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0460/2021

Bericht über die Umsetzung von Anträgen des Verkehrsausschusses ab 2014 ff.

Mitteilung Ausschuss 23.02.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage: Sachstandsbericht

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer  23.02.2021 
 0460/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
 
Bericht über die Umsetzung von Anträgen des Verkehrsausschusses ab 2014 ff. 
Der Bericht über die Umsetzung von beschlossenen Anträgen wird dem Verkehrsausschuss zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Anlage 
Sachstandsbericht (Stand Dezember 2020) 
 
Gez. Blome

Anlage: Sachstandsbericht

96822 Zeichen

1 
 
 
 
Verbesserung und Ergänzung der rechtsrheinischen Stadtbahnanbindung  
 
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der 
Gruppe GUT 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.09.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0777/2020 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Klärung des Betriebskonzeptes der 
Stadtbahnverbindung von der Deutz-Mülheimer Straße nach Stammheim/Flittard und 
weiterführend nach Porz oder Hürth eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Neben 
der baulichen Machbarkeit soll dabei ggf. auch das Nachfragepotenzial der 
verschieden Varianten untersucht werden. 
 
Zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Planungen für die Stadtbahnanbindung 
Mülheim-Süd sollte dieser Bereich entsprechend der Roadmap zunächst im 
Hochflursystem weitergeplant werden. Aufgrund des geringeren Platzbedarfs für die 
Rampen von Niederflurbahnsteigen wäre eine Umplanung nach Vorliegen der 
Machbarkeitsstudie weitgehend unproblematisch. 
 
Inhalte der Studie sollen sein: 
 
- Betrieb einer möglichen neuen Stadtbahnverbindung von Flittard nach Porz 
über den Ottoplatz als Niederflurlinie. Dabei sind insbesondere die 
Verknüpfungshaltestellen Wiener Platz, KoelnMesse und Deutzer Freiheit  zu 
untersuchen. Im Bereich der Deutzer Freiheit soll eine mögliche oberirdische 
Führung über die Verbindungsstraße vom Bahnhof Deutz zur Siegburger 
Straße östlich der Rampe geprüft werden. 
 
- Betrieb einer möglichen Stadtbahnverbindung von Flittard nach Hürth über die 
Severinsbrücke als Hochflurlinie. Dabei ist insbesondere ein zusätzliches 
Gleis zwischen Severin- und Poststraße zu untersuchen. 
 
- Betrieb einer möglichen Stadtbahnverbindung von Porz nach Ostheim, Brück 
oder Neubrück als Niederflurlinie. Dabei ist insbesondere die 
Verknüpfungshaltestelle Deutzer Freiheit mit einer Verbindung des U-Bahn-
Tunnels mit der Siegburger Straße zu untersuchen. Alternativ sollte eine

2 
 
oberirdische Linie über Ottoplatz mit Gleisdreieck Opladener Straße auch zur 
Justinianstraße und dann über die Tunnelrampe Deutz-Kalker Straße in den 
Kalker U-Bahn-Tunnel betrachtet werden.  
 
- Über die Ergebnisse der prioritären Betrachtung der ersten beiden 
Spiegelstriche soll der Rat und die Fachausschüsse vorab informiert werden.  
 
- Die Deckung erfolgt aus dem dafür im Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau vorgesehenen Budget. 
 
Sachstand: 
 
Derzeit läuft eine Untersuchung zur „Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen 
zum Deutzer Bahnhof“ im Auftrag von „Moderne Stadt“, deren Ergebnisse in Kürze 
vorliegen werden. Hieraus werden sich bereits erste Erkenntnisse hinsichtlich eines 
möglichen weiteren Verlaufs der niederflurigen Linie 7 ableiten lassen. 
Die Verwaltung wird diese Ergebnisse in die Beauftragung der Machbarkeitsstudie 
einarbeiten.

3 
 
 
 
Haltestellen Gürtel Niehler Straße sowie Boltensternstraße (Linie 13) 
  
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
FDP-Fraktion sowie der Gruppe GUT 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 01.09.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/1091/2020 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Kölner Verkehrsbetrieben, 
Haltepunkte der Stadtbahnlinie 13 an den Kreuzungen des Gürtels mit der Niehler 
Straße sowie mit der Boltensternstraße zu planen.  
Sachstand: 
 
Die Verwaltung wird auf Grundlage des Beschlusses eine Machbarkeitsstudie 
erstellen lassen, um die beiden neuen Haltepunkte der Stadtbahnlinie 13 an den 
Kreuzungen des Gürtels mit der Niehler Straße sowie mit der Boltensternstraße 
näher zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich 2021 
vorgelegt.

4 
 
 
 
Für einen beschleunigten ÖPNV-Ausbau Doppelplanungen beenden und Ost-
West-Achse oberirdisch ausbauen! 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der 
Gruppe GUT 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 18.06.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0771/2020, AN/00837/2020 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext von TOP 3.1.3 "Für einen beschleunigten ÖPNV-Ausbau 
Doppelplanungen beenden und Ost-West-Achse oberirdisch ausbauen!" wird wie 
folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 18.12.2018 (AN/1815/2018). 
 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, 
 
die noch offenen Punkte der o.g. Vorlage zeitnah umzusetzen, 
 
den Planungsstand und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Planung darzustellen. 
 
Sachstand: 
 
Die im Rahmen des Beschlusses geforderte Darstellung des Planungsstandes und 
die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Planung wurden in einer Mitteilung an die 
betroffenen Gremien bereits schriftlich erläutert (siehe Vorlagen-Nr. 2271/2020).

5 
 
 
 
Zweite Pandemiewelle verhindern – "Abstand halten" ermöglichen! 
  
Antrag der Fraktion Die Linke. 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.05.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0614/2020, AN/0670/2020 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext des o.g. Antrages wird wie folgt ersetzt: 
In Geschäftsstraßen mit hohem Anteil an Fußgänger*innen und/oder 
Außengastronomie sollen zwecks Einhaltung der Hygiene-Abstandsregelungen die 
vorhandenen Flächen sinnvoll neu aufgeteilt werden. Ziel ist die Sicherheit vor 
Ansteckung und die Belebung der Gastronomiebetriebe, die in Zeiten der Corona-
Pandemie, wie andere Gewerbe auch, hohe Einbußen zu verzeichnen haben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
die bereits vorhandenen Konzepte und Beschlüsse, z.B. des Wirtschaftsausschusses 
(AN/0566/2020) und der Bezirksvertretungen (Beispiel Ehrenstraße), die eine 
Neuaufteilung der Flächen zur Stärkung der Außengastronomie und mehr 
Aufenthaltsqualität vorsehen, schnellstmöglich um zu setzen. 
 
da wo es möglich ist, angrenzende Stellflächen für Fußgänger*innen freizugeben und 
so den Raum zu vergrößern, um Abstandsflächen entsprechend den Hygiene-
Regelungen zu ermöglichen. 
 
Hindernisse auf dem Bürgersteig, wie z.B. Aufsteller/Kundenstopper oder Elektro-
Roller, sind zu entfernen. 
 
Abstellflächen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Elektro-Roller sind entsprechend 
dem Bedarf vor Ort großzügig einzurichten.

6 
 
 
 
Sachstand: 
 
Der Verkehrsraum auf dem nördlichen Stück des Eigelsteins wurde als vorgezogene 
Maßnahme kurzfristig neu aufgeteilt und als Fußgängerzone mit freigegebenem 
Radverkehr ausgewiesen. Der hierdurch neugewonnene Raum ermöglicht es, die 
Mindestabstände zu wahren. Eine hierdurch entstandene Verkehrsberuhigung kam 
auch den übrigen Teilen des Eigelsteins zugute. 
 
Die Verwaltung hat sämtliche Stellplätze auf der Ehrenstraße dem ruhenden Verkehr 
entzogen und durch Poller unbeparkbar gemacht. Übrig bleiben nur die bereits 
bestehenden Ladezonen zur Abwicklung der Lade-/Lieferverkehre der ansässigen 
Geschäfte. 
 
Des Weiteren entfallen auf dem Eigelstein sämtliche Kurzzeitparkplätze im Zuge der 
geplanten Einrichtung von Fußgängerzonenabschnitten. Entsprechend des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.12.2020 ist mit der Umsetzung 
Mitte 2021 zu rechnen. Das Konzept sieht vor, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden 
deutlich mehr Raum zur Verfügung zu stellen und die Bewegungs- und 
Aufenthaltsqualität für die genannten Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erhöhen. 
 
Auf der Hohe Straße wurde eine Markierung aufgebracht mit dem Ziel, dass zu Fuß 
Gehende in jeder Richtung möglichst rechts laufen, um die Anzahl der Kontakte zu 
reduzieren. 
 
Um Nebenanlagen und Platzflächen grundsätzlich von Leihrädern sowie E-Scootern 
frei zu halten, wird die Verwaltung Anfang 2021 weitere Abstellflächen hierfür 
einrichten. 
 
In Fußgängerzonen wird das Abstellen von E-Scootern per Geofencing unterbunden, 
da das Befahren dort nicht gestattet ist. Im Rahmen des Verkehrskonzepts Altstadt 
hat die Verwaltung zunächst sieben Standorte eingerichtet, an denen die Kundinnen 
und Kunden ein geordnetes Abstellen tätigen können (vgl. hierzu auch Vorlagen-Nr. 
0344/2021).

7 
 
 
 
Anwohnerinnen und Anwohner in Mülheim vor Dieselabgasen und Lärm 
schützen – Landstromanlagen am Rheinufer einrichten! 
  
Antrag der SPD-Fraktion 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 12.03.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0295/2020 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit der 
RheinEnergie Stromtankstellen am Rheinufer im Mülheim zu errichten. 
Zielsetzung ist es, schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende Schiffe 
mit Landstrom versorgen können. 
2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Ausschuss Umwelt und Grün 
sowie die Bezirksvertretung Mülheim zeitnah über konkrete, zu realisierende 
Standorte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstromstationen informieren. 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den politischen Gremien eine 
gesamtstädtische Übersicht zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der 
Darstellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanlagen vorhanden sind 
und welche konkreten Planungen bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss 
es sein, insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar betroffen sind, 
schnellstmöglich eine Versorgung anlegender Schiffe mit Landstrom 
sicherzustellen.     
4. Der Verkehrsausschuss verweist den Antrag darüber hinaus zuständigkeitshalber 
in den Ausschuss Umwelt und Grün. 
Sachstand: 
 
In einem ersten Schritt wurden die Zuständigkeiten der Stadt Köln für die Flächen am 
Rheinufer in Köln-Mülheim geklärt. Für die auf städtischen Grundstücken liegenden 
Anlegestellen sollen kurzfristig die Kosten  für die Erstellung von Landstromstationen 
ermittelt werden. In einem weiteren Schritt sind die erforderlichen Beschlüsse zur 
Umsetzung und Mittelbereitstellung seitens der Verwaltung vorzubereiten. Eine 
Mitteilung für den Verkehrsausschuss, in der weitere Details auch zur möglichen

8 
 
Terminschiene genannt werden, wird in der Sitzung am 02.03.2021 vorgelegt (vgl. 
hierzu 3697/2020).

9 
 
 
 
Mehr Sicherheit für KVB-Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter 
Pilotprojekt mit Bodycams aufsetzen 
  
Antrag der SPD-Fraktion 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 12.03.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0193/2020, AN/0406/2020 
 
 
Status: offen 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit der KVB, im 
Rahmen eines Pilotprojektes den Einsatz von sogenannten Bodycams für 
Mitarbeitende im KVB-Service und Fahrausweisprüfer/-innen zu erproben. Hierzu 
soll zeitnah ein geeigneter testweiser Einsatz der Körperkameras durchgeführt 
werden.  
Begleitend zum testweisen Einsatz der Bodycams werden verstärkt 
Deeskalationsschulungen für die Mitarbeitenden angeboten. Die Verwaltung 
wird zudem beauftragt, mit der KVB und deren Mitarbeitenden zu klären, 
welche weiteren Maßnahmen geeignet sein können, um die Sicherheit 
subjektiv und objektiv zu verbessern. 
 
2. Die KVB wird gebeten, den Verkehrsausschuss und den AVR über die 
gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. 
 
3. Bei positiven Erfahrungen sollen die im Bereich Service & Sicherheit eingesetzten 
Kräfte der KVB künftig dauerhaft mit Bodycams ausgestattet werden. Die 
Verwaltung wird gebeten, die Einsatzmöglichkeiten von Bodycams darüber hinaus 
auch für weitere Mitarbeitergruppen zu prüfen, die im Rahmen ihrer 
Außendiensteinsätze Gefährdungen durch Übergriffe ausgesetzt sind.  
 
4. Eine Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (NVR) für den Einsatz von 
Körperkameras bei der KVB soll geprüft werden.

10 
 
5.  
 
Sachstand: 
 
Über eine Mitteilung im Verkehrsausschuss vom 26.05.2020 und 08.06.2020 im 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
(Vorlagen Nr.:1558/2020) hatte die Verwaltung sich zum Beschluss des 
Verkehrsausschusses vom 12.03.2020 erstmals geäußert.  
 
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung einen aktuelleren Sachstand im Hinblick auf 
die Entwicklung des Projektes und der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch den 
NVR bei der KVB angefragt. 
 
Hierzu teilt die KVB Folgendes mit: 
 
„Der NVR hat unerw arteter Weise eine Förderung abgelehnt, da dort für diese 
Projekte aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Von dort hat man aber den 
Hinw eis auf eine Landesförderung gegeben. Daraufhin w urde eine w eitere 
Förderanfrage über die Bezirksregierung an das Verkehrsministerium gestellt. Hier 
steht die Antw ort noch aus.  
 
Bevor nicht die Absage bzw . die Zusage zum förderungsunschädlichen 
Maßnahmenbeginn vorliegt, kann die Ausschreibung nicht veröffentlicht w erden.“

11 
 
 
 
Umgestaltung Barbarossaplatz - Machbarkeitsstudie 
 
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe 
GUT 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 06.02.2020 
 
 
Antragsnummer: AN/0042/2020 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung für eine Neuordnung des Barbarossaplatzes eine 
Machbarkeitsstudie zu beauftragen. 
 
Inhalte der Studie sollen sein:  
 
1) Die verkehrliche Entlastung des Platzes und Stärkung des Umweltverbundes mit 
besseren Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer - mit dem Ziel der 
Barrierefreiheit - und einer entsprechenden Entflechtung gemäß der Ziele von Köln 
Mobil 2025. Aktuelle Projekte sollen dabei einbezogen werden. 
 
2) Optimierung des ÖPNV durch eine ober-, oder unterirdische Einbindung der 
Ringverbindung bzw. der Verbindung Innenstadt/ Klettenberg; inklusive einer 
leistungsfähigen Ertüchtigung zur Severinsbrücke und einer optimierten Verbindung 
zum Südbahnhof. Hierbei soll auch untersucht werden, ob und wie schon 
vorhandene Vorleistungen für eine Verlängerung des Innenstadttunnels genutzt 
werden kann.  
 
3) Die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch eine städtebauliche Neugestaltung 
des Platzes und des direkten Umfeldes.  
 
Sachstand: 
 
Für die beschlossene verkehrliche Machbarkeitsstudie wird derzeit eine 
Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Machbarkeitsstudie erstellt; anschließend 
erfolgt die externe Vergabe.

12 
 
 
 
Lastenradförderung weiter verbessern 
  
Antrag der Gruppe GUT 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 02.12.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/1576/2019 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss bittet die Verwaltung, dem Verkehrsausschuss bis zu seiner 
Sitzung am 21. Januar 2020 eine Beschlussvorlage für die Lastenradförderung in 
2020 vorzulegen, und dabei neben den Erkenntnissen aus der Evaluation 
(3061/2019) folgende Punkte zu prüfen: 
1. die Öffnung der Förderung für Privatpersonen/Familien nach geeigneter 
Bedürftigkeitsprüfung 
2. die Abmeldung des privaten PKWs als hinreichendes Förderkriterium 
3. eine mögliche Reduzierung der individuellen Fördersumme, die die Anschaffung 
eines Lastenrades mit "Grundausstattung" gewährleistet, gleichzeitig die 
Gesamtzahl an geförderten Personen/Unternehmen/Vereinen erhöht 
4. den Ankauf von gebrauchten Lastenrädern nach geeignetem Verfahren, welches 
den Missbrauch der Förderung nach Möglichkeit ausschließt 
5. eine Quotierung der Förderung je nach Nutzergruppen (Gewerbe, 
Verleihplattformen wie "Kasimir" oder "EDonkee", gemeinnützige Einrichtungen, 
private Eigentümergemeinschaften, Privatpersonen) 
6. alternative Vergabemethoden zum sogenannten "Windhundprinzip", die den 
bürokratischen Aufwand nicht maßgeblich erhöhen  
 
Sachstand: 
 
Die Lastenradförderung wurde umgesetzt. Der Antragszeitraum war vom 25.08. bis 
02.10.2020. Die Förderung wird 2021 fortgesetzt.

13 
 
 
 
 
Kapazitätserweiterung der P+R-Anlage Königsforst 
  
Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 28.10.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/1124/2019 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der P+R-Anlage Königsforst eine 
Potenzialermittlung durchzuführen. Mit detaillierten Erhebungen der bestehenden 
P+R-Anlage sowie der abgestellten Fahrzeuge im nahen Umfeld sowie Befragungen 
der Pendler soll der notwendige Stellplatzbedarf festgestellt werden.  
Nach der Festlegung des Erweiterungsbedarfs soll unter Einbeziehung weiterer zu 
beteiligenden Stellen innerhalb der Verwaltung und der KVB die Art der Erweiterung 
konkret geplant werden. 
 
Sachstand: 
 
Die Ergebnisse der Potenzialermittlung werden in 2021 vorliegen. In Abhängigkeit 
davon werden Verwaltung und KVB den politischen Gremien das weitere Vorgehen 
zur Beratung vorlegen.

14 
 
 
 
Gut und sicher zur Schule - „Schulstraßen“ ermöglichen 
  
Antrag der SPD-Fraktion  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 18.06.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0788/2019, AN/0868/2019 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung von Schulwegplänen 
gemeinsam mit den Schulen Vorschläge zu machen, wie das Problem der Elterntaxis 
gelöst werden kann. 
Der Schulausschuss ist darüber zu informieren. 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Aufstellung von Schulwegplänen 
und einem erfolgreichen schulischen Mobilitätsmanagement. Dabei liegt ein 
besonderes Augenmerk auf der Entwicklung von Lösungsansätzen zur wirksamen 
Einrichtung von Elternhaltestellen.

15 
 
 
 
Venloer Straße soll Einbahnstraße werden 
  
Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der 
Ratsgruppe GUT 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 18.06.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0732/2019, AN/0887/2019, AN/0895/2019 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
  
A) 
1. die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Äußerer 
Kanalstraße und Inneren Kanalstraße / Fuchsstraße zu prüfen und mit 
Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu beginnen 
 
2. mit dem Fördergeber über eine Aufhebung der Zweckbindung zu verhandeln. 
 
3. Vor der Aufnahme konkreter Planungen sind die Anwohner*innen und 
ansässigen Geschäftsleute einzubinden. 
 
4. Um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- 
und Fußverkehrs zu erreichen, soll die Verwaltung prüfen, welche 
Maßnahmen hierzu geeignet und kurzfristig umsetzbar sind. Dabei sollen 
neben einer kritischen Überprüfung der Parksituation auch durchgängige 
farbige Markierungen der Ladezonen, eine Überprüfung von Anzahl und 
Anordnung der bestehenden Ladezonen sowie eine deutliche 
Angebotserweiterung für Fahrradparken in die Überlegungen einbezogen 
werden.  
 
5. Falschparken auf den Anlagen des Radverkehrs soll konsequent 
überwacht und geahndet werden.

16 
 
Sollten diese Prüfungen und Verhandlungen positiv ausfallen, so ist die Verwaltung 
beauftragt, die Venloer Straße als Einbahnstraße mit folgenden Maßgaben 
umzuplanen: 
 
B) 
1. die Fläche für den Autoverkehr wird auf einen Fahrstreifen reduziert. 
 
2. die Flächen für den Radverkehr werden deutlich erhöht. Dabei wird geprüft, ob es 
sinnvoll ist, den Autoverkehr vom Radverkehr zu trennen und diesen auf einer 
Seite der Venloer Straße zu bündeln.  
 
3. ein fließender Verkehr aller Verkehrsträger muss ermöglicht werden; 
 
4. eine Verkehrsuntersuchung soll zeigen, welche Fahrtrichtung geeigneter ist. Hier 
liegt die Priorität auf der Fahrtrichtung Stadtmitte. 
5. die Flächen für Kfz-Abstellflächen, Lieferzonen und Bürgersteige sind neu zu 
organisieren mit dem Ziel, eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und eine 
Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Kfz-Abstellflächen sollen ein 
kurzzeitiges Parken zum Einkauf ermöglichen.  
   
Die Verwaltung wird des Weiteren gebeten zu prüfen, 
 
ob und unter welchen Umständen die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße 
und Ehrenfeldgürtel in eine Fahrradstraße gewandelt werden kann.  
 
Sachstand: 
 
Die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel 
wurde auch im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes für den 
Stadtbezirk Ehrenfeld intensiv untersucht und es wurden umfangreiche Analysen 
durchgeführt. Mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln wurden verschiedene 
Verkehrsuntersuchungen wie zwei Einbahnstraßenlösungen, die Anordnung eines 
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20 und die Unterbindung der 
Geradeausfahrt am Ehrenfeldgürtel als mögliche Planungsvarianten verkehrlich 
simuliert.  
Bezüglich der Umwidmung hat die Verwaltung bereits eine Anfrage an die 
Bezirksregierung Köln gestellt. Eine Antwort hierzu steht noch aus.  
Anhand der durchgeführten Analysen, der verkehrlichen Untersuchungen und der 
Empfehlung des Facharbeitskreises wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2021 
eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss unter Beteiligung der BV 
Ehrenfeld erarbeiten.

17 
 
 
 
Förderung von ÖPNV und Radfahren durch mehr Sicherheit von Fußgängern 
und Radfahrern entlang der Bundesstraße 8 im Stadtbezirk Mülheim 
  
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der FDP-Fraktion 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 02.05.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0626/2019 
 
 
Status: erledigt (nicht umsetzbar) 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Rheinenergie zu betrauen, 
die Lücken in der Beleuchtung des kombinierten Fuß- und Radweg entlang der 
Westseite der Bundesstraße 8, zwischen der Düsseldorfer Straße 200 und der 
Düsseldorfer Straße 600, durch energiesparende insektenschonende und moderne 
Beleuchtung zu schließen. Es ist darauf zu achten, dass im begrünten Bereich die 
Ausgestaltung der Beleuchtung nur mit sehr geringer Höhe und Lichtkegel nach 
unten ausgeführt werden soll. 
Der Verkehrsausschuss fordert die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der 
Rheinenergie auf, das Projekt zu unterstützen und sich über die Umsetzung 
regelmäßig berichten zu lassen. 
 
Sachstand: 
 
Der betroffene Straßenabschnitt liegt nicht in der Baulast der Stadt. Aufwände für 
Beleuchtung liegen somit nicht in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt und sind 
aufgrund aktueller Haushaltslage nicht als Pflichtaufgabe anzusehen und damit gem. 
aktueller Haushaltsverfügung zurückzustellen.    
Wegen bekannter Ausbauplanungen wären Investitionen in Beleuchtungsanlagen 
ggf. verloren, was dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung widerspricht.  
Die Planungen für die Maßnahme einschließlich die Darstellung der 
Umweltverträglichkeit obliegt dem Straßenbaulastträger und nicht der Stadt Köln. 
Nach aktuellen Maßstäben kann keine Befreiung von der Planfeststellung erreicht 
werden, da ein Einvernehmen mit den Umwelt- und Naturschutzbehörden auch bei 
der beschriebenen Ausführungsform nicht erreicht werden kann.

18 
 
 
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung 
 
Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. sowie 
der FDP  
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 04.04.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0414/2019 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine nachhaltige urbane Mobilitätsplanung 
nach den Vorgaben und Richtlinien der Europäischen Union (Sustainable 
Urban Mobility Plan - SUMP) zu erstellen. Vor allem folgende Punkte werden 
beachtet: 
 
- Ziel ist eine verbesserte Erreichbarkeit der Stadt durch eine hochqualitative 
und nachhaltige Mobilität, die eine ausgewogene und integrierte Entwicklung 
aller Verkehrsmittel beinhaltet. Die regionale Zusammenarbeit soll dabei 
besondere Beachtung finden. 
 
- Bestehende Planungen und langfristige Konzepte werden sinnvoll verknüpft 
und an die Anforderungen einer klimafreundlichen wachsenden Stadt 
angepasst. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen werden in einem 
transparenten Zeitplan gebündelt. 
 
- Erstellung von Strukturen, die ein hohes Maß an Kooperation, Koordination 
und Beratung zwischen den relevanten Behörden und Ämtern auf 
kommunaler- und Landesebene möglich machen. 
 
- Umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und 
Vertretern der  Zivilgesellschaft und der Wirtschaft während des gesamten 
Prozesses. 
 
- Ein fortlaufendes Berichtswesen soll das Erreichen der Ziele mit vertretbarem 
Aufwand dokumentieren. 
 
- Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen, soweit möglich sollen externe Büros 
eingebunden werden. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel

19 
 
werden in der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. 
 
2. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Aufwand an Personal, Zeit und 
finanziellen Mitteln darstellen und dem Rat vorlegen. 
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss wurde wie folgt erledigt: 
 
Zu 1.: 
Der Ratsbeschluss zur Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung des 
SUMP erfolgte am 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 2609/2019). 
 
Die mit dem Beschluss bewilligten Stellen wurden besetzt (siehe 2.). Das neue 
Personal erarbeitet aktuell die grundsätzliche Projektkonzeption und bereitet 
die Vergabe von Leistungen an externe Büros vor. Dabei bilden die im 
Beschluss geforderten Aspekte wie inhaltliche Zielsetzungen, regionale 
Zusammenarbeit, notwendige Arbeitsstrukturen, Beteiligungsformate sowie 
Evaluationswesen eine zentrale Grundlage.  
 
Es wurde ein passendes Förderprogramm für den SUMP gefunden, für das 
derzeit der Förderantrag vorbereitet wird. 
 
Zu 2.: 
Mit Vorlagen-Nr. 2609/2019 hat die Verwaltung den notwendigen Aufwand an 
Personal, Zeit und finanziellen Mitteln vorgelegt. Der zugehörige Beschluss 
durch den Rat erfolgte am 06.02.2020. Er umfasst die Bereitstellung der 
erforderlichen Sachmittel i. H. v. 1,0 Mio. € und drei Personalstellen. Zum 
01.07.2020 wurden alle drei Personalstellen besetzt. Als 
Bearbeitungszeitraum wurden mindestens drei Jahre für den SUMP-Aufbau, 
gerechnet nach erfolgter Stellenbesetzung und ab der Arbeitsaufnahme durch 
externe Büros, als notwendig angegeben. Im Anschluss an die SUMP-
Erstellung erfolgen die Umsetzung sowie der Evaluationsprozess.

20 
 
 
 
Rheinpendel – Prüfung eines Seilbahnsystems 
  
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der 
Gruppe GUT  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.03.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0357/2019 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit eines 
Seilbahnsystems entlang des Rheines zu prüfen. Das System soll den Rhein 
überquerend die bestehende ÖPNV-Infrastruktur von Nord nach Süd sinnvoll 
ergänzen und optimieren. 
In einem ersten Schritt soll die Verwaltung gemeinsam mit der KVB eine erste 
Einschätzung durch ein externes Verkehrsplanerbüro einholen. Diese umfasst  
 den Nutzungsbedarf 
 eine grobe Kostenschätzung 
 einen Vorschlag zur Streckenoptimierung 
 
2. Anhand der Ergebnisse wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss einen 
Vorschlag für das weitere Vorgehen hin zu einer möglichen Realisierung machen. 
 
Sachstand: 
 
Die Prüfung der Machbarkeit wurde im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung an die 
KVB AG übertragen. Im Sommer 2020 wurde durch die KVB AG eine 
Potentialuntersuchung beauftragt. Die technische Untersuchung wurde aufgrund der 
Beschränkungen im Zuge des Corona-Lockdowns im ersten Halbjahr 2020 
inzwischen auf das Jahr 2021 verschoben.

21 
 
 
 
Karnevalseinhausungen  
  
Antrag der FDP-Fraktion 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.03.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0243/2019 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhausungen schutzbedürftiger Objekte 
während der Karnevalszeit zu gestalten. 
Es soll geprüft werden, inwieweit eine langlebige und möglichst hochwertige 
Einhausung gefunden werden kann. 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine Aufbaulogistik zu entwickeln, die 
die sensiblen Bereiche, welche für den Tourismus besonders wichtig sind, 
insbesondere rund um den Dom, erst kurz vor Karneval aufzubauen 
Sachstand: 
 
Zur Karnevalssession 2019/20 wurden die relevanten Stellen entlang des Zugweges 
bzw. in der Innenstadt mit sorgfältig hergestellten, einheitlich gestalteten und grau 
gestrichenen Holzverkleidungen gesichert. Das Erscheinungsbild ist somit gegenüber 
den Vorjahren wesentlich verbessert worden. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht 
vorgesehen.

22 
 
 
Gesamtnetzbetrachtung 
 
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe 
GUT  
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 14.02.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0171/2019 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1.    die bisher vorliegenden Konzepte und Pläne, z.B. den Nahverkehrsplan, die 
Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan, die ÖPNV-Roadmap,  die vom NVR 
entwickelten Maßnahmen zum Knoten Köln und die Arbeiten zum 
Agglomerationskonzept aufeinander abzustimmen. 
2.    Das Ergebnis wird dann in einem vorher festzulegenden Verfahren im Rahmen 
einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe weiterentwickelt – unter angemessener 
Beteiligung der Öffentlichkeit - und soll die Basis für eine nachhaltige 
Verkehrsentwicklungsplanung in Köln sein. 
3.    Die Verwaltung soll bis zum Sommer bzw. bis zum Entwurf des Haushaltsplanes 
2020 darstellen, wie hoch der dafür benötigte Personal- und Finanzbedarf ist und mit 
welchen Strukturen diese Aufgabe am besten umgesetzt werden kann. 
Sachstand: 
 
Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 2609/2019) wurde die Verwaltung 
beauftragt, einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) aufzustellen. Dieser hat u. 
a. die Aufgabe, vorhandene Pläne, Konzepte und Strategien abzugleichen und mit 
Weitblick die verkehrliche Entwicklung der Stadt zu konkretisieren. In den Prozess 
werden Politik, Bürgerschaft, Verbände sowie die unterschiedlichsten 
Fachverwaltungen einbezogen. 
In der Vorlage zum Beschluss zur Erstellung des SUMP wurden neben der 
inhaltlichen Beschreibung auch der Personalbedarf sowie der geschätzte 
Finanzbedarf dargestellt. Mit dem Beschluss zur Erstellung des SUMP sieht die 
Verwaltung die hier genannten Beschlusspunkte 2 und 3 als erledigt an (vgl. hierzu 
auch S. 19-20).

23 
 
 
Pänz op Jöck – Ausflugsticket für Schulklassen  
 
Antrag der Gruppe GUT 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 29.01.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/0017/2019 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, wie Kölner Schulklassen 
(mit Begleitpersonen) zukünftig kostenfrei mit der KVB Ausflugsfahrten im Kölner 
Stadtgebiet unternehmen können.  
In der Untersuchung sollen folgende Punkte dargestellt werden:  
 
 Separate Darstellung für Grundschule und weiterführende Schulen 
 Einfache und unbürokratische Möglichkeiten zur Erlangung eines entsprechenden 
Gruppentickets (zum Beispiel Buchung am Fahrscheinautomat, per App, …) 
 Einnahmeausfall und deren Kompensierung 
 Möglichkeit der Ausweitung auf das gesamte VRS-Gebiet 
 Überprüfung der Lösungsvorschläge bezüglich Ausweitung auf die weiteren im 
Kölner Stadtgebiet verkehrenden ÖPNV- und SPNV-Anbieter 
 Finanzielle Beteiligung des Landes 
 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung hat mit der KVB AG ein Konzept erarbeitet, welches im Jahr 2021 in 
ein bis zwei Stadtbezirken getestet werden soll. 
Hierbei soll eine Eintrittskarte einem Fahrausweis gleich gesetzt werden. 
Entsprechende Tickets sollen durch die jeweiligen Schulsekretariate ausgegeben 
werden. In kommenden Abstimmungsrunden werden das Amt für Schulentwicklung 
und die KVB AG das Konzept weiterentwickeln.

24 
 
Fahrscheinloser Tag auch 2019 
 
Antrag der Gruppe BUNT  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 29.01.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/1418/2018 und AN/0146/2019 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Stadtverwaltung und die KVB sollen gemeinsam mit Veranstaltern von 
besonderen Events, z. B. dem Köln Marathon oder dem Tag des guten Lebens, 
sowie Interessenvertreten, z. B. pro Bahn, Interessengemeinschaften des 
Einzelhandels usw., prüfen, welcher Tag im Jahr 2019 sich besonders für einen 
„fahrscheinlosen“ Aktionstag eignet. 
2. Die Stadtverwaltung und die KVB sollen für den fahrscheinlosen Aktionstag ein 
umfassendes und nachhaltiges Marketingkonzept erarbeiten. Dabei  soll auch die 
langfristige Einführung des fahrscheinlosen Aktionstages geprüft werden. 
3. Die Stadtverwaltung und die KVB, sowie die angeschlossenen Verkehrsverbünde 
und die Vertretung des SPNV, sollen gemeinsam zum Jahr 2020 prüfen, welche 
Aktionen zielführend sind, um einen langfristigen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV 
zu erreichen. Hierbei sollen z.B. regelmäßig wiederkehrende fahrscheinlose 
Tage/Wochenenden oder Wochen gegeneinander abgewogen werden.  
4. Es ist darzustellen, wie eine Einbindung in den  SPNV erfolgen kann.  
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss aus dem Jahr 2019 ist für das Jahr 2019 erledigt: Der Fahrscheinlose 
Tag wurde am 23.06.2019 durchgeführt. 
 
Der NRW-Tag im Jahr 2020 wurde durch die Landesregierung im Zuge der Corona-
Pandemie abgesagt. Für diesen Tag war auch der Fahrscheinlose Tag geplant.

25 
 
Verkehrskonzept Rondorf Nord West 
 
Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 29.01.2019 
 
 
Antragsnummer: AN/1418/2018  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten vor der nächsten öffentlichen Bürgerinformation zu 
Rondorf Nord-West und noch einmal vor dem entsprechenden Satzungsbeschluss, 
die Inhalte der Erschließungsmaßnahmen dem Ausschuss unter Beachtung der 
folgenden Aspekte der verkehrlichen Entwicklung darzustellen: 
 
1) Die genaue Linienführung und der Stand der Planungen für 
a) den Fahrradschnellweg mit möglichst wenigen Querungspunkten 
b) die Entlastungsstraße 
c) die 4. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn,  
d) die geplant L92n  
e) die Ertüchtigung der Straße am Wasserwerkswäldchen/ Kreuzung Militärring;  
f) die Ertüchtigung der Friedrich-Ebert-Straße / Kreuzung L300 
 
2) Zeit-, Maßnahmenkatalog für die o.g. Maßnahmen mit, soweit nötig, einer 
Darstellung von Ausgleichsflächen und Lärmschutzmaßnahmen. 
 
3) Mögliche Flächen für Mobilitätshubs (E-Ladestationen, Car- und Bike-Sharing, 
Park/Bike und Ride an Bushaltestellen) auch außerhalb des schienengebundenen 
ÖPNV. 
 
4) Zwischenlösung bis zur Realisierung der 4. Baustufe (z.B:Schnellbus, Anbindung 
Arnoldshöhe an Bahnhof Hürth/Kalscheuren).

26 
 
Sachstand: 
 
Der Verkehrsausschuss und der Rat haben in ihren Sitzungen am 26.03.2020 die 
Trassenführung der Entflechtungsstraße beschlossen. Im Vorfeld wurde die 
Maßnahme in zwei Fachgesprächen am 07.01.2020 und 04.02.2020 den 
Vertreterinnen und Vertretern des Verkehrsausschusses vorgestellt. Zudem hat am 
02.03.2020 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. 
 
Die nächste Informationsveranstaltung zum Projekt Rondorf Nord-West, Teilprojekte 
Entflechtungsstraße und Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich, wird  
voraussichtlich Anfang 2021 stattfinden. Das Format und der Ablauf der 
Veranstaltung sind zurzeit noch in Abstimmung und insbesondere abhängig von den 
zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. 
 
Im Vorfeld der Veranstaltung wird die Verwaltung den Verkehrsausschuss und alle 
weiteren betroffenen politischen Gremien über die Inhalte und den aktuellen Stand 
zu den angefragten Punkten informieren.

27 
 
 
Optimierung Verkehrsinfrastruktur Holweide 
 
Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 11.12.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1627/2018  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bezug auf die bereits vorliegenden verkehrlichen 
Untersuchungen im Stadtteil Holweide darzustellen, 
1. wie die verkehrlichen Belastungen im Anschlussbereich Autobahnanschluss 
Bergisch Gladbacher-Straße / A3 / Steiler Straße / Honschaftsstraße gesenkt 
werden können. 
2. wie die zu erwartenden Belastungen der Bergisch-Gladbacher-Straße durch den 
Verkehrszuwachs aus den neuen Baugebieten Baumwollbleicherei, 
Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße minimiert 
werden können. 
3. Wie der Sachstand zur Planung des Vollanschlusses der Anschlussstelle Mülheim 
ist,   
4. wann mit der Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der 
Bergisch Gladbacher Straße, möglichst auf der Fahrbahn, zu rechnen ist. 
 
Sachstand: 
 
 
Zu 1.:  
Aufgrund der Funktion der Bergisch Gladbacher Straße als Autobahnzubringer  
und überörtliche Verbindungs- und Erschließungsstraße wird es keine Reduzierung 
der Verkehrsbelastung geben. Eine Entlastung kann es durch den Vollanschluss 
BAB-Anschlussstelle Mülheim geben. 
 
 
 
Zu 2.:  
Das Verkehrskonzept Holweide befindet sich in der Bearbeitung und Abstimmung. Es

28 
 
berücksichtigt die Aufsiedlung Baumwollbleicherei/Baumwollquartier und die 
Piccoloministraße. 
 
Zu 3.: 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Zu 4: 
Um eine durchgängige Radverkehrsführung auf der Bergisch Gladbacher Straße zu 
schaffen, muss der Straßenraum abschnittsweise vollständig neu aufgeteilt werden, 
was mit einem hohen planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist.  
 
Eine entsprechende Vorlage ist zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und 
wird den politischen Gremien im 1. Halbjahr 2021 zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Baumaßnahme Bergisch Gladbacher Str./Buschfeldstr./Johann-Bensberg-Str. ist 
realisiert. Als nächstes wird das Vorhaben Radfahrstreifen zwischen Wasserwerkstr. 
und Grafenmühlenweg umgesetzt.

29 
 
Neuordnung der Busangebote und Weiterentwicklung der Busteilnetze 
 
Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 11.12.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1554/2018  
 
Status: erledigt 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB zügig 
die Fortschreibung der Teilpläne der Busnetze vorzunehmen. Dabei sind die 
Stadtteile, welche besonders hohe Veränderunsanteile, z.B. durch 
EinwohnerInnenwachstum oder Schulneubauten aufweisen, oder bisher keine  
ausreichende Anbindung besitzen prioritär zu betrachten. 
Die Verwaltung soll weiterhin darstellen, wie in den oben identifizierten Stadtteilen 
kurzfristig das Nahverkehrsangebot verbessert werden kann. 
 
Sachstand: 
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des 
Busnetzes haben Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Konzept 
erarbeitet, das in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt wurde. Das Konzept 
beinhaltet neben Interimslösungen auch strukturell bedingte Erweiterungen des 
Busnetzes im gesamten Stadtgebiet.  
Auch zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sind weitere Angebotserweiterungen 
im Busnetz vorgesehen (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020). Hinzu kommt der Aufbau 
eines On-Demand-Angebots im Rahmen eines Pilotprojekts als Ergänzung zum 
bestehenden ÖPNV-Angebot (vgl. Vorlagen-Nr. 1089/2020).  
Aufgrund der Dringlichkeit der zahlreichen Angebotserweiterungen in den letzten 
Jahren, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen, wurde eine Betrachtung der 
einzelnen Busnetze in den Bezirken – wie sie bisher üblich war - zurückgestellt. Bei 
der Erstellung der Konzepte für die beschlossenen Angebotserweiterungen wurden 
aber systematische Betrachtungen des Busnetzes zu Grunde gelegt.  
Der Beschluss kann als erledigt betrachtet werden, da die Aufgabe 
„Weiterentwicklung des Busangebotes“ auch ein Bestandteil des aktuellen 
Nahverkehrsplans ist (vgl. Kapitel 8.3, Seite 209).

30 
 
 
Bus-Anbindung Schule Wasseramselweg 
 
Antrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 11.12.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1553/2018  
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB die 
Busanbindung des Gewerbegebietes Triotop mit der neuen Schule am 
Wasseramselweg zu verbessern.  Hierzu soll die in der Mitteilung  3578/2017 
angekündigte zweite Anbindung durch die Linie 139 frühzeitig umgesetzt werden.  
Parallel sind  die Betriebszeiten auf der Linie 144, die seit August 2018 dort verkehrt,  
zukünftig auch auf die Abendstunden auszuweiten. 
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die Sachstände der weiteren in der 
o.g. Mitteilung aufgeführten Bus-Maßnahmen zu berichten und darzulegen, ob und 
welche weiteren Beschlüsse hierzu noch notwendig sind. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme wurde umgesetzt (vgl. Vorlagen-Nr. 4038/2019 aus der Sitzung am 
21.01.2020).

31 
 
 
Masterplan Quartiersgaragen 
 
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe 
GUT 
 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 22.11.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1593/2018  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1) einen „Masterplan Quartiersgaragen“ mit den Pilotgebieten Innenstadt, 
Nippes, Ehrenfeld, Kalk und Lindenthal zu erstellen. Mit dem Ziel, oberirdische 
Stellplätze incl. Motorradstellplätze in Quartiergaragen zu verlagern, sollen 
potenzielle Flächen im stadträumlichen Kontext mit folgenden Maßgaben 
dargestellt, bewertet und priorisiert werden: 
 
a) die Verwaltung soll aktiv auf mögliche private Investoren und Betreiber 
zugehen. Dazu ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere 
aus Stellplatzablösemitteln) private Investoren und Betreiber rechnen 
können, um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso 
ist darzustellen, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz 
von Quartiersgaragen durch die Anwohner vorliegt.  
  
b) Zusammen mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur 
Verkehrsoptimierung zu entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung 
des Wohnumfeldes sowie einer Neuordnung des öffentlichen Raumes für 
den Umweltverbund vorzulegen. 
 
c) Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen 
durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) 
erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem 
Parkraum ist dabei vorrangig vor dem Neubau von Quartiersgaragen zu 
betrachten. 
 
 
2) den „Masterplan Quartiersgaragen“ den zuständigen Gremien bis Mitte 2019 
zur Beratung vorzulegen.

32 
 
 
 
Sachstand: 
 
Zu 1.: 
Erste Kontakte konnten geknüpft werden. Die konkreten Zuschussmöglichkeiten 
werden zurzeit geklärt. 
 
Zu 2.: 
Der Plan ist in Bearbeitung.

33 
 
 
Verkehrswende voranbringen – ÖPNV attraktiver machen: durchgehenden 
Betrieb der Linie 13 am Wochenende einrichten! 
 
Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 13.11.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1510/2018  
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der KVB darzulegen, wie und auf 
welchen Streckenabschnitten ein durchgehender Betrieb der Linie 13 am 
Wochenende eingerichtet werden kann. 
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss wurde umgesetzt (vgl. Ratsbeschluss vom 09.07.2019 zu Vorlage -Nr. 
1418/2019). 
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 fährt die Linie 13 im Nachtverkehr. Das 
Angebot der Linie 13 wurde in den Wochenendnächten sowie in den Nächten vor 
Feiertagen auf einen  durchgehenden 30 -Minuten-Takt im gesamten Linienverlauf 
ausgeweitet.

34 
 
 
Programm „Gut und sicher zur Schule“ 
 
Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 11.09.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1173/2018  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der anstehenden Erstellung von 
Schulwegplänen die folgenden Punkte mit zu prüfen  
 Schaffung einer besonders geschützten Infrastruktur auf Schulwegen. 
Schulwegpläne sollen partizipativ aus der Perspektive der Kinder entwickelt bzw. 
überarbeitet und bauliche Verbesserungen vorgenommen werden.  
 Sicherer und attraktiver Ausbau der Radfahrinfrastruktur der Schulwege (Bspw. 
Fahrradstraßen, Tempo 30-Zonen, Radfahrwege, gegenläufige Öffnung von 
Einbahnstraßen, Fahrradabstellanlagen).     
 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Aufstellung von Schulwegplänen 
und einem erfolgreichen schulischen Mobilitätsmanagement.

35 
 
 
Ausweitung des KVB-Leihrad-Systems 
 
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 05.07.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/1042/2018 und AN/1111/2018 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Seit 2015 betreibt die KVB AG ein Fahrradverleihangebot. Im 1. Quartal 2019 
schreibt die KVB AG den Betrieb des Fahrradverleihsystems erneut aus, da der 
bestehende Vertrag im April 2020 endet. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat 
der Stadt Köln die folgenden Anforderungen an das Fahrradverleihsystem durch 
Verwaltung und KVB AG umzusetzen.  
1. Die KVB AG wird in Zusammenarbeit mit der Verwaltung beauftragt, auf der 
Grundlage der Ziele von „Köln Mobil 2025“, die bestehenden Betriebsgrenzen des 
KVB-Leihradsystems auf die Kölner Außenbezirke auszuweiten. Dabei hat 
zugleich die Erhöhung der Anzahl von Leihrädern zu erfolgen. Die Fahrradflotte 
soll in diesem Zuge um zusätzliche E-Bikes für einen stadtweiten Einsatz erweitert 
werden. Diese sollen insbesondere auch in Außenbereichen zum Einsatz 
kommen, um Umstiegsmöglichkeiten zu Stadtbahnhaltestellen zu verbessern. 
Sich erweiternde bzw. neu entstehende Wohnquartiere sind dabei zu 
berücksichtigen. 
2. Die KVB AG wird zusammen mit der Verwaltung beauftragt, ein Nutzungskonzept 
zu erstellen, das für das gesamt Stadtgebiet ein Fahrradverleih-Angebot und an 
zentralen und stark frequentierten Orten in der Innenstadt und insbesondere für 
die Außenbezirke stationsgebundene Abstellsysteme vorsieht. Hierbei sind u.a. 
die KVB-Verkehrsknotenpunkte sowie bereits versiegelte Flächen, wie z.B. 
Parkplätze, für die Abstellanlagen zu betrachten, um eine weitere Versiegelung 
des öffentlichen Raums zu vermeiden. 
3. Dieses Nutzungskonzept soll auch die Standorte für Leihrad-Abstellanlagen 
aufweisen, die „systemübergreifend“ auch durch andere auf dem Markt befindliche 
Leihrad-anbieter genutzt werden sollen. Zeitgleich werden gekennzeichnete 
Abstellflächen für Leihräder im Free Floating System eingerichtet. Zielsetzung ist 
die Etablierung von Systemen, die ein geordnetes Abstellen der Leihräder 
ermöglichen und Behinderungen z.B. von Zufußgehenden unterbinden.

36 
 
4. Dem Verkehrs-, Stadtentwicklungs- und Finanzausschuss sowie den 
Bezirksvertretungen sind rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die 
Ausschreibung des Fahrradverleihsystems die Ergebnisse vorzulegen.  
 
 
Sachstand: 
 
Zu 1.: 
Die KVB AG hat im Sommer 2020 die Vergabe abgeschlossen. Aufgrund der darauf 
folgenden Abstimmungsprozesse mit nextbike und den zu erwartenden Lieferzeiten 
der neuen Fahrräder kann das Verleihsystem im Sommer 2021 starten (vgl. hierzu 
auch Vorlagen-Nr. 3725/2020). 
 
Zu 2.: 
Die KVB AG hat für das neue Verleihsystem ca. 100 Standorte in der Standortzone 
vorgesehen. Zur Inbetriebnahme sollen ca. die Hälfte dieser Standorte errichtet und 
die Anzahl im laufenden Betrieb anhand der Nutzungen und Bedarfe sukzessive 
erhöht werden. 
 
Zu 3.: 
Die Ausgestaltung der Rückgabe-Standorte erfolgt so, dass eine 
systemübergreifende Nutzung möglich ist. Es werden keine KVB-Rad spezifischen 
Elemente verbaut/markiert, die eine Nutzung durch weitere Leihradanbieter 
erschweren oder gar ausschließen. 
 
4.: 
Die Bezirksvertretungen erhalten gem. Zuständigkeitsordnung hierzu eine 
Beschlussvorlage, um die ersten Standorte im jeweiligen Bezirk zu beschließen. Der 
Politik wird hierbei selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt, weitere mögliche 
Standorte zu benennen.

37 
 
 
„Spar dir dein Auto“ in Köln  
 
Antrag der Gruppe BUNT  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 19.06.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/0917/2018 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Stadtverwaltung prüft, ob die Mannheimer Aktion „Spar dir dein Auto“ auf Köln 
übertragbar ist. Dem Verkehrsausschuss soll sodann bis zum Ende des dritten 
Quartals 2018 eine Abschätzung vorgelegt werden.  
 
Sachstand: 
 
Der Antrag wird von der Verwaltung und der KVB aktuell dahingehend geprüft, 
vergünstigte ÖPNV-Tickets für spezielle Zielgruppen (z. B. Neubürgerinnen und 
Neubürger oder im Gegenzug einer Abschaffung des Privat-Pkw) im Rahmen einer 
Marketingaktion temporär zur Verfügung zu stellen.

38 
 
 
Optimierung Verkehrstechnik 
 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0782/2016  
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
1. die Variotafeln auf den Einfallstraßen im Stadtgebiet zu erneuern und mit 
moderner Technik auszustatten, so dass sie präzisere Informationen über 
verkehrliche Beeinträchtigungen vermitteln und zum anderen besser lesbar sind; 
die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind darzustellen; 
2. mit den Inhabern der Werbenutzungsrechte über Möglichkeiten von aktuellen 
Verkehrsinformationen auf den digitalen  Stadtinformationsanlagen zu verhandeln 
und diese entsprechend aufzurüsten; 
3. die seit langem geplante Beschaffung des neuen Verkehrsrechners für die 
Steuerung von Lichtsignalanlagen nun zeitnah durchzuführen. Ziel ist eine weitere 
und flächendeckende Optimierung von verkehrsabhängigen Schaltungen sowie 
umweltsensitiven Schaltungen für Straßen mit Luftmessungs-Stationen, zu 
ermöglichen und damit einen dynamischen Verkehrsfluss für alle 
Verkehrsteilnehmer unter Beibehaltung der ÖPNV-Vorrangschaltungen zu 
gewährleisten. Zudem muss die Umsetzung des Erneuerungsprogramms der 
Lichtsignalanlagen deutlich intensiviert werden.  
4. zu prüfen, ob die RheinEnergie AG die Sanierung, Pflege und den Betrieb der 
Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet im Rahmen eines 
Geschäftsbesorgungsvertrages durchführen kann. Dies beinhaltet Instandhaltung, 
Erneuerung, Erweiterung u. ä. nebst Deckung des Energieeigenbedarfs. Im 
Rahmen der Untersuchung soll auch die Möglichkeit der Verpachtung oder 
Eigentumsübertragung der LSA auf die RheinEnergie AG dargestellt werden. 
5. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die aktuellen Kölner Verkehrsdaten 
über alle Navigationssysteme und entsprechende Applikationen zur Verfügung 
stehen. 
6. dafür zu sorgen, dass künftig alle gängigen LKW-Navigationssysteme das 
städtische „LKW-Führungskonzept“ in die Routenberechnung und 
Streckenauswahl auf dem Kölner Stadtgebiet berücksichtigen.

39 
 
Sachstand: 
 
Zu 1.: 
Die Maßnahme ist abgeschlossen. 
Zu 2.: 
Die relevante Aufschaltung erfolgt aktuell über den Bevölkerungswarndienst. Die 
Verfügbarkeit für Verkehrsinformationen ist nur eingeschränkt möglich. Ein 
entsprechender Editor wird derzeit eingerichtet.  
Die Maßnahme ist somit abgeschlossen. 
Zu 3.: 
Die Maßnahme ist abgeschlossen. 
Zu 4: 
Durch die Beibehaltung der Aufgabenwahrnehmung in der Kernverwaltung 
(Anlageneigentum bei der Stadt Köln) war der Zugang zu Fördergeldern im 
erheblichen Umfang beim BMVI gegeben.   
Vorgang ist abgeschlossen. 
Zu 5.: 
Im Rahmen der Migration des Verkehrsrechners und des 
Verkehrsmanagementsystems wurde eine Schnittstelle zum Mobilitäts-Daten-
Marktplatz zur Übertragung der Parkdaten, Streckenbelastungen, Informationen zu 
Baustellen und Verkehrsmeldungen eingerichtet. Aktuell werden Parkdaten und 
Streckenbelastungen übergeben.  
Mit der Aktivierung der Schnittstelle zwischen der Software zur Genehmigung von 
Baustellen und dem Verkehrsmanagementsystem wird in 2020 eine wesentliche 
Funktionserweiterung hergestellt. 
Die Maßnahme ist abgeschlossen.  
Die Weiterentwicklung der Schnittstellen zur Bereitstellung weiterer Daten, die 
technische Weiterentwicklung der bestehenden Schnittstellen sowie die inhaltliche 
Pflege der Systeme und die kontinuierliche Datenbereitstellung ist ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. 
Zu 6.: 
Die Maßnahme ist abgeschlossen.  
Die inhaltliche Pflege des Systems bezüglich aktueller Anpassungen des 
Verkehrsnetzes ist Geschäft der laufenden Verwaltung.

40 
 
 
 
 
 
 
 
Gefahrloses Fahrradfahren in Schulnähe  
 
Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 05.03.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/0231/2018 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, wie sicher die Verkehrssituation für 
Fahrradfahrende im Umfeld  der Kölner Schulen ist und darauf folgend 
auszuarbeiten, wie man sie verändern muss, um Sicherheit für Fahrradfahrende 
garantieren zu können. 
2. Ein besonderer Gefahrenpunkt ist die Straße Weyertal in Sülz, wo starker 
Durchgangsverkehr auf die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zweier 
Schulen trifft. Dort soll durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. 
Verkehrsberuhigung, Fahrradstraße, Fahrradstreifen, die Situation verbessert 
werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden kann so vergrößert werden, 
insbesondere die der Fahrradfahrenden. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen schnellstmöglich auch auf 
andere Gefahrenpunkte auszuweiten. Hervorzuheben sind hier besonders 
Schulen in Innenstadtnähe, wo die Sicherheit von Fahrradfahrenden besonders 
beeinträchtigt ist. 
 
Sachstand: 
 
Die Fahrradstraße wurde Ende Oktober 2020 eingerichtet. 
 
Die Stelle „Schulwegsicherung“ wurde zu Beginn des Schuljahres 2020/21 besetzt

41 
 
und bei der Straßenverkehrsbehörde angegliedert. Dort wird derzeit ein Konzept zur 
Aufstellung von Schulwegplänen und einem erfolgreichen schulischen 
Mobilitätsmanagement erarbeitet (s. auch S. 14). 
 
Damit Eltern die Möglichkeit haben, die von ihnen beobachteten Gefahrenpunkte 
weiter zu geben, führt der Arbeitskreis „Sicherheit im Straßenverkehr“ anlässlich der 
Einschulung der I-Dötzchen die „Elternbefragung“ durch. Am ersten Schultag der 
Erstklässler sind zwei VertreterInnen des Arbeitskreises vor Ort und führen mit den 
Eltern der Kinder ein kurzes Gespräch zum Thema „Schulweg“. Neben statistischen 
Fragen, die zum Schulweg erhoben werden, haben die Eltern die Möglichkeit, 
Sorgen und Verbesserungsvorschläge zum Schulweg zu äußeren. Die Kritikpunkte 
und Anregungen werden nach der Befragung überprüft und Optimierungs-
möglichkeiten untersucht. Nach den erfolgten Prüfungen erhält die Schule ein 
Abschlussschreiben, in dem die Vorschläge dargestellt und die Untersuchungen und 
geplanten Optimierungen erläutert werden.

42 
 
 
 
Stadtbahnanbindung Köln-Widdersdorf – Untersuchung der Trassenführung  
 
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und 
FDP sowie der Gruppen BUNT und GUT 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 23.01.2018 
 
 
Antragsnummer: AN/0044/2018 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Untersuchungen 
zur Trassenführung der Anbindung von Köln-Widdersdorf an das Stadtbahnnetz 
soweit erforderlich zu aktualisieren und die beiden Varianten 
a) Verlängerung der Linie 1 von Weiden-West oder 
b) Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 von Köln-Bocklemünd 
zu bewerten.  
  
Auf der Grundlage einer vergleichenden Darstellung der Vor- und Nachteile, der 
Erschließungswirkung, Kosten, Fahrzeit, Kapazitätsplanung und Details der 
konkreten Streckenführung sowie eines überschlägigen Kosten-Nutzen-Faktors soll 
eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss gegeben werden. 
 
Sachstand: 
 
Mit der Fertigstellung der Vorstudie, die vom Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit 
der KVB AG und der Stadt Köln beauftragt wurde, ist kurzfristig zu rechnen. Danach 
werden die beteiligten Kommunen ihre politischen Gremien und die interessierten 
Bürgerinnen und Bürger im 1. Quartal über die Ergebnisse informieren und 
beteiligen. Auf dieser Basis wird die Stadt Köln mit der KVB AG und dem Rhein-Erft-
Kreis dann eine gemeinsame Machbarkeitsstudie als Vorbereitung für die 
Variantenentscheidung einer Verbindung nach Widdersdorf (und weiter in den Rhein-
Erft-Kreis bis nach Niederaußem) in 2021 beauftragen.

43 
 
 
 
Kundenparkplätze für die Veedel öffnen 
 
Antrag der SPD-Fraktion 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 05.12.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/1731/2017 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Kontakt zu 
Handelsunternehmen (z.B. Discounter, Baumärkte etc.) mit Kundenparkplätzen 
und -parkhäusern sowie zu privaten Parkhausbetreibern aufzunehmen und zu 
klären, unter welchen Rahmenbedingungen eine Öffnung für Anwohnerinnen und 
Anwohner möglich wäre. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage gemeinsam mit den 
maßgeblichen Akteuren Lösungen zu entwickeln, mit dem Anwohnerinnen und 
Anwohnern Parkmöglichkeiten auf Kundenparkplätzen und in Kundenparkhäusern 
eröffnet werden können. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig über den Sachstand im 
Verkehrsausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss und in den örtlich 
zuständigen Bezirksvertretungen zu berichten.  
 
 
Sachstand: 
 
Erste Kontakte wurden geknüpft. Die Bereitschaft der Privaten, Kundenparkplätze zu 
öffnen, ist jedoch gering.

44 
 
 
Chancen für Zündorf-Süd endlich nutzen  
 
Antrag der SPD-Fraktion 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 14.11.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/1565/2017, AN/1604/2017, AN/1647/2017 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren 
zur Erweiterung der A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n 
(Entlastungsstraße für Zündorf) an die A 59 anzubinden. 
 
2. Die Planungen für die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder 
aufzunehmen, so dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft 
und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann. 
 
3. Zur zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der 
Linie 7 sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private 
Finanzierungen oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder 
Eigenfinanzierungen durch die Stadt. Die Ergebnisse der Prüfung sind den 
zuständigen Gremien vorzulegen. 
 
4. Der Rat bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf-Süd nur nach einer 
Realisierung der erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße 
erfolgen kann. 
 
5. Das rund 54 Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein 
lebenswertes und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den 
Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben 
weitergeplant werden:

45 
 
• die städtebaulichen Grundsätze müssen mit den gesamtstädtischen 
Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt, dass es eine solare 
und energetische Optimierung der Planung bedarf. 
 
• Es gilt ein Quartier mit einer zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu 
entwickeln.  
 
6. Auf Grund der topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das 
Plangebiet ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige 
Frischluftschneise. Sowohl in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi-
ckerungsmulden, Grüne Finger etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur 
sind diese klimatischen und ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes 
maßgeblich zu berücksichtigenden. 
 
7. Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen. 
 
8. Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung 
für die Verkehrswege zu forcieren. 
 
 
Sachstand: 
 
Entsprechend der Abstimmungen mit dem Ministerium für Verkehr des Landes NRW 
wurde die Maßnahme L 82 Köln-Wahn/Elsdorf B 8 bis A 59 im Landesstraßen-
bedarfsplan in die 1. Stufe hochgestuft. Im Zusammenhang mit der Planfeststellung 
zum 6-streifigen Ausbau der A 59 ist somit eine Anschlussstelle L 82n zu 
berücksichtigten. 
 
Zum Sachstand der Stadtbahnlinie 7 wird auf die Vorlagen-Nr. 0250/2020 und 
0808/2020 verwiesen.

46 
 
-  
 
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes 
 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion sowie der Gruppe Gut 
Änderungsantrag der Gruppe Bunt 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 14.11.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/1589/2017, AN/1637/2017, AN/1640/2017 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit der KVB AG zügig ein 
Umsetzungskonzept zur Weiterentwicklung der KVB-Busangebote im Kölner 
Stadtgebiet unter den hier aufgeführten Maßgaben zu erstellen und dem Verkehrs-, 
Stadtentwicklungs- und Finanzausschuss vorzulegen. 
 
 
1. Es sollen Vorschläge für eine dauerhafte Erweiterung des KVB-Busnetzes durch 
Taktverdichtungen und neue Buslinien bzw. -linienführung erstellt werden. Diese 
sollen vor allem die außenliegenden Bezirke betreffen, um eine bessere bzw. 
attraktivere Verbindung zur Innenstadt anzubieten. Insbesondere die 
Neubaugebiete im Westen wie Widdersdorf und der neue Schulstandort 
Girlitzweg, dazu im Süden die Gebiete um Rondorf und das Sürther Feld sollen 
besser angebunden und die „Unibuslinie“ verstärkt werden.  
Im Norden sollen das Gewerbegebiete Feldkassel und die Fordwerke als auch 
die anliegenden Rheindörfer sowie Auweiler und Esch besser bedient werden.  
Die rechtsrheinischen Stadtgebiete sind ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der 
Stadtentwicklung zu optimieren. Dazu zählen neben den geplanten 
Neubaugebieten im Porzer Süden das künftige Wohnquartier Deutzer Hafen und 
Mülheimer Hafen. 
 
2. Es sollen Vorschläge für Angebotsausweitungen des Busnetzes im Interim 
erstellt werden, da die langen Zeiträume zur Umsetzung der im ÖPNV-
Bedarfsplan vorgesehenen Vorhaben zur Erweiterung des Stadtbahnnetzes 
überbrückt werden müssen. Dies soll Taktverdichtungen und neue Buslinien für 
die Verbindung Hürth – Universität zwecks Entlastung der Linie 18, für die

47 
 
rechtsrheinische Verbindung zum Bahnhof Deutz zur Entlastung der Linie 9, die 
Entlastung der Linie 4 zwischen Höhenhaus und Wiener Platz, die Entlastung 
der Linie 1 zwischen Kalk und Innenstadt sowie zwischen Weiden und der 
Innenstadt und die Anbindung von Rondorf umfassen. 
 
3. Die KVB-Buslinien sollen sukzessive durch E-Busse betrieben werden. Daher 
soll eine Umsetzungsplanung für die Umstellung der Busflotte für den Zeitraum 
bis spätestens 2030 erstellt und vorgelegt werden. 
 
4. Zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-
Busnetzes sollen Ergebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 
2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß 
Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus 
dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur 
Verminderung der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, 
die bereits beantragt wurden. 
 
Sachstand: 
 
Die Beschlüsse für die Fahrplananpassungen 2020 liegen vor. Die KVB AG bereitet 
die Umsetzung vor. 
 
Die Arbeitsaufträge für Verwaltung und KVB, die aus diesem Beschluss resultieren, 
sind überwiegend abgearbeitet oder befinden sich in der Umsetzung bzw. weiteren 
Prüfung (vgl. Vorlagen-Nr. 1037/2018, 1075/2018, 1418/2019, 1215/2019 sowie 
3935/2019). Die beschlossenen Maßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel 2018 
und 2019 umgesetzt.

48 
 
 
 
Mehr Sicherheit im Kölner Stadtverkehr 
  
Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
sowie der Gruppe Gut 
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 05.09.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/1133/2017 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit Vertretern der 
Polizei und des ADFC zu erörtern, welche Verkehrsknoten mit freilaufenden 
Rechtsabbiegern konfliktträchtig sind und welche Maßnahmen an dem jeweiligen 
Knoten erforderlich sind.  
Diese sind unverzüglich umzusetzen. 
Diese beinhalten u.a.:  
a. Gewährleistung der Sichtbeziehungen durch Abbau von Werbeträgern, 
konsequentem Vorgehen gegen falsch parkende PKW, usw.) 
b. Führung des Radverkehrs auf der Straße, um Kreuzungen „in einem Rutsch“ 
passieren zu können 
c. Wechselblinkanlagen vor Fußgängerüberwegen und Fahrradfurten 
d. Beschilderung, die auf kreuzenden Rad- und Fußverkehr hinweist, ggf. 
ergänzt durch Fahrradsymbole auf der Fahrbahn 
e. Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers. Falls verkehrlich zum Erhalt der 
Leistungsfähigkeit dieser weiterhin erforderlich sein sollte, erfolgt eine 
geschwindigkeits-reduzierende Umgestaltung, z.B. durch Einsatz von sog. 
„Kölner Tellern“ 
Darüber hinaus soll die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Polizei darstellen, 
welche Unfallursachen in Köln als Schwerpunkte zu sehen sind und welche weiteren 
Maßnahmen erforderlich sind, das Unfallgeschehen in Köln wirksam zu reduzieren.

49 
 
 
Sachstand: 
 
Die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung ist erfolgt. Um möglichst umfassend und 
zielgerichtet Lösungen für die Entschärfung freilaufender Rechtsabbieger aufzeigen 
zu können, wurde von einem externen Planungsbüro ein Baukastensystem 
entwickelt, dessen Anwendung auf verschiedenen Ebenen erprobt wurde: 
 
 als Ad-hoc-Maßnahmen zur sofortigen Umsetzung; 
 für Einzelmaßnahmen als Umsetzung für komplexe Knotenpunkte; 
 im Rahmen von Detailuntersuchungen zur Umsetzung bei unfallauffälligen 
Knotenpunkten. 
Darüber hinaus wurden aktuelle Planungen gezielt mit Augenmerk auf die 
Verkehrssicherheit geprüft.  
 
Die bisherige Vorgehensweise bewegt sich im Wesentlichen auf der konzeptionellen 
Ebene. Es wurde eine Bedarfsplanung erstellt. 
 
Mit dem Baukastensystem wurde bundesweit erstmalig ein Instrument für die 
„Entschärfung“ freilaufender Rechtsabbieger geschaffen, welches in der 
Fachöffentlichkeit äußerst positiv bewertet wird. VCD und ADFC haben sich 
ausdrücklich für den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger ausgesprochen und 
sehen das Baukastensystem hier als zielführend für das weitere Vorgehen. 
Für das entwickelte Baukastensystem soll nun ein Bewertungsschema erstellt und 
Anwendungsregeln für die einzelnen Maßnahmen entwickelt werden. Unter 
Berücksichtigung z.B. der Verkehrsbelastung, der Form der Radverkehrsführung, 
dem Schwerverkehrsanteil und der ÖPNV-Führung sollen die Bausteine hinsichtlich 
ihrer Eignung zur Lösung spezifischer Problemlagen untersucht und bewertet 
werden. Ziel ist die Entwicklung einer Bewertungsmatrix, die es der späteren 
Objektplanung ermöglicht, geeignete Bausteine aus dem Baukastensystem für die 
unterschiedlichen planerischen Anforderungen zu benennen und lösungsorientiert 
anwenden zu können. 
Diese Untersuchungen werden in einer zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie 
durchgeführt. Hierzu wird eine Vergabe erfolgen. 
  
Die ersten Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen und Realisierungen sind als 
positiv einzustufen.

50 
 
 
Förderung der E-Mobilität im ÖPNV 
 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion sowie der Gruppe Gut 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/1008/2017, AN/1056/2017 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Als ein weiterer Baustein einer emissionsarmen Mobilitätsentwicklung im Rahmen von 
„KölnMobil 2025“ wird der Umstieg auf E -Mobilität beim ÖPNV-Dienstleister KVB AG 
weiter gefördert. Daher beschließt der Rat der Stadt Köln die Umsetzung folgender 
Maßnahmen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KVB und in Abstimmung mit der 
Rheinenergie einen Plan für den weiteren Ausbau des E -Bus-Netzes zu erstellen. Die 
Planung soll die sukzessive Erweiterung des E -Bus-Netzes beinhalten und dabei 
vordringlich diejenigen Buslinien berücksichtigen, die in Bereichen hoher 
Schadstoffbelastungen bzw. in der Innenstadt verkehren.  
 
Ziel dieser Planung soll eine Umstellung der kompletten Busflotte auf elektrischen 
Antrieb sein. Der Strom soll dabei – wie schon bei den Stadtbahnen – zu 100% aus 
regenerativen Quellen stammen. 
 
2. Mit der Planung soll ein Zeit-/Maßnahmenplan unter Berücksichtigung folgender 
Punkte vorgelegt werden: 
 
- Welche Buslinien können kurz-, mittel-, und langfristig - inklusive des Aufbaus 
multifunktionaler Ladestationen - umgestellt werden. 
 
- Aufgrund der zurzeit noch sehr hohen Mehrkosten soll die Umsetzung jedoch 
erst in Abhängigkeit von hierzu zur Verfügung stehenden Drittmitteln 
(beispielsweise einer Landesförderung) erfolgen.

51 
 
- Neben den zu erwartenden Mehrkosten sind auch die CO2-Einsparungen und 
die Minderbelastung durch NOx und Feinstaub sowohl absolut als auch in 
Relation zur betroffenen Bevölkerung darzustellen. 
 
- Spätestens Ende 2017 ist die Planung dem Rat und den fachlich involvierten 
Ausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 3. Im Rahmen der interkommunalen Zusammen arbeit werden Verwaltung und KVB 
AG gebeten, mit den Verkehrsunternehmen im Umland, insbesondere der RVK, bei 
der Erprobung und Einführung weiterer umweltfreundlicher Antriebstechniken zu 
kooperieren. Dies umfasst insbesondere auch Brennstoffzellen-Hybridbusse auf 
Wasserstoff-Basis im Rahmen des EU-Förderprogramms JIVE. 
 
Sachstand: 
 
Die Umsetzung der Elektrifizierung des KVB-Busnetzes wurde in der Mitteilung mit 
der Vorlagen-Nr. 1038/2020 dargestellt.  
 
Derzeit werden die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, um die sechs 
Buslinien der 1. Ausbaustufe auf E-Antrieb umzustellen. Ende des Jahres 2020 
sollen erste E-Busse der aktuellen Bestellung ausgeliefert werden, so dass in der 1. 
Jahreshälfte 2021 mit dem Beginn der Umstellung zu rechnen ist. Zudem wurden die 
Planungen zur Umstellung von sieben weiteren Buslinien aufgenommen. 
 
Beschlusspunkt 3 wurde mit Vorlagen-Nr. 1027/2019 „Richtlinie zur Förderung nach 
§ 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW“ erledigt, die Förderrichtlinie wurde dahingehend 
angepasst, dass der Einsatz von Fahrzeugen mit verbesserter 
Abgasnachbehandlung oder Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen stärker 
gefördert wird.

52 
 
 
 
 
Einrichtung einer Mobilitätsstation in Chorweiler  
Antrag der Fraktion Die Linke.Köln  
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 27.06.2017 
 
 
Antragsnummer: AN/0910/2017 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für weitere Mobilitätsstationen 
an allen wichtigen multimodalen Verkehrsknotenpunkten voranzutreiben. 
Hierbei soll der S-Bahnhof Chorweiler im Rahmen des Projektes „Nationale 
Projekte des Städtebaus“ vorrangig geprüft werden. Hierbei werden die 
folgenden Verkehrsträger miteinander verknüpft und ein einfaches Umsteigen 
ermöglicht. 
- Fußverkehr 
- Fahrrad (privat und Leihrad) 
- E-Bikes (privat und Leihrad) 
- Carsharing (Elektrofahrzeuge) 
- Taxi 
- Stadtbus 
- Stadtbahn 
- S-Bahn 
Die Mobilitätsstation soll sich an den Stationen orientieren, die im Rahmen der 
„Smart City Cologne“ in der Stegerwaldsiedlung geschaffen werden. 
Die zu schaffende Elektroladeinfrastruktur soll Ladesäulen für Carsharing, 
Elektroräder und private Fahrzeuge vorhalten. 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung arbeitet derzeit gemeinsam mit der DB und dem NVR im Rahmen 
einer SmartCity-Kooperation an einer flächendeckenden Ausweisung aller DB-

53 
 
Standorte auf Kölner Stadtgebiet (Ausnahme Hbf. und Deutz) als Mobilstationen. 
Dabei wird auch der S-Bahnhof Chorweiler berücksichtigt.  
 
Darüber hinaus soll perspektivisch ein flächendeckendes und stadtweites Netz an 
Mobilstationen sowohl an großen und kleineren Verknüpfungspunkten des 
ÖPNV/SPNV als auch in Wohnquartieren und Gewerbegebieten entstehen. 
Insbesondere bei größeren Neubauvorhaben und Erweiterungen des ÖV-Netzes 
(Schiene) sollen Mobilstationen bereits integraler Bestandteil der Planung sein (vgl. 
Vorlagen-Nr.: 2212/2020).

54 
 
 
Wasserbusliniensystem Rheinland 
 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion sowie Deine Freunde 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0815/2016  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat spricht sich dafür aus, zukünftig den Rhein als Verkehrsweg für den 
regionalen öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Daher soll ein regionales 
Wasserbusliniensystem entwickelt und eingeführt werden, dass Linienverbindungen 
innerhalb Kölns sowie mit der Stadt Leverkusen, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt 
Bonn umfasst. 
 
Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, 
  
a) zusammen mit den benachbarten Gebietskörperschaften Bonn, Leverkusen 
und Rhein-Sieg in enger Kooperation mit Region Köln/Bonn e.V., dem 
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Verkehrsverbund Rhein-
Sieg (VRS) und der KVB AG ein Linien- und Betreiberkonzept für ein 
regionales Wasserbusliniensystem Rheinland zu entwickeln, das vom Aufbau 
her stufenweise realisiert werden kann. 
 
b) die Bedarfe und Nutzungspotenziale unter Berücksichtigung einer 
volkswirtschaftlichen Betrachtung darzustellen. 
 
c) die Integration eines solchen Wasserbusliniennetzes zu anderen 
Mobilitätssystemen und –angeboten (ÖPNV, IV, Radverkehrsnetz) zu 
berücksichtigen.  
 
d) das Wasserbusliniensystem in das bestehende ÖPNV-Tarifsystem 
einzubinden. 
 
e) Förderpotenziale für die Einführung eines Wasserbusliniensystems und die 
Finanzierung des Betriebs zu ermitteln und darzustellen.

55 
 
f) zeitnah soll  als Starter eine Verbindung zwischen Porz und Rodenkirchen 
realisiert werden. 
 
g) dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss kurzfristig einen Zeit-
/Maßnahmenplan für die Realisierung vorzulegen. 
 
Sachstand: 
 
Die Machbarkeitsuntersuchung wurde im 1. Halbjahr 2020 vergeben und befindet 
sich aktuell in der Bearbeitung. Mitte 2021 soll die Studie abgeschlossen sein; die 
politischen Gremien werden über die Ergebnisse unterrichtet. Ein Zwischenbericht 
wird im 1. Quartal 2021 vorgelegt (vgl. hierzu 3614/2020).

56 
 
 
 
KölnMobil – Express-Bus-Netz für Köln  
 
Antrag der SPD-Fraktion  
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
der Gruppe Deine Freunde 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0806/2016, AN/0878/2016, AN/0889/2016 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen 
Voraussetzungen innerhalb der nächsten fünf  Jahre ein Express -Bus-Netz in 
Köln und ggfs. angrenzenden Kommunen realisiert werden kann. Die 
Planungsvarianten für ein Express -Bus-Netz sollen die an Köln angrenzenden 
Gebietskörperschaften mit dem Ziel eines regionalen Netzes berücksichtigen. 
 
2. Besonders die Anbindung von unterversorgten Stadtteilen und denen, deren 
Kapazitäten des ÖPNV bereits ausgeschöpft bzw. sogar überschritten sind, 
sollen dabei berücksichtigt werden. 
 
3. Die einzelnen Express-Bus-Linien mit lediglich einigen wenigen, stark 
nachgefragten Haltepunkten, sollen die Kölnerinnen und Kölner sowie Pendler 
schnell und auf kurzem Weg zu den hoch frequentierten Orten unserer Stadt 
bringen. Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren sollen 
in diesem Rahmen ebenfalls betrachtet werden. Es soll dargestellt werden, 
durch welche Voraussetzungen und Maßnahmen reale Zeitgewinne für 
Express-Bus-Linien im Stadtgebiet ermöglicht werden können. Zudem sollen 
Relationen dargestellt werden, die nicht durch schienengebundenen ÖPNV 
bedient werden,  
 
4. aber wegen hohem Fahrgastaufkommen für Bus-Verbindungen relevant sind. 
 
5. Die Prüfung soll mehrere Varianten zum Umfang eines Express -Bus-Netzes in 
Abstufung der Bedarfssi tuation und der haushaltsmäßigen Auswirkungen 
umfassen.

57 
 
6. Der Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge sowie die Inanspruchnahme 
von Fördermitteln des Landes oder Bundes sollen ebenfalls in die Prüfung 
einbezogen werden. 
 
7. Die Ergebnisse der Prüfung inklusive eines Entscheidungsvorschlages sind dem 
Rat im 3. Quartal 2016 vorzulegen. 
 
 
 
Sachstand: 
 
Die Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie zur Prüfung eines ganzen 
Expressbusnetzes wird derzeit erstellt. Die Ausschreibung ist für Anfang 2021 
vorgesehen. Fördermöglichkeiten für die Untersuchung sowie für eine spätere 
Umsetzung werden parallel geprüft; das NVR-Programm zur Förderung von 
„Überland“-Schnellbussen entfällt hierbei, da die Kriterien nicht passend zu den 
innerstädtischen Begebenheiten sind. 
 
Der Rhein-Erft-Kreis ist in Vorbereitung von Expressbuslinien, von denen eine Linie 
in Worringen und Weiden-West an das Kölner ÖV-Netz anknüpfen soll. Die 
Einführung ist derzeit für Dezember 2020 geplant (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 
2844/2020). 
Auf der bereits eingerichteten Express-Buslinie Aachener Straße werden die 
Herausforderungen an ein flächenhaftes Expressbusnetz erprobt.

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Förderung der Elektromobilität in Köln 
 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-
Fraktion 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0820/2016, AN/0873/2016,  
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1.    Der Rat der Stadt Köln spricht sich für mehr Elektromobilität in Köln aus und setzt 
sich zu diesem Zweck folgende Ziele: 
  
a.       bis zum Jahr 2020 sollen im Kölner Stadtgebiet vierhundert Stellplätze 
auf Flächen im öffentlichen Straßenland für das Laden von E-
Fahrzeugen, E-Bikes und Pedelec umgewandelt bzw. eingerichtet und 
mit Ladestationen ausgerüstet werden. Die Einrichtung kann zunächst 
auf fünf Jahre befristet werden. Die Stellplätze sind auf der Grundlage 
des Elektromobilitätsgesetzes für E-Fahrzeuge und E-Bikes zum Laden 
der Batterie zu reservieren und Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden. 
Die Verfahren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen von 
Ladestationen sollen deutlich beschleunigt werden. 
  
b.      Die Verwaltung unterstützt die RheinEnergie und die KVB darin, 
mindestens fünf Mobilitäts-Hubs an Verbindungsknoten von S-Bahn, 
Straßenbahn, Bus, Fahrrad, E-Bike- & E-Carsharing-Ladestationen zu 
errichten. Als Standorte sollen der Bahnhof Ehrenfeld, Bahnhof 
Mülheim, Bahnhof Deutz, Bahnhof Porz Wahn und Hauptbahnhof 
geprüft werden. 
  
c.    Der Einsatz von E-Mobilität wird beim Carsharing-Angebot in Köln 
gefördert, in dem mehr Flächen im öffentlichen Raum (stationsbasiert) 
für E-Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch durch eine Verbindung 
mit den unter b) dargestellten Mobilitäts-Hubs, zur Verfügung gestellt 
werden. Neue Carsharing-Standorte werden mit mindestens einer 
Ladestation und einem zusätzlichen öffentlichen Ladepunkt 
ausgewiesen.

59 
 
  
d.    Die öffentlichen Ladepunkte sind mit Ökostrom aus 100% erneuerbaren 
Energien zu beliefern.  
  
e.    Im Zuge neuer Quartiersentwicklungen ist E-Mobilität von Beginn an in 
städtebauliche Planungskonzepte einzubeziehen. Die Stadt soll in  
Bebauungsplänen Flächen für öffentliche Ladestationen ausweisen. 
  
f.     Die städtische Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Ansiedlung von 
Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus dem Sektor der 
Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E-
Speichertechnologie gezielt zu fördern. 
  
2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Ratsgremien noch in diesem 
Jahr ein Konzept zur Umsetzung der hier aufgeführten Ziele und Vorhaben zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
Sachstand: 
 
1. 
a) Gemäß beschlossenem Standortkonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) und 
Betriebskonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019) werden Mitte 2021 vierhundert 
Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenland für das Laden von E-
Fahrzeugen umgewandelt. 
 
Das Laden von E-Bikes und Pedelecs wird im Rahmen der Planungen zu 
Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr.: 2212/2020) weiterverfolgt. Die Umsetzung 
ist auf Grund der fehlenden Standardisierung in diesem Segment schwierig. 
Das Laden der herausnehmbaren Akkus kann nur erfolgen, wenn ein 
Diebstahlschutz gewährleistet ist. 
 
b) Im Rahmen der SmartCity Partnerschaft zwischen der Deutschen Bahn AG, 
der Nahverkehr Rheinland GmbH und der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 
3422/2019) werden bis Ende 2022 alle Eisenbahnhaltepunkte im Stadtgebiet 
zu Mobilstationen weiterentwickelt.  
 
Anfang 2021 sind an folgenden Bahnhöfen bereits Mobilstationen eingerichtet 
worden: Bahnhof Köln-Ehrenfeld / Gerhard-Wilczek-Platz, Bahnhof Köln 
Airport-Businesspark, Bahnhof Worringen, Bahnhof Köln-Mülheim, Bahnhof 
Porz-Wahn, Bahnhof Steinstraße, Bahnhof Blumenberg und Bahnhof Köln-
West. Die Hinweisbeschilderung im Bahnhof Köln Messe/Deutz zur 
nahegelegenen Mobilstationen Charles-de-Gaulle-Platz wird verbessert. Alle 
weiteren Bahnhofsstandorte werden hinsichtlich ihrer Umfeldgestaltung sowie 
vorhandene (Mobilitäts-) Angebote hin untersucht und von einem externen 
Büro beplant. Die Ausschreibung hierzu ist für das 1. Quartal 2021 geplant. 
c) Durch eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW müssen 
Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum diskriminierungsfrei vergeben 
werden. Hierzu ist ein Carsharingkonzept erforderlich, das die Verwaltung im

60 
 
1. Halbjahr 2021 in die politischen Gremien einbringen wird. Ein Element des 
Konzepts ist es, das E-Carsharing weiter zu fördern. Aktuell fallen beim 
Einsatz von Elektrofahrzeugen beim Carsharing keine 
Sondernutzungsgebühren für die Stellplätze an.  
 
d) Dies ist im Betriebskonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019) vorgesehen und 
wird umgesetzt. 
 
e) Über die Errichtung der in a) beschriebenen 400 Ladepunkte hinaus wird die 
Verwaltung im 1. Halbjahr 2021 eine Vorlage in die politischen Gremien 
einbringen, die eine Ausbauplanung für die kommenden Jahre skizziert. Dabei 
werden die im Standortkonzept (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) beschlossenen 
Maßnahmen präzisiert. Durch die Novellierung der Landesbauordnung NRW 
ist ohnehin vorgesehen, dass neu errichtete Stellplätze für entsprechende 
Elektroanlage nachrüstbar sein müssen. Die in politischer Beratung 
befindliche Stellplatzsatzung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3217/2019) präzisiert in § 5 
Abs. 5 die jeweiligen Anforderungen für das Kölner Stadtgebiet. 
 
f) Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH befasst sich laufend mit der 
Ansiedlung von Unternehmen, die nachhaltige Lösungen für den 
Mobilitätsbereich entwickeln. 
 
2. 
Erledigt durch Vorlage des Standortkonzeptes (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018) und 
des Betriebskonzeptes (vgl. Vorlagen-Nr.: 0513/2019).

61 
 
 
3.  Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn 
 
Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.04.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0597/2016 
 
 
Status: Ziff. 1 erledigt; Ziff. 2 in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung den aktuellen Sachstand 
des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd-
Stadtbahn ausführlich darzustellen; insbesondere die Terminierung für den 
Baubeginn und die notwendigen Baumfällungen. 
 
2. Die Verwaltung soll in Abstimmung mit der KVB sicherstellen, dass der 
Linienbetrieb der Buslinie 132 von Meschenich bis zum Kölner Hauptbahnhof 
bis zur Lückenschließung der Gesamtstrecke an der Unglücksstelle 
Waidmarkt aufrechterhalten wird. Eine mögliche Linienführung des 132er nach 
Umbau der Bonner Straße ist darzulegen. 
 
Sachstand: 
 
Zu 1.: 
Der Ausbau ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.  
 
zu 2.: 
Die Weiterführung der Buslinie 132 wird in den weiteren Planungen berücksichtigt.

62 
 
 
Sicherer Rad- und Fußverkehr auf der Gummersbacher Straße zwischen 
Deutz und Kalk 
 
Antrag der Fraktion Die Linke, der Piraten-Gruppe, der Gruppe Deine Freunde 
sowie der Freien Wähler Köln  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.04.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0714/2016 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, zur Sicherung des Radverkehrs auf 
Gummersbacher Straße und Geschwister-Katz-Straße die im Folgenden 
beschriebenen Maßnahmen zu prüfen und in einer Beschlussvorlage den 
zuständigen Gremien vorzulegen. Wenn die Verwaltung es für sinnvoll hält, aus 
verkehrstechnischen oder anderen Gründen Alternativen vorzuschlagen, sollen diese 
Alternativen der Beschlussvorlage hinzugefügt werden. 
Zu prüfende Maßnahmen: 
1. Sicherung des von der Deutz-Kalker-Straße nach links in die 
Gummersbacher Straße abbiegenden Radverkehrs: 
- Der Radweg wird auf die Deutz-Kalker-Straße zwischen Östlichem Zubringer und 
Gummersbacher Straße verlegt. Dafür werden die beiden Autospuren auf eine 
reduziert. 
- Der Schutzstreifen und ein Aufstellfläche an der Ampel für links in die 
Gummersbacher Straße abbiegende Radfahrer/innen ist nur möglich, wenn die 
Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich in ihrer Fläche reduziert wird. 
2. Radfahrstreifen Gummersbacher Straße und Geschwister-Katz-Straße 
- Es wird in beiden Fahrtrichtungen entlang der gesamten Gummersbacher Straße 
ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Er bezieht auch die Fortführung 
bis zur Barcelona-Allee mit ein, die Geschwister-Katz-Straße. 
Dabei sind folgende Maßnahmen erforderlich: 
- In stadtauswärtiger Fahrtrichtung, auf der Südseite, entfallen die Parkplätze auf 
der Fahrbahn vor der Eissporthalle. Die zusätzliche Rechtsabbiegerfahrspur auf 
der Geschwister-Katz-Straße, die ausschließlich für das Polizeipräsidium 
geschaffen wurde, entfällt. 
- Der Sicherung des Fußverkehrs dient Folgendes: Der von der Deutz-Kalker-
Straße zur Eissporthalle/Kölnarena 2 führende Bürgersteig bzw. Fußweg wird von 
derzeit 40 cm auf mindestens 100 cm verbreitert, da dort trotz der beengten 
Fläche regelmäßig Fußverkehr zu beobachten ist.

63 
 
3. Kreuzung Straße-des-17. Juni/Walter-Pauli-Ring und Geschwister -Katz-
Straße/Gummersbacher Straße 
- Auf der Nordseite, in Fahrtrichtung Deutz, muss die Überquerung von Straße des 
Walter-Pauli-Ringes und das danach erforderliche Einfädeln des Radverkehrs auf 
die Radspur dringend sicherer gestaltet werden. Eine Einfädelspur für den von 
der Straße des 17. Juni kommenden motorisierten Verkehr gefährdet den von der 
Geschwisters-Katz-Straße kommenden Radverkehr, der sich auf der 
Gummersbacher Straße auf einmal auf einer Fahrspur in der Mitte befindet.  
- Die Radspuren auf der Geschwister-Katz-Straße und der Gummersbacher-Straße 
müssen durch bauliche Umgestaltungen der Verkehrsinseln und durch 
Fahrbahnmarkierungen verbunden werden. 
 
Sachstand: 
 
 
Der Planentwurf für die Gummersbacher Straße wurde erstellt; derzeit erfolgen das 
Abstimmungsverfahren (u. a. mit der Lanxess-Arena) und die Vorlagenerstellung. Die 
Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen. Im 1. Halbjahr 2021 soll die Planung den 
politischen Gremien zwecks Baubeschluss vorgelegt werden. Vorab wurde im 
Oktober/November 2020 die Einmündungssituation der Gummersbacher Str. in die 
Deutz-Kalker-Straße fahrradfreundlich umgestaltet.

64 
 
 
 
Fuß- und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der 
Hohenzollernbrücke  
 
Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der 
Gruppe Deine Freunde  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 26.04.2016 
 
 
Antragsnummer: AN/0720/2016 
 
 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung 
einer Fuß- und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksreinischen Seite der 
Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz 
umzusetzen. Dabei ist die kostengünstigste Lösung zu wählen, da es sich hierbei um 
ein Provisorium handelt, alternativ soll eine Konstruktion geprüft werden, die in ihren 
Grundelementen für eine feste Rampe verwandt werden kann. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen 
und dazu vorrangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen. 
 
Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss 
vorzulegen. 
 
Sachstand: 
 
Der Verkehrsausschuss hat am 10.06.2020 unter Bezugnahme auf die Vorlage 
0942/2020 die Verwaltung mit der Planung einer dauerhaften Rampe beauftragt: 
 
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verw altung, die Planung der dauerhaften 
Fuß- und Radw egrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der 
Hohenzollernbrücke am Rheinufer w eiterzuverfolgen und bis zur Vorentw urfsplanung 
(Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
Bei der Planung ist eine schnelle und dauerhafte Anbindung an den Breslauer Platz 
sow ie eine angemessene auch bei Hochw asser nutzbare Anbindung an das 
Rheinufer zu berücksichtigen.“

65 
 
Die Planungsleistung für die Rampe wird gemeinsam mit den Planungen für die 
Verbreiterungen der Hohenzollernbrücke ausgeschrieben. 
Das EU-weite Ausschreibungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) hat im  
Oktober 2020 begonnen.

66 
 
 
 
 
Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter Lichtsignalanlage für Radfahrer und 
Radfahrerinnen in Köln“ 
 
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 
Die Linke, FDP sowie der Gruppen Piraten und Deine Freunde  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 27.10.2015 
 
 
Antragsnummer: AN/1619/2015 
 
 
Status: erledigt  
 
 
Beschluss: 
 
Die Stadt Köln setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale 
Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen 
bei roter Lichtsignalanlage für Radfahrer und Radfahrerinnen in Köln“ in die Wege zu 
leiten. Als Vorbild eignet sich z. B. das seit 2013 durchgeführte Pilotprojekt in Basel. 
Darüber hinaus könnten aber auch verschiedene Ansätze wie der Grünpfeil (StVO-
Zeichen 720) – ein Verkehrszeichen nach niederländischem Vorbild – oder generelle 
Freigaben sowie andere Möglichkeiten getestet werden.  
Ein erster Bericht über den Sachstand wird dem Verkehrsausschuss im ersten 
Quartal 2016 vorgelegt.  
 
Sachstand: 
 
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde der neue Grünpfeil für 
Radfahrende eingeführt. Im Vorgriff auf die Novelle der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hat das Ministerium für Verkehr 
NRW Anordnungskriterien erlassen. Auf dieser Grundlage setzt die Stadt Köln den 
neuen Grünpfeil für Radfahrende bereits um. In einem ersten Schritt wurden an 
insgesamt zehn weiteren Stellen im Stadtgebiet weitere Grünpfeile für den 
Radverkehr angebracht. Zahlreiche weitere werden derzeit geprüft, so dass die 
Verwaltung die Grünpfeilregelung sukzessive ausweiten wird.

67 
 
 
Verkehrssicherheit für Radfahrende: Aufhebung der Radwegen utzungspflicht 
– Umsetzung in Köln 
 
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 
Die Linke, FDP sowie der Gruppen Piraten und Deine Freunde  
 
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 27.10.2015 
 
 
Antragsnummer: AN/1614/2015 
 
 
Status: Ziff. 2 erledigt; Ziff. 1 und 3 in Bearbeitung  
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten,  
1. zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer 
qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet 
werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen 
Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit zu geben, entweder den Radweg 
oder die Straße zu benutzen. Anhand vorhandener Daten soll die Verwaltung 
dem Verkehrsausschuss eine Liste der Sofortmaßnahmen sowie der Wege 
vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der 
Benutzungspflicht ausgenommen werden können.  
2. schnellst möglich die Radwegenutzungspflicht an den Ringen – hier auch im 
Zusammenhang mit der im Radverkehrskonzept Innenstadt geplanten shared-
bike-lane – aufzuheben. Radfahrende sollen hier selbst entscheiden können, 
ob sie auf der Straße fahren oder den Radweg nutzen.  
3. bei freilaufenden Rechtsabbiegern – insbesondere bei stark befahrenen 
Straßen – geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
durchzuführen. 
 
Sachstand: 
 
Zu 1.: 
Bis Ende 2019 wurden rund 70 % der Radwege (436 km von insgesamt 628 km) 
überprüft. In diesem Jahr wurden zusätzlich die Bachemer Landstraße, die Kalk-
Mülheimer-Straße, die Niehler Straße (Innenstadt), die Friedrich -Schmidt-Straße, die 
Rurstraße und die Heidelberger Straße überprüft. In 2021 sollen weitere Bereiche 
(mindestens 10 Örtlichkeiten) geprüft werden. Vor dem Hintergrund der 
Verkehrswende ist eine Prüfung aller Straßen in den nächsten drei Jahren 
vorgesehen. Die erforderlichen Maßnahmen bei der Aufhebung der 
Radwegbenutzungspflicht sind in Aufwand und Umfang von der jeweiligen Örtlichkeit

68 
 
abhängig und beschränken sich nicht lediglich auf die Wegnahme der 
Verkehrszeichen. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss zu gegebener Zeit 
eine Liste mit möglichen Sofortmaßnahmen vorlegen. 
 
Zu 2.: 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Zu 3.: 
Die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung ist erfolgt (s. Sachstand zu Antrag „Mehr 
Sicherheit im Kölner Stadtverkehr“, Sitzung 05.09.2017).

69 
 
 
 
Vorübergehende Nutzung des Busbahnhofes Breslauer Platz für Fernbusse 
bis zur Neubebauung  
 
Antrag der FDP-Fraktion  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen sowie der Gruppe Piraten 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
 
 
Gremium: Rat 
 
 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
 
 
Antragsnummer: AN/1314/2015, AN/1374/2015, AN/1376/2015 
 
 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 13.11.2014 zur Etablierung des neuen 
Fernlinienbusbahnhofes am Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2015 und sieht diesen 
Standort als den derzeit geeigneten an. Der Rat wird die Entwicklung des 
Fernbusverkehrs in Köln weiter beobachten und bei Bedarf nachsteuern. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, sich kurzfristig mit Nachdruck für eine 
Taktverdichtung der bestehenden ÖPNV-Anbindung am Flughafen Köln/Bonn ab 
Aufnahme des Betriebes des Fernbusbahnhofes, vor allem in den Randzeiten und 
am Wochenende, einzusetzen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat zeitnah ein Konzept zur Lenkung der 
Touristenbusse vorzulegen, denen auch weiterhin gestattet werden soll, das 
Zentrum anzufahren. Ein wesentliches Ziel ist die Entlastung der Komödienstraße 
und der Domumgebung vom Touristenbusverkehr.  
 
Sachstand: 
 
Zu 3.: 
Für die Verlegung des innerstädtischen Touristenbushalts wurde dem 
Verkehrsausschuss ein Konzept vorgelegt (siehe Vorlage 3971/2019). Zum 2. Januar 
2020 wurde der Touristenbushalt von der Komödienstraße an die Gereonstraße 
verlegt.

70 
 
Zur Abwicklung des Touristenbusverkehrs in der Adventszeit wurde zudem ein 
Konzept zur Entscheidung vorgelegt (siehe Vorlage 1247/2020), das im 
Hauptausschuss am 13.Juli 2020 beschlossen wurde. Das Konzept wurde Pandemie 
bedingt jedoch nicht angewandt. 
Der Beschluss ist hiermit umgesetzt und die Maßnahme abgeschlossen.

71 
 
 
Prüfantrag für eine Fußwegekarte Köln. Erste Schritte für eine Kölner 
Fußverkehrsstrategie 
 
Antrag der Piraten-Gruppe  
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der 
Piraten-Gruppe  
 
 
Gremium: Verkehrsausschuss 
 
 
Sitzungsdatum: 09.06.2015 
 
 
Antragsnummer: AN/0851/2015 und AN/0987/2015 
 
 
Status: in Bearbeitung  
 
 
Beschluss: 
 
Mit dem Ziel der Förderung des Fußgängerverkehrs in Köln wird die Verwaltung 
gebeten 
1. darzustellen, welche Angebote an (online) Fußwegekarten, Routenplanern 
oder Leitsystemen für Fußgänger es für Köln oder Teile Kölns bereits gibt, 
2. die vorhandenen Angebote hinsichtlich des Informationsangebotes zu 
bewerten und 
3. auf der Grundlage evtl. bereits vorhandener Angebote darzustellen, wie diese 
Angebote kostengünstig genutzt und im Zuge von Open Data in Kooperation 
mit den Anbietern ausgebaut werden könnten, so dass eine Fußwegekarte 
nach dem Vorbild Wiens 
(https://www.wien.gv.at/verkehr/zufussgehen/fusswegekarte.html) entstehen 
kann. 
4. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Verkehrsausschuss im 2. Halbjahr 
2015 vorgelegt. 
 
Sachstand: 
 
Der Handlungsleitfaden „Schritte zur Einführung einer kommunalen 
Fußverkehrsstrategie“ des Fuss e.V. 
 
www.fussverkehrsstrategie.de/hlf.html 
 
befindet sich derzeit in der inhaltlichen Auswertung.

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (59)

  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Poststraße
  • Siegburger Straße
  • Justinianstraße
  • Boltensternstraße
  • Niehler Straße
  • Ehrenstraße
  • Venloer Straße
  • Fuchsstraße
  • Düsseldorfer Straße 200
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Honschaftsstraße
  • Piccoloministraße
  • Wasserwerkstraße
  • Gummersbacher Straße
  • Deutz-Kalker Straße
  • Geschwister-Katz-Straße
  • Barcelona-Allee
  • Bachemer Landstraße
  • Mülheimer Straße
  • Rurstraße
  • Heidelberger Straße
  • Komödienstraße
  • Gereonstraße
  • Ottoplatz
  • Severinsbrücke
  • Grafenmühlenweg
  • Wasseramselweg
  • Girlitzweg
  • Gerhard-Wilczek-Platz
  • Hohenzollernbrücke
  • Breslauer Platz
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Charles-de-Gaulle-Platz
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Friedrich-Schmidt-Straße
  • Straße des 17. Juni
  • Opladener Straße
  • Deutzer Freiheit
  • Kochwiesenstraße
  • Aachener Straße
  • Walter-Pauli-Ring
  • Barbarossaplatz
  • Ehrenfeldgürtel
  • Mülheimer Hafen
  • Bonner Straße
  • Hohe Straße
  • Steinstraße
  • Wiener Platz
  • Am Rheinufer
  • Eigelstein
  • Straße 20
  • Waidmarkt
  • Straße 6
  • Straße A
  • Markt
  • Weyertal
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
0460/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.02.2021
Erstellt
09.02.2021 17:36