RR 64/2021
Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau''
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Sitzungsvorlage RR (Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau'')
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 64/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 23.09.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 12.4 beschließend TOP: Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Ge- fährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau'' Vorschlag: Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, das Genehmi- gungsrecht zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau, entsprechend den Festsetzungen im Regionalplan, insoweit zu ändern, dass ein Mindestabstand der Tagebau- kante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. Erläuterungen: Siehe Anlage Anlage(n): 1. Resolution Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Ta- gebau
Sitzungsvorlage RR (Resolution Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau)
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im Regionalrat
An den Vorsitzenden
des Regionalrates
des Regierungsbezirkes Köln Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446
Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507
Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Rolf Beu, DIE GRÜNEN
Tel.: 0177 / 7473808 E-Mail:
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 23. September 2021
Sehr geehrter Herr Deppe,
wir bitten Sie, die beigefügte Resolution zum TOP 12 „Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ in die
Tagesordnung der 04. Sitzung des Regionalrates Köln am 24. September 2021 aufzunehmen:
Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau
Der Regionalrat Köln beschließt nachstehende Resolution zur Änderung des Genehmigungsrechtes
zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau:
Der Regionalrat fordert die Landesregierung von N ordrhein-Westfalen auf, das
Genehmigungsrecht zum Abbau vo n oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau ,
entsprechend den Festsetzungen im Regionalplan, insoweit zu ändern, dass ein
Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist.
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
2
Begründung:
Das Starkregenereignis vom 13. bis 15. Juli 2021 hat Teile Nordrhein-Westfalens verwüstet mit teils
katastrophalen Ausmaßen. Nach Einschätzung von Klimaforschern ist dieses Ereignis «mindestens
als Jahrhundert-Niederschlag» einzustufen. In der am 22. Juli veröffentlichten klimatologischen
Einordnung des Deutschen Wetterdienstes hieß es, an einer ungewöhnlich großen Zahl von
Stationen im Westen von Deutschland seien bisherige Rekorde weit übertroffen worden. Im südlichen
Einzugsgebiet der Erft kam es infolge der Niederschläge vom Juli zu Abflüssen mit einer Jährlichkeit
größer als 10.000 (Eintrittsfall statistisch einmal in 10.000 Jahren). Aufgrund der Überflutung der
Ortslage Erftstadt-Blessem und der angrenzenden Auebereiche kam es im Verlauf vom 15. auf den
16. Juli zu einem unkontrollierten, flächenhaften Zustrom in die Kiesgrube Blessem. Infolge der
Überflutung bildete sich in dem Gebiet ein unkontrollierter Erosionsbereich an der Kiesgrube, an der
Erft und bis an den nördlichen Ortsrand von Blessem aus. Hier wurden drei Häuser direkt von der
Flut und Erosion zum Einsturz gebracht, acht weitere Häuser wurden stark beschädigt.
Die Gebäude standen teilweise nur 100 m von der Abbruchkante des ca. 45 ha und bis zu 30 m tiefen
Tagebaus Blessem entfernt.
Ein solches katastrophales Ereignis darf sich in nicht wiederholen!
Auch in der Kenntnis, dass es sich im Juli um ein extrem seltenes Wetterphänomen gehandelt hat,
ist es nun umso wichtiger, alle Möglichkeiten einer verbesserten Vorsorge in den Planungs - und
Genehmigungsprozessen zu identifizieren und umzusetzen.
Ein Aspekt wird naturgemäß ein verbesserter Hochwasserschutz sein. Daran werden die
Fachverwaltungen und die Politik in den nächsten Monaten arbeiten.
Der Fall der Quarzkiesgrube in Erftstadt-Blessem zeigt aber auch einen dringenden Handlungsbedarf
zur Verbesserung der Tagebausicherheit.
Während bei der planerischen Festlegung von Abgrabungsbereichen in der Regionalplanung 300m
zu bewohnten Bereichen als Vorsorgeabstand berücksichtigt wird, verringert sich dieser in den
abgrabungs-, wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht selten deutlich.
Die 300 m begründen sich aus dem Abgrabungserlass NRW und dient vor allem der
immissionsschutzrechtlichen Vorsorge.
Würde dieser Mindestabstand zu allen Tagebaubetrieben auch eingehalten, würde dies die
Sicherheit der Anwohner deutlich erhöhen.
Daher fordern wir die Landesregierung auf diese Vorsorge auch in den fachgesetzlichen
Genehmigungsverfahren sicherzustellen.
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Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Rolf Beu Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 64/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 23.09.2021 10:52