1258/2021
Mitteilung über die Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi
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Anlage 1 0233_2021 Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
13805 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/12
Vorlagen-Nummer
0233/2021
Freigabedatum
22.02.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW.
Betreff
Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des
Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi
Gremium Datum Zuständigkeit
Hauptausschuss 22.02.2021 Entscheidung
Rat 23.03.2021 Genehmigung (DE)
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Empfehlung zur Förderung der Umsetzungsphase des Projektes „IDunion“ im Rahmen des Inno-
vationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ wurde vom BMWi am 15.12.2020
ausgesprochen. Die Antragstellerberatung durch den Projektträger erfolgte am 19.12.2020, bei der
auch die Frist 01.02.2021 für die Abgabe des Förderantrags mitgeteilt wurde. Die Erteilung des Zu-
wendungsbescheides und der Start des Projektes wurden auf den 01.04.2021 festgelegt.
Um die Einholung der Zustimmung der städtischen Gremien zu ermöglichen, wurde für die Stadt Köln
eine Nachfrist zur Abgabe des Förderantrags bis zum Ende der 9. Kalenderwoche 2021 eingeräumt.
Sollte die Nachfrist nicht eingehalten werden können, entsteht durch die Verkürzung des Förderzeit-
raums ein Nachteil für alle Projektpartner.
Aufgrund der Betriebsferien (24.12. – 03.01.) konnte mit der zeitgleichen Erstellung der Vorlage sowie
der umfangreichen und komplexen Antragsunterlagen kurzfristig erst ab der ersten Januarwoche be-
gonnen werden. Die Einreichfrist für die Ratssitzung am 04.02.2021 inkl. der erforderlichen Mitzeich-
nungen war damit nicht erreichbar.
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Köln stimmt der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“
an der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu.
Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Fördermittelzusage von 100% der
zuwendungsfähigen Aufwendungen durch das BMWi, die befristete Zusetzung von vier Stellen für die
Projektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger Sachkosten in Höhe von maxim al 5% der Personal-
kosten. Die Stellenbesetzung ist für den 01.04.2021 geplant.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Begründung €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung
a) Personalaufwendungen s. Anlage €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Ausgangssituation
Die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Informationsverarbeitung, ist Mitte 2020 dem Konsortium
„IDunion“ (https://idunion.org/, vormals „SSI für Deutschland“ SSI4DE) als Partnerin beigetreten. Un-
ter der Konsortialführerschaft der Firma Main Inkubator, einer Denkschmiede der Commerzbank AG,
sind in dem Projekt neben der Stadt Köln viele namhafte deutsche Unternehmen, Banken, die Deut-
sche Bahn, die Bundesdruckerei, Hochschulen und das Land NRW mit dem Ministerium für Wirt-
schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) vertreten. Das Konsortium hat das Ziel, ein
offenes Ökosystem für die sichere dezentrale Identitätsverwaltung aufzubauen, welches weltweit
nutzbar ist und sich an europäischen Werten und Regularien orientiert.
Die Hoheit über die eigenen Daten ist ein Grundrecht, das insbesondere in der aktuellen Zeit durch
große außereuropäische Industrieunternehmen (wie Google, Facebook, Microsoft, etc.) immer weiter
ausgehöhlt wird. Daher steht der Nutzende im Zentrum der Lösung für selbstbestimmte Identitäten
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(sog. Self-Sovereign Identities – SSI). SSI ist dabei in gleicher Weise für natürliche und juristische
Personen sowie Dinge (IoT) geeignet. Jede/r hat damit die Möglichkeit, ihre/seine Identitätsinformati-
onen selbst zu verwalten und zu entscheiden, wann und mit wem man diese teilen möchte. Ausstel-
lende von Identitätsinformationen können ihren öffentlichen Identifikator in einer verteilten Datenbank
hinterlegen. Verifizierende von Informationen können die öffentlich lesbare Datenbank einsehen, um
zu überprüfen, ob die empfangenen Informationen tatsächlich vom entsprechenden Absendenden
kommen bzw. von einer dritten Partei verifiziert wurden.
Das Identitätssystem baut auf dem existierenden technischen Standard „DLT“ (Distributed Ledger
Technologie, vergleichbar einer Blockchain) auf und ermöglicht die sichere Nutzung von hoheitlichen
Identitäten im Europäischen Binnenmarkt. Die Einsatzzwecke erstrecken sich im öffentlichen Bereich
über Nutzerausweise, Eintritts- und Zugangskontrolle, Zugang zu Webseiten (Single-Sign-On), Boni-
tätsinformationen, Zertifikate, Zeugnisse und vieles mehr. Im Verwaltungsbereich kann die Technik
für Ausweise (z.B. Bürger-/Ehrenamtskarte), Bescheinigungen (z.B. Belehrung nach Infektions-
schutzgesetz - IfSG) oder ordnungsbehördliche Erlaubnisse (z.B. Fischereischein, Sondernutzungen)
genutzt werden. Die Speicherung und Bereitstellung der Identitätsinformationen erfolgt über eine
Smartphone-App, eine sogenannte „Wallet“.
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi wur-
den in einer ersten Stufe für das Projekt IDunion bereits Fördermittel für die Wettbewerbsphase bean-
tragt und bewilligt. Als Ergebnis der Wettbewerbsphase, an der insgesamt 11 Konsortien teilgenom-
men haben, konnte sich das Projekt IDunion am 15.12.2020 neben zwei weiteren Projekten für die
Förderung in der Umsetzungsphase mit einer Fördersumme von insgesamt 15 Mio. Euro qualifizie-
ren.1
Aufgrund der auch für die Verwaltung richtungsweisenden Distributed Ledger Technologie, engagiert
sich die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Informationsverarbeitung, derzeit in der Genossen-
schaft govdigital eG und im Projekt IDunion. Während die Ziele der govdigital eG neben der Block-
chain-Technologie (sichere Speicherung von Daten) auf den Gebieten der digitalen Daseinsvorsorge,
der digitalen Souveränität und der Künstlichen Intelligenz KI liegen, ergänzt das Projekt IDunion das
wichtige Themenfeld der souveränen Nutzung digitaler Identitäten für den Aufbau digitaler Bürgerser-
vices.
Bereits während der laufenden Wettbewerbsphase hat sich die Stadt Köln als nicht geförderte Partne-
rin mit geringen Zeitanteilen in das Projekt IDunion eingebracht. Für die bevorstehende dreijährige
Umsetzungsphase soll der Einsatz nun ausgebaut werden. Daher wurde ein Teilvorhaben bestehend
aus drei Use Cases aus dem Bereich der ordnungsbehördlichen Erlaubnisse und Bescheinigungen
sowie die erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten für den Aufbau eines städtischen Rechen-
zentrumsknoten im Identitätsnetzwerk zur Förderung angemeldet.
Ziel des Teilvorhabens ist es, anhand von zwei repräsentativen Use Cases (Fischereischein, Beleh-
rung nach dem Infektionsschutzgesetz) die technische, organisatorische und rechtliche Machbarkeit
der rechtssicheren Ausgabe, Speicherung, Prüfung und Versagung von ordnungsbehördlichen Er-
laubnissen auf der Basis von Verifiable Credentials (VC) nachzuweisen. Die Use Cases sind reprä-
sentativ für viele Verwaltungsleistungen. Die Ergebnisse können daher von ihrem Prinzip her auf alle
OZG-Leistung gleichen Typs übertragen werden. In einem dritten Use Case wird die asynchrone Be-
reitstellung von VC auf der Basis von Servicekonto.NRW ausgearbeitet, so dass die Erlaubnisse als
VC sicher zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt in die persönlichen Wallets der Bür-
gerinnen und Bürger übertragen werden können.
Die angemeldete Fördersumme für das Teilvorhaben der Stadt Köln beträgt rd. 1,3 Mio. Euro für den
Förderzeitraum von drei Jahren. Die Mittel dienen der Finanzierung von vier zeitlich befristeten Stel-
len und dem Aufbau und Betrieb des DLT-Knotens im Identitätsnetzwerk. Die Abgabe des Förderan-
trags ist vom BMWi auf den 01.02.2021 festgelegt. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides und der
Start des Projektes sind für den 01.04.2021 vorgesehen.
1 Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb
https://www.digitaletechnologien.de/DT/Navigation/DE/ProgrammeProjekte/AktuelleTechnologieprogramme/Sichere_Digitale
_Identitaeten/sichere_digitale_ident.html
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2. Bedarfsfeststellung
1. Einrichtung von vier befristeten Stellen
Für die Durchführung der Arbeiten des Teilvorhabens werden insgesamt vier Stellen benö-
tigt mit folgenden Aufgaben und Wertigkeiten:
a. IT-Architekturplaner*in (Gesamtverantwortung Teilvorhaben) EG 13
b. 3 IT-Lösungsarchitekt*innen für die Bearbeitung der drei Use Cases EG 12
2. Sachmittel
Für die Durchführung der Arbeiten des Teilvorhabens besteht ein Bedarf an folgenden
Sachmitteln:
a. Arbeitsplatzausstattung der vorgenannten vier Stellen
b. Hardware- und Softwarekomponenten zum Aufbau des DLT-Knotens im Identitätsnetz-
werk
Damit der Projektzeitraum uneingeschränkt genutzt werden kann, müssen die Stellen sofort einge-
richtet und für das Besetzungs- und Auswahlverfahren freigegen werden. Die letztendliche Stellenbe-
setzung kann unter den Vorbehalt der Erteilung des Zuwendungsbescheides gestellt werden. Andern-
falls vergeht wertvolle Zeit, da zwischen der Erteilung des Zuwendungsbescheides und dem Projekt-
start kein Zeitfenster liegt.
Die kurzfristige Umsetzung der genannten Beschaffungen ist daher unabdingbar und zeitlich nicht
aufschiebbar, da ansonsten gravierende Nachteile für die Stadt Köln entstehen würden.
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Die Umsetzung des Projektes ist dringend
erforderlich, da hiermit die Chance eröffnet wird, als erste Kommune in Deutschland, in einem voll
geförderten Projekt, eine wichtige Grundlagentechnik für die Digitalisierung von Bürgerservices zu
erarbeiten.
3. Berechnung des Finanzbedarfs
Nr. Position * Anzahl Einzeln Gesamt
Personalaufwendungen
1 Stelle EG 13
(IT-Architekturplaner*in)
1 98.600 € 98.600,00 €
2 Stellen EG 12
(IT-Lösungsarchitekt*in)
3 96.300 € 288.900,00 €
Summe jährlicher Aufwand: 387.500,00 €
Aufwand für Projektdauer
(3 Jahre):
1.162.500,00 €
5
Sachkosten (einmalig)
3 Laptop 4 1.100,00 € 4.400,00 €
4 Lizenzkosten (Office) 4 300,00 € 1.200,00 €
5 Serverkosten (DLT-Knoten) 1 30.000,00 € 30.000,00 €
6 Lizenzkosten (DLT-Knoten) 1 20.000,00 € 20.000,00 €
Summe einmalige Kosten (netto): 55.160,00 €
Summe einmalige Kosten (brutto) 66.164,00 €
Gesamtkosten
(für Projektdauer 3 Jahre):
1.228.664,00 €
Die Personalaufwendungen (Pos. 1+2) und die investiven und konsumtiven Kosten für die Be-
schaffung der Hard- und Softwarekomponenten des DLT-Knotens (Pos. 5+6) sind zu 100 % förder-
fähig. Die Kosten für die Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeitenden (Pos. 3, 4) – die aufgrund der
beim Amt für Informationsverarbeitung bestehenden Arbeitsplatzorganisation (desksharing) geringer
ausfallen als üblich - sind nicht förderfähig und sind durch die Stadt Köln zu tragen.
4. Finanzierung
Die Finanzierung des in 2021 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfs von rd. 313.600 € (Personal-
und Sachaufwand) kann unabhängig vom zeitnahen Eingang der Fördermittel aufgrund von derzeit
absehbaren Verzögerungen bei der Umsetzung anderer Projekte aus dem im Teilergebnisplan 0104
– IT- und Kommunikationsdienst veranschlagten Mitteln erfolgen. Gleiches gilt für die zur Umsetzung
des Projektes in 2021 benötigten investiven Mittel von rd. 64.700 €, für die auf die im Teilfinanzplan
0104 – IT- und Kommunikationsdienst, Teilplanzeile 09 – Auszahlung für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 1200-0104-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermö-
gens veranschlagt Auszahlungsermächtigungen zurückgegriffen werden kann.
Ab 2022 für die Dauer der Stellenbefristung (bis 31.03.24) erfolgt die Finanzierung der jährlich entste-
henden Personalaufwendungen von 387.500 € und Sachaufwendungen von rd. 21.600 € aus zusätz-
lich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0104 – IT- und Kommunikationsdienst.
Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit-
tel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Die für 2022 bis 2024 entstehenden Personalmehrbedarfe werden im Zuge der zentralen Personal-
aufwandsplanung im genannten Teilergebnisplan berücksichtigt.
Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlich entstehenden konsumtiven und investiven Aufwände
sowie die Verteilung auf die entsprechenden Teilplanzeilen der Haushaltsjahre 2021ff. können Sie der
Anlage 1 – Haushaltsmäßige Auswirkungen entnehmen.
Anlagen
Mitteilung Ausschuss
1619 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 08.04.2021 1258/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 Mitteilung über die Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi 0233/2021 Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ an der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Sitzung am 22.02.2021 zugestimmt. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss vorbehaltlich der Fördermittelzusage von 100% der zuwen- dungsfähigen Aufwendungen durch das BMWi, die befristete Zusetzung von vier Stellen für die Pro- jektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger Sachkosten in Höhe von maximal 5% der Personalkos- ten beschlossen. Die Stellenbesetzung ist für den 01.04.2021 geplant. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses genehmigt. Auf Wunsch des Hauptausschusses soll der Beschluss im Nachgang dem Digitalisierungsausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Die Verwaltung legt dem Digitalisierungsausschuss die in der Anlage beigefügte „Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi“ vor. Anlage Gez. Professor Dr. Diemer
Anlage 2 0233_2021 Haushaltsmäßige Auswirkungen
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27.01.2021 Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zur Beschlussvorlage 0233/2021 - Förderung IDunion Finanzrechnung: 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt investiv 64.736 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 € Investitionsgüter 64.736 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 € konsumtiv -58.072 € 0 € 0 € 0 € 0 € -58.072 € davon Zuwendung lfd. Zwecke Bund -350.125 € -387.500 € -387.500 € -96.875 € 0 € -1.222.000 € davon Personalaufwand 290.625 € 387.500 € 387.500 € 96.875 € 0 € 1.162.500 € davon Lizenzen 1.428 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.428 € Summe Belastung Finanzrechnung 6.664 € 0 € 0 € 0 € 0 € 6.664 € Ergebnisrechnung: 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt -18.406 € -19.833 € -19.833 € 0 € 0 € -58.072 € Förderung des Vermögensgutes davon Erträge Zuwendung lfd. Zwecke Bund -310.459 € -407.333 € -407.333 € -96.875 € 0 € -1.222.000 € davon andere Aufwendungen 290.625 € 387.500 € 387.500 € 96.875 € 0 € 1.162.500 € davon Lizenzen 1.428 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.428 € Abschreibungen 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 € Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 € Summe Belastung Ergebnisrechnung 3.173 € 1.746 € 1.746 € 0 € 0 € 6.664 € Berechnung der Abschreibungen: Nutzungs- dauer 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Kontroll- summe Erwerb in 2021 3 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 € Erwerb in 2022 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb in 2023 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb in 2024 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb in 2025 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 € Teilplanzeile 14 "Bilanzielle Abschreibungen" Erläuterungen Förderung von 04/2021 - 03/2024 Office Lizenzen Teilplanzeile 02 "Einzahlung Zuwendungen und allgemeine Umlagen" Teilplanzeile 16 "Auszahlungen Sonstige ordentliche Aufwendungen" Teilplanzeile 02 "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" Teilplanzeile 11 "Personalaufwand" Teilplanzeile 16 "Sonstige ordentliche Aufwendungen" BRUTTO-Angaben Erläuterungen Förderung von 04/2021 - 03/2024 Personalaufaufwand 04/2021 - 03/2024 Teilplanzeile 09 "Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen" Teilergebnisplan 0104 Teilfinanzplan 0104 Teilplanzeile 11 "Auszahlungen Personalaufwand" Personalaufaufwand 04/2021 - 03/2024 Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1
Anlage 3 0233_2021 Vorabauszug Hauptausschuss 22.02.2021
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt-koeln.de Datum: 03.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 22.02.2021 öffentlich 5.3 Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „ID- union“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi 0233/2021 Auf Wunsch von Herrn Joisten sagt Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert zu, den Beschluss im Nachgang dem Digitalisierungsausschuss zur Kenntnis zu geben. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln stimmt der Beteiligung der Stadt Köln am För- derprojekt „IDunion“ an der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schau- fenster Sichere Digitale Identitäten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu. Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Fördermittelzusa- ge von 100% der zuwendungsfähigen Aufwendungen durc h das BMWi, die befristete Zusetzung von vier Stellen für die Projektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger Sachkosten in Höhe von maximal 5% der Personalkosten. Die Stellenbesetzung ist für den 01.04.2021 geplant. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1258/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 06.04.2021 12:36