0839/2023
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 14.03.2023 0839/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. i.V. Blome
Anlage 1 - Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 75.000,00 € 1501 15 Transfer- aufwendungen Aus dem Wirtschaftsplan des Mediengründerzentrums (MGZ) ergibt sich ein Mittelbedarf in 2023 in Höhe von 125.000 € (3842/2022). Aufgrund der bisherigen Veranschlagung von 50.000 € ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von 75.000 €, der sich aus einer Anpassung des Betriebskostenzuschusses auf Basis des Gesellschaftsanteils i.H.v. 25,1 % sowie des Kostendeckungsbeitrages i.H.v. 500.000 € e rgibt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind insbesondere aus einer mit den Gesellschaftern abgestimmten Erweiterung des Leistungsspektrums der MGZ verbunden. 75.000,00 € 1003 19 Wohnraum- förderung, Wohnungserhaltun g u. -pflege, Hilfen für Wohnungs- suchende DEZ. II/ 20 2 üpl. 35.726,00 € 0409 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Lesesaal der Kunst- und Museumsbibliothek (KMB), der sich im Museum für Angewandte Kunst (MAKK) befindet, ist aufgrund der Fenstersanierung geschlossen und nach Porz ausgelagert. Dies führt zu erhöhten Aufwendungen für den Transport der Bücher, sobald diese aufgefordert werden. 35.726,00 € 0405 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VII über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Anlage 2 - Auszahlung
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 ÜPL 237.200,00 € 0411 9 Auszahlunen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag bislang in der Zuständigkeit des Museumsreferates und wurde 2022 zum Museumsdienst verlagert. Die Mittel für die Digitalisierung der Museen sind im Haushaltsplan 2023/2024 sachgerecht zum Museumsdienst umzuschichten. Die Mittel werden entsprechend des mit dem Amt für Informationsverarbeitung abgestimmten Konzeptes eingesetzt. 237.200,00 € 0401 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen DEZ. VII über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023/2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0839/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 06.03.2023 14:49