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1695/2025

Gründung eines Eigenbetriebes Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Betriebssatzung Parkstadt Süd

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Anlage 3 b Grundstücksverzeichnis

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Anlage 2 a Mittelbedarfe 2026-2030

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Anlage 2 b Kosten- und Finanzireungsplan

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Ansehen

Anlage 3a Übersichtskarte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

34137 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI / II 
 
Vorlagen-Nummer 
 1695/2025 
Freigabedatum 
16.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gründung eines Eigenbetriebes Parkstadt Süd  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, das städtebauliche Projekt Parkstadt Süd ab dem 
01.01.2026 gemäß § 114 GO NRW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NRW als 
Eigenbetrieb mit der Bezeichnung „Planung und Realisierung der Parkstadt Süd“ zu führen. 
 
2. Der Rat beschließt ferner die anliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Parkstadt 
Süd. Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 50.000 Euro festgesetzt. 
 
3. Der Rat bestellt den*die für die Bereiche Planen und Bauen zuständige*n Beigeordneten 
zum Ersten Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Die Vertretung des Betriebsleiters erfolgt ge-
mäß der Vertretungsregelung der Beigeordneten.  
 
4. Darüber hinaus beschließt der Rat, die sich im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Grund-
stücke, die in dem anliegenden Verzeichnis im Einzelnen aufgeführt sind, in das Sonderver-
mögen des Eigenbetriebes Parkstadt Süd zu überführen.  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages 
des Eigenbetriebes mit der modernen Stadt GmbH auf der Grundlage der in der Begründung 
dargestellten Eckpunkte vorzubereiten und den zuständigen Gremien Betriebsausschuss und 
Rat zur Beschlussfassung in ihrer ersten Sitzung des Jahres 2026 vorzulegen.  
 
6. Zur Finanzierung des Eigenbetriebs Parkstadt Süd beschließt der Rat einen Betriebskos-
tenzuschuss als überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.582.500 € im Teilergebnisplan der 
Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht in der 
Produktgruppe 0901, Stadtplanung, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haus-
haltsjahr 2026. Dieser wird im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen in gleicher 
Höhe im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung 
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. 
 
Sofern sich aus den Anmerkungen der Kommunalaufsicht, von Urkundspersonen oder aus 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
steuerlicher Sicht Änderungsbedarf zu den beschlossenen Unterlagen, insbesondere der Be-
triebssatzung, ergibt, wird die Verwaltung ermächtigt, dies ohne erneute Ratsbefassung um-
zusetzen, sofern der wesentliche Gehalt dieser Unterlagen nicht verändert wird.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Begr. € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
In seiner Sitzung vom 01.10.2024 hat der Rat beschlossen, dass für die finanztechnische und 
städtebauliche Abwicklung des Projekts „Parkstadt Süd“ ein Eigenbetrieb der Stadt eingerich-
tet werden soll (Vorlage 2414/2024).  
 
a) Das Projekt 
Das städtebauliche Entwicklungsprojekt „Parkstadt Süd“ ist eines der größten städtebaulichen 
Projekte in der Stadt Köln und umfasst die Schaffung von ca. 4.300 Arbeitsplätzen, ca. 3.300 
Wohneinheiten sowie ca. 30 ha neue Grünflächen. Für Einzelheiten wird auf die vorstehend 
gennannte Vorlage 2414/2024 verwiesen. 
 
Im weiteren Projektverlauf werden insbesondere durch die geplante Vollendung des Inneren 
Grüngürtels außerplanmäßige Bodenwertabschreibungen entstehen und zu Abwertungen füh-

4 
ren. Die Bodenwertabschreibungen ergeben sich aus der Wertminderung der zukünftig ausge-
wiesenen Nutzung als Grünfläche gegenüber der aktuell höherwertigen Nutzung als bebau-
bare Fläche. Sie werden mit dem Inkrafttreten des rechtskräftigen Bebauungsplanes eintreten. 
Das Projekt wird voraussichtlich in der Summe insgesamt mit Aufwendungen von über 1 Mrd. 
Euro verbunden sein. Dem werden Erträge aus Grundstücksverkäufen sowie Erbbaurechts-
verträgen gegenüberstehen.  
 
b) Der Eigenbetrieb 
Nach der Legaldefinition handelt es sich bei Eigenbetrieben um gemeindliche wirtschaftliche 
Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit. Sie werden nach den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung (EigVO NRW v. 16.11.2004, GV. NRW. 644) und der vom Rat zu beschlie-
ßenden Betriebssatzung von einer Betriebsleitung selbstständig geführt.  
Der Eigenbetrieb ist haushaltsrechtlich als kommunales Sondervermögen zu führen. Sonder-
vermögen sind rechtlich unselbstständige, vom allgemeinen Haushalt abgesonderte Teile des 
gemeindlichen Vermögens, die der Erfüllung einzelner, abgegrenzter Aufgaben der Gebiets-
körperschaft dienen und getrennt vom übrigen Vermögen zu verwalten sind. Der Eigenbetrieb 
hat einen eigenen Wirtschaftsplan mit kaufmännischer doppelter Buchführung (§ 14 EigVO 
NRW), einen Erfolgsplan (§ 15 EigVO NRW) und einen eigenen Vermögensplan (§ 16 EigVO 
NRW) aufzustellen. Der Eigenbetrieb bleibt zwar Teil der Gemeinde, zeichnet sich aber durch 
eine weitgehende wirtschaftliche Selbständigkeit aus. 
Die grundlegenden Entscheidungen werden beim Eigenbetrieb durch den Rat der Gemeinde 
getroffen. Dieser entscheidet insbesondere über die Bestellung und die Abberufung der Be-
triebsleitung, die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, die Feststellung des Jah-
resabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresver-
lustes und die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Verminderung des Eigenkapi-
tals zugunsten der Gemeinde (§ 4 EigVO NRW). Die Zuständigkeiten des Rates bzw. der 
Fachausschüsse im Übrigen sollen nach § 114 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NRW (GO 
NRW) soweit wie möglich einem eigens zu bildenden Betriebsausschuss übertragen werden. 
Eine sog. eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die zu Beginn der Planung in den Blick genom-
men worden war, scheidet - wie schon im Rahmen der Grundsatzentscheidung (2414/2024) 
ausgeführt - wegen des Gegenstands der zu gründenden Einrichtung aus. Nach § 107 Abs. 2 
Nr. 5 der GO NRW kommen eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nur dann in Betracht, wenn 
diese ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden dienen. Dies ist hier nicht 
der Fall. Die zu gründende Einrichtung soll gem. § 1 der Betriebssatzung berechtigt sein, 
Grundstücke eigenständig zu entwickeln, den Bau zu realisieren und mittels eines Verkaufs 
oder der Einräumung von Erbbaurechten an den Markt bringen können. Ein (öffentlich-rechtli-
ches) Sondervermögen kann daher nur in der Form eines Eigenbetriebs geschaffen werden. 
Nach § 41 Abs. 1 lit. m) der GO NRW erfordert die Errichtung eines Eigenbetriebes einen for-
malen Gründungsbeschluss des Rates der Stadt Köln. Nach § 115 Abs.1 lit f) der GO NRW ist 
die Errichtung eines Eigenbetriebes der Kommunalaufsicht spätestens 6 Wochen vor Beginn 
des Vollzuges schriftlich anzuzeigen. Nachdem der Gründungsbeschluss gefasst ist, muss 
dieser also zunächst der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt werden. Erst dann kann die 
Gründung erfolgen. Die Betriebssatzung ist im Amtsblatt der Stadt Köln zu veröffentlichen. 
 
2. Vorteile für die Projektabwicklung durch den Eigenbetrieb 
Während bisher die Projektdurchführung innerhalb der regulären Haushaltsplanung und -be-
wirtschaftung sowie Finanzbuchhaltung der betreffenden Ämter und Dienststellen abgewickelt 
wurde, ist diese Vorgehensweise bei einem Hochlaufen der Projektumsetzung angesichts 
zahlreicher abzubildender Geschäfts- und Buchungsvorfälle nicht mehr empfehlenswert.  
Im Hinblick auf steuerrechtliche als auch finanztechnische Fragen ist ein gesondertes Control-
ling und Berichtswesen für das Projekt erforderlich. Es ist daher zielführend, das städtebauli-
che Entwicklungsprojekt „Parkstadt Süd“ im Rahmen einer eigenständigen Buchungsland-
schaft abzubilden.

5 
Hintergrund ist unter anderem, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungspro-
jektes „Parkstadt Süd“ benötigte Flächen im Umfang von etwa 160.000 qm dem Betrieb ge-
werblicher Art (BgA) Märkte und hier dem Großmarkt zugeordnet und dort „steuerlich ver-
strickt“ sind. Durch die anderweitige Nutzung ist der steuerlich bislang dem BgA gewidmete 
Grundbesitz diesem unabhängig von der haushalterischen Zuordnung zu einem noch festzu-
legenden künftigen Zeitpunkt zu entnehmen. Dies bedeutet insbesondere, dass entspre-
chende Entnahmewerte zu ermitteln sein werden. Um die erwartbaren Steuerbelastungen auf-
grund der Hebung Stiller Reserven einschränken zu können, bedarf es der Aktivierung von 
Planungskosten (z.B. Personalkosten, Entwicklungskosten, Abriss, Beratungskosten, die im 
Zusammenhang mit den Planungen erwachsen). Zudem ist zu beachten, dass sich zukünftige 
städtebauliche Entwicklungen erhöhend auf die Entnahmewerte auswirken. Es ist daher ein 
geeigneter Zeitpunkt für die Entnahme festzulegen. Das konkrete Vorgehen bei der Entnahme 
der Grundstücke wird derzeit mit der Finanzverwaltung erörtert mit dem Ziel, eine Einigung in 
Bezug auf gefestigte Entnahmewerte und Entnahmezeitpunkte herbeizuführen.  
Mittels eines Eigenbetriebs kann die Durchführung des städtebaulichen Entwicklungsprojektes 
„Parkstadt Süd“ als ein Sondervermögen der Stadt nach § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW, § 107 
Abs. 2 GO NRW abgewickelt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Buchungsvor-
gänge und Kosten an einer Stelle gebündelt erfasst und transparent abgebildet werden. Dem 
Eigenbetrieb werden stadtintern alle Vermögensgegenstände zugeordnet, die für die Durch-
führung des Projektes erforderlich sind, insbesondere die Grundstücke. Der Eigenbetrieb 
übernimmt die Verwaltung und Bewirtschaftung dieses Vermögens. Dies hat, neben der Be-
reitstellung von Daten u.a. für steuerliche Zwecke, eine Reihe von Vorteilen in der finanz- und 
buchungstechnischen Abwicklung der zu erwartenden umfangreichen Geschäftsvorfälle im 
Rahmen des Gesamtprojekts: So findet keine direkte Belastung der städtischen Bilanz und 
des Jahresabschlusses statt. Da der Eigenbetrieb rechtlich und wirtschaftlich der Stadt Köln 
gehört und in der städtischen Bilanz als Kapitalanlage abgebildet wird, würden Abwertungen 
von Grundstücken z.B. bei Umwidmung von Gewerbegrundstücken zu Grünflächen (derzeit in 
Höhe von geplant 44 Mio. Euro) nicht unmittelbar das laufende Haushaltsergebnis der Stadt 
belasten. Sofern sie nicht im Rahmen des Sondervermögens mit gegenläufigen Effekten im 
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs aufgefangen werden, würde eine verbleibende Wertminde-
rung des Sondervermögens nach § 44 Abs. 3 KomHVO NRW direkt gegen die Allgemeine 
Rücklage gebucht werden. 
Ferner werden anstelle einer unübersichtlichen Vielzahl von Einzelbuchungen im Kernhaus-
halt durch die Einrichtung des Eigenbetriebes die Finanzbeziehungen zwischen Kernhaushalt 
und Sondervermögen summarisch durch entsprechende Betriebskostenzuschüsse im Haus-
haltsplan und Jahresabschluss der Stadt offengelegt und die einzelnen Geschäftsvorfälle im 
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ausgewiesen und detailliert dargestellt. Damit ist auch die 
Basis für ein projektbezogenes Berichts- und Controllingwesen gewährleistet.  
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass ein Eigenbetrieb eigenständig Kredite aufnehmen 
kann, was die Verwirklichung des Projektes erleichtert. 
Die Einbindung des Eigenbetriebes in die Verwaltung gewährleistet eine städtische Kontrolle 
über die Gremien des Rates und damit die Möglichkeit, das Projekt entsprechend den hohen 
städtischen Ansprüchen an Qualität, Nutzungsmix und innovativen Städtebau zu steuern und 
bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Die Vorgaben der Grundsatzbeschlüsse der Stadt 
Köln zur Vergabe städtischer Grundstücke und zur vorrangigen Nutzung des Erbbaurechts 
(Vorlagen-Nr. 1775/2016, ergänzt durch Beschluss zu Vorlagen-Nr. 1304/2020 in der Fassung 
des Liegenschaftsausschusses vom 16.03.2022) können bei der Abwicklung in der Rechts-
form eines Eigenbetriebes berücksichtigt werden. Ein Eigenbetrieb ist zudem Teil der Stadt 
Köln, so dass Aufgaben ohne vergaberechtliche Einschränkungen an ihn übertragen werden 
können. 
Eigenbetriebe arbeiten mit Geschäftsjahren, die in der Regel den Haushaltsjahren entspre-
chen. Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2026 operativ handlungsfähig sein. Der Gründungsbe-
schluss des Eigenbetriebes muss daher bereits jetzt erfolgen, damit dieser zum 01.01.2026 
arbeitsfähig ist.

6 
 
3. Organe des Eigenbetriebes 
Die Kompetenzen von Rat, Betriebsausschuss und Betriebsleitung werden in der Anlage bei-
gefügten Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Parkstadt Süd“ geregelt. Die Betriebssatzung 
orientiert sich an der für alle Eigenbetriebe der Stadt geltenden Standardsatzung.  
 
a) Die Betriebsleitung  
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus einer Betriebsleiterin bzw. ei-
nem Betriebsleiter oder mehreren Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleitern. Solange nur ein 
Betriebsleiter bzw. eine Betriebsleiterin bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft 
allein. Zum Ersten Betriebsleiter soll der jeweilige Baudezernenten bestellt werden, um die Zu-
sammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern sicherzustellen. Die flexibel ausgestaltete Be-
triebssatzung ermöglicht es, sofern Bedarf besteht, weitere Personen zu Betriebsleitern zu be-
stellen.  
 
b) Der Betriebsausschuss 
Die Aufgaben des Betriebsausschusses sollen nach § 3 der Satzung vom Stadtentwicklungs-
ausschuss wahrgenommen werden. Dieser ist für Angelegenheiten des Eigenbetriebs grund-
sätzlich der zuständige Fachausschuss. Nach § 3 Absatz 6 der Satzung sind bei strategischen 
wesentlichen Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung die betreffenden Fachaus-
schüsse zu beteiligen. Ausschüsse, die bei wesentlichen Angelegenheiten von gesamtstädti-
scher Bedeutung neben dem Betriebsausschuss zu beteiligen sind, wären demnach zum Bei-
spiel der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün zu dem Ergebnis des Freiflächenkonzeptes 
sowie dem Bebauungsplan Innerer Grüngürtel, der Verkehrsausschuss zur Verkehrsplanung 
des Knotenpunktes Zugweg sowie zur Verlegung des Bischofsweges, der Sportausschuss 
zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens Jean-Löring-Sportpark sowie für den dazugehöri-
gen Planungs- und Baubeschluss, der Finanzausschuss zur Beschlussfassung zum Wirt-
schaftsplan und zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes, sowie der Liegenschaftsausschuss 
zum Vergabe- und Erschließungskonzept. 
Aufgrund der langen Projektlaufzeit können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sämtliche An-
gelegenheiten, die zur Beteiligung eines weiteren Fachausschusses neben dem Betriebsaus-
schuss führen, aufgeführt werden. Mit fortschreitendem Projektverlauf können weitere wesent-
liche Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung identifiziert werden, die gemäß § 3 
Absatz 6 der Satzung eine Entscheidung durch einen vorgenannten Fachausschuss neben 
dem Betriebsausschuss erforderlich machen.  
 
Die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der Bezirksvertretungen bleiben durch diese Be-
triebssatzung unberührt. Dies betrifft insbesondere § 37 der GO NRW.  
 
4. Zusammenarbeit des Eigenbetriebes mit der Fachverwaltung und der moderne stadt 
GmbH 
a) Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung 
Um das Ziel zu erreichen, sämtliche Kosten und Erträge des Projektes transparent und voll-
ständig in dem Eigenbetrieb zu erfassen, sollen sämtliche Zuständigkeiten im Zusammenhang 
mit dem Projekt Parkstadt Süd auf den Eigenbetrieb übertragen werden. Gleichwohl kann auf 
die fachliche Expertise und personelle Unterstützung der Fachämter für das Gelingen des 
Projektes nicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit sollen von den Fachämtern bereits be-
gonnene Aufgaben von diesen auch fortgeführt werden. Soweit die Fachämter Aufgaben im 
Projekt wahrnehmen erfolgt dies daher zukünftig für den Eigenbetrieb. Der Eigenbetrieb wird 
für die konkrete Aufgabenerfüllung nach Möglichkeit die jeweiligen Fachämter beauftragen. 
Einzelheiten sollen nach dem Vorbild des Projektes Deutzer Hafen in einem Organisations-
handbuch festgelegt werden, welches die konkrete Aufgabenverteilung zwischen dem Eigen-
betrieb und der sonstigen Fachverwaltung festlegt. Gemäß § 10 der EigVO sind die Leistun-

7 
gen, die der Eigenbetrieb von der Gemeinde erhält, zu vergüten. Die Fachverwaltung wird da-
her die Leistungen, die sie für das Projekt erbringt, dem Eigenbetrieb in Rechnung stellen. 
Dadurch wird die Kostentransparenz des Projektes hergestellt. 
 
b) Zusammenarbeit mit der moderne stadt GmbH 
Das operative Geschäft des Eigenbetriebes, soweit es nicht von diesem auf die Fachämter 
übertragen wurde, soll durch die moderne stadt GmbH wahrgenommen werden. Die geplante 
Aufgabenwahrnehmung der modernen stadt GmbH reicht dabei von der eigenständigen Auf-
gabendurchführung bis hin zur geeigneten Unterstützung der Fachämter.  
 
Zur konkreten Ausgestaltung hat der Rat mit Beschluss vom 01.10.2024 (Vorlagen-Nr.: 
2414/2024) die Verwaltung beauftragt, zur Übertragung von wesentlichen fachlichen und kauf-
männischen Aufgaben des Eigenbetriebes an die moderne Stadt GmbH einen Geschäftsbe-
sorgungsvertrag vorzubereiten. 
Die moderne stadt GmbH hat als städtische Entwicklungsgesellschaft große Erfahrung in der 
Umsetzung von städtebaulichen Projekten und erbringt bereits seit 2021 für die Stadt unter-
stützende Dienstleistungen für umsetzungsvorbereitende Maßnahmen für das städtebauliche 
Großprojekt Parkstadt Süd (Vorlagennummer 4039/2021). Zudem ist die moderne stadt 
vergaberechtlich inhousefähig. Die Aufgabenerledigung durch die moderne Stadt kann daher 
nötigenfalls flexibel an veränderte Verhältnisse angepasst werden, ohne dass ein aufwändi-
ges Vergabeverfahren durchgeführt werden müsste. Der Eigenbetrieb dient als Sondervermö-
gen der kaufmännischen Abwicklung des Projektes. Wirtschaftsplanung, Berichtswesen und 
Jahresabschluss können auf der Grundlage nach HGB und damit einem Rechnungswesen, 
mit dem die moderne stadt vertraut ist, umgesetzt werden.  
 
5. Wesentliche Eckpunkte des geplanten Geschäftsbesorgungsvertrages 
Die wesentlichen Eckpunkte des zwischen dem Eigenetrieb und der moderne stadt GmbH ab-
zuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrag werden nachfolgend zusammengefasst: 
 
- Vertragspartner sind der noch zu gründende Eigenbetrieb und die moderne stadt 
GmbH 
 
- Vertragsgegenstand ist die Beauftragung der moderne stadt GmbH mit der Geschäfts-
besorgung für den Eigenbetrieb sowie mit Projektmanagement- und Projektsteuerungs-
leistungen, die für die Planung und Realisierung der Parkstadt Süd erforderlich sind und 
in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs liegen, wobei der Eigenbetrieb grundsätzlich für 
das Gesamtprojekt verantwortlich und allein zuständig ist. Beim Eigenbetrieb werden 
alle Kosten und Erlöse des Projektes zusammengeführt. Der Eigenbetrieb vergibt Auf-
träge einerseits an die Fachdienststellen der Stadt Köln, andererseits an die moderne 
stadt GmbH.  
 
- moderne stadt GmbH führt die ihr übertragenen Aufgaben selbständig durch. Sie ist 
jedoch an Weisungen der/einer Betriebsleiterin bzw. des/eines Betriebsleiters des Ei-
genbetriebs gebunden. 
 
- Die Einzelheiten der Zusammenarb eit zwischen dem Eigenbetrieb, moderne stadt 
GmbH und der Stadt Köln, insbesondere deren Fachdienststellen, werden auf Grund-
lage der Projekt- und Gremienstruktur in einem noch zu erstellenden Organisations- und 
Prozesshandbuch oder einem vergleichbaren Instrument geregelt bzw. vertieft werden. 
 
 
- Der tatsächlich für den Eigenbetrieb zu erbringende Leistungsumfang erfolgt in Abstim-
mung zwischen dem Eigenbetrieb, den Fachdienststellen und moderne stadt GmbH, 
wobei die konkrete Beauftragung der Leistungsbausteine der moderne stadt durch den

8 
Eigenbetrieb erfolgt. Nachfolgend werden die wesentlichen möglichen Leistungsbau-
steine zusammengefasst:  
 
Kaufmännische Dienstleistungen 
Der Eigenbetrieb dient als Sondervermögen der kaufmännischen Abwicklung des Pro-
jektes. Die gesamte kaufmännische Abwicklung des städtebaulichen Großprojektes so-
wie dessen Abbildung außerhalb des städtischen Haushaltes innerhalb des Eigenbe-
triebs soll durch die moderne stadt GmbH übernommen werden. Zu den kaufmänni-
schen Leistungen gehören insbesondere (keine abschließende Aufzählung): 
 
 Die Erbringung von allgemeinen kaufmännischen Leistungen wie die Entwick-
lung und Abstimmung von Maßnahmen zur Erhaltung der Vermögens- und Leis-
tungsfähigkeit des Eigenbetriebs sowie die kaufmännische Vorbereitung  und 
Nachbereitung der Sitzungen des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs sowie 
erforderlicher Beschlüsse des Stadtrates  
 
 Die Vorbereitung und Erstellung eines Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan/ Vermö-
gensplan/ Stellenübersicht), die Vorbereitung und Erstellung einer mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung, die Vorbereitung und Erstellung der vierteljährli-
chen Zwischenberichte der Betriebsleitung über die Entwicklung der Erträge und 
Aufwendungen sowie über mögliche Veränderungen zum genehmigten Wirt-
schaftsplan und die Gewährleistung eines effizienten Controllings 
 
 Die Übernahme der Buchführung des Eigenbetriebes nach HGB inkl. Abwicklung 
des Zahlungsverkehrs sowie die Vorbereitung und Erstellung des Jahresab-
schlusses nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften  
 
 Die Vorbereitung und Erstellung einer rollierenden Liquiditätsplanung für einen 
Zeitraum von mindestens 12 Monaten sowie die Unterstützung bei Verhandlun-
gen von Konditionen und Beschaffung der Finanzierungsmittel und deren Abruf 
 
Übergeordnete technische Projektmanagementleistungen 
Die koordinierte Umsetzung der Parkstadt Süd soll über den Eigenbetrieb mit Unterstüt-
zung der moderne stadt GmbH sichergestellt werden und erfordert ein übergeordnetes 
Projektmanagement. Zur Gewährleistung dieses übergeordneten Projektmanagements 
sind verschiedene Leistungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere (keine abschlie-
ßende Aufzählung): 
 
 Die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung einer Zeit- und Maßnahmen-
planung für verschiedene Teilprojekte und Prozesse innerhalb des städtebauli-
chen Großprojektes zur Gewährleistung einer koordinierten Projektsteuerung  
 
 Die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung der Kosten - und Finanzie-
rungsübersicht für das städtebauliche Großprojekt, in der die geplanten Ausga-
ben der Teilprojekte für die Quartiersentwicklung sowie die vo raussichtlichen 
Einnahmen aus der Vermarktung und ggf. verfügbare Fördermittel über die Ge-
samtlaufzeit des Projektes abgebildet werden können 
 
 Die Gewährleistung eines übergeordneten Koordinationsmanagements, wel-
ches insbesondere die Schnittstellen innerhalb der Verwaltung koordiniert, das 
erforderliche Entscheidungsmanagement betreut und ein effizientes Berichtswe-
sen für den Eigenbetrieb und die politischen Gremien implementiert 
 
 Die Erarbeitung und Fortschreibung eines übergeordneten Vergabe - und Er-
schließungskonzeptes, welches die Leitlinien für die zukünftige Vergabe der ein-
zelnen Baufelder definiert sowie die phasenorientierte Erschließung der Park-
stadt festlegt

9 
 
Teilprojektspezifische technische Projektmanagementleistungen 
Die Realisierung des städtebaulichen Großprojektes Parkstadt Süd erfordert über einen 
längeren Zeitraum die Planung und Umsetzung einer Vielzahl von Teilprojekten („inhalt-
liche Teilprojekte“). Bei Leistungserbringung durch die moderne stadt GmbH verbleiben 
die hoheitlichen Aufgaben beim Eigenbetrieb. Bei der Leistungserbringung durch die 
moderne stadt GmbH können folgende Leistungen bedarfsorientiert erbracht werden 
(keine abschließende Aufzählung): 
 
 Die fachliche Begleitung/ Mitwirkung/ Unterstützung bei unterschiedlichen über-
geordneten Fachplanungen wie z.B. die Fortschreibung der Integrierten Planung 
sowie bei der immobilienwirtschaftlichen Prüfung des Bebauungskonzeptes ein-
zelner Baufelder (Testentwürfe), die Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes 
und die Erarbeitung eines Energiekonzeptes  
 
 Die Übernahme von Projektsteuerungsleistungen bei der Vorbereitung und 
Durchführung erforderlicher Abbrucharbeiten 
 
 Die Koordinierung von erforderlichen Leistungen eines geordneten Liegen-
schaftsmanagements insbesondere im Bereich des ehemaligen Großmarktes 
 
 Die Übernahme von Projektsteuerungsleistungen bei der Sanierung der Groß-
markthalle sowie der Entwicklung von Nachnutzungskonzepten für die sanierte 
Großmarkthalle   
 
 Die Übernahme von Projektsteuerungsleistungen bei der Planung und Umset-
zung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Stadtinfrastruktur, Straßen, 
Plätze) 
 
 Die Vorbereitung und Begleitung der Vergabeverfahren für die in der Markt- und 
Parkstadt gelegenen Baufelder auf Grundlage des verabschiedeten übergeord-
neten Vergabe- und Erschließungskonzeptes 
 
 
- Der Geschäftsbesorger erhält für seine nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistun-
gen auf Grundlage der Anzahl von eingesetzten Vollzeitäquivalenten (FTE) eine Vergü-
tung für seine personenbezogenen Kosten inklusive zugehöriger Sachkosten und allge-
meiner Geschäftskosten.  
 
- Die Vergütung der eingesetzten FTE erfolgt zu einem gemittelten Stundensatz, der - 
noch mit der Stadt abschließend zu verhandeln ist. Die dargestellte Vergütung eines 
Vollzeitäquivalents unterliegt einer Preisgleitklausel, welche die Veränderungen in den 
Tarifentgelten der Wohnungswirtschaft und dem Verbraucherpreisgesamtindex (VPI) 
berücksichtigt. Eine Anpassung findet jährlich statt und wirkt ab dem 01.01. eines jeden 
Jahres 
 
 
- Als Vertragsbeginn ist die Unterzeichnung des Vertrages mit dem Eigenbetrieb vorge-
sehen. Die Gründung des Eigenbetriebes ist zurzeit für den 01.01.2026 geplant. Der 
Vertrag kann erstmals nach fünf Jahren und sodann alle 2 Jahre mit der Frist von einem 
Jahr, im Übrigen während seiner Dauer nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
Frist schriftlich gekündigt werden 
 
6. Verzeichnis der betroffenen Grundstücke 
Die im anliegenden Verzeichnis aufgeführten Grundstücke werden in das Sondervermögen 
des Eigenbetriebes überführt. Die Überführung soll zu Buchwerten erfolgen. Die Liste ist ins-
besondere um das Objekt Bonner Straße 126 zu ergänzen, welches kürzlich erworben wurde

10 
und bei dem die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist. Die Liegenschaftsverwal-
tung wird dazu und ggf., soweit erforderlich zu weiteren Grundstücken eine gesonderte Vor-
lage fertigen.  
 
7. Abbildung im städtischen Haushalt und Finanzierung 
 
Finanzbuchhaltung 
Die geplante Gründung des Eigenbetriebs „Parkstadt Süd“ hat verschiedene Auswirkungen 
auf den städtischen Haushalt. Zudem ist die Finanzierung des Eigenbetriebs sicherzustellen.  
 
Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gründung des Eigenbetriebs (01.01.2026) ergeben sich in 
der städtischen Bilanz buchhalterisch Verschiebungen zwischen bestimmten Bilanzpositionen 
auf der Aktivseite der Bilanz. Die Grundstücksübertragungen in den Eigenbetrieb gemäß An-
lage 4 führen zu diversen Umbuchungen aus dem Sachanlagevermögen in die Bilanzposition 
1.3 Finanzanlagen auf Basis der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs. Im Rahmen der Jahres-
abschlusserstellung der Stadt Köln ist der ab dem 01.01.2026 unter den Finanzanlagen zu bi-
lanzierende Beteiligungswert des Eigenbetriebs „Parkstadt Süd“ jährlich auf seine Werthaltig-
keit zu überprüfen. Grundsätzlich hat das Vorgehen keine Auswirkungen auf das Jahreser-
gebnis und das Eigenkapital der Stadt Köln. Auf die Auswirkungen bezüglich etwaiger Wertän-
derungen von Grundstücken wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. 
 
Grundsätzliches zur Finanzierung 
Die Kosten- und Finanzierungsplanung für das städtische Entwicklungsprojekt „Parkstadt Süd“ 
(siehe unter Anlage 2) sieht nach derzeitigem Stand Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro vor. 
Den Kosten werden Erlöse aus Grundstücksverkäufen sowie Erbbaurechtsverträgen gegen-
überstehen, die sich zum Teil auf viele Geschäftsjahre verteilen bzw. erst in späteren Ge-
schäftsjahren vereinnahmt werden. 
Im Eigenbetrieb richtet sich die Rechnungslegung nach den Regelungen des HGB. 
In den Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro sind im Wesentlichen aktivierbare Anschaffungs- 
und Herstellungskosten, aber auch nicht aktivierbare Kosten enthalten. Für den hier behandel-
ten Gründungsbeschluss wurden aufgrund der bestehenden Planungsunsicherheiten zu-
nächst ausschließlich die Kosten des Jahres 2026 betrachtet und auf ihre Aktivierbarkeit nach 
HGB geprüft. Im Ergebnis sollen die gesamten nicht aktivierbaren Kosten des Eigenbetriebs 
„Parkstadt Süd“ im städtischen Haushalt entsprechend der Vorschriften des NKF mittels eines 
konsumtiven Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb finanziert werden. Der Eigenbe-
trieb wird im Jahr 2026 noch keine Erträge erzielen, sodass hieraus noch keine Deckung der 
nicht aktivierbaren Kosten möglich ist. Die Übertragung der Grundstücke in den Eigenbetrieb 
ermöglicht die Refinanzierung von Investitionen durch den Eigenbetrieb am Kreditmarkt. Da 
der Eigenbetrieb rechtlich Teil der Stadt Köln bleibt, fällt bei der Grundstücksübertragung 
keine Grunderwerbssteuer an. Aktivierbare Kosten können daher durch die Aufnahme von In-
vestitionskrediten durch den Eigenbetrieb finanziert werden. Die aus der Kreditaufnahme re-
sultierenden jährlichen Zinsaufwendungen und ggf. Abschreibungen auf getätigte Investitio-
nen sind in Folgejahren konsumtiv ebenfalls über den Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln 
oder Erträge des Eigenbetriebes zu decken. Abhängig vom Projektfortschritt ist es grundsätz-
lich möglich, dass in Folgejahren eine bei der Stadt Köln investiv abzuwickelnde Eigenkapital-
zuführung in den Eigenbetrieb erforderlich wird. 
Gemäß § 10 Abs. 2 EigVO NRW sind sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen, auch 
im Verhältnis zwischen Eigenbetrieb und Gemeinde, angemessen zu vergüten. Hierdurch wird 
eine Kostenverschiebung sowohl zulasten als auch zugunsten des Eigenbetriebs verhindert. 
Soweit wegen der Erbringung von Leistungen durch die Fachdienststellen Verrechnungen 
zwischen dem Eigenbetrieb und den städtischen Dienststellen durchzuführen sind, sind die 
entsprechenden Aufwendungen und Erträge im städtischen Haushalt gegenseitig deckungsfä-
hig und die Verrechnung ist für die Stadt Köln haushaltsneutral.

11 
 
Finanzierung im Haushaltsjahr 2026 
Das für die Gründung des Eigenbetriebs notwendige Stammkapital in Höhe von 50.000 € 
steht als investive Auszahlungsermächtigung im Rahmen des Programmbudgets im Teilfi-
nanzplan der Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unterneh-
mensrecht in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, in der Teilplanzeile 10, Auszahlungen 
für den Erwerb von Finanzanlagen bei Finanzstelle 2010-0901-0-0001, Parkstadt Süd – Pla-
nung und Realisierung, im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. 
Die Mittelbedarfe des Eigenbetriebs Parkstadt Süd weisen im Jahr 2026 einen konsumtiven 
Zuschussbedarf in Höhe von 2.582.500 € auf. Zudem besteht ein Bedarf an Investitionen in 
Höhe von 13.239.000 €.  
Die zur Finanzierung der in 2026 anfallenden nicht aktivierbaren Kosten des Eigenbetriebs 
Parkstadt Süd benötigten Mittel in Höhe von 2.582.500 € werden überplanmäßig im Teilergeb-
nisplan der Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmens-
recht in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen, im Haushaltsjahr 2026 in Form eines Betriebskostenzuschusses zur Verfügung gestellt. 
Dieser wird im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teiler-
gebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. 
Die Finanzierung der in 2026 vorgesehenen Investitionen in Höhe von 13.239.000 € erfolgt 
durch eine entsprechende Kreditaufnahme des Eigenbetriebs „Parkstadt Süd“. Die operative 
Abwicklung der Kreditaufnahme wird durch die Kämmerei sichergestellt. Im Gegenzug werden 
die bislang im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 für das Projekt Parkstadt Süd 
eingeplanten investiven Ansätze von insgesamt 6,1 Mio. Euro gesperrt, um eine doppelte Ver-
wendung auszuschließen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Positionen: 
 5.000.000 Euro beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Finanzstelle 
2301-0108-0-5000 – Grundstücksgeschäfte, 
 50.000 Euro beim Amt für Straßen und Radwegebau, Finanzstelle 6601-1201-2-8714 
– Parkstadt Süd und 
 1.013.000 Euro beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Finanzstellen 6700-
1301-0-1001 – Innerer Grüngürtel/Eifelwall und 6700-1301-0-1002 – Freiraumplanung 
Innerer Grüngürtel. 
 
Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2027 
Für den zur Finanzierung des Eigenbetriebs nach dessen Wirtschaftsplan erforderlichen jährli-
chen Betriebskostenzuschuss ab dem Jahr 2027 wird das Dezernat für Finanzen und Recht 
die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen aus den Budgets aller fachlich be-
troffenen Dezernate, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027ff. vorsehen. 
 
Anlagen: 
 Anlage 1:  Betriebssatzung des Eigenbetriebes Parkstadt Süd 
 
 Anlage 2:  Kosten- und Finanzplan / Mittelbedarfe 2026 - 2030 
a) Übersicht Mittelbedarfe Eigenbetrieb 2026 – 2030 
 b) Parkstadt Süd - Prämissenblatt Kosten- & Finanzierungsübersicht 
 
 Anlage 3: Grundstücksverzeichnis 
 a) Übersichtskarte 
b) Auflistung der Grundstücke, die ins Sondervermögen des Eigenbetriebes 
überführt werden.

Anlage 1 Betriebssatzung Parkstadt Süd

16968 Zeichen

1 
 
Anlage 1: Betriebssatzung 
 
Inhaltsübersicht: 
§ 1 Gliederung, Name und Gegenstand des Eigenbetriebes 
§ 2 Betriebsleitung 
§ 3 Betriebsausschuss 
§ 4 Aufgaben des Rates 
§ 5 Stellung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 
§ 6 Stellung des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin 
§ 7 Personalangelegenheiten, Personalvertretung 
§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes 
§ 9 Wirtschaftsjahr 
§ 10 Stammkapital 
§ 11 Wirtschaftsplan, Wirtschaftsführung 
§ 12 Ergebnis- und Finanzplanung 
§ 13 Zwischenberichte 
§ 14 Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht 
§ 15 Prüfung 
§ 16 Kassenführung 
§ 17 Inkrafttreten 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f), 
107 Abs. 2 Satz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – 
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung 
beschlossen: 
 
§ 1 Gliederung, Name und Gegenstand des Eigenbetriebes 
(1) Das städtebauliche Projekt „Parkstadt Süd“ wird als ein städtischer 
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den Vorschriften der 
Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen 
dieser Satzung geführt. 
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Planung und Realisierung der Parkstadt 
Süd“. 
(3) Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Planung und Realisierung der 
Parkstadt Süd. Das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd umfasst neben

2 
 
der Vollendung des inneren Grüngürtels die Entwicklung eines urbanen, 
vielfältigen und zukunftsfähigen Quartiers mit (Bildungs- und Sport) 
Infrastrukturen, dazu soll Raum für Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen. 
Der Eigenbetrieb betreibt für die Stadt Köln die vollständige Projektplanung 
die Projektentwicklung, sowie die Projektealisierung. Er erwirbt, erschließt 
und vermarket Grundstücke im Projektgebiet in allen Rechts- und 
Nutzungsformen. Er entwickelt sowohl städtische wie Grundstücke Dritter im 
Rahmen der Projektrealisierung.  
(4) Die Tätigkeit des Eigenbetriebes ist räumlich auf das ist der in Anlage 1 
dargestellte Plangebiet beschränkt. 
 
§ 2 Betriebsleitung 
(1) Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin bzw. einem Betriebsleiter oder 
mehreren Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleitern. Solange nur ein Betriebsleiter bzw. 
eine Betriebsleiterin bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft allein. 
 
(2) Sind mehrere Personen zur Betriebsleitung bestellt, so wird ein Mitglied der 
Betriebsleitung vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Betriebsleiterin bestellt. 
Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebsleitung, so ist er/sie 
Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. Die Geschäftsverteilung innerhalb der 
Betriebsleitung regelt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin mit Zustimmung 
des Betriebsausschusses durch Dienstanweisung. Bei Meinungsverschiedenheiten 
innerhalb der Betriebsleitung entscheidet der Erste Betriebsleiter/die Erste 
Betriebsleiterin. 
(3) Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geführt, soweit nicht durch 
gesetzliche Vorschriften, insbesondere durch die Gemeindeordnung, die 
Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas Anderes bestimmt ist. 
(4) Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Sie ist für die 
wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich und hat die Sorgfalt einer 
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung anzuwenden. 
 
§ 3 Betriebsausschuss 
(1)  Betriebsausschuss des Eigenbetriebes ist der Stadtentwicklungsausschuss des Rates 
der Stadt Köln. 
 
(2) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden 
sind.. Der Betriebsleitung obliegt eine umfassende Unterrichtungspflicht gegenüber dem 
Betriebsausschuss bezogen auf alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über 
die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Planung des 
Eigenbetriebes. 
 
(3) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die

3 
 
Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung und diese Satzung übertragen sind. 
Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss in den ihm vom Rat der Stadt Köln 
ausdrücklich übertragenen Angelegenheiten. 
 
(4) Der Betriebsausschuss ist zuständig für: 
1. Zustimmung zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüferin, 
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der Gemeindeprüfungsanstalt zur 
Durchführung der Jahresabschlussprüfung; 
2. Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 
300.000,00 Euro übersteigt; ausgenommen sind Angelegenheiten, die nach 
der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder dieser 
Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind; 
3. Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im Einzelfall 20.000,00 Euro 
übersteigen; 
4. Erlass und Niederschlagung von Forderungen bei Beträgen von 10.000 Euro bis 
50.000 Euro; 
5. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als 
50.000,00 Euro bis einschließlich 500.000 Euro; 
6. Zustimmung zu Grundstücksmiet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr 
als fünf Jahren oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als 250.000 Euro 
innerhalb der Laufzeit; 
7. Bestellung, Änderung und Veräußerung von Erbbaurechten; 
8. Zustimmung zur Auslobung von Architekturwettbewerben; 
9. die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung. 
Bei den vorgenannten Wertgrenzen handelt es sich jeweils um Nettobeträge (ohne 
Umsatzsteuer oder sonstige Nebenkosten.). 
(5) In den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, entscheidet 
der Betriebsausschuss, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In den Fällen 
äußerster Dringlichkeit kann der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin mit dem 
Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder dessen/deren 
Stellvertretung entscheiden. Die Bestimmungen des § 60 Abs. 1 S. 3 und 4 GO NRW 
gelten entsprechend. 
(6)  In wesentlichen Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung sind die 
betreffenden Fachausschüsse zu beteiligen.  
Die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der Bezirksvertretungen bleiben durch diese 
Betriebsatzung unberührt.

4 
 
§ 4 Aufgaben des Rates 
Der Rat entscheidet in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die ihm durch die 
Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung vorbehalten sind. 
Hierzu gehören insbesondere: 
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 
2. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisbehandlung, 
3. die Entlastung des Betriebsausschusses, 
4. die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Köln, 
5. die Bestellung und die Abberufung der Betriebsleitung. 
Der Rat entscheidet zudem 
− über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken im Wert 
von über 500.000 Euro 
− über Erlass und Niederschlagung von Forderungen, wenn sie im Einzelfall den Wert 
von 50.000 Euro übersteigen. 
 
§ 5 Stellung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 
(1) Die Betriebsleitung hat den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin in wichtigen 
Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten und ihm/ihr auf 
Verlangen Auskunft zu erteilen. Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin 
bereitet im Benehmen mit der Betriebsleitung die Vorlagen für den Betriebsausschuss 
und den Rat vor. 
(2) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann der Oberbürgermeister/ 
die Oberbürgermeisterin der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Dies gilt nicht für 
Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der 
Betriebsleitung unterliegen.  
(3) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtmäßigem Ermessen die Verantwortung für die 
Durchführung einer Weisung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin nicht 
übernehmen zu können und führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der 
Betriebsleitung nicht zu einer Änderung der Weisung, so hat sie sich an den Betriebs-
ausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss 
und dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin erzielt, so ist die Entscheidung 
des Hauptausschusses herbeizuführen. 
(4) Die Regelungen der Absätze 2 und 3 über die Weisungsmöglichkeiten gelten nicht für 
die Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der Betriebs-
leitung unterliegen. 
 
§ 6 Stellung des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin

5 
 
(1) Die Betriebsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin den Entwurf des 
Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses zuzuleiten. Ferner sind ihm/ihr von der 
Betriebsleitung die Zwischenberichte sowie die Ergebnisse der geführten Betriebs-
statistiken und die Kostenrechnungen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsleitung 
berichtet zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen 
der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. 
Sie geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und 
Zielen unter Angabe von Gründen ein. Inhalt und Turnus der Berichtspflichten 
orientiert sich an § 90 AktG. Auf Verlangen hat sie darüber hinaus alle sonstigen 
finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. 
Insbesondere können der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin und die von ihm/ihr 
beauftragten Bediensteten Aufklärung und Nachweise verlangen, die für die Aufstellung 
des städtischen Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW erforderlich sind. 
(2) Tritt der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin einem nach Abs. 1 Satz 1 vorgelegten 
Entwurf nicht bei, so ist der Entwurf den Einwendungen entsprechend zu ändern, soweit 
der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin dies verlangt. 
 
§ 7 Personalangelegenheiten, Personalvertretung 
(1) Alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 der 
Eigenbetriebsverordnung werden von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem 
Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin getroffen. Dazu zählen insbesondere die 
Einstellung, Ein- und Höhergruppierung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen von 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.  
(2) Die Rechte der Personalvertretung bleiben unberührt. 
 
§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes 
(1) In Angelegenheiten des Eigenbetriebes wird die Stadt Köln durch die 
Betriebsleitung vertreten, sofern die Gemeindeordnung oder die 
Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. 
(2) Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen „Eigenbetrieb Planung und 
Realisierung Parkstadt Süd“ ohne Zusatz. 
(3) Andere Dienstkräfte des Eigenbetriebs sind vertretungsberechtigt, wenn sie hierzu 
besonders bevollmächtigt sind. Sie unterzeichnen stets mit dem Zusatz „Im Auftrag“. 
(4) Formbedürftige Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 64 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung werden – soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung 
gehören – vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin oder seiner/ihrer 
allgemeinen Vertretung und einem Mitglied der Betriebsleitung unterzeichnet. Sie sind 
unter der Bezeichnung „Stadt Köln – Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin – 
Eigenbetrieb Planung und Realisierung Parkstadt Süd“ abzugeben. Der Erste 
Betriebsleiter/Die Erste Betriebsleiterin unterzeichnet in diesen Fällen mit dem Zusatz 
„In Vertretung“, sonstige Mitglieder der Betriebsleitung mit dem Zusatz „Im Auftrag“.

6 
 
(5) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis 
werden durch die Betriebsleitung im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt 
gemacht. 
 
§ 9 Wirtschaftsjahr 
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.  
§ 10 Stammkapital 
Das Stammkapital des Eigenbetriebs Planung und Realisierung Parkstadt Süd beträgt 
50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Euro. 
 
§ 11 Wirtschaftsplan, Wirtschaftsführung 
(1) Spätestens einen Monat vor Beginn eines Wirtschaftsjahres hat die Betriebsleitung 
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem 
Vermögensplan und der Stellenübersicht. Ist ausnahmsweise der Wirtschaftsplan 
zu Beginn eines Wirtschaftsjahres noch nicht festgestellt, so gilt § 82 der 
Gemeindeordnung entsprechend. 
(2) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn eine in § 14 Abs. 2 der 
Eigenbetriebsverordnung genannten Voraussetzungen eintritt. Dabei gilt: 
1. Eine erhebliche Abweichung des Jahresergebnisses gegenüber dem Erfolgsplan 
gemäß § 14 Abs. 2 Buchst. 
a) der Eigenbetriebsverordnung liegt insbesondere vor, wenn sich im Laufe des 
Wirtschaftsjahres zeigt, dass das veranschlagte Jahresergebnis nicht in der 
ausgewiesenen Höhe erreicht und der Gesamtbetrag der 
Aufwandsplanansätze um mehr als 15 % überschritten wird oder der ggf. 
ausgewiesene Zuschuss der Stadt Köln erhöht werden muss. 
2. Eine erhebliche Abweichung vom Vermögensplan gemäß § 14 Abs. 2 
Buchst. b) der Eigenbetriebsverordnung liegt insbesondere vor, wenn 
a) zusätzliche Kredite aufgenommen werden oder 
b) zusätzliche Deckungsmittel aus dem Haushalt der Stadt zum Ausgleich 
des Vermögensplans notwendig werden oder 
c) die Gesamtsumme der Auszahlungen um mehr als 15 % erhöht werden soll. 
(3) Erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen beim Erfolgsplan gemäß 
§ 15 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung liegen vor, wenn ein Planansatz um mehr als 
10 % unter- bzw. überschritten werden muss. 
(4) Auszahlungen für verschiedene Vorhaben des Vermögensplans sind gegenseitig 
deckungsfähig. Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben des Vermögensplans bedürfen

7 
 
gemäß § 16 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Zustimmung des Betriebsaus-
schusses, wenn der Mehrbedarf 100.000,00 Euro überschreitet. 
 
§ 12 Ergebnis- und Finanzplanung 
(1) Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung 
vorzulegen. Das erste Jahr des Planungszeitraumes ist das laufende Wirtschaftsjahr. 
(2) Der fünfjährige Ergebnis- und Finanzplan besteht aus:  
a) einer nach Wirtschaftsjahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes  
b) einer nach Wirtschaftsjahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der 
Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes,  
c) einer nach Haushaltsjahren gegliederten Übersicht, wie sich die vorstehenden 
Ergebnis- und Finanzplanungen auf den Haushalt der Stadt Köln auswirken.  
Der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen 
 
§ 13 Zwischenberichte 
Die Betriebsleitung hat den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin und den 
Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu 
unterrichten.  
 
§ 14 Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht 
(1) Der Eigenbetrieb führt ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten 
Buchführung. Die Buchführung muss den handelsrechtlichen Grundsätzen entsprechen. 
(2) Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende 
des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen. Anschließend sind sie 
unverzüglich über den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin dem 
Betriebsausschuss vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an den Rat der 
Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. 
(3) Aufstellung, Prüfung und Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind 
entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten 
Buches des Handelsgesetzbuches vorzunehmen, soweit diese Satzung nichts 
Anderes bestimmt. Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird hiermit 
nicht begründet. Diese kann nach den diesbezüglichen städtischen Regularien wie 
dem Public Corporate Kodex eingeführt werden. §§ 22 bis 26 der 
Eigenbetriebsverordnung sind zu beachten.  
4) Der Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des 
Jahresverlusts sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des

8 
 
Lageberichts sind öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der 
Lagebericht sind danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur 
Einsichtnahme verfügbar zu halten. 
 
§ 15 Prüfung 
(1) Die Rechte des Rechnungsprüfungsamtes gemäß §§ 102 ff. der Gemeindeordnung 
in Verbindung mit der vom Rat erlassenen Rechnungsprüfungsordnung und die der 
Gemeindeprüfungsanstalt nach § 105 der Gemeindeordnung bleiben unberührt. 
(2) Der Leiter/Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes oder ein/eine von ihm/ihr 
Beauftragter/Beauftragte ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsausschusses 
teilzunehmen. Sonstige Verwaltungsbedienstete können bei Bedarf unter Beachtung 
von § 48 der Gemeindeordnung NRW teilnehmen.    
 
§ 16 Kassenführung 
Für die Kassenführung des Eigenbetriebs wird eine Sonderkasse eingerichtet.  
 
§ 17 Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 3 b Grundstücksverzeichnis

16517 Zeichen

Kennzeichen Gemarkung Flur Flurstücks Flurstücksn Lagebezeichnung HausnummeAmt_Fläche mBuchungArt Name_Firma Baufelder, La Buchwert
Betriebsvermögen  
BgA Märkte 
05495803200225______ 4958 32 225 Bonner Wall 5953 Grundstück Stadt Köln 187.519,50
05495804000149______ 4958 40 149 Kyllstr. 2523 Grundstück Stadt Köln 79.474,50
05495804000180______ 4958 40 180 Kyllstr. 465 Grundstück Stadt Köln 14.647,50
05495804200300______ 4958 42 300 Eifelwall 3104 Grundstück Stadt Köln 403.520,00
05495804200301______ 4958 42 301 Luxemburger Str. 93 7331 Grundstück Stadt Köln 970.836,00
05495804200322______ 4958 42 322 Eifelwall 3 1392 Grundstück Stadt Köln 43.848,00
054958042012310021__ 4958 42 1231 21 Eifelwall 5 7267 Grundstück Stadt Köln
054958042012330021__ 4958 42 1233 21 Eifelwall 5 4048 Grundstück Stadt Köln 127.512,00
054959051000560001__ 4959 51 56 1 Koblenzer Str. 11 693 Grundstück Stadt Köln 376.788,19
054959051000560001__ 4959 51 56 1 Koblenzer Str. 11 Gebäude Grundstück Stadt Köln 70.201,02
054959051000570001__ 4959 51 57 1 Koblenzer Str. 11 14 Grundstück Stadt Köln 2.334,82
054959051000570004__ 4959 51 57 4 Koblenzer Str. 13 706 Grundstück Stadt Köln 977.987,98
05495905101034______ 4959 51 1034 Koblenzer Str. 63 294 Grundstück Stadt Köln 383.313,11
05495905101035______ 4959 51 1035 Koblenzer Str. 63 3022 Grundstück Stadt Köln 2.490.447,65
05495905101035______ 4959 51 1035 Koblenzer Str. 63 Gebäude Grundstück Stadt Köln 731.294,22
05495905101143______ 4959 51 1143 Koblenzer Str. 11 6 Grundstück Stadt Köln 1.000,64
05495905101366______ 4959 51 1366 Alteburger Str. 3 Grundstück Stadt Köln 499,79
05495905101368______ 4959 51 1368 Alteburger Str. 2 Grundstück Stadt Köln 313,00
05495905101373______ 4959 51 1373 Koblenzer Str. 15a 3479 Grundstück Stadt Köln 1.128.445,37
05495905101374______ 4959 51 1374 Koblenzer Str. 15a 37 Grundstück Stadt Köln 6.170,04
05495905101375______ 4959 51 1375 Koblenzer Str. 613 Grundstück Stadt Köln 102.217,04
05495905101381______ 4959 51 1381 Koblenzer Str. 11 4083 Grundstück Stadt Köln 3.987.854,09
05495905101658______ 4959 51 1658 Alteburger Str. 416 Grundstück Stadt Köln 308.020,21
05495905101756______ 4959 51 1756 Bonner Str. 106 Grundstück Stadt Köln 17.675,74
05495905101757______ 4959 51 1757 Bonner Str. 5298 Grundstück Stadt Köln 883.433,95
05495905101798______ 4959 51 1798 Koblenzer Str. 3442 Grundstück Stadt Köln 3.158.393,64
05495905101799______ 4959 51 1799 Koblenzer Str. 15 4167 Grundstück Stadt Köln 1.409.763,08
05495905101805______ 4959 51 1805 Alteburger Str. 0.2 Grundstück Stadt Köln 33,04
05495905101826______ 4959 51 1826 Alteburger Str. 138 4849 Grundstück Stadt Köln 808.565,42
05495905101854______ 4959 51 1854 Köln Süd - Köln-Kalk Nord 3 Grundstück Stadt Köln 714,75
05495905102060______ 4959 51 2060 Alteburger Str. 2243 Grundstück Stadt Köln 104.750,00
054959051052660048__ 4959 51 5266 48 Schönhauser Str. 67 155 Grundstück Stadt Köln 92.787,67
054959051061080055__ 4959 51 6108 55 Koblenzer Str. 63 1382 Grundstück Stadt Köln 1.914.418,21
054959051069970103__ 4959 51 6997 103 Alteburger Str. 0.1 Grundstück Stadt Köln 1,00
054959051070000086__ 4959 51 7000 86 Alteburger Str. 117 Grundstück Stadt Köln 19.509,69
054959051070040086__ 4959 51 7004 86 Alteburger Str. 7 Grundstück Stadt Köln 1.166,88
054959053002560002__ 4959 53 256 2 Marktstr. 10 361 Grundstück Stadt Köln 23,24 61.370,00 BgA
05495905300758______ 4959 53 758 Bischofsweg 1800 Grundstück Stadt Köln 9,12,16 593.247,76
05495905300758______ 4959 53 758 Bischofsweg Gebäude Grundstück Stadt Köln 940.234,19
05495905301348______ 4959 53 1348 Bischofsweg 1638 Grundstück Stadt Köln 4,5 278.460,00 BgA
05495905301349______ 4959 53 1349 Bischofsweg 4007 Grundstück Stadt Köln 5,7,8 681.190,00 BgA
05495905301428______ 4959 53 1428 Bischofsweg 4222 Grundstück Stadt Köln 5,9 717.740,00 BgA
05495905301429______ 4959 53 1429 Bischofsweg 3340 Grundstück Stadt Köln 6,9,10 567.800,00 BgA
05495905301438______ 4959 53 1438 Bischofsweg 4198 Erbbaurecht Stadt Köln 5,8 713.660,00 BgA
05495905301475______ 4959 53 1475 Bischofsweg 14 Grundstück Stadt Köln 8 448,00 BgA
05495905301476______ 4959 53 1476 Bischofsweg 3144 Grundstück Stadt Köln 584.050,92 BgA
05495905301476______ 4959 53 1476 Bischofsweg Gebäude Grundstück Stadt Köln 1.001.230,11
05495905301480______ 4959 53 1480 Bischofsweg 7 Grundstück Stadt Köln 10 220,50 BgA
05495905301481______ 4959 53 1481 Bischofsweg 11 Grundstück Stadt Köln 10 1.870,00 BgA
05495905301483______ 4959 53 1483 Köln Eifeltor - K Bonntor 216 Grundstück Stadt Köln 6 30.005,59
05495905301501______ 4959 53 1501 Bischofsweg 1103 Grundstück Stadt Köln 4 187.510,00 BgA
05495905301575______ 4959 53 1575 Bischofsweg 671 Grundstück Stadt Köln 11 114.070,00 BgA
05495905301578______ 4959 53 1578 Bischofsweg 1079 Grundstück Stadt Köln 11 183.430,00 BgA
05495905301579______ 4959 53 1579 Bischofsweg 1283 Grundstück Stadt Köln 11 218.110,00 BgA
05495905301580______ 4959 53 1580 Bischofsweg 2909 Grundstück Stadt Köln 14 494.530,00 BgA
05495905301633______ 4959 53 1633 Bischofsweg 1147 Grundstück Stadt Köln 3 194.990,00 BgA
05495905301634______ 4959 53 1634 Bischofsweg 736 Grundstück Stadt Köln 3 125.120,00 BgA
05495905301652______ 4959 53 1652 Bischofsweg 151 Grundstück Stadt Köln BgA
05495905301653______ 4959 53 1653 Bischofsweg 90 Grundstück Stadt Köln BgA
05495905301654______ 4959 53 1654 Bischofsweg 93 Grundstück Stadt Köln 2.929,50 BgA
05495905301683______ 4959 53 1683 Bischofsweg 1129 Grundstück Stadt Köln 2 90.320,00 BgA
05495905301684______ 4959 53 1684 Bischofsweg 265 Grundstück Stadt Köln 4,7 45.050,00 BgA
05495905301686______ 4959 53 1686 Bischofsweg 129 Grundstück Stadt Köln 21.930,00 BgA
05495905301687______ 4959 53 1687 Marktstr. 46 Grundstück Stadt Köln 7 7.820,00 BgA
05495905301689______ 4959 53 1689 Marktstr. 14 Grundstück Stadt Köln 7 2.380,00 BgA
05495905301690______ 4959 53 1690 Bischofsweg 76 Grundstück Stadt Köln 7 12.920,00 BgA
05495905301691______ 4959 53 1691 Marktstr. 2017 Grundstück Stadt Köln 7,11 342.890,00 BgA
05495905301692______ 4959 53 1692 Marktstr. 18 Grundstück Stadt Köln 576,00 BgA
05495905301693______ 4959 53 1693 Bischofsweg 4433 Grundstück Stadt Köln 7,8 753.610,00 BgA
05495905301728______ 4959 53 1728 Marktstr. 487 Grundstück Stadt Köln 7 82.790,00 BgA
05495905301729______ 4959 53 1729 Marktstr. 1380 Grundstück Stadt Köln 7 234.600,00 BgA
05495905301732______ 4959 53 1732 Sechtemer Str. 5 353 Grundstück Stadt Köln 60.010,00 BgA
05495905301775______ 4959 53 1775 Bischofsweg 11 Grundstück Stadt Köln 14 1.870,00 BgA
05495905301776______ 4959 53 1776 Bischofsweg 5 Grundstück Stadt Köln 14 850,00 BgA
05495905301780______ 4959 53 1780 Marktstr. 479 Grundstück Stadt Köln 14,19 15.328,00 BgA
05495905301781______ 4959 53 1781 Marktstr. 2621 Grundstück Stadt Köln 15 445.570,00 BgA
05495905301800______ 4959 53 1800 Bischofsweg 939 Grundstück Stadt Köln 9,12
05495905301801______ 4959 53 1801 Bischofsweg 594 Grundstück Stadt Köln 12
05495905301813______ 4959 53 1813 Marktstr. 1811 Grundstück Stadt Köln 15 307.870,00 BgA
05495905301849______ 4959 53 1849 Marktstr. 742 Grundstück Stadt Köln 18 126.140,00 BgA
05495905301850______ 4959 53 1850 Marktstr. 1284 Grundstück Stadt Köln 18 218.280,00 BgA
05495905301851______ 4959 53 1851 Marktstr. 325 Grundstück Stadt Köln 18 55.250,00 BgA
05495905301867______ 4959 53 1867 Marktstr. 1167 Grundstück Stadt Köln 15 198.390,00 BgA
05495905301880______ 4959 53 1880 Bischofsweg 1117 Grundstück Stadt Köln 3 189.890,00 BgA
05495905301947______ 4959 53 1947 Bischofsweg 968 Grundstück Stadt Köln 2,4 164.560,00 BgA
05495905301949______ 4959 53 1949 Bischofsweg 223 Grundstück Stadt Köln 2 37.910,00 BgA
05495905301958______ 4959 53 1958 Marktstr. 22 Grundstück Stadt Köln 21 3.740,00 BgA
05495905301959______ 4959 53 1959 Marktstr. 358 Grundstück Stadt Köln 21 60.860,00 BgA
05495905301960______ 4959 53 1960 Marktstr. 34 Grundstück Stadt Köln 21 5.780,00 BgA
05495905301961______ 4959 53 1961 Marktstr. 237 Grundstück Stadt Köln 21 40.290,00 BgA
05495905301962______ 4959 53 1962 Marktstr. 49 Grundstück Stadt Köln 21 8.330,00 BgA
Anlage 3 b 
Grundstücksverzeichnis Seite 1/2

05495905301963______ 4959 53 1963 Marktstr. 238 Grundstück Stadt Köln 21 40.460,00 BgA
05495905301972______ 4959 53 1972 Marktstr. 141 Grundstück Stadt Köln 23.970,00 BgA
05495905301975______ 4959 53 1975 Marktstr. 243 Grundstück Stadt Köln 21 41.310,00 BgA
05495905301985______ 4959 53 1985 Marktstr. 59 Grundstück Stadt Köln 21 10.030,00 BgA
05495905301987______ 4959 53 1987 Marktstr. 659 Grundstück Stadt Köln 21 112.030,00 BgA
05495905301988______ 4959 53 1988 Marktstr. 649 Grundstück Stadt Köln 21 110.330,00 BgA
05495905301989______ 4959 53 1989 Marktstr. 89 Grundstück Stadt Köln 21 5.985,00 BgA
05495905301991______ 4959 53 1991 Marktstr. 1338 Grundstück Stadt Köln 228.765,60
05495905301997______ 4959 53 1997 Marktstr. 3 Grundstück Stadt Köln 21 510,00 BgA
05495905302001______ 4959 53 2001 Marktstr. 385 Grundstück Stadt Köln 18 65.450,00 BgA
05495905302020______ 4959 53 2020 Marktstr. 803 Grundstück Stadt Köln 23 136.510,00 BgA
05495905302033______ 4959 53 2033 Marktstr. 746 Grundstück Stadt Köln 23 126.820,00 BgA
05495905302035______ 4959 53 2035 Marktstr. 730 Grundstück Stadt Köln 23 124.100,00 BgA
05495905302043______ 4959 53 2043 Raderberger Str. 14938 Grundstück Stadt Köln 504.045,00
05495905302043______ 4959 53 2043 Raderberger Str. Gebäude Grundstück Stadt Köln 5.280,00
05495905302061______ 4959 53 2061 Bischofsweg 2546 Grundstück Stadt Köln 2 432.820,00 BgA
05495905302074______ 4959 53 2074 Bischofsweg 184 Grundstück Stadt Köln 31.280,00 BgA
05495905302075______ 4959 53 2075 Bischofsweg 2088 Grundstück Stadt Köln 3 354.960,00 BgA
05495905302076______ 4959 53 2076 Bischofsweg 838 Grundstück Stadt Köln 1,3 67.040,00 BgA
05495905302088______ 4959 53 2088 Bischofsweg 520 Grundstück Stadt Köln 14 88.400,00 BgA
05495905302089______ 4959 53 2089 Bischofsweg 629 Grundstück Stadt Köln 14 106.930,00 BgA
05495905302127______ 4959 53 2127 Bonner Str. 2295 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 318.809,41
05495905302127______ 4959 53 2127 Bonner Str. Gebäude Grundstück Stadt Köln 110.267,68
05495905302173______ 4959 53 2173 Marktstr. 1053 Grundstück Stadt Köln 25 179.010,00 BgA
05495905302332______ 4959 53 2332 Bischofsweg 17803 Grundstück Stadt Köln diverse Baufe 519.087,00 BgA
05495905302337______ 4959 53 2337 Bonner Str. 273 Grundstück Stadt Köln 37.923,73
05495905302339______ 4959 53 2339 Köln Eifeltor - K Bonntor 5570 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 793.340,26
05495905302340______ 4959 53 2340 Köln Eifeltor - K Bonntor 291 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 101.037,81
05495905302341______ 4959 53 2341 Köln Eifeltor - K Bonntor 1238 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 171.976,49
05495905302342______ 4959 53 2342 Köln Eifeltor - K Bonntor 2159 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 299.917,00
05495905302346______ 4959 53 2346 Köln Eifeltor - K Bonntor 132 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 18.336,75
05495905302347______ 4959 53 2347 Köln Eifeltor - K Bonntor 475 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 65.984,52
05495905302348______ 4959 53 2348 Köln Eifeltor - K Bonntor 36 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 5.000,94
05495905302349______ 4959 53 2349 Köln Eifeltor - K Bonntor 495 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 68.762,81
05495905302350______ 4959 53 2350 Köln Eifeltor - K Bonntor 1582 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 219.763,18
05495905302351______ 4959 53 2351 Köln Eifeltor - K Bonntor 2564 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 356.177,49
05495905302430______ 4959 53 2430 Bonner Str. 8 Grundstück Stadt Köln 1.111,32
05495905302432______ 4959 53 2432 Bonner Str. 11 Grundstück Stadt Köln 1.528,06
05495905302434______ 4959 53 2434 Sechtemer Str. 613 Grundstück Stadt Köln 32, Grüngürt 85.154,76
05495905302577______ 4959 53 2577 Köln Eifeltor - K Bonntor 202 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 28.771,05
05495905302578______ 4959 53 2578 Köln Eifeltor - K Bonntor 1 Grundstück Stadt Köln 142,43
05495905302613______ 4959 53 2613 Bischofsweg 28 Grundstück Stadt Köln 882,00
05495905302628______ 4959 53 2628 Bonner Str., Sechtemer Str. 101862 Grundstück Stadt Köln 16.392.466,23
05495905302629______ 4959 53 2629 Marktstr. 10 58446 Grundstück Stadt Köln 9.935.820,00 BgA
05495905302630______ 4959 53 2630 Sechtemer Str. 68 Grundstück Stadt Köln 7.448,54
05495905302632______ 4959 53 2632 Sechtemer Str. 1530 Grundstück Stadt Köln 80.049,00 BgA
054959053056970174__ 4959 53 5697 174 Marktstr. 104 Grundstück Stadt Köln 23
054959053056980174__ 4959 53 5698 174 Marktstr. 1 Grundstück Stadt Köln 23
054959056001570001__ 4959 56 157 1 Vorgebirgsstr. 8021 Grundstück Stadt Köln 120.315,00
05495905600871______ 4959 56 871 Bischofsweg, Vorgebirgsstr. 23973 Grundstück Stadt Köln 356.921,00
05495905600928______ 4959 56 928 Köln Eifeltor- K Bonntor 496 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel, 3 68.901,73
05495905600929______ 4959 56 929 Köln Eifeltor- K Bonntor 85 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 11.808,61
05495905600934______ 4959 56 934 Bischofsweg 50 1559 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 360.926,56
05495905601005______ 4959 56 1005 Bischofsweg 12 Grundstück Stadt Köln 960,00 BgA
05495905601007______ 4959 56 1007 Bischofsweg 31 Grundstück Stadt Köln 992,00 BgA
05495905601008______ 4959 56 1008 Bischofsweg 931 Grundstück Stadt Köln 2 74.480,00 BgA
05495905601240______ 4959 56 1240 Bischofsweg 48 3330 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 642.849,16
05495905601240______ 4959 56 1240 Bischofsweg 48 Gebäude Grundstück Stadt Köln 2.094.584,34
05495905601276______ 4959 56 1276 Bischofsweg 76 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 12.920,00 BgA
05495905601277______ 4959 56 1277 Köln Eifeltor - K Bonntor 317 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 44.035,98
05495905601278______ 4959 56 1278 Bischofsweg 2257 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel,1 383.690,00 BgA
05495905601321______ 4959 56 1321 Bischofsweg 840 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 142.800,00 BgA
05495905601329______ 4959 56 1329 Bischofsweg 50 21 Grundstück Stadt Köln 4.074,44
05495905601330______ 4959 56 1330 Bischofsweg 50 3986 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 769.467,56
05495905601330______ 4959 56 1330 Bischofsweg 50 Gebäude Grundstück Stadt Köln 1.201.454,67
05495905601358______ 4959 56 1358 Bremsstr. 4538 Grundstück Stadt Köln 142.947,00
05495905601388______ 4959 56 1388 Bischofsweg 1760 Grundstück Stadt Köln 1 299.200,00 BgA
05495905601413______ 4959 56 1413 Bischofsweg 423 Grundstück Stadt Köln 1 33.840,00 BgA
05495905601562______ 4959 56 1562 Am Vorgebirgstor 2 77815 Grundstück Stadt Köln 1.883.195,00
05495905601663______ 4959 56 1663 Bischofsweg 15 Grundstück Stadt Köln 472,50
05495905601664______ 4959 56 1664 Bischofsweg 378 Grundstück Stadt Köln 5.670,00
05495905601665______ 4959 56 1665 Bischofsweg 48 Grundstück Stadt Köln 1.512,00
05495905601666______ 4959 56 1666 Bischofsweg 2690 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel,1 86.080,00 BgA
05495905601668______ 4959 56 1668 Bischofsweg 56 Grundstück Stadt Köln 1.764,00
05495905601670______ 4959 56 1670 Bischofsweg, Vorgebirgsstr. 13856 Grundstück Stadt Köln 207.840,00
05495905601671______ 4959 56 1671 Bischofsweg 494 Grundstück Stadt Köln 15.808,00 BgA
05495905601672______ 4959 56 1672 Bischofsweg 35 Grundstück Stadt Köln 1.102,50
05495905601673______ 4959 56 1673 Bischofsweg 4 Grundstück Stadt Köln 126,00 BgA
05495905601674______ 4959 56 1674 Bischofsweg 48, 50 6 Grundstück Stadt Köln 192,00
05495905601675______ 4959 56 1675 Bischofsweg 52 0.15 Grundstück Stadt Köln 4,73
05495905601676______ 4959 56 1676 Bischofsweg 14 Grundstück Stadt Köln 441,00
05495905601678______ 4959 56 1678 Bischofsweg 279 Grundstück Stadt Köln 8.788,50
05495905601688______ 4959 56 1688 Köln Eifeltor - K Bonntor 423 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 58.760,95
05495905601689______ 4959 56 1689 Köln Eifeltor - K Bonntor 202 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 28.062,76
05495905601690______ 4959 56 1690 Bischofsweg 7359 Grundstück Stadt Köln Grüntürtel,3 1.022.341,03
05495905601695______ 4959 56 1695 Bischofsweg, Köln Eifeltor - K Bonntor 23143 Grundstück Stadt Köln 740.576,00
05495905601706______ 4959 56 1706 Köln Eifeltor - K Bonntor 1018 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 144.994,68
05495905601707______ 4959 56 1707 Köln Eifeltor - K Bonntor 20984 Grundstück Stadt Köln Grüngürtel 2.988.770,56
054959056022880004__ 4959 56 2288 4 Höninger Weg 89 Grundstück Stadt Köln 1.335,00
05496206900944______ 4962 69 944
Han-Carl-Nipperdey-Str., 
Luxemburger Str. 6543 Grundstück Stadt Köln 196.290,00
Summe: 78.610.567,63
Seite 2/2

Anlage 2 a Mittelbedarfe 2026-2030

1762 Zeichen

Projekt Parkstadt Süd
Dokument: Übersicht Mittelbedarfe Eigenbetrieb
Datum: 03.06.2026
Entwicklungsabschnitt Kostengruppe KoFi-Ansatz
in brutto 2026 2027 2028 2029 2030
Planerische Qualifizierung 4.180.000 €          911.000 €        951.500 €        951.500 €        496.500 €        -  € 
Liegenschaftsmanagement 199.660.000 €      8.558.000 €     11.625.000 €   16.125.000 €   16.100.000 €   16.100.000 €   
Übergeordnete Erschließung 181.840.000 €      50.000 €          100.000 €        765.000 €        1.565.000 €     1.565.000 €     
Projektmanagement 1.100.000 €     1.750.000 €     2.000.000 €     2.000.000 €     2.000.000 €     
Öffentlichkeitsarbeit/ Kommunikation 1.940.000 €          111.000 €        111.000 €        111.000 €        111.000 €        111.000 €        
Erschließen der Grundstücke 27.550.000 €        
Vergabeverfahren der Grundstücke 720.000 €              
Bebauung der Grundstücke (öffentlich) 165.720.000 €      
Erschließen der Grundstücke 103.850.000 €      413.000 €        180.000 €        180.000 €        600.000 €        4.500.000 €     
Bebauung der Grundstücke (öffentlich) 97.860.000 €        
Vergabeverfahren der Grundstücke 35.260.000 €        1.278.500 €     5.000.000 €     5.260.000 €     5.260.000 €     5.260.000 €     
Innerer Grüngürtel Planung & Bau 81.090.000 €        1.000.000 €     3.800.000 €     2.100.000 €     1.500.000 €     1.000.000 €     
Jean-Löring-Sportpark Planung & Bau 126.140.000 €      2.400.000 €     2.600.000 €     2.500.000 €     2.500.000 €     2.500.000 €     
Summe 1.025.810.000 €   15.821.500 €   26.117.500 €   29.992.500 €   30.132.500 €   33.036.000 €   
Indikation Mittelbedarf 2026 - 2030 für den Eigenbetrieb
Übergeordnet
Bildungslandschaft
Markt- & Parkstadt
Anlage 2 a

Anlage 2 b Kosten- und Finanzireungsplan

3708 Zeichen

Parkstadt Süd  
Prämissenblatt 
Kosten- & Finanzierungsplanung Parkstadt Süd 
 
1 
 
 
_____________________________________________________________ 
Anlage 2 Beschlussvorlage Gründung eines Eigenbetriebes 
Parkstadt Süd 
Vorlagennummer: 1695/2025 
 
 
Erläuterung Entwurf Kosten- & Finanzierungsplanung /  
Mittelbedarfe 2026 - 2030 
Stand: 06.06.2025 
_________________________________________________________________________________________ 
 
 
1. Ziele und Zweck der Kosten - und Finanzierungsplanung (KoFi) der 
Parkstadt Süd 
 
Die wesentlichen Aufgaben und Ziele der Kosten- und Finanzierungsplanung 
Parkstadt (KoFi) sind e ine frühzeitige Erfassung aller möglichen Ausgaben 
und Einnahmen, die mit der Planung und Realisierung der Parkstadt Süd ein-
hergehen werden . Die Erfassung ermöglicht eine  größtmögliche Kosten-
transparenz für die Stadt. Die regelmäßige fortzuschreibende KoFi ist somit 
das zentrale finanzielle Steuerungstool über die Gesamtlaufzeit der Park-
stadt Süd und dient ebenfalls als Vorbereitung der zukünftigen Wirtschafts-
pläne für den Eigenbetrieb Parkstadt Süd. 
 
 
2. Aktueller Aufbau der Kosten - und Finanzierungsplanung (KoFi) der 
Parkstadt Süd 
 
Die KoFi ist aktuell wie folgt aufgebaut:

Parkstadt Süd  
Prämissenblatt 
Kosten- & Finanzierungsplanung Parkstadt Süd 
 
2 
 
• Die genannten Entwicklungsabschnitte orientieren sich an den 
räumlichen Entwicklungsabschnitten Bildungslandschaft, Markt-
stadt-/Parkstadt, Innerer Grüngürtel und Jean -Löring-Sportpark. Die 
nicht direkt den räumlichen Entwicklungsabschnitten zugeordneten 
Positionen sind als Übergeordnet erfasst. 
 
• Für die Entwicklungsabschnitte wurden Kostengruppen gebildet, die 
die unterschiedlichen grundsätzlichen Aufgabenbereiche umfassen. 
 
• Auf dieser Grundlage wurden aufgrund von Erfahrungswerten und 
heute bekannten Kostenschätzungen sowie in Abstimmung mit den 
zuständigen Fachdienststellen erste Kostenansätze  (KoFi-Ansatz) 
ermittelt. 
 
• Die Verteilung der Kostenansätze auf die jeweiligen Jahresscheiben 
2026 – 2030 ergibt sich aus der vorläufigen Zeit- und Maßnahmenpla-
nung für die einzelnen Jahresscheiben. 
 
3. Aktuelle Prämissen der Kosten - und Finanzierungsplanung (KoFi) 
der Parkstadt Süd 
 
• Die aktuellen Kostenansätze basieren zu einem großen Teil auf ersten 
Annahmen, die im weiteren Projektverlauf fortzuschreiben sind. 
 
• Mögliche Einnahmen aus der Vergabe von Erbpacht und aus dem Ver-
kauf von Grundstücken sind bisher nicht berücksichtigt, da diese Er-
löse voraussichtlich erst nach 2030 anfallen werden. 
 
• Mögliche Einnahmen aus Fördermitteln sind bisher noch nicht berück-
sichtigt, da hierzu noch intensive Abstimmungen mit den Förderstellen 
erforderlich sind. 
 
4. Aktuelle Zwischenergebnisse der Kosten - und Finanzierungspla-
nung (KoFi) der Parkstadt Süd 
 
Die erarbeitete erste Zusammenstellung aller projektrelevanten Ausgaben 
ergibt über die Gesamtlaufzeit der Entwicklung ein Investitionsvolumen von

Parkstadt Süd  
Prämissenblatt 
Kosten- & Finanzierungsplanung Parkstadt Süd 
 
3 
 
ca. 1 Mrd. €. Für den Zeitraum 2026 – 2030 wird ein Investitionsvolumen von 
ca. 135 Mio. € möglich sein. 
 
5. Die nächsten Schritte zur Fortschreibung der Kosten - und Finan-
zierungsplanung (KoFi) der Parkstadt Süd 
 
Aufgrund der aktuell noch bestehenden Kostenunsicherheiten in verschie-
denen Kostenpositionen ist im Hinblick auf den zu erarbeitenden Wirt-
schaftsplan 2026-2030 eine Kostenüberprüfung und -fortschreibung vorzu-
nehmen. 
 
Darüber hinaus ist ein Masterplan Fördermittel für die Parkstadt Süd zu erar-
beiten, um eine frühzeitige Prüfung des Einsatzes von Fördermitteln für ein-
zelne Ausgabenpositionen zu ermöglichen.

Anlage 3a Übersichtskarte

252 Zeichen

Maßstab Erstellt am 27.5.2025
© Stadt Köln
Übersicht der Grundstücke, die in das Sondervermögen derEigenbetriebe übernommen werden
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster232/4 Katasterservice Die Oberbürgermeisterin
Eigentum Stadt Köln
 Legende

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (33)

  • Kyllstraße 2523
  • Luxemburger Straße 93
  • Koblenzer Straße 11
  • Alteburger Straße 3
  • Bonner Straße 106
  • Schönhauser Straße 67
  • Marktstraße 10
  • Sechtemer Straße 5
  • Raderberger Straße 1493
  • Bremsstraße 4538
  • Bischofsweg 1800
  • Höninger Weg 89
  • Am Vorgebirgstor 2
  • Bonner Wall 5953
  • Eifelwall 3104
  • Straße 11 693
  • Straße 13 706
  • Straße 15a 3479
  • Straße 10
  • Straße 15 4167
  • Straße 22
  • Straße 14
  • Straße 12
  • Markt
  • Straße 9
  • Straße 6
  • Straße 3
  • Straße 2
  • Straße 4
  • Straße 5 353
  • Straße 7
  • Straße 8
  • Zugweg

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Details

Aktenzeichen
1695/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
27.05.2025 18:08