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V/0015/2007

Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus

Vorlagen 16.01.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2007, TOP 10

Ergänzungsvorlage V/0015/2007/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage V/0015/2007/1

1178 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtmuseum 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0015/2007/1  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Rommé 
Ruf: 
492 45 00 
E-Mail: 
 RommeB@stadt-muenster.de   Datum: 
 23.03.2007  
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
„Nachfolgender Änderung zu Punkt 2. der Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster (Fassung 
vom 14.12.2000) Amtsblatt der Stadt Münster 2000, S. 166) zum 01.05.2007 wird zugestimmt. 
 
2. Haus Rüschhaus 
  aktuelles Entgelt ab 01.05.2007 
a) Führungsentgelt 3,00 € 5,00 €
b) in Gruppen ab 20 Personen 2,50 € 4,50 €
c) Ermäßigtes Führungsentgelt 2,00 € 2,50 €
 
Von den  Führungsentgelten zu a) und b) erhält die Annette von Droste Gesellschaft ab dem 
01.05.2007 jeweils einen Anteil von 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte als Zuwendung.“ 
 
 
 
Begründung: 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2007 den Beschlussvorschlag der Vorlage 
geändert und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
  
V/0015/2007/1

Beschlussvorlage

4574 Zeichen

V/0015/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtmuseum 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung Stadtmuseum Münster, hier: Haus Rüschhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.03.2007 Kulturausschuss Vorberatung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
Nachfolgender Änderung zu Punkt 2. der Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster (Fassung 
vom 14.12.2000, Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 166) zum 01.05.2007 wird zugestimmt: 
 
2. Haus Rüschhaus 
  aktuelles Entgelt ab 01.05.2007 
a) Führungsentgelt 3,00 € 6,00 €
b) in Gruppen ab 20 Personen 2,50 € 5,00 €
c) Ermäßigtes Führungsentgelt 2,00 € 3,00 €
 
Von den  Führungsentgelten zu a) und b) erhält die Annette von Droste Gesellschaft ab dem 
01.05.2007 jeweils einen Anteil von 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte als Zuwendung.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die aktuellen Entgelte für Führungen im Haus Rüschhaus gelten seit dem 01.01.2001 (6 DM). Die 
jährliche Besucherzahl ist seit 2002 mit ca. 10.000 nahezu konstant und für das Denkmal unter 
konservatorischen Gesichtspunkten noch verträglich.  Haus Rüschhaus ist einer der wichtigen his-
torischen Orte Münsters mit einer großen Bekanntheit in ganz Deutschland. Das Landhaus von 
Johann Conrad Schlaun, einem der bedeutendsten Architekten des 18. Jahrhunderts im norddeut-
schen Raum, ist aufgrund seiner Architektur ein einzigartiges Denkmal. Außerdem ist Haus 
Rüschhaus der Schreib- und Wohnort von Annette von Droste-Hülshoff, der einzigen überregional 
bekannten Dichterin des Münsterlandes. Haus Rüschhaus ist auch heute noch Anlaufpunkt für 
zahlreiche Busfahrten aus ganz Deutschland, insbesondere aus Süddeutschland. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0015/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Rommé 
Ruf: 
492 45 00 
E-Mail: 
RommeB@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0015/2007 
 
Das Haus Rüschhaus kann nur mit Führungen besichtigt werden. In einer einstündigen Führung 
wird den Besucherinnen und Besuchern die Architektur Johann Conrad Schlauns und das Leben 
und Werk Annette von Droste-Hülshoffs von geschulten Gästeführerinnen und Gästeführern an-
schaulich näher gebracht.  
 
Eine Kostendeckung für den Führungsbetrieb im Haus Rüschhaus einschließlich der notwendigen 
Reinigung wird mit den derzeitigen Entgelten nicht erzielt. Deshalb ist eine deutliche Erhöhung 
erforderlich.  Gleichzeitig wurde der Vorschlag aus der CDU-Fraktion aufgegriffen, die Annette von 
Droste-Gesellschaft mit jeweils 0,50 € pro verkaufter Eintrittskarte zu unterstützen, da der städt. 
Zuschuss für die Gesellschaft ab dem Jahr 2006 gestrichen wurde. Davon ausgenommen wären 
die ermäßigten Karten für Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten, um diesen 
Preis nur moderat anheben zu können.   
 
Im Vergleich dazu wird derzeit auf der Burg Hülshoff ein Eintrittspreis von 3,50 € erhoben. Hierbei 
handelt es sich jedoch lediglich um den Eintrittspreis für die Besichtigung ohne Führung. Über eine 
Preiserhöhung für das Jahr 2007 ist dort zurzeit noch nicht entschieden.  
 
Da durch die sachkundige Führung im Haus Rüschhaus eine wesentlich umfangreichere Leistung 
geboten wird, ist die Entgelterhöhung im o. g. Umfang der Leistung angemessen.   
 
 
Finanzielle Auswirkung 
Aufgrund der Entgelterhöhung wird 
zunächst ein Rückgang der Besucherzahlen um ca. 1.300 Be-
sucherinnen und Besucher erwartet.  
 
Die ca. 10.000 Besucher jährlich verteilen sich  
zu 50 % auf Vollzahler 
zu 30 % auf Gruppenermäßigungen 
zu 20 % auf ermäßigte Karten für Schüler und Studenten 
Davon kommen ca. 1.000 in den Monaten März und April mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 
vier Stunden täglich. 
 
Die Erlöse sind  im Haushaltsplan (Band 3) auf der Seite 254 in der Zeile 05 mit 28.000 € enthal-
ten. Sie werden nach der Entgelterhöhung ab dem 01.05.2007 wie folgt erwartet: 
 
im Jahr 2007 – 8.700 Besucher = 41.920 € 
in den Folgejahren - 8.700 Besucher = 44.370 € 
 
Das ergibt eine Steigerung der Erlöse um 13.920 € für das Jahr 2007 und um 16.370 € für die Fol-
gejahre. 
 
Davon würde die Annette von Droste Gesellschaft (Führungsentgelt a und b) erhalten: 
 
im Jahr 2007 6.160 Besucher/innen X 0,50 € = 3.080 € 
in den Folgejahren 6.960 Besucher/innen X 0,50 € 3.480 € 
 
Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Besucherzahl vierteljährlich.

- 3 - 
V/0015/2007 
Die übrigen Erlöse sollen zukünftig den Deckungsgrad des Zuschusses für Haus Rüschhaus stei-
gern. 
 
 
 
I. V. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

07.03.2007 Kulturausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0015/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37