2008/0177
1. Nachtragssatzung 2007 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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anlage 1
19749 Zeichen
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HESSEN
116 - 33 f 02 - 11 -
26. Februar 3.,5.,6.,13. und 17. März 2008
Herr NehrbaB
2.45
06151/12 - 5309
06151/12-4610
j oe rg .ne hrbass@rpda.hessen.de
13.März 2008
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Datum:
Unse7feichen:Ihre B'\:ichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
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ämmerel
Eing..
Staatsaufsicht über die Stadt Oarmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeinde
ordnung (HGO); Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Oarmstadt
- Erste Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 -
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Bäder der Wissen
schaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und
Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Sondervermögens "Klinikum Darm
stadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
- Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
I.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der ersten
Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
18.380.000,-- €
(i. W.: "Achtzehn Millionen dreihundertachtzigtausend Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Fest
legung von 17.580.000,-- € im Kernhaushalt 2007 um den Betrag von 800.000,-- € erhöht
wurden, gemäß § 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der ein
zelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
(Einzelgenehmigung) bedarf;
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - 00. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 12 0 (Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Luisenplatz - 2 -
2
2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
40.908.750.-- €
(i. W.: "Vierzig Millionen neunhundertachttausendsiebenhundertfünfzig Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Fest
legung von 42.521.750,-- € im Kernhaushalt 2007 um den Betrag von 1.613.000,-- € ver
mindert wurden, gemäß § 102 Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermäch
tigungen nur in Anspruch zu nehmen für
a) Fortsetzungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen
Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes;
die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tigung behalte ich mir vor.
11.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Beschlüsse
zu den Nachtragswirtschaftsplänen (jeweils erster Nachtrag)
des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und
des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zu den in Ziffer 4. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe
triebes "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschafts
jahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000.-- €
(i. W.: "Eine Million Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102
Absatz 4 HGO;
2. zur Aufnahme der in Ziffer 2. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.439.000..-- €
(i. W.: "Elf Millionen vierhundertneununddreißigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 von 5.034.000,-- € um den Betrag von 6.405.000,-- € erhöht wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO;
3
3. zu den in Ziffer 3. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe
triebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorge
sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
20.000,-- €
(i. W.: "Zwanzigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 von 150.000,u € um den Betrag von 130.000,-- € vermindert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO;
4. zur Aufnahme der in Ziffer 2. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
233.000,-- €
(i. W.: "Zweihundertdreiunddreißigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103
Absatz 2 HGO.
111.
Feststellung zu den Beschlüssen zu den Nachtrags
wirtschaftsplänen (jeweils erster Nachtrag)
des Sondervermögens "Klinikum Darmstadt" und
des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2007
Die Beschlüsse zum jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplan des Sondervermögens "Klinikum
Darmstadt" und des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für
das Wirtschaftsjahr 2007 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.
IV.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation gelten die bereits bei Genehmi
gung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 vom
5. Juni 2007, Az.: w. 0., verfügten Auflagen unverändert weiter. Diese sollen die verantwortli
chen politischen Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Haushaltssiche
rung unterstützen, in eigener Verantwortung und unter Beachtung von Artikel 28 Abs"atz 2
des Grundgesetzes Entscheidungen zu treffen, die mit den Grundsätzen einer geordneten
Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 HGO in Einklang stehen.
4
Gemäß § 92 Absatz 4 HGO ist ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes
Haushaltskonsolidierungskonzept vorzuhalten. Dieses Konzept ist im Rahmen eines fortwäh
renden Prozesses jährlich weiter zu entwickeln, in die Haushalts- bzw. Finanzplanung einzu
arbeiten und an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand des
Haushaltssicherungskonzeptes ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushalts
jahres vorzulegen; gleichzeitig ist über den Stand der Umsetzung der Konsolidierungsmaß
nahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
V.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich im ersten Nachtrag
für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem ersten Kernhaushalt insgesamt nicht wesentlich
verändert.
Der Verwaltungshaushalt schließt im ersten Nachtrag des Haushaltsjahres 2007 bei unverän
derten Hebesätzen der Realsteuern mit einem Fehlbedarf in Höhe von 44,0 Mio. € ab. Da der
Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 44,1 Mio. € eingestellt wurde, ergibt
sich ein geringer jahresbezogener Überschuss in Höhe von 0,1 Mio. €. Damit ist in diesem
Jahr gegenüber dem Kernhaushalt eine leichte Verbesserung der finanziellen Gesamtsituati
on eingetreten. Ungeachtet dessen ist die Finanzlage der Stadt im Hinblick auf den hohen
Schuldenstand und die nach der Finanzplanung künftig prognostizierten Defizite als zuneh
mend angespannt zu bezeichnen. Bis zum Jahresende 2007 wird sich das kumulierte Defizit,
d. h. die beispielsweise mit Kassenkrediten zu finanzierende Deckungslücke des städtischen
Haushaltes, auf einen Wert von 186,3 Mio. € ausweiten. Zum Ende des Finanzplanungszeit
raumes im Jahre 2010 soll dieser Wert dann auf 275,5 Mio. € ansteigen.
Bei der prognostizierten defizitären Entwicklung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Kommune nicht mehr sichergestellt und somit unter Umständen nach § 103 Absatz 2 Satz 2
und 3 HGO der Gesamtbetrag der Kredite und nach § 102 Absatz 4 Satz 2 HGO der Ge
samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in künftigen Haushaltsjahren dem Grunde
nach nicht genehmigungsfähig.
Wegen der ohnehin erheblichen Belastungen durch den Schuldendienst ist bei einer weite
ren defizitären Haushaltssituation ab dem Haushaltsjahr 2008 somit auf eine Nettoneuver
schuldung grundsätzlich zu verzichten. Es ist wichtig, die Verschuldung und damitdie Belas
tungen der Haushaltswirtschaft durch Zinsen und Tilgungen in künftigen Jahren auf ein un
abweisbares Maß zu begrenzen. Dies bitte ich, im Zusammenhang mit der künftigen Priori
sierung der Maßnahmen im Investitionsprogramm entsprechend zu berücksichtigen.
Daneben geben die Finanzstrukturen im Vermögenshaushalt und dabei insbesondere die
Verschuldung der Stadt sowohl im rentierlichen, als auch im unrentierlichen Bereich weiter
hin Anlass zur Sorge. Es ist deshalb nachhaltig sicherzustellen, dass sich die Kreditbelastung
verstärkt an der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Investitionsobjekte orientiert.
Die beträchtlichen haushaltswirtschaftlichen Belastungen insbesondere im sozialen Bereich,
der Jugendhilfe, bei den Personalaufwendungen sowie beim Schuldendienst stehen unver
ändert in einem Missverhältnis zur Einnahmesituation.
5
In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals auf die Rechtsvorschrift des § 92 Absatz 4
HGO, wonach bei defizitärer Haushaltssituation von der Stadtverordnetenversammlung ein
Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten ist. Damit sind die verantwortlichen Gremien an
notwendigen und einschneidenden Haushaltssicherungsmaßnahmen entsprechend betei
ligt.
Mit Bericht vom 11. Oktober 2007 wurde seitens der Stadt Darmstadt ein Haushaltskonsoli
dierungskonzept für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Nach meiner Einschätzung sollte ein
tragfähiges Konzept zur Haushaltssicherung noch mehr als bisher konkrete Einzeimaßnah
men aufzeigen. Pauschale Einsparvorgaben an die einzelnen Fachbereiche bilden zwar die
Basis der Sicherungsmaßnahmen, entziehen aber dem eigentlich zuständigen Gremium die
Verantwortung für Einzeimaßnahmen. Der konkrete politische Wille der Stadtverordneten
versammlung, beispielsweise bewusst auf bestimmte freiwillige Ausgaben zu verzichten, not
wendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstattungsstandard
auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen, ist m. E. nicht delegierbar.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im
Rahmen des Beschlussverfahrens über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die ak
tuelle Entwicklung anzupassen. Gerade jetzt halte ich dies wegen der Umstellung der Haus
haltswirtschaft auf die Grundsätze der doppelten Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2008
für dringend erforderlich.
VI.
Einschätzung des Konsolidierungspotentials
Es ist weiterhin festzustellen, dass zwar Maßnahmen zur Haushaltssicherung seitens der Stadt
ergriffen wurden, diese jedoch bislang nicht zur nachhaltigen Sicherung der städtischen Fi
nanzen beigetragen haben. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind aus meiner
Sicht nicht ausreichend und müssen daher deutlich verstärkt und dringend an die ange
spannte Haushaltssituation angepasst werden.
Nach meiner Einschätzung bieten neben überdurchschnittlichen disponiblen Ausgaben nach
wie vor die Belastungen durch Personalausgaben erhebliche Einsparungsmöglichkeiten.
Deshalb ist durch restriktive Stellenbewirtschaftung stärker als bisher auf eine Kostensenkung
im Personalbereich hinzuwirken. Die im Rahmen von Budgetabsprachen mit den einzelnen
Fachbereichen festgelegten Personalkosten sollten nicht nur begrenzt, sondern entspre
chend der städtischen Finanzsituation sogar reduziert werden. Die Würdigung der städti
schen Bemühungen in diesem Bereich wird weiterhin ein besonderes Segment der auf
sichtsbehördlichen Tätigkeit sein.
Es muss nachdrücklich verhindert werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft in
eine irreparable Schieflage gerät. Die Überprüfung der selbstgesetzten Zielvorgaben durch
die kommunalpolitisch verantwortlichen Gremien sowie die Berücksichtigung im Haushalts
und Finanzgebaren künftiger Haushaltsjahre kann u. a. dazu beitragen, wieder weitergehen
de finanzielle Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung zu erschließen.
Maßgeblich für den Erfolg der Konsolidierungsbemühungen ist der konkrete politische Wille
der verantwortlichen Gremien, beispielsweise bewusst auf freiwillige Ausgaben zu verzich
ten, notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstattungsstan
dard auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen.
6
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt Darmstadt ist
die Fortführung bereits eingeleiteter bzw. die Inangriffnahme weiterer restriktiver Maßnah
men unabdingbar.
VII.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise mitzuteilen.
VIII.
Öffentliche Bekanntmachung
Beigefügt übersende ich den jeweiligen Genehmigungstext zu den genehmigungspflichti
gen Teilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr
2007 sowie der Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen des Eigenbe
triebes "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt", des Eigenbetriebes "Bä
der der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 mit der Bitte um weitere Ver-/
anlassung/gemäß §§ 98 Absatz 4 und 97 Absatz 5 HGO.
~d
Dieke
Regierungspräsident
Anlagen
HESSEN
o L 0
arr-nst'adt, den 13. März 2008
, ämmerei
116 - 33 f 02 - 11 -
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
18.380.000,-~ €
(i. W.: "Achtzehn Millionen dreihundertachtzigtausend Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Fest
legung von 17.580.000,-- € im Kernhaushalt 2007 um den Betrag von 800.000,n € erhöht
wurden, gemäß § 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der ein
zelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
(Einzelgenehmigung) bedarf.
2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
40.908.750,-- €
(i. W.: "Vierzig Millionen neunhundertachttausendsiebenhundertfünfzig Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Fest
legung von 42.521.750,-- € im Kernhaushalt 2007 um den Betrag von 1.613.000,n € ver
mindert wurden, gemäß § 102 Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermäch
tigungen nur in Anspruch zu nehmen für
a) Fortsetzungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen
Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes;
die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermäch
tiguryg behalte ich mir vor.
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses zu dem ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zu den in Ziffer 4. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe
triebes "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschafts
jahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000.-- €
(i. W.: "Eine Million Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102
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Dieke
Regierungspräsident
116 - 33 f 02 (3a) - 11 - .
HESSEN
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--'-barmstadt, den i9. März 2008
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses zu dem ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in Ziffer 2. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.439.000.-- €
(i. W.: "Elf Millionen vierhundertneununddreißigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 von 5.034.000,-- € um den Betrag von 6.405.000,-- € erhöht wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO;
2. zu den in Ziffer 3. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe
triebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorge
sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
20.000.-- €
(i. W.: "Zwanzigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 von 150.000,-- € um den Betrag von 130.000,-- € vermindert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO.
Dieke
Regierungspräsident
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Danlnstadt, den 13. März 2008
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Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses zu dem ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der in Ziffer 2. des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
233.000.-- €
(i. W.: "Zweihundertdreiunddreißigtausend Euro"),
die durch den Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschafts
jahr 2007 gegenüber der Festlegung im Beschluss über den ursprünglichen Wirtschafts
plan 2007 nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103
n A7.S (z 2 HGO.~d
Dieke
Regierungspräsident
2008/0177
2251 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.04.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0177 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 1. Nachtragssatzung 2007 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 11. 4.2008 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19. März 2008 zur 1. Nachtragssatzung 2007 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie- rungspräsidiums vom 19. März 2008 gemäß § 50 Absatz 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anlagen: Genehmigung des Regierungspräsidiums mit Begleitverfügung 1. Nachtrag 2007 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. April 2008 Mit Verfügung vom 19. März 2008 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde die 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 unter den bisherigen Auflagen genehmigt. Dies bedeutet, dass die Aufnahme von Krediten, wie bereits in den Vorjahren, der Einzelgenehmigung bedarf und die Verpflichtungsermächtigungen weiterhin nur für /head2right Fortsetzungsmaßnahmen und /head2right für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden dürfen. Die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behält sich das Regierungspräsidium vor. Den gesamten Text der Genehmigung sowie die Einzelheiten aus der Begleitverfügung sind in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Darmstadt, den 15. April 2008 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0177
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00