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1200/2018

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 10.1

Anlage 2 Städtebauliches Vorkonzept

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Anlage 1 Befangenheitsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Städtebauliches Vorkonzept

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 Befangenheitsplan

368 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes6GOLFK%DSWLVWVWUD‰HLQ.|OQ5RJJHQGRUI7KHQKRYHQ
0 10050 200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

4002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Baue Az 
Vorlagen-Nummer 
 1200/2018 
Freigabedatum 
08.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet 
nördlich des Pletschbaches, westlich der Berrischstraße, südlich und östlich des Ortsfriedhofes 
an der Baptiststraße, südlich der Baptiststraße und westlich der Bahnstrecke Köln-Neuss mit 
Ausnahme der Grundstücke Berrischstraße 177, 169, und 169a sowie mit Ausnahme eines ca. 
50 m breiten bebauten Streifens der Grundstücke Berrischtstraße 147-167 in Köln-
Roggendorf/Thenhoven—Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven — 
aufzustellen, mit dem Ziel, Wohnbaugrundstücke für unterschiedliche Gebäudetypen in Form 
von ein- bis zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäusern sowie viergeschossige 
Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspielplätze und Aus-
gleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen festzusetzen; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Deutsche Reihenhaus AG Köln hat mit Schreiben vom 28.02.2018 beantragt für das am südli-
chen Rand der Ortslage Köln-Roggendorf/Thenhoven gelegene, überwiegend landwirtschaftlich ge-
nutzte Grundstück einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen Wohngebiete mit zugehörigen 
Erschließungsflächen und Infrastruktureinrichtungen festzusetzen. Nach erfolgreichen Kaufvertrags-
verhandlungen mit den privaten Eigentümern liegt ein beurkundeter Kaufvertrag vor. Für die städti-
schen Flächen hat die Deutsche Reihenhaus AG ein Erstandienungsrecht vom Liegenschaftsamt der 
Stadt Köln erhalten. 
 
Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen Wohnbaugrundstücke für unter-
schiedliche Gebäudetypen in Form von ein- bis zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäu-
sern sowie viergeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspiel-
plätze und Ausgleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen geplant werden. 
Der Geschosswohnungsbau soll mit einem Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau, ent-
sprechend den Vorgaben des kooperativen Baulandmodells errichtet werden. 
 
Mit dieser Zielsetzung wurde bereits ein städtebauliches Vorkonzept erarbeitet, das als Anlage 2 bei-
gefügt ist. Zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Städtebaues soll die 
weitere Ausarbeitung der Planung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Hierzu soll in 
Kooperation zwischen der Deutschen Reihenhaus AG und der GAG Immobilien AG als Bauherr des 
öffentlich geförderten Wohnungsbaues und der Kindertagesstätte ein Qualifizierungsverfahren in 
Form einer Mehrfachbeauftragung mit mindestens sechs Planungsbüros durchgeführt werden.  
 
Nach groben Planungsvorgaben sollen: 
ca. 19.700 qm für 40 - 50 Einfamilien- und Doppelhäusern, 
ca. 22.000 qm für ca. 90 Wohneinheiten in Reihenhäusern und 
ca. 21.400 qm für Kindertagesstätte und Geschosswohnungsbau mit einem Anteil von 30 % an öffent-
lich geförderten Wohnungsbau geplant werden. 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll zum einen Planungssicherheit für die an der Planung Beteiligten 
geschaffen werden. Zum anderen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zurück-
stellung von unerwünschten Baugesuchen auf Grundlage von § 15 BauGB geschaffen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Vorkonzept

Beratungsverlauf (3)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1200/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2018
Erstellt
13.04.2018 13:04