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3098/2017

Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 16.2

Anlage 2

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Anlage_1. 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

948 Zeichen

Anlage 2 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327 
Fax:  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 27.09.2017 
Beschlussprotokoll 
über die 30.Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2014/2020 am 
Dienstag, dem 26.09.2017, 17:00 Uhr bis 20:50 Uhr, Matthias-Chlasta Saal (Raum 
311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln 
I. Öffentlicher Teil 
6.10 Antrag der CDU-Fraktion: Änderung des Bebauungsplan für das Gewer-
begebiet (GE) Eil 
AN/1301/2017 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu 
beauftragen, im Rahmen der ersten Änderung des Gewerbegebietes (GE) Eil neben 
den bestehenden Zielen eine Markthandelsnutzung/Flohmarkt mit nahversorgenden 
Handel auf der Fläche des Autokinos bauleitplanerisch zu unterbinden. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und Herrn Eberle (Linke) einstimmig beschlossen.

Anlage_1. 1

463 Zeichen

GeltungsbereichGHUbQGHUXQJ
Geltungsbereichdes Beb. Plans 7441/02"Gewerbegebiet Eil"
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1.1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 7441/02Gewerbegebiet EilLQ.|OQ3RU](LObQGHUXQJ
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Anlage 1

469 Zeichen

Geltungsbereichdes Beb. Plans Nr. 7441/02"Gewerbegebiet Eil"
GeltungsbereichGHUbQGHUXQJ
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7441/02Gewerbegebiet EilLQ.|OQ3RU](LObQGHUXQJ
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

6312 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Hüls Az 
Vorlagen-Nummer 
 3098/2017 
Freigabedatum 21.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 über die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung 
 
hier: Erweiterung des Geltungsbereichs mit dem Ziel, eine Marktnutzung mit 
nahversorgendem und zentrenrelevantem Handel auf der Fläche des Autokinos 
bauleitplanerisch zu unterbinden. 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplans 7441/02 –Arbeitstitel Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung – auf die 
Fläche des Autokinos, Flurstücke 325 und 324, Flur 2, Gemarkung Eil, gemäß Anlage 1.1 zu erwei-
tern mit dem Ziel, nahversorgende und zentrenrelevante Handelsnutzungen auszuschließen, um das 
Gewerbegebiet gemäß der Steuerungsregeln des am 17.12.2013 im Rat der Stadt Köln beschlosse-
nen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts als Sonderstandort zu sichern. 
 
 
Alternative: 
 
Der Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 7441/02 –Arbeitstitel Ge-
werbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung – wird nicht um die Flächen des Autokinos erweitert und 
verbleibt gemäß Anlage 1. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 unter anderem folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
" Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauf-
tragen, im Rahmen der ersten Änderung des Gewerbegebietes (GE) Eil neben den bestehen-
den Zielen eine Markthandelsnutzung/Flohmarkt mit nahversorgenden Handel auf der Fläche 
des Autokinos bauleitplanerisch zu unterbinden.“ 
 
Hintergrund ist die umfangreiche Nutzung der Fläche auf dem Gelände des Autokinos an der Theo-
dor-Heuss-Straße als Flohmarkt und Handelsplatz für Lebensmittel durch private Gewerbetreibende. 
Ziel der bereits im Verfahren befindlichen Bauleitplanung ist es, das Sondergebiet westlich des Auto-
kinos auf Grundlage des am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu mo-
difizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versor-
gungsbereich sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stär-
ken. Eine Duldung der Handelsnutzung auf der östlich angrenzenden Fläche des Autokinos läuft die-
ser Zielsetzung zuwider und soll daher in das laufende Verfahren einbezogen werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 unter anderem den 
Beschluss gefasst, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 
für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und 
den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im Süden durch die Frankfurter 
Straße sowie die Humboldtstraße in Porz-Eil begrenzt wird —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-
Porz-Eil, 1. Änderung— einzuleiten mit dem Ziel, das Sondergebiet (S01 und S02) westlich des Auto-
kinos gemäß den ursprünglichen Planungszielen auf Grundlage des am 17.12.2013 beschlossenen 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das 
Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Nahversorgungs- 
und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken. Der Beschluss wurde im Amtsblatt am 20.01.2016 
veröffentlicht. Anlass war eine eingegangene Bauvoranfrage betreffend des bestehenden SB-
Warenhaus "real" in Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße 32 - 36 mit dem Ziel, die Verkaufsflächen der Be-
standsimmobilie zu Gunsten mehrerer Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten um-
zuwandeln. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen. Die Bekanntma-
chung im Amtsblatt erfolgte am 25.01.2017. 
 
Auf den Flächen des Autokinos, Flurstücke 325 und 324, Flur 2, Gemarkung Eil, finden privat organi-
sierte Handelsnutzungen statt. Der Verkauf der Waren richtet sich an den Endverbraucher. Das Sor-
timent umfasst in weiten Teilen nahversorgungs- und zentrenrelevante Waren, die den Steuerungsre-
geln des am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts widersprechen. Ziel ist 
es, die Nahversorgungsfunktion im Bezirkszentrum Porz zu stärken und den zentralen Versorgungs-
bereich in seiner Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

3 
 
Aufgrund der hohen Nachfrage der auf den Flächen des Autokinos gehandelten Güter ist es erforder-
lich, die Zielsetzung des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 7441/02 Arbeitstitel: Ge-
werbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung auf den östlich liegenden Bereich gemäß Anlage 1.1 zu 
erweitern. Einzelhandel mit nahversorgenden und zentrenrelevanten Sortimenten wird als Nutzungs-
art ausgeschlossen. Nicht zentrenrelevante Sortimente bleiben gemäß den Steuerungsregeln des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Sonderstandort Eil), zulässig. Das Gewerbegebiet soll seiner 
ursprünglichen Zielsetzung folgend für Gewerbetreibende außerhalb des nahversorgenden und zen-
trenrelevanten Handelssortiments zur Verfügung stehen. Die Erweiterung des Geltungsbereichs wird 
Grundlage für die Ausarbeitung des vorgenannten Bauleitplanverfahrens.  
 
Die damit einhergehende Umsatzverteilung soll zu Gunsten des Bezirkszentrums Porz ausfallen. Im 
Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes in Porz – Mitte ist es beabsich-
tigt, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgender Funktion in dem ersten von drei 
Gebäuden unterzubringen. Eine Verstetigung der Lebensmittelvertriebsstruktur auf dem Gelände des 
Autokinos steht dieser städtischen Zielsetzung entgegen. 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Stand vom 20.01.2016 
1.1 Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Stand vom 09.11.2017 
2 Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3098/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.10.2017 10:28