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BV9/123/2025

Beleuchtung des Fuß- und Radweges nach Itter - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 21.02.2025; BV9/036/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 26.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 27.06.2025, TOP 10.2

Informationsvorlage BV

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BV9_036_2025_Anlage

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Informationsvorlage BV

1950 Zeichen

BV9/123/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Beleuchtung des Fuß- und Radweges nach Itter                                                                         
- Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 21.02.2025; BV9/036/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 27.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, den Fuß- und Radweg, der von der 
Kreuzung Ickerswarder Straße - Münchener Straße zum Sankt-Hubertus-Ring nach 
Itter führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt so ausreichend zu beleuchten, dass er 
auch bei Dunkelheit von jedermann sicher genutzt werden kann. 
 
Außerdem sollte dieser Weg benannt, wie auch ins Straßenverzeichnis und in das 
Bezirksradwegenetz aufgenommen werden. 
 
Auch der von der Verwaltung daraufhin benannte Alternativweg sollte nunmehr 
beleuchtet werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der genannte Fuß- und Radweg wurde durch das Amt für Verkehrsmanagement in 
das Gesamtnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgenommen. Insbesondere, da 
Alternativrouten bestehen, bedeutet eine Aufnahme in den Fahrradnetzplan nicht 
zwangsläufig die Herstellung einer Beleuchtung.  
Zu beachten ist weiterhin, dass der Fahrradnetzplan die Streckenführungen in 
unterschiedliche Routen einteilt (s. Anlage). Unter anderem führt die sogenannte 
„ruhige Route - Nebenstraßen“ über die beleuchtete K4, der Ickerswarder Straße. 
Die „grüne Route – naturnah“ führt west- und östlich des in Rede stehenden Feldes 
außerhalb der Wohnbebauung entlang. Auf Grundlage der Charakterisierung rät die 
Verwaltung zur Beibehaltung des Bereiches als Dunkelraum.  
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt prüft, ob gegebenenfalls die Einrichtung einer 
adaptiven Beleuchtung möglich ist. Das Prüfergebnis wird der Bezirksvertretung 
unaufgefordert zugeleitet.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 10.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/123/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 11:32