Einrichtung des neuen Bildungsganges "Fachpraktiker/in Küche" am Berufskolleg Ehrenfeld (BK 20) rückwirkend zum Schuljahr 2022/2023
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1442/2023 vom 08.05.2023
Stand: Am 15.06.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1442/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des neuen Bildungsganges "Fachpraktiker/in Küche" am Berufskolleg Ehrenfeld (BK 20) rückwirkend zum Schuljahr 2022/2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Fachpraktiker/in Küche“(Beikoch) rückwirkend zum 01.08.2022 am Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln (BK 20). 2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Zif fer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (1) Hintergrund Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) ist ein Reha-Beruf nach dem Berufs- bildungsgesetz §66, der nur für Menschen gedacht ist, die eine Lernschwäche (Lernbehinde- rung) haben. Die Ausbildung wird in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, wie Berufsbildungswerken oder sonstigen au- ßerbetrieblichen Einrichtungen, ausgebildet. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin Küche ist in der Regel eine Eignu ngsuntersuchung (PSU), die durch die zu- ständige Agentur für Arbeit veranlasst wird. Die Ausbildung Fachpraktiker/in Küche ist eine Ausbildung, die angelehnt ist an die Ausbil- dung der Köche und Köchinnen. Zum Schuljahr 2022/23 wurde bereits mit der Neu-Errichtung des Bildungsganges „Fachkraft Küche“ (s. Vorlage 2425/2022) der Ausbildungszweig Koch/Köchin um einen Bildungsgang erweitert. Die zusätzliche Beschulung der Beiköch/innen erfolgte in den bestehenden Klassen der Bildungsgänge „Fachkraft Küche“ (2-zügig) und dem Bildungsgang „Koch/Köchin“ (2- zügig). Die Anzahl der zusätzlichen Auszubildenden (aktuell 2 SuS) wird so gering bleiben, dass dies keine Auswirkungen auf die aktuelle Zügigkeit hat. Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf 3 Jahre mit jeweils 12 Wochenstunden (Teilzeit). Die Beschulung der Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) läuft bereits seit Sommer 2022. Die obere Schulaufsicht hat die Umsetzung angeordnet. Die Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich aus dem Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses und der damit verbundenen Berufs- schulpflicht. (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulleitung des Berufskollegs Ehrenfeld hat einen Antrag auf Errichtung des Ausbil- dungsganges Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) eingereicht. Von der Zustimmung durch die Schule bzw. Schulkonferenz ist daher auszugehen. (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Be- rufskolleg Ehrenfeld vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang sind vor- handen und werden durch die Bildungsgänge „Fachkraft Küche“ und „Koch/Köchin“ zur Verfü- gung gestellt. 3 (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Durch die Beibehaltung der Zügigkeit im Ausbildungsberuf „Koch/Köchin“ in Kombination mit dem Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ und damit auch die Beibehaltung der potentiellen Schüler*innenzahlen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung des Bil- dungsganges „Fachpraktiker/in Küche“ (Beikoch) keine Auswirkungen auf die Nachbarschul- träger hat. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung des Bildungsganges am Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi- satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord- nen.
Beratungsverlauf
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22.05.2023
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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