Mandari Insight

AN/0164/2021

Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 01.02.2021, TOP 8.1.6

Antrag_Damm

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag_Damm

1564 Zeichen

Antrag                                                                                         
            18.01.2021 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von 
DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
Antrag:      
Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer  Hafens 
zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im 
Einvernehmen mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah 
vorzunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit 
er auch in der Dunkelheit benutzt werden kann. 
Begründung: 
Der Fußweg ist in großen Teilen in einem nicht verkehrsfähigem Zustand. Wurzelwerk, tiefe 
Löcher und andere Unebenheiten gefährden Fußgänger erheblich. Die Sicherheit wäre durch 
eine Beleuchtung auch in den Abendstunden gewährleistet. 
 
gez. Winfried Seldschopf  gez. Nijat Bakis  gez. Andreas Altefrohne  
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard  
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion 
DIE LINKE – Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln

Sachstandsbericht BV

2813 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0164/2021
Stand: 27.03.2025 
Sachstandsbericht  
Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer  Hafens zwischen 
Jugendzentrum und Katzenbuckel 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 18.01.2021 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im Einverneh-
men mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vorzunehmen. Zu 
prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der 
Dunkelheit benutzt werden kann. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung weist vorab auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004 
hin. Er besagt, dass Wege in öffentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestat-
tet werden. Ausnahmen von diesem Beschluss sollen zwar auch weiterhin möglich sein; sie 
bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und 
Grün. 
Der Weg liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiet L 13. „Rhein, Rheinauen und Uferberei-
che von Flittard bis Rodenkirchen“. Dementsprechend sind die Vorgaben des Landschafts-
schutzgesetz NRW zu beachten. Für eine Generalsanierung ist eine Befreiung nach Land-
schaftsschutzgesetz NRW erforderlich. Zudem ist aufgrund von notwendigen Wurzelentnah-
men mit Baumfällungen zu rechnen.  
Der komplette Dammbereich befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (hier 
Wasser- und Schifffahrtsamt). Es liegt ein Pachtverhältnis zwischen dem Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen und dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur Nutzung vor, der sich auf 
die Dammkrone (Dammweg) bis 1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone erstreckt. Die 
andere Seite des Weges ist unmittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter befindet sich 
Baumbestand und Strauchbewuchs. Veränderungen bzw. Baumaßnahmen sind gemäß 
Pachtvertrag einzelfallbezogen abzuklären. Bei Kündigung des Pachtverhältnisses ist ein 
zwingender Rückbau vertraglich festgelegt.

2 
 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die rechtlichen Ansprüche an den baulichen Zu-
stand des Weges geringer einzuschätzen als z.B. im öffentlichen Verkehrsraum. Gravierende 
Unfallgefahren werden beseitigt, um die Verkehrssicherheit zu wahren. 
Eine Generalsanierung des Weges beläuft sich nach einer ersten groben Kostenkalkulation 
auf ca. 150.000 bis 200.000,- € netto. Diese können aus dem aktuellen Haushalt der Verwal-
tung nicht aufgebracht werden. 
 
Nächste Schritte: 
Aktuell wird eine Sanierung der gravierendsten Unfallgefahren seitens der Verwaltung ge-
plant. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
November 2026

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.6 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0164/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.01.2021
Erstellt
19.01.2021 09:52