0345/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen und Gleisanlagen", Aktenzeichen 146/23
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0345/2024 Freigabedatum 23.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen und Gleisanlagen", Aktenzeichen 146/23 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei der Pe- tentin für die Eingabe. Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Anlage Eingabe
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An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, an die Mitglieder des Ausschusses für Anregung und Beschwerden, zur Kenntnis: an die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün, sowie Stadtplanungsausschuss Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen und Gleisanlagen Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren, die Bürgerinitiative Klimawende Köln möchte Sie bitten, folgendes zu beschließen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt: 1) zu ermitteln, welche Flächen im 500 m-Streifen beidseitig der Autobahnen und Gleisanlagen des Fernverkehrs im Kölner Stadtgebiet geeignet sind, um dort Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten, 2) diese, für PV-Freiflächenanlagen geeigneten Flächen, bis spätestens zum 31.01.2024 auf der Website der Stadt Köln zu veröffentlichen, 3) bis 2030 auf der Hälfte dieser geeigneten Flächen Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen errichten zu lassen 4) und über die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen mindestens jährlich dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zu berichten. Begründung: Während der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern derzeit auch in Köln einen deutlichen Aufschwung erfährt, trifft das auf Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen nicht zu. Mit dieser Anregung - 1 - an den Rat der Stadt Köln möchten wir das ändern und beziehen uns dabei auf den folgenden Beschluss und die folgenden schon ausgesprochenen Empfehlungen: Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 mit [3762/2021] u.a. beschlossen: 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstellung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. Der Kölner Klimarat hat sektorspezifische, operative und strategische Ziele formuliert, die der Broschüre Köln.Klima.Neutral. Zwischenstand der Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität zu entnehmen sind. Für die Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen lauten diese: Strategisches Ziel: Nutzung des gesamten von dem LANUV ermittelten PV-Potenzials auf Dachflächen (d.h. ca. 3.821 MW) und Freiflächen (d.h. ca. 1.040 MW) bis 2040, soweit das technisch und wirtschaftlich möglich ist. Operative Ziele: I.4. Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen bis 2030 auf 50 % des Potenzials und somit ca. 520 MW sowie bis 2040, um das größtmögliche, technisch und wirtschaftlich realisierbare Potenzial. Mittlerweile befinden wir uns im 3. Quartal 2023. Wir möchten daher mit aller Dringlichkeit darum bitten, den Ratsbeschluss und die Empfehlungen des Klimarates in die Tat umzusetzen. Außerdem fördert der Bund über das EEG-2023 den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Gleisanlagen bis zu einem Abstand von 500 m (siehe Anhang II). Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Gleisanlagen des Fernverkehrs ist von der Bundes- und Landesregierung ausdrücklich erwünscht und wird daher erleichtert (Privilegierung im Außenbereich: § 35 Baugesetzbuch). Natürlich muss der Natur- und Artenschutz auch bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen beachtet werden. Wir möchten der Stadtverwaltung empfehlen, sich hierbei an den „Kriterien für - 2 - eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen“ des Kompetenzzentrums für Naturschutz und Energiewende zu orientieren. Abschließend möchten wir auf die Empfehlungen des im Oktober 2022 von der Stadtverwaltung veröffentlichte „Fachgutachten: Köln klimaneutral 2035“ hinweisen. Die Kapitel „8.5.2.2 Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale“ und „2.2.2.1. Fokusinitiative PV auf Freiflächen ausbauen“ finden Sie im Anhang I. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Klimawende Köln - 3 - Anhang I Im Oktober 2022 hat die Stadtverwaltung das „Fachgutachten: Köln klimaneutral 2035“ veröffentlicht. Dort heißt es 8.5.2.2 Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale Neben dem Dachflächenphotovoltaikausbau kommt dem Ausbau der Freiflächenphotovoltaik- anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet eine bedeutende Rolle zu. Bedingt durch ihre größere Fläche liefern diese Anlagen einen höheren Stromertrag. Auf diese Weise lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung leisten. Die in der Großstadt Köln vorliegenden Flächenkonkurrenzen gilt es zu beachten. Die Maßnahme bündelt daher Projekte, die die Flächeneigentümer*innen bei der Realisierung unterstützen sowie die Akzeptanz für die Anlagen erhöhen. Zielgruppe der Maßnahme ist zum einen die Stadt Köln, die entsprechende Angebote zur Erreichung des Ziels realisieren muss. Die Eigentümer*innen von Freiflächen sind zum anderen Zielgruppe der Maßnahme. Bei diesen liegt letztendlich die Verantwortung zur Realisierung der Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ihren Liegenschaften. Die Maßnahme zielt auf die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Ausschöpfung des technisch und wirtschaftlich realisierbaren Potenzials (1.020 MW) ab. 2.2.2.1. Fokusinitiative PV auf Freiflächen ausbauen Durch die Fokusinitiative soll die Akzeptanz für Freiflächenphotovoltaikanlagen gesteigert und der Ausbau unterstützt werden. Die Stadt Köln verfügt über ein Freiflächenphotovoltaik-Potenzial von ca. 1.000 MWp Leistung, welches bislang mit ca. 0,8 MWp nur in einem sehr geringen Ausmaß ausgeschöpft wird. Auch wenn der Ausbau der Solarenergie zuerst vorrangig auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen erfolgen soll, bedarf es zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität auch einer Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Die Fokusinitiative setzt sich aus drei thematischen Schwerpunkten zusammen, welche integriert betrachtet und umgesetzt den Ausbau von PV auf Freiflächen in der Stadt Köln fördern sollen. Diese werden im Folgenden erläutert. - 4 - PV-Freiflächen im Privateigentum Ein Teil der potenziellen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen befindet sich nicht im Eigentum des Konzerns Stadt Köln. Daher wird die direkte, zielgruppenspezifische Ansprache von den relevanten Grundstückseigentümer*innen empfohlen. Bei der Potenzialermittlung und Identifizierung geeigneter Flächen sollten sowohl Flächen innerhalb als auch außerhalb der Flächenkulisse des EEG berücksichtigt werden. Je nach Flächenkulisse gilt es die Grundstückseigentümer*innen über die Rahmenbedingungen zu informieren und bei der Planung und Realisierung zu unterstützen. (...) Steigerung der Akzeptanz für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik Zukünftig sind auch der Bau und die Nutzung von Agri-Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu prüfen. Den dritten Schwerpunkt dieser Aktivitätenempfehlung bildet daher die Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz für die zukünftigen Vorhaben. Diese muss zielgruppenspezifisch ausgestaltet sein und kann Kampagnen und Ansprachen beinhalten. Um die Akzeptanz zu steigern, sollten alle relevanten Stakeholder, wie bspw. Flächeneigentümer*innen, Landwirte, Anwohner*innen und Naturschutzverbände, frühzeitig angesprochen und beteiligt werden. Diese Ansprache und Beteiligung sollten ergänzend zur breitangelegten Öffentlichkeitsarbeit konzipiert werden. Erste Handlungsschritte / Unteraktivitäten 1. Identifizierung geeigneter Freiflächen 2. Konzipierung der Öffentlichkeitsarbeit 3. Direkte Ansprache von Flächeneigentümer*innen 4. Umsetzung der breitenwirksamen Öffentlichkeitsarbeit 5. Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Anlagen 6. Evaluation und ggf. Ansprache weiterer Flächeneigentümer*innen - 5 - Anhang II EEG 2023 - § 48 Solare Strahlungsenergie (1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze 7 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage 3. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinn des § 30 des Baugesetzbuchs errichtet worden ist, die Fläche kein entwässerter landwirtschaftlich genutzter Moorboden ist und c) der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Solaranlage aufgestellt oder geändert worden ist und sich die Anlage aa) auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und die Anlage in einer Entfernung von bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet worden ist, soweit kein Fall der Nummer 6 gegeben ist, (...) - 6 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0345/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 22.01.2024 16:31