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BKA 0838

Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Tagebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und 2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 14.06.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 9.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Tagebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und 2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (NSV_Antrag_BKA_2024_03_18_Seewasserqualität_in_der_Zwischennutzungsphase)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Tagebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und 2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees)

680 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0838 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.06.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 14.06.2024 9.1 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Tagebausee Hambach 
in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und 2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit 
des Sees 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird angenommen / abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. NSV_Antrag_BKA_2024_03_18_Seewasserqualität_in_der_Zwischennutzungsphase

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (NSV_Antrag_BKA_2024_03_18_Seewasserqualität_in_der_Zwischennutzungsphase)

6400 Zeichen

Jutta Schnütgen-Weber  
Vertreterin der Naturschutzverbände 
        im Braunkohlenausschuss  
        Rauschgraben 22 
        50170 Kerpen  
        Schnuetgen-Weber@t-online.de 
        Mobil: 0172/9485089 
An den  
Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses  
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln  
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
50667 Köln        Kerpen, den  18.3.2024 
 
 
Betr.:  Seewasserqualität im Tagebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase 
zwischen 2030 und 2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees  
 
Sehr geehrter Herr Götz,  
 
am 22.2.2024 wurde der Rahmenplan Hambach durch die Neuland Hambach in Niederzier 
vorgestellt. Darin sind auch Freizeitnutzungen des ehemaligen Tagebaus  für den Zeitraum 
von 2030-2070 dargestellt, die also in die Zeitspanne der Befüllphase fallen.   
 
Im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens Tagebau Hambach für das geänderte 
Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde das 
Limnologische Prognosegutachten für den zukünftigen Tagebausee Hambach im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens von der IWB (Dr. Uhlmann) vorgelegt.  Auch das 
Braunkohleplanverfahren für den Tagebausee Hambach und die wasserrechtliche 
Einleitungsgenehmigung ist angekündigt. Somit wird sich der Braunkohlenausschuss mit dem 
Thema Seewasserqualität befassen müssen.   
 
Bei einer Durchsicht des oben genannten Gutachtens  unter der Fragestellung, wie sich die 
Seewasserqualität ab dem Beginn  der Befüllung im Jahre  2030 entwickelt und sich während 
der Zwischennutzungsphase bis zur vollständigen Befüllung des Tagebaus darstellt, fallen 
mehrere Punkte auf und es ergeben sich die anschließend Fragestellungen und der unten 
formulierte Antrag der Naturschutzverbände. 
 
Zu den Fragestellungen: 
1. Mit dem limnophysikalischen Modell CE-QUAL-W2 werden Szenarien für den 
Zeitraum nach 2100 (Seite 18 (18), Seite 68 ff. Modelljahre 2101 bis 2142) 
prognostiziert.  Diese formulierten Aussagen beziehen sich also nur auf den Zeitraum 
nach der beendeten Flutung.  
2. Mit einem weiteren Modell/Modellkombination  wird die sich entwickelnde 
Wasserqualität prognostiziert.  Die Berechnungen zur Trophieentwicklung weisen auf 
Unsicherheiten für die Befüllungsphase hin, siehe hierzu auch Seite 120/121, 7.3.2 
Flutungszeitraum.  Während für den stationären Endzustand von oligotrophen 
Bedingungen im See ausgegangen wird, wird in der Flutungsphase von einer höheren 
Trophieebene ausgegangen (Seite 21 (33)).  In diesen Kontext ist auch die

grundsätzliche Fragestellung an den Gutachter zu sehen, ob  ein meromiktisches 
Verhalten des Sees im stationären Zustand sicher auszuschließen ist (Seite 23). Dieses 
wurde schon im Gutachten  der IWB Dr. Uhlmann vom September 2009 im Auftrag 
von RWE untersucht (Exemplarische Studie zur Wasserbeschaffenheit des Restsees 
Tagebau Hambach). Dort gibt es aber z.T. andere Ergebnisse (Entstehen eines 
Monolimnions in größerer Seetiefe, einer nicht von der Durchmischung erfassten 
Seezone u.a.m.(Seite 67)).   
3. Die erwartete Vollzirkulation (Seite 19, (20)  und (22) ) ist angesichts der Seetiefe 
erstaunlich. Der zum Vergleich herangezogene Bodensee leidet in den letzten Jahren, 
die vom Klimawandel geprägt sind,  immer wieder unter ausbleibenden 
Vollzirkulationsphasen. Das ist für den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser elementar 
wichtig und somit auch für die biologischen und chemischen Umsetzungsprozesse im 
Hypolimnion.  Wir bitten daher um Erläuterung der erwarteten 
Vollzirkulationsverhältnisse.  
4. Die Prognose für die Wasserbeschaffenheit des Sees  basieren auf den Daten zur 
Rheinwasserqualität an der Messstelle Düsseldorf-Flehe und Dormagen-Stürzelberg, 
beide deutlich flussabwärts gelegen, die Düsseldorfer Messstelle zudem auf der 
anderen Rheinseite (Seite 16 (7) – Seite 17 (12), Seite 43). Um verlässliche Basisdaten 
für die Modellierung zu haben, muss u.E. das Rheinwasser direkt oberhalb der 
Entnahmestelle an einer neu einzurichtenden Messstelle entnommen und in das 
kontinuierliche Messprogramm des LANUV aufgenommen werden. Die dort 
gewonnenen Daten sollten dann Basis für eine modifizierte Modellierung der 
Seewasserqualität für die Zwischennutzungsphase sein. Dies bezieht sich 
ausdrücklich auch auf die Spurenstoffe (siehe hierzu auch Seite 95, Pkt. 4.3.4). 
5. Es fehlen Aussagen zu möglichen stofflichen Interaktionen zwischen eingeleitetem 
Rheinwasser und an der Oberfläche liegenden restlichen braunkohlehaltigen 
Schichten.   
6. Da für den Oberflächenwasserkörper Rhein-Leverkusen bis Duisburg 
(DE_NRW_2_701494) im aktuellen Bewirtschaftungsplan eine Fristverlängerung bis 
2039 festgelegt wurde (Seite 48), halten wir es für unabdingbar, dass eine 
Begutachtung der Anreichung dieser und anderer organischer, langlebiger 
Spurenstoffe für den entstehenden Restsee erfolgt (siehe auch Tabelle 9 und 10, 
Seite 49). 
7. Auf Seite 87 wird ein Seewassermonitoring ab Flutungsbeginn des Tagebausees 
Hambach empfohlen. Dieses muss rechtzeitig vorbereitet werden, gerade um mit 
dem Beginn der Flutung möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. 
8. Die Entwicklung der Sulfatkonzentration nimmt in dem Gutachten breiten Raum ein. 
Hier wird auf die kontroverse Diskussion über die Beeinträchtigung der 
Gewässerbiozönosen durch Sulfat hingewiesen.  Hierzu bedarf es einer näheren 
Erläuterung, da Sulfat besonders zu Beginn aber auch in späteren Phasen eine Rolle 
für die Seewasserqualität spielen wird.  
 
Aufgrund der oben genannten Punkte wird deutlich, dass uns eine intensive Befassung des 
BKA mit dem Thema Seewasserqualität ab Flutungsbeginn notwendig erscheint.  
Wir beantragen daher, dass das  Gutachterbüro IWB Dr. Uhlmann das Limnologische 
Prognosegutachten im Braunkohlenausschuss vorstellt und die oben aufgeführten 
Fragestellungen und weitere Fragen beantwortet. Die Seewasserqualität ist nicht nur für die 
touristischen Nutzungen von großer Relevanz. Darüber hinaus – und das ist für die

Naturschutzverbände eine zentrale Fragestellung – muss gewährleistet werden, dass sich 
gute ökologische Verhältnisse in dem Tagebausee aufbauen und schon zum jetzigen 
Zeitpunkt mögliche Fehlentwicklungen prognostiziert werden, um sie vermeiden zu können.   
 
Mit freundlichen Grüßen  
Jutta Schnütgen-Weber  
 
In Kopie an:  
Dirk Jansen (BUND NRW) 
Heide Naderer (NABU NRW) 
Mark vom Hofe (LNU NRW) 
Rainer Polke (LNU NRW)

Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 9.1
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Details

Aktenzeichen
BKA 0838
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
17.05.2024 12:48