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RR 64/2021

Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau''

Sitzungsvorlage RR 24.09.2021

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.09.2021, TOP 12.4

Sitzungsvorlage RR (Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau'')

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940 Zeichen

Seite 1 von 1
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 64/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 23.09.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 12.4 beschließend 
 
TOP: 
Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP ,,Verminderung der Ge-
fährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau'' 
 
Vorschlag: 
 Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, das Genehmi-
gungsrecht zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau, entsprechend den 
Festsetzungen im Regionalplan, insoweit zu ändern, dass ein Mindestabstand der Tagebau-
kante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. 
 
 
Erläuterungen: 
Siehe Anlage 
 
Anlage(n): 
1. Resolution Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Ta-
gebau

Sitzungsvorlage RR (Resolution Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau)

4286 Zeichen

im Regionalrat 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Regionalrates 
des Regierungsbezirkes Köln               Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446   
Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Thorsten Konzelmann, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507   
Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de 
 
                        Fraktionsvorsitzender  
Rolf Beu, DIE GRÜNEN  
 
Tel.: 0177 / 7473808 E-Mail: 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold Müller, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
                        Köln, 23. September 2021 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe,  
 
wir bitten Sie, die beigefügte Resolution zum TOP 12 „Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ in die 
Tagesordnung der 04. Sitzung des Regionalrates Köln am 24. September 2021 aufzunehmen: 
 
Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau  
Der Regionalrat Köln beschließt nachstehende Resolution zur Änderung des Genehmigungsrechtes 
zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau: 
 
Der Regionalrat fordert die Landesregierung von N ordrhein-Westfalen auf, das 
Genehmigungsrecht zum Abbau vo n oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau , 
entsprechend den Festsetzungen im Regionalplan,  insoweit zu ändern, dass ein 
Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. 
 
 
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln

2 
Begründung: 
Das Starkregenereignis vom 13. bis 15. Juli 2021 hat Teile Nordrhein-Westfalens verwüstet mit teils 
katastrophalen Ausmaßen. Nach Einschätzung von Klimaforschern ist dieses Ereignis «mindestens 
als Jahrhundert-Niederschlag» einzustufen. In der am 22. Juli veröffentlichten klimatologischen 
Einordnung des Deutschen Wetterdienstes hieß es, an einer ungewöhnlich großen Zahl von 
Stationen im Westen von Deutschland seien bisherige Rekorde weit übertroffen worden. Im südlichen 
Einzugsgebiet der Erft kam es infolge der Niederschläge vom Juli zu Abflüssen mit einer Jährlichkeit 
größer als 10.000 (Eintrittsfall statistisch einmal in 10.000 Jahren). Aufgrund der Überflutung der 
Ortslage Erftstadt-Blessem und der angrenzenden Auebereiche kam es im Verlauf vom 15. auf den 
16. Juli zu einem unkontrollierten, flächenhaften Zustrom in die Kiesgrube Blessem. Infolge der 
Überflutung bildete sich in dem Gebiet ein unkontrollierter Erosionsbereich an der Kiesgrube, an der 
Erft und bis an den nördlichen Ortsrand von Blessem aus. Hier wurden drei Häuser direkt von der 
Flut und Erosion zum Einsturz gebracht, acht weitere Häuser wurden stark beschädigt.  
Die Gebäude standen teilweise nur 100 m von der Abbruchkante des ca. 45 ha und bis zu 30 m tiefen 
Tagebaus Blessem entfernt. 
Ein solches katastrophales Ereignis darf sich in nicht wiederholen! 
Auch in der Kenntnis, dass es sich im Juli um ein extrem seltenes Wetterphänomen gehandelt hat, 
ist es nun umso wichtiger, alle Möglichkeiten einer verbesserten Vorsorge in den Planungs - und 
Genehmigungsprozessen zu identifizieren und umzusetzen. 
Ein Aspekt wird naturgemäß ein verbesserter Hochwasserschutz sein. Daran werden die 
Fachverwaltungen und die Politik in den nächsten Monaten arbeiten. 
Der Fall der Quarzkiesgrube in Erftstadt-Blessem zeigt aber auch einen dringenden Handlungsbedarf 
zur Verbesserung der Tagebausicherheit. 
Während bei der planerischen Festlegung von Abgrabungsbereichen in der Regionalplanung 300m 
zu bewohnten  Bereichen als Vorsorgeabstand berücksichtigt wird, verringert sich dieser in den 
abgrabungs-, wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht selten deutlich. 
Die 300 m begründen sich aus dem Abgrabungserlass NRW und dient vor allem der 
immissionsschutzrechtlichen Vorsorge. 
Würde dieser Mindestabstand zu allen Tagebaubetrieben auch eingehalten, würde dies die 
Sicherheit der Anwohner deutlich erhöhen.  
Daher fordern wir die Landesregierung auf diese Vorsorge auch in den fachgesetzlichen 
Genehmigungsverfahren sicherzustellen.

3 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
  
 
Stefan Götz             Thorsten Konzelmann        Rolf Beu      Reinhold Müller 
(Fraktionsvorsitzender)     (Fraktionsvorsitzender)         (Fraktionsvorsitzender)    (Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

24.09.2021 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 12.4
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Details

Aktenzeichen
RR 64/2021
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.09.2021
Erstellt
23.09.2021 10:52