1399/2020
Umstellung der Fördersystematik von Ehe-, Lebensberatungs-, Familienberatungsstellen sowie sonstigen Fachberatungsstellen ab 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 28.05.2020 1399/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Umstellung der Fördersystematik von Ehe-, Lebensberatungs-, Familienberatungsstellen sowie sonstigen Fachberatungsstellen ab 2021 Eingehende Anträge auf Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse einzelner Beratungsstellen für das Haushaltsjahr 2020 haben die Jugendverwaltung in 2019 bewogen, die bestehende Förderung der o. g. Beratungsstellen zu überprüfen. Dabei wurden – historisch bedingte – Ungleichheiten in den jeweiligen Fördersätzen der einzelnen Beratungsstellen festgestellt. Im Sinne der Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe verständigte sich die Jugendverwal- tung mit den betroffenen Trägern darauf, ein Förderkonzept zu entwickeln, welches ab 2021 eine Ver- teilung der zur Verfügung stehenden Mittel für alle Beratungsstellen nach neu festgelegten Standards beinhaltet. In enger Abstimmung mit allen betroffenen Trägern der o. g. Beratungsstellen wurde dabei folgendes Förderkonzept erarbeitet: 1. Förderrelevante Zuschusspositionen 1.1 Pauschalierter Personalkostenzuschuss je anerkannter päd. Fachkraft 1.2 Pauschalierter Personalkostenzuschuss je anerkannter Assistenzkraft 1.3 Leitungsanteil : 10 % pro päd. Fachkraft 1.4 Overheadkosten: 10% der Fördersumme 1.5 Sachkostenpauschale 7.000€ pro päd. Fachkraft 1.6 Träger-Eigenanteil: 5 % 2. Differenzierte Berücksichtigung der Beratungsstellen-Typen Um die Verschiedenartigkeit der Beratungsstellen-Typen zu berücksichtigen werden die Per- sonalkostenzuschusswerte der päd. Fachkräfte der Träger wie folgt faktorisiert. 2.1 Familienberatungsstellen: Faktor 1 2.2 Ehe-, Lebensberatungsstellen: Faktor 0,5 2.3 Andere Fachberatungsstellen: Faktor 1,3 3. Die Anwendung der neuen Fördersystematik ergibt unter Berücksichtigung der in 2021 veran- schlagten Fördermittel folgendes Bild: Zuschuss IST Zuschuss 2021 Neu CSH (ohne Geschäftsstelle) 260.072 € 237.426 € Caritas Vorstand Rathaus- str. 212.503 € 199.978 € Kinderschutzbund 433.217 € 478.286 € Kath. KG Arnold u. … 278.610 € 298.252 € Caritasverband Mittelstr. 347.783 € 430.302 € Ev. Beratungsstellen Tu- 320.546 € 303.661 € 2 nisstr. Kath. KG Steinweg 138.654 € 139.950 € Kath. KG Friedrich-Ebert- Ufer 84.416 € 107.031 € Zartbitter e. V. 154.555 € 230.762 € Lobby für Mädchen 144.151 € 172.557 € Rubicon 174.612 € 172.557 € Traube e. V. 30.600 € 84.962 € Looks e. V. 62.858 € 71.159 € Der Zuschussposition der Beratungsstellen ist bisher auch die Geschäftsstellenfinanzierung der CSH zugeordnet. Die Jugendverwaltung ist mit dem Träger im Gespräch, die gesonderte Förderung der Geschäftsstelle mittelfristig auslaufen zu lassen, da die Fördersystematik in den einzelnen Leistungs- bereichen in der Regel Overheadanteile berücksichtigen. Aus der Summe dieser Förderanteile in den jeweiligen Förderbereichen ergibt sich auch für die CSH zukünftig die Finanzierunggrundlage ihrer Geschäftsstelle. Die Verwaltung wird auf der Basis dieser Mitteilung nunmehr die bestehenden Verträge mit den oben genannten Trägern anpassen, damit ab 1.01.2021 eine entsprechende Förderung erfolgen kann. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1399/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 10:49