2010/0170
Mietpreistarife zur Anmietung der Räume in der HEAG Halle B
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2010/0170
3237 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.04.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Kulturinstitute Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0170 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Mietpreistarife zur Anmietung der Räume in der HEAG Halle B Vorlage vom: 07.04.2010 Beschlussvorschlag: 1. Die Mietpreise für die Anmietung der Räume in der HEAG Halle B (Centralstation) werden gemäß den in der Anlage 1 aufgeführten Tarifen zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Anlagen: Anlage Mietpreise CS Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.04.2010 Im Rahmen der Neukonzeptionierung der Centralstation Kulturgesellschaft mbH wurde die Gaststation GmbH, welcher die gastronomische Betreuung der HEAG-Halle B im Carree oblag, liquidiert. Die Gaststation GmbH stellte zum 31.12.2009 ihren Betrieb ein. Gemäß Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute vom 07.12.2009 gilt seit 01.01.2010 zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes und zur Sicherstellung einer soliden Finanzierung folgende, grundlegende Neukonzeption: 1. Die Stadt überlässt der Centralstation Kulturgesellschaft mbH die HEAG–Halle B einschließlich der Nebenräume in der Schuchardstraße 11 zum Zwecke der Durchführung eines hochwertigen kulturellen und künstlerischen Mehrspartenprogramms in den Bereichen Musik, Literatur, Kunst, Bildung und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt Musik auf überregionalem Niveau. Die Nutzerin führt die kulturellen Veranstaltungen in eigener Regie und auf eigene Rechnung durch. Die Überlassung der Halle erfolgt mietfrei an 240 Tagen im Jahr (durchschnittlich 20 Tage / Monat). 2. An allen nicht im Überlassungszeitraum von 240 Tagen/Jahr erfassten Tagen soll die Halle für Firmenveranstaltungen, Kongresse, sonstige Kulturveranstaltungen von der Stadt vermietet oder selbst genutzt werden. Den Abschluss dieser Mietverträge sowie deren Abwicklung überträgt die Stadt der Centralstation Kulturgesellschaft mbH, welche dann im Namen der Stadt die Verträge abschließt. Der Mietzins hierfür ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 1). Die Tarife entsprechen den bisher auch geltenden Tarifen zur Anmietung. Will die Centralstation Kulturgesellschaft mbH von dem Mietzins in der Preisliste im Einzelfall abweichen, bedarf dies der Zustimmung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kulturinstitute. Gemäß § 51 Ziff. 10 HGO fällt die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte in die ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Darmstadt, 7. April 2010 Dezernat I Dezernat II Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Schuchardstraße 11
- Im Carree
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0170
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00