0602/2021
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 5 Haltestellen (7 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk
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Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan Linie 157
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Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0602/2021 Freigabedatum 29.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 5 Haltestellen (7 Haltekanten) auf der KVB- Linie 157 im Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1) Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von 5 Halte- stellen (7 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von 456.900 €. 2) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 122.500 € für den barrierefreien Umbau von 5 Haltestellen (7 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0- 4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2021. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 456.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 411.210 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.138 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 8.224 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei- chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä- tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög- lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2 - Nahver- kehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden verschiedene Ar- beitspakete gebildet. Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, Holweide, Merheim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4.00 und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 20-Minuten-Takt. Um das hohe Fahrgastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB- 3 Linie 157 zwischen 5.00 und 20.00 Uhr zusätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Hol- weide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt be- dient werden. Von Dünnwald nach Ostheim erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen nur zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zusätzlich verkehrt die Buslinie 157 in der Hauptverkehrszeit von Holweide nach Ostheim ebenfalls im 20-Minuten-Takt, sodass ein 10-Minuten-Takt entsteht. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 keine Bedienung der Bushaltestellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 156 genutzt werden. Auf dem Linienweg sind insgesamt 29 Haltestellen barrierefrei auszubauen. Aufgrund der oben erwähnten Priorisierung sollen im Stadtbezirk Kalk zunächst folgende Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden: • Europaring • Ludwig-Quidde-Platz • Merheim • Rösrather Straße • Straßburger Platz Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebe- reich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Halte- kante eine Länge von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung 2.1 Haltestelle Europaring (2 Haltekanten) Die Haltestelle Europaring befindet sich im Stadtteil Neubrück. Es ist vorgesehen, die beiden Haltekanten barrierefrei auszubauen. Die Haltekante in Fahrt- richtung Ostheim befindet sich an der anbaufreien Straße Neubrücker Ring. In Fahrtrichtung Dünnwald befindet sie sich vor dem Gebäude Europaring 5. Beide Haltepositionen bestehen aus gepflasterten Busbuchten, die teilweise Schäden aufwei- sen. Die Auftrittshöhe beträgt rund 5 cm bzw. 12 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Haltestellen sind mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinformation und mit einem Ab- fallbehälter ausgestattet. Die Busbuchten sollen entfallen. Es ist geplant, die Haltekante in Richtung der Fahrbahn vor- zuziehen und mit 18 cm hohen Buskapbordsteinen zu versehen. Der Fahrgastunterstand an der Haltestelle in Fahrtrichtung Dünnwald wird ebenfalls in Richtung der Fahrbahn versetzt, damit hinter dem Fahrgastunterstand ausreichende Gehwegbreite verbleibt. Die taktilen Ele- mente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Die Haltestelle wird mit Fahrradanlehnbügeln ausgestattet. Es ist vorgesehen, nicht mehr erforderliche Flä- chen als öffentliche, nicht bewirtschaftete Parkstände auszubauen. Zur Darstellung der Ausführungsplanung wird auf die beigefügten Lagepläne (Anlage 3 und 4) verwiesen. 4 2.2 Haltestelle Ludwig-Quidde-Platz (1 Haltekante) Die Haltestelle Ludwig-Quidde-Platz liegt im Stadtteil Neubrück und befindet sich am Europa- ring. Sie wird nur von Bussen in Fahrtrichtung Dünnwald angefahren. In Gegenrichtung befin- det sich keine Haltekante. Die Haltekante ist als Kap, allerdings ohne Kapbordstein und taktile Elemente, ausgebaut. Die Fahrbahn weist Spurrillen auf. Ausgestattet ist sie mit einem großen Fahrgastunterstand. Ein Dynamisches Informationssys- tem ist nicht vorhanden. Die vorhandene Wartefläche für Fahrgäste ist ausreichend groß. Geplant ist der Austausch des Bordes durch 18 cm hohe Buskapbordsteine. Die taktilen Ele- mente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Der vorhandene Fahrgastunterstand soll wieder verwendet werden. Sofern von der KVB AG gefordert, kann die Haltestelle mit einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet werden. Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 5 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 2.3 Haltestelle Merheim (1 Haltekante) Die Bushaltestelle Merheim befindet sich im Stadtteil Merheim und liegt am Kieskauler Weg. Sie dient der Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 sowie der Erschließung des Ortsteils. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim ist bereits barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich hinter dem Bahnübergang der Stadt- bahn. Busse halten am Fahrbahnrand. Der Bordstein weist eine Höhe von etwa 3 cm auf. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Bodenindikatoren sind nicht vorhan- den. Der Wartebereich der Fahrgäste liegt auf dem Gehweg zwischen dem Bahnübergang und einem abzweigenden Radweg bzw. einer Grundstückszufahrt. Die Länge der Haltekante ist kürzer als 12,0 m. Ein barrierefreier Ausbau an der bestehenden Position ist technisch nicht möglich. Die Halte- kante wird vor den Bahnübergang positioniert. Somit wird ein Rückstau hinter dem haltenden Bus im Bahnkörperbereich unterbunden. Die Haltekante wird mit 18 cm hohen Buskapsteinen und taktilen Elementen ausgebaut. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann nur eine Hal- tekante mit einer Länge von 15,0 m ausgebaut werden. Damit für die zahlreichen Fahrgäste dennoch ausreichend Platz zur Verfügung steht, wird die Gehwegbreite auf 3,50 m bzw. 5,25 m erhöht. Der 8,0 m breite Fahrgastunterstand und die Dynamische Fahrgastinformation wer- den wieder verwendet. Der Baum bleibt erhalten. Die Ausführungsplanung ist der Anlage 6 zu entnehmen. 2.4 Haltestelle Rösrather Straße (2 Haltekanten) Die Haltestelle Rösrather Straße liegt im südlichen Bereich des Stadtteils Neubrück. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald liegt am Europaring. Die Busse halten am Fahr- bahnrand. Die Bordhöhe beträgt etwa 4 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Sie ist mit einem Fahrgastunterstand und einer Dynamischen Fahrgastinforma- tion ausgestattet. Der Wartebereich befindet sich auf dem Gehweg. Ein barrierefreier Ausbau mit Kapbordsteinen und Bodenindikatoren ist nicht vorhanden. In Fahrtrichtung Ostheim hält der Bus am Neubrücker Ring in einem einer Busbucht ähnlichen Bereich. Ein Fahrgastunterstand und eine Dynamische Fahrgastinformation sind vorhanden. 5 Der Fahrgastwechsel erfolgt an der Haltekante, die mit einer Bordhöhe von ca. 12 cm ausge- bildet ist. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist demnach nicht gegeben. Es besteht kein be- sonders ausgewiesener Wartebereich. Es ist vorgesehen, die Haltekante mit 18 cm hohen Buskapbordsteinen zu versehen. Die vor- handenen Fahrgastunterstände und die Dynamischen Fahrgastinformationen sollen wieder verwendet werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushal- testellen eingesetzt. Auf der Fläche der nach Umbau nicht mehr benötigten Busbucht an der Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim werden nicht bewirtschaftete Längsparkstände eingerich- tet. Die Ausführungsplanungen sind den in der Anlage 7 und 8 beigefügten Lageplänen zu ent- nehmen. 2.5 Haltestelle Straßburger Platz (1 Haltekante) Die Haltestelle Straßburger Platz liegt im zentralen Bereich des Stadtteils Neubrück. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald wurde im Sommer 2020 barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich am Neubrücker Ring. Sie ist als Bus- bucht mit Betonpflaster ausgebildet. Es sind keine Buskapsteine und taktilen Elemente vor- handen. Ein Fahrgastunterstand und eine Dynamische Fahrgastinformation sind vorhanden. Die Busbucht soll entfallen. Es ist vorgesehen, die Haltekante in Richtung der Fahrbahn vor- zuziehen und mit 18 cm hohen Buskapbordsteinen zu versehen. Der vorhandene Fahrgastun- terstand und die Dynamische Fahrgastinformation sollen wieder verwendet werden. Zur Ausführungsplanung wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 9) verwiesen. 3. Kosten und Zeitplan Die Kosten für den barrierefreien Umbau der 5 Haltestellen der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk betragen rd. 456.900 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2021 mit den Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im Jahr 2022. Restarbeiten werden im Jahr 2023 erledigt. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 456.900 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 122.500 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 232.300 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 102.100 €. Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 122.500 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mit- telfristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegen- schaften wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflichtungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorse- hen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender An- 6 satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 9.138 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 8.224 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bi- lanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 157 als Investitionsmaßnahme in be- sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde im Februar 2021 gestellt. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 411.210 € eingeplant werden. 5. Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 3: Lageplan Haltestelle Europaring, Fahrtrichtung Dünnwald Anlage 4: Lageplan Haltestelle Europaring, Fahrtrichtung Ostheim Anlage 5: Lageplan Haltestelle Ludwig-Quidde-Platz Anlage 6: Lageplan Haltestelle Merheim Anlage 7: Lageplan Haltestelle Rösrather Straße, Fahrtrichtung Dünnwald Anlage 8: Lageplan Haltestelle Rösrather Straße, Fahrtrichtung Ostheim Anlage 9: Lageplan Haltestelle Straßburger Platz
Anlage 6 Lageplan Haltestelle Merheim Fahrtrichtung Dünnwald
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M x S Kieskauler Weg 3,00 1,00 5,50 R5,50 R5,00 Polleranlagen Abst. 2,0m x öffentliche Fläche xx 15,00 4,40 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Platten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) x HB 12/15/25 HB 12/15/25 S xx 8,30 3,35 VZ versetzenb=30cm Rinne Gussasphalt TB 03cm a=18cm Vitrine versetzen Noppenfeld 60x60cm Noppenplatten 30/30/08 3,50 VZ 150 VZ 1004-32 1,60 4,84 6,90 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.4: Merheim FR Dünnwald 279 x 1100 mm Anlage 6 Detail M 1:100 [m] 8 / Merheim Kubura/18.11.20 411-LP-04 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 671/1 Buskap StVO-Anordnung Grünfläche versiegeln 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 09.09.2020 15.09.2020 gez. Weber (per Mail) 28.08.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 6
Anlage 7 Lageplan Haltestelle Rösrather Straße Fahrtrichtung Dünnwald
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M R15 öffentliche Flächex S Europaring R25 x R50 18,00 7,1512,45 4,68 Bestandsplatten wiederverwerten 3,50 3,00 BB M Platten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) x Platten 30/30/08 anthrazit Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform TB a= 3cm im Bereich von Baumwurzeln ggfls. Betonsteinrinne in Mörtel Fahrtrichtung Dünnwald TB a= 3cm DFI (versetzen) Noppenfeld 60x60cm Noppenplatten 30/30/08 x 3,00 4,32 FGU versetzt 3,70 3,50 18,00 3,001,001,00 Rinne Gussasphalt b=20cm ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.5: Rösrather Straße FR Dünnwald 279 x 750 mm Anlage 7 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP-05 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Buskap StVO-Anordnung KVB 662/1 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 15.10.2020 02.10.2020 22.10.2020 13.10.2020 01.10.2020 Anlage 7
Anlage 8 Lageplan Haltestelle Rösrather Straße Fahrtrichtung Ostheim
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x Platten 30/30/08 anthrazit Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform B 18,00 TB a= 3cm Rinne Gussasphalt b=20cm Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) a=18cm DFI (bereits vorh.) DFI (bereits vorh.) Abfallbehälter neu PARKEN (längs) a= 0cm Noppenfeld 60x60cm Noppenplatten 30/30/08 HB a= 10cm TB a= 3cm 4,06 6,00 x VZ versetzen 4,603,007,43 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau WT A x Neubrücker Ring 3,27 3,25 R100 B 3,25 BR1 R1 x 18,003,007,43 1,00 1,60 2,08 9,71 13,30 5,28 2,30 1,46 ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.6: Rösrather Straße FR Ostheim 279 x 930 mm Anlage 8 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP-06 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 Buskap StVO-Anordnung 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 09.09.2020 15.09.2020 14.09.2020 28.09.2020 29.09.2020 Anlage 8
Anlage 3 Lageplan Haltestelle Europaring Fahrtrichtung Dünnwald
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M M M M M x x 7,53 3,03 x Europaring 5,44 x 12,506,7718,003,00 5,44 2,43 M x x Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau Platten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform x 2,43 a=18cm Bestandsbord a=3cm Noppenplatten 30/30/08 Noppenfeld 60x60cm Rinne Gussasphalt b=20cm Fahrtrichtung Dünnwald Abfallbehälter u. versetzen xDFI Tb a=0cm 5,44Tb a=0cm Parkflächen: Betonstein grau, 10/20/08 10/20/08 2,50 3,00 ,645 3,03 5,44 2,46 1,00 ,645 ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.1: Europaring FR Dünnwald 279 x 750 mm Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP- Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 375/2 Buskap StVO-Anordnung Feuerwehrzufahrt 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir gez. Bellinghausen (per Mail) 09.09.2020 15.09.2020 01.09.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 3 Anlage 3
Anlage 10 - Auszug BV Kalk 10.06.2021
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Anlage 10 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 öffentlich 8.1.1 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 5 Haltestellen (7 Halte- kanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk 0602/2021 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2021 AN/1358/2021 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2021 AN/1359/2021 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den Ergänzungen aus den beiden Änderungsanträgen einzeln ab- stimmen: Beschluss 1: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Europaring, Fahrtrichtung Dünnwald (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss 2 zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (AN/1359/2021): Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Europaring, Fahrt- richtung Dünnwald, die neu entstehende Betonfläche, geeignet zur Aufstellung von Fahrradabstellanlagen, auch Lastenräder, wäre und ob diese Fläche entsiegelt wer- den könnte. 2 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI) und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE: abgelehnt. Beschluss 3: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Europaring, Fahrtrichtung Ostheim (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD Fraktion abgelehnt. Beschluss 4: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Ludwig-Quidde-Platz (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss 5: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Merheim (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt. Beschluss 6: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Rösrather Straße, Fahrtrichtung Dünnwald (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss 7: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Rösrather Straße, Fahrtrichtung Ostheim (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. 3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss 8: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von folgender Haltestelle: Haltestelle Straßburger Platz (1 Haltekante) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD Fraktion abgelehnt. Beschluss 9: Für die abgelehnten Haltestellen wird die Verwaltung gebeten, eine Öffentlichkeitsbe- teiligung (beispielsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Abend) durchzuführen. Die Ergebnisse aus diesen Öffentlichkeitsbeteiligungen sind an- schließend der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) hat an der Abstimmung nicht teilge- nommen.
Anlage 11- Ergänzende Stellungnahme zum Beschluss BV 8
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Anlage 11 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 5 Haltestellen (7 Haltekanten) auf der KVB- Linie 157 im Stadtbezirk Kalk Beschluss 9 zur Vorlage 0602/2021 der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021: „Für die abgelehnten Haltestellen wird die Verwaltung gebeten, eine Öffentlichkeitsbeteiligung (bei- spielsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Abend) durchzuführen. Die Ergeb- nisse aus diesen Öffentlichkeitsbeteiligungen sind anschließend der Bezirksvertretung Kalk vorzu- legen.“ Mitteilung der Verwaltung: Am 12. Mai 2021 hat ein Fachgespräch per Videokonferenz stattgefunden. Die Planungsintention der Haltestellen wurde von der Verwaltung erläutert und es bestand die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Es wurde erläutert, dass die vorhandenen Busbuchten an den Haltestellen Europaring und Straß- burger Platz zu kurz sind, um ein barrierefreies Zu- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Das Halten von Bussen am Fahrbahnrand und der damit einhergehende Rückbau der vorhande- nen Busbuchten entspricht dem Stand der Technik. Es wurde erläutert, dass der Rückstau hinter den haltenden Bussen selbst in der Hauptverkehrszeit überschaubar ist und die Leistungsfähigkeit des Neubrücker Ringes nicht eingeschränkt wird. Zusammengefasst sind Vorteile des Haltens am Fahrbahnrand: Beschleunigung des ÖPNV, Spaltfreies Anfahren den Haltekanten und barrierefreier Zustieg in die Busse, Verbesserung des Fahrkomforts aufgrund fehlender Seitenbeschleunigung bei der Ein- und Ausfahrt in die Busbucht, mehr Sicherheit für wartende Fahrgäste, da die Fahrzeugspitze nicht die Wartefläche über- streift, ein wesentlich geringerer Flächenverbrauch als bei Busbuchten sowie geringe Ausbaukos- ten, keine Konflikte mit dem fließenden Verkehr beim Ausfahren aus der Haltebucht, keine Problematik von zugeparkten Busbuchten. Vorteile haben Busbuchten, wenn der Bus eine Standzeit über den Fahrgastwechsel hinaus hat. Das ist beispielweise bei der Anschlusssicherung an der Haltestelle Merheim der Fall. Daher wurde von der Verwaltung zugesagt, die Planung der Haltestelle Merheim anzupassen und der BV Kalk erneut vorzulegen. Der Wunsch nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Fachgespräch nicht geäußert. Für die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV gibt es eine zeitliche, gesetzliche Vorgabe. Der Ausbau von Haltestellen erfolgt ferner nach einem stadtweit abgestimmten Standard, der die Wechselwirkung zwischen KVB-Fahrzeugen und baulicher Infrastruktur berücksichtigt. Die Gestal- tungsmöglichkeiten sind insgesamt äußerst gering. Es besteht kein Spielraum, dass sich die Bür- gerinnen und Bürger mit Ihren Ideen und Vorstellungen in die Planung einbringen. Eine Öffentlich- keitsbeteiligung für die Haltestellen Europaring und Straßburger Platz würde daher keine neuen Erkenntnisse bringen.
Anlage 5 Lageplan Haltestelle Ludwig Quidde Platz Fahrtrichtung Dünnwald
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Europaring 5,822,30 3,00 3,00 5,47 18,00 Platten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform Platten 30/30/08 anthrazit 18,00 2,29 Rinne Gussasphalt b=20cma=18cm Noppenfeld 60x60cmPlatten 30/15/08 anthrazit Platten 30/30/08 anthrazit Abfallbeh. TB a= 0cm DFI (optional) Fahrtrichtung Dünnwald 3,003,00 1,601,59 2,22 1,50 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.3: Ludwig-Quidde-Platz 279 x 750 mm Anlage 5 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP-03 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 Buskap StVO-Anordnung 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 09.09.2020 15.09.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 5
Anlage 9 Lageplan Haltestelle Straßburger Platz
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M 1738 x xx x 23,43 R80R200 öffentliche Fläche Neubrücker Ring 18,00 6,75 4,30 2,00 6,50 M x xx x 5,50 2,20 TB a= 3cm a=18cmHB a=12cm HB a=12cm Noppenplatten 30/30/08 Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) 18,00 4,28Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform TB a= 3cm 1,508,00 3,00 3,25 2,98 6,00 1,50 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau Rinne Gussasphalt Fahrtrichtung Ostheim Noppenfeld 60x60cm 7,00 b=20cm ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.7: Straßburger Platz FR Ostheim 279 x 750 mm Anlage 9 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP-07 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 Buskap StVO-Anordnung 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 15.10.2020 02.10.2020 01.10.2020 13.10.2020 22.10.2020 Anlage 9
Anlage 4 Lageplan Haltestelle Europaring Fahrtrichtung Ostheim
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M 1174 x x Neubrücker Ring x 14,58 4,394,4515,92 x 18,00 17,14 3,89 8,40 7,75 15,77 R300 R200 6,30 6,52 M 1174 x xx Rippenplatten 30/30/08 Platten 30/30/08 anthrazit 3,00 26,00 4,28 2,38 18,00 x Fahrtrichtung Ostheim TB a= 3cm Noppenfeld 60x60cm Rinne Gussasphalt b=20cm Noppenplatten 30/30/08 Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) TB a= 3cm HB a=12cm HB a=12cm SK 50/50 TB a= 3cm 2,17 3,32 3,00 3,30 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.2: Europaring FR Ostheim 279 x 930 mm Anlage 4 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück Kubura/18.11.20 411-LP-02 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 Buskap StVO-Anordnung 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Demir 09.09.2020 15.09.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 4
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (8)
- Rösrather Straße
- Sigwinstraße
- Neubrücker Ring 3
- Europaring 5
- Straßburger Platz
- Ludwig-Quidde-Platz 279x
- Eggerbachstraße
- Burger Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 0602/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 18.02.2021 08:27