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2870/2024

Errichtung einer Kaltlufthalle am Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 - 21, 51147 Köln-Porz-Wahn

Mitteilung Ausschuss 11.10.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 2.8

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 0 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage 1700-2024

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Ansehen

Vorlage 1700-2024

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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024

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Anlage 2 zur Vorlage 1700-2024

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

876 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
402/21 
Vorlagen-Nummer 11.10.2024 
 2870/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 07.11.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
 
Errichtung einer Kaltlufthalle am Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 - 21, 
51147 Köln-Porz-Wahn 
In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Rat der Stadt Köln unter TOP 10.37 die Er-
richtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle auf dem Schulgrundstück des Maximilian-
Kolbe-Gymnasiums durch die Kölner Schulbaugesellschaft beschlossen. Dem ein-
stimmigen Beschluss, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, lag die Beschluss-
Vorlagen-Nr. 1700/2024 zugrunde. In der Sitzung wurde der Wunsch geäußert, die 
Vorlage dem Sportausschuss und dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. Da-
her ist der Beschluss in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 0 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024

1664 Zeichen

1700/2024  Anlag 0 
Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, 
Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln 
hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: 
 
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der 
Dringlichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine 
Zügigkeitserhöhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in 
diesem Zusammenhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen 
erstellt, dessen Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung 
zur Zügigkeitserhöhung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer 
weiteren Turnhalle am Standort enthalten. 
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen 
Turnhalle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf 
dem vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb 
genommen werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. 
 
Die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur 
als Zeltkonstruktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als 
„Hallenboden“ nutzen. Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas 
mehr als die Hälfte der vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes 
wurde so gewählt, dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein 
wird. Lediglich Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder 
aufgebaut werden.

Anlage 1 zur Vorlage 1700-2024

27 Zeichen

Kaltlufthalle 
Neue Planung

Vorlage 1700-2024

5744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1700/2024 
Freigabedatum 
26.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, 
Nachtigallenstr. 19-21, 51147  Köln durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung Porz per DE 2027/2024 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Aufstellung und Anmie-
tung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 
19-21, 51147 Köln-Porz-Wahn auf der Tartanfläche des Schulgeländes 
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird beauftragt, die Planung; Kostenermittlung, Umset-
zung und Anmietung aufzunehmen und voranzutreiben. 
Die Planungs- und Baukosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 200.000 € 
brutto. Die Kosten für eine Anmietung von 20 Monaten (einschließlich der Auf- und Abbauten) 
belaufen sich auf 540.000 € brutto. 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzah-
lungen. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. 
(Miete, inklusive Nebenkosten und Reinigung)   504.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen                    € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring-
lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser-
höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam-
menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen 
Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö-
hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am 
Standort enthalten. 
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn-
halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem 
vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom-
men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen 
Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon-
struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen. 
Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der

3 
vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt, 
dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich 
Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer-
den.  
Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb 
bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor-
gelegt. 
 
Finanzierung: 
 
Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen 80.000 € brutto für Planung- und Koordination sowie 
120.000 € brutto Baukosten an. Die Mietkosten inkl. des mehrfachen Auf- und Abbaus belau-
fen sich für angenommene 20 Monate auf 540.000 € brutto. 
Zusätzlich werden 5% der Gesamtkosten für Unvorhergesehenes einkalkuliert. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis. 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine monatliche Haushaltsmehrbelastung von rund 39.000 € zuzüglich 
Nebenkosten von rund 3.000 €. Die Aufwendungen von insgesamt rund 42.000 € monatlich 
sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sons-
tige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 11.500 € monatliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf 
das Objekt Kaltlufthalle Maximilian-Kolbe-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen wer-
den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. 
Der Finanzausschuss wird im Nachgang über die Beschlussfassung informiert. 
 
 
 
Lageplan 
Entwurf Kaltlufthalle 
Anlagen

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024

7723 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2027/2024 
Freigabedatum 
 26.06.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe Gymnasium, 
Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring-
lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser-
höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam-
menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen 
Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö-
hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am 
Standort enthalten. 
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn-
halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem 
vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom-
men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen 
Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon-
struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen. 
Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der 
vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt, 
dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich 
Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer-
den.  
Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb 
bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor-
gelegt. 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Aufstellung und Anmie-
tung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 
19-21, 51147 Köln-Porz-Wahn auf der Tartanfläche des Schulgeländes 
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird beauftragt, die Planung; Kostenermittlung, Umset-
zung und Anmietung aufzunehmen und voranzutreiben.

2 
 
Die Planungs- und Baukosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 200.000 € 
brutto. Die Kosten für eine Anmietung von 20 Monaten (einschließlich der Auf- und Abbauten) 
belaufen sich auf 540.000 € brutto. 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzah-
lungen. 
 
 
x ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
26.06.2024  gez. Stiller  gez. Werner

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. 
     (Miete, inklusive Nebenkosten und Reinigung)   504.000,- € 
c) bilanzielle Abschreibungen              € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring-
lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser-
höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam-
menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen 
Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö-
hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am 
Standort enthalten. 
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn-
halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem 
vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom-
men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen 
Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon-
struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen. 
Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der 
vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt,

4 
 
dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich 
Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer-
den.  
Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb 
bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor-
gelegt. 
 
Finanzierung: 
 
Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen 80.000 € brutto für Planung- und Koordination sowie 
120.000 € brutto Baukosten an. Die Mietkosten inkl. des mehrfachen Auf- und Abbaus belau-
fen sich für angenommene 20 Monate auf 540.000 € brutto. 
Zusätzlich werden 5% der Gesamtkosten für Unvorhergesehenes einkalkuliert. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis. 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine monatliche Haushaltsmehrbelastung von rund 39.000 € zuzüglich 
Nebenkosten von rund 3.000 €. Die Aufwendungen von insgesamt rund 42.000 € monatlich 
sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sons-
tige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 11.500 € monatliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf 
das Objekt Kaltlufthalle Maximilian-Kolbe-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen wer-
den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. 
 
Lageplan 
Entwurf Kaltlufthalle 
Anlagen

Anlage 2 zur Vorlage 1700-2024

303 Zeichen

Anlage
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Beratungsverlauf (2)

07.11.2024 Sportausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2870/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.10.2024
Erstellt
16.09.2024 11:54