AN/0486/2019
Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen!
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT (für den Ausschuss für Umwelt und Grün) An die Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Herrn Dr. Martin Schoser Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.04.2019 AN/0486/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.05.2019 Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen! Sehr geehrte Herren Vorsitzende, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzun- gen des Ausschusses für Umwelt und Grün am 09.05.2019 und des Betriebsaus- schusses Gebäudewirtschaft am 13.05.2019 zu nehmen: Beschluss: Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteige- nen und stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine Fernwärmeversorgung möglich ist. Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden, soweit eine Fernwärmeversorgung möglich ist. Die Energieleitlinien 2017 der Stadt Köln sind entsprechend anzupassen. - 2 - Begründung: Die positiven Effekte der Fernwärme für das Klima durch die Einsparung Kohlen- dioxid beim Brennstoff und die gleichzeitige Nutzung von Wärme und Strom sind unbestritten. Der Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze trägt erheblich zur CO2-Einsparung und Erreichung der Klimaschutzziele bei. Die Förderung der Nut- zung von Fernwärme ist damit ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Kli- maziele, das in Köln konsequent zum Einsatz kommen muss. Das beginnt bei den eigenen städtischen Gebäuden und denen stadteigener und –naher Betriebe, die grundsätzlich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollten. Hier besteht die Möglichkeit, ein klares Signal zu setzen und mit einer Grundsatz- entscheidung für eine klimaschonende Wärmeversorgung bei städtischen Gebäu- den einen unmittelbaren Beitrag für den Klimaschutz zu leisten. Köln verfügt mit dem Heizkraftwerk Niehl 3 der RheinEnergie u.a. über eines der europaweit effektivsten und entsprechend klimaschonend arbeitenden konventi- onellen Kraftwerke. Mit der bereits bestehenden Infrastruktur, dem weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes etwa in Teile von Ehrenfeld, Lindenthal, Bayenthal, und Zollstock und dem geplanten Anschluss weiter Bereiche des Rechtsrheini- schen, z.B. Mülheim-Nord gibt es die erforderlichen Grundlagen, um mit Fern- wärme den Klimaschutz in Köln weiter voranzubringen. In den Energieleitlinien ist bereits heute unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten der Vorzug für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber anderen Heizsystemen formuliert. Dies kommt uneingeschränkt zum Tragen, soweit zur Nutzung der Fernwärme lediglich ein entsprechender Hausanschluss zu schaffen ist. Sobald darüber hinaus noch zusätzliche Leitungen verlegt werden müssen, werden die Kosten der Fernwärme mit denen anderer Heizsysteme verglichen. Die in den Energieleitlinien vollzogene Erhöhung der anzusetzenden Umweltfol- gekosten auf 80 €/t CO₂ dürfte in der Regel den Kostenabstand angesichts des aktuell niedrigen Gaspreises nicht ausgleichen. Aus klimapolitischen Erwägungen soll daher grundsätzlich ein möglicher Anschluss städtischer Gebäude realisiert werden. Der aktuelle Online-Fernwärmenetzplan https://www.rheinenergie.com/de/privatkunden/waerme___wasser/waerme/wae rme_beziehen/waerme_beziehen.html zeigt alle großen Netze und auch kleine Netze in Insellösungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher Ratsgruppe BUNT
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
AN/0486/2019
Stand: 08.12.2025
Sachstandsbericht
Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz
anschließen!
Beschluss:
geänderter Beschluss (wie Ausschuss Umwelt und Grün):
Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und
stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine
Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist.
Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungs-
maßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden,
soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist.
Zusatzbeschluss:
Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der
RheinEnergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen entsprechenden Kommu-
nalrabatt durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme - Gestattungsvertrag zu verhandeln
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Bei der Fortschreibung der Energieleitlinien wurde zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln und der der Koordinierungsstelle Klimaschutz Rücksprache gehalten. Die Anwendung
von Fernwärme ist nachfolgende Kriterien zu beachten:
1. Begrenzte Leistungsverfügbarkeit von Fernwärme: der Ausbau der verfügbaren Fern-
wärmeleistung ist begrenzt. Dies bedeutet man muss mit der Wärmeressource Fern-
wärme haushalten und diese Zielgerichtet einsetzen.
2. Aufgrund des Hochtemperatur Fernwärmenetzes in Köln ist die Primärenergieeffizienz
der Kölner Fernwärme im Vergleich zu einer Wärmepumpe deutlich geringer.
3. Für Neubauten und generalsanierte Gebäude, welche ein Niedertemperatur Heizungs-
verteilnetz haben (Heizungsvorlauftemperatur unter circa 55 Grad Celsius), ist eine
Wärmepumpe die deutlich effizientere Wärmelösung gegenüber der Fernwärme.
4. Bei Altbauten mit einem traditionellen Heizungsverteilsystem mit Vorlauftemperatur
des Zentralheizungswassers größer als 55 Grad Celsius. ist die Fernwärme die Lö-
sung, um mit dem geringsten technischen Aufwand innerhalb eines Gebäudes, die
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Heizungsumstellung durchzuführen.
5. In eng bebauten Innenstadtlagen hat die Fernwärme auch Vorteile durch die kompakte
Bauweise und fehlender Lärmemission (im Vergleich zu einer Luft/Wasser Wärme-
pumpe).
In den Energieleitlinien 2025 welche am 02.07.2025 verabschiedet wurden, sind die diese Kri-
terien in Kapitel 6.2 berücksichtigt worden.
Kooperation Fernwärmeausbau Gebäudewirtschaft mit RheinEnergie AG
Um eine Übersicht über das verfügbare Fernwärme Anschlusspotential der Gebäude in der
Verantwortung der Gebäudewirtschaft zu erhalten wurden alle circa 500 Gebäudeadressen
mit den aktuellen und dem geplanten Fernwärmenetz der RheinEnergie abgeglichen.
Es wurden Standorte identifiziert die aktuell Erdgas als Wärmeenergieträger nutzen und am
aktuellen Fernwärmenetz liegen. Die Umstellung der Gasheizungen auf Fernwärme ist kom-
plexer als geplant:
1. Komplexere Umbaumaßnahmen notwendig, als erwartet
Beispielfall: Alte Bestanddampfheizung mit Dampfheizungsverrohung, dadurch muss
das gesamte Heizungsrohsystem im Gebäude getauscht werden
2. Beschränkte Planungs- und Projektierungsressourcen
3. Beschränkte finanzielle Mittel
Bei einem signifikanten Anteil der Liegenschaften sind Generalsanierungen oder Teilsanierun-
gen geplant. Im Rahmen dieser Sanierungen wird die Umstellung der Gasheizungen auf Fern-
wärme Projektbezogen geprüft.
Es wurden Standorte identifiziert, welche im zukünftig geplanten Fernwärmenetz Ausbau lie-
gen. Hier findet aktiv der Austausch zwischen der RheinEnergie AG und der Gebäudewirt-
schaft statt. Im Rahmen von Neubauprojekten oder Sanierungsprojekten wird bewertet, ob die
Fernwärme oder die Wärmepumpen projektspezifisch die beste Lösung ist.
Die Gebäudewirtschaft wird auch proaktiv durch die RheinEnergie informiert, wenn in der
Nähe von öffentlichen Gebäuden der Stadt Köln (ohne Fernwärmeanschluss) Fernwärmeer-
weiterung konkret geplant sind. Um die Chance nutzen zu können die fossile Bestandheizung
gegen einen Fernwärmeanschluss tauschen zu können. Das Energiemanagement kontaktiert
die verantwortlichen Ämter der jeweiligen öffentlichen Gebäude.
Nächste Schritte:
Weiterführung der oben genannten Aktivitäten
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.12.2026
Vorab-Auszug BA GW 13.05.2019_zu_AN_0486_2019
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 20.06.2019 Auszug aus dem Entwurf der Nie derschrift der 40. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 öffentlich 2.2 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe BUNT (für den Ausschuss Umwelt und Grün) vom 11.04.2019 betr. "Aktiver kom- munaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz an- schließen!" AN/0486/2019 RM Halberstadt-Kausch begründet den Antrag mündlich. Mit dem Antrag solle im Prinzip die Arbeit der Verwaltung erleichtert werden. Die Problematik bestehe darin, dass die Energieleitlinien nach Möglichkeit zwar einen Anschluss an Fernwärme vor- sehen, hierfür jedoch zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen sei. Dies bedeute eine notwendige Durchführung einer Vergleichsberechnung zwischen Fernwärme und einer eigenen Feuerstätte, was Kapazitäten in der Verwaltung binde. Sie bittet die Verwaltung, nach Möglichkeit mitzuteilen, wieviel Kapazitäten hierdurch gebunden werden. Auch eine Umsetzung des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke würde in ihren Augen unnötig Kapazitäten binden. Ihrer Fraktion gehe es nicht darum, sich mit dem Antrag zu profilieren, sie wäre auch bereit, zur nächsten Sitzung einen fraktionsüber- greifenden gemeinsamen Antrag zu stellen. RM Brust erklärt, im Grunde zustimmen zu können. Er bringt bei an dieser Stelle sei- ne Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass die Verwaltung bei der Heliosschule unnötigerweise bis ins Detail Alternativplanungen durchgeführt habe. Den Ände- rungsantrag der Fraktion Die Linke halte er den Grunde nach auch nicht für richtig; einzig die Überlegung, einen Anschluss an das Rücklaufnetz der Fernwärme zu pr ü- fen, erachte er als interessant. Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit, mit der Rhein- energie einen günstigeren Preis auszuhandeln. Er bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung zu klären, ob dies generell oder in Einzelfällen möglich ist. RM Halberstadt-Kausch bittet darum, diese Fragen baldmöglich zu beantworten, damit sich die Sprecher der Fraktionen zusammen beraten und ggf. einen gemein- samen Antrag stellen können. In der Antwort soll auch dargestellt werden, ob es von der Gemeindeordnung her grundsätzlich nötig ist, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung in den Energieleitlinien enthalten sein muss. Frau Rinnenburger, Technische Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, fasst zu- sammen, dass die Stellungnahme an die Fraktionen Auskünfte zu den Fragen An- schluss an das Rücklaufnetz und Notw endigkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus der Gemeindeordnung heraus enthalten soll. Die Angelegenheit wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 20.06.2019 Auszug aus dem Entwurf d er Niederschrift der 40. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 öffentlich Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fern- wärmenetz anschließen! - zu AN/0486/2019 1476/2019 Die Angelegenheit wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Die Stellungnahme wurde bereits zur Sitzung umgedruckt; der Ausschuss nimmt Kenntnis. Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt -koeln.de Datum: 20.06.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 öffentlich Änderungsantrag zu Top 2.2 "Aktiver kommunaler Klimaschutz: städti- sche Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen!" AN/0690/2019 Die Angelegenheit wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Vorab-Auszug AuGG 27.06.2019
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 01.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 27.06.2019 öffentlich 2.3 Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Ratsgruppe BUNT betreffend Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fern- wärmenetz anschließen! AN/0486/2019 2.3.1 Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fern- wärmenetz anschließen! - zu AN/0486/2019 Stellungnahme der Verwaltung 1476/2019 2.3.2 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu Top 2.3 "Aktiver kommuna- ler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschlie- ßen!" AN/0668/2019 2.3.3 Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bünd- nis 90 / Die Grünen betreffend TOP 2.3 Aktiver kommunaler Klimaschutz: städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen AN/0486/2019 AN/0964/2019 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke AN/0668/2019 unter TOP 2.3.2 zur Abstimmung: Beschluss Der Umweltausschuss beschließt den vorgelegten Antrag mit folgenden Änderungen (im Fettdruck hervorgehoben): Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadt- eigenen und stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine Fernwärmeversorgung möglich und die energe- tisch effizienteste Lösung ist Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsys- tems schrittweise realisiert werden, soweit eine Fernwärmeversorgung mög- lich und die energetisch effizienteste Lösung ist. Die Energieleitlinien 2017 der Stadt Köln sind entsprechend anzupassen. Im Rahmen der Realisierung der Anschlüsse an das bestehende Fern- wärmenetz, sind diese so zu gestalten, dass ein späterer Anschluss an das Fernwärmenetz der „Vierten Generation“ (Vorlauftemperaturen von 50-60°C) ohne erneute Sanierungsmaßnahmen möglich ist. (z.B. opti- mierter Schutz vor Wärmeverlusten und ausreichende Dimensionierung der Heizkörper) Im Rahmen der Realisierung sind geeignete Fassaden- und Dachflächen vorrangig mit Photovoltaik, als auch mit Solarthermie in Kombination mit Dach- und Fassadenbegrünung zu versehen. Im Vorfeld der Realisierung ist für jede Maßnahme zu prüfen, ob es auch bei aktuell noch höheren Temperaturen im Wärmenetz machbar und energetisch sinnvoll ist, dass jeweilige Objekt schon mit niedrigeren Wassertemperaturen zu beheizen. (Hierzu sind die Möglichkeiten des Einsatzes von Mehrleitersytemen, ggf. auch ein Anschluss am Rücklauf der Wärmenetze genauso zu prü- fen wie der unterstützende Einsatz besonders energieeffizienter Wärme- pumpen.) Sofern ein Anschluss an das Fernwärmenetz nicht realisierbar sein soll- te, sind die oben beschriebenen Effizienzmaßnahmen und energetischen Nutzungen an die jeweilige Situation anzupassen. Hierzu sollen, zumindest in einer Übergangsphase, zusammen mit den Ingenieuren der RheinEnergie smarte Quartierlösungen entwickelt und durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke. Anschließend lässt er über den mündlich geänderten gemeinsamen Ände- rungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen AN/0964/2019 unter TOP 2.3.3 abstimmen: geänderter Beschluss: Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sa- nierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden, soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. Zusatzbeschluss: Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauf- tragt, mit der RheinEnergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen ent- sprechenden Kommunalrabatt durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme - Ge- stattungsvertrag zu verhandeln Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Frakti- on Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP -Fraktion gegen die Fraktion Die Linke.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0486/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 11.04.2019 14:34