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AN/0184/2017

Sachstand zu Genehmigungsverfahren und Gebührenerhebungen für Außengastronomie

SPD Anfrage nach § 4 31.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.02.2017, TOP 6.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2591 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 5 7 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.01.2017 
 
AN/0184/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 06.02.2017 
 
Sachstand zu Genehmigungsverfahren und Gebührenerhebungen für 
Außengastronomie 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Im Mai 2016 ist in den Kölner Medien darüber berichtet worden, dass ein Gastwirt am Barba-
rossaplatz Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer Fläche zahlen musste, 
welche letztendlich jedoch nicht der Stadt gehörte. Die Verwaltung hat dazu im AVR auf 
Nachfrage der SPD-Fraktion berichtet und u.a. mitgeteilt, dass im Grundbuch bezüglich der 
betroffenen Flächen in den sechziger Jahren eine persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der 
Stadt Köln eingetragen worden sei. Diese Dienstbarkeit solle nun aber aufgehoben werden, 
da die Fläche aktuell nicht anderweitig benötigt werde und der Bürgersteig ausreichend breit 
sei.  
 
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Verfahrensstand bezüglich des o.g. Verfahrens? Ist die Dienstbarkeit zwi-
schenzeitlich aus dem Grundbuch gelöscht worden? Konnte Einigkeit mit dem Be-
treiber der Außengastronomie bezüglich der strittigen Gebühren erreicht werden? 
2. Hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der unrechtmäßigen Gebührenerhebung von 
dem betroffenen Gastronomiebetrieb bestehende bzw. laufende Verfahren daraufhin 
überprüft, ob die in Anspruch genommen Flächen für Außengastronomie tatsächlich 
im Eigentum der Stadt Köln stehen? Sind der Verwaltung weitere Fälle bekannt ge-
worden, bei denen Gebühren für die vermeintliche Inanspruchnahme öffentlicher 
bzw. stadteigener Flächen erhoben worden sind? 
3. Wie stellt die Verwaltung für zukünftige Genehmigungs- bzw. Gebührenerhebungs-
verfahren sicher, dass Gewerbetreibende nur dann in Anspruch genommen werden, 
wenn hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse die rechtlichen Voraussetzungen dafür 
vorliegen?

- 2 - 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Liegenschaftsausschuss zur Ver-
fügung zu stellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0184/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27