AN/1750/2021
Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abe‘ Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2021 AN/1750/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 02. September 2021 aufzunehmen: Anlagen, die ein gewisses Inventar an gefährlichen Stoffen beinhalten bzw. bei denen dies entstehen kann, unterliegen den Vorschriften der Störfallverordnung (12. BImSchV). Um den Schutz der Bevölkerung und umliegender Schutzobjekte zu gewährleisten, unterliegen sie einem erweiterten Pflichtensatz zur Verhinderung von Störfällen und, da sich dies nicht vollständig ausschließen lässt, zur Begrenzung der Auswirkungen gegebenenfalls dennoch auftretender Störfälle. Die der Störfallverordnung zu Grunde liegende europäische Regelung ist die Seveso-III-Richtlinie, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Im Umfeld von Köln-Merkenich befindet sich eine Vielzahl sogenannter Störfallbetriebe. Auf Grund einzuhaltender „angemessener Sicherheitsabstände“, gehen von diesen Betrieben auch Beschränkungen für die Infrastruktur aus. So ist es, gemäß der Angaben eines örtlichen Bürgervereins, aus diesem Grund teilweise nicht gestattet Kitas, Schulen oder Einzelhandel und andere Schutzobjekte zu errichten oder zu betreiben. Hierzu kommt das auf dem Geländes des HKW Köln Merkenich zukünftig Klärschlamm verbrannt werden soll. Hierbei ist auch zu bedenken, dass gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV §3 Abs.1) die Betreiber:innen den im Klärschlamm enthaltenden Phosphor und die phosphorhaltige Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf zurückführen sollen. Es ist zu erwarten, dass die Klärschlammverbrennungsasche zur Phosphorrückgewinnung herangezogen werden wird. Bisher verfügen wir über keine Angaben ob dieses Recycling ebenfalls in Merkenich oder an anderer Stelle stattfinden werden wird. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Für welche Bereiche in oder im Umfeld von Köln Merkenich bestehen derzeit Beschränkungen für die Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung, unter Angabe der Art der Beschränkungen. 2) Welche bestehenden Verfahren zur Phosphorrückgewinnung, die mit Beschränkungen für die Infrastruktur, im Zusammenhang mit der Störfallverordnung verbunden sind, gibt es? 3) Welche möglichen alternativen Verfahren gibt es zu den unter 2. Erfragten? 4) Wo sollen welche Aschen und sonstigen Rückstände der Klärschlammverbrennung in Merkenich zwischengelagert werden? 5) Wie sieht der derzeitige Zeitstrahl zur Realisierung einer lokalen Klärschlammverbrennung und des Phosphorrecyclings aus? (Mit anderen Worten, wann besteht über welchen Realisierungsschritt Klarheit über Datum und Standort?) gez. gez. Michael Weisenstein Sarah Niknamtavin Fraktionsgeschäftsführer Ausschussmitglied
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1750/2021
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 24.08.2021 12:49