiten der Belieferung der Gastronomiebe- triebe in der östlichen Altstadt zu ermitteln und um eine bedarfsgerechte Optimierung hinsichtlich der Lieferzeiten in Fußgängerzonen erarbeiten zu können. Ergebnis dieser Beobachtung ist, dass die 2 Lieferzeiten in den Fußgängerzonen östlich des Alter Markt und des Heumarkt einheitlich bis 14 Uhr verlängert werden. Es wird nicht als zielführend erachtet, das Zeitfenster über 14 Uhr hinaus zu ver- längern, da ansonsten das eigentliche Ziel des Konzeptes verfehlt wird. Lediglich in den Straßen Lint- gasse und Salzgasse bleiben die Lieferzeiten von 6-11 Uhr bestehen. Im Rahmen der Bearbeitung der Anregungen wurde auch geprüft, ob sich die Kleine Budengasse für eine vorzeitige Einrichtung einer Fußgängerzone eignet. Der Ausbau dieser Straße im Bestand ent- spricht jedoch baulich nicht den Kriterien einer Fußgängerzone. Die kurzfristige bauliche Anpassung des Straßenquerschnittes ist nicht möglich, da der Umsetzung zunächst Straßenplanungen voraus- gehen müssen. Daher scheidet die Einbeziehung der Kleinen Budengasse in den Fußgängerbereich derzeit aus. Die Optimierungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3241/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.01.2021
- Erstellt
- 05.11.2020 09:09