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1385/2017

3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn und Verlängerung nach Rondorf/Meschenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2017, TOP 8.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7667 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1385/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
 
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn und Verlängerung nach Rondorf/Meschenich 
Anfrage 0334/2017 von der SPD-Fraktion: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung über die Realisierung der 3. Baustufe mündlich 
zu berichten. Zu folgende Aspekten soll in dem Bericht Stellung bezogen werden. 
1. Auswirkung der Verschiebung des Baubeginns auf die zu erwartenden Gerichtsentscheidungen. 
2. Kosten der Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe. 
3. Auswirkung der Verschiebung der Großmarktverlagerung auf die Realisierung der 3. Baustufe. 
Müssen Pläne bzw. die Verkehrsführungen geändert werden? 
4. Verzögerung der Fertigstellung der 3. Baustufe. 
5. Sind weitere Verzögerung des Baubeginns zu erwarten oder gar geplant?  
6. Konsequenzen für den KFZ-Verkehr, wenn zeitgleich zur 3. Baustufe die Luxemburger Straße 
(Unterführung der Stadtbahn Linien 18 unter den Militärring) und die Berrenrather Straße auf-
wendig umgebaut werden. 
7. Planungsstand der 4. Baustufe – Vorplanung der zur optimierten Trassenführung zwischen Mili-
tärring und Rondorf. 
 
Begründung 
Die unerwartete Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn führt zu zu-
sätzlichen Problemen bei der Abwicklung von Verkehrsströmen im Kölner Süden. Dies bedarf einer 
umfassenden Aufklärung und einer Diskussion über die Lösungsansätze. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Vorbemerkung: 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Beschluss vom 22.04.2016 den Plan für das Vorhaben 3. Baustufe 
Nord-Süd Stadtbahn festgestellt. Dieser Planfeststellungsbeschluss war kraft Gesetzes gemäß § 29 
Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sofort vollziehbar, sodass die Baumfällungen ab Herbst 
2016 hätten durchgeführt werden können.  
Aufgrund eines Antrages beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) auf Anordnung der auf-
schiebenden Wirkung zweier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung 
Köln (Eilverfahren) hat das OVG NRW zunächst – zur Verhinderung vollendeter Tatsachen – im We-
ge einer Zwischenverfügung („Hängebeschluss“) die Vollziehung des Planfeststellungsbeschluss 
einstweilen ausgesetzt. Die Durchführung von Baumfällarbeiten war daher bis zu einer Entscheidung

2 
 
des OVGs in dem Eilverfahren nicht möglich.  
 
Am 23.12.2016 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster in diesem verwaltungsge-
richtlichen Eilverfahren die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen; die 
Zwischenverfügung hatte sich damit erledigt. Mit dieser Entscheidung wäre es möglich gewesen, die 
notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und damit auch die Baumfällungen im Januar 2017 zu be-
ginnen. 
 
Im Sinne eines fließenden Bauablaufs und zur Minimierung der Belastungen von Anwohnern und 
Verkehrsteilnehmern hat sich die Verwaltung entschieden, die Baumfällungen und die hieran an-
schließenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung für die 3. Baustufe voraussichtlich ab dem Herbst 
2017 durchzuführen. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 1: 
Der Beginn der Baumfällungen und möglichen Baumverpflanzungen (siehe hierzu Session-Vorlage 
1019/2017) hat keinen Einfluss auf die noch ausstehenden Entscheidungen des OVG NRW in den 
anhängigen Klagen bzw. im Hauptsacheverfahren. 
 
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung am 08.05.2017. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 2: 
Durch die Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn von Herbst 2016 auf 
Herbst 2017 entstehen der Stadt Köln zusätzliche Projektsteuerungskosten. 
 
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung am 08.05.2017. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 3: 
Die zeitliche Verschiebung der Großmarktverlegung hat keinen Einfluss auf die Planung der  
3. Baustufe. Es stand bereits im Vorfeld fest, dass der Großmarkt auch noch einige Zeit nach Fertig-
stellung der Baumaßnahme 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn am heutigen Standort verbleiben wird. 
Aus diesem Grund wurde der laufende Großmarktbetrieb immer in der Planung berücksichtigt. Auch 
wurden Vertreter des Großmarkts in die Planung mit einbezogen, um eine möglichst reibungslose 
Abwicklung während der Bauzeit und nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Daher 
ist eine Änderung von Plänen oder Verkehrsführungen nicht erforderlich. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 4: 
Aufgrund der Verschiebung der Baumfällarbeiten in den Herbst 2017 hat sich der Baubeginn verzö-
gert. Nach derzeitigem Stand des Steuerungsterminplans ist die Umgestaltung der Bonner Straße 
frühestens Ende 2020 abgeschlossen. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 5: 
Nein. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 6: 
Die verschiedenen Großbaumaßnahmen in der Umgebung des Projektes 3. Baustufe Nord-Süd 
Stadtbahn werden laufend zwischen allen Beteiligten (Stadt Köln, Straßen NRW, HGK, KVB) aufei-
nander abgestimmt, um die Konsequenzen für den KFZ-Verkehr so gering wie möglich zu halten. 
 
Mit einem Baubeginn an der Berrenrather Straße wird derzeit Anfang I/2019 gerechnet, mit dem an

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der Kreuzung Militärringstraße/Luxemburger Straße frühestens 2021. Dies steht jedoch noch unter 
dem Vorbehalt des laufenden Planfeststellungsverfahrens. 
 
Von der Bonner Straße werden sich aufgrund der räumlichen Entfernung nur geringe Verlagerungen 
bis auf die Luxemburger Straße einstellen. Die Ausweichverkehre werden sich eher die nähergelege-
nen Routen über die Rheinuferstraße und die Brühler Straße suchen. 
 
Durch die teilweise Überschneidung der 3. Baustufe mit den anderen Maßnahmen werden keine gra-
vierenden Konsequenzen für den KFZ-Verkehr erwartet. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Punkt 7: 
Für eine Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn über Rondorf nach Meschenich werden derzeit un-
terschiedliche Varianten untersucht, die sich insbesondere in dem Verlauf der Trasse im Bereich 
Rondorf unterscheiden. Ebenfalls werden unterschiedliche Varianten der Querung des Verteilerkrei-
ses und deren Auswirkung auf die Wasserschutzzone II bewertet. 
 
Als mögliche Querung des Verteilerkreises werden derzeit drei Varianten erarbeitet. Hierzu zählen 
eine Überführung, eine Unterführung und eine ebenerdige Führung der Trasse in diesem Bereich. Im 
Anschluss daran gibt es nur eine Trasse, die bis zur Straße „Am Höfchen“ verläuft. 
 
Ab hier gibt es derzeit zwei Varianten zum weiteren Trassenverlauf. Die erste Variante verläuft west-
lich des Stadtteils Rondorf bis zur Bödinger Straße und von dort bis nach Meschenich. Die zweite 
Variante verläuft durch den Stadtteil Rondorf. Südlich von Rondorf schwenkt die Trasse ebenfalls auf 
die Bödinger Straße und verläuft von dort bis nach Meschenich. In Meschenich verläuft die Trasse auf 
der Brühler Landstraße und endet südwestlich von Meschenich.  
 
Die Stadtbahn muss in Meschenich auf einem straßenbündigen Bahnkörper geführt werden. Dies ist 
jedoch derzeit vom Bund nicht förderfähig. Um die Maßnahme dennoch voran zu bringen, ist eine 
Unterteilung in zwei Bauabschnitte unumgänglich. Der erste Bauabschnitt soll im nördlichen Bereich, 
der zweite Bauabschnitt bis am südwestlichen Ortsende von Meschenich enden. 
 
Um eine Vorzugsvariante bestimmen zu können, muss für die einzelnen Varianten der Kosten-
Nutzen-Faktor ermittelt werden. Sobald diese Angabe vorliegt, kann mit der weiteren Planung der 
Vorzugsvariante begonnen werden. In der zweiten Jahreshälfte 2017 werden der Verkehrsausschuss 
und die Bezirksvertretungen über den aktuellen Sachstand erneut informiert.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Luxemburger Straße
  • Berrenrather Straße
  • Brühler Straße
  • Brühler Landstraße
  • Am Höfchen
  • Militärringstraße
  • Bonner Straße

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Details

Aktenzeichen
1385/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27