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Gebührenbescheide für Kindertagesstätten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4039/2017 vom 10.01.2018

Stand: Am 05.02.2018 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 Vorlagen-Nummer 10.01.2018 4039/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.02.2018 Gebührenbescheide für Kindertagesstätten In der Sitzung des Finanzausschusses am 18.12.2017 wurde folgende mündliche Anfrage gestellt: RM Henk-Hollstein berichtet, dass sie über die Zustellung von Gebührenbescheiden für Kindertages- stätten ab 01.08.2017 mit Zahlungsfrist kurz vor Weihnachten informiert worden sei und bittet um Stellungnahme der Verwaltung. Antwort der Verwaltung Bescheide über die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen werden ganzjährig erstellt. Soweit damit Nachforderungen für die Vergangenheit berechnet werden, haben diese die gesetzliche Fälligkeit von 33 Tagen ab Tagesdatum. Im Jahr 2017 ist es nach der Einführung von Little Bird als Software zur Vergabe von Kita-Plätzen zu Verzögerungen bei der Meldung von neuen Verträgen gekommen. Daher konnten viele Beitragsbe- scheide erst später als üblich erstellt werden. Es wird daher auch zu Bescheiden gekommen sein, deren erste Fälligkeit kurz vor Weihnachten gelegen hat. Viele Eltern haben aber darauf gedrängt, ihre Bescheide noch in 2017 zu bekommen, damit sie die Elternbeiträge als Kinderbetreuungskosten steuerlich für das Jahr 2017 geltend machen können. Vo- raussetzung dafür ist die tatsächliche Zahlung noch in 2017; außerdem gelten Höchstgrenzen. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2018

    Finanzausschuss

    TOP 1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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