A-W/0027/2022
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterführung Heroldstraße
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Originalantrag
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~ AOT MÜNSTER . , \12. SEP. 2022 Amt für OOrijter- U. R&.ttls01"'dbt B~ .-w W. · CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 13.09.2022 Anden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Jörg Nathaus · Pantaleonplatz 7 48161Münst'er Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterführung Herolds.traße · ' ·Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen; ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrrad- fahrern im Bereich der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder an dere geeignete Maßnahmen verringert werden kann. Begründung: Wiederholt berichten Bürger von Beinahe-Kollisionen im Bereich der Bahnunterführung durch nebeneinanderfahrende Fahrradfahrer aufdem Zweirichtungsradweg (Fahrräder sind heutzutage unterschiedlich schnell, teilweise motorisiert und teilweise nicht. Dies erhöht die · Anzahl der Überholvorgänge). Zudem sind Fahrradfahrer im Unterführungsbereich aufgrund der Topgraphie naturgemäß oft schneller unterwegs. Eine gestrichelte Linie (wie in den Niederlanden eingesetzt) könnte Radfahrer optisch daran erinnern, dass es sich bei dem breit ausgebauten Radweg um einen Zweirichtungsradweg handelt und mit Gegenverkehr zu rechnen ist, ohne Überholvorgänge/ Nebeneinanderfahren ganz zu verbieten. · Gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolf garten CDU-Kreisverband Münster e.V. Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muerister.de Zweirichtungsradweg in den Niederlanden
Stellungnahme A-W-0027-2022
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32.12.0012 Frau Dreimann An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer 'ST~.DT r~1üNSTER : \ ~ 0 5. SEP. 2023 , Amt tµr [:'.:i.':rrJC:'- u. F-\:1,,,service Bezir!\SVSi\V~ltung Nord 24.08.2023 32 11 Eing. 0 L1, SEP. 2023 über 33.24 Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterfüh rung Heroldstraße !: '' • Antrag lfd. Nr. A-W/0027/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.09.2022 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung beauftragt zu prü fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wurde mit der Erhöhung der Verkehrssi cherheit begründet. Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrs behörde abgelehnt, da sie nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einhergehen würde, weil die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären. In der Sitzung der Bezirksvertre tung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung zwei Rückfragen erfolgt. Zum einen erfolgte die Rückfrage, ob Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bestehen und z~m anderen wurde um Mitteilung der zu erwartenden Kosten für eine Markierung gebeten. In einer Stellungnahme vom 16.05.2023 wurden die Kosten auf 20.000 € beziffert. Zudem wurde die Rückfrage nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vertagt. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat sich der Fragestellung nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen angenommen und sich mit einer Markierung des Zwei richtungsradweges in der Heroldstraße befasst. Einer Markierung kann seitens der Arbeits gruppe für Verkehrsfragen nicht zugestimmt werden, da sie als Sicherheitsrisiko gewertet wird. Insbesondere das Fehlen eines Sicherheitstrennstreifens zum fest eingebauten Geländer und die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrenden werden als Sicherheitsrisiko eingestuft. Eine Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen kommt damit nicht in Betracht. 1'
Zwischennachricht der Verwaltung vom 30.01.2023
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32.12.0012 Frau Dreimann 30.01.2023 32 11 ~ - ~ - ·-- ·- -:::-~- .. -, .... ·:::.,,.~ 1 ,. , \ ..,.' li'\A• .i\,,, •. \-F1 \ ,,,' , • l _f ' , ,•· , , , : - \ \ ., P rrn 2023 '\ \... ' V J ~ ~0 1 .· A!, . iC., ~.,,,: -~ ~r- u. f1a·ss rvlce An die Bezirksvertretung1..--_:8:..:.@.Zi_;rn_;,._w::~:::;:; .... w, Münster-West \ über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24. Dezernent I ~ . Eing. 0 8. FEB. 2023: 1 ~ - Erhöhung der Xerkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der. BahnUnterfüh runq Heroldstraße ' 1 • Antrag lfd. Nr. A-W/0027/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.09.2022 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad- 1 weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete • • 1 • Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wird mit der-Erhöhung der Verkehrssicher- heit begründet. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat mitgeteilt, dass von Markierungen auf Pflasterungen aufgrund der geringen Haltbarkeit abgesehen wird, weil die~e nach kurzer Zeit abplatzen. Eine Markierung auf dem Radweg kommt daher nicht in Betracht. Des Weiteren wurde geprüft, ob eine Markierung mittels weißer Pflasterstein_e in Frage käme. Die Baumaßnahme wäre jedoch mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und ist daher abzulehnen. Weiterhin würde die Unterteilung des Radweges nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einherge hen, da die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären. Der vorhandene einseitige Zweirich tungsradweg entspricht jedoch dem Regelmaß. Laut Mitteilung der Polizei sind auf dem Zweirichtungsradweg zwei Unfälle mit Radfahrenden polizeilich registriert worden. Diese sind unter Alkoholeinfluss geschehen, sodass sie in der Prüfung nicht weiter berücksichtigt wurden. Im Allgemeinen kommt damit der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rück sichtnahme für die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tragen. Gemäß § 5 Abs. 2 StVO darf nur überholt werden, wenn überblickt werden kann, dass während des ganzen Überholvor gangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Zwischennachricht der Verwaltung vom 16.05.2023
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A-WlcxJ11- 12012- 32.12.0012 Frau Dreimann 16.05.2023 32 11 An die Bezirksvertretung Münster.:w est über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 STADT MÜNSTER >\LJ 7. MAI 2023 Amt für GürrJ«,t- u. Rdr.ti&tv!oo . ßoztrk.M"WMiJ~ \Md. \ Er;höhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Bereich der Bahnunterfüh rung Heroldstraße • Antrag lfd. Nr. A-W/0027/202·2 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung· . Münster-West vom 13.09.2022 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung beauftragt zu prü fen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsrad weg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete Maßnahmen verringert werden könnte. Der Antrag wurde mit der Erhöhung· der Verkehrssi cherheit begründet. Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrs behörde abgelehnt. In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung zwei Rückfragen erfolgt: Herr Bleker bat um Mitteilung der Kosten, die für eine Markierung anfallen-würden. Aufgrund dessen, dass eine Markierung auf der Pflasterung wegen der geringen Haltbarkeit vom Amt für Mobilität und Tiefbau abgelehnt wurde, ist eine Kostenschätzung für eine Markierung des Radweges mittels weißer Pflastersteine angefragt worden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat die Kosten für den Einsatz von weißen Pflastersteinen in das vorhandene Verlegemuster für die Länge von 300 m auf 20.000 € beziffert. Weiterhi_n wurde mitgeteilt, dass etwaige Ge-. währleistungsansprüche entfallen würden, wenn Arbeiten während der Zeit der Gewährleis tung durch dritte Firmen als der Firma aus dem Bauvertrag durchgeführt werden würden. Ferner stehen Radwege nicht in der Unterhaltung hinter Fahrbahnen zurück. Die Haltbarkeit von Markierungen auf Asphalt und Pflasterungen sind jedoch wegen der unterschiedlichen Untergrundbeschaffenheiten nicht zu vergleichen. Herr Wolfgarten fragt an, ob es Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ~eben könnte. Die Fragestellung wird im nächsten Termin der Arbeitsgruppe für Verkehrsfra-. gen erörtert und sodann eine Beantwortung erfolgen. 1 1.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Heroldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0027/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.09.2022
- Erstellt
- 13.09.2022 12:39