3098/2024
Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/3 Vorlagen-Nummer 3098/2024 Freigabedatum 20.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Verlängerung der Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den Planungs- und Baukosten der Verlängerung der Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld in Höhe von rd. 3,67 Mio EUR ein Teilbetrag in Höhe von 1.712.370 EUR aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Verkehrsausschuss 28.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2014 unter der Vorlagen-Nummer 2035/2014 den Baubeschluss für die Verlängerung der Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld, gefasst. Die Maßnahme ist fertiggestellt. Im Rahmen der Fertigung des Schlussverwendungsnachwei- ses wurden Ist-Kosten (Planungs- und Baukosten) in Höhe von ca. 7,38 Mio. EUR brutto er- mittelt. Abzüglich der voraussichtlichen Förderhöhe in Höhe von ca. 3,7 Mio. EUR netto ver- bleibt ein von der Stadt zu tragender Eigenanteil von ca. 3,67 Mio. EUR brutto. Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Stellplatzablö- semittel u. a. für investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden. Demnach können für den o. a. städtischen Eigenanteil grundsätzlich Stellplatzablösemittel verwendet werden. Entsprechend der in der Mitteilung an den Verkehrsausschuss, Vorlagen-Nr. 0246/2022, for- mulierten Grundsätze für die Verwendung der Stellplatzablösemittel steht gemäß Abschnitt B II Ziffer 1c von den in den vergangenen Jahrzehnten vereinnahmten Geldern für den Zeitraum ab 01.01.2023 bis 31.12.2024 ein Volumen von maximal einem Drittel von 2 Mio. EUR u. a. für investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung. Da in dem genannten Zeitraum keine weiteren Anträge für die in Ziffer 1c aufgeführten Maßnahmen ein- gegangen sind, kann das gesamte Drittel für den o. a. städtischen Eigenanteil eingesetzt wer- den. Nach Abschnitt B II Ziffer 1a der genannten Mitteilung steht für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkein- richtungen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen ein weiteres Drittel zur Ver- fügung. Anträge für die genannten Maßnahmen wurden nicht eingereicht. Für die in Abschnitt B II Ziffer 1b genannten Zwecke des Baus und der Einrichtung von in- nerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen wurden folgende Verwendungsbeschlüsse gefasst: - Neubau Fuß- und Radwegbrücke Weinsbergstraße, Vorlagen-Nr. 0269/2022: 224.560 EUR - Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke Escher See, Vorlagen-Nr. 2093/2022: 53.550 EUR - Beschaffung und Aufstellung von 32 Fahrradbügeln in der Parkanlage Glashütten- straße, Vorlagen-Nummer 1054/2023: 9.520 EUR Insgesamt sind für die in Ziffer 1b genannten Zwecke 287.630 EUR reserviert. Um die zeitnahe Verwendung der Stellplatzablösemittel sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den nach Abzug der reservierten Mittel in Höhe von 287.630 EUR verbleibenden Betrag in Höhe von 1.712.370 EUR insgesamt für den städtischen Eigenanteil an den Kosten für die 3 Verlängerung der Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld, zu verwen- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3098/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 08.10.2024 10:18