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2010/0170

Mietpreistarife zur Anmietung der Räume in der HEAG Halle B

Magistratsvorlage 07.04.2010

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2010/0170

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Magistratsvorlage  
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.04.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute   
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0170  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Mietpreistarife zur Anmietung der Räume in der HEAG Halle B  
 
Vorlage vom: 07.04.2010  
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Mietpreise für die Anmietung der Räume in der HEAG Halle B (Centralstation) werden 
 gemäß den in  der Anlage 1 aufgeführten Tarifen zur Kenntnis genommen.  
 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. 
 
Anlagen: Anlage Mietpreise CS 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.04.2010  
 
Im Rahmen der Neukonzeptionierung der Centralstation Kulturgesellschaft mbH wurde die 
Gaststation GmbH, welcher die gastronomische Betreuung der HEAG-Halle B im Carree oblag, 
liquidiert. 
 
Die Gaststation GmbH stellte zum 31.12.2009 ihren Betrieb ein. 
 
Gemäß Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute vom 07.12.2009 gilt 
seit 01.01.2010 zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes und zur Sicherstellung einer soliden 
Finanzierung folgende, grundlegende Neukonzeption: 
 
1. Die Stadt überlässt der Centralstation Kulturgesellschaft mbH die HEAG–Halle B  einschließlich 
der Nebenräume in der Schuchardstraße 11 zum Zwecke der Durchführung  eines hochwertigen 
kulturellen und künstlerischen Mehrspartenprogramms in den  Bereichen Musik, Literatur, Kunst, 
Bildung und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt  Musik auf überregionalem Niveau. Die 
Nutzerin führt die kulturellen Veranstaltungen in  eigener Regie und auf eigene Rechnung 
durch.  Die Überlassung der Halle erfolgt mietfrei  an 240 Tagen im Jahr (durchschnittlich 20 
Tage / Monat).  
 
2. An allen nicht im Überlassungszeitraum von 240 Tagen/Jahr erfassten Tagen soll die  Halle 
für Firmenveranstaltungen, Kongresse, sonstige Kulturveranstaltungen von der  Stadt 
vermietet oder selbst genutzt werden. 
 Den Abschluss dieser Mietverträge sowie deren Abwicklung überträgt die Stadt der 
 Centralstation Kulturgesellschaft mbH, welche dann im Namen der Stadt die Verträge 
 abschließt. Der Mietzins hierfür ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 1). Die Tarife 
 entsprechen den bisher auch geltenden Tarifen zur Anmietung. Will die Centralstation 
 Kulturgesellschaft mbH von dem Mietzins in der Preisliste im Einzelfall abweichen, 
 bedarf dies der Zustimmung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kulturinstitute. 
 
Gemäß § 51 Ziff. 10 HGO fällt die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte in die ausschließliche 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. 
 
Darmstadt, 7. April 2010 
 
Dezernat I      Dezernat II 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann     Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 18
TOP 203
TOP 25

Orte (2)

  • Schuchardstraße 11
  • Im Carree

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0170
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00