3920/2023
Elternbrief an alle Kindertageseinrichtungen im Kölner Stadtgebiet
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 14.12.2023 3920/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 Elternbrief an alle Kindertageseinrichtungen im Kölner Stadtgebiet Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 mit der Vorlage 2882/2023 unter anderem die Formulierung eines an alle Einrichtungen gerichteten Elternbriefs zur aktuellen Situation in den Kindertageseinrichtungen beschlossen. Als Anlage beigefügt erhält der JHA den erstellten Elternbrief, der zusätzlich in fünf Sprachen übersetzt wurde (englisch, französisch, türkisch, arabisch, russisch), zur Kenntnis. Der Elternbrief wurde Anfang Dezember 2023 an alle Träger zur Weitergabe in ihren Einrichtungen übermittelt. Die Träger haben den Brief sowohl in der hier ange- fügten, unterschriebenen Form, als auch inhaltlich im Word – Format erhalten, um Textbausteine zu ergänzen oder für einen eigenen Elternbrief zu verwenden. Die Stadt Köln hat für Ihre 215 Kitas den Elternbrief um einen Absatz ergänzt. Die El- tern der städtischen Kitas werden darin informiert, dass bei notwendigen Reduzierun- gen der Betreuungszeiten aufgrund einer Unterschreitung der personellen Mindestbe- setzung dies ab 1. Januar 2024 in 5h-Schritten erfolgt. Der ergänzende Absatz wurde wie folgt formuliert: Für den Fall, dass in einer städtischen Kita aufgrund einer Unterschreitung der perso- nellen Mindestbesetzung die Reduzierung der Bildungs- und Betreuungszeiten erfor- derlich w ird, erfolgt ab 1. Januar 2024 eine Absenkung dieser Bildungs - und Betreu- ungszeiten in 5h Schritten. Die tatsächlich vereinbarte Bildungs - und Betreuungszeit bei Unterschreitung der personellen Mindestbesetzung richtet sich dabei w eiterhin nach dem zur Verfügung stehenden Personal der betroffenen Kita und soll eine bes- sere Planbarkeit für Sie und die Kindertageseinrichtung ermöglichen. Eine Neuauflage des Elternbriefs ist, wie im JHA beschlossen, zum Sommer 2024 vorgesehen. gez. Voigtsberger
Elternbrief an alle Kindertageseinrichtungen Kölns
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 51, 50605 Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Niederlein jugendamt@stadt -koeln.de Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung An die Eltern und Erziehungsberechtigten Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 51-AL Ni November 2023 Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, mit Blick auf die aktuell schwierige Situation in unseren Kitas möchten wir uns als Träger der Kölner Kindertageseinrichtungen mit diesem Brie f an Sie wenden. Wir bedauern, dass aktuell in vielen Kitas nur eine eingeschränkt e Betreuung möglich ist und haben Verständnis für ihre Sorgen und Nöte. Die Lage ist von wirklich historischem Ausmaß und wir möchten Ihnen versichern, dass wir mit großer Anstrengung alles daransetzen, die Situation zu verbessern. Wie Sie alle wissen, müssen wir dabei auf einen vertretbaren Betreuungsschlüssel ach- ten, weil Ihre Kinder in der Betreuung sicher sein sollen. Dazu braucht es einfach ein Mindestmaß an Betreuungskräften. Auch unsere Fachkräfte würden sich -wie wir alle- w ieder einen geregelten, verlässli- chen Kitabetrieb mit einer guten Personalausstattung wünschen. Der Begriff „Regelbetrieb“ steht in der Kindertagesbetreuung für ein bedarfsgerechtes und auskömmliches Bildungs- und Betreuungsangebot. In der momentanen Situation rückt der Regelbetrieb aufgrund des bestehenden Per sonalmangels allerdings immer wieder in den Hintergrund. Es kommt zu Einschränkun gen von Öffnungszeiten, kurz- fristigen Notbetreuungssituationen und Diskussionen in und vor den Einrichtungen, weil Kinder nicht betreut werden können. Nicht alle Elte rn können auf alternative Betreu- ungsmöglichkeiten zurückgreifen. Entsprechend groß ist die Not und das nachvollzieh- bare Unverständnis über ein reduziertes oder fehlen des Bildungs- und Betreuungsan- gebot. - 2 - / 3 Vertretend für die breite Trägerlandschaft darf ich Ihnen versichern, dass uns Ihre Prob- lemlagen bewusst sind und wir alles versuchen, um Sie in Ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen und weiterhin allen Kindern ein verläs sliches Bildungs- und Betreuungs- angebot zu ermöglichen. Die frühkindliche Bildung i st unser aller Auftrag, dem wir als Träger von Kindertageseinrichtungen mit den uns zur Verfügung stehenden Möglich- keiten nachkommen werden. Wir möchten mit Ihnen gem einsam eine gelungene und für beide Seiten funktionierende Erziehungspartners chaft bilden. Ich bitte Sie daher, Ihre Einrichtung und die Pädagog*innen vor Ort weit erhin so gut zu unterstützen und gerade in schwierigen Situationen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Gleichzeitig möchte ich Sie mit diesem Schreiben über vorgegebene Rahmenbedingun- gen und gesetzliche Vorgaben informieren, an die sich die Träger von Kindertagesein- richtungen halten müssen. Häufig genannte Fragestellung lauten beispielsweise , warum nicht Hilfskräfte oder El- tern spontan aushelfen können und warum kein Spring erpool angelegt werden kann, um Personalausfälle zu kompensieren. Das Kinderbildungsgesetz sowie die zugehörige Personalverordnung NRW legen die zulässigen Berufsgruppen und notwendigen Qua- lifizierungen fest. Die Träger dürfen hiervon nicht abweichen. Personal für einen Sprin- gerpool würde erst zur Verfügung stehen, wenn alle freien Stellen in den Kindertages- einrichtungen besetzt wären. Das ist aktuell nicht der Fall. Das Kinderbildungsgesetz regelt darüber hinaus auch die personelle Mindestbesetzung einer Gruppe. Diese muss jeden Tag durch die Einrichtung überprüft werden. W enn die Mindestbesetzung nicht eingehalten wird, müssen die Einrichtungen eine ent sprechende Information an das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde melden. Daraus resultierende Maßnahmen, die immer zum Schutz Ihres Kindes umgesetzt werden, werden leider immer häufiger zum Alltag. Vakante Stellen können aufgrund des hohen Personalmangels teils auf Monate nicht nachbesetzt werden. Gleichzeitig versuchen di e Kindertageseinrichtungen alles, um Ihnen als Familie eine bestmögliche Verlässlichkeit und Planbarkeit zu geben. Dafür ist es wichtig, dass die notwendigen Maßnahmen mit Ihnen abgesprochen und mit Ih- rem Verständnis und Ihrer Unterstützung umgesetzt werden. Eine Besserung der personellen Situation ist zumind est kurzfristig leider nicht in Sicht. Zu groß sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels und des weiterhin fortschreiten- den, demografischen Wandels, was bedeutet, dass auc h in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Beschäftigten in den Ruhestand gehen we rden. Eingeleitete und bereits umgesetzte Schritte zur Personalgewinnung, wie die Ausweitung von Ausbildungska- pazitäten, Übernahmegarantien und Weiterbildungsmög lichkeiten wirken bereits. Sie können den hohen Personalbedarf jedoch nur abmildern und nicht vollumfänglich kom- pensieren. Die Entscheidung über eine Reduzierung des Bildungs- und Betreuungsan- gebots muss daher auch im Hinblick auf den Erhalt v on Personalressourcen und Bil- dungsqualitäten diskutiert und getroffen werden. - 3 - Stadtweit stellen über 700 Kindertageseinrichtungen ein Bildungs- und Betreuungsan- gebot zur Verfügung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen frühkind- licher Bildung in Köln. In jeder dieser Einrichtung en kann es zu einer Unterschreitung der personellen Mindestbesetzung kommen. Die Problemlagen sind, wenn auch in un- terschiedlicher Ausprägung, identisch und damit ein gesamtgesellschaftliches und vor allem politisches Problem, welches dringend angegan gen werden muss. Die Kommu- nen und Träger setzen sich daher aktuell auf Landes ebene sehr intensiv für Möglich- keiten der Öffnung des sogenannten Quereinstiegs ein, um ein Mindestmaß an Flexibi- lität und Steuerungsmöglichkeit zu erhalten, die aktuell noch nicht vorhanden sind. Ich wünsche uns Allen, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Trägern und Kita-Be- schäftigten, eine schnellstmögliche Rückkehr zum Re gelbetrieb in der Kindertagesbe- treuung. Das Ziel kann nur durch gemeinsame Anstren gungen und Lösungsfindungen im Übergang erreicht werden. Hierfür bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Zum Sommer 2024 werde ich Sie gerne über die aktuellen Entwicklun- gen informieren. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnlic he und schöne Adventszeit sowie schöne Festtage. Niederlein Leiterin Amt für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ottmar-Pohl-Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3920/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.12.2023
- Erstellt
- 24.11.2023 10:33