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A-W/0027/2022

Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterführung Heroldstraße

Antrag an die BV West 13.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.10.2023, TOP 8.5

Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0027-2022

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Zwischennachricht der Verwaltung vom 30.01.2023

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Zwischennachricht der Verwaltung vom 16.05.2023

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Originalantrag

1634 Zeichen

~ AOT MÜNSTER 
. , \12. SEP. 2022 
Amt für OOrijter- U. R&.ttls01"'dbt 
B~ .-w W. · 
CDU-Fraktion in der BV-West 
Münster, 13.09.2022 
Anden 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Jörg Nathaus · 
Pantaleonplatz 7 
48161Münst'er 
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der 
Bahnunterführung Herolds.traße · 
' 
·Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen; ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrrad- 
fahrern im Bereich der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder an­ 
dere geeignete Maßnahmen verringert werden kann. 
Begründung: 
Wiederholt berichten Bürger von Beinahe-Kollisionen im Bereich der Bahnunterführung 
durch nebeneinanderfahrende Fahrradfahrer aufdem Zweirichtungsradweg (Fahrräder sind 
heutzutage unterschiedlich schnell, teilweise motorisiert und teilweise nicht. Dies erhöht die 
· Anzahl der Überholvorgänge). Zudem sind Fahrradfahrer im Unterführungsbereich aufgrund 
der Topgraphie naturgemäß oft schneller unterwegs. 
Eine gestrichelte Linie (wie in den Niederlanden eingesetzt) könnte Radfahrer optisch daran 
erinnern, dass es sich bei dem breit ausgebauten Radweg um einen Zweirichtungsradweg 
handelt und mit Gegenverkehr zu rechnen ist, ohne Überholvorgänge/ Nebeneinanderfahren 
ganz zu verbieten. · 
Gezeichnet: 
Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, 
Nils Schappler, Peter Wolf garten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muerister.de

Zweirichtungsradweg in den Niederlanden

Stellungnahme A-W-0027-2022

2249 Zeichen

32.12.0012 
Frau Dreimann 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
'ST~.DT r~1üNSTER 
: \ ~ 0 5. SEP. 2023 
, Amt tµr [:'.:i.':rrJC:'- u. F-\:1,,,service 
Bezir!\SVSi\V~ltung Nord 
24.08.2023 
32 11 
Eing. 0 L1, SEP. 2023 
über 
33.24 
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterfüh­ 
rung Heroldstraße 
!: 
'' • Antrag lfd. Nr. A-W/0027/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-West vom 13.09.2022 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung beauftragt zu prü­ 
fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad­ 
weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete 
Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wurde mit der Erhöhung der Verkehrssi­ 
cherheit begründet. 
Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrs­ 
behörde abgelehnt, da sie nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einhergehen 
würde, weil die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären. In der Sitzung der Bezirksvertre­ 
tung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung zwei Rückfragen erfolgt. Zum einen erfolgte die 
Rückfrage, ob Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bestehen und z~m 
anderen wurde um Mitteilung der zu erwartenden Kosten für eine Markierung gebeten. In einer 
Stellungnahme vom 16.05.2023 wurden die Kosten auf 20.000 € beziffert. Zudem wurde die 
Rückfrage nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf die nächste 
Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vertagt. 
Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat sich der Fragestellung nach Ausnahmen zu den 
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen angenommen und sich mit einer Markierung des Zwei­ 
richtungsradweges in der Heroldstraße befasst. Einer Markierung kann seitens der Arbeits­ 
gruppe für Verkehrsfragen nicht zugestimmt werden, da sie als Sicherheitsrisiko gewertet wird.

Insbesondere das Fehlen eines Sicherheitstrennstreifens zum fest eingebauten Geländer und 
die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrenden werden als Sicherheitsrisiko eingestuft. Eine 
Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen kommt damit nicht in Betracht. 
1'

Zwischennachricht der Verwaltung vom 30.01.2023

2248 Zeichen

32.12.0012 
Frau Dreimann 
30.01.2023 
32 11 
~ - ~ - ·-- ·- -:::-~- .. -, .... ·:::.,,.~ 1 ,. , \ ..,.' li'\A• .i\,,, •. \-F1 \ ,,,' , • l _f ' , ,•· , , , : - 
\ \ ., P rrn 2023 '\ \... ' V J ~ ~0 1 .· 
A!, . iC., ~.,,,: -~ ~r- u. f1a·ss rvlce 
An die Bezirksvertretung1..--_:8:..:.@.Zi_;rn_;,._w::~:::;:; .... w, 
Münster-West 
\ 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24. 
Dezernent I ~ . 
Eing. 0 8. FEB. 2023: 1 ~ - 
Erhöhung der Xerkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der. BahnUnterfüh­ 
runq Heroldstraße 
' 
1 • Antrag lfd. Nr. A-W/0027/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-West vom 13.09.2022 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü­ 
fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad- 1 
weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete • • 1 • 
Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wird mit der-Erhöhung der Verkehrssicher- 
heit begründet. 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat mitgeteilt, dass von Markierungen auf Pflasterungen 
aufgrund der geringen Haltbarkeit abgesehen wird, weil die~e nach kurzer Zeit abplatzen. Eine 
Markierung auf dem Radweg kommt daher nicht in Betracht. Des Weiteren wurde geprüft, ob 
eine Markierung mittels weißer Pflasterstein_e in Frage käme. Die Baumaßnahme wäre jedoch 
mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und ist daher abzulehnen. Weiterhin würde die 
Unterteilung des Radweges nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einherge­ 
hen, da die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären. Der vorhandene einseitige Zweirich­ 
tungsradweg entspricht jedoch dem Regelmaß. 
Laut Mitteilung der Polizei sind auf dem Zweirichtungsradweg zwei Unfälle mit Radfahrenden 
polizeilich registriert worden. Diese sind unter Alkoholeinfluss geschehen, sodass sie in der 
Prüfung nicht weiter berücksichtigt wurden. 
Im Allgemeinen kommt damit der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rück­ 
sichtnahme für die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tragen. Gemäß § 5 Abs. 2 StVO darf 
nur überholt werden, wenn überblickt werden kann, dass während des ganzen Überholvor­ 
gangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Zwischennachricht der Verwaltung vom 16.05.2023

2231 Zeichen

A-WlcxJ11- 12012- 
32.12.0012 
Frau Dreimann 
16.05.2023 
32 11 
An die Bezirksvertretung 
Münster.:w est 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
STADT MÜNSTER 
>\LJ 7. MAI 2023 
Amt für GürrJ«,t- u. Rdr.ti&tv!oo 
. ßoztrk.M"WMiJ~ \Md. 
\ 
Er;höhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterfüh­ 
rung Heroldstraße 
• Antrag lfd. Nr. A-W/0027/202·2 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung· . 
Münster-West vom 13.09.2022 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung beauftragt zu prü­ 
fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad­ 
weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete 
Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wurde mit der Erhöhung· der Verkehrssi­ 
cherheit begründet. 
Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrs­ 
behörde abgelehnt. In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung 
zwei Rückfragen erfolgt: 
Herr Bleker bat um Mitteilung der Kosten, die für eine Markierung anfallen-würden. Aufgrund 
dessen, dass eine Markierung auf der Pflasterung wegen der geringen Haltbarkeit vom Amt 
für Mobilität und Tiefbau abgelehnt wurde, ist eine Kostenschätzung für eine Markierung des 
Radweges mittels weißer Pflastersteine angefragt worden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau 
hat die Kosten für den Einsatz von weißen Pflastersteinen in das vorhandene Verlegemuster 
für die Länge von 300 m auf 20.000 € beziffert. Weiterhi_n wurde mitgeteilt, dass etwaige Ge-. 
währleistungsansprüche entfallen würden, wenn Arbeiten während der Zeit der Gewährleis­ 
tung durch dritte Firmen als der Firma aus dem Bauvertrag durchgeführt werden würden. 
Ferner stehen Radwege nicht in der Unterhaltung hinter Fahrbahnen zurück. Die Haltbarkeit 
von Markierungen auf Asphalt und Pflasterungen sind jedoch wegen der unterschiedlichen 
Untergrundbeschaffenheiten nicht zu vergleichen.

Herr Wolfgarten fragt an, ob es Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 
~eben könnte. Die Fragestellung wird im nächsten Termin der Arbeitsgruppe für Verkehrsfra-. 
gen erörtert und sodann eine Beantwortung erfolgen. 
1 
1.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heroldstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0027/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.09.2022
Erstellt
13.09.2022 12:39