4073/2018
Quereinstieg in die Kölner Stadtverwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/111/1 AN/1792/2018 Vorlagen-Nummer 17.01.2019 4073/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Anfrage derRatsgruppe BUNT gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 05.12.2018 Die Ratsgruppe BUNT stellt mit Schreiben vom 05.12.2018, basierend auf den aktuellen Medienb e- richten zum „leergefegten Arbeitsmarkt für Fac hkräfte“, mehrere Fragen an die Verwaltung. Diese werden im Folgenden beantwortet. 1.) Welche Ausbildungsprogramme für Quereinsteiger, die im Personalbericht 2018 kurz an- gesprochen werden, hat die Stadt Köln aufgelegt? Sind noch neue geplant? Die Stadt Köln legt aktuell entsprechende Programme für die vielen extern eingestellten Kräfte ohne Verwaltungsausbildung im öffentlichen Dienst auf. Hierbei werden immer schon regelmäßig entsprechende Verwaltungslehrgänge I und II für Beschäf- tigte angeboten, die sich freiwillig fortbilden möchten. Entsprechende Lehrgänge sind aktuell in der Ausschreibung (VL II) oder für 2019 wieder in Planung (VL I). Zusätzlich besteht seit Herbst 2018 erstmals das Angebot eines Verwaltungslehrgangs II in verkürzter Form als Nachqual ifizierung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Zielgruppe sind extern eingestellte Mitarbeitende auf Stellen mit einer Bewertung nach EG 9b TVöD und höher, die über keinen verwaltungsspezifischen Hochschulabschluss verfügen und ohne Nachqualifizi erung nicht entsprechend der Stellenbewertung eingruppiert werden können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des genannten Personenkreises wird - nach Abschluss einer en t- sprechenden Nebenabrede zu ihrem Arbeitsvertrag - die Möglichkeit eröffnet, durch den Besuch der berufsbegleitenden einjährigen „On -Top-Qualifizierung für Hochschulabsolventinnen und - absolventen“(durchschnittlich 2 Lehrgangstage pro Monat) in Kombination mit einer erfolgreichen 36- monatigen Einarbeitung im Aufgabengebiet die für die entspr echende Eingruppierung erforderliche Erfahrung nachzuweisen. Im Vertrauen auf den Erfolg der Kolleginnen und Kollegen in beiden Anfor- derungsteilen, erfolgt mit Abschluss der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag unmittelbar die Eingruppie- rung in die EG 9b TVöD oder höher. Diese Eingruppierung gilt vorbehaltlich des erfolgreichen Qualifi- zierungsabschlusses und der persönlichen Leistungen, die nach drei Jahren überprüft werden. Weiterhin verfolgt die Stadt Köln aktuell gespannt die entsprechenden Diskussionen und erweiterten Abstimmungsbedarfe zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), Ver.di sowie den kom- munalen Studieninstituten. Hieraus werden sich unter Umständen vielfältige und möglicherweise tief- greifende Änderungen bzw. Anpassungen in der Ausbildungs- und Prüfungspflicht, vor allem im VL I- Bereich, ergeben. So fanden hier aktuell entsprechende Regionalkonferenzen in Düsseldorf, Essen und Münster statt, in denen die kommunalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach ihrer Meinung gefragt wurden (Anlage I-entsprechendes Schreiben des KAV NW). Die Stadt Köln hat sich hier aktuell für teilweise Anerkennungen von Vorbildungen sowie für die Mög- lichkeit der modularen Fortbildung ausgesprochen, um sowohl insgesamt als auch besonders im VL-I 2 Bereich (mittlere Laufbahn) künftig flexibler agieren zu können. Mit einer Entscheidung des KAV und somit auch mit einer Planung durch die Stadt Köln ist frühestens im April 2019 zu rechnen. In den MINT-Berufen versucht die Stadt Köln, ihr Ausbildungs- und Studienangebot, z.B. für Bauinge- nieurinnen und Bauingenieure in ausbildungs- und praxisintegrierten Studiengängen sowie durch die Einführung einer Technikerausbildung, stark zu erweitern und hierbei für junge Menschen attraktiv zu sein. Dies gestaltet sich leider aktuell t eilweise nicht einfach, da Privatunternehmen schlicht mehr bezahlen. Weiterhin wird hier aktuell die Möglichkeit der Einführung einer technischen Beamtenlaufbahn ebenso geprüft wie die Möglichkeit, noch aktiver auf Interessentinnen und Interessenten zuzugehen, z.B. über Fachmessen, neue Werbeflyer und entsprechende Presseaufrufe. Dazu hat das Personal- und Verwaltungsmanagement dieses Jahr für die MINT-Berufe eine modulare Qualifizierung für den höheren Dienst im Angebot, die ebenfalls zu einer besseren B indungswirkung an die Arbeitgeberin sowie für gute Jobperspektiven sorgen soll. Überdies hat die Stadt Köln bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV NRW) die Ein- führung eines Bachelors of Science als Verwaltungsinformatikerin bzw. Verwaltun gsinformatiker in der Beamtenlaufbahn angeregt und begleitet diese Entwicklung über das Amt für Informationsverar- beitung sowie die Stabstelle Digitalisierung aktiv. Mit der erstmaligen Einführung des Studienganges ist, aufgrund des vorgeschalteten Akkreditierungsverfahrens, voraussichtlich im Jahr 2020 zu rec h- nen. Bereits seit 2016 erhalten neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Basis-Qualifizierung, die sich aus drei Fortbildungsangeboten zusammensetzt: Das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen?“ ist verpflichtend und mit der Intenti- on verbunden, die neuen Kolleginnen und Kollegen zu integrieren und für ihre neuen Aufgaben fit zu machen. Mit dieser Einführung erfahren Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, was ihre neue Arbeitgeberin Stadt Köln auszeichnet (Corporate Identity) und sie lernen die wichtigsten Strukturen, Regelungen, Aufgaben und Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung Köln kennen. Das Seminar „Moderne Verwaltungskorrespondenz – Verfügungen kundengerecht schreiben“ richtet sich an Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter beziehungsweise an Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Verfügungen verfassen. Inhalt des Seminars sind Th e- men wie Mitzeichnungsverfahren, kundenorientiertes und praxisnahes Formulieren, Rats - und Aus- schussvorlagen, Kreuzstücke und ähnliches. Der zehntägige Lehrgang „Einstiegsqualifizierung Verwaltung für neue Verwaltungskräfte“ richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Verwaltungsstellen und beinhaltet die Vermittlung von Grundkenntnissen in den Fächern Staatsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Sozialrecht und kommunales Finanzmanagement. Zusätzlich und ergänzend zu diesem zentralen Qualifizieru ngsportfolio bieten zudem zahlreiche Fachdienststellen, wie zum Beispiel die Gebäudewirtschaft der Stadt eigene intensive Einarbeitungs- programme an. 2.) Welche Kooperationen gibt es mit den großen Ausbildungsbetrieben, Hochschulen, Un i- versitäten, Instituten der Stadt, z. B. dem Rheinischen Studieninstitut, um gezielt Qualifika- tionen für unterbesetzte Bereiche zu schaffen? Die Stadt Köln kooperiert im Ausbildungs- und Studienbereich neben dem intensiven Austausch mit dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung sowie der FHöV NRW u.a. in den techni- schen Berufen mit der TH Köln, dem Berufskolleg der Bauwirtschaft in Kerpen, der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) im Rahmen von StudiumPlus sowie mit den in der Umgebung a n- 3 sässigen Fachhochschulen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik. Weitere Kooperationen (z.B. mit der FHDW) sind aktuell in Prüfung. In allen Fällen erfolgen hierbei regelmäßige Austausche mit den beteiligten technischen Fachämtern, um die bestehenden Bedarfe sinnvoll und pa ssgenau zu bedienen. Aktuell hat das Personal - und Verwaltungsmanagement hier eine kleine Umfrage an alle technischen Ämter geschickt, um die kon- kreten Bedarfslagen abzufragen. Darüber hinaus kooperiert die Stadtverwaltung mit dem Jobcenter Köln zur Jobve rmittlung u. a. in Form des JobSpeedDatings. 3.) Wonach entscheidet sich, welche Muss-Kriterien in einer Stellenausschreibung angeg e- ben und vom Bewerber erfüllt werden müssen, und wonach entscheidet sich, ob eine ver- gleichbare Qualifikation für eine Stelle ausreicht? Welche Muss-Kriterien in Stellenausschreibungen angegeben werden bemisst sich natürlich zunächst an den zu erledigenden Aufgaben, des anzuwendenden Tarifvertrages, der analytischen Stellenb e- wertung, der entsprechenden Ausbildungserfordernisse gemäß des Tarifrechts, der Entgeltordnung aber auch der tarifrechtlichen Möglichkeiten für Abschlussalternativen bzw. Öffnungen. Aspekte sind jedoch auch die eigene Ausbildung, Gleichbehandlung, gesamtstädtische Vorgaben, Besetzungsopti- onen intern und extern sowie Personalgewinnungsschwierigkeiten. Inwieweit vergleichbare Qualifika- tionen oder geöffnet ausgeschrieben wird, orientiert sich über die bereits genannten Aspekte hinaus auch an den Inhalten der verschiedenen Ausbildungsinhalte, das heißt ob die Inhalte eines dann al- ternativ in Frage kommenden Abschlusses mit den Inhalten des grundsätzlich. erforderlichen Qualifi- kationsabschlusses vergleichbar sind. Handelt es sich beispielsweise um eine Stelle Verwaltungsbeschäftigte bzw. Verwaltungsbeschäftig- ter ab mindestens Entgeltgruppe 5 nach dem TVöD ist grundsätzlich. eine Verwaltungsausbildung erforderlich. Insbesondere bei den Eingangsämtern, jedoch auch bereits bei höher bewerteten Ve r- waltungsstellen öffnet die Stadtverwaltung Köln bereits regelmäßig ihre St ellenausschreibungen für vergleichbare verwaltungsnahe Abschlüsse wie zum Beispiel kaufmännische Ausbildungsberufe oder Fachangestellte (Rechtsanwalts-, Steuer-, oder Sozialversicherungsfachangestellte). 4.) Was unternimmt die Stadt schon jetzt, um mit einem eigenen Markenkern die Verwaltung als Arbeitgeber attraktiv zu machen? Bis wann kann mit der angekündigten „Arbeitgeber- marke“ gerechnet werden? Die Stadt Köln hat in den vergangenen zwei Jahren aktiv daran gearbeitet, die vakanten Stellen a b- zubauen. Gestartet wurde im März 2016 mit der Aktion „1.000 freie Stellen“, um auf die vielfältigen zu besetzenden Aufgabengebiete bei der Stadtverwaltung aufmerksam zu machen und potentiell int e- ressierte Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen. Durch ein erweitertes Ausbildungsangebot sowie einer Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeberin durch neue Aufstiegsoptionen und ausgebaute Personalentwicklungsangebote, konnten viele dieser Stellen seitdem erfolgreich besetzt werden. Auch wenn die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst nur bedingt wettbewerbsfähig im Vergleich zur freien Wirtschaft ist, bietet die Stadt Köln dafür aber krisensichere, unbefristete, regional gebundene und vielfältige Arbeitsplätze mit den Mög- lichkeiten einer modernen Arbeitsgeberin mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen wie zum Bei- spiel großzügigen Gleitzeitregelungen und Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. Zur Personalgewinnung und zum Personalmarketing setzt die Stadt Köln zudem auf stadtweite Wer- bemaßnahmen (z. B. Posterkampagnen) unter anderem speziell für Ingenieurinnen und Ingenieure, das Fachpersonal in Kindertagesstätten sowie für die Sozialarbeit. Beworben werden diese Kampag- nen (sowie auch Messeteilnahmen) auch über Social Media und Flyer. Zudem ist die Stadt Köln regelmäßig auf Ausbildungs- und Recruiting-Messen wie zum Beispiel den (Wochenend-) Messen „Einstieg Köln“, Stuzubi, Berufe live, dem Kölner Karrieretag, der meet@fh 4 und meet@th-koeln, dem JobSpeedDating, den VDI-Nachrichten Recruiting Tagen und dem jobvec- tor career day für technisches Personal sowie mit einer in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk der Bundeswehr (BFD) eigens organisierten Messe für Soldatinnen und Soldaten zum Wiedereinstieg in die zivile Arbeitswelt als auch als einzige kommunale Arbeitgeberin auf der Women&Work in Frank- furt vertreten. Den potentiellen Bewerberinnen und Bewerber stehen bei der Stadt Köln umfangreiche Informationen auf der Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Personalakquise weiterhin stetig professionalisiert. Derzeit befindet sich dafür ein Bewerbercenter im Aufbau, welches inhaltlich durch verschiedene Maßnahmen entwickelt wurde. Es soll hierbei u. a. als zentrale Ansprechpartnerfunktion für externe Bewerberinnen und Bewerber als Visitenkarte der Stadt Köln dienen (inkl. Einrichtung eines Bewer- berbüros, zentraler Auswahlverfahren für gesamtstädtisch benötigte Berufsgruppen, Onlinebewe r- bungen für (Initiativ-)Bewerberinnen und -Bewerber, Personalmarketing u. v. m.). Im Rahmen erster Erfahrungen z.B. der bekannten Plakataktion, laufender Initiativbewerbungen inkl. zentral koordinierter Auswahlrunden, der Durchführung eines Trainee-Auswahlverfahrens, bei Verfah- ren zur Besetzung von Amtsleitungsstellen sowie im Zuge eines intensiven Verwaltung sreform- Pilotverfahrens zum Stellenbesetzungsverfahren konnte eine Vielzahl von Bewerberinnen und B e- werbern Auswahlverfahren durchlaufen. Weitere geplante Maßnahmen sind beispielsweise: Ausbau verschiedener Werbe-Maßnahmen und weiterer Messeteilnahmen Ausbau der städtischen Social-Media-Auftritte Hochschulmarketing Professionalisierung des Nutzerkontaktes an verschiedenen Stellen Attraktivieren von Ausschreibungstexten und der Karriereseiten Ausbau akademischer Praktika-Angebote Interne Qualifizierungen, auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel (z.B. Duale Studiengän- ge und die modulare Qualifizierung im technischen Dienst) Zahlung von Zulagen für andere Fachkräftemangelbereiche, z. Bsp. für Ingenieurinnen und Ingenieure; diese Möglichkeiten werden derzeit geprüft Zusätzlich zu den vielfältigen Aktivitäten entwickelt die Verwaltung eine vom Stadtdirektor bereits an- gekündigte Arbeitgebermarke. Ziel der Arbeitgebermarke ist es, die Identität der Stadtverwaltung Köln in zielgruppenspezifischen Werbeaktionen nach innen und nach außen einheitlich darzustellen. Hierzu gehört auch die Überl e- gung, welche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Arbeitgeberin Köln beitragen. Bei der Kölner Berufsfeuerwehr (37) findet begleitend zum laufenden Reformprozess derzeit die Ent- wicklung einer Arbeitgebermarke statt. Die Arbeitgebermarke bei 37 dient als Pilot zur geplanten ge- samtstädtischen Arbeitgebermarke. Gesamtstädtische Bedürfnisse finden hier bereits Berücksicht i- gung. Das Projekt Arbeitgebermarke 37 befindet sich in der Phase Markterkundung, d.h. verschiedene Agenturen mit dem Schwerpunkt „Employer Branding“ stellen unverbindlich Ihre Herangehensweise an einen Markenbildungsprozess vor. Die Markterkundungsphase soll im ersten Quartal 2019 abge- schlossen sein. Im Anschluss sehen derzeitige Planungen die Fertigung einer Leistungsbeschreibung mit einem anschließenden Wettbewerb vor. Der Markenbildungsprozess bei 37 erfolgt in enger Abstimmung mit dem Dezernat I und dem Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Kernelemente der Arbeitgebermarke 37 sollen bereits in 2019 um- gesetzt werden. Gez. Dr. Keller
KAV-Newsletter zum VL I und VL II
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Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der erheblichen Personalgewinnungsprobleme der kommunalen Verwaltungen ist in den Vorstandssitzungen am 8.3.2018 in Oberhausen und am 10. 10.2018 in Bochum ausführlich diskutiert worden, inwieweit ggf. den Städten, Kreisen, Gemeinden und Landschaftsverbänden über eine freischaltende Öffnungsregelung zu den Verwaltungslehrgängen I und II Spielraum für passgenaue örtliche Regelungen gegeben werden kann. Vorangegangen war dem bereits eine Debatte im Gruppenausschuss „Verwaltung“ des KAV NW am 29.11.2017, wo die Themen „Fachkräftegewinnung“ und die Beschäftigung von „Quereinsteigern“ thematisiert worden sind. Auf VKA-Ebene hatte die VKA-Mitgliederversammlung zuletzt am 16.4.2018 zur Frage der Prüfungspflicht folgenden Beschluss getroffen: „Die VKA stellt ihren Mitgliedverbänden - soweit bei diesen eine Prüfungspflicht besteht - frei, zur effizienten Personalgewinnung bei der Eingruppierung zum Erfordernis der ersten Prüfung und/oder zweiten Prüfung modifizierte Regelungen (Richtlinien) zu treffen.“ Dieser Beschluss hat in anderen Kommunalen Arbeitgeberverbänden wegen der dort bestehenden Personalgewinnungsprobleme bereits zu entsprechenden Öffnungsregelungen geführt. Im Bereich des KAV Bayern hatten die Verwaltungsschulen hierzu im Übrigen bekanntlich innerhalb weniger Wochen entsprechende Umsetzungskonzepte vorgelegt. Zur Umsetzung der Öffnungsregelung der Mitgliederversammlung wird derzeit auch eine Umfrage der VKA durchgeführt. In der KAV -Gruppenausschusssitzung „Verwaltung“ am 26.9.2018 in Bochum ist die Gesamtthematik nochmals sehr intensiv erörtert worden. In der Sitzung haben die Gruppenausschussmitglieder darum gebeten, dass der Vorstand und der Hauptausschuss am 10.10.2018 noch nicht einen entsprechenden Beschlussvorschlag, wie in der Vorstands- und Hauptausschussvorlage angesprochen, freischaltet. Insbesondere die Ausstrahlungswirkungen auf den Beamtenbereich haben die kommunalen Spitzenverbände nochmals dazu bewogen, intern nachhören zu wollen, wie sich eine Streichung der Verwaltungslehrgänge I und II auswirken würde. Diesem Wunsch sind der Vorstand und der Hauptausschuss des KAV NW in ihren Sitzungen am 10. 10.2018 nachgekommen. Alle Teilnehmer der Sitzung des KAV -Gruppenausschusses „Verwaltung“ haben allerdings eingeräumt, dass insbesondere auch aufgrund des demografischen Wandels aktuell - und in absehbarer Zeit in noch stärkerer Form als bisher - erhebliche Personalgewinnungsprobleme auf die Kommunen zukommen. Stichworte: Intensive Debatte über eine Öffnungsregelung zur Ausbildungs– und Prüfungspflicht für passgenaue örtliche Regelungen Fachkräftemangel auf allen kommunalen Ebenen in NRW Abbau von Hemmnissen bei der Personalgewinnung Alternativkonzept zur Ausbildungs– und Prüfungspflicht wird aktuell durch die Studieninstitute erarbeitet Studieninstitute erfragen insbesondere im Rahmen von Regionalkonferenzen vor dem Hintergrund der bestehenden Personalnot nochmals Wünsche und Anforderungen der Praxis Abschließende, beschlussfähige Konzeption der Studieninstitute bis 27. März 2019 Debatte im KAV NW über eine Öffnungsregelung zur Ausbildungs – und Prü- fungspflicht für passgenaue örtliche Regelungen - Positionierung des Vor- standes, des Hauptausschusses und des Gruppenausschusses „Verwaltung“ des KAV NW NEWSLETTER ChefNL 18/18=NL 85/18 vom 29. Oktober 2018 Einvernehmen bestand im Zusammenhang mit der Diskussion über die Verwaltungslehrgänge I und II auch, dass unbotmäßige Hemmnisse bei der Personalgewinnung möglichst abgebaut werden sollen. Einvernehmen bestand schließlich, dass die kommunalen Studieninstitute bis zur nächsten Gruppenausschusssitzung am 27.3.2019 als Alternative zu dem Beschlussvorschlag „eines Freischaltens“ einen entscheidungsfähigen Vorschlag (ggf. als abschließende Eckpunkte) für eine zusätzliche modifizierte Variante zu den Verwaltungslehrgängen I und II anbieten (hier wurde u.a. z.B. eine erhebliche Verkürzung und Straffung der Ausbildungsmodule angesprochen). Hinsichtlich des Reformvorschlags der Studieninstitute ist im Übrigen die Erwartung geäußert worden, dass hier passgenaue Bausteinvarianten , ggf. in modularer auf die konkreten Verwaltungserfordernisse zugeschnittener Form ermöglicht werden. Auch das Thema „training-on-the-Job-Ausbildung“ und nachgelagerte Qualifizierung sowie Anerkennung/Anrechnung von Vorkenntnissen - z.B. juristische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse etc. - auf Ausbildungseinheiten sollten bei diesen Überlegungen mit in Rede stehen). In der Sitzung des KAV -Gruppenausschusses „Verwaltung“ und den Sitzungen von Vorstand und Hauptausschuss des KAV NW wurde - zusammenfassend betrachtet - in den zahlreichen Statements nochmals der Widerspruch zwischen der bestehenden „Personalgewinnungsproblematik“ einerseits und dem Aspekt der „Aufrechterhaltung der Qualität bei der Aufgabenerfüllung“ herausgearbeitet. Über die Leitstelle der kommunalen Studieninstitute - organisiert und unterstützt durch die kommunalen Spitzenverbände - finden derzeit drei sog. Regional - veranstaltungen statt, in denen die kommunalen Studieninstituten nochmals Anregungen aus der Praxis erfragen wollen. Nähere Informationen zu den Regionalveranstaltungen am 19.11.2018 in Düsseldorf, am 26.11.2018 in Münster und am 6.12.2018 in Münster sind über die kommunalen Spitzenverbände erfragbar. Vor dem Hintergrund der erheblichen Personalgewinnungsprobleme, die durch den Übergang der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand noch steigen werden, ist die rasche und konstruktive Vorgehensweise der Studieninstitute ausdrücklich zu begrüßen und eine rege Teilnahme von Praktikern an den Regionalkonferenzen zu wünschen, damit möglichst viele Hinweise und Anregungen in eine abschließende Konzeption noch eingearbeitet werden können. In der KAV -Vorstands– und Hauptausschusssitzung am 10.10.2018 war im Übrigen darum gebeten worden, dass die Studieninstitute ihre konzeptionellen Überlegungen bereits im Februar dem Vorstand des KAV NW sowie dem Gruppenausschuss „Verwaltung“ des KAV NW zuleiten. Vorstand und Hauptausschuss des KAV NW werden dann unter Berücksichtigung der im März 2019 vorhandenen abschließenden Konzeption der Studieninstitute entscheiden, ob eine Freischaltung zur Frage der Ausbildungs – und Prüfungspflicht dergestalt erfolgt, dass jede Kommune für sich passgenaue Möglichkeiten nutzen kann bzw. ob und inwieweit durch das von den Studieninstituten vorgelegte Alternativkonzept eine sachgerechte Entscheidungsvariante für die Städte, Kreise, Gemeinden und Landschaftsverbände gegeben ist. Über die weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernhard Langenbrinck Newsletter des KAV NW Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4073/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 05.12.2018 15:22