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1248/2018

Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Hahnenstraße 4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 3.16

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 (Foto)

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Anlage 1 (Lageplan)

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Anlage 2 (Katasterplan)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3410 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1248/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Hahnenstraße 4 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Hahnenstraße 4, wie in den Anlagen 1-3 
dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufste l-
lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. 
 
Bei dem Standort Hahnenstraße 4 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung die 
Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist.  
 
Die in wenigen Metern Entfernung vom beantr agten Standort bereits genehmigte Stadtinformation s-
anlage ist wegen Verkehrsgefährdung zu versetzen ( siehe Anlage 3 ). 
Die verkehrsgefährdende Stadtinformationsanlage wird abgebaut. 
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind di e Erteilung einer Baug e-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den We r-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Sta dtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestim m-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht , straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein ges talterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungser laubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv vorgeprüft worden und entspricht allen Bedingu n-
gen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Besch eid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Anlage 3 (Foto)

409 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt wwWall
27. Juli 2016

Projekt: Köln Bearbeiter;

Produkt: SIA Werbeflächen: 4/1

| SID: 110649

Hahnenstraße 4

Standort-Bez.: | Jor Apostelkloster
50667 Köln

Nummer: 105271

| — 6,9447785400899997

50,935973887199999

Fotomontage

Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das

Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

N

Anlage 1 (Lageplan)

11 Zeichen

Buejsag vIS

Anlage 2 (Katasterplan)

391 Zeichen

Stadt Köln
Katasteramt

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Flurstück: 912
Flur: 18

ur:
Gemarkung: Köln
Hahnensttr., Köln

a

Auszug aus dem
Liegenschaftskataster

Flurkarte NRW 1 : 500

Erstellt: 20.05.2014
Zeichen: 110649

SIA Standort

Foot ———

Maßstab 1500 = ——f}

25 Meter

Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt.

© Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hahnenstraße 4
  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
1248/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.06.2018
Erstellt
18.04.2018 07:42