V/0438/2013
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
4528 Zeichen
V/0438/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
hier: Anträge der Sportvereine DJK Wacker Mecklenbeck e. V. (Anschaffung Rasenmäher), TuS
Hiltrup 1930 e. V. (Anschaffung Rasenmäher) und Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC;
Anschaffung Bodenreinigungsgerät)
Beratungsfolge
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
02.07.2013 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Den Sportvereinen DJK Wacker Mecklenbeck e. V., TuS Hiltrup 1930 e. V. und THC Münster e. V.
werden für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende städtische Zuschüsse (= je-
weils 50 %) gewährt:
DJK Wacker; Anschaffung Rasenmäher 875,00 €
TuS Hiltrup; Anschaffung Rasenmäher 847,22 €
THC; Anschaffung Bodenreinigungsgerät 791,19 €
gesamt 2.513,41 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtbeschaffungskosten der Pflegegeräte betragen
- DJK Wacker = 1.750,00 €
- TuS Hiltrup = 1.994.44 € und
- THC = 1.582,38 € = gesamt 5.326,82 €
Vorlagen-Nr.:
V/0438/2013
Auskunft erteilt:
Herr Schunke
Ruf:
492 52 13
E-Mail:
SchunkeErnst@stadt-muenster.de
Datum:
14.06.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0438/2013
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag
€
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,
Sportanlagen und
-stätten
2013 2.513,41
Teilergebnisplan
(Zeile)
15 Transferaufwendungen
Insgesamt: 2.513,41
Begründung:
Allgemeines
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50%) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Als Ersatzbeschaffung sind auch gebrauchte
Geräte förderbar (siehe nachfolgende Ziffer 3.).
Aus Gleichbehandlungsgründen fasste der Sportausschuss in seiner Sitzung am 13.08.1980 den
Beschluss, Sportvereinen, denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertra-
gen worden sind, einen städtischen Zuschuss (bis zu 50%) für die Erstbeschaffung von Pflegege-
räten zu gewähren (Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80); zutreffend für die nach-
folgenden Ziffer 1 und 2.
Zu den Vereinsanträgen
1. Der Sportverein DJK Wacker Mecklenbeck e. V. beantragt die Gewährung eines städti-
schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen
Pflege der überlassenen Sportanlage Egelshove.
Der alte 2002 angeschaffte Rasenmäher ist augrund des Alters und der hohen Inanspruch-
nahme so defekt, dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen
nicht vertretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbe-
schaffung entschloss.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Agravis auf
1.750,00 € (städt. Zuschuss = 875,00 €).
2. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragt ebenfalls die Gewährung eines städtischen Zuschus-
ses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers für die überlassene Sportanlage Hiltrup-
Ost. Auch hier liegt die Benutzungszeit des Rasenmähers weit über der normalen Be-
triebsdauer vergleichbarer Pflegegeräte.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Mertens auf
1.994,44 € (städt. Zuschuss = 847,22 €).
- 3 -
V/0438/2013
3. Der Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC) reinigte bislang sein vereinseigenes
Clubhaus zeitaufwendig per Hand. Aus Vereinfachungsgründen und um zeitsparender
agieren zu können, hat der THC-Vorstand beschlossen, ein Reinigungsgerät für die Funk-
tionsräume der vereinseigenen Sportstätte Dingbänger Weg anzuschaffen.
Die Gesamtkosten der Scheuersaugmaschine belaufen sich nach einem Angebot der Fir-
ma Diversey vom 13.05.2013 auf 1.582,38 € (städtischer Zuschuss = 791,19 €).
Hinweis:
Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege-
räten nicht mehr gewährt.
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt, den antragstellenden Sportvereinen
einen städtischen Zuschuss von jeweils 50% der Anschaffungskosten zu gewähren.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Egelshove
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0438/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37