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1399/2020

Umstellung der Fördersystematik von Ehe-, Lebensberatungs-, Familienberatungsstellen sowie sonstigen Fachberatungsstellen ab 2021

Mitteilung Ausschuss 28.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.06.2020, TOP 8.3.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2020 
 1399/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
 
Umstellung der Fördersystematik von Ehe-, Lebensberatungs-, Familienberatungsstellen 
sowie sonstigen Fachberatungsstellen ab 2021 
Eingehende Anträge auf Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse einzelner Beratungsstellen für das 
Haushaltsjahr 2020 haben die Jugendverwaltung in 2019 bewogen, die bestehende Förderung der o. 
g. Beratungsstellen zu überprüfen. 
Dabei wurden – historisch bedingte – Ungleichheiten in den jeweiligen Fördersätzen der einzelnen 
Beratungsstellen festgestellt. 
Im Sinne der Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe verständigte sich die Jugendverwal-
tung mit den betroffenen Trägern darauf, ein Förderkonzept zu entwickeln, welches ab 2021 eine Ver-
teilung der zur Verfügung stehenden Mittel für alle Beratungsstellen nach neu festgelegten Standards 
beinhaltet. 
In enger Abstimmung mit allen betroffenen Trägern der o. g. Beratungsstellen wurde dabei folgendes 
Förderkonzept erarbeitet: 
1. Förderrelevante Zuschusspositionen 
 
1.1 Pauschalierter Personalkostenzuschuss je anerkannter päd. Fachkraft 
1.2 Pauschalierter Personalkostenzuschuss je anerkannter Assistenzkraft 
1.3 Leitungsanteil :              10 % pro päd. Fachkraft 
1.4 Overheadkosten:           10% der Fördersumme 
1.5 Sachkostenpauschale    7.000€ pro päd. Fachkraft 
1.6 Träger-Eigenanteil:       5 % 
 
2. Differenzierte Berücksichtigung der Beratungsstellen-Typen  
Um die Verschiedenartigkeit der Beratungsstellen-Typen zu berücksichtigen werden die Per-
sonalkostenzuschusswerte der päd. Fachkräfte der Träger wie folgt faktorisiert. 
 
2.1 Familienberatungsstellen:           Faktor 1 
2.2 Ehe-, Lebensberatungsstellen:   Faktor 0,5 
2.3 Andere Fachberatungsstellen:    Faktor 1,3 
 
3. Die Anwendung der neuen Fördersystematik ergibt unter Berücksichtigung der in 2021 veran-
schlagten Fördermittel folgendes Bild:  
 
 Zuschuss IST Zuschuss 2021 Neu 
CSH (ohne Geschäftsstelle) 260.072 € 237.426 € 
Caritas Vorstand Rathaus-
str. 
212.503 € 199.978 € 
Kinderschutzbund 433.217 € 478.286 € 
Kath. KG Arnold u. … 278.610 € 298.252 € 
Caritasverband Mittelstr.  347.783 € 430.302 € 
Ev. Beratungsstellen Tu- 320.546 € 303.661 €

2 
 
nisstr. 
Kath. KG Steinweg 138.654 € 139.950 € 
Kath. KG Friedrich-Ebert-
Ufer 
84.416 € 107.031 € 
Zartbitter e. V. 154.555 € 230.762 € 
Lobby für Mädchen 144.151 € 172.557 € 
Rubicon 174.612 € 172.557 € 
Traube e. V.  30.600 € 84.962 € 
Looks e. V.  62.858 € 71.159 € 
 
Der Zuschussposition der Beratungsstellen ist bisher auch die Geschäftsstellenfinanzierung der CSH 
zugeordnet. Die Jugendverwaltung ist mit dem Träger im Gespräch, die gesonderte Förderung der 
Geschäftsstelle mittelfristig auslaufen zu lassen, da die Fördersystematik in den einzelnen Leistungs-
bereichen in der Regel Overheadanteile berücksichtigen. Aus der Summe dieser Förderanteile in den 
jeweiligen Förderbereichen ergibt sich auch für die CSH zukünftig die Finanzierunggrundlage ihrer 
Geschäftsstelle. 
 
Die Verwaltung wird auf der Basis dieser Mitteilung nunmehr die bestehenden Verträge mit den oben 
genannten Trägern anpassen, damit ab 1.01.2021 eine entsprechende Förderung erfolgen kann. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1399/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2020
Erstellt
12.05.2020 10:49