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Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0164/2021 vom 19.01.2021

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer AN/0164/2021 Stand: 27.03.2025 Sachstandsbericht Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 18.01.2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im Einverneh- men mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vorzunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dunkelheit benutzt werden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung weist vorab auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004 hin. Er besagt, dass Wege in öffentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestat- tet werden. Ausnahmen von diesem Beschluss sollen zwar auch weiterhin möglich sein; sie bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün. Der Weg liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiet L 13. „Rhein, Rheinauen und Uferberei- che von Flittard bis Rodenkirchen“. Dementsprechend sind die Vorgaben des Landschafts- schutzgesetz NRW zu beachten. Für eine Generalsanierung ist eine Befreiung nach Land- schaftsschutzgesetz NRW erforderlich. Zudem ist aufgrund von notwendigen Wurzelentnah- men mit Baumfällungen zu rechnen. Der komplette Dammbereich befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (hier Wasser- und Schifffahrtsamt). Es liegt ein Pachtverhältnis zwischen dem Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen und dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur Nutzung vor, der sich auf die Dammkrone (Dammweg) bis 1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone erstreckt. Die andere Seite des Weges ist unmittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter befindet sich Baumbestand und Strauchbewuchs. Veränderungen bzw. Baumaßnahmen sind gemäß Pachtvertrag einzelfallbezogen abzuklären. Bei Kündigung des Pachtverhältnisses ist ein zwingender Rückbau vertraglich festgelegt. 2 Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die rechtlichen Ansprüche an den baulichen Zu- stand des Weges geringer einzuschätzen als z.B. im öffentlichen Verkehrsraum. Gravierende Unfallgefahren werden beseitigt, um die Verkehrssicherheit zu wahren. Eine Generalsanierung des Weges beläuft sich nach einer ersten groben Kostenkalkulation auf ca. 150.000 bis 200.000,- € netto. Diese können aus dem aktuellen Haushalt der Verwal- tung nicht aufgebracht werden. Nächste Schritte: Aktuell wird eine Sanierung der gravierendsten Unfallgefahren seitens der Verwaltung ge- plant. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: November 2026
  • Antrag_Damm

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    Antrag 18.01.2021 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülheimer Hafens zwischen Jugendzentrum und Katzenbuckel Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsanierung des Fußwegs im Einvernehmen mit dem entsprechenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vorzunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertretbare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dunkelheit benutzt werden kann. Begründung: Der Fußweg ist in großen Teilen in einem nicht verkehrsfähigem Zustand. Wurzelwerk, tiefe Löcher und andere Unebenheiten gefährden Fußgänger erheblich. Die Sicherheit wäre durch eine Beleuchtung auch in den Abendstunden gewährleistet. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE – Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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