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0811/2018

Anerkennung von Kindertagesstätten in den Bereichen plusKita und Sprachförderung

Beschlussvorlage Ausschuss 22.03.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.04.2018, TOP 2.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4655 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0811/2018 
Freigabedatum 
22.03.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung von Kindertagesstätten in den Bereichen plusKita und Sprachförderung 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt 
 
1. Die Anerkennung der Kita Martha -Mense-Str. 18 in Trägerschaft der Stadt Köln im Stadtteil 
Kalk als plusKita-Einrichtung gemäß §16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz. Die Einrichtung e r-
setzt die Kita Causemannstr. 29 des Trägers Sozialdienst Kath. Männer e.V.. 
 
2. Die freiwillige städtische Förderung analog plusKita der Kita Dorotheenstr. 61 des Trägers 
Stadt Köln im Stadtteil Urba ch. Die Kita ersetzt die bisher hierüber geförderte Kita Martha -
Mense-Str. 18 (Stadt Köln). 
 
3. Die Anerkennung der Kita Poller Hauptstr. 26b in Trägerschaft des Katholischen Kircheng e-
meindeverbandes Deutz/Poll im Stadtteil Poll, der Kita Longericher Str. 396  in Trägerschaft 
der Kath. Kirchengemeinde St Dionysius im Stadtteil Longerich und die Kita Rather Schulstr a-
ße 18 im Stadtteil Rath/Heumar in Trägerschaft der Stadt Köln als Kitas mit zusätzlichen 
Sprachfördermitteln nach §§ 16b und 21b KiBiz.  
Diese ersetzen die Kita Causemannstr. 29 (Sozialdienst Kath. Männer e.V.), die Kita Klersc h-
weg 2 (Träger: Stadt Köln) und die Kita Ulrich-Brisch-Weg 1 (Träger Stadt Köln). 
 
 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss ha t in seiner Sitzung vom 17.06.2014 (1744/2014) die Anerkennung von 
Kindertageseinrichtungen als plusKita -Einrichtungen bzw. als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprac h-
förderung nach dem KiBiz -Änderungsgesetz sowie die Weiterentwicklung der städtischen Förder ung 
von Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten beschlossen. 
 
Unter den 127 anerkannten plusKita -Einrichtungen und den 401 anerkannten Einrichtungen mit z u-
sätzlicher Sprachförderung befanden sich auch: 
 
 Die 2-gruppige Kindertagesstätte Causemannstr. 29  im Stadtteil Merkenich (Träger: Sozialdienst 
Kath. Männer e.V.), die in einem Haus des Amtes für Wohnungswesen angesiedelt war, dass 
nun aus baulichen Gründen abgerissen und neugebaut werden muss. Der Mietvertrag musste 
daher gekündigt werden. Die Kita hat Fördermittel über plusKita und Sprachförderung erhalten. 
 Die 2 -gruppige Kindertagesstätte Klerschweg 2 im Stadtteil Bayenthal (Träger Stadt Köln), die 
aus baulichen Gründen zum 1.8.2018 geschlossen werden muss. Die Kindertagesstätte hat 
Sprachfördermittel erhalten. 
 Die 2-gruppige Kita Ulrich-Brisch-Weg 1 im Stadtteil Junkersdorf. Diese Kita konnte aufgrund der 
räumlichen Gegebenheiten nur Plätze Ü3 anbieten. Der Träger rainbowtrekkers konnte durch die 
Übernahme der Räumlichkeiten in seiner im gleichen Geb äude daneben liegenden Kita sein A n-
gebot auf Plätze Ü3 erweitern. 
 
PlusKita-Einrichtungen werden mit jeweils landesseitig 25.000 Euro gefördert, Kitas mit zusätzlicher 
Sprachförderung mit 5.000 Euro. Die Kitas, die mit Mitteln aus der freiwilligen städtisc hen Förderung 
analog der plusKita-Konzeption gefördert werden, erhalten ebenfalls 25.000 Euro. Damit die Landes-
mittel nicht verfallen, ist ein ergänzender Beschluss des JHA erforderlich, mit dem eine Ersatz - bzw. 
Nachrücker-Einrichtung benannt wird. 
 
Auf Grundlage der vom JHA beschlossenen Auswahlkriterien „Anteil der Kinder, deren Eltern der Ei n-
kommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro) oder Köln -Pass zugeordnet sind“ für plusKita 
und „Anteil Einkommensstufe 1“ und „Anteil der Kinder, deren Familie nsprache nicht Deutsch ist“ 
schlägt die Verwaltung vor, als Nachrücker jeweils die erste Einrichtung zu bestimmen, die aufgrund 
der begrenzten Mittel bisher nicht berücksichtigt werden konnte. 
 
 Nachrücker für die Fördermittel plusKita ist die Kindertagesst ätte Martha-Mense-Str. 18 im Stadt-
teil Kalk (Träger: Stadt Köln). 
 
 Durch das Aufrücken der Kita Martha -Mense-Str. 18 wird gleichzeitig ein Platz in der Liste der 
freiwillig mit städtischen Mitteln zu fördernden Kitas analog plusKITA frei. Hier ist als Nach rücker 
die Kita Dorotheenstr. 61 im Stadtteil Urbach (Träger: Stadt Köln) vorgesehen. 
 
 Nachrücker für die Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung sind die drei Kindertagesstätten 
Poller Haupstr. 26b im Stadtteil Poll (Träger: Kath. Kirchengemeindeverb and Deutz/Poll), Longe-
richer Hauptstr. 396 im Stadtteil Longerich (Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius) und 
Rather Schulstr. 18 im Stadtteil Rath/Heumar (Träger: Stadt Köln).

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0811/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.03.2018
Erstellt
13.03.2018 13:47