0961/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Bauausschusses vom 27.11.2023 (AN/2079/2023) betreffend "Zukunft des historischen Zeughauses"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2579 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0961/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 11.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Bauausschusses vom 27.11.2023 (AN/2079/2023) betreffend "Zukunft des historischen Zeughauses" Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie weit ist die Entwicklung des Betriebsmodells und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie weit sind die Untersuchungen und Planungen für die Instandsetzung der Ge- bäude? 3. Welche Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich danach aus Sicht der Verwaltung? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Mit Beschluss AN/2097/2022 vom 29.11.2022 wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer inte- rimistischen Nutzung des Zeughauses und der Alten Wache beauftragt. Hierzu sollen unter an- derem die genehmigungsrechtlichen Mindestanforderungen für eine solche Nutzung geprüft und die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen eingeleitet und umgesetzt werden. Eine erste Einschätzung der Gebäudewirtschaft ergab ein negatives Ergebnis hinsichtlich einer interimistischen Nutzung des Zeughauses bzw. der Alten Wache, wies aber auch darauf hin, dass eine tiefergehende Betrachtung des Gebäudes nötig sei, um eine abschließende Aussage treffen zu können. Wie in Vorlage 1129/2023 vom 02.05.2023 angekündigt, hat das Kulturraummanagement eine Prüfung der Rahmenbedingungen für eine mögliche Zwischennutzung für Zeughaus und Alte Wache (extern) beauftragt. Im Rahmen einer Erstbegehung konnte festgestellt werden, dass aufwendigere Untersuchungen notwendig werden als ursprünglich absehbar war. Die Beauftra- gung betrachtet die Bereiche Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüf- tung, Sanitär, Elektrotechnik), Brandschutz und Schadstoffe. Mit den Ergebnissen ist voraussichtlich in 03/2024 zu rechnen. Die Entwicklung eines Betriebsmodells kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vorge- nannten Untersuchung beginnen. 2 Die Ergebnisse der Prüfungen sollen so aufbereitet werden, dass diese auch für eine zukünftige dauerhafte Nutzung genutzt werden können. Zu Frage 2 und 3: Mögliche notwendige Instandsetzungsmaßnahmen für eine interimistische Nutzung der Ge- bäude sowie Nutzungsperspektiven können erst aus den Ergebnissen der oben genannten Untersuchung abgeleitet werden. Gez. Charles
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0961/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 08.03.2024 09:04