V/0015/2007
Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus
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Ergänzungsvorlage V/0015/2007/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtmuseum Vorlagen-Nr.: V/0015/2007/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Dr. Rommé Ruf: 492 45 00 E-Mail: RommeB@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2007 Betrifft Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus Beratungsfolge 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: „Nachfolgender Änderung zu Punkt 2. der Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster (Fassung vom 14.12.2000) Amtsblatt der Stadt Münster 2000, S. 166) zum 01.05.2007 wird zugestimmt. 2. Haus Rüschhaus aktuelles Entgelt ab 01.05.2007 a) Führungsentgelt 3,00 € 5,00 € b) in Gruppen ab 20 Personen 2,50 € 4,50 € c) Ermäßigtes Führungsentgelt 2,00 € 2,50 € Von den Führungsentgelten zu a) und b) erhält die Annette von Droste Gesellschaft ab dem 01.05.2007 jeweils einen Anteil von 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte als Zuwendung.“ Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2007 den Beschlussvorschlag der Vorlage geändert und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin V/0015/2007/1
Beschlussvorlage
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V/0015/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtmuseum Betrifft Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus Beratungsfolge 07.03.2007 Kulturausschuss Vorberatung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Nachfolgender Änderung zu Punkt 2. der Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster (Fassung vom 14.12.2000, Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 166) zum 01.05.2007 wird zugestimmt: 2. Haus Rüschhaus aktuelles Entgelt ab 01.05.2007 a) Führungsentgelt 3,00 € 6,00 € b) in Gruppen ab 20 Personen 2,50 € 5,00 € c) Ermäßigtes Führungsentgelt 2,00 € 3,00 € Von den Führungsentgelten zu a) und b) erhält die Annette von Droste Gesellschaft ab dem 01.05.2007 jeweils einen Anteil von 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte als Zuwendung. Begründung: Die aktuellen Entgelte für Führungen im Haus Rüschhaus gelten seit dem 01.01.2001 (6 DM). Die jährliche Besucherzahl ist seit 2002 mit ca. 10.000 nahezu konstant und für das Denkmal unter konservatorischen Gesichtspunkten noch verträglich. Haus Rüschhaus ist einer der wichtigen his- torischen Orte Münsters mit einer großen Bekanntheit in ganz Deutschland. Das Landhaus von Johann Conrad Schlaun, einem der bedeutendsten Architekten des 18. Jahrhunderts im norddeut- schen Raum, ist aufgrund seiner Architektur ein einzigartiges Denkmal. Außerdem ist Haus Rüschhaus der Schreib- und Wohnort von Annette von Droste-Hülshoff, der einzigen überregional bekannten Dichterin des Münsterlandes. Haus Rüschhaus ist auch heute noch Anlaufpunkt für zahlreiche Busfahrten aus ganz Deutschland, insbesondere aus Süddeutschland. Vorlagen-Nr.: V/0015/2007 Auskunft erteilt: Frau Dr. Rommé Ruf: 492 45 00 E-Mail: RommeB@stadt-muenster.de Datum: 31.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0015/2007 Das Haus Rüschhaus kann nur mit Führungen besichtigt werden. In einer einstündigen Führung wird den Besucherinnen und Besuchern die Architektur Johann Conrad Schlauns und das Leben und Werk Annette von Droste-Hülshoffs von geschulten Gästeführerinnen und Gästeführern an- schaulich näher gebracht. Eine Kostendeckung für den Führungsbetrieb im Haus Rüschhaus einschließlich der notwendigen Reinigung wird mit den derzeitigen Entgelten nicht erzielt. Deshalb ist eine deutliche Erhöhung erforderlich. Gleichzeitig wurde der Vorschlag aus der CDU-Fraktion aufgegriffen, die Annette von Droste-Gesellschaft mit jeweils 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte zu unterstützen, da der städt. Zuschuss für die Gesellschaft ab dem Jahr 2006 gestrichen wurde. Davon ausgenommen wären die ermäßigten Karten für Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten, um diesen Preis nur moderat anheben zu können. Im Vergleich dazu wird derzeit auf der Burg Hülshoff ein Eintrittspreis von 3,50 € erhoben. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um den Eintrittspreis für die Besichtigung ohne Führung. Über eine Preiserhöhung für das Jahr 2007 ist dort zurzeit noch nicht entschieden. Da durch die sachkundige Führung im Haus Rüschhaus eine wesentlich umfangreichere Leistung geboten wird, ist die Entgelterhöhung im o. g. Umfang der Leistung angemessen. Finanzielle Auswirkung Aufgrund der Entgelterhöhung wird zunächst ein Rückgang der Besucherzahlen um ca. 1.300 Be- sucherinnen und Besucher erwartet. Die ca. 10.000 Besucher jährlich verteilen sich zu 50 % auf Vollzahler zu 30 % auf Gruppenermäßigungen zu 20 % auf ermäßigte Karten für Schüler und Studenten Davon kommen ca. 1.000 in den Monaten März und April mit eingeschränkten Öffnungszeiten von vier Stunden täglich. Die Erlöse sind im Haushaltsplan (Band 3) auf der Seite 254 in der Zeile 05 mit 28.000 € enthal- ten. Sie werden nach der Entgelterhöhung ab dem 01.05.2007 wie folgt erwartet: im Jahr 2007 – 8.700 Besucher = 41.920 € in den Folgejahren - 8.700 Besucher = 44.370 € Das ergibt eine Steigerung der Erlöse um 13.920 € für das Jahr 2007 und um 16.370 € für die Fol- gejahre. Davon würde die Annette von Droste Gesellschaft (Führungsentgelt a und b) erhalten: im Jahr 2007 6.160 Besucher/innen X 0,50 € = 3.080 € in den Folgejahren 6.960 Besucher/innen X 0,50 € 3.480 € Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Besucherzahl vierteljährlich. - 3 - V/0015/2007 Die übrigen Erlöse sollen zukünftig den Deckungsgrad des Zuschusses für Haus Rüschhaus stei- gern. I. V. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0015/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37