Mandari Insight

1091/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik - Herr Bachhausen - betr.: "Errichtung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Köln-Merkenich" (TOP 9.1 - AKUG 09.03.2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.04.2023, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

11667 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
57 
Vorlagen-Nummer  26.04.2023 
 1091/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik - 
Herr Bachhausen - betr.: "Errichtung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm 
in Köln-Merkenich" (TOP 9.1 - AKUG 09.03.2023) 
In Köln-Merkenich soll eine Monoverbrennungsanlage für ca. 150.000 Tonnen Klärschlamm 
aus Köln und Umgebung errichtet werden. 
1. Klimabilanz & Sicherheit 
 
 Wie hoch sind die derzeitigen Luftschadstoffbelastungen (SO 2, CO 2, NOX, Feinstaub 
pm 2,5) im Stadtbezirk Chorweiler und Stadtbezirk Nippes? Wie haben sich diese in 
den letzten 5 Jahren entwickelt?  
 Wie werden sich diese Luftschadstoffbelastungen bei Inbetriebnahme der künftig er-
heblich leistungsfähigeren A 1 mit der 12-spurigen Rheinbrücke verändern? 
 Welche Maßnahmen werden getroffen, um diese Belastungen in den zwei Stadtbezir-
ken sowie im Industriepark Köln -Nord entsprechend den EU -Richtwerten konkret zu 
senken?  
 
Das LANUV NRW ist für die landesweite Erfassung und Beurteilung der Luftqualität in 
NRW zuständig. Hierzu betreiben das LANUV NRW ein Messnetz, das der 39. BIm-
SchV und der europaweit gültigen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG entspricht.  
 
Neben den hierzu benötigten Messplätzen stehen in geringem Umfang weitere Mess-
kapazitäten zur Verfügung. Diese weiteren Messkapazitäten werden im Rahmen der 
Messplanung im Herbst des Vorjahres verteilt. Basis dafür sind die beim LANUV NRW 
eingegangen Messwünsche der Bezirksregierungen, Kreise und Kommunen sowie des 
Umweltministeriums.  
 
Gemäß Aussage des LANUV wird der Messantrag in die kommende Messplanung für 
das Jahr 2024 mit aufgenommen. 
Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Aufnahme in die Messnet zplanung nicht 
bedeutet, dass jedem Messantrag stattgegeben wird. Das hängt u.a. auch von den be-
grenzten Messkapazitäten ab. 
Die Stadt Köln gehört derzeit zu den nordrhein-westfälischen Städten mit der größten 
Dichte an amtlichen Messungen. Zurzeit werden z.B. über 15 NO 2 Messstellen vom 
LANUV betrieben. Außerdem gibt es auf Leverkusener Stadtgebiet zwei weitere NO2-
Messungen in der Nähe zu Köln. 
Für Köln liegen damit bereits Informationen zur Luftqualität in einer großen räumlichen 
Abdeckung vor.  
 
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass bei geplanten industriellen Emittenten (z.B.

2 
 
Klärschlammverbrennung) ein Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung 
durchlaufen werden muss, bei dem der Antragssteller unter bestimmten Bedingungen 
die Vorbelastung ermitteln muss. 
 
 Wie wird für das Industriegebiet Köln Nord bei Störfällen über Schutzmaßnahmen der 
Bevölkerung informiert und wie wird dies kontrolliert? 
 
Da die störfallrelevanten Industriebetriebe im Industriegebiet Köln Nord durch die Bezirks-
regierung genehmigt sind und in deren Betriebsaufsicht stehen, wird auch von dort bei 
Störfällen über Schutzmaßnahmen informiert. Dies dürfte parallel auch durch die Berufs-
feuerwehr und die Werksfeuerwehren erfolgen. 
 
2. Anlagentechnik & Alternativen 
 
 Wie lautet die gesamte Energiebilanz dieser Anlage (inkl. des Energieverbrauchs für 
die Anlieferung der Brennstoffe [Klärschlamm] und der Betriebsmittel, der Abtransport 
der Reststoffe sowie dem Strom - und Gasverbrauch)? In die Bilanz ist der anlagenin-
duzierte LKW-Verkehr mit einzubeziehen.  
 
In 2021 wurden die Bürgervereine des Kölner Nordens wie folgt informiert: Die ausge-
koppelte Wärme der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) substituiert Gas des 
Heizkraftwerkes. Dies entspricht der Versorgung von ca. 1.7 00 Haushalten. Die KVA 
erzeugt eine kleine Menge an Überschussstrom in gleicher Größenordnung, wie in Re-
visionszeiten Fremdstrom bezogen werden muss. Sie ist somit stromneutral. Die Klär-
schlammdruckleitung wird mit Pumpwerken betrieben, deren Strom über Kl ärgas er-
zeugt wird und damit im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) kli-
maneutral ist. 
  
Lkw und Schiff (als Dieselantrieb gerechnet) sowie Strom für die Pumpwerke (als 
Graustrom gerechnet) verursachen CO 2-Emissionen, die deutlich kleiner si nd als die 
vermiedenen Emissionen aus der Wärmenutzung. Tatsächlich soll das Schiff einen 
CO2-neutralen Antrieb erhalten (Batterie, mit Grünstrom zu laden. Alt. Wasserstoff - 
oder Ammoniak-Antrieb, klimaneutral). 
  
Die einschlägigen Bilanzierungsvorschriften für CO 2 erlauben, Grünstrom/Strom aus 
Klärgas bezogen auf das Unternehmen ist zu Null anzusetzen. Tatsächlich ist volks-
wirtschaftlich betrachtet Grünstrom nicht neutral, solange Grünstrom nicht im Überfluss 
und somit weiter Substitutionspotential vorhanden ist. 
 
Eine genaue Bilanz wird erst mit der Entwurfsplanung vorliegen und dann auch kom-
muniziert werden. 
 
 Welche alternativen Technologien zur Monoverbrennungsanlage wurden bisher ge-
prüft? Wenn diese Prüfungen bereits erfolgt sind, wie sind die Ergebnisse (u.a. in Be-
zug auf Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch) und wo sind diese einzusehen?  
 
In der bisherigen Betrachtung wurde als Basisvariante die Verbrennung in der Wirbel-
schicht als machbar eingestuft. Es ist vorgesehen, in der ab Mitte 2023 anst ehenden 
Vor- und Entwurfsplanung die in Frage kommenden alternativen Verfahren im Detail 
und auf Basis des dann vorliegenden aktuellen Entwicklungsstandes zu prüfen und zu 
bewerten. 
 
 Der geplante Standort weist schon eine deutliche Anzahl an Vorbelastungen  auf. So 
befinden sich nach den Luftreinhalteplänen (Köln und Leverkusen) im näheren Um-
kreis von Merkenich neben mindestens fünf der vierzehn größten Kölner Stickstoffoxid-
Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie 
auch d ie acht größten Stickstoffoxid -Emittenten der nach dem BImSchG genehmi-
gungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Leverkusen. Wie können wir bei 
diesen hohen Belastungen die Klimaneutralität sicherstellen, wenn künftig noch viel 
strengere Grenzwerte der EU zum Tragen kommen? Eine zusätzliche Verbrennungs-

3 
 
anlage konterkariert diese Ziele. Ist statt einer zusätzlichen Monoverbrennungsanlage 
für Klärschlämme nicht eher eine Reduktion der sehr hohen Belastungen angezeigt? 
 
Die Klärschlammanlage substit uiert in Teilen eine wesentliche größere Braunkohlen-
Verbrennungsanlage am Standort, die ersatzlos stillgelegt wird. Das CO2 aus der Klär-
schlammverbrennung ist bilanziell klimaneutral, weil biogenen Ursprungs. Tatsächlich 
sind kleine Anteile nicht -regenerativen Ursprunges (z.B. Kunststoffpartikel im Klär-
schlamm, Reifenabrieb, Haushaltschemikalien) enthalten, die der Gesetzgeber nicht 
mitwertet. CO 2-Ausstoß dieser Anteile kann nicht über die Klärschlammentsorgung, 
sondern nur über Vermeidung in der Anwendung  gemindert werden. Dies zielt dann 
aber auf die Grundsätze unserer Industrie- und Konsumgesellschaft. 
 
 Neben den relevanten Emissionsparametern (siehe zu 1.) der 17. BImSchV werden 
auch klimarelevante Gase wie Kohlendioxid (CO 2) oder Lachgas (N 2O) bei der Klär-
schlammverbrennung emittiert. Für eine Klimabilanz sind umfassende Betrachtungen - 
auch im Hinblick auf mögliche Kompensationsmaßnahmen - erforderlich und ggf. der 
Einsatz fossiler Brennstoffe für den Betrieb der Anlage (z.B. für eine Zusatzfeuerung) 
oder Treibhausgasemissionen durch Vorbehandlungsstufen (z.B. Trocknungsvorgän-
ge) einzubeziehen. Hinzu kommen die geplanten täglichen LKW Transporte. Wie wird 
unter Berücksichtigung der zuvor genannten Emissionsparameter ein klimapositives 
Betreiben der Anlage gewährleistet?  
 
Im Rahmen der Entwurfs - und Genehmigungsplanung werden alle relevanten Emissi-
onen bilanziert, dabei werden die o.g. Aspekte berücksichtigt und auf dieser Basis die 
nachhaltigste Lösung gewählt. 
 
 
3. Versiegelung & Erholungsflächen 
 
 Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um die Bodenversiegelung z.B. 
durch das kürzlich vorgestellte Großprojekt der HGK in den Stadtbezirken Chorweiler 
und Nippes sowie im Industriepark Köln-Nord zu verringern? 
 
Die Fusion Cologne GmbH als 100 -prozentige Beteiligung der HGK AG verfolgt im In-
dustriepark Nord ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur ökologischen Einbettung 
des Entwicklungsprojekts. Die vorgesehenen Maßnahmen liegen dabei weit über dem 
Branchenstandard und sollen auch in dieser Hinsicht Strahlkraft weit über Köln hinaus 
entwickeln. Dies umfasst sowohl die Versorgung des Gebiets mit nachhaltiger Energie, 
die Gewinnung erneuerbarer Energie und die Nutzung nachhaltiger Baumaterialien. 
Hinzu kommt, dass durch Zentralfunktionen wie ein zentrales Parkhau s Flächenver-
siegelungen reduziert werden, es großflächige Versickerung von Regenwasser auf 
dem Gelände sowie intensive Dach - und Fassadenbegrünung geben wird. Kleintiere 
werden im Industriepark Nord gezielt angesiedelt werden. Schließlich wurden im Vor-
feld der Entwicklung bereits die vorgeschriebenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 
vorgenommen. 
 
 
 Wieviel Prozent der Fläche des Stadtbezirks Chorweiler sind bereits versiegelt? Wie 
wird sich der Versiegelungsgrad durch den neuen Stadtteil Kreuzfeld erhöhen? 
 
Die Fragen nach den Anteilen der versiegelten Flächen im Kölner Stadtgebiet sind 
nicht eindeutig zu beantworten, da unterschiedliche Definitionen oder Formen von Ver-
siegelung existieren. Beispielsweise definiert BÖCKER (1985), dass „offener Boden 
sehr stark verdichtet und mit impermeablen Substanzen wie Teer, Beton oder Gebäu-
den bedeckt“ ist. Das Umweltbundesamt (2020) definiert Bodenversiegelung als eine 
wasser- und luftdichte Abdeckung des Bodens. Unter diese Definition fallen dadurch 
außer Gebäude, Asphalt, Beton und Pflastersteinen auch wassergebundenen Decken 
(Splitter, Schotter, …). Neben diesen Formen der Oberflächenversiegelung sind für 
andere Fragestellungen auch Formen der Unterflurversiegelung, z.B. durch Tiefgara-
gen, relevant. Je nach Fragestellung und Definition wären somit für das Kölner Stadt-

4 
 
gebiet unterschiedliche Ergebnisse gültig. 
 
Eine erste Annäherung zur Beantwortung der Fragen liefert eine kürzlich fertiggestellte 
Bachelor Abschlussarbeit am Geographischen Institut der Universität zu Köln , die im 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik betreut wurde. In der Arbeit wurde eine GIS -
Analyse basierend auf hochaufgelösten Orthophotos und Amtliches Liegenschaftska-
tasterinformationssystem-Daten durchgeführt. Die Daten stammen vom April 2020 und 
wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln bereit-
gestellt. Da die genutzten Fernerkundungsdaten per se nur Auskunft über Oberflä-
chenversiegelung geben können, wurde eine Unterflurversiegelung in dieser Arbeit 
nicht berücksichtigt. 
 
Die Werte für den Bezirk Chorweiler im Vergleich zur Gesamtstadt: 
 
Klasse Stadt Köln Bezirk Chorweiler 
Versiegelt ~ 13.900 ha ~ 34 % ~ 1.500 ha ~ 23 % 
Unversiegelt ~ 24.600 ha ~ 61 % ~ 4.800 ha ~ 71 % 
Gewässer ~ 1.900 ha ~ 5 % ~ 400 ha ~ 6 % 
 
 
 Wie plant die Verwaltung die sehr niedrigen Anteile an Erholungsflächen im Stadtbe-
zirk Chorweiler im Vergleich zu anderen Stadtbezirken zu erhöhen? Der Stadtteil Mer-
kenich verfügt nur über 4% solcher Erholungsflächen. 
 
Der Rat hat die Verwaltung mit Erarbeitun g eines Masterplans Stadtgrün beauftragt. 
Im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung wird auch der gesamte Bezirk Chor-
weiler näher untersucht. Ziel ist es die Grün - und Freiflächensituation in den Stadtbe-
zirken zu verbessern und Potenziale für eine weitere Grünentwicklung aufzuzeigen. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1091/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.04.2023
Erstellt
30.03.2023 18:00