0235/2017
Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 zum Beschlussvorschlag Ehrenamtskarte NRW
2266 Zeichen
Anlage zum Beschlussvorschlag: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln, Vorlage 0235/2017 Auswahl von Vergünstigungen in Köln, die nach der geplanten Einführung am 01.07.2017 zur Verfügung stehen. Partner Ermäßigung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Kostenfreie Besichtigung der Betriebshöfe für max. 30 Personen an zwei Terminen im Jahr Botanischer Garten der Stadt Köln Ermäßigter Preis auf alle Führungen im Botanischen Garten (3 Euro statt 5 Euro) Bühnen der Stadt Köln Inhaber der Ehrenamtskarte können einmal pro Spielzeit zwei Eintrittskarten zum Preis von einer für alle Eigenveranstaltungen der Bühnen Köln im Rahmen der Verfügbarkeit erhalten Feuerwehr Köln „Feuerwehrerlebnistag“ für 24 Personen (u.a. Besichtigung der Feuerlöschbootstation) Gürzenich-Orchester Besuche in ausgewählten Konzerten mit 50% Ermäßigung (vor allem die Sinfoniekonzerte (ausgenommen sonntags) sowie Kammerkonzerte in der Kölner Philharmonie) KölnBäder Freier Eintritt in die Badelandschaft an zwei Tagen im Jahr. Kölner Museen Ermäßigter Eintritt in die Ständigen Sammlungen und die Sonderausstellungen (Studententarif) Kölner Philharmonie 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis für ausgewählte Konzerte Kölner Verkehrs Betriebe AG Kostenfreier Eintritt in das StraßenbahnmuseumKöln-Thielenbruch Freifahrt im Stadtgebiet Köln am Internationalen sowie am Kölner Ehrenamtstag Puppenspiele der Stadt Köln Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen für Erwachsenen- und Kinderstücke (nicht für die Puppensitzung und das Weihnachtsmärchen). Vergleichbare Regelung wie beim KölnPass Anlage zum Beschlussvorschlag: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln, Vorlage 0235/2017 Stadtbibliothek 50% Ermäßigung auf ausgewählte Veranstaltungen Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Führung im Kronleuchtersaal für 10 x 35 Personen an einem Tag im Jahr Rhein-Energie-Stadion 50 % Ermäßigung für eine Stadionführung Volkshochschule der Stadt Köln Pro Jahr werden 50 VHS-Karten kostenlos zur Verfügung gestellt Für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW werden bereits jetzt Vergünstigungen in Köln angeboten. Diese sind auf der Internetseite des Landes NRW aufgelistet: www.ehrensache.nrw.de
Anlage 4 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 14.03.2017
3196 Zeichen
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Lohmann Telefon: (0221) 221-24954 Fax : (0221) 221-28650 E-Mail: jugendhilfeausschuss@stadt-koeln.de Datum: 17.03.2017 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 öffentlich 4.1 Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 0235/2017 Frau Rabenstein begrüßt die mit der Ehrenamtskarte einhergehenden Angebote, die allerdings für das jugendliche Ehrenamt nicht alle interessant seien. Auch Herr Weigel spricht sich für eine Erweiterung der Ermäßigungen aus. Er wie- derholt seinen Wunsch, dass Ehrenamtler nur eine Karte mit sich führen müssen, um die Ermäßigungen ohne bürokratischen Aufwand in Anspruch nehmen zu können. Frau Passavanti empfindet die Einführung der Karte als guten ersten Schritt zur Stärkung des Ehrenamts. Sie hat die Idee, dass Karteninhaber ein vergünstigtes Jobticket über die Stadtverwaltung beziehen können sollten, um die mit ihrem Amt verbundenen Fahrtkosten kompensieren zu können. Herr Klausing empfiehlt, alle Vorteile einer Ehrenamtskarte (bundesweit gültig) auf die JuLeiCa (nur in Köln gültig) zu übertragen. So müsse man zumindest in Köln nur die JuLeiCa mit sich führen. Wenn die ehrenamtlich tätigen Jugendlichen Vorteile außerhalb Kölns beanspruchen möchten, können sie die Ehrenamtskarte als zweite Karte nutzen. Da bis zur Beschlussfassung im Rat noch Bewegung in dieses Thema kommen sol- le, plädiert Herr Pöttgen für eine Weitergabe der Vorlage ohne Votum. Herr Dr. Schlieben befürwortet das, da einige Anregungen noch nicht im vorliegenden Be- schlussvorschlag abgebildet seien. Frau Jahn meint, dass Köln im Vergleich zu anderen Städten schon sehr weit sei. Man solle den Prozess nicht aufhalten, sondern jetzt einen Startschuss geben und die Anregungen in der Weiterentwicklung aufgreifen. In Zukunft könne noch mehr für jugendliche Ehrenamtler gemacht werden. Auch Herr Klausing ist dafür, das Ange- bot jetzt an den Start zu bringen, dann nach und nach zu erweitern. Wichtig sei, dass in der kommenden Ratssitzung ein Beschluss gefasst werde. Herr Pöttgen betont, dass er den Fortschritt keinesfalls aufhalten wolle. Es gehe ihm darum, dass die vorgebrachten Ideen und Anregungen berücksichtigt werden, da es noch Gesprächsbedarf zu diesem Thema gebe. Herr Dr. Schlieben lässt daher darüber abstimmen, die Vorlage ohne Votum, aber mit den Anregungen zur Kartenanzahl und zu den Fahrtkosten, in die nachfolgenden Gremien weiterzugeben. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis über den Verweis ohne Votum: 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver- band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1) keine Gegenstimmen keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017
5953 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 öffentlich 4.2 Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 0235/2017 RM Herr Detjen erläutert, dass der Stadtsportbund erklärt habe, dass die Ehren- amtskarte eine Alternative zum Steuerfreibetrag in Höhe von 720 € für Ehrenamtliche sei. Da sich die Angebote der Ehrenamtskarte vom finanziellen Umfang nicht mit dem Steuerfreibetrag decken, hält er diese für unattraktiv. Eine generelle Rabattie- rung sei angemessener. SB Frau Schmerbach spricht das Thema Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli- tik an und dass hier keine Sitzungsgelder zur Verfügung stehen. Für dieses Ehren- amt sei zumindest eine Fahrtkostenerstattung wichtig. Grundsätzlich sei die Idee der Ehrenamtskarte gut und sie stimme Herr Detjen zu, dass das Angebot zu wenig sei. Es müsse noch eine Konkretisierung der Vorlage stattfinden. RM Frau Heuser erinnert daran, dass dies lediglich ein erster Aufschlag sei und ein Großteil der Ehrenamtlichen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftig sei und somit das Problem der Steuer nicht auftrete. Über 200 Kommunen haben diese Eh- renamtskarte bereits und Köln als größte Stadt in NRW müsse hier langsam nach- ziehen. RM Herr Klausing weist darauf hin, dass es bei der Ehrenamtskarte um den Aspekt der Anerkennung gehe und der finanzielle Aspekt im Hintergrund stehe. Im Engage- mentbereich sollen weiterhin Bereiche vorkommen, welche sich einer Marktlogik ent- ziehen, um nicht jede Tätigkeit mit Geld aufzurechnen. RM Frau Hoyer ist ebenfalls der Aspekt der Anerkennung wichtig und sie findet da- her diesen ersten Aufschlag als gut gelungen. Sie betont, dass sie nicht möchte, dass durch die Ehrenamtskarte und die damit verbundenen Vergünstigungen ein er- höhter bürokratischer Aufwand auf die Verwaltung zukommt. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold betont die Wichtigkeit des Ehrenamtes und findet in dem Zusammenhang sei die Ehrenamtskarte ein erster guter Aufschlag. Er fragt, wie sichergestellt wird, dass freie ehrenamtliche Initiativen die Ehrenamts- karte beantragen können, da sie keiner Organisation angehören, die das geforderte Stundenkontingent bestätigen können. Des Weiteren bittet er darum, den Kulturausschuss in die Beratungsfolge aufzuneh- men. RM Herr Klausing bittet um Prüfung, ob in Köln die JugendleiterCard (JuleiCa) mit der Ehrenamtskarte gleichgestellt werden könne, so dass eine zusätzliche Beantra- gung der Ehrenamtskarte entbehrlich sei. Fr. Kunert betont, dass dies nur die erste noch sehr kleine Auswahl an Vergünsti- gungen sei. Man möchte mit dem Ratsbeschluss weitere Angebote einholen. Die anderen Gemeinden, welche die Ehrenamtskarte nutzen, halten die Vergünsti- gungen unproblematisch anhand der Kartennummer nach. Mit den Flüchtlingsinitiativen wurde bereits Kontakt aufgenommen. Hier sei die Über- legung, dass diese aus dem Kreis der Ehrenamtlichen eine Person bestimmen, wel- che die Bestätigung des Stundenkontingents vornehme und dann auch fester An- sprechpartner sei. Die JuleiCa muss lediglich vorgelegt werden, um die Ehrenamtskarte zu erhalten. Man müsse jedoch bedenken, die Ehrenamtskarte gilt landesweit und man könne nicht davon ausgehen, dass dann alle an der Ehrenamtskarte teilnehmenden Einrich- tungen in NRW wissen, dass die JuleiCa in Köln mit der Ehrenamtskarte gleichge- stellt sei. Daher ist es erforderlich beide Karten zu besitzen. Fr. Kunert sagt bezüglich der Nachfrage von RM Herrn Detjen eine schriftliche Be- antwortung zu. SE Herr Peters fragt nach bezüglich der Auswirkungen auf die Ehrenamtspauschale. Laut der Vorlage seien Ehrenamtliche von der Vergabe ausgeschlossen, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Dies gelte nicht, wenn die Pauschale nicht die entstandenen Kosten decke. Hier entstehe wieder eine Nachweispflicht und man könne davon ausgehen, dass es beim Ehrenamt keine Gegenrechnung der Stunden gebe, sondern eben dafür ein pauschalisierter Betrag als Erstattung von Aufwendungen zur Verfügung gestellt werde. SE Herr Peters plädiert dafür, die Eh- renamtskarte davon auszunehmen, da sie unschädlich gegenüber der Übungsleiter- pauschale sei. RM Herr Klausing versteht die Begründung bzgl. der JuleiCa. Für die Stadt Köln würde er sich aber wünschen, dass die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte auto- matisch auch für die JuleiCa zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen JuleiCa- Inhaber auf die Ehrenamtskarte zugreifen können, wenn sie es wollen. SE Herr Scheffer weist darauf hin, dass DieLinke nicht gegen die Ehrenamtskarte sei, sondern diese bisher noch zu wenig biete und man hier erst aufstocken solle. Auch für den KölnPass sei noch Steigerungspotenzial vorhanden. Dies solle man beim Einholen weiterer Angebote für die Ehrenamtskarte im Hinterkopf haben. SE Frau Volland-Dörmann ist positiv überrascht von der Menge der bisher vorhan- denen Angebote, da sie auch bei den Erstgesprächen dabei war. Eine gute Werbung sei wichtig , damit die Karte als Bestandteil von Anerkennung angesehen werde. Eh- renamtliches Engagement solle Ehrenamt bleiben und keine Kompensation von fi- nanziellen Leistungen sein. RM Frau Gärtner betont, dass es wichtig sei, durch den ersten Aufschlag einen Ein- stieg in das Thema zu bekommen, man könne das Angebot jederzeit fortentwickeln. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold teilt mit, dass die Antworten auf die gestellten Fragen, wenn möglich, in die Beratungsfolge mit aufgenommen werden sollen. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
11048 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/1 OB/1 Vorlagen-Nummer 0235/2017 Freigabedatum 06.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01. Juli 2017 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Sportausschuss 23.03.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung In Köln engagieren sich 200.000 Menschen ehrenamtlich in einer beeindruckenden Vielfalt. Dabei zeigt ein Blick in unsere Stadtgesellschaft wie wertvoll die Arbeit der Ehrenamtlichen ist. Das Enga- gement reicht von der Unterstützung für geflüchtete Menschen, Jugendliche und Arbeitslose über die Pflege Kranker und Bedürftiger, über die Kultur und den Umweltschutz bis hin in den Sportbereich. Aber auch in Sozial- und Beratungsdiensten, in Selbsthilfegruppen und Beiräten, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Deutschen Roten Kreuz – überall wird unverzichtbare ehrenamtliche Arbeit geleistet. Mit diesem freiwilligen Engagement verbessern die Ehrenamtlichen die Lebensbedingungen für unser Zusammenleben maßgeblich – für die Gesellschaft insgesamt, aber auch für einzelne Men- schen in unserer Stadt. Damit übernehmen die ehrenamtlich tätigen Kölnerinnen und Kölner eine große Verantwortung, die eine besondere Anerkennung verdient hat. Mit der Ehrenamtskarte möchte die Stadt Köln ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrü- cken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl enga- gieren. Sie ist ein sichtbares Zeichen dieses freiwilligen Einsatzes und mit verschiedenen Vergünsti- gungen verbunden. Die engagierten Personen erfahren dadurch einen Dank für ihre unentgeltlich erbrachten Leistungen zugunsten des Gemeinwohls. Die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein weit verbreitetes Instrument zur Anerkennung und Wert- schätzung des kommunalen Engagements in Nordrhein-Westfalen. Seit dem Jahr 2008 haben bereits über 200 Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte eingeführt. Darunter befinden sich auch die Nachbarstädte Brühl, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Neuss. Die Engagierten werden durch die Wertschätzung darin bestärkt ihr Engagement weiterhin auszu- üben oder anderen von dieser Anerkennung zu erzählen. Damit ist die Einführung der Ehrenamtskar- te neben dem Ehrenamtstag, dem Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“ und den Aktivitäten des Kölner Netzwerks Bürgerengagement ein geeignetes Mittel der Engagementförderung in Köln. Die erste fei- erliche Überreichung der Ehrenamtskarte stellt zudem eine weitere Wertschätzung dar, die in der Öffentlichkeit und bei den Engagierten wahrgenommen wird. Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten? Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich in engem Maße an den vom Land vorgebeben Kriterien. 3 Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr im Stadtgebiet Köln engagieren. Dieses Engagement kann auch bei unter- schiedlichen Trägern oder auf einzelne zeitintensive Einsätze verteilt sein. Die Organisationen bestätigen die Zahl der bei Ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. (Aus- und Fortbildungen zählen zum Stundenkontingent dazu, Bereitschaftszeiten und Zusammentref- fen, bei denen die Geselligkeit im Vordergrund steht, jedoch nicht.) Diese Tätigkeit soll seit mindestens einem Jahr wahrgenommen werden. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Vo- raussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden. Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt. Die Laufzeit der Karte beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der zwei Jahre kann die Ehrenamtskar- te erneut beantragt werden. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt bzw. vom Verfas- sungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte. Ausnahmen sind möglich zum Beispiel für Karteninhaberinnen und –inhaber der JugendleiterCard (Juleica). Bei Vorlage der Juleica wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet. für Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehr, bei den Rettungsdiensten nach § 13 Abs1 RettG NRW bzw. Hilfsorganisationen nach § 18 Abs1 BHKG NRW (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes) und dem Technischen Hilfswerk. Hier können Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inklu- sive der jeweiligen Anreisezeiten berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu. Welche Vergünstigungen werden angeboten? Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten können Vergünstigungen bei Eintritten, Dienstleis- tungen und im Einzelhandel bei privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Vergünstigungsgebern landesweit nutzen. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte aus Köln können diese also auch in anderen Städten einsetzen und die bereits bestehenden Vergünstigungen, zum Beispiel in den Nach- barstädten, nutzen. Die Vergünstigungen die landesweit für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber gelten sind teil- weise sehr hochwertig. Es wurde mit der Ehrenamtskarte keine übliche Rabattkarte geschaffen, son- 4 dern ein Anerkennungsinstrument. Bei der Ehrenamtskarte stehen der Dank und die Wertschätzung des Engagements im Vordergrund. Eine Auswahl der Vergünstigungen, die nach Einführung der Ehrenamtskarte ab dem 01.07.2017 in Köln zur Verfügung stehen, können der Anlage entnommen werden. Die Verwaltung wirbt fortlaufend weitere Partner an (Vereine, Kulturinstitute, Einzelhandel und öffentliche Einrichtungen). Neben den Vorteilen bei den Engagierten bietet die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen auch Vor- teile für die Partner der Ehrenamtskarte: Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument. Die Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Köln wird gefördert. Neben der Vergünstigung entstehen keine weiteren Kosten. Der Ausstieg ist jederzeit möglich. Die Veröffentlichung aller Anbieter auf den Internetseiten des Landes NRW und der Stadt Köln dient als weitere Werbeplattform. Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte. Laut der bereits beteiligten über 200 Kommunen sind bei den Partnern keine Verluste durch die Ver- günstigungen entstanden, sondern es stellte sich vielmehr ein positiver Marketingeffekt ein. Inhabe- rinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte kommen in der Regel mit Vollzahlern (Familienmitglieder, Freunde etc.) zu dem jeweiligen Vergünstigungspartner, wodurch der wirtschaftliche Verlust regelmä- ßig ausgeglichen wird. Auch die landesweite Gültigkeit hat in zahlreichen anderen Städten die lokale Wirtschaft nicht gehemmt, Vergünstigungen anzubieten. Untersuchungen zufolge nutzen Ehrenamts- karteninhaberinnen und -inhaber diese durchschnittlich ein bis zweimal im Monat und dies in der Re- gel wohnortnah. Ein Ausstieg ist für die Partner jederzeit möglich und wird über die Internetseite kommuniziert. Zudem zeigt die Anzahl der vergebenen Ehrenamtskarten aus vergleichbaren Städten, dass Angebote nicht übermäßig beansprucht werden. Düsseldorf hat 600.000 Einwohner und seit der Einführung am 01.01.2015 wurden 2.000 Karten ausgegeben, Bonn hat 318.000 Einwohner und gibt seit der Einführung im Jahr 2009 jährlich ca. 200 Karten aus. Allerdings wird in Bonn eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit vorausgesetzt. Wie unterstützt das Land NRW? Auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine An- schubfinanzierung in Höhe von 6.000 Euro und übernimmt die Aufwendungen für den Druck der ers- ten Karten. Anteilige Kosten für den Druck der Karten in Höhe von ca. 250,00 €, bei einer Auflage von 5 1.000 Stück, werden in der Regel nach zwei bis drei Jahren fällig. Andere Sachkosten entstehen nicht. Als weitere Leistung werden fachliche Beratung und Unterstützung der Kommunen angeboten sowie die Einwerbung von überregionalen, landesweiten Vergünstigungen wie zum Beispiel bei den LVR- Museen oder dem Beethoven-Haus in Bonn, die Durchführung von Sonderaktionen für Ehrenamts- karteninhaber und den Betrieb einer Website (www.ehrensache.nrw.de) mit Verlinkung der teilneh- menden Kommunen. Wie erfolgt die Umsetzung in Köln? Die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt durch die Stadtverwaltung Köln, Kommunalstelle zur Förde- rung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements im Büro der Oberbürgermeisterin mit dem inzwischen vorhandenen Personal. Von dort werden die weiteren organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte realisiert. Welches Verfahren zur Ausgabe der Ehrenamtskarte wird angewendet? Die Bewerbung für die Ehrenamtskarte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular. Die Vordru- cke können im Internet unter www.ehrenamt.koeln abgerufen werden und liegen in den Bürgeräm- tern, Vermittlungsagenturen und bei den Verbänden, in deren Reihen Ehrenamtliche tätig sind, aus. Die Anträge werden durch die ehrenamtlich tätige Person gestellt, der Vereins-bzw. Organisations- vorstand bzw. Hauptamtliche zeichnet gegen und bestätigt damit die gemachten Angaben. Die Eh- renamtskarte wird nach entsprechender Prüfung des Antrages durch die Stadtverwaltung verschickt. Die Antragstellung für den Erhalt der Ehrenamtskarte und Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgen ganzjährig. Die für das Land NRW einheitlich gestaltete Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat wird individuell um das Logo der Stadt Köln sowie den Namen der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers und der Gültigkeitsdauer ergänzt. Sie ist landesweit in den beteiligten Kommunen, bei den jeweiligen Part- nern, einsetzbar. Anlage Begründung zur Dringlichkeit: Die Verwaltung beabsichtigt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01.07.2017. Hierfür sind umfangreiche Vorbereitungen erforderlich um die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zu diesem 6 Zeitpunkt zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen bis zum 01.07.2017 weitere Vergünstigungsgeber gefunden werden, die die Ehrenamtskarte unterstützen. Mit einem frühen Ratsbeschluss können die- se Arbeiten sichergestellt werden. Da die Einführung der Ehrenamtskarte insbesondere auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und die Jugendverbände betreffen, ist vor der Ratsentscheidung am 04.04.2017 eine Beratung im Ausschuss für Soziales und Senioren am 09.03.2017 und dem Jugendhilfeausschuss am 14.03.2017 erforderlich.
Anlage 2 Beantwortung Anfragen Ehrenamtskarte
10752 Zeichen
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 wurden folgende Fragen aufgeworfen, die zum überwiegenden Teil in der Sitzung von der Verwaltung beantwortet wurden. Der Ausschussvorsitzende hat die Verwaltung gebeten, die Antworten schriftlich zu verfassen. RM Herr Detjen erläutert in der o.g. Sitzung, dass der Stadtsportbund erklärt habe, dass die Ehrenamtskarte eine Alternative zum Steuerfreibetrag in Höhe von 720 € für Ehrenamtliche sei. Da sich die Angebote der Ehrenamtskarte vom finanziellen Umfang nicht mit dem Steuerfreibetrag decken, hält er diese für unattraktiv. Eine generelle Rabattierung sei angemessener. Antwort der Verwaltung: Der Steuerfreibetrag (die sog. Ehrenamtspauschale) kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit tatsächlich Einnahmen bzw. eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält. Dieses ist jedoch nach den Vorgaben des Landes ein Ausschlusskriterium zum Erhalt der Ehrenamtskarte. Insofern kann die Aussage des Stadtsportbundes unterstützt werden. Das Angebot der Vergünstigungen wird kontinuierlich erweitert und hängt davon ab, was potenzielle Vergünstigungsgeber im eigenen Ermessen zur Verfügung stellen. Eine generelle Rabattierung wie zum Beispiel eine einheitliche prozentuale Ermäßigung ist daher ausgeschlossen. RM Frau Hoyer ist ebenfalls der Aspekt der Anerkennung wichtig und sie findet daher diesen ersten Aufschlag als gut gelungen. Sie betont, dass sie nicht möchte, dass durch die Ehrenamtskarte und die damit verbundenen Vergünstigungen ein erhöhter bürokratischer Aufwand auf die Verwaltung zukommt. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung veröffentlicht die Vergünstigungen im Internet. Die Inanspruchnahme der Vergünstigungen kann durch die Nummerierung der Ehrenamtskarten nachvollzogen werden. So kann jeder Vergünstigungsgeber selbst nachhalten, ob eine bestimmte Vergünstigung bereits in Anspruch genommen wurde. Nach den Erfahrungen der Kommunen, die die Ehrenamtskarte schon länger ausgeben, gibt es in der Praxis hier keine Probleme. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold betont die Wichtigkeit des Ehrenamtes und findet in dem Zusammenhang sei die Ehrenamtskarte ein erster guter Aufschlag. Er fragt, wie sichergestellt wird, dass freie ehrenamtliche Initiativen die Ehrenamtskarte beantragen können, da sie keiner Organisation angehören, die das geforderte Stundenkontingent bestätigen können. Antwort der Verwaltung: Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Es muss glaubhaft versichert werden, dass die Kriterien eingehalten werden. Entgegen der Aussage im Sozialausschuss, dass den Initiativen ein Nachweisrecht eingeräumt werden kann, ist nun folgende Regelung angedacht. Die freien Initiativen, wie zum Beispiel die Kölner Willkommensinitiativen sind in der Regel in Flüchtlingsunterkünften tätig. In der Regel gibt es in diesen Einrichtungen hauptamtliche Ansprechpartner (Ehrenamtskoordinatoren, Heimleitungen, Sozialarbeiter) für die ehrenamtlich Tätigen. Eine Bestätigung kann daher über den Betreuungsträger vor Ort erfolgen. Für die Ehrenamtlichen, die in keiner Trägereinrichtung tätig sind, wird derzeit gemeinsam mit dem Forum für Willkommenskultur, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Flüchtlingsbeauftragten und dem Arbeitskreis Politik der Kölner Willkommensinitiativen an einer geeigneten und unbürokratischen Lösung gearbeitet. Bei anderen freien Initiativen bietet sich zum Beispiel auch eine Bestätigung über andere Einrichtungen an, bei denen die Ehrenamtlichen bekannt sind, so z.B. in Schulen, beim Interkulturellen Dienst oder den Kirchengemeinden. RM Herr Klausing bittet um Prüfung, ob in Köln die JugendleiterCard (JuleiCa) mit der Ehrenamtskarte gleichgestellt werden könne, so dass eine zusätzliche Beantragung der Ehrenamtskarte entbehrlich sei. Für die Stadt Köln würde er sich aber wünschen, dass die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte automatisch auch für die JuleiCa zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen JuleiCa-Inhaber auf die Ehrenamtskarte zugreifen können, wenn sie es wollen. Antwort der Verwaltung: Hierzu hat die Verwaltung eine Stellungnahme des Landes NRW eingeholt. Das Land hat sich bereits mehrfach mit dem Landesjugendring und den an der Ehrenamtskarte beteiligten Kommunen abgestimmt. Eine Gleichsetzung wird nicht unterstützt um die besondere Wertigkeit und das Alleinstellungsmerkmal der Ehrenamtskarte zu würdigen. Das MFKJKS empfiehlt den an der Ehrenamtskarte NRW beteiligten Kommunen, die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei Inhaberinnen der Juleica ( bis 26 Jahre) abzuschwächen und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl zu verzichten (so wie in Köln beabsichtigt). Bei der Einführung der Ehrenamtskarte wurde festgelegt, dass die Karte Ehrenamtlichen ausgehändigt werden kann, die sich mind. 5 Std. in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren und dafür keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (Vorgabe des Landes). Die Entscheidung, wie viele Jahre nachgewiesen werden müssen bzw. die Karte jeweils gültig ist, können die Kommunen individuell treffen. Für Köln soll die Gültigkeit ein Jahr betragen. Die Juleica wird ausgehändigt, wenn eine mindestens 35stündige Jugendleiterschulung absolviert wurde, unabhängig davon, wie viele ehrenamtliche Stunden danach geleistet werden. Eine komplette Übertragung aller Vergünstigungen der Ehrenamtskarte auf die Juleica wird von den beteiligten Kommunen abgelehnt und wäre auch kaum machbar, da diese individuell auf die über 3.700 Vergünstigungsgeber in ganz NRW zugehen müssten, um die Erlaubnis einzuholen. Eine Gleichsetzung der Juleica mit der Ehrenamtskarte nur in Köln ist ebenfalls nicht möglich. Zum einen deshalb, weil nur die Ehrenamtskarte und nicht die Juleica in ganz NRW für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen einsetzbar ist und die Jugendlichen z.B. in unseren Nachbargemeinden die Vergünstigungen unter Vorlage der Juleica nicht in Anspruch nehmen könnten. Zum anderen muss die Juleica dort beantragt werden, wo der Träger seinen Sitz hat. Auf der Juleica selbst sind lediglich Angaben zum Träger und zum zuständigen Jugendamt enthalten und nicht der Wohnort oder der Einsatzort des Karteninhabers. So kann es vorkommen, dass Jugendliche, die in Köln wohnen, die Juleica in einer anderen Gemeinde in NRW beantragen müssen. Ein Köln-Bezug ist dann nicht erkennbar. Darüber hinaus muss auch von Juleica-Inhabern ein Antrag gestellt werden, um zu dokumentieren, dass die Jugendlichen ehrenamtlich in Köln tätig sind und keine Aufwandsentschädigung erhalten. Lediglich die Stundenzahl muss nicht nachgewiesen werden. Eine solche erleichterte Beantragung ist längst nicht in allen Kommunen selbstverständlich. Es gibt auch Kommunen, die diese Regelung ablehnen. Die Stadt Köln möchte aber vor dem Hintergrund, dass die Hürde der fünf Stunden für Jugendliche sehr hoch ist, und um das Engagement von Jugendlichen, das nach Aussage des Landes in NRW derzeit rückläufig ist, besonders würdigen und möchte deshalb die Ausnahmeregelung umsetzen. Wie der Beantwortung einer mündlichen Anfrage an den Jugendhilfeausschuss zu entnehmen ist (482/2017) wurde bei einem Treffen der Kommunalstelle FABE, des Kölner Jugendrings und des Sachgebietes Jugendförderung verabredet, das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit beiden Karten abzustimmen. Geplant ist, dieses Verfahren zukünftig weiter zu vereinfachen und zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine Karte einzuführen, die beide Möglichkeiten verbindet. Darüber hinaus werden die Kommunalstelle FABE, Jugendförderung und Kölner Jugendring an der Ausweitung der Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber beider Karten weiter zusammen arbeiten. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung wird gemeinsam mit dem Kölner Jugendring für Jugendliche interessante Vergünstigungsmöglichkeiten zusammentragen und mit der Kommunalstelle FABE abstimmen. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen, insbesondere in Bezug auf die Ansprache unterschiedlicher Unternehmen, geplant und koordiniert. SE Herr Peters fragt nach bezüglich der Auswirkungen auf die Ehrenamtspauschale. Laut der Vorlage seien Ehrenamtliche von der Vergabe ausgeschlossen, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Dies gelte nicht, wenn die Pauschale nicht die entstandenen Kosten decke. Hier entstehe wieder eine Nachweispflicht und man könne davon ausgehen, dass es beim Ehrenamt keine Gegenrechnung der Stunden gebe, sondern eben dafür ein pauschalisierter Betrag als Erstattung von Aufwendungen zur Verfügung gestellt werde. SE Herr Peters plädiert dafür, die Ehrenamtskarte davon auszunehmen, da sie unschädlich gegenüber der Übungsleiterpauschale sei. Antwort der Verwaltung: Das Land NRW hat für die Vergabe der Ehrenamtskarte Kriterien festgelegt, die landesweit gelten. Danach kann die Ehrenamtskarte erhalten, wer mindestens fünf Stunden die Woche (250 Stunden/Jahr) ehrenamtlich arbeitet und diese ehrenamtliche Arbeit ohne pauschale Aufwandsentschädigung leistet, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Dies muss die Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, auf dem Antrag für die Vergabe der Ehrenamtskarte bestätigen. Da es sich um eine Landesvorgabe handelt, ist eine Ausnahmeregelung für Köln nicht möglich. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 wurde folgende Anregung formuliert: Frau Passavanti empfindet die Einführung der Karte als guten ersten Schritt zur Stärkung des Ehrenamts. Sie hat die Idee, dass Karteninhaber ein vergünstigtes Jobticket über die Stadtverwaltung beziehen können sollten, um die mit ihrem Amt verbundenen Fahrtkosten kompensieren zu können. Antwort der Verwaltung: Die Möglichkeit ein vergünstigtes Job-Ticket aus dem bestehenden Großkundenticketvertrag der Stadt Köln zu erhalten, muss verneint werden. Zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Stadt Köln wurde ein Vertrag zum Großkundenticket geschlossen. Inhalt dieses Vertrages ist, dass die Stadt Köln das Job- Ticket zum gleichen Preis an die Belegschaft weitergibt, wie sie es von der KVB AG erhält. Zur Belegschaft gehören alle Arbeitnehmer, die in einem vertraglich festgelegten Dienstverhältnis zur Stadt Köln stehen. Der Großkundenticketpreis wird dann über das Gehaltsverfahren der Stadt Köln von den Beschäftigten einbehalten. Da es sich bei den Ehrenamtlichen um Personen handelt, die nicht bei der Stadt Köln beschäftigt sind, dürfen diese aus dem bestehenden GroßkundenticketVertrag der Stadt Köln heraus kein Ticket erhalten.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0235/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27