AN/2628/2021
Bürgeringabe nach § 24 GO - 102 gesunde Bäume in Nippes erhalten! Schulen nachhaltig umbauen!
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
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Grüne Linke FDP GUT Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.12.2021 AN/2628/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Bürgeringabe nach § 24 GO - 102 gesunde Bäume in Nippes erhalten! Schulen nachhaltig umbauen! - Gem. Änderungsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 „102 gesunde Bäume in Köln-Nippes erhalten! Schulen nachhaltig umbauen!“ auf Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung Nippes am 2.12.2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die im Rah- men des Dialoggesprächs mit der Verwaltung am 02. September 2021 festgelegten Maß- nahmen zum Schutze der Umwelt umzusetzen. Dabei soll ein Drittel der Bäume erhalten oder umgepflanzt werden. Im weiteren Planungsverlauf soll weiterhin geprüft werden, inwieweit Bäume (vor allem ge- sunde und gering geschädigte Bäume) erhalten werden können. Insbesondere baubedingte (also zum Beispiel durch Baustellenflächen hervorgerufene) Baumfällungen sind einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. - 2 - Bei der Notwendigkeit der Entnahme von gesunden und gering geschädigten Bäumen sind diese möglichst in das unmittelbare Umfeld umzupflanzen. Die Ersatzpflanzungen von Bäumen sollen ebenfalls möglichst in direkter Nachbarschaft zur Schule und entlang des Niehler Kirchwegs, insbesondere in Form von klimawandelresisten- ten Baumarten erfolgen. Im Rahmen der Baumaßnahmen soll Fassaden- und Dachbegrünung erfolgen, wie auch Photovoltaik Anlagen wo möglich installiert werden. Begründung: Schreiben des Petenten “Natur für Nippes” zu der Verwaltungsvorlage: Präambel Der Klimanotstand, der in Köln seit Juli 2019 ausgerufen ist, verlangt zum Klimaschutz und damit zum Gesundheitsschutz seiner Bürger:innen eine Umplanung aller jetzt realisierten Projekte - auch aus Beschlüssen vor der Ausrufung des Klimanotstands. Das erfordert ein neues Procedere, um die gewünschte Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit weiterhin zu erreichen. Wie in vielen einschneidenden Transformationsprozessen sind einerseits wie bisher die poli- tischen und verwalterischen Gremien gefragt, andererseits die Unterstützung der Zivilgesell- schaft unerlässlich, wie sich das bei der Versorgung der Flüchtlinge, der Flutkatastrophe und anderen einschneidenden Veränderungsprozessen bewährt hat. Alle Prozesse sollten dazu transparenter und schlanker werden. Konkrete Änderungsvorschläge Eine nachträgliche Erstellung einer thermischen Gesamtgrünbilanz zur Beschlussvorlage 3246/2021ist eine tragende Säule für ein transparentes Monitoring und Steuerung der loka- len Temperatur. . Aus der Bilanz sollte hervorgehen, durch welche geplanten Kompensatio- nen das Bauvorhaben gemäß Klimanotstand der Stadt Köln positive Auswirkungen auf das Klima haben wird. Jede Fällung soll sofort, bis spätestens Ende 2022, durch lokale Begrünung und Neupflan- zung von der klimatischen Wirksamkeit her kompensiert werden, möglichst innerhalb eines Radius von einem Kilometer um das Schulgelände herum. Ausgleichszahlungen anstelle von Neupflanzungen und Ausgleichspflanzungen im gesamten Stadtgebiet sind aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch Hitze im Bezirk Nippes keine zeitgemäße Alternative mehr, auch wenn sie durch die Baumschutzsatzung rechtlich gedeckt sind. Die bisherigen Planungen des Schulneubaus zeigen durch Passivbauweise, Totholzbereiche für Biodiversität, Photovoltaik, Dach- und Vertikalbegrünung moderne Ansätze. Der Klima- Ausgleich der bisher geplanten Fällungen wird jedoch nur zu einem sehr geringen Teil durch Dach-und Vertikalbegrünungen der Neubauten erreicht werden (Beleg auf Anfrage). - 3 - Deshalb ist ein lokaler Ausgleich des Baumbestands angezeigt. Durch das Wachstum der Bäume wird dann perspektivisch eine im Fortschreiten des Klimawandels nötige Überkom- pensation erzeugt. Dies ist wie folgt zu erzielen: Die Notwendigkeit der Fällung muss im Einzelfall geprüft werden, wie schon durch Umplanung des Sportplatzes im September 2021 begonnen. Dabei kann beispielswei- se eine Umplanung der Bauerschließungsflächen (Baustellenzufahrt, Container- stellplätze) weitere Bäume retten. Jede Fällung eines geringgeschädigten und gesunden Baumes ist aus Kosten- gründen und zum Gesundheitsschutz zu vermeiden. Gering geschädigte und gesunde Bäume, die am bisherigen Platz stören, müssen nach Möglichkeit lokal umgepflanzt werden. Einige geringgeschädigte Bäume könn- ten sich in einer Grünanlage aufgrund des besseren Standortes lt. Grünflächenamt er- holen. Uns ist bekannt, dass umgepflanzte Bäume frei auf Grünflächen gepflanzt wer- den müssen und eine enge Nachsorge benötigen um gut anzuwachsen. Nach Aus- kunft des Grünflächenamts gibt es für lokale Umpflanzungen genügend Flächen. Falls die öffentlichen Flächen doch nicht reichen, sollen zusätzlich bitte private Gärten und Grünanlagen in der Nachbarschaft als Stellplätze geprüft werden (Bürgerbeteili- gung). Wir bitten Sie außerdem um erneute Prüfung einer Pflanzung von Alleebäumen am Niehler Kirchweg. Ergänzend sollte eine Beratung und finanzielle Unterstützung der Eigentümer:innen erfolgen, um private Dach- und V ertikalbegrünungen in der Umgebung zu fördern. Siehe Projekt „Grün hoch3“ Weitere Maßnahmen, wie die Gestaltung des Grünzugs können als Überkompensation für die steigende Hitze das Stadtviertel klimaresistenter und weiter lebenswert machen. Baum- Patenschaften, bei deren Organisation Natur für Nippes gerne hilft, entlasten die Stadt und helfen bei dem Gedeihen der umgepflanzten und neu gepflanzten Bäume. Postscriptum Wenn wir die genannten Maßnahmen umsetzen, kann das Schulprojekt im geplanten Zeit- plan oder mit sehr geringer Verzögerung umgesetzt werden, bei Einhaltung des Gesund- heitsschutzes der Bürger:innen. Dazu kann das Schulprojekt Niehler Kirchweg als Vorbild für die Umplanung vieler städti- scher Bauprojekte genutzt werden. gez. Max Beckhaus gez. Markus Frank gez. Marc Urmetzer gez. Bela Schlieper gez. Inga Feuser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Niehler Kirchweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2628/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 10:41