2870/2024
Errichtung einer Kaltlufthalle am Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 - 21, 51147 Köln-Porz-Wahn
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 402/21 Vorlagen-Nummer 11.10.2024 2870/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Errichtung einer Kaltlufthalle am Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 - 21, 51147 Köln-Porz-Wahn In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Rat der Stadt Köln unter TOP 10.37 die Er- richtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle auf dem Schulgrundstück des Maximilian- Kolbe-Gymnasiums durch die Kölner Schulbaugesellschaft beschlossen. Dem ein- stimmigen Beschluss, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, lag die Beschluss- Vorlagen-Nr. 1700/2024 zugrunde. In der Sitzung wurde der Wunsch geäußert, die Vorlage dem Sportausschuss und dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. Da- her ist der Beschluss in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Gez. Voigtsberger
Anlage 0 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024
1664 Zeichen
1700/2024 Anlag 0 Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dringlichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitserhöhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusammenhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhöhung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am Standort enthalten. Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turnhalle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genommen werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkonstruktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen. Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt, dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut werden.
Anlage 1 zur Vorlage 1700-2024
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Kaltlufthalle Neue Planung
Vorlage 1700-2024
5744 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 1700/2024 Freigabedatum 26.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Bezirksvertretung Porz per DE 2027/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Aufstellung und Anmie- tung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln-Porz-Wahn auf der Tartanfläche des Schulgeländes Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird beauftragt, die Planung; Kostenermittlung, Umset- zung und Anmietung aufzunehmen und voranzutreiben. Die Planungs- und Baukosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 200.000 € brutto. Die Kosten für eine Anmietung von 20 Monaten (einschließlich der Auf- und Abbauten) belaufen sich auf 540.000 € brutto. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzah- lungen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, inklusive Nebenkosten und Reinigung) 504.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring- lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser- höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam- menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö- hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am Standort enthalten. Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn- halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom- men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon- struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen. Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der 3 vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt, dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer- den. Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor- gelegt. Finanzierung: Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen 80.000 € brutto für Planung- und Koordination sowie 120.000 € brutto Baukosten an. Die Mietkosten inkl. des mehrfachen Auf- und Abbaus belau- fen sich für angenommene 20 Monate auf 540.000 € brutto. Zusätzlich werden 5% der Gesamtkosten für Unvorhergesehenes einkalkuliert. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti- gen Flächenverrechnungspreis. Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul- sparte „Gymnasien“ eine monatliche Haushaltsmehrbelastung von rund 39.000 € zuzüglich Nebenkosten von rund 3.000 €. Die Aufwendungen von insgesamt rund 42.000 € monatlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent- wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sons- tige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 11.500 € monatliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das Objekt Kaltlufthalle Maximilian-Kolbe-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen wer- den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe- nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. Der Finanzausschuss wird im Nachgang über die Beschlussfassung informiert. Lageplan Entwurf Kaltlufthalle Anlagen
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 1700-2024
7723 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/402/21
Vorlagen-Nummer
2027/2024
Freigabedatum
26.06.2024
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Errichtung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe Gymnasium,
Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024
Begründung für die Dringlichkeit:
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring-
lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser-
höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam-
menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen
Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö-
hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am
Standort enthalten.
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn-
halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem
vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom-
men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen
Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon-
struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen.
Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der
vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt,
dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich
Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer-
den.
Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb
bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor-
gelegt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Aufstellung und Anmie-
tung einer interimsmäßigen Kaltlufthalle für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr.
19-21, 51147 Köln-Porz-Wahn auf der Tartanfläche des Schulgeländes
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird beauftragt, die Planung; Kostenermittlung, Umset-
zung und Anmietung aufzunehmen und voranzutreiben.
2
Die Planungs- und Baukosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 200.000 €
brutto. Die Kosten für eine Anmietung von 20 Monaten (einschließlich der Auf- und Abbauten)
belaufen sich auf 540.000 € brutto.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzah-
lungen.
x ungeändert
zugestimmt
☐ geändert
zugestimmt
(siehe z. B. „Anlage 1“
oder „Anlage 1 und 2“)
☐ abgelehnt
Datum Unterschrift Unterschrift
26.06.2024 gez. Stiller gez. Werner
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc.
(Miete, inklusive Nebenkosten und Reinigung) 504.000,- €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen, wurde mit der Dring-
lichkeitsentscheidung 4030/2022 auch für das Gymnasium Nachtigallenstr. eine Zügigkeitser-
höhung beschlossen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusam-
menhang ein Stufenplan für die erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen erstellt, dessen
Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhö-
hung gemacht wurde. Darin ist unter anderem, die Errichtung einer weiteren Turnhalle am
Standort enthalten.
Damit der lehrplanmäßige Unterricht im Fach Sport bis zur Fertigstellung einer neuen Turn-
halle durchgeführt werden kann, ist vorab dringend die Aufstellung einer Kaltlufthalle auf dem
vorhandenen Tartanfeld erforderlich. Die Kaltlufthalle muss bis Herbst 2024 in Betrieb genom-
men werden, was eine sofortige Planung und Beauftragung erforderlich macht. Die örtlichen
Gegebenheiten ermöglichen eine kurzfristig realisierbare temporäre Lösung nur als Zeltkon-
struktion. Diese würde eine heute bereits vorhandene Tartanfläche als „Hallenboden“ nutzen.
Die erforderliche Fläche für eine Einfachsporthalle beansprucht etwas mehr als die Hälfte der
vorhandenen Tartanfläche. Die Konstruktion und Sicherung des Zeltes wurde so gewählt,
4
dass der Rückbau zerstörungsfrei für die vorhandene Anlage möglich sein wird. Lediglich
Teile der Umzäunung müssen für die interimistische Nutzung ab- und wieder aufgebaut wer-
den.
Diese Kaltlufthalle soll dort bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Einfachturnhalle in Betrieb
bleiben. Ein entsprechender Planungs- und Baubeschluss wird in Kürze zur Entscheidung vor-
gelegt.
Finanzierung:
Nach vorläufiger Kostenschätzung fallen 80.000 € brutto für Planung- und Koordination sowie
120.000 € brutto Baukosten an. Die Mietkosten inkl. des mehrfachen Auf- und Abbaus belau-
fen sich für angenommene 20 Monate auf 540.000 € brutto.
Zusätzlich werden 5% der Gesamtkosten für Unvorhergesehenes einkalkuliert.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis.
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine monatliche Haushaltsmehrbelastung von rund 39.000 € zuzüglich
Nebenkosten von rund 3.000 €. Die Aufwendungen von insgesamt rund 42.000 € monatlich
sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sons-
tige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 11.500 € monatliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf
das Objekt Kaltlufthalle Maximilian-Kolbe-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen wer-
den im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten
Schulsparte abgebildet.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtung, vorsehen.
Lageplan
Entwurf Kaltlufthalle
Anlagen
Anlage 2 zur Vorlage 1700-2024
303 Zeichen
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2870/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 16.09.2024 11:54