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0345/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen und Gleisanlagen", Aktenzeichen 146/23

Beschlussvorlage Ausschuss 23.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

841 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0345/2024 
Freigabedatum 23.01.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 
entlang der Autobahnen und Gleisanlagen", Aktenzeichen 146/23  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei der Pe-
tentin für die Eingabe. 
 
Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Anlage Eingabe

8698 Zeichen

An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, 
an die Mitglieder des Ausschusses für Anregung und Beschwerden, 
zur Kenntnis: an die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün, 
sowie Stadtplanungsausschuss
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW:
Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Autobahnen und 
Gleisanlagen
Sehr geehrter Herr             , 
sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Bürgerinitiative Klimawende Köln möchte Sie bitten, folgendes zu beschließen: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
1) zu ermitteln, welche Flächen im 500 m-Streifen  beidseitig der Autobahnen und
Gleisanlagen des Fernverkehrs im Kölner Stadtgebiet geeignet sind, um dort
Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten,
2) diese, für PV-Freiflächenanlagen geeigneten Flächen, bis spätestens zum 31.01.2024 auf
der Website der Stadt Köln zu veröffentlichen,
3) bis 2030 auf der Hälfte dieser geeigneten Flächen Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
errichten zu lassen
4) und über die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen mindestens jährlich dem Ausschuss
Klima, Umwelt und Grün zu berichten.
Begründung: 
Während der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern derzeit auch in Köln einen deutlichen 
Aufschwung erfährt, trifft das auf Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen nicht zu. Mit dieser Anregung 
- 1 -

an den Rat der Stadt Köln möchten wir das ändern und beziehen uns dabei auf den folgenden 
Beschluss und die folgenden schon ausgesprochenen Empfehlungen: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 mit [3762/2021] u.a. beschlossen: 
4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.)
für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit
den Eigentümern (Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine
Darstellung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen.
Der Kölner Klimarat hat sektorspezifische, operative und strategische Ziele formuliert, die der 
Broschüre Köln.Klima.Neutral. Zwischenstand der Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität zu
entnehmen sind. Für die Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen lauten diese:
Strategisches Ziel: Nutzung des gesamten von dem LANUV ermittelten PV-Potenzials auf 
Dachflächen (d.h. ca. 3.821 MW) und Freiflächen (d.h. ca. 1.040 MW) bis 2040, soweit das 
technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Operative Ziele: I.4. Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen bis 2030 auf 50 % des Potenzials 
und somit ca. 520 MW sowie bis 2040, um das größtmögliche, technisch und wirtschaftlich 
realisierbare Potenzial.
Mittlerweile befinden wir uns im 3. Quartal 2023. Wir möchten daher mit aller Dringlichkeit darum 
bitten, den Ratsbeschluss und die Empfehlungen des Klimarates in die Tat umzusetzen. Außerdem 
fördert der Bund über das EEG-2023 den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen 
und Gleisanlagen bis zu einem Abstand von 500 m
 (siehe Anhang II). 
Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Gleisanlagen des 
Fernverkehrs ist von der Bundes- und Landesregierung ausdrücklich erwünscht und wird daher 
erleichtert (Privilegierung im Außenbereich: § 35 Baugesetzbuch). 
Natürlich muss der Natur- und Artenschutz auch bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen 
beachtet werden. Wir möchten der Stadtverwaltung empfehlen, sich hierbei an den „Kriterien für 
- 2 -

eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen“ des Kompetenzzentrums 
für Naturschutz und Energiewende zu orientieren. 
Abschließend möchten wir auf die Empfehlungen des im Oktober 2022 von der Stadtverwaltung 
veröffentlichte „Fachgutachten: Köln klimaneutral 2035“ hinweisen. Die Kapitel „8.5.2.2 
Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale“ und „2.2.2.1. Fokusinitiative PV auf Freiflächen 
ausbauen“ finden Sie im Anhang I. 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klimawende Köln
- 3 -

Anhang I
Im Oktober 2022 hat die Stadtverwaltung das „Fachgutachten: Köln klimaneutral 2035“ 
veröffentlicht. Dort heißt es
8.5.2.2 Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale
Neben dem Dachflächenphotovoltaikausbau kommt dem Ausbau der Freiflächenphotovoltaik-
anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet eine bedeutende Rolle zu. Bedingt durch ihre größere Fläche 
liefern diese Anlagen einen höheren Stromertrag. Auf diese Weise lässt sich ein wesentlicher 
Beitrag zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung leisten. Die in der Großstadt Köln vorliegenden 
Flächenkonkurrenzen gilt es zu beachten. Die Maßnahme bündelt daher Projekte, die die 
Flächeneigentümer*innen bei der Realisierung unterstützen sowie die Akzeptanz für die Anlagen 
erhöhen.
Zielgruppe der Maßnahme ist zum einen die Stadt Köln, die entsprechende Angebote zur 
Erreichung des Ziels realisieren muss. Die Eigentümer*innen von Freiflächen sind zum anderen 
Zielgruppe der Maßnahme. Bei diesen liegt letztendlich die Verantwortung zur Realisierung der 
Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ihren Liegenschaften.
Die Maßnahme zielt auf die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Ausschöpfung 
des technisch und wirtschaftlich realisierbaren Potenzials (1.020 MW) ab.
2.2.2.1. Fokusinitiative PV auf Freiflächen ausbauen
Durch die Fokusinitiative soll die Akzeptanz für Freiflächenphotovoltaikanlagen gesteigert und der 
Ausbau unterstützt werden.
Die Stadt Köln verfügt über ein Freiflächenphotovoltaik-Potenzial von ca. 1.000 MWp Leistung, 
welches bislang mit ca. 0,8 MWp nur in einem sehr geringen Ausmaß ausgeschöpft wird. Auch 
wenn der Ausbau der Solarenergie zuerst vorrangig auf und an vorhandenen und geplanten 
baulichen Anlagen erfolgen soll, bedarf es zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität auch einer
Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
Die Fokusinitiative setzt sich aus drei thematischen Schwerpunkten zusammen, welche integriert 
betrachtet und umgesetzt den Ausbau von PV auf Freiflächen in der Stadt Köln fördern sollen. 
Diese werden im Folgenden erläutert.
- 4 -

PV-Freiflächen im Privateigentum
Ein Teil der potenziellen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen befindet sich nicht im 
Eigentum des Konzerns Stadt Köln. Daher wird die direkte, zielgruppenspezifische Ansprache von 
den relevanten Grundstückseigentümer*innen empfohlen. Bei der Potenzialermittlung und 
Identifizierung geeigneter Flächen sollten sowohl Flächen innerhalb als auch außerhalb der 
Flächenkulisse des EEG berücksichtigt werden. Je nach Flächenkulisse gilt es die 
Grundstückseigentümer*innen über die Rahmenbedingungen zu informieren und bei der Planung 
und Realisierung zu unterstützen. (...)
Steigerung der Akzeptanz für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik
Zukünftig sind auch der Bau und die Nutzung von Agri-Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu 
prüfen. Den dritten Schwerpunkt dieser Aktivitätenempfehlung bildet daher die 
Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz für die zukünftigen Vorhaben. Diese
muss zielgruppenspezifisch ausgestaltet sein und kann Kampagnen und Ansprachen beinhalten. Um
die Akzeptanz zu steigern, sollten alle relevanten Stakeholder, wie bspw. Flächeneigentümer*innen, 
Landwirte, Anwohner*innen und Naturschutzverbände, frühzeitig angesprochen und beteiligt 
werden. Diese Ansprache und Beteiligung sollten ergänzend zur breitangelegten 
Öffentlichkeitsarbeit konzipiert werden.
Erste Handlungsschritte / Unteraktivitäten
1. Identifizierung geeigneter Freiflächen
2. Konzipierung der Öffentlichkeitsarbeit
3. Direkte Ansprache von Flächeneigentümer*innen
4. Umsetzung der breitenwirksamen Öffentlichkeitsarbeit
5. Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Anlagen
6. Evaluation und ggf. Ansprache weiterer Flächeneigentümer*innen
- 5 -

Anhang II
EEG 2023 - § 48 Solare Strahlungsenergie
(1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser 
vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze 7 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage 
3. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinn des § 30 des Baugesetzbuchs 
errichtet worden ist, die Fläche kein entwässerter landwirtschaftlich genutzter Moorboden ist 
und 
c) der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der 
Errichtung einer Solaranlage aufgestellt oder geändert worden ist und sich die Anlage
aa) auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und die 
Anlage in einer Entfernung von bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der 
Fahrbahn, errichtet worden ist, soweit kein Fall der Nummer 6 gegeben ist, (...)
- 6 -

Beratungsverlauf (1)

05.02.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0345/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.01.2024
Erstellt
22.01.2024 16:31