AN/0164/2021
Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag_Damm
1564 Zeichen
Antrag
18.01.2021
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von
DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Antrag:
Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens
zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im
Einvernehmen mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah
vorzunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit
er auch in der Dunkelheit benutzt werden kann.
Begründung:
Der Fußweg ist in großen Teilen in einem nicht verkehrsfähigem Zustand. Wurzelwerk, tiefe
Löcher und andere Unebenheiten gefährden Fußgänger erheblich. Die Sicherheit wäre durch
eine Beleuchtung auch in den Abendstunden gewährleistet.
gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion
DIE LINKE – Fraktion
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a
51065 Köln
Sachstandsbericht BV
2813 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673
Vorlagen-Nummer
AN/0164/2021
Stand: 27.03.2025
Sachstandsbericht
Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen
Jugendzentrum und Katzenbuckel
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 18.01.2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im Einverneh-
men mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vorzunehmen. Zu
prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der
Dunkelheit benutzt werden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung weist vorab auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004
hin. Er besagt, dass Wege in öffentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestat-
tet werden. Ausnahmen von diesem Beschluss sollen zwar auch weiterhin möglich sein; sie
bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und
Grün.
Der Weg liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiet L 13. „Rhein, Rheinauen und Uferberei-
che von Flittard bis Rodenkirchen“. Dementsprechend sind die Vorgaben des Landschafts-
schutzgesetz NRW zu beachten. Für eine Generalsanierung ist eine Befreiung nach Land-
schaftsschutzgesetz NRW erforderlich. Zudem ist aufgrund von notwendigen Wurzelentnah-
men mit Baumfällungen zu rechnen.
Der komplette Dammbereich befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (hier
Wasser- und Schifffahrtsamt). Es liegt ein Pachtverhältnis zwischen dem Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen und dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur Nutzung vor, der sich auf
die Dammkrone (Dammweg) bis 1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone erstreckt. Die
andere Seite des Weges ist unmittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter befindet sich
Baumbestand und Strauchbewuchs. Veränderungen bzw. Baumaßnahmen sind gemäß
Pachtvertrag einzelfallbezogen abzuklären. Bei Kündigung des Pachtverhältnisses ist ein
zwingender Rückbau vertraglich festgelegt.
2
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die rechtlichen Ansprüche an den baulichen Zu-
stand des Weges geringer einzuschätzen als z.B. im öffentlichen Verkehrsraum. Gravierende
Unfallgefahren werden beseitigt, um die Verkehrssicherheit zu wahren.
Eine Generalsanierung des Weges beläuft sich nach einer ersten groben Kostenkalkulation
auf ca. 150.000 bis 200.000,- € netto. Diese können aus dem aktuellen Haushalt der Verwal-
tung nicht aufgebracht werden.
Nächste Schritte:
Aktuell wird eine Sanierung der gravierendsten Unfallgefahren seitens der Verwaltung ge-
plant.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
November 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0164/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.01.2021
- Erstellt
- 19.01.2021 09:52