Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Hahnenstraße 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1248/2018 vom 08.06.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1248/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Hahnenstraße 4 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Hahnenstraße 4, wie in den Anlagen 1-3 dargestellt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufste l- lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. Bei dem Standort Hahnenstraße 4 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung die Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist. Die in wenigen Metern Entfernung vom beantr agten Standort bereits genehmigte Stadtinformation s- anlage ist wegen Verkehrsgefährdung zu versetzen ( siehe Anlage 3 ). Die verkehrsgefährdende Stadtinformationsanlage wird abgebaut. Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind di e Erteilung einer Baug e- nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor- schriften entgegenstehen. Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den We r- benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Sta dtgebiet wurde darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestim m- ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht , straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept besteht oder ein ges talterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungser laubnis erfolgen. Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur Ablehnung führen. Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv vorgeprüft worden und entspricht allen Bedingu n- gen des Werbenutzungsvertrages. Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Besch eid erteilt werden, gegen den die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um eine detaillierte Erläuterung. Anlagen -
Anlage 3 (Foto)
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Standort - Spezifikationsblatt wwWall 27. Juli 2016 Projekt: Köln Bearbeiter; Produkt: SIA Werbeflächen: 4/1 | SID: 110649 Hahnenstraße 4 Standort-Bez.: | Jor Apostelkloster 50667 Köln Nummer: 105271 | — 6,9447785400899997 50,935973887199999 Fotomontage Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht! N -
Anlage 1 (Lageplan)
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Anlage 2 (Katasterplan)
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Stadt Köln Katasteramt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Flurstück: 912 Flur: 18 ur: Gemarkung: Köln Hahnensttr., Köln a Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 500 Erstellt: 20.05.2014 Zeichen: 110649 SIA Standort Foot ——— Maßstab 1500 = ——f} 25 Meter Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt. © Stadt Köln
Beratungsverlauf
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21.06.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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