2829/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Hauptstraße (Az.: 02-1600-89/20)
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Anlage 1 - Eingabe
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1 Anlage Eingang per Mail: 12.03.2020 Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich als Bürger aus Dellbrück bei Ihnen, da ich mir Sorgen um die Dellbrücker Hauptstraße mache. Ich schreibe Ihnen hier als Einzelperson, doch werden die nachfolgenden Beschreibungen durch Gespräche mit Freunden/Bekannten in Dellbrück und/oder in sozialen Netzwerken bestätigt. Ich möchte diese Mail nicht direkt als Anregung oder Beschwerde gem. §24 GO NRW verstanden wissen. Wenn eine Behandlung meines Anliegens aber nur als Anregung gem. §24 GO NRW und damit öffentlich möglich ist, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Dann werde ich diese Mail ggf. etwas umformulieren. Was ist das Problem? Mitte 2016 bin ich mit meiner mittlerweile vierköpfigen Familie aus Ehrenfeld nach Dellbrück gezogen. Wir haben uns bewusst für Dellbrück entschieden – und hatten das Glück, ein altes Reihenhaus kaufen und sanieren zu können – weil uns die gewachsene Struktur von Dellbrück, die Lebendigkeit und Vielfalt auf der Dellbrücker Hauptstraße von Anfang bei unserer Suche überzeugt haben. Doch gerade diese positiven (Standort-)Faktoren – Lebendigkeit, Vielfalt und Aufenthaltsqualität auf der Dellbrücker Hauptstraße – verschlechtern sich seit unserem Zuzug leider zunehmend. Dies drückt sich ganz unmittelbar aus in · einem immer weiter zunehmenden Pkw-Verkehrsaufkommen (die Einführung der Tempo 20-Zone, die ich grundsätzlich befürworte, hat hieran m.E. nichts geändert), · einer uneindeutigen und in großen Teilen von den Fahrzeugführen missachteten Parkraumsituation zulasten der Gehwege und darüber hinaus verbunden mit einem hohen Parksuchverkehr, · einem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, · einem öffentlichen Raum, der zu wenig Aufenthaltsqualität im Verhältnis zur Frequenz und Nutzungsintensität durch die Bevölkerung bereithält. Wohl wissend, dass es im Vergleich zu Dellbrück andere Stadtteile in Köln und im Bezirk Mülheim mit anderen, auch objektiv betrachtet größeren Problemen gibt, möchte ich mich mit der Wahrnehmung dieser bereits eingesetzten Abwärtsspirale an Sie wenden. Denn im Sinne von „Stärken stärken“ sollten auch strukturell gut aufgestellte Stadtteile wie Dellbrück die Aufmerksamkeit von Politik und Verwaltung erhalten, da auch diese Stadtteile wichtige Beiträge für die Gesamtstadt und den Bezirk Mülheim erbringen! Was ist mein Vorschlag? Aus meiner Perspektive bedarf es einer konzeptionellen, planerischen Auseinandersetzung mit der Dellbrücker Hauptstraße, im Kernbereich vom S-Bahnhof südwärts über die Bergische Gladbacher Straße bis hinunter zur „Regenbogenschule“ inkl. der angrenzenden Seitenstraßen. 2 In einem Planungskonzept müssten zwingend die Aspekte · Verkehrsführung (für den MIV und den Busverkehr) · Parkraum und Lenkung des Parksuchverkehrs · Zonierung und Gestaltung des öffentlichen Raums räumlich und inhaltlich zusammenhängend/integriert betrachtet werden. Es bedarf eines stabilen Gesamtkonzeptes, auf dessen Grundlage Maßnahmen(pakete) konkretisiert, diskutiert und priorisiert werden können, um diese je nach Mittelverfügbarkeit nach und nach umzusetzen. Bzgl. der Verkehrsführung darf bzw. muss m.E. auch groß gedacht werden dürfen! In sozialen Medien kursiert die Idee einer Fußgängerzone auf der Dellbrücker Hauptstraße. Ich persönlich finde diese Idee sehr charmant, weiß aber ebenso, dass es dafür einer neuen und belastbaren Verkehrsführung bedarf (mit einer entsprechenden Mehrbelastung an Lärm etc. für andere Anwohner). Die Verkehrsfrage ist m.E. die Voraussetzung dafür, den öffentlichen Raum entlang der Hauptstraße zu qualifizieren. Dieser wird heute nicht den Anforderungen gerecht, die eine wachsende Anzahl von Fußgängern und Radfahrern, zunehmend jungen Familien mit kleinen Kindern, aber auch ältere/eingeschränkte Personengruppen an ihn stellen. Hier bedarf es m.E. eines klugen Konzeptes (inkl. einer Auseinandersetzung mit der Bürgerschaft), wie und wo der öffentliche von wem genutzt werden soll und darf. Außerdem sollte in diesem Zusammenhang auch der „Schilderwahnsinn“ geordnet werden. Ein konkretes Beispiel für eine „Qualifizierungsoffensive“ des öffentlichen Raums ist der kleine Platz mit dem Brunnen und dem Buchausleiheschrank an der KVB- und Bushaltestelle „Dellbrück Hauptstraße“ (vgl. Fotos). Durch eine Öffnung der Strunde und eine neue, robuste Platzgestaltung könnte hier ein „urbaner Platz“ im Dellbrücker Maßstab direkt an der KVB und der Strunde entstehen, der damit zu DEM Dellbrücker Treff- und Kommunikationsort werden könnte! In diese konzeptionelle Gesamtbetrachtung sind m.E. dann auch geplante/angekündigte Einzelvorhaben wie die Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes einzubeziehen. Die Mittel, die über die Bezirke in die Stadtteile vergeben werden können, reichen für eine solche Planung und Umsetzung nicht aus (ohne die genaue Summe zu kennen). Vielleicht könnte es eine mit der Stadtverwaltung zu prüfende Option sein, ein „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ aufzustellen, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln zu erhalten. Damit müssten nicht alle Mittel über den kommunalen Haushalt bestritten werden, sondern würden über Bund und Land bezuschusst. Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht konnte ich Sie mit meinen Zeilen für die aktuellen Herausforderungen des Dellbrücker Zentrums sensibilisieren. Mir liegt es fern, mich an die Spitze einer Bewegung/Initiative zu begeben, aber mir war es ein Anliegen, Ihnen diese seit langen gemachten Beobachtungen und Vorschläge mitzuteilen. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören. Für Rück- und Verständnisfragen stehe ich Ihnen unter dieser Mail-Adresse und der u.g. Mobilnummer gerne zur Verfügung. Vielen Dank und viele Grüße aus Dellbrück,
Anlage 2- Fotos.pdf
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Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 2829/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Hauptstraße (Az.: 02-1600-89/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Anregungen werden nach Auswertung der Verkehrsuntersuchung im Rahmen zukünftiger Planungen geprüft. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 2 Begründung: Der Petent macht Vorschläge zur Verkehrsführung der Dellbrücker Hauptstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit Beschluss vom 08.06.2015 die Verwaltung beauftragt, ver- schiedene verkehrliche Maßnahmen im Zuge der Dellbrücker Hauptstraße durchzuführen, welche ab Sommer 2018 umgesetzt worden sind (s. Vorlagen-Nr.: 0982/2015). Durch diese verkehrlichen Opti- mierungen wurde die Zielsetzung der Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Im Ergebnis wurde für die Dellbrücker Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches, der als Tempo 20-Zone ausgewiesen wurde, mit zahlreichen Fußgängerüberwegen umgesetzt. Des Weiteren wurden an einem Termin vor Ort mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln, des Bürgervereins Köln-Dellbrück, der IG Dell- brücker Hauptstraße und der ev. Kirchengemeinde Dellbrück/Holweide weitere Maßnahmen abge- stimmt, die weitgehend umgesetzt sind. Derzeit gilt das beschriebene umgesetzte Maßnahmenpaket in der Dellbrücker Hauptstraße als Ver- kehrsversuch. Es wurden und werden Verkehrsbeobachtungen und -erhebungen durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen, soll jedoch baldmöglichst erfolgen. Eine bauliche Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße, wie angeregt wurde, erfordert eine Män- gelanalyse und im Anschluss eine straßenplanerische Betrachtung. Für die hierfür notwendige plane- rische Arbeit existieren derzeit weder ein politischer Auftrag noch die erforderlichen Kapazitäten. Da- her strebt die Verwaltung zunächst Veränderungen an, die mit einfachen Mitteln umzusetzen sind. Die ausführliche Anregung wird aufgenommen und bei den zukünftigen Überlegungen berücksichtigt. Die Hinweise auf strengere Überwachungen werden an das Amt für Öffentliche Ordnung weitergelei- tet. Anlagen 1. Eingabe 2. Fotos
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2829/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.10.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 13:49