1385/2017
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn und Verlängerung nach Rondorf/Meschenich
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/0 Vorlagen-Nummer 1385/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn und Verlängerung nach Rondorf/Meschenich Anfrage 0334/2017 von der SPD-Fraktion: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung über die Realisierung der 3. Baustufe mündlich zu berichten. Zu folgende Aspekten soll in dem Bericht Stellung bezogen werden. 1. Auswirkung der Verschiebung des Baubeginns auf die zu erwartenden Gerichtsentscheidungen. 2. Kosten der Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe. 3. Auswirkung der Verschiebung der Großmarktverlagerung auf die Realisierung der 3. Baustufe. Müssen Pläne bzw. die Verkehrsführungen geändert werden? 4. Verzögerung der Fertigstellung der 3. Baustufe. 5. Sind weitere Verzögerung des Baubeginns zu erwarten oder gar geplant? 6. Konsequenzen für den KFZ-Verkehr, wenn zeitgleich zur 3. Baustufe die Luxemburger Straße (Unterführung der Stadtbahn Linien 18 unter den Militärring) und die Berrenrather Straße auf- wendig umgebaut werden. 7. Planungsstand der 4. Baustufe – Vorplanung der zur optimierten Trassenführung zwischen Mili- tärring und Rondorf. Begründung Die unerwartete Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn führt zu zu- sätzlichen Problemen bei der Abwicklung von Verkehrsströmen im Kölner Süden. Dies bedarf einer umfassenden Aufklärung und einer Diskussion über die Lösungsansätze. Antwort der Verwaltung: Vorbemerkung: Die Bezirksregierung Köln hat mit Beschluss vom 22.04.2016 den Plan für das Vorhaben 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn festgestellt. Dieser Planfeststellungsbeschluss war kraft Gesetzes gemäß § 29 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sofort vollziehbar, sodass die Baumfällungen ab Herbst 2016 hätten durchgeführt werden können. Aufgrund eines Antrages beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) auf Anordnung der auf- schiebenden Wirkung zweier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln (Eilverfahren) hat das OVG NRW zunächst – zur Verhinderung vollendeter Tatsachen – im We- ge einer Zwischenverfügung („Hängebeschluss“) die Vollziehung des Planfeststellungsbeschluss einstweilen ausgesetzt. Die Durchführung von Baumfällarbeiten war daher bis zu einer Entscheidung 2 des OVGs in dem Eilverfahren nicht möglich. Am 23.12.2016 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster in diesem verwaltungsge- richtlichen Eilverfahren die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen; die Zwischenverfügung hatte sich damit erledigt. Mit dieser Entscheidung wäre es möglich gewesen, die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und damit auch die Baumfällungen im Januar 2017 zu be- ginnen. Im Sinne eines fließenden Bauablaufs und zur Minimierung der Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern hat sich die Verwaltung entschieden, die Baumfällungen und die hieran an- schließenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung für die 3. Baustufe voraussichtlich ab dem Herbst 2017 durchzuführen. Antwort der Verwaltung zu Punkt 1: Der Beginn der Baumfällungen und möglichen Baumverpflanzungen (siehe hierzu Session-Vorlage 1019/2017) hat keinen Einfluss auf die noch ausstehenden Entscheidungen des OVG NRW in den anhängigen Klagen bzw. im Hauptsacheverfahren. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung am 08.05.2017. Antwort der Verwaltung zu Punkt 2: Durch die Verschiebung des Baubeginns der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn von Herbst 2016 auf Herbst 2017 entstehen der Stadt Köln zusätzliche Projektsteuerungskosten. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung am 08.05.2017. Antwort der Verwaltung zu Punkt 3: Die zeitliche Verschiebung der Großmarktverlegung hat keinen Einfluss auf die Planung der 3. Baustufe. Es stand bereits im Vorfeld fest, dass der Großmarkt auch noch einige Zeit nach Fertig- stellung der Baumaßnahme 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn am heutigen Standort verbleiben wird. Aus diesem Grund wurde der laufende Großmarktbetrieb immer in der Planung berücksichtigt. Auch wurden Vertreter des Großmarkts in die Planung mit einbezogen, um eine möglichst reibungslose Abwicklung während der Bauzeit und nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Daher ist eine Änderung von Plänen oder Verkehrsführungen nicht erforderlich. Antwort der Verwaltung zu Punkt 4: Aufgrund der Verschiebung der Baumfällarbeiten in den Herbst 2017 hat sich der Baubeginn verzö- gert. Nach derzeitigem Stand des Steuerungsterminplans ist die Umgestaltung der Bonner Straße frühestens Ende 2020 abgeschlossen. Antwort der Verwaltung zu Punkt 5: Nein. Antwort der Verwaltung zu Punkt 6: Die verschiedenen Großbaumaßnahmen in der Umgebung des Projektes 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn werden laufend zwischen allen Beteiligten (Stadt Köln, Straßen NRW, HGK, KVB) aufei- nander abgestimmt, um die Konsequenzen für den KFZ-Verkehr so gering wie möglich zu halten. Mit einem Baubeginn an der Berrenrather Straße wird derzeit Anfang I/2019 gerechnet, mit dem an 3 der Kreuzung Militärringstraße/Luxemburger Straße frühestens 2021. Dies steht jedoch noch unter dem Vorbehalt des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Von der Bonner Straße werden sich aufgrund der räumlichen Entfernung nur geringe Verlagerungen bis auf die Luxemburger Straße einstellen. Die Ausweichverkehre werden sich eher die nähergelege- nen Routen über die Rheinuferstraße und die Brühler Straße suchen. Durch die teilweise Überschneidung der 3. Baustufe mit den anderen Maßnahmen werden keine gra- vierenden Konsequenzen für den KFZ-Verkehr erwartet. Antwort der Verwaltung zu Punkt 7: Für eine Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn über Rondorf nach Meschenich werden derzeit un- terschiedliche Varianten untersucht, die sich insbesondere in dem Verlauf der Trasse im Bereich Rondorf unterscheiden. Ebenfalls werden unterschiedliche Varianten der Querung des Verteilerkrei- ses und deren Auswirkung auf die Wasserschutzzone II bewertet. Als mögliche Querung des Verteilerkreises werden derzeit drei Varianten erarbeitet. Hierzu zählen eine Überführung, eine Unterführung und eine ebenerdige Führung der Trasse in diesem Bereich. Im Anschluss daran gibt es nur eine Trasse, die bis zur Straße „Am Höfchen“ verläuft. Ab hier gibt es derzeit zwei Varianten zum weiteren Trassenverlauf. Die erste Variante verläuft west- lich des Stadtteils Rondorf bis zur Bödinger Straße und von dort bis nach Meschenich. Die zweite Variante verläuft durch den Stadtteil Rondorf. Südlich von Rondorf schwenkt die Trasse ebenfalls auf die Bödinger Straße und verläuft von dort bis nach Meschenich. In Meschenich verläuft die Trasse auf der Brühler Landstraße und endet südwestlich von Meschenich. Die Stadtbahn muss in Meschenich auf einem straßenbündigen Bahnkörper geführt werden. Dies ist jedoch derzeit vom Bund nicht förderfähig. Um die Maßnahme dennoch voran zu bringen, ist eine Unterteilung in zwei Bauabschnitte unumgänglich. Der erste Bauabschnitt soll im nördlichen Bereich, der zweite Bauabschnitt bis am südwestlichen Ortsende von Meschenich enden. Um eine Vorzugsvariante bestimmen zu können, muss für die einzelnen Varianten der Kosten- Nutzen-Faktor ermittelt werden. Sobald diese Angabe vorliegt, kann mit der weiteren Planung der Vorzugsvariante begonnen werden. In der zweiten Jahreshälfte 2017 werden der Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretungen über den aktuellen Sachstand erneut informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Luxemburger Straße
- Berrenrather Straße
- Brühler Straße
- Brühler Landstraße
- Am Höfchen
- Militärringstraße
- Bonner Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1385/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27