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V/0328/2021

Umbau der Haltestelle Krögerweg

Vorlagen 04.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.06.2021, TOP 6.2

Anlage 1: Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1: Lageplan

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2021

Beschlussvorlage

4071 Zeichen

V/0328/2021 
V/0328/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbau der Haltestelle Krögerweg  
 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Umgestaltung, bzw. Neuplanung der Haltestelle Krögerweg wird auf Grundlage des Verkehrs-
technischen Entwurfes (Anlage1) zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca . 400.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 120.000 €. Zusätzliche Folgekosten fal-
len nicht an, da durch die Maßnahme die Verkehrsfläche nicht vergrößert wird. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und –anlagen 
 
   
Investitions-
maßnahme 
0007 Verkehrsflächen Neubau und Er-
neuerung 
   
Auszahlungen   2022 400.000 Davon entfallen auf 
die Haltestelle n 
120.000 € (Einnah-
men: 120.000 €)  
Auf die restlichen  
Arbeiten entfallen 
280.000 € 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0328/2021 
Einzahlungen   2022 120.000 100% der förderfä-
higen Kosten für die 
Haltestellen 
Saldo  280.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 202 1 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Anlass: 
Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung der York -Kaserne muss die Linienführung der Buslinie 17 
geändert werden. Zukünftig soll die Buslinie 17 über den Krögerweg ins Gebiet der York -Kaserne 
geführt werden. Bei der Haltestelle Krögerweg handelt es sich gege nwärtig um die Endhaltestelle der 
Linie 17, welche im Anschluss über die Haltestelle Bonifatiusweg wendet. Beide Haltestellen liegen im 
Bestand ausschließlich in einer Fahrtrichtung vor. Da es sich künftig bei der Haltestelle Krögerweg 
nicht mehr um die En dhaltestelle der Buslinie 17 handelt, kann die Schleife über die Bushaltestelle 
Bonifatiusweg entfallen. Die Haltestelle Krögerweg benötig darüber hinaus eine zusätzliche Haltestel-
le in Gegenfahrtrichtung.  
 
 
Planung: 
Sowohl die neue Bushaltestelle Krögerweg, als auch die Bestandshaltestelle Krögerweg werden bar-
rierefrei ausgebaut. Die zusätzlich benötigte Wartehalle kann von der entfallenen Haltestelle Bonifati-
usweg versetzt werden. Zusätzlich zu den Haltestellen wird der Gehweg an angrenzenden Zufahrten 
durch Vorschuhungen gesichert und erneuert.  
 
Die vorhandene Busbucht der Haltestelle Bonifatiusweg bleibt für Parkzwecke erhalten und wird le-
diglich neu gepflastert, um die vorhandenen Zick-Zack-Markierung zu entfernen.  
 
Um die durch die neue Buslinienführung benötigten Schleppkurven zu ermöglichen, werden zusätz-
lich an zwei Stellen die Radien der Bordführung geändert.  
 
Hinzu kommen zwei neue Absenkung im Bereich von Hausnummer 9, um Fußgängern die das Wald-
gebiet über den vorhandenen Weg verlassen möchten ein Überqueren an der Stelle zu ermöglichen.  
 
Abschließend wird großflächig im Bereich des Krögerweges die Deckschicht der Fahrbahn erneuert.  
 
 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein M indestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß-
nahmen sind nicht möglich. 
 
 
Kosten/Finanzierung: 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird im Januar 202 2 ein Förderantrag nach §  11 II 
ÖPNVG (Förderpauschale) gestellt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 100 % der Baukosten für 
die Haltestelle erwartet.

- 3 - 
V/0328/2021 
Die Anlieger und Eigentümer werden dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
entsprechend informiert. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage A

1996 Zeichen

Anlage A zur V/0328/2021 
Kurzüberblick 
Durch die Umlegung der Buslinie 17 in die York-Kaserne wird eine Umplanung der Haltestellen 
Krögerweg und Bonifatiusweg nötig.  
Die Haltestelle Bonifatiusweg entfällt. Die Haltestelle Krögerweg wird mit einer zusätzlichen Hal-
testelle in Gegenfahrtrichtung ausgestattet und barrierefrei ausgebaut.  
Zusätzlich werden Arbeiten an vorhandenen Bordführungen und dem Oberbau vorgenommen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Barrierefreiheit im ÖPNV“  
Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung 
der York-Kaserne. Die Maßnahme ist förderfähig. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 400.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Krögerweg
  • Bonifatiusweg

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Details

Aktenzeichen
V/0328/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2021
Erstellt
21.04.2021 11:30