AN/0184/2017
Sachstand zu Genehmigungsverfahren und Gebührenerhebungen für Außengastronomie
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SPD Anfrage nach § 4
2591 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 5 7 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.01.2017 AN/0184/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Sachstand zu Genehmigungsverfahren und Gebührenerhebungen für Außengastronomie Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Mai 2016 ist in den Kölner Medien darüber berichtet worden, dass ein Gastwirt am Barba- rossaplatz Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer Fläche zahlen musste, welche letztendlich jedoch nicht der Stadt gehörte. Die Verwaltung hat dazu im AVR auf Nachfrage der SPD-Fraktion berichtet und u.a. mitgeteilt, dass im Grundbuch bezüglich der betroffenen Flächen in den sechziger Jahren eine persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln eingetragen worden sei. Diese Dienstbarkeit solle nun aber aufgehoben werden, da die Fläche aktuell nicht anderweitig benötigt werde und der Bürgersteig ausreichend breit sei. Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Verfahrensstand bezüglich des o.g. Verfahrens? Ist die Dienstbarkeit zwi- schenzeitlich aus dem Grundbuch gelöscht worden? Konnte Einigkeit mit dem Be- treiber der Außengastronomie bezüglich der strittigen Gebühren erreicht werden? 2. Hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der unrechtmäßigen Gebührenerhebung von dem betroffenen Gastronomiebetrieb bestehende bzw. laufende Verfahren daraufhin überprüft, ob die in Anspruch genommen Flächen für Außengastronomie tatsächlich im Eigentum der Stadt Köln stehen? Sind der Verwaltung weitere Fälle bekannt ge- worden, bei denen Gebühren für die vermeintliche Inanspruchnahme öffentlicher bzw. stadteigener Flächen erhoben worden sind? 3. Wie stellt die Verwaltung für zukünftige Genehmigungs- bzw. Gebührenerhebungs- verfahren sicher, dass Gewerbetreibende nur dann in Anspruch genommen werden, wenn hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen? - 2 - Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Liegenschaftsausschuss zur Ver- fügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0184/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27