Mandari Insight

0839/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 14.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 7.1.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Auszahlung

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3071 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          14.03.2023 
 0839/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit 
der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
 
gez. i.V. Blome

Anlage 1 - Aufwand

1621 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl.
75.000,00 € 1501 15
Transfer-
aufwendungen 
Aus dem Wirtschaftsplan des Mediengründerzentrums (MGZ) ergibt 
sich ein Mittelbedarf in 2023 in Höhe von 125.000 € (3842/2022). 
Aufgrund der bisherigen Veranschlagung von 50.000 € ergibt sich ein 
überplanmäßiger Bedarf von 75.000 €, der sich aus einer Anpassung 
des Betriebskostenzuschusses auf Basis des Gesellschaftsanteils 
i.H.v. 25,1 % sowie des Kostendeckungsbeitrages i.H.v. 500.000
€
e
rgibt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind insbesondere
aus einer mit den Gesellschaftern abgestimmten Erweiterung des
Leistungsspektrums der MGZ verbunden.
75.000,00 € 1003 19
Wohnraum-
förderung, 
Wohnungserhaltun
g u. -pflege, Hilfen 
für Wohnungs-
suchende
DEZ. II/
20
2 üpl.
35.726,00 € 0409 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Lesesaal der Kunst- und Museumsbibliothek (KMB), der sich im 
Museum für Angewandte Kunst (MAKK) befindet, ist aufgrund der 
Fenstersanierung geschlossen und nach Porz ausgelagert. Dies führt 
zu erhöhten Aufwendungen für den Transport der Bücher, sobald 
diese aufgefordert werden.
35.726,00 € 0405 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VII
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Anlage 2 - Auszahlung

966 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 ÜPL 237.200,00 € 0411 9
Auszahlunen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der 
Infrastruktur der Museen lag bislang in der 
Zuständigkeit des Museumsreferates und wurde 
2022 zum Museumsdienst verlagert. Die Mittel für 
die Digitalisierung der Museen sind im 
Haushaltsplan 2023/2024 sachgerecht zum 
Museumsdienst umzuschichten. Die Mittel 
werden entsprechend des mit dem Amt für 
Informationsverarbeitung abgestimmten 
Konzeptes eingesetzt.
237.200,00 € 0401 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
DEZ. VII
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023/2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Beratungsverlauf (2)

20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0839/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
14.03.2023
Erstellt
06.03.2023 14:49