1200/2018
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven
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Anlage 2 Städtebauliches Vorkonzept
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Anlage 2
Anlage 1 Befangenheitsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes6GOLFK%DSWLVWVWUDHLQ.|OQ5RJJHQGRUI7KHQKRYHQ 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Baue Az Vorlagen-Nummer 1200/2018 Freigabedatum 08.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Pletschbaches, westlich der Berrischstraße, südlich und östlich des Ortsfriedhofes an der Baptiststraße, südlich der Baptiststraße und westlich der Bahnstrecke Köln-Neuss mit Ausnahme der Grundstücke Berrischstraße 177, 169, und 169a sowie mit Ausnahme eines ca. 50 m breiten bebauten Streifens der Grundstücke Berrischtstraße 147-167 in Köln- Roggendorf/Thenhoven—Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven — aufzustellen, mit dem Ziel, Wohnbaugrundstücke für unterschiedliche Gebäudetypen in Form von ein- bis zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäusern sowie viergeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspielplätze und Aus- gleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Deutsche Reihenhaus AG Köln hat mit Schreiben vom 28.02.2018 beantragt für das am südli- chen Rand der Ortslage Köln-Roggendorf/Thenhoven gelegene, überwiegend landwirtschaftlich ge- nutzte Grundstück einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen Wohngebiete mit zugehörigen Erschließungsflächen und Infrastruktureinrichtungen festzusetzen. Nach erfolgreichen Kaufvertrags- verhandlungen mit den privaten Eigentümern liegt ein beurkundeter Kaufvertrag vor. Für die städti- schen Flächen hat die Deutsche Reihenhaus AG ein Erstandienungsrecht vom Liegenschaftsamt der Stadt Köln erhalten. Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen Wohnbaugrundstücke für unter- schiedliche Gebäudetypen in Form von ein- bis zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäu- sern sowie viergeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspiel- plätze und Ausgleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen geplant werden. Der Geschosswohnungsbau soll mit einem Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau, ent- sprechend den Vorgaben des kooperativen Baulandmodells errichtet werden. Mit dieser Zielsetzung wurde bereits ein städtebauliches Vorkonzept erarbeitet, das als Anlage 2 bei- gefügt ist. Zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Städtebaues soll die weitere Ausarbeitung der Planung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens erfolgen. Hierzu soll in Kooperation zwischen der Deutschen Reihenhaus AG und der GAG Immobilien AG als Bauherr des öffentlich geförderten Wohnungsbaues und der Kindertagesstätte ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung mit mindestens sechs Planungsbüros durchgeführt werden. Nach groben Planungsvorgaben sollen: ca. 19.700 qm für 40 - 50 Einfamilien- und Doppelhäusern, ca. 22.000 qm für ca. 90 Wohneinheiten in Reihenhäusern und ca. 21.400 qm für Kindertagesstätte und Geschosswohnungsbau mit einem Anteil von 30 % an öffent- lich geförderten Wohnungsbau geplant werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll zum einen Planungssicherheit für die an der Planung Beteiligten geschaffen werden. Zum anderen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zurück- stellung von unerwünschten Baugesuchen auf Grundlage von § 15 BauGB geschaffen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Vorkonzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1200/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 13.04.2018 13:04