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AN/1750/2021

Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung

Die Linke. Anfrage nach § 4 24.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.10.2021, TOP 1.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3676 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Vorsitzende des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün 
Frau Denise Abe‘ 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2021 
AN/1750/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 
 
Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – 
III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie die folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
02. September 2021 aufzunehmen: 
 
Anlagen, die ein gewisses Inventar an gefährlichen Stoffen beinhalten bzw. bei 
denen dies entstehen kann, unterliegen den Vorschriften der Störfallverordnung 
(12. BImSchV). Um den Schutz der Bevölkerung und umliegender Schutzobjekte zu 
gewährleisten, unterliegen sie einem erweiterten Pflichtensatz zur Verhinderung 
von Störfällen und, da sich dies nicht vollständig ausschließen lässt, zur Begrenzung 
der Auswirkungen gegebenenfalls dennoch auftretender Störfälle.  
Die der Störfallverordnung zu Grunde liegende europäische Regelung ist die 
Seveso-III-Richtlinie, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.  
Im Umfeld von Köln-Merkenich befindet sich eine Vielzahl sogenannter 
Störfallbetriebe. 
Auf Grund einzuhaltender „angemessener Sicherheitsabstände“, gehen von diesen 
Betrieben auch Beschränkungen für die Infrastruktur aus. 
So ist es, gemäß der Angaben eines örtlichen Bürgervereins, aus diesem Grund 
teilweise nicht gestattet Kitas, Schulen oder Einzelhandel und andere 
Schutzobjekte zu errichten oder zu betreiben.

Hierzu kommt das auf dem Geländes des HKW Köln Merkenich zukünftig 
Klärschlamm verbrannt werden soll. Hierbei ist auch zu bedenken, dass gemäß  
Klärschlammverordnung (AbfKlärV §3 Abs.1) die Betreiber:innen den im 
Klärschlamm enthaltenden Phosphor und die phosphorhaltige 
Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf zurückführen sollen. 
Es ist zu erwarten, dass die Klärschlammverbrennungsasche zur 
Phosphorrückgewinnung herangezogen werden wird. 
Bisher verfügen wir über keine Angaben ob dieses Recycling ebenfalls in Merkenich 
oder an anderer Stelle stattfinden werden wird. 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1) Für welche Bereiche in oder im Umfeld von Köln Merkenich bestehen derzeit 
Beschränkungen für die Infrastruktur im Zusammenhang mit der 
Störfallverordnung? 
Wir bitten um eine detaillierte Auflistung, unter Angabe der Art der 
Beschränkungen. 
 
2) Welche bestehenden Verfahren zur Phosphorrückgewinnung, die mit 
Beschränkungen für die Infrastruktur, im Zusammenhang mit der 
Störfallverordnung verbunden sind, gibt es? 
 
3) Welche möglichen alternativen Verfahren gibt es zu den unter 2. Erfragten? 
 
4) Wo sollen welche Aschen und sonstigen Rückstände der 
Klärschlammverbrennung in Merkenich zwischengelagert werden? 
 
5) Wie sieht der derzeitige Zeitstrahl zur Realisierung einer lokalen 
Klärschlammverbrennung und des Phosphorrecyclings aus?  
(Mit anderen Worten, wann besteht über welchen Realisierungsschritt 
Klarheit über Datum und Standort?) 
 
 
 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Sarah Niknamtavin 
Fraktionsgeschäftsführer Ausschussmitglied

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1750/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
24.08.2021
Erstellt
24.08.2021 12:49