0460/2021
Bericht über die Umsetzung von Anträgen des Verkehrsausschusses ab 2014 ff.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 23.02.2021 0460/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.03.2021 Bericht über die Umsetzung von Anträgen des Verkehrsausschusses ab 2014 ff. Der Bericht über die Umsetzung von beschlossenen Anträgen wird dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben. Anlage Sachstandsbericht (Stand Dezember 2020) Gez. Blome
Anlage: Sachstandsbericht
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1 Verbesserung und Ergänzung der rechtsrheinischen Stadtbahnanbindung Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe GUT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.09.2020 Antragsnummer: AN/0777/2020 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Klärung des Betriebskonzeptes der Stadtbahnverbindung von der Deutz-Mülheimer Straße nach Stammheim/Flittard und weiterführend nach Porz oder Hürth eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Neben der baulichen Machbarkeit soll dabei ggf. auch das Nachfragepotenzial der verschieden Varianten untersucht werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Planungen für die Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd sollte dieser Bereich entsprechend der Roadmap zunächst im Hochflursystem weitergeplant werden. Aufgrund des geringeren Platzbedarfs für die Rampen von Niederflurbahnsteigen wäre eine Umplanung nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie weitgehend unproblematisch. Inhalte der Studie sollen sein: - Betrieb einer möglichen neuen Stadtbahnverbindung von Flittard nach Porz über den Ottoplatz als Niederflurlinie. Dabei sind insbesondere die Verknüpfungshaltestellen Wiener Platz, KoelnMesse und Deutzer Freiheit zu untersuchen. Im Bereich der Deutzer Freiheit soll eine mögliche oberirdische Führung über die Verbindungsstraße vom Bahnhof Deutz zur Siegburger Straße östlich der Rampe geprüft werden. - Betrieb einer möglichen Stadtbahnverbindung von Flittard nach Hürth über die Severinsbrücke als Hochflurlinie. Dabei ist insbesondere ein zusätzliches Gleis zwischen Severin- und Poststraße zu untersuchen. - Betrieb einer möglichen Stadtbahnverbindung von Porz nach Ostheim, Brück oder Neubrück als Niederflurlinie. Dabei ist insbesondere die Verknüpfungshaltestelle Deutzer Freiheit mit einer Verbindung des U-Bahn- Tunnels mit der Siegburger Straße zu untersuchen. Alternativ sollte eine 2 oberirdische Linie über Ottoplatz mit Gleisdreieck Opladener Straße auch zur Justinianstraße und dann über die Tunnelrampe Deutz-Kalker Straße in den Kalker U-Bahn-Tunnel betrachtet werden. - Über die Ergebnisse der prioritären Betrachtung der ersten beiden Spiegelstriche soll der Rat und die Fachausschüsse vorab informiert werden. - Die Deckung erfolgt aus dem dafür im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau vorgesehenen Budget. Sachstand: Derzeit läuft eine Untersuchung zur „Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen zum Deutzer Bahnhof“ im Auftrag von „Moderne Stadt“, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen werden. Hieraus werden sich bereits erste Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen weiteren Verlaufs der niederflurigen Linie 7 ableiten lassen. Die Verwaltung wird diese Ergebnisse in die Beauftragung der Machbarkeitsstudie einarbeiten. 3 Haltestellen Gürtel Niehler Straße sowie Boltensternstraße (Linie 13) Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP-Fraktion sowie der Gruppe GUT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 01.09.2020 Antragsnummer: AN/1091/2020 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Kölner Verkehrsbetrieben, Haltepunkte der Stadtbahnlinie 13 an den Kreuzungen des Gürtels mit der Niehler Straße sowie mit der Boltensternstraße zu planen. Sachstand: Die Verwaltung wird auf Grundlage des Beschlusses eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, um die beiden neuen Haltepunkte der Stadtbahnlinie 13 an den Kreuzungen des Gürtels mit der Niehler Straße sowie mit der Boltensternstraße näher zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich 2021 vorgelegt. 4 Für einen beschleunigten ÖPNV-Ausbau Doppelplanungen beenden und Ost- West-Achse oberirdisch ausbauen! Antrag der Fraktion Die Linke. Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe GUT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.06.2020 Antragsnummer: AN/0771/2020, AN/00837/2020 Status: erledigt Beschluss: Der Beschlusstext von TOP 3.1.3 "Für einen beschleunigten ÖPNV-Ausbau Doppelplanungen beenden und Ost-West-Achse oberirdisch ausbauen!" wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 18.12.2018 (AN/1815/2018). 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch offenen Punkte der o.g. Vorlage zeitnah umzusetzen, den Planungsstand und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Planung darzustellen. Sachstand: Die im Rahmen des Beschlusses geforderte Darstellung des Planungsstandes und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Planung wurden in einer Mitteilung an die betroffenen Gremien bereits schriftlich erläutert (siehe Vorlagen-Nr. 2271/2020). 5 Zweite Pandemiewelle verhindern – "Abstand halten" ermöglichen! Antrag der Fraktion Die Linke. Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.05.2020 Antragsnummer: AN/0614/2020, AN/0670/2020 Status: erledigt Beschluss: Der Beschlusstext des o.g. Antrages wird wie folgt ersetzt: In Geschäftsstraßen mit hohem Anteil an Fußgänger*innen und/oder Außengastronomie sollen zwecks Einhaltung der Hygiene-Abstandsregelungen die vorhandenen Flächen sinnvoll neu aufgeteilt werden. Ziel ist die Sicherheit vor Ansteckung und die Belebung der Gastronomiebetriebe, die in Zeiten der Corona- Pandemie, wie andere Gewerbe auch, hohe Einbußen zu verzeichnen haben. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorhandenen Konzepte und Beschlüsse, z.B. des Wirtschaftsausschusses (AN/0566/2020) und der Bezirksvertretungen (Beispiel Ehrenstraße), die eine Neuaufteilung der Flächen zur Stärkung der Außengastronomie und mehr Aufenthaltsqualität vorsehen, schnellstmöglich um zu setzen. da wo es möglich ist, angrenzende Stellflächen für Fußgänger*innen freizugeben und so den Raum zu vergrößern, um Abstandsflächen entsprechend den Hygiene- Regelungen zu ermöglichen. Hindernisse auf dem Bürgersteig, wie z.B. Aufsteller/Kundenstopper oder Elektro- Roller, sind zu entfernen. Abstellflächen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Elektro-Roller sind entsprechend dem Bedarf vor Ort großzügig einzurichten. 6 Sachstand: Der Verkehrsraum auf dem nördlichen Stück des Eigelsteins wurde als vorgezogene Maßnahme kurzfristig neu aufgeteilt und als Fußgängerzone mit freigegebenem Radverkehr ausgewiesen. Der hierdurch neugewonnene Raum ermöglicht es, die Mindestabstände zu wahren. Eine hierdurch entstandene Verkehrsberuhigung kam auch den übrigen Teilen des Eigelsteins zugute. Die Verwaltung hat sämtliche Stellplätze auf der Ehrenstraße dem ruhenden Verkehr entzogen und durch Poller unbeparkbar gemacht. Übrig bleiben nur die bereits bestehenden Ladezonen zur Abwicklung der Lade-/Lieferverkehre der ansässigen Geschäfte. Des Weiteren entfallen auf dem Eigelstein sämtliche Kurzzeitparkplätze im Zuge der geplanten Einrichtung von Fußgängerzonenabschnitten. Entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.12.2020 ist mit der Umsetzung Mitte 2021 zu rechnen. Das Konzept sieht vor, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden deutlich mehr Raum zur Verfügung zu stellen und die Bewegungs- und Aufenthaltsqualität für die genannten Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erhöhen. Auf der Hohe Straße wurde eine Markierung aufgebracht mit dem Ziel, dass zu Fuß Gehende in jeder Richtung möglichst rechts laufen, um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren. Um Nebenanlagen und Platzflächen grundsätzlich von Leihrädern sowie E-Scootern frei zu halten, wird die Verwaltung Anfang 2021 weitere Abstellflächen hierfür einrichten. In Fußgängerzonen wird das Abstellen von E-Scootern per Geofencing unterbunden, da das Befahren dort nicht gestattet ist. Im Rahmen des Verkehrskonzepts Altstadt hat die Verwaltung zunächst sieben Standorte eingerichtet, an denen die Kundinnen und Kunden ein geordnetes Abstellen tätigen können (vgl. hierzu auch Vorlagen-Nr. 0344/2021). 7 Anwohnerinnen und Anwohner in Mülheim vor Dieselabgasen und Lärm schützen – Landstromanlagen am Rheinufer einrichten! Antrag der SPD-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 12.03.2020 Antragsnummer: AN/0295/2020 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit der RheinEnergie Stromtankstellen am Rheinufer im Mülheim zu errichten. Zielsetzung ist es, schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende Schiffe mit Landstrom versorgen können. 2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Mülheim zeitnah über konkrete, zu realisierende Standorte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstromstationen informieren. 3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den politischen Gremien eine gesamtstädtische Übersicht zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der Darstellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanlagen vorhanden sind und welche konkreten Planungen bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss es sein, insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar betroffen sind, schnellstmöglich eine Versorgung anlegender Schiffe mit Landstrom sicherzustellen. 4. Der Verkehrsausschuss verweist den Antrag darüber hinaus zuständigkeitshalber in den Ausschuss Umwelt und Grün. Sachstand: In einem ersten Schritt wurden die Zuständigkeiten der Stadt Köln für die Flächen am Rheinufer in Köln-Mülheim geklärt. Für die auf städtischen Grundstücken liegenden Anlegestellen sollen kurzfristig die Kosten für die Erstellung von Landstromstationen ermittelt werden. In einem weiteren Schritt sind die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung und Mittelbereitstellung seitens der Verwaltung vorzubereiten. Eine Mitteilung für den Verkehrsausschuss, in der weitere Details auch zur möglichen 8 Terminschiene genannt werden, wird in der Sitzung am 02.03.2021 vorgelegt (vgl. hierzu 3697/2020). 9 Mehr Sicherheit für KVB-Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter Pilotprojekt mit Bodycams aufsetzen Antrag der SPD-Fraktion Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 12.03.2020 Antragsnummer: AN/0193/2020, AN/0406/2020 Status: offen Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit der KVB, im Rahmen eines Pilotprojektes den Einsatz von sogenannten Bodycams für Mitarbeitende im KVB-Service und Fahrausweisprüfer/-innen zu erproben. Hierzu soll zeitnah ein geeigneter testweiser Einsatz der Körperkameras durchgeführt werden. Begleitend zum testweisen Einsatz der Bodycams werden verstärkt Deeskalationsschulungen für die Mitarbeitenden angeboten. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit der KVB und deren Mitarbeitenden zu klären, welche weiteren Maßnahmen geeignet sein können, um die Sicherheit subjektiv und objektiv zu verbessern. 2. Die KVB wird gebeten, den Verkehrsausschuss und den AVR über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. 3. Bei positiven Erfahrungen sollen die im Bereich Service & Sicherheit eingesetzten Kräfte der KVB künftig dauerhaft mit Bodycams ausgestattet werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Einsatzmöglichkeiten von Bodycams darüber hinaus auch für weitere Mitarbeitergruppen zu prüfen, die im Rahmen ihrer Außendiensteinsätze Gefährdungen durch Übergriffe ausgesetzt sind. 4. Eine Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (NVR) für den Einsatz von Körperkameras bei der KVB soll geprüft werden. 10 5. Sachstand: Über eine Mitteilung im Verkehrsausschuss vom 26.05.2020 und 08.06.2020 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (Vorlagen Nr.:1558/2020) hatte die Verwaltung sich zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 12.03.2020 erstmals geäußert. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung einen aktuelleren Sachstand im Hinblick auf die Entwicklung des Projektes und der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch den NVR bei der KVB angefragt. Hierzu teilt die KVB Folgendes mit: „Der NVR hat unerw arteter Weise eine Förderung abgelehnt, da dort für diese Projekte aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Von dort hat man aber den Hinw eis auf eine Landesförderung gegeben. Daraufhin w urde eine w eitere Förderanfrage über die Bezirksregierung an das Verkehrsministerium gestellt. Hier steht die Antw ort noch aus. Bevor nicht die Absage bzw . die Zusage zum förderungsunschädlichen Maßnahmenbeginn vorliegt, kann die Ausschreibung nicht veröffentlicht w erden.“ 11 Umgestaltung Barbarossaplatz - Machbarkeitsstudie Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe GUT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 06.02.2020 Antragsnummer: AN/0042/2020 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung für eine Neuordnung des Barbarossaplatzes eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Inhalte der Studie sollen sein: 1) Die verkehrliche Entlastung des Platzes und Stärkung des Umweltverbundes mit besseren Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer - mit dem Ziel der Barrierefreiheit - und einer entsprechenden Entflechtung gemäß der Ziele von Köln Mobil 2025. Aktuelle Projekte sollen dabei einbezogen werden. 2) Optimierung des ÖPNV durch eine ober-, oder unterirdische Einbindung der Ringverbindung bzw. der Verbindung Innenstadt/ Klettenberg; inklusive einer leistungsfähigen Ertüchtigung zur Severinsbrücke und einer optimierten Verbindung zum Südbahnhof. Hierbei soll auch untersucht werden, ob und wie schon vorhandene Vorleistungen für eine Verlängerung des Innenstadttunnels genutzt werden kann. 3) Die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch eine städtebauliche Neugestaltung des Platzes und des direkten Umfeldes. Sachstand: Für die beschlossene verkehrliche Machbarkeitsstudie wird derzeit eine Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Machbarkeitsstudie erstellt; anschließend erfolgt die externe Vergabe. 12 Lastenradförderung weiter verbessern Antrag der Gruppe GUT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 02.12.2019 Antragsnummer: AN/1576/2019 Status: erledigt Beschluss: Der Verkehrsausschuss bittet die Verwaltung, dem Verkehrsausschuss bis zu seiner Sitzung am 21. Januar 2020 eine Beschlussvorlage für die Lastenradförderung in 2020 vorzulegen, und dabei neben den Erkenntnissen aus der Evaluation (3061/2019) folgende Punkte zu prüfen: 1. die Öffnung der Förderung für Privatpersonen/Familien nach geeigneter Bedürftigkeitsprüfung 2. die Abmeldung des privaten PKWs als hinreichendes Förderkriterium 3. eine mögliche Reduzierung der individuellen Fördersumme, die die Anschaffung eines Lastenrades mit "Grundausstattung" gewährleistet, gleichzeitig die Gesamtzahl an geförderten Personen/Unternehmen/Vereinen erhöht 4. den Ankauf von gebrauchten Lastenrädern nach geeignetem Verfahren, welches den Missbrauch der Förderung nach Möglichkeit ausschließt 5. eine Quotierung der Förderung je nach Nutzergruppen (Gewerbe, Verleihplattformen wie "Kasimir" oder "EDonkee", gemeinnützige Einrichtungen, private Eigentümergemeinschaften, Privatpersonen) 6. alternative Vergabemethoden zum sogenannten "Windhundprinzip", die den bürokratischen Aufwand nicht maßgeblich erhöhen Sachstand: Die Lastenradförderung wurde umgesetzt. Der Antragszeitraum war vom 25.08. bis 02.10.2020. Die Förderung wird 2021 fortgesetzt. 13 Kapazitätserweiterung der P+R-Anlage Königsforst Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 28.10.2019 Antragsnummer: AN/1124/2019 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der P+R-Anlage Königsforst eine Potenzialermittlung durchzuführen. Mit detaillierten Erhebungen der bestehenden P+R-Anlage sowie der abgestellten Fahrzeuge im nahen Umfeld sowie Befragungen der Pendler soll der notwendige Stellplatzbedarf festgestellt werden. Nach der Festlegung des Erweiterungsbedarfs soll unter Einbeziehung weiterer zu beteiligenden Stellen innerhalb der Verwaltung und der KVB die Art der Erweiterung konkret geplant werden. Sachstand: Die Ergebnisse der Potenzialermittlung werden in 2021 vorliegen. In Abhängigkeit davon werden Verwaltung und KVB den politischen Gremien das weitere Vorgehen zur Beratung vorlegen. 14 Gut und sicher zur Schule - „Schulstraßen“ ermöglichen Antrag der SPD-Fraktion Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 18.06.2019 Antragsnummer: AN/0788/2019, AN/0868/2019 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung von Schulwegplänen gemeinsam mit den Schulen Vorschläge zu machen, wie das Problem der Elterntaxis gelöst werden kann. Der Schulausschuss ist darüber zu informieren. Sachstand: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Aufstellung von Schulwegplänen und einem erfolgreichen schulischen Mobilitätsmanagement. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entwicklung von Lösungsansätzen zur wirksamen Einrichtung von Elternhaltestellen. 15 Venloer Straße soll Einbahnstraße werden Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ratsgruppe GUT Änderungsantrag der SPD-Fraktion Änderungsantrag der FDP-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 18.06.2019 Antragsnummer: AN/0732/2019, AN/0887/2019, AN/0895/2019 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, A) 1. die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Äußerer Kanalstraße und Inneren Kanalstraße / Fuchsstraße zu prüfen und mit Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu beginnen 2. mit dem Fördergeber über eine Aufhebung der Zweckbindung zu verhandeln. 3. Vor der Aufnahme konkreter Planungen sind die Anwohner*innen und ansässigen Geschäftsleute einzubinden. 4. Um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- und Fußverkehrs zu erreichen, soll die Verwaltung prüfen, welche Maßnahmen hierzu geeignet und kurzfristig umsetzbar sind. Dabei sollen neben einer kritischen Überprüfung der Parksituation auch durchgängige farbige Markierungen der Ladezonen, eine Überprüfung von Anzahl und Anordnung der bestehenden Ladezonen sowie eine deutliche Angebotserweiterung für Fahrradparken in die Überlegungen einbezogen werden. 5. Falschparken auf den Anlagen des Radverkehrs soll konsequent überwacht und geahndet werden. 16 Sollten diese Prüfungen und Verhandlungen positiv ausfallen, so ist die Verwaltung beauftragt, die Venloer Straße als Einbahnstraße mit folgenden Maßgaben umzuplanen: B) 1. die Fläche für den Autoverkehr wird auf einen Fahrstreifen reduziert. 2. die Flächen für den Radverkehr werden deutlich erhöht. Dabei wird geprüft, ob es sinnvoll ist, den Autoverkehr vom Radverkehr zu trennen und diesen auf einer Seite der Venloer Straße zu bündeln. 3. ein fließender Verkehr aller Verkehrsträger muss ermöglicht werden; 4. eine Verkehrsuntersuchung soll zeigen, welche Fahrtrichtung geeigneter ist. Hier liegt die Priorität auf der Fahrtrichtung Stadtmitte. 5. die Flächen für Kfz-Abstellflächen, Lieferzonen und Bürgersteige sind neu zu organisieren mit dem Ziel, eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Kfz-Abstellflächen sollen ein kurzzeitiges Parken zum Einkauf ermöglichen. Die Verwaltung wird des Weiteren gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Umständen die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße und Ehrenfeldgürtel in eine Fahrradstraße gewandelt werden kann. Sachstand: Die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel wurde auch im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld intensiv untersucht und es wurden umfangreiche Analysen durchgeführt. Mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln wurden verschiedene Verkehrsuntersuchungen wie zwei Einbahnstraßenlösungen, die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20 und die Unterbindung der Geradeausfahrt am Ehrenfeldgürtel als mögliche Planungsvarianten verkehrlich simuliert. Bezüglich der Umwidmung hat die Verwaltung bereits eine Anfrage an die Bezirksregierung Köln gestellt. Eine Antwort hierzu steht noch aus. Anhand der durchgeführten Analysen, der verkehrlichen Untersuchungen und der Empfehlung des Facharbeitskreises wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2021 eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss unter Beteiligung der BV Ehrenfeld erarbeiten. 17 Förderung von ÖPNV und Radfahren durch mehr Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern entlang der Bundesstraße 8 im Stadtbezirk Mülheim Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 02.05.2019 Antragsnummer: AN/0626/2019 Status: erledigt (nicht umsetzbar) Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Rheinenergie zu betrauen, die Lücken in der Beleuchtung des kombinierten Fuß- und Radweg entlang der Westseite der Bundesstraße 8, zwischen der Düsseldorfer Straße 200 und der Düsseldorfer Straße 600, durch energiesparende insektenschonende und moderne Beleuchtung zu schließen. Es ist darauf zu achten, dass im begrünten Bereich die Ausgestaltung der Beleuchtung nur mit sehr geringer Höhe und Lichtkegel nach unten ausgeführt werden soll. Der Verkehrsausschuss fordert die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Rheinenergie auf, das Projekt zu unterstützen und sich über die Umsetzung regelmäßig berichten zu lassen. Sachstand: Der betroffene Straßenabschnitt liegt nicht in der Baulast der Stadt. Aufwände für Beleuchtung liegen somit nicht in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt und sind aufgrund aktueller Haushaltslage nicht als Pflichtaufgabe anzusehen und damit gem. aktueller Haushaltsverfügung zurückzustellen. Wegen bekannter Ausbauplanungen wären Investitionen in Beleuchtungsanlagen ggf. verloren, was dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung widerspricht. Die Planungen für die Maßnahme einschließlich die Darstellung der Umweltverträglichkeit obliegt dem Straßenbaulastträger und nicht der Stadt Köln. Nach aktuellen Maßstäben kann keine Befreiung von der Planfeststellung erreicht werden, da ein Einvernehmen mit den Umwelt- und Naturschutzbehörden auch bei der beschriebenen Ausführungsform nicht erreicht werden kann. 18 Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. sowie der FDP Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2019 Antragsnummer: AN/0414/2019 Status: erledigt Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine nachhaltige urbane Mobilitätsplanung nach den Vorgaben und Richtlinien der Europäischen Union (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP) zu erstellen. Vor allem folgende Punkte werden beachtet: - Ziel ist eine verbesserte Erreichbarkeit der Stadt durch eine hochqualitative und nachhaltige Mobilität, die eine ausgewogene und integrierte Entwicklung aller Verkehrsmittel beinhaltet. Die regionale Zusammenarbeit soll dabei besondere Beachtung finden. - Bestehende Planungen und langfristige Konzepte werden sinnvoll verknüpft und an die Anforderungen einer klimafreundlichen wachsenden Stadt angepasst. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen werden in einem transparenten Zeitplan gebündelt. - Erstellung von Strukturen, die ein hohes Maß an Kooperation, Koordination und Beratung zwischen den relevanten Behörden und Ämtern auf kommunaler- und Landesebene möglich machen. - Umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft während des gesamten Prozesses. - Ein fortlaufendes Berichtswesen soll das Erreichen der Ziele mit vertretbarem Aufwand dokumentieren. - Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen, soweit möglich sollen externe Büros eingebunden werden. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel 19 werden in der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. 2. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Aufwand an Personal, Zeit und finanziellen Mitteln darstellen und dem Rat vorlegen. Sachstand: Der Beschluss wurde wie folgt erledigt: Zu 1.: Der Ratsbeschluss zur Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung des SUMP erfolgte am 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Die mit dem Beschluss bewilligten Stellen wurden besetzt (siehe 2.). Das neue Personal erarbeitet aktuell die grundsätzliche Projektkonzeption und bereitet die Vergabe von Leistungen an externe Büros vor. Dabei bilden die im Beschluss geforderten Aspekte wie inhaltliche Zielsetzungen, regionale Zusammenarbeit, notwendige Arbeitsstrukturen, Beteiligungsformate sowie Evaluationswesen eine zentrale Grundlage. Es wurde ein passendes Förderprogramm für den SUMP gefunden, für das derzeit der Förderantrag vorbereitet wird. Zu 2.: Mit Vorlagen-Nr. 2609/2019 hat die Verwaltung den notwendigen Aufwand an Personal, Zeit und finanziellen Mitteln vorgelegt. Der zugehörige Beschluss durch den Rat erfolgte am 06.02.2020. Er umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel i. H. v. 1,0 Mio. € und drei Personalstellen. Zum 01.07.2020 wurden alle drei Personalstellen besetzt. Als Bearbeitungszeitraum wurden mindestens drei Jahre für den SUMP-Aufbau, gerechnet nach erfolgter Stellenbesetzung und ab der Arbeitsaufnahme durch externe Büros, als notwendig angegeben. Im Anschluss an die SUMP- Erstellung erfolgen die Umsetzung sowie der Evaluationsprozess. 20 Rheinpendel – Prüfung eines Seilbahnsystems Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe GUT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.03.2019 Antragsnummer: AN/0357/2019 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit eines Seilbahnsystems entlang des Rheines zu prüfen. Das System soll den Rhein überquerend die bestehende ÖPNV-Infrastruktur von Nord nach Süd sinnvoll ergänzen und optimieren. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung gemeinsam mit der KVB eine erste Einschätzung durch ein externes Verkehrsplanerbüro einholen. Diese umfasst den Nutzungsbedarf eine grobe Kostenschätzung einen Vorschlag zur Streckenoptimierung 2. Anhand der Ergebnisse wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss einen Vorschlag für das weitere Vorgehen hin zu einer möglichen Realisierung machen. Sachstand: Die Prüfung der Machbarkeit wurde im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung an die KVB AG übertragen. Im Sommer 2020 wurde durch die KVB AG eine Potentialuntersuchung beauftragt. Die technische Untersuchung wurde aufgrund der Beschränkungen im Zuge des Corona-Lockdowns im ersten Halbjahr 2020 inzwischen auf das Jahr 2021 verschoben. 21 Karnevalseinhausungen Antrag der FDP-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.03.2019 Antragsnummer: AN/0243/2019 Status: erledigt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhausungen schutzbedürftiger Objekte während der Karnevalszeit zu gestalten. Es soll geprüft werden, inwieweit eine langlebige und möglichst hochwertige Einhausung gefunden werden kann. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine Aufbaulogistik zu entwickeln, die die sensiblen Bereiche, welche für den Tourismus besonders wichtig sind, insbesondere rund um den Dom, erst kurz vor Karneval aufzubauen Sachstand: Zur Karnevalssession 2019/20 wurden die relevanten Stellen entlang des Zugweges bzw. in der Innenstadt mit sorgfältig hergestellten, einheitlich gestalteten und grau gestrichenen Holzverkleidungen gesichert. Das Erscheinungsbild ist somit gegenüber den Vorjahren wesentlich verbessert worden. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. 22 Gesamtnetzbetrachtung Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe GUT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2019 Antragsnummer: AN/0171/2019 Status: erledigt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die bisher vorliegenden Konzepte und Pläne, z.B. den Nahverkehrsplan, die Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan, die ÖPNV-Roadmap, die vom NVR entwickelten Maßnahmen zum Knoten Köln und die Arbeiten zum Agglomerationskonzept aufeinander abzustimmen. 2. Das Ergebnis wird dann in einem vorher festzulegenden Verfahren im Rahmen einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe weiterentwickelt – unter angemessener Beteiligung der Öffentlichkeit - und soll die Basis für eine nachhaltige Verkehrsentwicklungsplanung in Köln sein. 3. Die Verwaltung soll bis zum Sommer bzw. bis zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020 darstellen, wie hoch der dafür benötigte Personal- und Finanzbedarf ist und mit welchen Strukturen diese Aufgabe am besten umgesetzt werden kann. Sachstand: Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 2609/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) aufzustellen. Dieser hat u. a. die Aufgabe, vorhandene Pläne, Konzepte und Strategien abzugleichen und mit Weitblick die verkehrliche Entwicklung der Stadt zu konkretisieren. In den Prozess werden Politik, Bürgerschaft, Verbände sowie die unterschiedlichsten Fachverwaltungen einbezogen. In der Vorlage zum Beschluss zur Erstellung des SUMP wurden neben der inhaltlichen Beschreibung auch der Personalbedarf sowie der geschätzte Finanzbedarf dargestellt. Mit dem Beschluss zur Erstellung des SUMP sieht die Verwaltung die hier genannten Beschlusspunkte 2 und 3 als erledigt an (vgl. hierzu auch S. 19-20). 23 Pänz op Jöck – Ausflugsticket für Schulklassen Antrag der Gruppe GUT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 29.01.2019 Antragsnummer: AN/0017/2019 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, wie Kölner Schulklassen (mit Begleitpersonen) zukünftig kostenfrei mit der KVB Ausflugsfahrten im Kölner Stadtgebiet unternehmen können. In der Untersuchung sollen folgende Punkte dargestellt werden: Separate Darstellung für Grundschule und weiterführende Schulen Einfache und unbürokratische Möglichkeiten zur Erlangung eines entsprechenden Gruppentickets (zum Beispiel Buchung am Fahrscheinautomat, per App, …) Einnahmeausfall und deren Kompensierung Möglichkeit der Ausweitung auf das gesamte VRS-Gebiet Überprüfung der Lösungsvorschläge bezüglich Ausweitung auf die weiteren im Kölner Stadtgebiet verkehrenden ÖPNV- und SPNV-Anbieter Finanzielle Beteiligung des Landes Sachstand: Die Verwaltung hat mit der KVB AG ein Konzept erarbeitet, welches im Jahr 2021 in ein bis zwei Stadtbezirken getestet werden soll. Hierbei soll eine Eintrittskarte einem Fahrausweis gleich gesetzt werden. Entsprechende Tickets sollen durch die jeweiligen Schulsekretariate ausgegeben werden. In kommenden Abstimmungsrunden werden das Amt für Schulentwicklung und die KVB AG das Konzept weiterentwickeln. 24 Fahrscheinloser Tag auch 2019 Antrag der Gruppe BUNT Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 29.01.2019 Antragsnummer: AN/1418/2018 und AN/0146/2019 Status: erledigt Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung und die KVB sollen gemeinsam mit Veranstaltern von besonderen Events, z. B. dem Köln Marathon oder dem Tag des guten Lebens, sowie Interessenvertreten, z. B. pro Bahn, Interessengemeinschaften des Einzelhandels usw., prüfen, welcher Tag im Jahr 2019 sich besonders für einen „fahrscheinlosen“ Aktionstag eignet. 2. Die Stadtverwaltung und die KVB sollen für den fahrscheinlosen Aktionstag ein umfassendes und nachhaltiges Marketingkonzept erarbeiten. Dabei soll auch die langfristige Einführung des fahrscheinlosen Aktionstages geprüft werden. 3. Die Stadtverwaltung und die KVB, sowie die angeschlossenen Verkehrsverbünde und die Vertretung des SPNV, sollen gemeinsam zum Jahr 2020 prüfen, welche Aktionen zielführend sind, um einen langfristigen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu erreichen. Hierbei sollen z.B. regelmäßig wiederkehrende fahrscheinlose Tage/Wochenenden oder Wochen gegeneinander abgewogen werden. 4. Es ist darzustellen, wie eine Einbindung in den SPNV erfolgen kann. Sachstand: Der Beschluss aus dem Jahr 2019 ist für das Jahr 2019 erledigt: Der Fahrscheinlose Tag wurde am 23.06.2019 durchgeführt. Der NRW-Tag im Jahr 2020 wurde durch die Landesregierung im Zuge der Corona- Pandemie abgesagt. Für diesen Tag war auch der Fahrscheinlose Tag geplant. 25 Verkehrskonzept Rondorf Nord West Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 29.01.2019 Antragsnummer: AN/1418/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten vor der nächsten öffentlichen Bürgerinformation zu Rondorf Nord-West und noch einmal vor dem entsprechenden Satzungsbeschluss, die Inhalte der Erschließungsmaßnahmen dem Ausschuss unter Beachtung der folgenden Aspekte der verkehrlichen Entwicklung darzustellen: 1) Die genaue Linienführung und der Stand der Planungen für a) den Fahrradschnellweg mit möglichst wenigen Querungspunkten b) die Entlastungsstraße c) die 4. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, d) die geplant L92n e) die Ertüchtigung der Straße am Wasserwerkswäldchen/ Kreuzung Militärring; f) die Ertüchtigung der Friedrich-Ebert-Straße / Kreuzung L300 2) Zeit-, Maßnahmenkatalog für die o.g. Maßnahmen mit, soweit nötig, einer Darstellung von Ausgleichsflächen und Lärmschutzmaßnahmen. 3) Mögliche Flächen für Mobilitätshubs (E-Ladestationen, Car- und Bike-Sharing, Park/Bike und Ride an Bushaltestellen) auch außerhalb des schienengebundenen ÖPNV. 4) Zwischenlösung bis zur Realisierung der 4. Baustufe (z.B:Schnellbus, Anbindung Arnoldshöhe an Bahnhof Hürth/Kalscheuren). 26 Sachstand: Der Verkehrsausschuss und der Rat haben in ihren Sitzungen am 26.03.2020 die Trassenführung der Entflechtungsstraße beschlossen. Im Vorfeld wurde die Maßnahme in zwei Fachgesprächen am 07.01.2020 und 04.02.2020 den Vertreterinnen und Vertretern des Verkehrsausschusses vorgestellt. Zudem hat am 02.03.2020 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die nächste Informationsveranstaltung zum Projekt Rondorf Nord-West, Teilprojekte Entflechtungsstraße und Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich, wird voraussichtlich Anfang 2021 stattfinden. Das Format und der Ablauf der Veranstaltung sind zurzeit noch in Abstimmung und insbesondere abhängig von den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Im Vorfeld der Veranstaltung wird die Verwaltung den Verkehrsausschuss und alle weiteren betroffenen politischen Gremien über die Inhalte und den aktuellen Stand zu den angefragten Punkten informieren. 27 Optimierung Verkehrsinfrastruktur Holweide Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 11.12.2018 Antragsnummer: AN/1627/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bezug auf die bereits vorliegenden verkehrlichen Untersuchungen im Stadtteil Holweide darzustellen, 1. wie die verkehrlichen Belastungen im Anschlussbereich Autobahnanschluss Bergisch Gladbacher-Straße / A3 / Steiler Straße / Honschaftsstraße gesenkt werden können. 2. wie die zu erwartenden Belastungen der Bergisch-Gladbacher-Straße durch den Verkehrszuwachs aus den neuen Baugebieten Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße minimiert werden können. 3. Wie der Sachstand zur Planung des Vollanschlusses der Anschlussstelle Mülheim ist, 4. wann mit der Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße, möglichst auf der Fahrbahn, zu rechnen ist. Sachstand: Zu 1.: Aufgrund der Funktion der Bergisch Gladbacher Straße als Autobahnzubringer und überörtliche Verbindungs- und Erschließungsstraße wird es keine Reduzierung der Verkehrsbelastung geben. Eine Entlastung kann es durch den Vollanschluss BAB-Anschlussstelle Mülheim geben. Zu 2.: Das Verkehrskonzept Holweide befindet sich in der Bearbeitung und Abstimmung. Es 28 berücksichtigt die Aufsiedlung Baumwollbleicherei/Baumwollquartier und die Piccoloministraße. Zu 3.: Kein neuer Sachstand Zu 4: Um eine durchgängige Radverkehrsführung auf der Bergisch Gladbacher Straße zu schaffen, muss der Straßenraum abschnittsweise vollständig neu aufgeteilt werden, was mit einem hohen planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist. Eine entsprechende Vorlage ist zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird den politischen Gremien im 1. Halbjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Baumaßnahme Bergisch Gladbacher Str./Buschfeldstr./Johann-Bensberg-Str. ist realisiert. Als nächstes wird das Vorhaben Radfahrstreifen zwischen Wasserwerkstr. und Grafenmühlenweg umgesetzt. 29 Neuordnung der Busangebote und Weiterentwicklung der Busteilnetze Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 11.12.2018 Antragsnummer: AN/1554/2018 Status: erledigt Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB zügig die Fortschreibung der Teilpläne der Busnetze vorzunehmen. Dabei sind die Stadtteile, welche besonders hohe Veränderunsanteile, z.B. durch EinwohnerInnenwachstum oder Schulneubauten aufweisen, oder bisher keine ausreichende Anbindung besitzen prioritär zu betrachten. Die Verwaltung soll weiterhin darstellen, wie in den oben identifizierten Stadtteilen kurzfristig das Nahverkehrsangebot verbessert werden kann. Sachstand: Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes haben Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt wurde. Das Konzept beinhaltet neben Interimslösungen auch strukturell bedingte Erweiterungen des Busnetzes im gesamten Stadtgebiet. Auch zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sind weitere Angebotserweiterungen im Busnetz vorgesehen (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020). Hinzu kommt der Aufbau eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot (vgl. Vorlagen-Nr. 1089/2020). Aufgrund der Dringlichkeit der zahlreichen Angebotserweiterungen in den letzten Jahren, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen, wurde eine Betrachtung der einzelnen Busnetze in den Bezirken – wie sie bisher üblich war - zurückgestellt. Bei der Erstellung der Konzepte für die beschlossenen Angebotserweiterungen wurden aber systematische Betrachtungen des Busnetzes zu Grunde gelegt. Der Beschluss kann als erledigt betrachtet werden, da die Aufgabe „Weiterentwicklung des Busangebotes“ auch ein Bestandteil des aktuellen Nahverkehrsplans ist (vgl. Kapitel 8.3, Seite 209). 30 Bus-Anbindung Schule Wasseramselweg Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 11.12.2018 Antragsnummer: AN/1553/2018 Status: erledigt Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB die Busanbindung des Gewerbegebietes Triotop mit der neuen Schule am Wasseramselweg zu verbessern. Hierzu soll die in der Mitteilung 3578/2017 angekündigte zweite Anbindung durch die Linie 139 frühzeitig umgesetzt werden. Parallel sind die Betriebszeiten auf der Linie 144, die seit August 2018 dort verkehrt, zukünftig auch auf die Abendstunden auszuweiten. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die Sachstände der weiteren in der o.g. Mitteilung aufgeführten Bus-Maßnahmen zu berichten und darzulegen, ob und welche weiteren Beschlüsse hierzu noch notwendig sind. Sachstand: Die Maßnahme wurde umgesetzt (vgl. Vorlagen-Nr. 4038/2019 aus der Sitzung am 21.01.2020). 31 Masterplan Quartiersgaragen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe GUT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 22.11.2018 Antragsnummer: AN/1593/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1) einen „Masterplan Quartiersgaragen“ mit den Pilotgebieten Innenstadt, Nippes, Ehrenfeld, Kalk und Lindenthal zu erstellen. Mit dem Ziel, oberirdische Stellplätze incl. Motorradstellplätze in Quartiergaragen zu verlagern, sollen potenzielle Flächen im stadträumlichen Kontext mit folgenden Maßgaben dargestellt, bewertet und priorisiert werden: a) die Verwaltung soll aktiv auf mögliche private Investoren und Betreiber zugehen. Dazu ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere aus Stellplatzablösemitteln) private Investoren und Betreiber rechnen können, um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch die Anwohner vorliegt. b) Zusammen mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur Verkehrsoptimierung zu entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes sowie einer Neuordnung des öffentlichen Raumes für den Umweltverbund vorzulegen. c) Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig vor dem Neubau von Quartiersgaragen zu betrachten. 2) den „Masterplan Quartiersgaragen“ den zuständigen Gremien bis Mitte 2019 zur Beratung vorzulegen. 32 Sachstand: Zu 1.: Erste Kontakte konnten geknüpft werden. Die konkreten Zuschussmöglichkeiten werden zurzeit geklärt. Zu 2.: Der Plan ist in Bearbeitung. 33 Verkehrswende voranbringen – ÖPNV attraktiver machen: durchgehenden Betrieb der Linie 13 am Wochenende einrichten! Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 13.11.2018 Antragsnummer: AN/1510/2018 Status: erledigt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der KVB darzulegen, wie und auf welchen Streckenabschnitten ein durchgehender Betrieb der Linie 13 am Wochenende eingerichtet werden kann. Sachstand: Der Beschluss wurde umgesetzt (vgl. Ratsbeschluss vom 09.07.2019 zu Vorlage -Nr. 1418/2019). Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 fährt die Linie 13 im Nachtverkehr. Das Angebot der Linie 13 wurde in den Wochenendnächten sowie in den Nächten vor Feiertagen auf einen durchgehenden 30 -Minuten-Takt im gesamten Linienverlauf ausgeweitet. 34 Programm „Gut und sicher zur Schule“ Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 11.09.2018 Antragsnummer: AN/1173/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der anstehenden Erstellung von Schulwegplänen die folgenden Punkte mit zu prüfen Schaffung einer besonders geschützten Infrastruktur auf Schulwegen. Schulwegpläne sollen partizipativ aus der Perspektive der Kinder entwickelt bzw. überarbeitet und bauliche Verbesserungen vorgenommen werden. Sicherer und attraktiver Ausbau der Radfahrinfrastruktur der Schulwege (Bspw. Fahrradstraßen, Tempo 30-Zonen, Radfahrwege, gegenläufige Öffnung von Einbahnstraßen, Fahrradabstellanlagen). Sachstand: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Aufstellung von Schulwegplänen und einem erfolgreichen schulischen Mobilitätsmanagement. 35 Ausweitung des KVB-Leihrad-Systems Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT Gremium: Rat Sitzungsdatum: 05.07.2018 Antragsnummer: AN/1042/2018 und AN/1111/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Seit 2015 betreibt die KVB AG ein Fahrradverleihangebot. Im 1. Quartal 2019 schreibt die KVB AG den Betrieb des Fahrradverleihsystems erneut aus, da der bestehende Vertrag im April 2020 endet. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Köln die folgenden Anforderungen an das Fahrradverleihsystem durch Verwaltung und KVB AG umzusetzen. 1. Die KVB AG wird in Zusammenarbeit mit der Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Ziele von „Köln Mobil 2025“, die bestehenden Betriebsgrenzen des KVB-Leihradsystems auf die Kölner Außenbezirke auszuweiten. Dabei hat zugleich die Erhöhung der Anzahl von Leihrädern zu erfolgen. Die Fahrradflotte soll in diesem Zuge um zusätzliche E-Bikes für einen stadtweiten Einsatz erweitert werden. Diese sollen insbesondere auch in Außenbereichen zum Einsatz kommen, um Umstiegsmöglichkeiten zu Stadtbahnhaltestellen zu verbessern. Sich erweiternde bzw. neu entstehende Wohnquartiere sind dabei zu berücksichtigen. 2. Die KVB AG wird zusammen mit der Verwaltung beauftragt, ein Nutzungskonzept zu erstellen, das für das gesamt Stadtgebiet ein Fahrradverleih-Angebot und an zentralen und stark frequentierten Orten in der Innenstadt und insbesondere für die Außenbezirke stationsgebundene Abstellsysteme vorsieht. Hierbei sind u.a. die KVB-Verkehrsknotenpunkte sowie bereits versiegelte Flächen, wie z.B. Parkplätze, für die Abstellanlagen zu betrachten, um eine weitere Versiegelung des öffentlichen Raums zu vermeiden. 3. Dieses Nutzungskonzept soll auch die Standorte für Leihrad-Abstellanlagen aufweisen, die „systemübergreifend“ auch durch andere auf dem Markt befindliche Leihrad-anbieter genutzt werden sollen. Zeitgleich werden gekennzeichnete Abstellflächen für Leihräder im Free Floating System eingerichtet. Zielsetzung ist die Etablierung von Systemen, die ein geordnetes Abstellen der Leihräder ermöglichen und Behinderungen z.B. von Zufußgehenden unterbinden. 36 4. Dem Verkehrs-, Stadtentwicklungs- und Finanzausschuss sowie den Bezirksvertretungen sind rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die Ausschreibung des Fahrradverleihsystems die Ergebnisse vorzulegen. Sachstand: Zu 1.: Die KVB AG hat im Sommer 2020 die Vergabe abgeschlossen. Aufgrund der darauf folgenden Abstimmungsprozesse mit nextbike und den zu erwartenden Lieferzeiten der neuen Fahrräder kann das Verleihsystem im Sommer 2021 starten (vgl. hierzu auch Vorlagen-Nr. 3725/2020). Zu 2.: Die KVB AG hat für das neue Verleihsystem ca. 100 Standorte in der Standortzone vorgesehen. Zur Inbetriebnahme sollen ca. die Hälfte dieser Standorte errichtet und die Anzahl im laufenden Betrieb anhand der Nutzungen und Bedarfe sukzessive erhöht werden. Zu 3.: Die Ausgestaltung der Rückgabe-Standorte erfolgt so, dass eine systemübergreifende Nutzung möglich ist. Es werden keine KVB-Rad spezifischen Elemente verbaut/markiert, die eine Nutzung durch weitere Leihradanbieter erschweren oder gar ausschließen. 4.: Die Bezirksvertretungen erhalten gem. Zuständigkeitsordnung hierzu eine Beschlussvorlage, um die ersten Standorte im jeweiligen Bezirk zu beschließen. Der Politik wird hierbei selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt, weitere mögliche Standorte zu benennen. 37 „Spar dir dein Auto“ in Köln Antrag der Gruppe BUNT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 19.06.2018 Antragsnummer: AN/0917/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft, ob die Mannheimer Aktion „Spar dir dein Auto“ auf Köln übertragbar ist. Dem Verkehrsausschuss soll sodann bis zum Ende des dritten Quartals 2018 eine Abschätzung vorgelegt werden. Sachstand: Der Antrag wird von der Verwaltung und der KVB aktuell dahingehend geprüft, vergünstigte ÖPNV-Tickets für spezielle Zielgruppen (z. B. Neubürgerinnen und Neubürger oder im Gegenzug einer Abschaffung des Privat-Pkw) im Rahmen einer Marketingaktion temporär zur Verfügung zu stellen. 38 Optimierung Verkehrstechnik Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.05.2016 Antragsnummer: AN/0782/2016 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, 1. die Variotafeln auf den Einfallstraßen im Stadtgebiet zu erneuern und mit moderner Technik auszustatten, so dass sie präzisere Informationen über verkehrliche Beeinträchtigungen vermitteln und zum anderen besser lesbar sind; die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind darzustellen; 2. mit den Inhabern der Werbenutzungsrechte über Möglichkeiten von aktuellen Verkehrsinformationen auf den digitalen Stadtinformationsanlagen zu verhandeln und diese entsprechend aufzurüsten; 3. die seit langem geplante Beschaffung des neuen Verkehrsrechners für die Steuerung von Lichtsignalanlagen nun zeitnah durchzuführen. Ziel ist eine weitere und flächendeckende Optimierung von verkehrsabhängigen Schaltungen sowie umweltsensitiven Schaltungen für Straßen mit Luftmessungs-Stationen, zu ermöglichen und damit einen dynamischen Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer unter Beibehaltung der ÖPNV-Vorrangschaltungen zu gewährleisten. Zudem muss die Umsetzung des Erneuerungsprogramms der Lichtsignalanlagen deutlich intensiviert werden. 4. zu prüfen, ob die RheinEnergie AG die Sanierung, Pflege und den Betrieb der Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durchführen kann. Dies beinhaltet Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung u. ä. nebst Deckung des Energieeigenbedarfs. Im Rahmen der Untersuchung soll auch die Möglichkeit der Verpachtung oder Eigentumsübertragung der LSA auf die RheinEnergie AG dargestellt werden. 5. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die aktuellen Kölner Verkehrsdaten über alle Navigationssysteme und entsprechende Applikationen zur Verfügung stehen. 6. dafür zu sorgen, dass künftig alle gängigen LKW-Navigationssysteme das städtische „LKW-Führungskonzept“ in die Routenberechnung und Streckenauswahl auf dem Kölner Stadtgebiet berücksichtigen. 39 Sachstand: Zu 1.: Die Maßnahme ist abgeschlossen. Zu 2.: Die relevante Aufschaltung erfolgt aktuell über den Bevölkerungswarndienst. Die Verfügbarkeit für Verkehrsinformationen ist nur eingeschränkt möglich. Ein entsprechender Editor wird derzeit eingerichtet. Die Maßnahme ist somit abgeschlossen. Zu 3.: Die Maßnahme ist abgeschlossen. Zu 4: Durch die Beibehaltung der Aufgabenwahrnehmung in der Kernverwaltung (Anlageneigentum bei der Stadt Köln) war der Zugang zu Fördergeldern im erheblichen Umfang beim BMVI gegeben. Vorgang ist abgeschlossen. Zu 5.: Im Rahmen der Migration des Verkehrsrechners und des Verkehrsmanagementsystems wurde eine Schnittstelle zum Mobilitäts-Daten- Marktplatz zur Übertragung der Parkdaten, Streckenbelastungen, Informationen zu Baustellen und Verkehrsmeldungen eingerichtet. Aktuell werden Parkdaten und Streckenbelastungen übergeben. Mit der Aktivierung der Schnittstelle zwischen der Software zur Genehmigung von Baustellen und dem Verkehrsmanagementsystem wird in 2020 eine wesentliche Funktionserweiterung hergestellt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Weiterentwicklung der Schnittstellen zur Bereitstellung weiterer Daten, die technische Weiterentwicklung der bestehenden Schnittstellen sowie die inhaltliche Pflege der Systeme und die kontinuierliche Datenbereitstellung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Zu 6.: Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die inhaltliche Pflege des Systems bezüglich aktueller Anpassungen des Verkehrsnetzes ist Geschäft der laufenden Verwaltung. 40 Gefahrloses Fahrradfahren in Schulnähe Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 05.03.2018 Antragsnummer: AN/0231/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, wie sicher die Verkehrssituation für Fahrradfahrende im Umfeld der Kölner Schulen ist und darauf folgend auszuarbeiten, wie man sie verändern muss, um Sicherheit für Fahrradfahrende garantieren zu können. 2. Ein besonderer Gefahrenpunkt ist die Straße Weyertal in Sülz, wo starker Durchgangsverkehr auf die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zweier Schulen trifft. Dort soll durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. Verkehrsberuhigung, Fahrradstraße, Fahrradstreifen, die Situation verbessert werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden kann so vergrößert werden, insbesondere die der Fahrradfahrenden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen schnellstmöglich auch auf andere Gefahrenpunkte auszuweiten. Hervorzuheben sind hier besonders Schulen in Innenstadtnähe, wo die Sicherheit von Fahrradfahrenden besonders beeinträchtigt ist. Sachstand: Die Fahrradstraße wurde Ende Oktober 2020 eingerichtet. Die Stelle „Schulwegsicherung“ wurde zu Beginn des Schuljahres 2020/21 besetzt 41 und bei der Straßenverkehrsbehörde angegliedert. Dort wird derzeit ein Konzept zur Aufstellung von Schulwegplänen und einem erfolgreichen schulischen Mobilitätsmanagement erarbeitet (s. auch S. 14). Damit Eltern die Möglichkeit haben, die von ihnen beobachteten Gefahrenpunkte weiter zu geben, führt der Arbeitskreis „Sicherheit im Straßenverkehr“ anlässlich der Einschulung der I-Dötzchen die „Elternbefragung“ durch. Am ersten Schultag der Erstklässler sind zwei VertreterInnen des Arbeitskreises vor Ort und führen mit den Eltern der Kinder ein kurzes Gespräch zum Thema „Schulweg“. Neben statistischen Fragen, die zum Schulweg erhoben werden, haben die Eltern die Möglichkeit, Sorgen und Verbesserungsvorschläge zum Schulweg zu äußeren. Die Kritikpunkte und Anregungen werden nach der Befragung überprüft und Optimierungs- möglichkeiten untersucht. Nach den erfolgten Prüfungen erhält die Schule ein Abschlussschreiben, in dem die Vorschläge dargestellt und die Untersuchungen und geplanten Optimierungen erläutert werden. 42 Stadtbahnanbindung Köln-Widdersdorf – Untersuchung der Trassenführung Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sowie der Gruppen BUNT und GUT Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 23.01.2018 Antragsnummer: AN/0044/2018 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Untersuchungen zur Trassenführung der Anbindung von Köln-Widdersdorf an das Stadtbahnnetz soweit erforderlich zu aktualisieren und die beiden Varianten a) Verlängerung der Linie 1 von Weiden-West oder b) Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 von Köln-Bocklemünd zu bewerten. Auf der Grundlage einer vergleichenden Darstellung der Vor- und Nachteile, der Erschließungswirkung, Kosten, Fahrzeit, Kapazitätsplanung und Details der konkreten Streckenführung sowie eines überschlägigen Kosten-Nutzen-Faktors soll eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss gegeben werden. Sachstand: Mit der Fertigstellung der Vorstudie, die vom Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit der KVB AG und der Stadt Köln beauftragt wurde, ist kurzfristig zu rechnen. Danach werden die beteiligten Kommunen ihre politischen Gremien und die interessierten Bürgerinnen und Bürger im 1. Quartal über die Ergebnisse informieren und beteiligen. Auf dieser Basis wird die Stadt Köln mit der KVB AG und dem Rhein-Erft- Kreis dann eine gemeinsame Machbarkeitsstudie als Vorbereitung für die Variantenentscheidung einer Verbindung nach Widdersdorf (und weiter in den Rhein- Erft-Kreis bis nach Niederaußem) in 2021 beauftragen. 43 Kundenparkplätze für die Veedel öffnen Antrag der SPD-Fraktion Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 05.12.2017 Antragsnummer: AN/1731/2017 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Kontakt zu Handelsunternehmen (z.B. Discounter, Baumärkte etc.) mit Kundenparkplätzen und -parkhäusern sowie zu privaten Parkhausbetreibern aufzunehmen und zu klären, unter welchen Rahmenbedingungen eine Öffnung für Anwohnerinnen und Anwohner möglich wäre. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren Lösungen zu entwickeln, mit dem Anwohnerinnen und Anwohnern Parkmöglichkeiten auf Kundenparkplätzen und in Kundenparkhäusern eröffnet werden können. 3. Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig über den Sachstand im Verkehrsausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss und in den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen zu berichten. Sachstand: Erste Kontakte wurden geknüpft. Die Bereitschaft der Privaten, Kundenparkplätze zu öffnen, ist jedoch gering. 44 Chancen für Zündorf-Süd endlich nutzen Antrag der SPD-Fraktion Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Antragsnummer: AN/1565/2017, AN/1604/2017, AN/1647/2017 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Entlastungsstraße für Zündorf) an die A 59 anzubinden. 2. Die Planungen für die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzunehmen, so dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann. 3. Zur zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Linie 7 sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder Eigenfinanzierungen durch die Stadt. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen. 4. Der Rat bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf-Süd nur nach einer Realisierung der erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße erfolgen kann. 5. Das rund 54 Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben weitergeplant werden: 45 • die städtebaulichen Grundsätze müssen mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt, dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf. • Es gilt ein Quartier mit einer zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln. 6. Auf Grund der topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluftschneise. Sowohl in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi- ckerungsmulden, Grüne Finger etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden. 7. Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen. 8. Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung für die Verkehrswege zu forcieren. Sachstand: Entsprechend der Abstimmungen mit dem Ministerium für Verkehr des Landes NRW wurde die Maßnahme L 82 Köln-Wahn/Elsdorf B 8 bis A 59 im Landesstraßen- bedarfsplan in die 1. Stufe hochgestuft. Im Zusammenhang mit der Planfeststellung zum 6-streifigen Ausbau der A 59 ist somit eine Anschlussstelle L 82n zu berücksichtigten. Zum Sachstand der Stadtbahnlinie 7 wird auf die Vorlagen-Nr. 0250/2020 und 0808/2020 verwiesen. 46 - Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion sowie der Gruppe Gut Änderungsantrag der Gruppe Bunt Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Antragsnummer: AN/1589/2017, AN/1637/2017, AN/1640/2017 Status: erledigt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit der KVB AG zügig ein Umsetzungskonzept zur Weiterentwicklung der KVB-Busangebote im Kölner Stadtgebiet unter den hier aufgeführten Maßgaben zu erstellen und dem Verkehrs-, Stadtentwicklungs- und Finanzausschuss vorzulegen. 1. Es sollen Vorschläge für eine dauerhafte Erweiterung des KVB-Busnetzes durch Taktverdichtungen und neue Buslinien bzw. -linienführung erstellt werden. Diese sollen vor allem die außenliegenden Bezirke betreffen, um eine bessere bzw. attraktivere Verbindung zur Innenstadt anzubieten. Insbesondere die Neubaugebiete im Westen wie Widdersdorf und der neue Schulstandort Girlitzweg, dazu im Süden die Gebiete um Rondorf und das Sürther Feld sollen besser angebunden und die „Unibuslinie“ verstärkt werden. Im Norden sollen das Gewerbegebiete Feldkassel und die Fordwerke als auch die anliegenden Rheindörfer sowie Auweiler und Esch besser bedient werden. Die rechtsrheinischen Stadtgebiete sind ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Stadtentwicklung zu optimieren. Dazu zählen neben den geplanten Neubaugebieten im Porzer Süden das künftige Wohnquartier Deutzer Hafen und Mülheimer Hafen. 2. Es sollen Vorschläge für Angebotsausweitungen des Busnetzes im Interim erstellt werden, da die langen Zeiträume zur Umsetzung der im ÖPNV- Bedarfsplan vorgesehenen Vorhaben zur Erweiterung des Stadtbahnnetzes überbrückt werden müssen. Dies soll Taktverdichtungen und neue Buslinien für die Verbindung Hürth – Universität zwecks Entlastung der Linie 18, für die 47 rechtsrheinische Verbindung zum Bahnhof Deutz zur Entlastung der Linie 9, die Entlastung der Linie 4 zwischen Höhenhaus und Wiener Platz, die Entlastung der Linie 1 zwischen Kalk und Innenstadt sowie zwischen Weiden und der Innenstadt und die Anbindung von Rondorf umfassen. 3. Die KVB-Buslinien sollen sukzessive durch E-Busse betrieben werden. Daher soll eine Umsetzungsplanung für die Umstellung der Busflotte für den Zeitraum bis spätestens 2030 erstellt und vorgelegt werden. 4. Zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB- Busnetzes sollen Ergebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden. Sachstand: Die Beschlüsse für die Fahrplananpassungen 2020 liegen vor. Die KVB AG bereitet die Umsetzung vor. Die Arbeitsaufträge für Verwaltung und KVB, die aus diesem Beschluss resultieren, sind überwiegend abgearbeitet oder befinden sich in der Umsetzung bzw. weiteren Prüfung (vgl. Vorlagen-Nr. 1037/2018, 1075/2018, 1418/2019, 1215/2019 sowie 3935/2019). Die beschlossenen Maßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel 2018 und 2019 umgesetzt. 48 Mehr Sicherheit im Kölner Stadtverkehr Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe Gut Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 05.09.2017 Antragsnummer: AN/1133/2017 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit Vertretern der Polizei und des ADFC zu erörtern, welche Verkehrsknoten mit freilaufenden Rechtsabbiegern konfliktträchtig sind und welche Maßnahmen an dem jeweiligen Knoten erforderlich sind. Diese sind unverzüglich umzusetzen. Diese beinhalten u.a.: a. Gewährleistung der Sichtbeziehungen durch Abbau von Werbeträgern, konsequentem Vorgehen gegen falsch parkende PKW, usw.) b. Führung des Radverkehrs auf der Straße, um Kreuzungen „in einem Rutsch“ passieren zu können c. Wechselblinkanlagen vor Fußgängerüberwegen und Fahrradfurten d. Beschilderung, die auf kreuzenden Rad- und Fußverkehr hinweist, ggf. ergänzt durch Fahrradsymbole auf der Fahrbahn e. Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers. Falls verkehrlich zum Erhalt der Leistungsfähigkeit dieser weiterhin erforderlich sein sollte, erfolgt eine geschwindigkeits-reduzierende Umgestaltung, z.B. durch Einsatz von sog. „Kölner Tellern“ Darüber hinaus soll die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Polizei darstellen, welche Unfallursachen in Köln als Schwerpunkte zu sehen sind und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, das Unfallgeschehen in Köln wirksam zu reduzieren. 49 Sachstand: Die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung ist erfolgt. Um möglichst umfassend und zielgerichtet Lösungen für die Entschärfung freilaufender Rechtsabbieger aufzeigen zu können, wurde von einem externen Planungsbüro ein Baukastensystem entwickelt, dessen Anwendung auf verschiedenen Ebenen erprobt wurde: als Ad-hoc-Maßnahmen zur sofortigen Umsetzung; für Einzelmaßnahmen als Umsetzung für komplexe Knotenpunkte; im Rahmen von Detailuntersuchungen zur Umsetzung bei unfallauffälligen Knotenpunkten. Darüber hinaus wurden aktuelle Planungen gezielt mit Augenmerk auf die Verkehrssicherheit geprüft. Die bisherige Vorgehensweise bewegt sich im Wesentlichen auf der konzeptionellen Ebene. Es wurde eine Bedarfsplanung erstellt. Mit dem Baukastensystem wurde bundesweit erstmalig ein Instrument für die „Entschärfung“ freilaufender Rechtsabbieger geschaffen, welches in der Fachöffentlichkeit äußerst positiv bewertet wird. VCD und ADFC haben sich ausdrücklich für den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger ausgesprochen und sehen das Baukastensystem hier als zielführend für das weitere Vorgehen. Für das entwickelte Baukastensystem soll nun ein Bewertungsschema erstellt und Anwendungsregeln für die einzelnen Maßnahmen entwickelt werden. Unter Berücksichtigung z.B. der Verkehrsbelastung, der Form der Radverkehrsführung, dem Schwerverkehrsanteil und der ÖPNV-Führung sollen die Bausteine hinsichtlich ihrer Eignung zur Lösung spezifischer Problemlagen untersucht und bewertet werden. Ziel ist die Entwicklung einer Bewertungsmatrix, die es der späteren Objektplanung ermöglicht, geeignete Bausteine aus dem Baukastensystem für die unterschiedlichen planerischen Anforderungen zu benennen und lösungsorientiert anwenden zu können. Diese Untersuchungen werden in einer zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie durchgeführt. Hierzu wird eine Vergabe erfolgen. Die ersten Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen und Realisierungen sind als positiv einzustufen. 50 Förderung der E-Mobilität im ÖPNV Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion sowie der Gruppe Gut Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Antragsnummer: AN/1008/2017, AN/1056/2017 Status: erledigt Beschluss: Als ein weiterer Baustein einer emissionsarmen Mobilitätsentwicklung im Rahmen von „KölnMobil 2025“ wird der Umstieg auf E -Mobilität beim ÖPNV-Dienstleister KVB AG weiter gefördert. Daher beschließt der Rat der Stadt Köln die Umsetzung folgender Maßnahmen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KVB und in Abstimmung mit der Rheinenergie einen Plan für den weiteren Ausbau des E -Bus-Netzes zu erstellen. Die Planung soll die sukzessive Erweiterung des E -Bus-Netzes beinhalten und dabei vordringlich diejenigen Buslinien berücksichtigen, die in Bereichen hoher Schadstoffbelastungen bzw. in der Innenstadt verkehren. Ziel dieser Planung soll eine Umstellung der kompletten Busflotte auf elektrischen Antrieb sein. Der Strom soll dabei – wie schon bei den Stadtbahnen – zu 100% aus regenerativen Quellen stammen. 2. Mit der Planung soll ein Zeit-/Maßnahmenplan unter Berücksichtigung folgender Punkte vorgelegt werden: - Welche Buslinien können kurz-, mittel-, und langfristig - inklusive des Aufbaus multifunktionaler Ladestationen - umgestellt werden. - Aufgrund der zurzeit noch sehr hohen Mehrkosten soll die Umsetzung jedoch erst in Abhängigkeit von hierzu zur Verfügung stehenden Drittmitteln (beispielsweise einer Landesförderung) erfolgen. 51 - Neben den zu erwartenden Mehrkosten sind auch die CO2-Einsparungen und die Minderbelastung durch NOx und Feinstaub sowohl absolut als auch in Relation zur betroffenen Bevölkerung darzustellen. - Spätestens Ende 2017 ist die Planung dem Rat und den fachlich involvierten Ausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. 3. Im Rahmen der interkommunalen Zusammen arbeit werden Verwaltung und KVB AG gebeten, mit den Verkehrsunternehmen im Umland, insbesondere der RVK, bei der Erprobung und Einführung weiterer umweltfreundlicher Antriebstechniken zu kooperieren. Dies umfasst insbesondere auch Brennstoffzellen-Hybridbusse auf Wasserstoff-Basis im Rahmen des EU-Förderprogramms JIVE. Sachstand: Die Umsetzung der Elektrifizierung des KVB-Busnetzes wurde in der Mitteilung mit der Vorlagen-Nr. 1038/2020 dargestellt. Derzeit werden die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, um die sechs Buslinien der 1. Ausbaustufe auf E-Antrieb umzustellen. Ende des Jahres 2020 sollen erste E-Busse der aktuellen Bestellung ausgeliefert werden, so dass in der 1. Jahreshälfte 2021 mit dem Beginn der Umstellung zu rechnen ist. Zudem wurden die Planungen zur Umstellung von sieben weiteren Buslinien aufgenommen. Beschlusspunkt 3 wurde mit Vorlagen-Nr. 1027/2019 „Richtlinie zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW“ erledigt, die Förderrichtlinie wurde dahingehend angepasst, dass der Einsatz von Fahrzeugen mit verbesserter Abgasnachbehandlung oder Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen stärker gefördert wird. 52 Einrichtung einer Mobilitätsstation in Chorweiler Antrag der Fraktion Die Linke.Köln Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 27.06.2017 Antragsnummer: AN/0910/2017 Status: erledigt Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für weitere Mobilitätsstationen an allen wichtigen multimodalen Verkehrsknotenpunkten voranzutreiben. Hierbei soll der S-Bahnhof Chorweiler im Rahmen des Projektes „Nationale Projekte des Städtebaus“ vorrangig geprüft werden. Hierbei werden die folgenden Verkehrsträger miteinander verknüpft und ein einfaches Umsteigen ermöglicht. - Fußverkehr - Fahrrad (privat und Leihrad) - E-Bikes (privat und Leihrad) - Carsharing (Elektrofahrzeuge) - Taxi - Stadtbus - Stadtbahn - S-Bahn Die Mobilitätsstation soll sich an den Stationen orientieren, die im Rahmen der „Smart City Cologne“ in der Stegerwaldsiedlung geschaffen werden. Die zu schaffende Elektroladeinfrastruktur soll Ladesäulen für Carsharing, Elektroräder und private Fahrzeuge vorhalten. Sachstand: Die Verwaltung arbeitet derzeit gemeinsam mit der DB und dem NVR im Rahmen einer SmartCity-Kooperation an einer flächendeckenden Ausweisung aller DB- 53 Standorte auf Kölner Stadtgebiet (Ausnahme Hbf. und Deutz) als Mobilstationen. Dabei wird auch der S-Bahnhof Chorweiler berücksichtigt. Darüber hinaus soll perspektivisch ein flächendeckendes und stadtweites Netz an Mobilstationen sowohl an großen und kleineren Verknüpfungspunkten des ÖPNV/SPNV als auch in Wohnquartieren und Gewerbegebieten entstehen. Insbesondere bei größeren Neubauvorhaben und Erweiterungen des ÖV-Netzes (Schiene) sollen Mobilstationen bereits integraler Bestandteil der Planung sein (vgl. Vorlagen-Nr.: 2212/2020). 54 Wasserbusliniensystem Rheinland Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion sowie Deine Freunde Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.05.2016 Antragsnummer: AN/0815/2016 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat spricht sich dafür aus, zukünftig den Rhein als Verkehrsweg für den regionalen öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Daher soll ein regionales Wasserbusliniensystem entwickelt und eingeführt werden, dass Linienverbindungen innerhalb Kölns sowie mit der Stadt Leverkusen, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn umfasst. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, a) zusammen mit den benachbarten Gebietskörperschaften Bonn, Leverkusen und Rhein-Sieg in enger Kooperation mit Region Köln/Bonn e.V., dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Verkehrsverbund Rhein- Sieg (VRS) und der KVB AG ein Linien- und Betreiberkonzept für ein regionales Wasserbusliniensystem Rheinland zu entwickeln, das vom Aufbau her stufenweise realisiert werden kann. b) die Bedarfe und Nutzungspotenziale unter Berücksichtigung einer volkswirtschaftlichen Betrachtung darzustellen. c) die Integration eines solchen Wasserbusliniennetzes zu anderen Mobilitätssystemen und –angeboten (ÖPNV, IV, Radverkehrsnetz) zu berücksichtigen. d) das Wasserbusliniensystem in das bestehende ÖPNV-Tarifsystem einzubinden. e) Förderpotenziale für die Einführung eines Wasserbusliniensystems und die Finanzierung des Betriebs zu ermitteln und darzustellen. 55 f) zeitnah soll als Starter eine Verbindung zwischen Porz und Rodenkirchen realisiert werden. g) dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss kurzfristig einen Zeit- /Maßnahmenplan für die Realisierung vorzulegen. Sachstand: Die Machbarkeitsuntersuchung wurde im 1. Halbjahr 2020 vergeben und befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Mitte 2021 soll die Studie abgeschlossen sein; die politischen Gremien werden über die Ergebnisse unterrichtet. Ein Zwischenbericht wird im 1. Quartal 2021 vorgelegt (vgl. hierzu 3614/2020). 56 KölnMobil – Express-Bus-Netz für Köln Antrag der SPD-Fraktion Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Deine Freunde Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.05.2016 Antragsnummer: AN/0806/2016, AN/0878/2016, AN/0889/2016 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Express -Bus-Netz in Köln und ggfs. angrenzenden Kommunen realisiert werden kann. Die Planungsvarianten für ein Express -Bus-Netz sollen die an Köln angrenzenden Gebietskörperschaften mit dem Ziel eines regionalen Netzes berücksichtigen. 2. Besonders die Anbindung von unterversorgten Stadtteilen und denen, deren Kapazitäten des ÖPNV bereits ausgeschöpft bzw. sogar überschritten sind, sollen dabei berücksichtigt werden. 3. Die einzelnen Express-Bus-Linien mit lediglich einigen wenigen, stark nachgefragten Haltepunkten, sollen die Kölnerinnen und Kölner sowie Pendler schnell und auf kurzem Weg zu den hoch frequentierten Orten unserer Stadt bringen. Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren sollen in diesem Rahmen ebenfalls betrachtet werden. Es soll dargestellt werden, durch welche Voraussetzungen und Maßnahmen reale Zeitgewinne für Express-Bus-Linien im Stadtgebiet ermöglicht werden können. Zudem sollen Relationen dargestellt werden, die nicht durch schienengebundenen ÖPNV bedient werden, 4. aber wegen hohem Fahrgastaufkommen für Bus-Verbindungen relevant sind. 5. Die Prüfung soll mehrere Varianten zum Umfang eines Express -Bus-Netzes in Abstufung der Bedarfssi tuation und der haushaltsmäßigen Auswirkungen umfassen. 57 6. Der Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes oder Bundes sollen ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden. 7. Die Ergebnisse der Prüfung inklusive eines Entscheidungsvorschlages sind dem Rat im 3. Quartal 2016 vorzulegen. Sachstand: Die Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie zur Prüfung eines ganzen Expressbusnetzes wird derzeit erstellt. Die Ausschreibung ist für Anfang 2021 vorgesehen. Fördermöglichkeiten für die Untersuchung sowie für eine spätere Umsetzung werden parallel geprüft; das NVR-Programm zur Förderung von „Überland“-Schnellbussen entfällt hierbei, da die Kriterien nicht passend zu den innerstädtischen Begebenheiten sind. Der Rhein-Erft-Kreis ist in Vorbereitung von Expressbuslinien, von denen eine Linie in Worringen und Weiden-West an das Kölner ÖV-Netz anknüpfen soll. Die Einführung ist derzeit für Dezember 2020 geplant (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 2844/2020). Auf der bereits eingerichteten Express-Buslinie Aachener Straße werden die Herausforderungen an ein flächenhaftes Expressbusnetz erprobt. 58 Förderung der Elektromobilität in Köln Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP- Fraktion Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.05.2016 Antragsnummer: AN/0820/2016, AN/0873/2016, Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln spricht sich für mehr Elektromobilität in Köln aus und setzt sich zu diesem Zweck folgende Ziele: a. bis zum Jahr 2020 sollen im Kölner Stadtgebiet vierhundert Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenland für das Laden von E- Fahrzeugen, E-Bikes und Pedelec umgewandelt bzw. eingerichtet und mit Ladestationen ausgerüstet werden. Die Einrichtung kann zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Die Stellplätze sind auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes für E-Fahrzeuge und E-Bikes zum Laden der Batterie zu reservieren und Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden. Die Verfahren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen von Ladestationen sollen deutlich beschleunigt werden. b. Die Verwaltung unterstützt die RheinEnergie und die KVB darin, mindestens fünf Mobilitäts-Hubs an Verbindungsknoten von S-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fahrrad, E-Bike- & E-Carsharing-Ladestationen zu errichten. Als Standorte sollen der Bahnhof Ehrenfeld, Bahnhof Mülheim, Bahnhof Deutz, Bahnhof Porz Wahn und Hauptbahnhof geprüft werden. c. Der Einsatz von E-Mobilität wird beim Carsharing-Angebot in Köln gefördert, in dem mehr Flächen im öffentlichen Raum (stationsbasiert) für E-Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch durch eine Verbindung mit den unter b) dargestellten Mobilitäts-Hubs, zur Verfügung gestellt werden. Neue Carsharing-Standorte werden mit mindestens einer Ladestation und einem zusätzlichen öffentlichen Ladepunkt ausgewiesen. 59 d. Die öffentlichen Ladepunkte sind mit Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu beliefern. e. Im Zuge neuer Quartiersentwicklungen ist E-Mobilität von Beginn an in städtebauliche Planungskonzepte einzubeziehen. Die Stadt soll in Bebauungsplänen Flächen für öffentliche Ladestationen ausweisen. f. Die städtische Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Ansiedlung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E- Speichertechnologie gezielt zu fördern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Ratsgremien noch in diesem Jahr ein Konzept zur Umsetzung der hier aufgeführten Ziele und Vorhaben zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand: 1. a) Gemäß beschlossenem Standortkonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) und Betriebskonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019) werden Mitte 2021 vierhundert Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenland für das Laden von E- Fahrzeugen umgewandelt. Das Laden von E-Bikes und Pedelecs wird im Rahmen der Planungen zu Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr.: 2212/2020) weiterverfolgt. Die Umsetzung ist auf Grund der fehlenden Standardisierung in diesem Segment schwierig. Das Laden der herausnehmbaren Akkus kann nur erfolgen, wenn ein Diebstahlschutz gewährleistet ist. b) Im Rahmen der SmartCity Partnerschaft zwischen der Deutschen Bahn AG, der Nahverkehr Rheinland GmbH und der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 3422/2019) werden bis Ende 2022 alle Eisenbahnhaltepunkte im Stadtgebiet zu Mobilstationen weiterentwickelt. Anfang 2021 sind an folgenden Bahnhöfen bereits Mobilstationen eingerichtet worden: Bahnhof Köln-Ehrenfeld / Gerhard-Wilczek-Platz, Bahnhof Köln Airport-Businesspark, Bahnhof Worringen, Bahnhof Köln-Mülheim, Bahnhof Porz-Wahn, Bahnhof Steinstraße, Bahnhof Blumenberg und Bahnhof Köln- West. Die Hinweisbeschilderung im Bahnhof Köln Messe/Deutz zur nahegelegenen Mobilstationen Charles-de-Gaulle-Platz wird verbessert. Alle weiteren Bahnhofsstandorte werden hinsichtlich ihrer Umfeldgestaltung sowie vorhandene (Mobilitäts-) Angebote hin untersucht und von einem externen Büro beplant. Die Ausschreibung hierzu ist für das 1. Quartal 2021 geplant. c) Durch eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW müssen Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum diskriminierungsfrei vergeben werden. Hierzu ist ein Carsharingkonzept erforderlich, das die Verwaltung im 60 1. Halbjahr 2021 in die politischen Gremien einbringen wird. Ein Element des Konzepts ist es, das E-Carsharing weiter zu fördern. Aktuell fallen beim Einsatz von Elektrofahrzeugen beim Carsharing keine Sondernutzungsgebühren für die Stellplätze an. d) Dies ist im Betriebskonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019) vorgesehen und wird umgesetzt. e) Über die Errichtung der in a) beschriebenen 400 Ladepunkte hinaus wird die Verwaltung im 1. Halbjahr 2021 eine Vorlage in die politischen Gremien einbringen, die eine Ausbauplanung für die kommenden Jahre skizziert. Dabei werden die im Standortkonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) beschlossenen Maßnahmen präzisiert. Durch die Novellierung der Landesbauordnung NRW ist ohnehin vorgesehen, dass neu errichtete Stellplätze für entsprechende Elektroanlage nachrüstbar sein müssen. Die in politischer Beratung befindliche Stellplatzsatzung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3217/2019) präzisiert in § 5 Abs. 5 die jeweiligen Anforderungen für das Kölner Stadtgebiet. f) Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH befasst sich laufend mit der Ansiedlung von Unternehmen, die nachhaltige Lösungen für den Mobilitätsbereich entwickeln. 2. Erledigt durch Vorlage des Standortkonzeptes (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) und des Betriebskonzeptes (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019). 61 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.04.2016 Antragsnummer: AN/0597/2016 Status: Ziff. 1 erledigt; Ziff. 2 in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung den aktuellen Sachstand des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn ausführlich darzustellen; insbesondere die Terminierung für den Baubeginn und die notwendigen Baumfällungen. 2. Die Verwaltung soll in Abstimmung mit der KVB sicherstellen, dass der Linienbetrieb der Buslinie 132 von Meschenich bis zum Kölner Hauptbahnhof bis zur Lückenschließung der Gesamtstrecke an der Unglücksstelle Waidmarkt aufrechterhalten wird. Eine mögliche Linienführung des 132er nach Umbau der Bonner Straße ist darzulegen. Sachstand: Zu 1.: Der Ausbau ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen. zu 2.: Die Weiterführung der Buslinie 132 wird in den weiteren Planungen berücksichtigt. 62 Sicherer Rad- und Fußverkehr auf der Gummersbacher Straße zwischen Deutz und Kalk Antrag der Fraktion Die Linke, der Piraten-Gruppe, der Gruppe Deine Freunde sowie der Freien Wähler Köln Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.04.2016 Antragsnummer: AN/0714/2016 Status: in Bearbeitung Beschluss: Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, zur Sicherung des Radverkehrs auf Gummersbacher Straße und Geschwister-Katz-Straße die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zu prüfen und in einer Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorzulegen. Wenn die Verwaltung es für sinnvoll hält, aus verkehrstechnischen oder anderen Gründen Alternativen vorzuschlagen, sollen diese Alternativen der Beschlussvorlage hinzugefügt werden. Zu prüfende Maßnahmen: 1. Sicherung des von der Deutz-Kalker-Straße nach links in die Gummersbacher Straße abbiegenden Radverkehrs: - Der Radweg wird auf die Deutz-Kalker-Straße zwischen Östlichem Zubringer und Gummersbacher Straße verlegt. Dafür werden die beiden Autospuren auf eine reduziert. - Der Schutzstreifen und ein Aufstellfläche an der Ampel für links in die Gummersbacher Straße abbiegende Radfahrer/innen ist nur möglich, wenn die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich in ihrer Fläche reduziert wird. 2. Radfahrstreifen Gummersbacher Straße und Geschwister-Katz-Straße - Es wird in beiden Fahrtrichtungen entlang der gesamten Gummersbacher Straße ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Er bezieht auch die Fortführung bis zur Barcelona-Allee mit ein, die Geschwister-Katz-Straße. Dabei sind folgende Maßnahmen erforderlich: - In stadtauswärtiger Fahrtrichtung, auf der Südseite, entfallen die Parkplätze auf der Fahrbahn vor der Eissporthalle. Die zusätzliche Rechtsabbiegerfahrspur auf der Geschwister-Katz-Straße, die ausschließlich für das Polizeipräsidium geschaffen wurde, entfällt. - Der Sicherung des Fußverkehrs dient Folgendes: Der von der Deutz-Kalker- Straße zur Eissporthalle/Kölnarena 2 führende Bürgersteig bzw. Fußweg wird von derzeit 40 cm auf mindestens 100 cm verbreitert, da dort trotz der beengten Fläche regelmäßig Fußverkehr zu beobachten ist. 63 3. Kreuzung Straße-des-17. Juni/Walter-Pauli-Ring und Geschwister -Katz- Straße/Gummersbacher Straße - Auf der Nordseite, in Fahrtrichtung Deutz, muss die Überquerung von Straße des Walter-Pauli-Ringes und das danach erforderliche Einfädeln des Radverkehrs auf die Radspur dringend sicherer gestaltet werden. Eine Einfädelspur für den von der Straße des 17. Juni kommenden motorisierten Verkehr gefährdet den von der Geschwisters-Katz-Straße kommenden Radverkehr, der sich auf der Gummersbacher Straße auf einmal auf einer Fahrspur in der Mitte befindet. - Die Radspuren auf der Geschwister-Katz-Straße und der Gummersbacher-Straße müssen durch bauliche Umgestaltungen der Verkehrsinseln und durch Fahrbahnmarkierungen verbunden werden. Sachstand: Der Planentwurf für die Gummersbacher Straße wurde erstellt; derzeit erfolgen das Abstimmungsverfahren (u. a. mit der Lanxess-Arena) und die Vorlagenerstellung. Die Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen. Im 1. Halbjahr 2021 soll die Planung den politischen Gremien zwecks Baubeschluss vorgelegt werden. Vorab wurde im Oktober/November 2020 die Einmündungssituation der Gummersbacher Str. in die Deutz-Kalker-Straße fahrradfreundlich umgestaltet. 64 Fuß- und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe Deine Freunde Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 26.04.2016 Antragsnummer: AN/0720/2016 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung einer Fuß- und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksreinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz umzusetzen. Dabei ist die kostengünstigste Lösung zu wählen, da es sich hierbei um ein Provisorium handelt, alternativ soll eine Konstruktion geprüft werden, die in ihren Grundelementen für eine feste Rampe verwandt werden kann. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen und dazu vorrangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen. Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss vorzulegen. Sachstand: Der Verkehrsausschuss hat am 10.06.2020 unter Bezugnahme auf die Vorlage 0942/2020 die Verwaltung mit der Planung einer dauerhaften Rampe beauftragt: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verw altung, die Planung der dauerhaften Fuß- und Radw egrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer w eiterzuverfolgen und bis zur Vorentw urfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. Bei der Planung ist eine schnelle und dauerhafte Anbindung an den Breslauer Platz sow ie eine angemessene auch bei Hochw asser nutzbare Anbindung an das Rheinufer zu berücksichtigen.“ 65 Die Planungsleistung für die Rampe wird gemeinsam mit den Planungen für die Verbreiterungen der Hohenzollernbrücke ausgeschrieben. Das EU-weite Ausschreibungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) hat im Oktober 2020 begonnen. 66 Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter Lichtsignalanlage für Radfahrer und Radfahrerinnen in Köln“ Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie der Gruppen Piraten und Deine Freunde Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 27.10.2015 Antragsnummer: AN/1619/2015 Status: erledigt Beschluss: Die Stadt Köln setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter Lichtsignalanlage für Radfahrer und Radfahrerinnen in Köln“ in die Wege zu leiten. Als Vorbild eignet sich z. B. das seit 2013 durchgeführte Pilotprojekt in Basel. Darüber hinaus könnten aber auch verschiedene Ansätze wie der Grünpfeil (StVO- Zeichen 720) – ein Verkehrszeichen nach niederländischem Vorbild – oder generelle Freigaben sowie andere Möglichkeiten getestet werden. Ein erster Bericht über den Sachstand wird dem Verkehrsausschuss im ersten Quartal 2016 vorgelegt. Sachstand: Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde der neue Grünpfeil für Radfahrende eingeführt. Im Vorgriff auf die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hat das Ministerium für Verkehr NRW Anordnungskriterien erlassen. Auf dieser Grundlage setzt die Stadt Köln den neuen Grünpfeil für Radfahrende bereits um. In einem ersten Schritt wurden an insgesamt zehn weiteren Stellen im Stadtgebiet weitere Grünpfeile für den Radverkehr angebracht. Zahlreiche weitere werden derzeit geprüft, so dass die Verwaltung die Grünpfeilregelung sukzessive ausweiten wird. 67 Verkehrssicherheit für Radfahrende: Aufhebung der Radwegen utzungspflicht – Umsetzung in Köln Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie der Gruppen Piraten und Deine Freunde Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 27.10.2015 Antragsnummer: AN/1614/2015 Status: Ziff. 2 erledigt; Ziff. 1 und 3 in Bearbeitung Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, 1. zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit zu geben, entweder den Radweg oder die Straße zu benutzen. Anhand vorhandener Daten soll die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Liste der Sofortmaßnahmen sowie der Wege vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der Benutzungspflicht ausgenommen werden können. 2. schnellst möglich die Radwegenutzungspflicht an den Ringen – hier auch im Zusammenhang mit der im Radverkehrskonzept Innenstadt geplanten shared- bike-lane – aufzuheben. Radfahrende sollen hier selbst entscheiden können, ob sie auf der Straße fahren oder den Radweg nutzen. 3. bei freilaufenden Rechtsabbiegern – insbesondere bei stark befahrenen Straßen – geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durchzuführen. Sachstand: Zu 1.: Bis Ende 2019 wurden rund 70 % der Radwege (436 km von insgesamt 628 km) überprüft. In diesem Jahr wurden zusätzlich die Bachemer Landstraße, die Kalk- Mülheimer-Straße, die Niehler Straße (Innenstadt), die Friedrich -Schmidt-Straße, die Rurstraße und die Heidelberger Straße überprüft. In 2021 sollen weitere Bereiche (mindestens 10 Örtlichkeiten) geprüft werden. Vor dem Hintergrund der Verkehrswende ist eine Prüfung aller Straßen in den nächsten drei Jahren vorgesehen. Die erforderlichen Maßnahmen bei der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind in Aufwand und Umfang von der jeweiligen Örtlichkeit 68 abhängig und beschränken sich nicht lediglich auf die Wegnahme der Verkehrszeichen. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss zu gegebener Zeit eine Liste mit möglichen Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu 2.: Der Beschluss ist erledigt. Zu 3.: Die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung ist erfolgt (s. Sachstand zu Antrag „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtverkehr“, Sitzung 05.09.2017). 69 Vorübergehende Nutzung des Busbahnhofes Breslauer Platz für Fernbusse bis zur Neubebauung Antrag der FDP-Fraktion Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe Piraten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.09.2015 Antragsnummer: AN/1314/2015, AN/1374/2015, AN/1376/2015 Status: erledigt Beschluss: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 13.11.2014 zur Etablierung des neuen Fernlinienbusbahnhofes am Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2015 und sieht diesen Standort als den derzeit geeigneten an. Der Rat wird die Entwicklung des Fernbusverkehrs in Köln weiter beobachten und bei Bedarf nachsteuern. 2. Die Verwaltung wird gebeten, sich kurzfristig mit Nachdruck für eine Taktverdichtung der bestehenden ÖPNV-Anbindung am Flughafen Köln/Bonn ab Aufnahme des Betriebes des Fernbusbahnhofes, vor allem in den Randzeiten und am Wochenende, einzusetzen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat zeitnah ein Konzept zur Lenkung der Touristenbusse vorzulegen, denen auch weiterhin gestattet werden soll, das Zentrum anzufahren. Ein wesentliches Ziel ist die Entlastung der Komödienstraße und der Domumgebung vom Touristenbusverkehr. Sachstand: Zu 3.: Für die Verlegung des innerstädtischen Touristenbushalts wurde dem Verkehrsausschuss ein Konzept vorgelegt (siehe Vorlage 3971/2019). Zum 2. Januar 2020 wurde der Touristenbushalt von der Komödienstraße an die Gereonstraße verlegt. 70 Zur Abwicklung des Touristenbusverkehrs in der Adventszeit wurde zudem ein Konzept zur Entscheidung vorgelegt (siehe Vorlage 1247/2020), das im Hauptausschuss am 13.Juli 2020 beschlossen wurde. Das Konzept wurde Pandemie bedingt jedoch nicht angewandt. Der Beschluss ist hiermit umgesetzt und die Maßnahme abgeschlossen. 71 Prüfantrag für eine Fußwegekarte Köln. Erste Schritte für eine Kölner Fußverkehrsstrategie Antrag der Piraten-Gruppe Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Piraten-Gruppe Gremium: Verkehrsausschuss Sitzungsdatum: 09.06.2015 Antragsnummer: AN/0851/2015 und AN/0987/2015 Status: in Bearbeitung Beschluss: Mit dem Ziel der Förderung des Fußgängerverkehrs in Köln wird die Verwaltung gebeten 1. darzustellen, welche Angebote an (online) Fußwegekarten, Routenplanern oder Leitsystemen für Fußgänger es für Köln oder Teile Kölns bereits gibt, 2. die vorhandenen Angebote hinsichtlich des Informationsangebotes zu bewerten und 3. auf der Grundlage evtl. bereits vorhandener Angebote darzustellen, wie diese Angebote kostengünstig genutzt und im Zuge von Open Data in Kooperation mit den Anbietern ausgebaut werden könnten, so dass eine Fußwegekarte nach dem Vorbild Wiens (https://www.wien.gv.at/verkehr/zufussgehen/fusswegekarte.html) entstehen kann. 4. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Verkehrsausschuss im 2. Halbjahr 2015 vorgelegt. Sachstand: Der Handlungsleitfaden „Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie“ des Fuss e.V. www.fussverkehrsstrategie.de/hlf.html befindet sich derzeit in der inhaltlichen Auswertung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (59)
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Details
- Aktenzeichen
- 0460/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 17:36