1001/2025
Akteneinsichten gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW
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Mitteilung Hauptausschuss
1623 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 16.04.2025 1001/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.05.2025 Akteneinsichten gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung be- richtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über die erfolgten Akteneinsichten gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW. Seit dem letzten Bericht zur Sitzung des Hauptausschusses am 04.11.2024 wurden folgende Akteneinsichten gemäß § 55 Absatz 4 und 5 Gemeindeordnung NRW wahr- genommen: 1. Am 28.11.2024 und am 03.02.2025 hat Ratsmitglied Weber für die CDU-Frak- tion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unter- lagen zum Mietvertrag Siegburger Str. 66 sowie am 02.04.2025 in ergänzende Unterlagen zum Mietvertrag über die Stellplatzfläche Siegburger Str. 66 ge- nommen. 2. Am 11.02.2025 hat Ratsmitglied Ullrich (Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT) Ak- teneinsicht gemäß § 55 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW in den Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. für den Ra- senplatz der Sportanlage Deckstein genommen. 3. Am 18.03.2025 hat Ratsmitglied Detjen (Fraktion Die Linke) Akteneinsicht ge- mäß § 55 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zur Durchfüh- rung einer Strukturanalyse der kommunalen Abfallwirtschaft (Auftrag aus der Sitzung des Rates am 12.12.2019) genommen. 4. Am 31.03.2025 hat Ratsmitglied Froh (Volt-Fraktion) Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW in Unterlagen zum Lärmschutz am Brüsseler Platz genommen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1001/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 03.04.2025 10:21