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V/0438/2013

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 10.06.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.07.2013, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4528 Zeichen

V/0438/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
hier: Anträge der Sportvereine DJK Wacker Mecklenbeck e. V. (Anschaffung Rasenmäher), TuS 
Hiltrup 1930 e. V. (Anschaffung Rasenmäher) und Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC; 
Anschaffung Bodenreinigungsgerät) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.07.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Den Sportvereinen DJK Wacker Mecklenbeck e. V., TuS Hiltrup 1930 e. V. und THC Münster e. V. 
werden für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende städtische Zuschüsse (= je-
weils 50 %) gewährt: 
 
DJK Wacker; Anschaffung Rasenmäher   875,00 € 
TuS Hiltrup; Anschaffung Rasenmäher   847,22 € 
THC; Anschaffung Bodenreinigungsgerät                           791,19 € 
          
gesamt                2.513,41 € 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gesamtbeschaffungskosten der Pflegegeräte betragen 
 
- DJK Wacker  = 1.750,00 € 
- TuS Hiltrup  = 1.994.44 €  und 
- THC   = 1.582,38 € = gesamt 5.326,82 € 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0438/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0438/2013 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
   € 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und  
-stätten 
2013 2.513,41 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen   
Insgesamt:  2.513,41 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50%) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Als Ersatzbeschaffung sind auch gebrauchte 
Geräte förderbar (siehe nachfolgende Ziffer 3.). 
 
Aus Gleichbehandlungsgründen fasste der Sportausschuss in seiner Sitzung am 13.08.1980 den 
Beschluss, Sportvereinen, denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertra-
gen worden sind, einen städtischen Zuschuss (bis zu 50%) für die Erstbeschaffung von Pflegege-
räten zu gewähren (Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80); zutreffend für die nach-
folgenden Ziffer 1 und 2. 
 
Zu den Vereinsanträgen 
 
1. Der Sportverein DJK Wacker Mecklenbeck e. V. beantragt die Gewährung eines städti-
schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen 
Pflege der überlassenen Sportanlage Egelshove. 
 
Der alte 2002 angeschaffte Rasenmäher ist augrund des Alters und der hohen Inanspruch-
nahme so defekt, dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen 
nicht vertretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbe-
schaffung entschloss. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Agravis auf 
1.750,00 € (städt. Zuschuss = 875,00 €). 
 
2. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragt ebenfalls die Gewährung eines städtischen Zuschus-
ses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers für die überlassene Sportanlage Hiltrup-
Ost. Auch hier liegt die Benutzungszeit des Rasenmähers weit über der normalen Be-
triebsdauer vergleichbarer Pflegegeräte. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Mertens auf 
1.994,44 € (städt. Zuschuss = 847,22 €).

- 3 - 
V/0438/2013 
3. Der Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC) reinigte bislang sein vereinseigenes 
Clubhaus zeitaufwendig per Hand. Aus Vereinfachungsgründen und um zeitsparender 
agieren zu können, hat der THC-Vorstand beschlossen, ein  Reinigungsgerät für die Funk-
tionsräume der vereinseigenen Sportstätte Dingbänger Weg anzuschaffen. 
 
Die Gesamtkosten der Scheuersaugmaschine belaufen sich nach einem Angebot der Fir-
ma Diversey vom 13.05.2013 auf 1.582,38 € (städtischer Zuschuss = 791,19 €). 
 
Hinweis: 
 
Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege-
räten nicht mehr gewährt. 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt, den antragstellenden Sportvereinen 
einen städtischen Zuschuss von jeweils 50% der Anschaffungskosten zu gewähren. 
 
I. V. 
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Egelshove

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0438/2013
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37