V/0682/2006
Kanalstraße - Ausbau eines gemeinsamen, gegenläufigen Geh- und Radweges auf der Westseite zwischen B
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Lageplan 1(2)
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Lageplan 2(2)
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Beschlussvorlage
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V/0682/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Kanalstraße - Ausbau eines gemeinsamen, gegenläufigen Geh- und Radweges auf der Westseite zwischen Bröderichweg und Grevener Straße Beratungsfolge 24.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Planung von Juli 2006 zum Ausbau eines gemeinsamen, gegenläufigen Geh- und Radwe- ges auf der Westseite der Kanalstraße zwischen Bröderichweg und Grevener Straße wird zu- gestimmt. 2. Der vorhandene stadtauswärtige Geh- und Radweg auf der Ostseite der Kanalstraße wird auf- gegeben. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 585.000,00 € für den Ausbau des Geh- und Radweges und die Beleuchtung auf der Westseite, sowie Folgekosten in Höhe von 2.900,00 €/Jahr entstehen. Mit der Zustimmung der Bezirksvertretung zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Geh- und Radweges, aber noch kein Beschluss über die Finanzierung bzw. den Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltplanberatung 2007 ff. bzw. der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. Vorlagen-Nr.: V/0682/2006 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 31.08.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0682/2006 Begründung: Entlang der Kanalstraße zwischen Bröderichweg und Grevener Straße sind beidseitig gemeinsa- me Geh- und Radwege vorhanden. Der schmale Geh- und Radweg auf der Ostseite weist jedoch erhebliche Schäden auf, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Er sollte aufgegeben und entsiegelt werden. Auf der Westseite ist eine bis zu 8 m breite Fläche vorhanden, die sich im Ei- gentum der Stadt Münster befindet und im B-Plan als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Die Planung sieht vor, in Fortsetzung der bereits beschlossenen Radwegplanung entlang der Ka- nalstraße zwischen Zentrum Nord und Bröderichweg, den gemeinsamen, gegenläufigen Geh- und Radweg auf der Westseite fortzusetzen. Zur sicheren Querung der Kanalstraße in Höhe des Park- platzes an der Grevener Straße wird eine Mittelinsel vorgesehen. Die Kosten für den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges und die Beleuchtung auf der Westseite betragen ca. 585.000,00 €. Es handelt sich um eine beitragsauslösende Maßnahme i.S. des Straßenbaubeitragsrechts nach KAG §8. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i.d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Kanalstraße als Hauptver- kehrsstraße eingestuft. An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße mit 60 %. Die Maßnahme ist zudem nach dem GVFG förderfähig. Die Anmeldung der Maßnahme soll zum 01.06.2007 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Ein entsprechender Antrag ist dann in 2008 zu stellen. Voraussetzungen für einen frühestmöglichen Baubeginn 2009 sind, dass die Maßnahme in der Prioritätenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet einen hohen Stellenwert erhält und das die erforderlichen finanziellen Mittel -Eigenanteil und Fördermittel- zur Verfügung gestellt werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Lagepläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kanalstraße
- Grevener Straße
- Bröderichweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0682/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37