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1258/2021

Mitteilung über die Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi

Mitteilung Ausschuss 08.04.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 19.04.2021, TOP 2.2

Anlage 1 0233_2021 Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 0233_2021 Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Anlage 3 0233_2021 Vorabauszug Hauptausschuss 22.02.2021

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Anlage 1 0233_2021 Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

13805 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 0233/2021 
Freigabedatum 
 22.02.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des 
Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 22.02.2021 Entscheidung 
Rat 23.03.2021 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Empfehlung zur Förderung der Umsetzungsphase des Projektes „IDunion“ im Rahmen des Inno-
vationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ wurde vom BMWi am 15.12.2020 
ausgesprochen. Die Antragstellerberatung durch den Projektträger erfolgte am 19.12.2020, bei der 
auch die Frist 01.02.2021 für die Abgabe des Förderantrags mitgeteilt wurde. Die Erteilung des Zu-
wendungsbescheides und der Start des Projektes wurden auf den 01.04.2021 festgelegt.  
Um die Einholung der Zustimmung der städtischen Gremien zu ermöglichen, wurde für die Stadt Köln 
eine Nachfrist zur Abgabe des Förderantrags bis zum Ende der 9. Kalenderwoche 2021 eingeräumt. 
Sollte die Nachfrist nicht eingehalten werden können, entsteht durch die Verkürzung des Förderzeit-
raums ein Nachteil für alle Projektpartner. 
Aufgrund der Betriebsferien (24.12. – 03.01.) konnte mit der zeitgleichen Erstellung der Vorlage sowie 
der umfangreichen und komplexen Antragsunterlagen kurzfristig erst ab der ersten Januarwoche be-
gonnen werden. Die Einreichfrist für die Ratssitzung am 04.02.2021 inkl. der erforderlichen Mitzeich-
nungen war damit nicht erreichbar.  
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln stimmt der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ 
an der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ 
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu.  
 
Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Fördermittelzusage von 100% der 
zuwendungsfähigen Aufwendungen durch das BMWi, die befristete Zusetzung von vier Stellen für die 
Projektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger Sachkosten in Höhe von maxim al 5% der Personal-
kosten. Die Stellenbesetzung ist für den 01.04.2021 geplant. 
 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Begründung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Begründung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung 
a) Personalaufwendungen    s. Anlage € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1.  Ausgangssituation 
 
Die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Informationsverarbeitung, ist Mitte 2020 dem Konsortium 
„IDunion“ (https://idunion.org/, vormals „SSI für Deutschland“ SSI4DE) als Partnerin beigetreten. Un-
ter der Konsortialführerschaft der Firma Main Inkubator, einer Denkschmiede der Commerzbank AG, 
sind in dem Projekt neben der Stadt Köln viele namhafte deutsche Unternehmen, Banken, die Deut-
sche Bahn, die Bundesdruckerei, Hochschulen und das Land NRW mit dem Ministerium für Wirt-
schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) vertreten. Das Konsortium hat das Ziel, ein 
offenes Ökosystem für die sichere dezentrale Identitätsverwaltung aufzubauen, welches weltweit 
nutzbar ist und sich an europäischen Werten und Regularien orientiert.  
Die Hoheit über die eigenen Daten ist ein Grundrecht, das insbesondere in der aktuellen Zeit durch 
große außereuropäische Industrieunternehmen (wie Google, Facebook, Microsoft, etc.) immer weiter 
ausgehöhlt wird. Daher steht der Nutzende im Zentrum der Lösung für selbstbestimmte Identitäten

3 
 
(sog. Self-Sovereign Identities – SSI). SSI ist dabei in gleicher Weise für natürliche und juristische 
Personen sowie Dinge (IoT) geeignet. Jede/r hat damit die Möglichkeit, ihre/seine Identitätsinformati-
onen selbst zu verwalten und zu entscheiden, wann und mit wem man diese teilen möchte. Ausstel-
lende von Identitätsinformationen können ihren öffentlichen Identifikator in einer verteilten Datenbank 
hinterlegen. Verifizierende von Informationen können die öffentlich lesbare Datenbank einsehen, um 
zu überprüfen, ob die empfangenen Informationen tatsächlich vom entsprechenden Absendenden 
kommen bzw. von einer dritten Partei verifiziert wurden.  
Das Identitätssystem baut auf dem existierenden technischen Standard „DLT“ (Distributed Ledger 
Technologie, vergleichbar einer Blockchain) auf und ermöglicht die sichere Nutzung von hoheitlichen 
Identitäten im Europäischen Binnenmarkt. Die Einsatzzwecke erstrecken sich im öffentlichen Bereich 
über Nutzerausweise, Eintritts- und Zugangskontrolle, Zugang zu Webseiten (Single-Sign-On), Boni-
tätsinformationen, Zertifikate, Zeugnisse und vieles mehr. Im Verwaltungsbereich kann die Technik 
für Ausweise (z.B. Bürger-/Ehrenamtskarte), Bescheinigungen (z.B. Belehrung nach Infektions-
schutzgesetz - IfSG) oder ordnungsbehördliche Erlaubnisse (z.B. Fischereischein, Sondernutzungen) 
genutzt werden. Die Speicherung und Bereitstellung der Identitätsinformationen erfolgt über eine 
Smartphone-App, eine sogenannte „Wallet“. 
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi wur-
den in einer ersten Stufe für das Projekt IDunion bereits Fördermittel für die Wettbewerbsphase bean-
tragt und bewilligt. Als Ergebnis der Wettbewerbsphase, an der insgesamt 11 Konsortien teilgenom-
men haben, konnte sich das Projekt IDunion am 15.12.2020 neben zwei weiteren Projekten für die 
Förderung in der Umsetzungsphase mit einer Fördersumme von insgesamt 15 Mio. Euro qualifizie-
ren.1 
Aufgrund der auch für die Verwaltung richtungsweisenden Distributed Ledger Technologie, engagiert 
sich die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Informationsverarbeitung, derzeit in der Genossen-
schaft govdigital eG und im Projekt IDunion. Während die Ziele der govdigital eG neben der Block-
chain-Technologie (sichere Speicherung von Daten) auf den Gebieten der digitalen Daseinsvorsorge, 
der digitalen Souveränität und der Künstlichen Intelligenz KI liegen, ergänzt das Projekt IDunion das 
wichtige Themenfeld der souveränen Nutzung digitaler Identitäten für den Aufbau digitaler Bürgerser-
vices.  
Bereits während der laufenden Wettbewerbsphase hat sich die Stadt Köln als nicht geförderte Partne-
rin mit geringen Zeitanteilen in das Projekt IDunion eingebracht. Für die bevorstehende dreijährige 
Umsetzungsphase soll der Einsatz nun ausgebaut werden. Daher wurde ein Teilvorhaben bestehend 
aus drei Use Cases aus dem Bereich der ordnungsbehördlichen Erlaubnisse und Bescheinigungen 
sowie die erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten für den Aufbau eines städtischen Rechen-
zentrumsknoten im Identitätsnetzwerk zur Förderung angemeldet.  
Ziel des Teilvorhabens ist es, anhand von zwei repräsentativen Use Cases (Fischereischein, Beleh-
rung nach dem Infektionsschutzgesetz) die technische, organisatorische und rechtliche Machbarkeit 
der rechtssicheren Ausgabe, Speicherung, Prüfung und Versagung von ordnungsbehördlichen Er-
laubnissen auf der Basis von Verifiable Credentials (VC) nachzuweisen. Die Use Cases sind reprä-
sentativ für viele Verwaltungsleistungen. Die Ergebnisse können daher von ihrem Prinzip her auf alle 
OZG-Leistung gleichen Typs übertragen werden. In einem dritten Use Case wird die asynchrone Be-
reitstellung von VC auf der Basis von Servicekonto.NRW ausgearbeitet, so dass die Erlaubnisse als 
VC sicher zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt in die persönlichen Wallets der Bür-
gerinnen und Bürger übertragen werden können.  
Die angemeldete Fördersumme für das Teilvorhaben der Stadt Köln beträgt rd. 1,3 Mio. Euro für den 
Förderzeitraum von drei Jahren. Die Mittel dienen der Finanzierung von vier zeitlich befristeten Stel-
len und dem Aufbau und Betrieb des DLT-Knotens im Identitätsnetzwerk. Die Abgabe des Förderan-
trags ist vom BMWi auf den 01.02.2021 festgelegt. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides und der 
Start des Projektes sind für den 01.04.2021 vorgesehen. 
                                                
1 Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb  
https://www.digitaletechnologien.de/DT/Navigation/DE/ProgrammeProjekte/AktuelleTechnologieprogramme/Sichere_Digitale
_Identitaeten/sichere_digitale_ident.html

4 
 
 
2.  Bedarfsfeststellung 
 
1. Einrichtung von vier befristeten Stellen  
Für die Durchführung der Arbeiten des Teilvorhabens werden insgesamt vier Stellen benö-
tigt mit folgenden Aufgaben und Wertigkeiten: 
 
a. IT-Architekturplaner*in (Gesamtverantwortung Teilvorhaben)  EG 13 
 
b. 3 IT-Lösungsarchitekt*innen für die Bearbeitung der drei Use Cases EG 12 
 
 
2. Sachmittel 
Für die Durchführung der Arbeiten des Teilvorhabens besteht ein Bedarf an folgenden 
Sachmitteln:  
 
a. Arbeitsplatzausstattung der vorgenannten vier Stellen 
b. Hardware- und Softwarekomponenten zum Aufbau des DLT-Knotens im Identitätsnetz-
werk 
 
 
Damit der Projektzeitraum uneingeschränkt genutzt werden kann, müssen die Stellen sofort einge-
richtet und für das Besetzungs- und Auswahlverfahren freigegen werden. Die letztendliche Stellenbe-
setzung kann unter den Vorbehalt der Erteilung des Zuwendungsbescheides gestellt werden. Andern-
falls vergeht wertvolle Zeit, da zwischen der Erteilung des Zuwendungsbescheides und dem Projekt-
start kein Zeitfenster liegt. 
 
Die kurzfristige Umsetzung der genannten Beschaffungen ist daher unabdingbar und zeitlich nicht 
aufschiebbar, da ansonsten gravierende Nachteile für die Stadt Köln entstehen würden. 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Die Umsetzung des Projektes ist dringend 
erforderlich, da hiermit die Chance eröffnet wird, als erste Kommune in Deutschland, in einem voll 
geförderten Projekt, eine wichtige Grundlagentechnik für die Digitalisierung von Bürgerservices zu 
erarbeiten. 
 
 
3.  Berechnung des Finanzbedarfs 
 
Nr. Position * Anzahl Einzeln Gesamt 
Personalaufwendungen 
1 Stelle EG 13  
(IT-Architekturplaner*in) 
1 98.600 € 98.600,00 € 
2 Stellen EG 12 
(IT-Lösungsarchitekt*in) 
3 96.300 € 288.900,00 € 
  Summe jährlicher Aufwand: 387.500,00 € 
 
  Aufwand für Projektdauer 
(3 Jahre):  
1.162.500,00 €

5 
 
 
Sachkosten (einmalig)  
3 Laptop 4 1.100,00 € 4.400,00 € 
4 Lizenzkosten (Office) 4 300,00 € 1.200,00 € 
5 Serverkosten (DLT-Knoten) 1 30.000,00 € 30.000,00 € 
6 Lizenzkosten (DLT-Knoten) 1 20.000,00 € 20.000,00 € 
  Summe einmalige Kosten (netto): 55.160,00 € 
  Summe einmalige Kosten (brutto) 66.164,00 € 
  Gesamtkosten  
(für Projektdauer 3 Jahre):  
1.228.664,00 € 
 
Die Personalaufwendungen (Pos. 1+2) und die investiven und konsumtiven Kosten für die Be-
schaffung der Hard- und Softwarekomponenten des DLT-Knotens (Pos. 5+6) sind zu 100 % förder-
fähig. Die Kosten für die Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeitenden (Pos. 3, 4) – die aufgrund der 
beim Amt für Informationsverarbeitung bestehenden Arbeitsplatzorganisation (desksharing) geringer 
ausfallen als üblich - sind nicht förderfähig und sind durch die Stadt Köln zu tragen. 
 
 
4.  Finanzierung 
Die Finanzierung des in 2021 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfs von rd. 313.600 € (Personal- 
und Sachaufwand) kann unabhängig vom zeitnahen Eingang der Fördermittel aufgrund von derzeit 
absehbaren Verzögerungen bei der Umsetzung anderer Projekte aus dem im Teilergebnisplan 0104 
– IT- und Kommunikationsdienst veranschlagten Mitteln erfolgen. Gleiches gilt für die zur Umsetzung 
des Projektes in 2021 benötigten investiven Mittel von rd. 64.700 €, für die auf die im Teilfinanzplan 
0104 – IT- und Kommunikationsdienst, Teilplanzeile 09 – Auszahlung für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 1200-0104-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermö-
gens veranschlagt Auszahlungsermächtigungen zurückgegriffen werden kann. 
Ab 2022 für die Dauer der Stellenbefristung (bis 31.03.24) erfolgt die Finanzierung der jährlich entste-
henden Personalaufwendungen von 387.500 € und Sachaufwendungen von rd. 21.600 € aus zusätz-
lich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0104 – IT- und Kommunikationsdienst.  
Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit-
tel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
Die für 2022 bis 2024 entstehenden Personalmehrbedarfe werden im Zuge der zentralen Personal-
aufwandsplanung im genannten Teilergebnisplan berücksichtigt. 
Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlich entstehenden konsumtiven und investiven Aufwände 
sowie die Verteilung auf die entsprechenden Teilplanzeilen der Haushaltsjahre 2021ff. können Sie der 
Anlage 1 – Haushaltsmäßige Auswirkungen entnehmen. 
 
 
Anlagen

Mitteilung Ausschuss

1619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 08.04.2021 
 1258/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 
 
Mitteilung über die Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im 
Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi 
0233/2021 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ an 
der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des 
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Sitzung am 22.02.2021 zugestimmt.  
 
Darüber hinaus hat der Hauptausschuss vorbehaltlich der Fördermittelzusage von 100% der zuwen-
dungsfähigen Aufwendungen durch das BMWi, die befristete Zusetzung von vier Stellen für die Pro-
jektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger Sachkosten in Höhe von maximal 5% der Personalkos-
ten beschlossen. Die Stellenbesetzung ist für den 01.04.2021 geplant. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW 
vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses genehmigt. 
 
Auf Wunsch des Hauptausschusses soll der Beschluss im Nachgang dem Digitalisierungsausschuss 
zur Kenntnis gegeben werden.  
 
Die Verwaltung legt dem Digitalisierungsausschuss die in der Anlage beigefügte „Zustimmung zur 
Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs 
„Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ des BMWi“ vor.  
 
 
Anlage 
 
 
Gez. Professor Dr. Diemer

Anlage 2 0233_2021 Haushaltsmäßige Auswirkungen

2351 Zeichen

27.01.2021
Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zur Beschlussvorlage 0233/2021 - Förderung IDunion
Finanzrechnung: 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
investiv 64.736 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 €
Investitionsgüter
64.736 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 €
konsumtiv -58.072 € 0 € 0 € 0 € 0 € -58.072 €
davon Zuwendung lfd. Zwecke Bund
-350.125 € -387.500 € -387.500 € -96.875 € 0 € -1.222.000 €
davon Personalaufwand
290.625 € 387.500 € 387.500 € 96.875 € 0 € 1.162.500 €
davon Lizenzen
1.428 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.428 €
Summe Belastung Finanzrechnung 6.664 € 0 € 0 € 0 € 0 € 6.664 €
Ergebnisrechnung: 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
-18.406 € -19.833 € -19.833 € 0 € 0 € -58.072 € Förderung des Vermögensgutes
davon Erträge Zuwendung lfd. Zwecke Bund
-310.459 € -407.333 € -407.333 € -96.875 €
0 € -1.222.000 €
davon 
andere Aufwendungen 290.625 € 387.500 € 387.500 € 96.875 € 0 € 1.162.500 €
davon Lizenzen 1.428 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.428 €
Abschreibungen 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 €
Lineare Verteilung auf die jeweilige 
Nutzungsdauer 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 €
Summe Belastung Ergebnisrechnung 3.173 € 1.746 € 1.746 € 0 € 0 € 6.664 €
Berechnung der Abschreibungen:
Nutzungs-
dauer 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Kontroll-
summe
Erwerb in 2021 3 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 64.736 €
Erwerb in 2022 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb in 2023 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb in 2024 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb in 2025 3 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 21.579 € 21.579 € 21.579 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.736 €
Teilplanzeile 14
"Bilanzielle Abschreibungen"
Erläuterungen
Förderung von 04/2021 - 03/2024
Office Lizenzen
Teilplanzeile 02 
"Einzahlung Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen"
Teilplanzeile 16
"Auszahlungen Sonstige ordentliche 
Aufwendungen"
Teilplanzeile 02 
"Zuwendungen und allgemeine Umlagen"
Teilplanzeile 11
"Personalaufwand"
Teilplanzeile 16
"Sonstige ordentliche Aufwendungen"
BRUTTO-Angaben
Erläuterungen
Förderung von 04/2021 - 03/2024
Personalaufaufwand 04/2021 - 03/2024
Teilplanzeile 09
"Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen"
Teilergebnisplan 0104
Teilfinanzplan 0104
Teilplanzeile 11
"Auszahlungen Personalaufwand"
Personalaufaufwand 04/2021 - 03/2024
Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1

Anlage 3 0233_2021 Vorabauszug Hauptausschuss 22.02.2021

1289 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan 
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt-koeln.de 
Datum: 03.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 22.02.2021 
öffentlich 
5.3 Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „ID-
union“ im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Sichere 
Digitale Identitäten“ des BMWi 
0233/2021 
 
Auf Wunsch von Herrn Joisten sagt Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert zu, den 
Beschluss im Nachgang dem Digitalisierungsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln stimmt der Beteiligung der Stadt Köln am För-
derprojekt „IDunion“ an der Umsetzungsphase des Innovationswettbewerbs „Schau-
fenster Sichere Digitale Identitäten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und 
Energie (BMWi) zu.  
 
Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Fördermittelzusa-
ge von 100% der zuwendungsfähigen Aufwendungen durc h das BMWi, die befristete 
Zusetzung von vier Stellen für die Projektdauer von drei Jahren sowie förderfähiger 
Sachkosten in Höhe von maximal 5% der Personalkosten. Die Stellenbesetzung ist 
für den 01.04.2021 geplant. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1258/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.04.2021
Erstellt
06.04.2021 12:36