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0235/2017

Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.15

Anlage 1 zum Beschlussvorschlag Ehrenamtskarte NRW

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Beantwortung Anfragen Ehrenamtskarte

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Ansehen

Anlage 1 zum Beschlussvorschlag Ehrenamtskarte NRW

2266 Zeichen

Anlage zum Beschlussvorschlag: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln, Vorlage 0235/2017 
 
Auswahl von Vergünstigungen in Köln, die nach der geplanten 
Einführung am 01.07.2017 zur Verfügung stehen. 
 
Partner 
 
Ermäßigung 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH 
Kostenfreie Besichtigung der Betriebshöfe für max. 
30 Personen an zwei Terminen im Jahr 
Botanischer Garten der Stadt 
Köln 
 
Ermäßigter Preis auf alle Führungen im 
Botanischen Garten (3 Euro statt 5 Euro) 
Bühnen der Stadt Köln 
 
Inhaber der Ehrenamtskarte können einmal pro 
Spielzeit zwei Eintrittskarten zum Preis von einer 
für alle Eigenveranstaltungen der Bühnen Köln im 
Rahmen der Verfügbarkeit erhalten 
Feuerwehr Köln „Feuerwehrerlebnistag“ für 24 Personen (u.a. 
Besichtigung der Feuerlöschbootstation) 
Gürzenich-Orchester Besuche in ausgewählten Konzerten mit 50% 
Ermäßigung (vor allem die Sinfoniekonzerte 
(ausgenommen sonntags) sowie Kammerkonzerte 
in der Kölner Philharmonie) 
KölnBäder Freier Eintritt in die Badelandschaft an zwei Tagen 
im Jahr. 
Kölner Museen Ermäßigter Eintritt in die Ständigen Sammlungen 
und die Sonderausstellungen (Studententarif) 
Kölner Philharmonie 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis für ausgewählte 
Konzerte 
Kölner Verkehrs Betriebe AG Kostenfreier Eintritt in das 
StraßenbahnmuseumKöln-Thielenbruch 
 
Freifahrt im Stadtgebiet Köln am Internationalen 
sowie am Kölner Ehrenamtstag 
Puppenspiele der Stadt Köln Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte 
erhalten Vergünstigungen für Erwachsenen- und 
Kinderstücke (nicht für die Puppensitzung und das 
Weihnachtsmärchen). Vergleichbare Regelung wie 
beim KölnPass

Anlage zum Beschlussvorschlag: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln, Vorlage 0235/2017 
Stadtbibliothek 50% Ermäßigung auf ausgewählte 
Veranstaltungen 
Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR 
 
Führung im Kronleuchtersaal für 10 x 35 Personen 
an einem Tag im Jahr 
Rhein-Energie-Stadion 50 % Ermäßigung für eine Stadionführung 
Volkshochschule der Stadt Köln Pro Jahr werden 50 VHS-Karten kostenlos zur 
Verfügung gestellt 
 
Für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW werden bereits jetzt 
Vergünstigungen in Köln angeboten. Diese sind auf der Internetseite des Landes 
NRW aufgelistet: www.ehrensache.nrw.de

Anlage 4 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

3196 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Lohmann 
Telefon:  (0221) 221-24954  
Fax       :  (0221) 221-28650 
E-Mail:   jugendhilfeausschuss@stadt-koeln.de  
Datum:  17.03.2017 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 
öffentlich 
4.1 Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 
0235/2017 
Frau Rabenstein begrüßt die mit der Ehrenamtskarte einhergehenden Angebote, 
die allerdings für das jugendliche Ehrenamt nicht alle interessant seien.  
  
Auch Herr Weigel spricht sich für eine Erweiterung der Ermäßigungen aus. Er wie-
derholt seinen Wunsch, dass Ehrenamtler nur eine Karte mit sich führen müssen, um 
die Ermäßigungen ohne bürokratischen Aufwand in Anspruch nehmen zu können.  
 
Frau Passavanti empfindet die Einführung der Karte als guten ersten Schritt zur 
Stärkung des Ehrenamts. Sie hat die Idee, dass Karteninhaber ein vergünstigtes 
Jobticket über die Stadtverwaltung beziehen können sollten, um die mit ihrem Amt 
verbundenen Fahrtkosten kompensieren zu können.  
 
Herr Klausing empfiehlt, alle Vorteile einer Ehrenamtskarte (bundesweit gültig) auf 
die JuLeiCa (nur in Köln gültig) zu übertragen. So müsse man zumindest in Köln nur 
die JuLeiCa mit sich führen. Wenn die ehrenamtlich tätigen Jugendlichen Vorteile 
außerhalb Kölns beanspruchen möchten, können sie die Ehrenamtskarte als zweite 
Karte nutzen. 
 
Da bis zur Beschlussfassung im Rat noch Bewegung in dieses Thema kommen sol-
le, plädiert Herr Pöttgen für eine Weitergabe der Vorlage ohne Votum. Herr Dr. 
Schlieben befürwortet das, da einige Anregungen noch nicht im vorliegenden Be-
schlussvorschlag abgebildet seien.  
 
Frau Jahn meint, dass Köln im Vergleich zu anderen Städten schon sehr weit sei. 
Man solle den Prozess nicht aufhalten, sondern jetzt einen Startschuss geben und 
die Anregungen in der Weiterentwicklung aufgreifen. In Zukunft könne noch mehr für 
jugendliche Ehrenamtler gemacht werden. Auch Herr Klausing ist dafür, das Ange-

bot jetzt an den Start zu bringen, dann nach und nach zu erweitern. Wichtig sei, dass 
in der kommenden Ratssitzung ein Beschluss gefasst werde.   
 
Herr Pöttgen betont, dass er den Fortschritt keinesfalls aufhalten wolle. Es gehe ihm 
darum, dass die vorgebrachten Ideen und Anregungen berücksichtigt werden, da es 
noch Gesprächsbedarf zu diesem Thema gebe.  
  
Herr Dr. Schlieben lässt daher darüber abstimmen, die Vorlage ohne Votum, aber 
mit den Anregungen zur Kartenanzahl und zu den Fahrtkosten, in die nachfolgenden 
Gremien weiterzugeben.   
 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die  
Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis über den Verweis ohne Votum:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017

5953 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 13.03.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 09.03.2017 
öffentlich 
4.2 Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 
0235/2017 
RM Herr Detjen erläutert, dass der Stadtsportbund erklärt habe, dass die Ehren-
amtskarte eine Alternative zum Steuerfreibetrag in Höhe von 720 € für Ehrenamtliche 
sei. Da sich die Angebote der Ehrenamtskarte vom finanziellen Umfang nicht mit 
dem Steuerfreibetrag decken, hält er diese für unattraktiv. Eine generelle Rabattie-
rung sei angemessener. 
 
SB Frau Schmerbach spricht das Thema Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik an und dass hier keine Sitzungsgelder zur Verfügung stehen. Für dieses Ehren-
amt sei zumindest eine Fahrtkostenerstattung wichtig. Grundsätzlich sei die Idee der 
Ehrenamtskarte gut und sie stimme Herr Detjen zu, dass das Angebot zu wenig sei. 
Es müsse noch eine Konkretisierung der Vorlage stattfinden. 
 
RM Frau Heuser erinnert daran, dass dies lediglich ein erster Aufschlag sei und ein 
Großteil der Ehrenamtlichen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftig sei und 
somit das Problem der Steuer nicht auftrete. Über 200 Kommunen haben diese Eh-
renamtskarte bereits und Köln als größte Stadt in NRW müsse hier langsam nach-
ziehen. 
 
RM Herr Klausing weist darauf hin, dass es bei der Ehrenamtskarte um den Aspekt 
der Anerkennung gehe und der finanzielle Aspekt im Hintergrund stehe. Im Engage-
mentbereich sollen weiterhin Bereiche vorkommen, welche sich einer Marktlogik ent-
ziehen, um nicht jede Tätigkeit mit Geld aufzurechnen. 
 
RM Frau Hoyer ist ebenfalls der Aspekt der Anerkennung wichtig und sie findet da-
her diesen ersten Aufschlag als gut gelungen. Sie betont, dass sie nicht möchte, 
dass durch die Ehrenamtskarte und die damit verbundenen Vergünstigungen ein er-
höhter bürokratischer Aufwand auf die Verwaltung zukommt.

Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold betont die Wichtigkeit des Ehrenamtes 
und findet in dem Zusammenhang sei die Ehrenamtskarte ein erster guter Aufschlag. 
Er fragt, wie sichergestellt wird, dass freie ehrenamtliche Initiativen die Ehrenamts-
karte beantragen können, da sie keiner Organisation angehören, die das geforderte 
Stundenkontingent bestätigen können. 
Des Weiteren bittet er darum, den Kulturausschuss in die Beratungsfolge aufzuneh-
men. 
 
RM Herr Klausing bittet um Prüfung, ob in Köln die JugendleiterCard (JuleiCa) mit 
der Ehrenamtskarte gleichgestellt werden könne, so dass eine zusätzliche Beantra-
gung der Ehrenamtskarte entbehrlich sei. 
 
Fr. Kunert betont, dass dies nur die erste noch sehr kleine Auswahl an Vergünsti-
gungen sei. Man möchte mit dem Ratsbeschluss weitere Angebote einholen. 
Die anderen Gemeinden, welche die Ehrenamtskarte nutzen, halten die Vergünsti-
gungen unproblematisch anhand der Kartennummer nach. 
Mit den Flüchtlingsinitiativen wurde bereits Kontakt aufgenommen. Hier sei die Über-
legung, dass diese aus dem Kreis der Ehrenamtlichen eine Person bestimmen, wel-
che die Bestätigung des Stundenkontingents vornehme und dann auch fester An-
sprechpartner sei. 
Die JuleiCa muss lediglich vorgelegt werden, um die Ehrenamtskarte zu erhalten. 
Man müsse jedoch bedenken, die Ehrenamtskarte gilt landesweit und man könne 
nicht davon ausgehen, dass dann alle an der Ehrenamtskarte teilnehmenden Einrich-
tungen in NRW wissen, dass die JuleiCa in Köln mit der Ehrenamtskarte gleichge-
stellt sei. Daher ist es erforderlich beide Karten zu besitzen. 
Fr. Kunert sagt bezüglich der Nachfrage von RM Herrn Detjen eine schriftliche Be-
antwortung zu. 
 
SE Herr Peters fragt nach bezüglich der Auswirkungen auf die Ehrenamtspauschale. 
Laut der Vorlage seien Ehrenamtliche von der Vergabe ausgeschlossen, die eine 
pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Dies gelte nicht, wenn die Pauschale 
nicht die entstandenen Kosten decke. Hier entstehe wieder eine Nachweispflicht und 
man könne davon ausgehen, dass es beim Ehrenamt keine Gegenrechnung der 
Stunden gebe, sondern eben dafür ein pauschalisierter Betrag als Erstattung von 
Aufwendungen zur Verfügung gestellt werde. SE Herr Peters plädiert dafür, die Eh-
renamtskarte davon auszunehmen, da sie unschädlich gegenüber der Übungsleiter-
pauschale sei. 
 
RM Herr Klausing versteht die Begründung bzgl. der JuleiCa. Für die Stadt Köln 
würde er sich aber wünschen, dass die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte auto-
matisch auch für die JuleiCa zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen JuleiCa-
Inhaber auf die Ehrenamtskarte zugreifen können, wenn sie es wollen.  
 
SE Herr Scheffer weist darauf hin, dass DieLinke nicht gegen die Ehrenamtskarte 
sei, sondern diese bisher noch zu wenig biete und man hier erst aufstocken solle. 
Auch für den KölnPass sei noch Steigerungspotenzial vorhanden. Dies solle  man 
beim Einholen weiterer Angebote für die Ehrenamtskarte im Hinterkopf haben. 
 
SE Frau Volland-Dörmann ist positiv überrascht von der Menge der bisher vorhan-
denen Angebote, da sie auch bei den Erstgesprächen dabei war. Eine gute Werbung 
sei wichtig , damit die Karte als Bestandteil von Anerkennung angesehen werde. Eh-

renamtliches Engagement solle Ehrenamt bleiben und keine Kompensation von fi-
nanziellen Leistungen sein. 
 
RM Frau Gärtner betont, dass es wichtig sei, durch den ersten Aufschlag einen Ein-
stieg in das Thema zu bekommen, man könne das Angebot jederzeit fortentwickeln. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold teilt mit, dass die Antworten  auf die 
gestellten Fragen, wenn möglich, in die Beratungsfolge mit aufgenommen werden 
sollen. 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, 
die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

11048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/1 
OB/1 
Vorlagen-Nummer 
 0235/2017 
Freigabedatum 
06.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01. Juli 2017 und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 
Sportausschuss 23.03.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
In Köln engagieren sich 200.000 Menschen ehrenamtlich in einer beeindruckenden Vielfalt. Dabei 
zeigt ein Blick in unsere Stadtgesellschaft wie wertvoll die Arbeit der Ehrenamtlichen ist. Das Enga-
gement reicht von der Unterstützung für geflüchtete Menschen, Jugendliche und Arbeitslose über die 
Pflege Kranker und Bedürftiger, über die Kultur und den Umweltschutz bis hin in den Sportbereich. 
Aber auch in Sozial- und Beratungsdiensten, in Selbsthilfegruppen und Beiräten, bei der Freiwilligen 
Feuerwehr oder beim Deutschen Roten Kreuz – überall wird unverzichtbare ehrenamtliche Arbeit 
geleistet. Mit diesem freiwilligen Engagement verbessern die Ehrenamtlichen die Lebensbedingungen 
für unser Zusammenleben maßgeblich – für die Gesellschaft insgesamt, aber auch für einzelne Men-
schen in unserer Stadt. Damit übernehmen die ehrenamtlich tätigen Kölnerinnen und Kölner eine 
große Verantwortung, die eine besondere Anerkennung verdient hat.  
 
Mit der Ehrenamtskarte möchte die Stadt Köln ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrü-
cken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl enga-
gieren. Sie ist ein sichtbares Zeichen dieses freiwilligen Einsatzes und mit verschiedenen Vergünsti-
gungen verbunden. Die engagierten Personen erfahren dadurch einen Dank für ihre unentgeltlich 
erbrachten Leistungen zugunsten des Gemeinwohls.  
 
Die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein weit verbreitetes Instrument zur Anerkennung und Wert-
schätzung des kommunalen Engagements in Nordrhein-Westfalen. Seit dem Jahr 2008 haben bereits 
über 200 Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte eingeführt. Darunter befinden 
sich auch die Nachbarstädte Brühl, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Neuss.  
 
Die Engagierten werden durch die Wertschätzung darin bestärkt ihr Engagement weiterhin auszu-
üben oder anderen von dieser Anerkennung zu erzählen. Damit ist die Einführung der Ehrenamtskar-
te neben dem Ehrenamtstag, dem Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“ und den Aktivitäten des Kölner 
Netzwerks Bürgerengagement ein geeignetes Mittel der Engagementförderung in Köln. Die erste fei-
erliche Überreichung der Ehrenamtskarte stellt zudem eine weitere Wertschätzung dar, die in der 
Öffentlichkeit und bei den Engagierten wahrgenommen wird.  
 
 
 
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten? 
Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich in engem Maße an den 
vom Land vorgebeben Kriterien.

3 
 
 Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 
Stunden im Jahr im Stadtgebiet Köln engagieren. Dieses Engagement kann auch bei unter-
schiedlichen Trägern oder auf einzelne zeitintensive Einsätze verteilt sein. Die Organisationen 
bestätigen die Zahl der bei Ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. (Aus- und 
Fortbildungen zählen zum Stundenkontingent dazu, Bereitschaftszeiten und Zusammentref-
fen, bei denen die Geselligkeit im Vordergrund steht, jedoch nicht.) 
 Diese Tätigkeit soll seit mindestens einem Jahr wahrgenommen werden. 
 Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Vo-
raussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien 
eingehalten werden. 
 Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe 
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten 
deckt.  
 Die Laufzeit der Karte beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der zwei Jahre kann die Ehrenamtskar-
te erneut beantragt werden. 
 Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt bzw. vom Verfas-
sungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte. 
 
Ausnahmen sind möglich zum Beispiel  
 für Karteninhaberinnen und –inhaber der JugendleiterCard (Juleica). Bei Vorlage der Juleica 
wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet. 
 für Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehr, bei den Rettungsdiensten nach § 13 Abs1 
RettG NRW bzw. Hilfsorganisationen nach § 18 Abs1 BHKG NRW (Gesetz zur Neuregelung 
des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes) und dem Technischen 
Hilfswerk. Hier können Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inklu-
sive der jeweiligen Anreisezeiten berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die 
in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu. 
  
Welche Vergünstigungen werden angeboten? 
Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten können Vergünstigungen bei Eintritten, Dienstleis-
tungen und im Einzelhandel bei privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Vergünstigungsgebern 
landesweit nutzen. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte aus Köln können diese also auch in 
anderen Städten einsetzen und die bereits bestehenden Vergünstigungen, zum Beispiel in den Nach-
barstädten, nutzen. 
 
Die Vergünstigungen die landesweit für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber gelten sind teil-
weise sehr hochwertig. Es wurde mit der Ehrenamtskarte keine übliche Rabattkarte geschaffen, son-

4 
dern ein Anerkennungsinstrument. Bei der Ehrenamtskarte stehen der Dank und die Wertschätzung 
des Engagements im Vordergrund.  
 
Eine Auswahl der Vergünstigungen, die nach Einführung der Ehrenamtskarte ab dem 01.07.2017 in 
Köln zur Verfügung stehen, können der Anlage entnommen werden. Die Verwaltung wirbt fortlaufend 
weitere Partner an (Vereine, Kulturinstitute, Einzelhandel und öffentliche Einrichtungen). 
 
Neben den Vorteilen bei den Engagierten bietet die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen auch Vor-
teile für die Partner der Ehrenamtskarte: 
 
 Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument.  
 Die Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Köln wird gefördert. 
 Neben der Vergünstigung entstehen keine weiteren Kosten. 
 Der Ausstieg ist jederzeit möglich. 
 Die Veröffentlichung aller Anbieter auf den Internetseiten des Landes NRW und der 
Stadt Köln dient als weitere Werbeplattform. 
 Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte. 
 
Laut der bereits beteiligten über 200 Kommunen sind bei den Partnern keine Verluste durch die Ver-
günstigungen entstanden, sondern es stellte sich vielmehr ein positiver Marketingeffekt ein. Inhabe-
rinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte kommen in der Regel mit Vollzahlern (Familienmitglieder, 
Freunde etc.) zu dem jeweiligen Vergünstigungspartner, wodurch der wirtschaftliche Verlust regelmä-
ßig ausgeglichen wird. Auch die landesweite Gültigkeit hat in zahlreichen anderen Städten die lokale 
Wirtschaft nicht gehemmt, Vergünstigungen anzubieten. Untersuchungen zufolge nutzen Ehrenamts-
karteninhaberinnen und -inhaber diese durchschnittlich ein bis zweimal im Monat und dies in der Re-
gel wohnortnah. Ein Ausstieg ist für die Partner jederzeit möglich und wird über die Internetseite 
kommuniziert. Zudem zeigt die Anzahl der vergebenen Ehrenamtskarten aus vergleichbaren Städten, 
dass Angebote nicht übermäßig beansprucht werden. Düsseldorf hat 600.000 Einwohner und seit der 
Einführung am 01.01.2015 wurden 2.000 Karten ausgegeben, Bonn hat 318.000 Einwohner und gibt 
seit der Einführung im Jahr 2009 jährlich ca. 200 Karten aus. Allerdings wird in Bonn eine zweijährige 
ehrenamtliche Tätigkeit vorausgesetzt. 
 
Wie unterstützt das Land NRW? 
Auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine An-
schubfinanzierung in Höhe von 6.000 Euro und übernimmt die Aufwendungen für den Druck der ers-
ten Karten. Anteilige Kosten für den Druck der Karten in Höhe von ca. 250,00 €, bei einer Auflage von

5 
1.000 Stück, werden in der Regel nach zwei bis drei Jahren fällig. Andere Sachkosten entstehen 
nicht. 
 
Als weitere Leistung werden fachliche Beratung und Unterstützung der Kommunen angeboten sowie 
die Einwerbung von überregionalen, landesweiten Vergünstigungen wie zum Beispiel bei den LVR-
Museen oder dem Beethoven-Haus in Bonn, die Durchführung von Sonderaktionen für Ehrenamts-
karteninhaber und den Betrieb einer Website (www.ehrensache.nrw.de) mit Verlinkung der teilneh-
menden Kommunen. 
 
Wie erfolgt die Umsetzung in Köln? 
Die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt durch die Stadtverwaltung Köln, Kommunalstelle zur Förde-
rung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements im Büro der Oberbürgermeisterin mit dem 
inzwischen vorhandenen Personal. Von dort werden die weiteren organisatorischen Voraussetzungen 
für die Einführung der Ehrenamtskarte realisiert. 
 
Welches Verfahren zur Ausgabe der Ehrenamtskarte wird angewendet? 
Die Bewerbung für die Ehrenamtskarte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular. Die Vordru-
cke können im Internet unter www.ehrenamt.koeln abgerufen werden und liegen in den Bürgeräm-
tern, Vermittlungsagenturen und bei den Verbänden, in deren Reihen Ehrenamtliche tätig sind, aus. 
 
Die Anträge werden durch die ehrenamtlich tätige Person gestellt, der Vereins-bzw. Organisations-
vorstand bzw. Hauptamtliche zeichnet gegen und bestätigt damit die gemachten Angaben. Die Eh-
renamtskarte wird nach entsprechender Prüfung des Antrages durch die Stadtverwaltung verschickt. 
Die Antragstellung für den Erhalt der Ehrenamtskarte und Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgen 
ganzjährig. 
 
Die für das Land NRW einheitlich gestaltete Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat wird individuell 
um das Logo der Stadt Köln sowie den Namen der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers und der 
Gültigkeitsdauer ergänzt. Sie ist landesweit in den beteiligten Kommunen, bei den jeweiligen Part-
nern, einsetzbar. 
 
Anlage 
 
 
Begründung zur Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01.07.2017. Hierfür sind 
umfangreiche Vorbereitungen erforderlich um die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zu diesem

6 
Zeitpunkt zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen bis zum 01.07.2017 weitere Vergünstigungsgeber 
gefunden werden, die die Ehrenamtskarte unterstützen. Mit einem frühen Ratsbeschluss können die-
se Arbeiten sichergestellt werden. 
 
Da die Einführung der Ehrenamtskarte insbesondere auch die Träger der  freien Wohlfahrtspflege 
und die Jugendverbände betreffen, ist vor der Ratsentscheidung am 04.04.2017 eine Beratung im 
Ausschuss für Soziales und Senioren am 09.03.2017 und dem Jugendhilfeausschuss am 14.03.2017 
erforderlich.

Anlage 2 Beantwortung Anfragen Ehrenamtskarte

10752 Zeichen

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 wurden 
folgende Fragen aufgeworfen, die zum überwiegenden Teil in der Sitzung von der 
Verwaltung beantwortet wurden. 
Der Ausschussvorsitzende hat die Verwaltung gebeten, die Antworten schriftlich zu 
verfassen. 
RM Herr Detjen erläutert in der o.g. Sitzung, dass der Stadtsportbund erklärt habe, dass die 
Ehrenamtskarte eine Alternative zum Steuerfreibetrag in Höhe von 720 € für Ehrenamtliche 
sei. Da sich die Angebote der Ehrenamtskarte vom finanziellen Umfang nicht mit dem 
Steuerfreibetrag decken, hält er diese für unattraktiv. Eine generelle Rabattierung sei 
angemessener. 
Antwort der Verwaltung: 
Der Steuerfreibetrag (die sog. Ehrenamtspauschale) kann nur dann in Anspruch genommen 
werden, wenn man für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit tatsächlich Einnahmen bzw. 
eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält. Dieses ist jedoch nach den Vorgaben des 
Landes ein Ausschlusskriterium zum Erhalt der Ehrenamtskarte. Insofern kann die Aussage 
des Stadtsportbundes unterstützt werden. Das Angebot der Vergünstigungen wird 
kontinuierlich erweitert und hängt davon ab, was potenzielle Vergünstigungsgeber im 
eigenen Ermessen zur Verfügung stellen. Eine generelle Rabattierung wie zum Beispiel eine 
einheitliche prozentuale Ermäßigung ist daher ausgeschlossen. 
 
RM Frau Hoyer ist ebenfalls der Aspekt der Anerkennung wichtig und sie findet daher diesen 
ersten Aufschlag als gut gelungen. Sie betont, dass sie nicht möchte, dass durch die 
Ehrenamtskarte und die damit verbundenen Vergünstigungen ein erhöhter bürokratischer 
Aufwand auf die Verwaltung zukommt. 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung veröffentlicht die Vergünstigungen im Internet. Die Inanspruchnahme der 
Vergünstigungen kann durch die Nummerierung der Ehrenamtskarten nachvollzogen 
werden. So kann jeder Vergünstigungsgeber selbst nachhalten, ob eine bestimmte 
Vergünstigung bereits in Anspruch genommen wurde. Nach den Erfahrungen der 
Kommunen, die die Ehrenamtskarte schon länger ausgeben, gibt es in der Praxis hier keine 
Probleme. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold betont die Wichtigkeit des Ehrenamtes und 
findet in dem Zusammenhang sei die Ehrenamtskarte ein erster guter Aufschlag. Er fragt, 
wie sichergestellt wird, dass freie ehrenamtliche Initiativen die Ehrenamtskarte beantragen 
können, da sie keiner Organisation angehören, die das geforderte Stundenkontingent 
bestätigen können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. 
Es muss glaubhaft versichert werden, dass die Kriterien eingehalten werden.  
Entgegen der Aussage im Sozialausschuss, dass den Initiativen ein Nachweisrecht 
eingeräumt werden kann, ist nun folgende Regelung angedacht. Die freien Initiativen, wie 
zum Beispiel die Kölner Willkommensinitiativen sind in der Regel in Flüchtlingsunterkünften 
tätig. In der Regel gibt es in diesen Einrichtungen hauptamtliche Ansprechpartner 
(Ehrenamtskoordinatoren, Heimleitungen, Sozialarbeiter) für die ehrenamtlich Tätigen. Eine

Bestätigung kann daher über den Betreuungsträger vor Ort erfolgen. Für die Ehrenamtlichen, 
die in keiner Trägereinrichtung tätig sind, wird derzeit gemeinsam mit dem Forum für 
Willkommenskultur, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Flüchtlingsbeauftragten 
und dem Arbeitskreis Politik der Kölner Willkommensinitiativen an einer geeigneten und 
unbürokratischen Lösung gearbeitet.  
 
Bei anderen freien Initiativen bietet sich zum Beispiel auch eine Bestätigung über andere 
Einrichtungen an, bei denen die Ehrenamtlichen bekannt sind, so z.B. in Schulen, beim 
Interkulturellen Dienst oder den Kirchengemeinden. 
 
RM Herr Klausing bittet um Prüfung, ob in Köln die JugendleiterCard (JuleiCa) mit der 
Ehrenamtskarte gleichgestellt werden könne, so dass eine zusätzliche Beantragung der 
Ehrenamtskarte entbehrlich sei. 
 
Für die Stadt Köln würde er sich aber wünschen, dass die Vergünstigungen der 
Ehrenamtskarte automatisch auch für die JuleiCa zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen 
JuleiCa-Inhaber auf die Ehrenamtskarte zugreifen können, wenn sie es wollen. 
Antwort der Verwaltung: 
Hierzu hat die Verwaltung eine Stellungnahme des Landes NRW eingeholt. Das Land hat 
sich bereits mehrfach mit dem Landesjugendring und den an der Ehrenamtskarte beteiligten 
Kommunen abgestimmt. Eine Gleichsetzung wird nicht unterstützt um die besondere 
Wertigkeit und das Alleinstellungsmerkmal der Ehrenamtskarte zu würdigen. 
Das MFKJKS empfiehlt den an der Ehrenamtskarte NRW beteiligten Kommunen, die 
Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei Inhaberinnen der Juleica ( bis 26 Jahre) 
abzuschwächen und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen 
Stundenzahl zu verzichten (so wie in Köln beabsichtigt). 
Bei der Einführung der Ehrenamtskarte wurde festgelegt, dass die Karte Ehrenamtlichen 
ausgehändigt werden kann, die sich mind. 5 Std. in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 
engagieren und dafür keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (Vorgabe des 
Landes). Die Entscheidung, wie viele Jahre nachgewiesen werden müssen bzw. die Karte 
jeweils gültig ist, können die Kommunen individuell treffen. Für Köln soll die Gültigkeit ein 
Jahr betragen. Die Juleica wird ausgehändigt, wenn eine mindestens 35stündige 
Jugendleiterschulung absolviert wurde, unabhängig davon, wie viele ehrenamtliche Stunden 
danach geleistet werden.  
Eine komplette Übertragung aller Vergünstigungen der Ehrenamtskarte auf die Juleica wird 
von den beteiligten Kommunen abgelehnt und wäre auch kaum machbar, da diese individuell 
auf die über 3.700 Vergünstigungsgeber in ganz NRW zugehen müssten, um die Erlaubnis 
einzuholen.  
Eine Gleichsetzung der Juleica mit der Ehrenamtskarte nur in Köln ist ebenfalls nicht 
möglich. Zum einen deshalb, weil nur die Ehrenamtskarte und nicht die Juleica in ganz NRW 
für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen einsetzbar ist und die Jugendlichen z.B. in 
unseren Nachbargemeinden die Vergünstigungen unter Vorlage der Juleica nicht in 
Anspruch nehmen könnten. Zum anderen muss die Juleica dort beantragt werden, wo der 
Träger seinen Sitz hat. Auf der Juleica selbst sind lediglich Angaben zum Träger und zum 
zuständigen Jugendamt enthalten und nicht der Wohnort oder der Einsatzort des 
Karteninhabers. So kann es vorkommen, dass Jugendliche, die in Köln wohnen, die Juleica 
in einer anderen Gemeinde in NRW beantragen müssen. Ein Köln-Bezug ist dann nicht 
erkennbar. 
Darüber hinaus muss auch von Juleica-Inhabern ein Antrag gestellt werden, um zu 
dokumentieren, dass die Jugendlichen ehrenamtlich in Köln tätig sind und keine

Aufwandsentschädigung erhalten. Lediglich die Stundenzahl muss nicht nachgewiesen 
werden. 
Eine solche erleichterte Beantragung ist längst nicht in allen Kommunen selbstverständlich. 
Es gibt auch Kommunen, die diese Regelung ablehnen. Die Stadt Köln möchte aber vor dem 
Hintergrund, dass die Hürde der fünf Stunden für Jugendliche sehr hoch ist, und um das 
Engagement von Jugendlichen, das nach Aussage des Landes in NRW derzeit rückläufig ist, 
besonders würdigen und möchte deshalb die Ausnahmeregelung umsetzen. 
Wie der Beantwortung einer mündlichen Anfrage an den Jugendhilfeausschuss zu 
entnehmen ist (482/2017) wurde bei einem Treffen der Kommunalstelle FABE, des Kölner 
Jugendrings und des Sachgebietes Jugendförderung verabredet, das weitere Vorgehen im 
Zusammenhang mit beiden Karten abzustimmen. Geplant ist, dieses Verfahren zukünftig 
weiter zu vereinfachen und zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine Karte einzuführen, die 
beide Möglichkeiten verbindet. 
Darüber hinaus werden die Kommunalstelle FABE, Jugendförderung und Kölner Jugendring 
an der Ausweitung der Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber beider Karten 
weiter zusammen arbeiten. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung wird 
gemeinsam mit dem Kölner Jugendring für Jugendliche interessante 
Vergünstigungsmöglichkeiten zusammentragen und mit der Kommunalstelle FABE 
abstimmen. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen, insbesondere in Bezug auf die 
Ansprache unterschiedlicher Unternehmen, geplant und koordiniert. 
 
SE Herr Peters fragt nach bezüglich der Auswirkungen auf die Ehrenamtspauschale. Laut 
der Vorlage seien Ehrenamtliche von der Vergabe ausgeschlossen, die eine pauschale 
Aufwandsentschädigung erhalten. Dies gelte nicht, wenn die Pauschale nicht die 
entstandenen Kosten decke. Hier entstehe wieder eine Nachweispflicht und man könne 
davon ausgehen, dass es beim Ehrenamt keine Gegenrechnung der Stunden gebe, sondern 
eben dafür ein pauschalisierter Betrag als Erstattung von Aufwendungen zur Verfügung 
gestellt werde. SE Herr Peters plädiert dafür, die Ehrenamtskarte davon auszunehmen, da 
sie unschädlich gegenüber der Übungsleiterpauschale sei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Land NRW hat für die Vergabe der Ehrenamtskarte Kriterien festgelegt, die landesweit 
gelten. Danach kann die Ehrenamtskarte erhalten, wer mindestens fünf Stunden die Woche 
(250 Stunden/Jahr) ehrenamtlich arbeitet und diese ehrenamtliche Arbeit ohne pauschale 
Aufwandsentschädigung leistet, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. 
Dies muss die Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, auf dem 
Antrag für die Vergabe der Ehrenamtskarte bestätigen.  
Da es sich um eine Landesvorgabe handelt, ist eine Ausnahmeregelung für Köln nicht 
möglich. 
 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 wurde folgende Anregung 
formuliert: 
Frau Passavanti empfindet die Einführung der Karte als guten ersten Schritt zur Stärkung 
des Ehrenamts. Sie hat die Idee, dass Karteninhaber ein vergünstigtes Jobticket über die 
Stadtverwaltung beziehen können sollten, um die mit ihrem Amt verbundenen Fahrtkosten 
kompensieren zu können.

Antwort der Verwaltung: 
Die Möglichkeit ein vergünstigtes Job-Ticket aus dem bestehenden Großkundenticketvertrag 
der Stadt Köln zu erhalten, muss verneint werden. 
Zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Stadt Köln wurde ein Vertrag zum 
Großkundenticket geschlossen. Inhalt dieses Vertrages ist, dass die Stadt Köln das Job-
Ticket zum gleichen Preis an die Belegschaft weitergibt, wie sie es von der KVB AG erhält. 
Zur Belegschaft gehören alle Arbeitnehmer, die in einem vertraglich festgelegten 
Dienstverhältnis zur Stadt Köln stehen. Der Großkundenticketpreis wird dann über das 
Gehaltsverfahren der Stadt Köln von den Beschäftigten einbehalten. 
Da es sich bei den Ehrenamtlichen um Personen handelt, die nicht bei der Stadt Köln 
beschäftigt sind, dürfen diese aus dem bestehenden GroßkundenticketVertrag der Stadt 
Köln heraus kein Ticket erhalten.

Beratungsverlauf (6)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2017 Sportausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0235/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27