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2829/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Hauptstraße (Az.: 02-1600-89/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 2.4

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

5990 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
Eingang per Mail: 12.03.2020 
 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
  
ich melde mich als Bürger aus Dellbrück bei Ihnen, da ich mir Sorgen um die Dellbrücker 
Hauptstraße mache. Ich schreibe Ihnen hier als Einzelperson, doch werden die 
nachfolgenden Beschreibungen durch Gespräche mit Freunden/Bekannten in Dellbrück 
und/oder in sozialen Netzwerken bestätigt. 
  
Ich möchte diese Mail nicht direkt als Anregung oder Beschwerde gem. §24 GO NRW 
verstanden wissen. Wenn eine Behandlung meines Anliegens aber nur als Anregung gem. 
§24 GO NRW und damit öffentlich möglich ist, so bitte ich um einen entsprechenden 
Hinweis. Dann werde ich diese Mail ggf. etwas umformulieren. 
  
Was ist das Problem? 
Mitte 2016 bin ich mit meiner mittlerweile vierköpfigen Familie aus Ehrenfeld nach Dellbrück 
gezogen. Wir haben uns bewusst für Dellbrück entschieden – und hatten das Glück, ein altes 
Reihenhaus kaufen und sanieren zu können – weil uns die gewachsene Struktur von 
Dellbrück, die Lebendigkeit und Vielfalt auf der Dellbrücker Hauptstraße von Anfang bei 
unserer Suche überzeugt haben. 
  
Doch gerade diese positiven (Standort-)Faktoren – Lebendigkeit, Vielfalt und 
Aufenthaltsqualität auf der Dellbrücker Hauptstraße – verschlechtern sich seit unserem 
Zuzug leider zunehmend. Dies drückt sich ganz unmittelbar aus in 
 ·        einem immer weiter zunehmenden Pkw-Verkehrsaufkommen (die 
Einführung der Tempo 20-Zone, die ich grundsätzlich befürworte, hat hieran 
m.E. nichts geändert),  
 ·        einer uneindeutigen und in großen Teilen von den Fahrzeugführen 
missachteten Parkraumsituation zulasten der Gehwege und darüber hinaus 
verbunden mit einem hohen Parksuchverkehr,  
 ·        einem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen,  
 ·        einem öffentlichen Raum, der zu wenig Aufenthaltsqualität im Verhältnis 
zur Frequenz und Nutzungsintensität durch die Bevölkerung bereithält. 
 
Wohl wissend, dass es im Vergleich zu Dellbrück andere Stadtteile in Köln und im Bezirk 
Mülheim mit anderen, auch objektiv betrachtet größeren Problemen gibt, möchte ich mich mit 
der Wahrnehmung dieser bereits eingesetzten Abwärtsspirale an Sie wenden. Denn im 
Sinne von „Stärken stärken“ sollten auch strukturell gut aufgestellte Stadtteile wie Dellbrück 
die Aufmerksamkeit von Politik und Verwaltung erhalten, da auch diese Stadtteile wichtige 
Beiträge für die Gesamtstadt und den Bezirk Mülheim erbringen!  
  
Was ist mein Vorschlag? 
Aus meiner Perspektive bedarf es einer konzeptionellen, planerischen Auseinandersetzung 
mit der Dellbrücker Hauptstraße, im Kernbereich vom S-Bahnhof südwärts über die 
Bergische Gladbacher Straße bis hinunter zur „Regenbogenschule“ inkl. der angrenzenden 
Seitenstraßen.

2 
 
In einem Planungskonzept müssten zwingend die Aspekte 
·        Verkehrsführung (für den MIV und den Busverkehr) 
·        Parkraum und Lenkung des Parksuchverkehrs 
·        Zonierung und Gestaltung des öffentlichen Raums 
räumlich und inhaltlich zusammenhängend/integriert betrachtet werden. Es bedarf eines 
stabilen Gesamtkonzeptes, auf dessen Grundlage Maßnahmen(pakete) konkretisiert, 
diskutiert und priorisiert werden können, um diese je nach Mittelverfügbarkeit nach und nach 
umzusetzen. 
  
Bzgl. der Verkehrsführung darf bzw. muss m.E. auch groß gedacht werden dürfen! In 
sozialen Medien kursiert die Idee einer Fußgängerzone auf der Dellbrücker Hauptstraße. Ich 
persönlich finde diese Idee sehr charmant, weiß aber ebenso, dass es dafür einer neuen und 
belastbaren Verkehrsführung bedarf (mit einer entsprechenden Mehrbelastung an Lärm etc. 
für andere Anwohner).  
  
Die Verkehrsfrage ist m.E. die Voraussetzung dafür, den öffentlichen Raum entlang der 
Hauptstraße zu qualifizieren. Dieser wird heute nicht den Anforderungen gerecht, die eine 
wachsende Anzahl von Fußgängern und Radfahrern, zunehmend jungen Familien mit 
kleinen Kindern, aber auch ältere/eingeschränkte Personengruppen an ihn stellen. Hier 
bedarf es m.E. eines klugen Konzeptes (inkl. einer Auseinandersetzung mit der 
Bürgerschaft), wie und wo der öffentliche von wem genutzt werden soll und darf. Außerdem 
sollte in diesem Zusammenhang auch der „Schilderwahnsinn“ geordnet werden.  
  
Ein konkretes Beispiel für eine „Qualifizierungsoffensive“ des öffentlichen Raums ist der 
kleine Platz mit dem Brunnen und dem Buchausleiheschrank an der KVB- und Bushaltestelle 
„Dellbrück Hauptstraße“ (vgl. Fotos). Durch eine Öffnung der Strunde und eine neue, robuste 
Platzgestaltung könnte hier ein „urbaner Platz“ im Dellbrücker Maßstab direkt an der KVB 
und der Strunde entstehen, der damit zu DEM Dellbrücker Treff- und Kommunikationsort 
werden könnte! 
  
In diese konzeptionelle Gesamtbetrachtung sind m.E. dann auch geplante/angekündigte 
Einzelvorhaben wie die Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes einzubeziehen. 
  
Die Mittel, die über die Bezirke in die Stadtteile vergeben werden können, reichen für eine 
solche Planung und Umsetzung nicht aus (ohne die genaue Summe zu kennen). Vielleicht 
könnte es eine mit der Stadtverwaltung zu prüfende Option sein, ein „integriertes 
Stadtentwicklungskonzept“ aufzustellen, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme 
von Städtebauförderungsmitteln zu erhalten. Damit müssten nicht alle Mittel über den 
kommunalen Haushalt bestritten werden, sondern würden über Bund und Land bezuschusst. 
  
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
vielleicht konnte ich Sie mit meinen Zeilen für die aktuellen Herausforderungen des 
Dellbrücker Zentrums sensibilisieren. Mir liegt es fern, mich an die Spitze einer 
Bewegung/Initiative zu begeben, aber mir war es ein Anliegen, Ihnen diese seit langen 
gemachten Beobachtungen und Vorschläge mitzuteilen. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu 
hören. 
  
Für Rück- und Verständnisfragen stehe ich Ihnen unter dieser Mail-Adresse und der u.g. 
Mobilnummer gerne zur Verfügung. 
  
Vielen Dank und viele Grüße aus Dellbrück,

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8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2510 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2829/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Hauptstraße (Az.: 02-1600-89/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Anregungen werden nach 
Auswertung der Verkehrsuntersuchung im Rahmen zukünftiger Planungen geprüft.  
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020

2 
Begründung: 
 
Der Petent macht Vorschläge zur Verkehrsführung der Dellbrücker Hauptstraße (s. Anlage).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit Beschluss vom 08.06.2015 die Verwaltung beauftragt, ver-
schiedene verkehrliche Maßnahmen im Zuge der Dellbrücker Hauptstraße durchzuführen, welche ab 
Sommer 2018 umgesetzt worden sind (s. Vorlagen-Nr.: 0982/2015). Durch diese verkehrlichen Opti-
mierungen wurde die Zielsetzung der Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Im Ergebnis 
wurde für die Dellbrücker Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße die 
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches, der als Tempo 20-Zone ausgewiesen 
wurde, mit zahlreichen Fußgängerüberwegen umgesetzt. Des Weiteren wurden an einem Termin vor 
Ort mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln, des Bürgervereins Köln-Dellbrück, der IG Dell-
brücker Hauptstraße und der ev. Kirchengemeinde Dellbrück/Holweide weitere Maßnahmen abge-
stimmt, die weitgehend umgesetzt sind.  
 
Derzeit gilt das beschriebene umgesetzte Maßnahmenpaket in der Dellbrücker Hauptstraße als Ver-
kehrsversuch. Es wurden und werden Verkehrsbeobachtungen und -erhebungen durchgeführt. Die 
Auswertung der Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen, soll  jedoch baldmöglichst erfolgen.  
 
Eine bauliche Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße, wie angeregt wurde, erfordert eine Män-
gelanalyse und im Anschluss eine straßenplanerische Betrachtung. Für die hierfür notwendige plane-
rische Arbeit existieren derzeit weder ein politischer Auftrag noch die erforderlichen Kapazitäten. Da-
her strebt die Verwaltung zunächst Veränderungen an, die mit einfachen Mitteln umzusetzen sind. 
 
Die ausführliche Anregung wird aufgenommen und bei den zukünftigen Überlegungen berücksichtigt. 
Die Hinweise auf strengere Überwachungen werden an das Amt für Öffentliche Ordnung weitergelei-
tet. 
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Fotos

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2829/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.10.2020
Erstellt
10.09.2020 13:49